Menü Schließen

Kategorie: Gesundheit / Pflege

Neue Regelungen

Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht

Schwerin – Infolge der erhöhten Infektionszahlen werden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht. Mit der neuen Pflege- und Soziales Corona-Verordnung treten ab dem morgigen Sonnabend unter anderem neue Regelungen für Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Kraft, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

So darf ab Sonnabend nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.

Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.

Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir wollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und anderen Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen. Gleichzeitig sollen Besuche weiterhin stattfinden dürfen Mir liegt sehr am Herzen, dass die älteren Menschen nicht isoliert sind. Das ist mir besonders wichtig, gerade in der Weihnachtszeit.“

Gesundheitsminister Harry Glawe sagte: „Momentan gibt es im Land kleinere und größere Erkrankungsgeschehen durch Corona-Neuinfektionen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen. Ziel ist es weiter, sich selbst und vor allem auch alle anderen vor einem Anstecken mit dem Virus zu bewahren. Das soll durch eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen erfolgen. Es gilt Ausbrüche zu verhindern, um Menschenleben zu schützen.“

Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Dazu wird es in der nächsten Woche entsprechende Hinweise des von Sozialministerin Drese eingesetzten Sachverständigengremiums Pflege und Soziales geben. Dem Sachverständigengremium gehören neben dem Sozialministerium, Vertreter*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des LAGuS, der Unimedizin Greifswald, des MDK, der Verbände der Träger, der Heimaufsicht, der Hochschule Neubrandenburg und des Integrationsförderrates an.

Um die Sicherheit in den Einrichtungen zu erhöhen, werden beim Personal und Bewohnenden z.B. in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen weiterhin täglich aktive Symptomkontrollen erfolgen, u.a. mit Temperaturmessungen. Zudem sind erweiterte anlasslose Testungen für asymptomatisches Personal vorgesehen.

Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.

Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“

So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.

Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.

Bislang höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen

Schwerin – Das Gesundheitsministerium MV und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren: 228 Corona-Infektionen wurden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) heute gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz stieg dadurch insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern auf 57,6.

„Momentan gibt es verteilt über das ganze Land viele kleinere Geschehen von Corona-Neuinfektionen. Betroffen sind davon Alten- und Pflegeheime, andere Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, aber auch das private Umfeld. Das Entscheidende in den kommenden Wochen ist die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Viele halten sich an die Vorgaben, es reichen allerdings wenige, damit das Virus sich weiter ausbreiten kann. Abstandsregeln müssen eingehalten werden, die Mund-Nase-Bedeckungen getragen und Kontakte minimiert werden. Da ist die Grundlage, um die Corona-Fallzahlen zu minimieren. Jetzt geht es darum, nicht nachzulassen“, appellierte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Die 7-Tage-Inzidenz stieg besonders in der Landeshauptstadt Schwerin (+18,8) und im Landkreis Ludwigslust-Parchim (+13,7). Die meisten neuen Fälle – je 52 – wurden aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim gemeldet

In Mecklenburg-Vorpommern sind außerdem acht weitere Sterbefälle gemeldet worden. Die zwei Frauen und sechs Männer waren zwischen 76 und 88 Jahre alt.

Aktionstag zum Corona-Schutz in Bus und Bahn

Schwerin – Verstärkte Kontrollen des Tragens der Mund-Nase-Bedeckung in Mecklenburg-Vorpommerns Bahnen sind bereits seit dem 21. September tägliches Geschäft, nachdem das Verkehrsministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt hatte, um mit Ordnungskräften der Bahnsicherheitsdienste besonders darauf achtgeben zu können. Am kommenden Montag (7. Dezember 2020) wird dies noch einmal landesweit in Bahnen und Bussen im Rahmen des bundesweiten „Masken-Aktionstags“ besonders kontrolliert werden.

„Das Infektionsgeschehen zeigt uns, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Die Maske ist in der Öffentlichkeit nach wie vor das Corona-Schutz-Mittel Nummer eins, denn mit der Maske schützen wir unser Umfeld vor möglichen Ansteckungen durch eigene, aber wegen fehlender Symptome gar nicht erkannter Infektionen. Der Schutz funktioniert natürlich nur, wenn sich alle daran halten. Die Maske zu tragen, und zwar über Mund und Nase, ist eine Frage der solidarischen Rücksichtnahme“, sagte Verkehrsminister Christian Pegel und dankte auch der großen Mehrheit, die verstanden habe, wie wichtig diese Rücksichtnahme insbesondere in Pandemiezeiten wie diesen sei.

Die Deutsche Bahn wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Rostock und der DB Sicherheit am Montag zwischen Rostock (Abfahrt 7.07 Uhr) und Schwerin (Ankunft 8.08 Uhr) kontrollieren, ebenso im RB 18 zwischen Schwerin (Abfahrt 8.45 Uhr) und Bad Kleinen (Ankunft 8.57 Uhr). Im RE 4 zwischen Bad Kleinen (Abfahrt 9.04 Uhr) und Güstrow (Ankunft 9.42 Uhr) sowie in der S2 zwischen Güstrow (Abfahrt 10.14 Uhr) und Rostock (Ankunft 10.44 Uhr) sind ebenfalls verstärkte Kontrollen geplant. Am Schweriner Hauptbahnhof wird es am Vormittag zusätzlich einen Präventionsstand der Bundespolizei und DB Sicherheit geben.

Die Kontrollteams werden sowohl auf das Tragen der Masken überhaupt als auch auf deren korrekten Sitz achten. Fahrgäste, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen. Ein bundesweiter Aktionstag mit gleichem Anliegen war bereits im September durchgeführt worden. „Für die wichtigste Nahverkehrsverbindung des Landes, den RE1, haben wir mit der DB Regio tägliche zusätzliche Kontrollen zur Durchsetzung der Maskenpflicht zwischen dem 21. September und dem 31. Dezember 2020 vereinbart. Dafür stellen wir bis Ende des Jahres knapp 100.000 Euro bereit. Danach werden wir entscheiden, ob es notwendig ist, diese Maßnahme im kommenden Jahr weiter zu führen“, so der Verkehrsminister.

Auch die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (ODEG) beteiligt sich an der Aktion am kommenden Montag. Gemeinsam mit der Bundespolizei wird die Einhaltung der Maskenpflicht im RB 10 zwischen Stralsund (Abfahrt 6.38 Uhr) und Rostock (Ankunft 7.47 Uhr) und in der Gegenrichtung (Abfahrt Rostock 8.12 Uhr, Ankunft Stralsund 9.14 Uhr) kontrolliert.

Die Verkehrsunternehmen der Landkreise und kreisfreien Städte machen ebenfalls mit. Kontroll-Teams der Ordnungsämter und der Polizei werden vielerorts in Bussen und Straßenbahnen unterwegs sein und an den meistfrequentierten Orten und im Schüler- und Berufsverkehr auf die Einhaltung der Maskenpflicht dringen.

Corona-Teststrategie mit Pilotverfahren

Schwerin – Mit der kalten Jahreszeit steigt auch die Gefahr einer Virusinfektion, wie der normale Schnupfen bis hin zur gefährlichen Influenza, die in ihren Symptomen nur schwer von einer Corona-Erkrankung zu unterscheiden ist.

Um einen exponentiellen Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in der Landespolizei frühzeitig erkennen und schnellstmöglich eindämmen zu können, hat sich die Landespolizei entschieden, neben den grundlegenden, bereits umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ergänzende Maßnahmen für eine frühe Identifikation von Neuinfizierten zu ergreifen.

Eine in diesem Zusammenhang entwickelte Rahmenstrategie zur freiwilligen Testung der Beschäftigten in der Landespolizei hat darüber hinaus zum Ziel, die Funktionsfähigkeit der Landespolizei zu wahren, indem schwer zu identifizierende Infektionsketten frühzeitig erkannt und schnellstmöglich unterbrochen werden sollen.

Hierzu erklärt Innenminister Torsten Renz: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die täglich ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, weil sie beispielsweise aufgrund ihres Aufgabenfeldes den Kontakt zu möglicherweise mit Corona infizierten Personen nicht vermeiden können, sollen die Möglichkeit erhalten, sich mittels eines Schnelltests auf Corona-Infektion selbst zu testen. Damit schützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Familien und die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns.“

Für die Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in operativen Bereichen der Landespolizei stellt die Landesregierung der Polizei Mecklenburg-Vorpommern 2.500 Schnelltest je Kalenderwoche zur Verfügung.

„Regelmäßige Schnelltests in operativen Bereichen der Landespolizei können Quarantänemaßnahmen verhindern und den Beschäftigten schnell die Gewissheit über eine möglicherweise bestehende Infektion verschaffen“, erklärt der Inspekteur der Landespolizei Wilfried Kapischke. „Die Durchführung von geeigneten und regelmäßigen Tests wirkt sich darüber hinaus positiv auf die individuelle Sicherheit der Beschäftigten aus, stärkt das Vertrauen in die Sicherheit am Arbeitsplatz und trägt dadurch der Fürsorgeverpflichtung durch den Dienstherrn Rechnung.“

In der Landespolizei sollen Testmöglichkeiten mittels eines Antigen-Schnelltests verwendet werden, deren Vorteil es ist, dass ihre Anwendung keine spezielle medizinische Qualifizierung erfordert. Diesen Antigen-Test kann also grundsätzlich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sicher bei sich selbst anwenden und das Ergebnis selbst auswerten. Bei der Durchführung der Corona-Schnelltests wird auf die Freiwilligkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestellt.

Am Standort des Polizeireviers und der Kriminalkommissariats-Außenstelle Gadebusch im Polizeipräsidium Rostock wird bereits seit dem 23. November ein 14-tägiges Pilotverfahren durchgeführt, um weitere organisatorische Hinweise für die Durchführung der Schnelltests in der gesamten Landespolizei zu erhalten. „Erste Rückmeldungen zeigen, dass das Angebot sehr gut angenommen wurde und die Testungen ohne Komplikationen durchgeführt werden konnten“, so Inspekteur Kapischke.

Technische Modernisierungen

Ribnitz-Damgarten – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch zwei Fördermittelbescheide an die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH in Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) übergeben.

„Die Bodden-Kliniken stehen den Patienten aus der Stadt Ribnitz-Damgarten und dem Umland zur Verfügung und sind damit wesentlich für eine starke Gesundheitsversorgung in der Region verantwortlich. Die Einrichtung ist ein fester und wichtiger Bestandteil unserer Krankenhauslandschaft im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Geplant sind neben der Erneuerung der Kältemaschinen für den Kaltwassereinsatz im Krankenhaus auch die Erneuerung von DDC-Komponenten der Gebäudeleittechnik (DDC = direct digital control; übernehmen Steuerungs- und Regelungsaufgaben). Durch die Modernisierung der Gebäudeleittechnik werden bei einem Störungsfall kürzere Reparaturzeiten und eine gesicherte Ersatzteilversorgung gewährleistet. Das Gesundheitsministerium unterstützt die Technikmodernisierung in Höhe von rund 740.000 Euro (davon 300.000 Euro für die Erneuerung der Kältemaschinen).

„Neben engagierten Mitarbeitern und einer hohen medizinischen Kompetenz ist es in einem Krankenhaus ebenso wichtig, dass die Gebäudetechnik den gestiegenen technischen Anforderungen entspricht. Deshalb unterstützen wir die Modernisierungen in Ribnitz-Damgarten“, sagte Glawe.

Seit 1990 erhielt das Krankenhaus insgesamt Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 45,9 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 13,2 Millionen Euro (inklusive der aktuellen Förderungen). Im Jahr 2018 hat das Gesundheitsministerium unter anderem den Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes an den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten in Höhe von 144.000 Euro unterstützt.

Die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH ist eine gemeinnützige GmbH, an deren Grundkapital der Landkreis Vorpommern-Rügen mit 100 Prozent beteiligt ist. Die GmbH betreibt neben dem Krankenhaus auch Pflegeheime, Therapieeinrichtungen, Altersgerechtes Wohnen und Wohnheime sowie Medizinische Versorgungszentren. Die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten wurden mit 154 Betten in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Diese verteilen sich auf fünf Fachabteilungen – Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Orthopädie/Unfallchirurgie. Im Jahr 2019 wurden in den Bodden-Kliniken laut Krankenhausstatistik knapp 7.500 Fälle behandelt. Das entspricht einer Auslastung von rund 77 Prozent; die durchschnittliche Verweildauer betrug 5,64 Tage.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.137 Betten und 1.484 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

Neue Quarantäne-Verordnung in Kraft

Schwerin – Heute ist die neue Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung sollen tragende Elemente der Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die aktuell gelten Landesregelungen (Quarantäne-Verordnung und Grenzpendler-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) mit korrespondierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengeführt.

„Es wurden mit der neuen Verordnung mehr Ausnahmeregelungen zugelassen – also Regelungen, wann man nicht in Quarantäne muss. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen weiter einzudämmen und die Ausbreitung weiter deutlich zu verringern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Anschluss an die heute Kabinettssitzung.

Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Bislang waren im Wesentlichen Personen von der Ausnahme der häuslichen Quarantäne entbunden, die durch das Land M-V durchgereist sind oder in begründeten Fällen eine Befreiung besaßen.

„Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Mit der neuen Verordnung sind nun weitere generelle Ausnahmen geregelt worden. Dabei ist eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen worden“, so Glawe weiter.

Ausnahmetatbestände mit der Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung

Die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung trifft diejenigen volljährigen Personen, die regelmäßig nach M-V einreisen. Das sind beispielsweise die Grenzpendler. Wer zwingend notwendig zum Zweck der Berufsausübung die Grenze überquert und regelmäßig an den Wohnsitz zurückkehrt, braucht sich nicht in Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist unter anderem ein Negativtest, dessen Durchführung höchstens sieben Tage zurückliegen darf.

Ausnahmetatbestände mit höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise durchgeführten Tests

Gilt die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung nicht, weil die Person nicht regelmäßig nach M-V einreist, besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Negativ-Test vorzuweisen, um von der Quarantäne befreit zu sein. Dies gilt z. B. für Besucherinnen und Besucher von Verwandten ersten oder zweiten Grades und von Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie Personen, die zur Wahrnehmung eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts einreisen.

Ausnahmetatbestände ohne Testerfordernis

Ein Testerfordernis besteht, soweit die Personen nicht regelmäßig einreisen, z. B. für Schülerinnen und Schüler, wenn die Einreise zwingend notwendig ist und zum Zweck des Schulbesuchs erfolgt und den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Waren- und Güterverkehr auf Straße, Schiene, Schiff oder per Flugzeug.

Die Quarantäneverordnung und die neue Corona-Landesverordnung sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter dem Blickpunkt „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“ eingestellt.

COVID-19-Impfung in M-V

Konzeption der Impfzentren verabschiedet

Schwerin -Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV – Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet.

„Ein Gesamtüberblick zum Impfkonzept soll den konzeptionell zu unterlegenden Handlungsrahmen umreißen. Das vorliegende Konzept dient einer einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation der Impfzentren. Es handelt sich mit Ausnahme des zentral gesteuerten Datenmanagements um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vor Ort angepasst werden muss. Ziel ist es, eine Schutzimpfung der Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste COVID-19-Impfstoff zur Verfügung steht. Die Schutzimpfung soll schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten Versorgung überführt werden. Darüber hinaus muss ein verlässliches Datenmanagement gewährleistet sein. Wichtig ist, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung zu erzielen. Dadurch soll die Ausbreitung des Virus und mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung vermindert werden. Das Konzept bietet immer eine Momentaufnahme. Es wird fortwährend weiterentwickelt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Land sieht eine Berechnungsgröße von durchschnittlich etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Impfzentrum vor. Es sollte mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis und kreisfreier Stadt vorgesehen werden. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen. Somit ergibt sich ein Richtwert von mindestens 10 Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern. „Wichtig ist die Aufstockung dieser festen Impfzentren mit mobilen Teams, um auch die Erreichbarkeit immobiler Patienten in der Fläche besser absichern zu können. Gerade in der Anfangsphase ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein flexibler Einsatz mobiler Teams erforderlich. Diese mobilen Impfteams sollen über die festen Impfzentren koordiniert und ausgestattet werden“, so Glawe weiter.

Momentan liegen noch keine abschließenden STIKO-Empfehlungen zu den zu priorisierenden Personengruppen vor. „Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Zu beginnen ist mit 50.000 Impflingen in den ersten Wochen, dann soll die zweite Impfung der Personen nach 21 Tagen erfolgen.

Die Terminvergabe zum Impfen könnte beispielsweise über ein zentrales Callcenter erfolgen. „Das ist eine Möglichkeit, die derzeit diskutiert wird. Ziel ist es, dass Personen mit Impfindikation entsprechend kontaktiert werden. Mit den Personen werden jeweils zwei Impftermine für ein Impfzentrum vereinbart. Einrichtungen, die auf die Tätigkeit der mobilen Impfteams angewiesen sind, können ebenfalls Termine im Block für die jeweilige Einrichtung vereinbaren“, erläuterte Glawe.

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig. Der Bund hat darüber hinaus die Übernahme von 50 Prozent der entstehenden Kosten für den Betrieb der Impfzentren zugesagt. Geplant ist, dass die Kommunen die Kosten beispielsweise übernehmen für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften.