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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Touristischer Saisonauftakt zu Ostern

Meyer: Herzlich Willkommen in Mecklenburg-Vorpommern – erster Belastungstest für Branche vor Hauptsaison – gegenseitig Rücksicht im Urlaub nehmen

Schwerin – Die Osterfeiertage sorgen für den ersten größeren Urlauberansturm in diesem Jahr. „Wir heißen unsere Gäste im Binnenland und an der Küste herzlich willkommen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Tourismusbranche fährt allmählich wieder hoch. Die Buchungszahlen sind gut. Unser Land ist touristisch zum Saisonauftakt auf Ostern vorbereitet. Gleichzeitig sind die Feiertage auch der erste große Belastungstest für die Branche vor der Hauptsaison. Darüber hinaus kann zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie Ostern wieder ohne weitgehend große Einschränkungen stattfinden. Das ist für unser Tourismusland enorm wichtig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag. Die Branche rechnet mit etwa 300.000 Gästen.

Ein großes Problem für Hotels, Gaststätten und Pensionen ist die Fachkräftesituation. „Die Arbeitszeiten in den Gaststätten und der Hotellerie wird man nicht ändern können, sie orientieren sich am Gast. Entscheidend ist, wie ich meine Mitarbeiter motiviere und ans Unternehmen binde. Viele Gastronomen beklagten die Abwanderung durch Corona. Dieser Prozess hat bereits vor der Pandemie eingesetzt. Corona wirkt da sicherlich wie ein Katalysator. Unternehmen, die sich auf ihre Beschäftigten einlassen, gehören zu den Gewinnern des Strukturwandels“, erläuterte Meyer. „Aus der Pandemie hat die Branche gelernt, dass es gute Arbeitsbedingungen für das Personal braucht. Gute Arbeit heißt am besten tarifgebundene Löhne, aber das reicht nicht aus. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird immer wichtiger. Es geht um die Frage, wie motiviere ich mein Personal.“ Rund 150.000 Personen bestreiten direkt und indirekt ihren Lebensunterhalt durch den Tourismus.

Die Landesregierung hat entschieden, dass neben der Gastronomie in vielen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann. In Pensionen, Hotels und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. „Aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern sind die Schutzmaßnahmen deutlich gelockert worden. Die Pandemie ist dennoch nicht vorbei. Entscheidend ist am Ende, dass dort, wo vor allem viele Menschen aufeinandertreffen, gegenseitig weiter Rücksicht genommen wird. Auch eine Maske hilft weiterhin, sich vor einer Ansteckung zu schützen. Die Gäste wollen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sicheren Urlaub machen und das können sie“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge

Schwerin – Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union ein Sanktionspaket beschlossen. Dieses sieht auch ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in europäische Häfen vor.

„Konkret bedeutet dies, dass nach dem 16. April 2022 der Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union für Schiffe, die unter der Flagge Russlands registriert sind, nicht zu gewähren. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe. Leider ist seitens des Bundes keine einheitliche Regelung für die Länder getroffen worden, wie dieses Verbot praktisch vor Ort umgesetzt werden kann. Wir haben die Hafenbehörden in Mecklenburg-Vorpommern informiert, um grundlegende Hinweise zum Vorgehen zu geben. Zudem sind wir mit den Landkreisen in Kontakt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die Wasserschutzpolizei wird über das Innenministerium informiert.

Nach Artikel 3ea Absatz 1 der EU-Verordnung ist es verboten, sanktionierten Schiffen den Zugang zum Hafen zu gewähren. Da das geltende nationale Hafenrecht keine ausdrückliche Genehmigung für den Hafeneinlauf kennt, teilt die Hafenbehörde dem Kapitän eines sanktionierten Schiffes frühestmöglich ausdrücklich mit, dass ihm das Einlaufen in den Hafen verboten ist und dem Schiff auch kein Liegeplatz zugewiesen wird (vgl. § 16 Hafenverordnung M-V). Auf die unmittelbar geltende Regelung der EU-Verordnung ist hinzuweisen. Gibt es Anhaltspunkte, dass das Schiff daraufhin einen anderen Hafen anzulaufen versucht, ist der dortigen Hafenbehörde das erteilte Verbot mitzuteilen. „Wir empfehlen, dass sich die Hafenbehörden und die Wasserschutzpolizei bei einem relevanten Fall in bewährter Weise eng abstimmen“, sagte Meyer.

Um die Hafenbehörden zu entlasten, hat das Wirtschaftsministerium auf Bund-Länder-Ebene gebeten, dass eine jeweils aktuelle Liste der sanktionierten Schiffe erstellt wird, die den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin wird auf die von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) geführte Datenbank sanktionierter Schiffe verwiesen. Zudem gibt es eine EU-Sanktionskarte unter https://sanctionsmap.eu/. Dort kann nach aktuell geltenden Sanktionstexten und gelisteten Personen/Unternehmen gesucht werden.

Land wirbt um Lehrkräfte im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt in diesem Frühjahr große Anstrengungen, um junge Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat dazu gemeinsam mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) eine Reihe von Veranstaltungen geplant.

Unterstützt werden die beiden Partner dabei durch das Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB). Am 18. Mai und 30. Mai 2022 starten die beiden LehrerbildungsLANDPARTIEN, für die sich interessierte Lehramtsstudierende bereits jetzt anmelden können.

„Wir knüpfen an bewährte Formate und ein erfolgreiches Pilotprojekt an, um interessierten Nachwuchslehrkräften die umfangreichen Möglichkeiten aufzuzeigen, an Schulen auf dem Land zu arbeiten. Dabei werden sie auch erfahren, dass das Leben in Dörfern und Kleinstädten in Mecklenburg-Vorpommern durchaus attraktiv ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wenn angehende Lehrerinnen und Lehrer erst einmal persönliche Kontakte geknüpft und die Schulen und Orte selbst erlebt haben, geben sie einem Praktikum oder Referendariat an einer Schule im ländlichen Raum überhaupt erst eine Chance, in die engere Wahl zu kommen. Sie erleben dann, dass die Einstiegsmöglichkeiten und Berufsperspektiven gar nicht schlecht sind, denn diese Schulen zeichnen oft kleinere Klassen und eine persönliche Atmosphäre aus. Der Referendarzuschlag in Höhe von 20 Prozent an Schulen im ländlichen Raum rundet unser Angebot ab“, erläuterte die Ministerin.

Für die Veranstaltungen können sich Interessierte, die ein Praktikum oder Referendariat bzw. einen Direkteinstieg an einer Schule im ländlichen Raum des Landes erwägen, ab sofort registrieren.

„Mit den Schulmessen, die wir seit November 2017 mit wachsendem Anklang an den Standorten Rostock und Greifswald durchführen, und der 2019 erstmals durchgeführten LehrerbildungsLANDPARTIE, haben wir gezeigt, dass die Schulen im ländlichen Raum interessieren und begeistern können“, sagte die Direktorin des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung, Prof. Carolin Retzlaff-Fürst.

„Diese Formate haben wir evaluiert und weiterentwickelt, ausgeweitet bzw. geschärft. Aus diesen Evaluationen, und auch aus der Studie zur Niederlassungsbereitschaft von Lehramtsstudierenden 2017/2018, wissen wir, dass sie bereit sind, sich in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommern niederzulassen“, so Prof. Retzlaff Fürst. „Die Schulmessen und Landpartien geben ihnen die konkrete Möglichkeit, persönlich die Schulen bei sich an der Uni, aber auch vor Ort in den Regionen kennenzulernen.“

Referendarinnen und Referendare können während des Vorbereitungsdienstes einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf die schulbezogenen Stellen für die Einstellung zum 1. Oktober und 1. April eines jeden Jahres bewerben. Voraussichtlich Mitte Mai startet die vierwöchige Bewerbungsphase für den 1. Oktober 2022.

Impfsteigerungen bei 2. Booster-Impfung

Schwerin – Gegen den allgemeinen Trend sinkender Impfzahlen ist in der vergangenen Woche die Zahl der Corona-Impfungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gestiegen.

So weist die Impfstatistik für Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche (Kalenderwoche 14) 17.847 Corona-Impfungen aus. Zum Vergleich: in der Kalenderwoche (KW 13) wurden lediglich 13.334 Impfungen gesetzt.

„Die Steigerung der Impfungen lässt sich im Wesentlichen auf die erhöhte Nachfrage nach den 2. Booster-Impfungen zurückführen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit Blick auf die Zahlen. Diese stiegen von 6.654 in der KW 13 auf 11.666 in der vergangenen Woche. Das ist ein Zuwachs von 75 Prozent.

Drese führt den Anstieg der Zahlen maßgeblich auf ein gezieltes Schreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern über 70 Jahre zurück. Dieses Schreiben wurde Ende März/ Anfang April verschickt, um die Impfnachfrage zu erhöhen und auf die hohe Schutzwirkung der 2. Booster-Impfung für ältere Personen hinzuweisen.

Drese: „Das zeigt: Information, Aufklärung und Erinnerung bleiben in der Corona-Pandemie wichtig und sorgen für einen Anstieg der Impfungen. Mich freut besonders, dass die Impfnachfrage der tendenziell besonders gefährdeten Altersgruppe über 70 Jahren so deutlich angestiegen ist.“

Die Ständige Impfkommission hat u.a. für Personen über 70 Jahren eine zweite Auffrischimpfung empfohlen, sofern der Impfabstand zum 1. Booster mindestens 3 Monate zurückliegt.

Südbahn: Saisonstart zum Osterfest

Meyer: Zusätzliche Fahrten sind touristische Bereicherung in der Mecklenburgischen Seenplatte

Waren  an der Müritz – Zum Osterfest startet an den Wochenenden der Saisonverkehr der Südbahn – unter anderem werden von Parchim über Lübz und Karow nach Plau am See (RB19) sowie zwischen Waren (Müritz), Malchow und Plau (RB15) zusätzliche Fahrten angeboten.

„Die Südbahnstrecke ist eine touristische Bereicherung in der Mecklenburgischen Seenplatte. Neu ist in diesem Jahr, dass die RB15 von Waren (Müritz) über Malchow bis Plau am See verlängert wird Das Fahrplankonzept ist gemeinsam mit den beteiligten Bus- und Eisenbahnunternehmen im Landkreis sowie der Bürgerinitiative Südbahn abgestimmt. So können Urlauber bequem und einfach die schönsten Ziele der Region mit dem Zug oder dem Bus entdecken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

An Ostern und ab Christi Himmelfahrt bis zum 11. September 2022 bedient die RB15 an Samstagen und Sonntagen im Zwei-Stunden-Takt zusätzliche Stationen in Alt Schwerin, Karow (Meckl) und Plau am See. Für Reisende aus westlicher Richtung startet die RB 19 dieses Jahr mit fast doppelt so vielen Fahrten und erstmalig im Zwei-Stunden-Takt auf der Strecke zwischen Parchim, Lübz, Passow (Meckl), Gallin, Karow (Meckl) bis nach Plau am See.

In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 aus/in Richtung Hamburg. Zudem wird es in Parchim auch wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben. Der Zwei-Stunden-Takt der Regionalzüge wird durch ein stündliches Busangebot der Linie 77 (VLP – Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim) von Plau am See nach Malchow ergänzt. Zusätzlich haben Reisende die Möglichkeit, an den Bahnhöfen in Parchim, Lübz und Plau einen Rufbus zu bestellen (Rufbus VLP).

„Mit dem neuen integrierten Fahrplan aus Bahn, Linienbus und Rufbus werden die Verkehrsleistungen auf der Südbahn auf ein neues Niveau gehoben. Ich freue mich über die Zusammenarbeit zwischen allen Verkehrsträgern und ganz besonders über die weitreichende Fahrscheinanerkennung untereinander“; sagte Stefan Lösel, Geschäftsführer Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP).

Clemens Russell von der Bürgerinitiative Südbahn ergänzte: „Durch gemeinsames Handeln konnten die Angebote im Südbahn Saisonverkehr 2022 deutlich verbessert werden. Wir bedauern aber die fehlende Anbindung von Berlin über Pritzwalk nach Plau in diesem Jahr. Grundsätzlich gilt: Wer Bahn und Bus benutzt, ist der Gewinner der Mobilität von Morgen, und dies nicht nur im Saisonverkehr an den Wochenenden, sondern ganzjährig und jeden Tag.“

Wie im vergangenen Jahr hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich für eine bessere tarifliche Vernetzung der Angebote stark gemacht. „Besonders wichtig ist, dass auf der Strecke zwischen Parchim, Plau am See und der Inselstadt Malchow die Fahrscheine gegenseitig anerkannt werden. So brauchen die Fahrgäste nur ein Ticket kaufen“, sagte Reinhard Meyer.

Mit landesweiten Ticketangeboten sowie mit dem „Mecklenburg-Vorpommern-Ticket“ (MV-Ticket) ist es möglich, aus ganz Mecklenburg-Vorpommern – oder beispielsweise auch aus dem Raum Hamburg – mit der Bahn und nur einem Ticket in die Seenplattenregion zu gelangen. Fahrradfreunde können mit der „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ für sechs Euro ihr Rad in Bahn und Bus mitnehmen.

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 hat die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV) im Auftrag des Landes die Verantwortung für die Müritzbahn (RB15 Waren (Müritz) – Malchow) vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übernommen. Das ermöglicht nunmehr die Bestellung des Saisonverkehrs auf der gesamten Südbahn aus einer Hand.

„Ich möchte den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim, den Tourismusbüros, der Bürgerinitiative Südbahn sowie dem Verkehrsunternehmen VLP und der ODEG für ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses wirklich attraktiven Saisonangebotes sehr herzlich danken“, sagte Berthold Witting, Geschäftsführer der VMV, und appelliert: „Seien auch Sie mit dabei und entdecken Sie die schönsten Ziele der Region Mecklenburgische Seenlandschaft klimafreundlich mit Bus und Bahn!“

Die landeseigene Gesellschaft wirkt an der Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung mit und sorgt für die Sicherstellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH wurde im Jahre 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu regelte.

Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen. Der VMV obliegt es, die Pflichten der Planung, Organisation und Finanzierung der Verkehrsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Mit dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt das Land die Aufgabenverteilung innerhalb seiner Grenzen: Während der straßengebundene ÖPNV von den kommunalen Trägern verantwortet wird, bleibt der SPNV wegen seiner überregionalen Bedeutung in der Verwaltung des Landes.

Digitalisierung an der Universitätsmedizin

Greifswald – Gesundheitsministerin Stefanie Drese übergab heute einen Förderbescheid über 3,9 Millionen Euro an die Universitätsmedizin Greifswald. Die Mittel von Bund und Land aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind für den Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten vorgesehen.

„Mit der Förderung unterstützen wir den Aufbau von Patientenportalen für das digitale Aufnahme- und Entlassungsmanagement. Wichtige Informationen zur Behandlung der Patienten und Patientinnen können so papierlos, schnell und zuverlässig an Nachsorge-Einrichtungen oder Krankenkassen übermittelt werden“, sagte Drese nach einem Antrittsbesuch des Vorstands der Unimedizin Greifswald im Gesundheitsministerium.

Die Universitätsmedizin Greifswald zählt mit 19 Instituten und 21 Kliniken zu den größten Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Jährlich werden dort rund 160.000 Patienten und Patientinnen behandelt.

„Für eine gute und fortschrittliche Versorgung müssen wir die Modernisierung der Krankenhäuser weiter vorantreiben“, verdeutlichte Drese. Die Digitalisierung von Prozessen verbessere die gesamtheitliche Patientenversorgung in der Region und reduziere den Aufwand der Patienten vor Ort im Krankenhaus, so die Ministerin. Darüber hinaus trage sie auch zur Entlastung der Beschäftigten bei, weil sich unter anderem der manuelle Dokumentationsaufwand reduziere.

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds stehen bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland bereit. Drei Milliarden Euro werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt knapp 84 Millionen Euro aus dem Fonds zur Verfügung.

Weitgehende Aufhebung von 3G-Regeln

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf den Wegfall aller 3G-Erfordernisse mit Ausnahme des Anreisetests in der Beherbergungsbranche verständigt. Maskenpflicht und Abstandsregelungen in Innenbereichen bleiben jedoch bestehen. Darüber hinaus wird ein 2G-Plus-Optionsmodell für Tanzveranstaltungen eingeführt. Die entsprechend geänderte Corona-Landesverordnung tritt zum 14. April in Kraft.

„Die Corona-Lage entspannt sich erfreulicherweise kontinuierlich seit einigen Tagen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Insbesondere der stetige Rückgang der Corona-Neuinfektionen und die gesunkene Hospitalisierungsinzidenz seien auch nach Einschätzung unserer wissenschaftlichen Experten sichere Anzeichen dafür, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist, so Drese.

„Die Landesregierung hat deshalb entschieden, dass neben der Gastronomie auch in fast allen weiteren Bereichen auf verpflichtende Testungen für Ungeimpfte verzichtet werden kann“, sagte Drese. Dazu gehören Freizeitangebote, Sportausübungen (inkl. Fitnessstudios und Tanzschulen), kulturelle Angebote wie z.B. Kino, Theater und Museen, körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Bildungseinrichtungen, Veranstaltungen, Volksfeste, Messen und gewerbliche Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte und Prostitution. Als Option ist in diesen Bereichen auch die 2G-Regel möglich. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Lediglich in Hotels, Pensionen und vermieteten Ferienwohnungen bleibt es bei der Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise. Damit soll dem hohen erwarteten Anreiseverkehr zu Ostern Rechnung getragen werden. Für Diskotheken und Clubs gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Plus-Regel. Hier entfallen dann Abstand- und Maskenpflicht. Für andere Tanzveranstaltungen kann als Option das 2G-Plus Modell gewählt werden, wenn auf Maskenpflicht und Abstandsregelungen verzichtet werden soll.

Mit Blick auf Ostern und die vielfältigen Reiseaktivitäten appellierte Drese an alle Bürgerinnen und Bürger, sich vor Besuchen von Verwandten und Freunden freiwillig zu testen. „Vorsicht und Rücksichtnahme schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die Gefahr von Ansteckungen“, so Ministerin Drese.

Politische motivierte Kriminalität

Schwerin – Die Gesamtzahl von Fällen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – um 350 auf 1.736 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Innenminister Christian Pegel und Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamts, stellten heute in Schwerin die Statistik für 2021 vor.

„Langjährigen Erfahrungen zufolge ist ein Anstieg typisch für Wahljahre, wie es 2021 eines war. Ohne die knapp 300 Wahlstraftaten und ähnlich viele Delikte im Kontext der Corona-Pandemie verzeichnen wir rein rechnerisch einen Rückgang um 230 auf rund 1.150 Straftaten. Die aktuellen Zahlen lassen sich also nur bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen“, führte Innenminister Christian Pegel in die Statistik ein, bevor er tiefer ins Detail ging:

„Mit 292 gab es im vergangenen Jahr 234 mehr Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als 2020. Davon sind 42 Straftaten dem rechten, 27 dem linken Täterspektrum zuzuordnen, während die übrigen keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können.“

Weniger Taten mit rechtem, mehr mit linkem Hintergrund

Die Zahl der Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts ist von 1.012 Delikten 2020 auf 971 gesunken. Das betrifft auch den Anteil an Gewaltdelikten daran, der von 53 auf 49 gesunken ist. Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten im linken Spektrum der politisch motivierten Kriminalität – von 174 im Vorjahr auf 226 im Jahr 2021.

„Hier sehen wir einen deutlichen Zusammenhang mit den Wahlen“, sagte LKA-Direktor Rogan Liebmann. Den größten Anteil an den Taten in diesem Deliktbereich hatten Sachbeschädigungen mit insgesamt 121 Fällen. Der Anteil von Gewaltdelikten sank von 17 auf 12.

Die Zahl der antisemitischen Straftaten sank 2021 um einen Fall auf 72. Bei den fremdenfeindlichen Delikten ist ein Rückgang von 280 auf 270 im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Die Zahl der Straftaten im Phänomenbereich ausländische Ideologie stieg von 20 auf 26. Im Phänomenbereich religiöse Ideologie wurden ebenso wie 2020 acht Straftaten verzeichnet und kein Gewaltdelikt.

Taten im Zusammenhang mit Corona-Pandemie und Wahlen: Politischer Hintergrund oft unklar

Corona-Pandemie und Wahlen schlugen sich statistisch vor allem im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ nieder.
„Bei diesen Straftaten ist die eindeutige Zuordnung zu den üblichen Kategorien wegen des unklaren politischen Hintergrunds und oft diffuser ideologischer Muster schwierig. Darunter fallen fürs vergangenen Jahr 505 Straftaten – fast dreimal so viele wie die 172 im Vorjahr. Darunter hatten 164 Straftaten Bezug zur Bundes- und/oder Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Innenminister Pegel.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – von 51 Straftaten 2020 auf 123 im Folgejahr. Auch die Zahl der Beleidigungen ist gestiegen, von 21 auf 61 im zurückliegenden Jahr. 223 der nicht zuzuordnenden Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden im Zusammenhang mit der Pandemie registriert, fast sechsmal so viele wie 2020 (40).

Straftaten mit Tatmittel Internet leicht gestiegen

Die Zahl der Straftaten mit dem Tatmittel Internet einschließlich sozialer Netzwerke stieg von 194 im Vorjahr auf 211 im Jahr 2021. Von letzteren sind 124 dem rechten Spektrum zuzuordnen (2020: 139), 13 dem linken (2020: 10) und 63 nicht zuzuordnen (2020: 41). Acht Taten fallen in den Bereich religiöse Ideologie (2020: 4) und drei in den Bereich ausländische Ideologie (2020: 0).

Zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Hass-Postings, von 57 im Vorjahr auf 46. „Hass und Hetze im Netz gegen Andersdenkende und insbesondere gegen Amts- und Mandatsträger haben eine unerträgliche Niveaulosigkeit erreicht. Kritik, insbesondere im politischen Diskurs, muss erlaubt sein, aber üble Beleidigungen, Verleumdungen und Hetze sowie Bedrohungen mit der Androhung körperlicher Schädigungen bis hin zum Tod sind nicht hinnehmbar“, so Innenminister Christian Pegel. Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Tatbestandes des
§ 188 StGB gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung reagiert. „Die Landespolizei M-V wird Hass und Hetze im Netz und in den sozialen Netzwerken weiter konsequent verfolgen und die sich in Anonymität wiegenden Täterinnen und Täter ermitteln und ihre Taten öffentlich machen“, verdeutlichte der Minister.

24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2021 wurden 24 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert, drei weniger als 2020. Acht davon ließen sich keinem Phänomenbereich zuordnen, drei dem rechten und 13 dem linken. Zwölf Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen Büros der AfD.

Gestiegen ist hingegen die Zahl der Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger, von 61 im Jahr 2020 auf 69 im Folgejahr. „Das waren überwiegend Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung“, beschrieb Christian Pegel diesen Deliktbereich näher.

Wahlstraftaten senken Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote ist 2021 leicht zurückgegangen, von 51,1 Prozent im Vorjahr auf 49,2 Prozent.

„Das liegt vor allem an der schwierigen Aufklärung von Wahlstraftaten, insbesondere von Fällen, in denen Wahlplakate beschmiert oder beschädigt wurden. In diesem Deliktfeld betrug die Aufklärungsquote 15,2 Prozent“, sagte der Innenminister. Hingegen sei die Aufklärungsquote von den schwerwiegenderen Gewaltdelikten im selben Zeitraum von 70,9 auf 79,6 Prozent gestiegen.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der politisch motivierten Straftaten 1.176 Tatverdächtige ermittelt werden.