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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Mindestlohn und Heizkostenzuschuss

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundesrat für die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro geworben.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt dieses Vorhaben. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro werden über 6 Millionen Menschen profitieren. Besonders wichtig ist der Mindestlohn für Ostdeutschland: In den ostdeutschen Bundesländern sind die Durchschnittslöhne immer noch niedriger als im Westen. Besonders wichtig ist der Mindestlohn auch für Frauen, die oft in Teilzeit und in Branchen mit niedrigen Löhnen arbeiten. Ich finde es deshalb richtig, dass die Bundesregierung den Mindestlohn als eines ihrer ersten Vorhaben in Angriff nimmt“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrem Redebeitrag. Das Gesetzgebungsvorhaben von Bundesarbeitsminister Heil muss nach der Stellungnahme des Bundesrates noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Beschlossen wurde in der heutigen Bundesratssitzung der Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen. Damit erhält ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Rund 2,1 Millionen Menschen sollen davon profitieren. „Auch davon werden bei uns in Mecklenburg-Vorpommern viele Menschen profitieren. Die steigenden Energiepreise sind ein großes Problem. Gerade diejenigen, die finanziell schwächer gestellt sind, brauchen hier eine besondere Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin. Mecklenburg-Vorpommern unterstütze auch die weiteren vom Bund beschlossenen Maßnahmen wie die Energiepreispauschale, den Familienzuschuss oder die zeitweise Absenkung der Energiesteuer.

Verlängert wurde durch den Bundesrat die Regelung, dass Reha-Kliniken in Zeiten der Corona-Pandemie als Ersatzkrankenhäuser eingesetzt werden können. „Dafür haben wir uns in Mecklenburg-Vorpommern in der MPK und in der Gesundheitsministerkonferenz immer eingesetzt. Die Belastung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr hoch. Bei uns nehmen daher die sogenannten Ersatzkrankenhäuser eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie ein. Ausgewählte Rehakliniken sollen daher Ersatzkrankenhäuser bleiben, damit alle, die schwer erkranken, die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Vielen Dank an alle, die in den Reha-Kliniken mithelfen, die Pandemie zu bewältigen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ökosystemleistungen des Waldes

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag MV über die Ökosystemleistungen des Waldes debattiert. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, machte nochmals deutlich, welche herausragende Rolle der Wald für das Leben der Menschen einnimmt und mit welchen Herausforderungen er zu kämpfen hat: „Der Wald ist ein Multitalent du er erbringt enorme Leistungen für Klimaschutz, für den Artenschutz und für unser wichtigstes Lebensmittel – sauberes Wasser. Er ist Kohlenstoffspeicher und bindet jedes Jahr pro Hektar 8 Tonnen CO2, ist Kur- und Erholungsort, außer­schulischer Lernort und natürlich wichtiger Rohstofflieferant. All dies ist nicht zum Nulltarif zu haben. Ertrag brachte bisher nur der nachwachsende Rohstoff Holz. Doch der Holzpreis bildet die tatsächlichen Leistungen des Waldes nicht ab und das alte Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr. Vor allem kleinere Privatwaldbesitzer stehen vor der Entscheidung, ihre Wälder aufzugeben und nicht weiter zu bewirtschaften. Diese Entwicklung müssen wir stoppen.

Der Gesundheitszustand des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern war in den Jahren 2019 bis 2021 so schlecht wie seit 1995 nicht mehr. Ein Fünftel unserer Waldbäume weisen deutliche Vitalitätsschäden auf. Allein die Stürme im Januar und Februar dieses Jahres haben eine Million Festmeter Schadholz verursacht. Diese Bilanz ist schlimm und dennoch ist der Wald in MV der „gesündeste“ im bundesdeutschen Vergleich.

Wir brauchen ein System, das den Wald dauerhaft überlebensfähig macht und gleichzeitig die Leistungen von denen die Gesellschaft profitiert angemessen honoriert. In dieses System steigen wir in diesem Jahr ein und wir haben es lange vorbereitet: Den Waldumbau haben wir seit den 1990er Jahren vorangetrieben. 70 Prozent des Landeswaldes ist inzwischen Laub-Mischwald. Mit der Schweriner Erklärung „Wald neu lenken – Wald neu denken“ haben wir den Grundstein gelegt, die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktion des Waldes und damit seine Ökosystemleistungen stärker in den Fokus zu stellen. Unsere Landesinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ stellt das größte Aufforstungsprogramm der Bundesrepublik dar. Flankiert werden die zahlreichen Aufforstungsaktionen durch die neue geschaffene Geschäftsstelle Öko-Wertpapiere: Stichwort Waldaktie.

Es ist mit unseren Bemühungen gelungen, einen Paradigmenwechsel in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung des Ökosystems Wald einzuleiten. Nun muss der Weg konsequent weitergegangen werden mit der Honorierung der Leistungen des Waldes für uns alle denen der Wald am Herzen liegt und die wir Verantwortung für ihn übernehmen wollen. Die Forstminister der Länder haben das ebenfalls erkannt und auf unsere Initiative hin eine Sondersitzung der Agrarministerkonferenz zum Thema Wald und seine Ökosystemleistungen noch in diesem Monat verabredet.

200 Mio. Euro werden bereitgestellt. Dabei geht es um öffentliches Geld für öffentliche Leistungen und nicht um neue Subventionstatbestände wie eine simple Flächenförderung. Denn es ist absehbar, dass allen Waldbesitzenden (Privat-, Kommunal- und Landeswald) die finanziellen Mittel fehlen werden, um forstliches Fachpersonal, die Waldpflege, den Waldschutz, die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, wie Wege etc. zahlen zu können.

Die Studie zur „Ökonomische Bewertung der Ökosystemleistungen des Waldes der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Bedeutung der Ökosystemleistungen noch einmal verdeutlicht. Die Ökosystemleistungen des Waldes in MV betragen 443 Euro/Jahr/Hektar und damit etwa 248 Mio. Euro pro Jahr. Es ist eine enorme Leistung, die unsere Wälder bei einer nachhaltigen naturnahen Bewirtschaftung für uns alle erbringen. Für diese Leistung müssen wir uns erkenntlich zeigen“, so der Forstminister.

10 Millionen Euro für deutsche Fischerei

Schwerin – Ein Lichtblick für die Kutter- und Küstenfischerei: Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedsstaaten finanzielle Unterstützung für das Fischereihandwerk zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen aus dem Ukraine-Krieg in Aussicht gestellt. Demnach dürfen die Mitgliedsstaaten in der Zeit vom 24.02.2022 bis 31.12.2022 ohne vorherige Notifizierung Fischereiunternehmen Beihilfen in Höhe von bis zu 35.000 EUR/Betrieb gewähren. Insgesamt hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei der EU einen Beihilferahmen von 10 Millionen Euro angemeldet.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Ich begrüße die angekündigte Unterstützung aus Brüssel ausdrücklich, weil sie zeigt, dass wir die prekäre Situation der Fischer ernst nehmen und an Lösungen arbeiten. Auch ich habe das Thema immer wieder nach Berlin und Brüssel getragen und bin nicht müde geworden, die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges herauszuheben – und dazu stehe ich auch weiterhin.“

Die deutsche Kutter- und Küstenfischerei ist Backhaus zufolge in besonderem Maße von den erheblich gestiegenen Gasölpreisen betroffen. Betrug Anfang Februar 2022 der Preis für Gasöl (Diesel) noch ca. 60 Cent/Liter, so liegt er aktuell bei ca. 1,15 Euro/Liter. Die herkömmlichen Kraftstoffkosten für ein Schleppnetzfischereifahrzeug liegen bei ca. 30 % des Jahresumsatzes. Bei der Stellnetzfischerei liegt der Anteil herkömmlich bei ca. 10 %. „Die aktuell zu verzeichnende spontane Verdoppelung der Kraftstoffkosten ist in der ohnehin wirtschaftlich schwierigen Situation von der deutschen Kutter- und Küstenfischerei nicht zu verkraften“, resümierte Backhaus.

Aktuell werden die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des Beihilfeverfahrens durch das BMEL in Abstimmung mit den Küstenländern und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei geschaffen. Die Umsetzung des Verfahrens wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (BLE) übernehmen. Das Geld kann vorausichtlich ab Mai 2022 ausgezahlt werden.

Inklusionsförderrat M-V

Schwerin – Zur heutigen konstituierenden Sitzung des neu benannten Inklusionsförderrates bei der Landesregierung betonte Sozialministerin Stefanie Drese den hohen Stellenwert der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dabei tagte der Inklusionsförderrat (IFR) zum ersten Mal unter neuem Namen. Das in dieser Form in Deutschland einmalige Gremium wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und wirkte bisher unter der Bezeichnung „Integrationsförderrat“.

„Das ist mehr als eine Namensänderung, sondern beinhaltet eine wichtige Ausweitung der Zielsetzung“, verdeutlichte Ministerin Drese in ihrem Grußwort. „Während es bei der Integration häufig nur um das Hineinnehmen eines Menschen in ein bereits existierendes System geht und damit der einzelne Mensch sich anpassen muss, will Inklusion von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Wir wollen hin zu mehr und besserer Inklusion von Menschen mit Behinderungen – in allen Bereichen des Lebens. Unser gemeinsames Anliegen ist, dass Inklusion gesamtgesellschaftlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass Inklusion überall aktiv gelebt und umgesetzt wird. Wir sind als Landesregierung sehr dankbar für die positive und konstruktive Unterstützung des Inklusionsförderrates bei diesem Vorhaben.“

Ziel der Arbeit des IFR ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen, Voraussetzungen für ihre gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu schaffen und noch bestehende tatsächliche Benachteiligungen abzubauen.

Der IFR ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der IFR anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Dem IFR gehören stimmberechtigt an:

  1. sieben Mitglieder der Verbände der Menschen mit Behinderungen,
  2. ein Mitglied des Landkreistages MV,
  3. ein Mitglied des Städte- und Gemeindetages MV,
  4. je ein Mitglied des Sozialverbandes Deutschland MV, des Sozialverbandes VdK MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV und des Landesfrauenrates MV

Zum Vorsitzenden des IFR wurde Clemens Russell von der Lebenshilfe gewählt.

Der Inklusionsförderrat verfügt über eine beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport eingerichtete Geschäftsstelle.

12. Landesbaupreis

Jetzt bewerben über neue Webseite zur Baukultur

Schwerin – Architekten und Ingenieurinnen, die an der Planung und Betreuung eines Bauwerks in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, können sich ab sofort für den 12. Landesbaupreis bewerben.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und der Bauverband Mecklenburg-Vorpommerns loben den Preis gemeinsam aus. Schirmherrin ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Der Landesbaupreis würdigt besonders kreative und nachhaltige Baulösungen, die beispielhaft für die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in unserem Bundesland stehen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Erstmals verleihen wir diesen Preis in acht statt wie bislang zwei Kategorien. Damit können wir der Vielfalt der Bauleistungen in unserem Land gerecht werden und gleichzeitig eine Lanze für reichhaltige Baukultur brechen. Hinzu kommt, dass wir mit dem Preis mehr Menschen für qualitätsvolles Bauen sensibilisieren können“, so Pegel.

Wichtige Termine des Landesbaupreises M-V 2022:

  • Bewerbungszeitraum: 7. April – 15. Juni 2022
  • Bekanntgabe der „Engeren Wahl“: September 2022
  • Preisgerichtssitzung: 31. August – 2. September 2022
  • Preisverleihung: 17. Oktober 2022

Prämiert werden herausragende Projekte, die seit 2015 fertiggestellt wurden und hohen Qualitätsansprüchen in städtebaulicher, gestalterischer, konstruktiver, ökonomischer und innovativer Hinsicht entsprechen. Darüber hinaus werden die bauausführenden Unternehmen ausgezeichnet. Der Preis wird in den Kategorien Architektur, Innenarchitektur, Konstruktiver Ingenieurbau, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen verliehen. Die Preise sind mit je 1.000 Euro dotiert.

Dr. Gesa Haroske, Präsidentin der Ingenieurkammer M-V, wirbt für eine zahlreiche Beteiligung durch die Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land: „Mit der Schaffung von den Kategorien konstruktiver Ingenieurbau, technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen, welche explizit die Ingenieurleistung bewerten, haben Ingenieure nun mit diesem Landesbaupreis noch mehr die Gelegenheit zu zeigen, welche großartige Arbeit sie leisten.“

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, erläutert: „Der Landesbaupreis ist Bestandsaufnahme und Dokumentation des aktuellen Baugeschehens in unserem Bundesland und rückt besondere und herausragende Bauvorhaben ins Licht der Öffentlichkeit. Wir wollen aufzeigen, dass die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, arbeiten und ihren Urlaub verbringen, von der Qualität der geplanten und gebauten Umwelt profitieren können. Denn gute Architektur kann sich sehen lassen! Und gute Beispiele werden nicht nur im wirklichen Leben, sondern auch in der digitalen Welt honoriert und gerne gezeigt.“

Thomas Maync, Präsident des Bauverbands M-V, erklärt: „Es ist bemerkenswert, dass die Verbände und Kammern der Wertschöpfungskette Bau gemeinsam einen Baupreis ausloben, der die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten dokumentiert.“

Die Bewerbung erfolgt erstmals rein digital. Auf der neu gestalteten Internetseite www.baukultur-mv.de können alle Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2022. Dort finden Sie auch Teilnahmebedingungen, Vergabekriterien und Informationen über die ausgezeichneten Projekte der vergangenen Jahre.

Kritik an Corona-Statistik zurückgewiesen

Oldenburg: Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück, es zeichne ein unvollständiges Bild der Corona-Lage an den Schulen. „Es ist wichtig, zwischen den Aufgaben des Sozialministeriums und des Bildungsministeriums zu unterscheiden“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Aufgabe des Sozialministeriums ist es unter anderem, über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Anzahl der Corona-erkrankten und genesenen Personen jeder Altersstufe zu erheben, um daraus weitere Maßnahmen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt abzuleiten. Das Bildungsministerium ist hingegen für die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zuständig und muss diese auch während der Pandemie absichern. Alle Zahlen sind verfügbar und veröffentlicht. Man muss sie nur selbstständig addieren.

Weil das Bildungsministerium für die Beschulung zuständig ist, erhebt es ausschließlich die dafür relevanten Daten. Das Bildungsministerium ist nicht für die Erhebung der Zahlen erkrankter Schülerinnen und Schüler zuständig und suggeriert dies in den Pressemitteilungen auch nicht, sondern teilt nur das Ergebnis von Quarantänemaßnahmen mit. Das Bildungsministerium erhebt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden – egal, an welchem Ort und durch wen der Kontakt mit einer infizierten Person zustande kam.

Für das Bildungsministerium ist die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler relevant, weil sie in Distanzform beschult werden. Dieser Distanzunterricht ist Bestandteil des Phasenmodells, das entwickelt wurde, um die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig des Ortes zu gewährleisten.

Abhängig von der Anzahl der Lerngruppen und der Klassen, die sich in Quarantäne befinden, arbeitet die Schule in der jeweiligen Phase des Modells. Eine erkrankte Person hingegen ist krank und unterliegt für den Zeitraum der Erkrankung nicht der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, unterliegen dagegen der Schulpflicht. Erst das Phasenmodell hat die Voraussetzung geschaffen, auch den in Quarantäne Befindlichen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium veröffentlicht unter dem Titel ‚Phasen-Einstufung der Schulen und Quarantäne-Maßnahmen‛ mittwochs und freitags Pressemitteilungen mit den Zahlen über Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne befinden und eben keine Zahlen der erkrankten Schülerinnen und Schüler.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Lageberichte über Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Zahlen sind transparent gemacht. Hier wird also keine Statistik geschönt. Der an dünnen Haaren herbeigezogene Vorwurf ist nicht haltbar“, so Oldenburg.

Neue Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Übernahmegarantie vom Referendariat in den Schuldienst wirkt

Schwerin – Im April sind 85 Referendarinnen und Referendare in ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Im Anschluss begannen sie ihre Ausbildung in den Regionalbereichen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und an den Schulen. Ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamten auf Widerruf haben die Nachwuchslehrkräfte pandemiebedingt auf dem Postweg erhalten. Die Vereidigung erfolgt an ihren Einsatzorten.

Von den 85 Referendarinnen und Referendaren haben 19 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sieben das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und acht das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen begonnen. Hinzu kommen 16 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 35 für das Lehramt an Gymnasien. Ca. 83 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir gewinnen viermal im Jahr Landeskinder und auswärtige Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für unseren Vorbereitungsdienst“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Referendariat an den Schulen einen guten Ruf hat, dass die Ausbildung an unseren Schulen und das Leben in unserem Land attraktiv sind“, so Oldenburg. „Wenn es den Referendarinnen und Referendaren vor Ort gefällt, können sie dank der Übernahmegarantie des Landes ohne ein neues Bewerbungsverfahren an den Schulen bleiben und direkt in den Lehrerberuf einsteigen.“

Das vereinfachte Einstellungsverfahren bringt Planungssicherheit für beide Seiten und Lehrkräfte viel schneller an die Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. „So bauen wir Bürokratie ab, schaffen Erleichterungen für die Schulen und gleichzeitig Sicherheit für die Nachwuchslehrkräfte. Sie erhalten in jedem Fall ein Einstellungsangebot im Land“, betonte die Bildungsministerin.

Aktuell können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen mit der Ersten Staatsprüfung noch für den Vorbereitungsdienst bewerben, der am 1. August beginnt. Zu diesem Starttermin bietet die Doppelqualifikation eine weitere attraktive Möglichkeit: mehr Flexibilität im Einsatz für die Lehrämter an Regionalen Schulen und an Gymnasien. Die Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate. Bewerbungsschluss ist der 11. April 2022. Zeugnisse können bis 20. Juli nachgereicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen in jedem Schuljahr Absolventinnen und Absolventen nach der Ersten Staatsprüfung in den Vorbereitungsdienst an den Schulen des Landes ein: Neben dem 1. April sind die weiteren Startmöglichkeiten der 1. August, der 1. Oktober sowie der 1. Februar.

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese weist anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages auf die Wechselwirkung zwischen Umwelt, Klima und der Gesundheit hin. „Die Folgen des Klimawandels und zunehmende Umweltschäden haben Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität auch in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Der Weltgesundheitstag 2022 steht unter dem Motto „Unser Planet, unsere Gesundheit“. Damit macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor allem auf die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels aufmerksam.

„Die Klimakrise ist auch eine Gesundheitskrise – diese Mahnung der WHO finde ich wichtig, da sie uns alle zum Handeln auffordert“, betonte Drese. Neun der zehn wärmsten je in Deutschland gemessenen Jahre lägen im 21. Jahrhundert.

Die immer öfter auch in Deutschland vorkommende Hitzewellen stellten vor allem für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder durch mögliche Folgen wie Hitzschläge und Herz-Kreislauf-Problem ein Risiko dar. Auch seien zunehmend Hautschädigungen aufgrund von höherer UV-Strahlung festzustellen, so die Ministerin.

Drese: „Maßnahmen für den Klimaschutz, wie z.B. der Ausbau erneuerbarer Energien, und die Anpassung an den Klimawandel zahlen sich doppelt aus: wir machen uns unabhängig von Öl, Gas und Kohle und wir schützen unsere Gesundheit.“

Information und Aufklärung sind nach Ansicht von Ministerin Drese besonders wichtig. So informiere beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2021 qualitätsgeprüft und unabhängig über das Internetportal www.klima-mensch-gesundheit.de zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit.

Jährlich am 7. April initiiert die Weltgesundheitsorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 1948 den internationalen Weltgesundheitstag. Das diesjährige Thema stellt den Zusammenhang zwischen klimatischen Veränderungen und der physischen und psychischen Gesundheit der Menschen in den Fokus. Die WHO schätzt, dass jedes Jahr mehr als 13 Millionen Todesfälle auf der Welt auf vermeidbare Umweltursachen zurückzuführen sind. Dazu gehört auch die Klimakrise, die die größte gesundheitliche Bedrohung für die Menschheit darstellt.