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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in seiner bisherigen Fassung nur noch bis zum Ende dieser Woche. Ab dem 20. März sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Infektionsschutzgesetzes wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Um Schutz- und Regelungslücken zu vermeiden, hat die Landesregierung sich in einer Sondersitzung am Montag auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April auf Basis des bisherigen IfSG verständigt. Diese Möglichkeit räumt der Bund ein. Eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung wird das Kabinett am Freitag beschließen.

„Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der angespannten Pandemiesituation auch nach dem 20. März Schutzinstrumente“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Wir haben mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2.267 am 14. März einen Höchststand an Infektionen. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch. Wir sind seit mehreren Wochen bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. In vielen Krankenhäusern ist die Lage angespannt. Es gibt kaum noch freie Bettenkapazitäten. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind am Limit. Hinzu kommt eine hohe Ausfallquote des Personals, durch Infektionen, Quarantäne-Maßnahmen oder Kinderbetreuung“, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

Darüber hinaus wird die Landesregierung in der neuen Landesverordnung bis zum 2. April weiterhin Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstands- und Hygieneregeln sowie Testpflichten auf Basis der 3G-Regel festschreiben. Ab dem 20. März gibt es aber keine Schließungsmöglichkeiten und keine 2G oder 2G-Plus-Regeln mehr. Und es fallen durch die geplanten Änderungen des IfSG auch die letzten Kontaktbeschränkungen weg.

Über den 20. März hinaus ist 3G weiter erforderlich u.a. beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, bei der Sportausübung (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen o.ä., beim Frisör oder anderen körpernaher Dienstleistungen sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Eine medizinische Maske muss getragen werden in den Innenbereichen, z.B. beim Einkaufen (auch in Supermärkten), bei der Nutzung von (körpernahen) Dienstleistungen (Frisör, Handwerksbetriebe) und medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, bei Freizeitangeboten (inkl. Hallenbäder, Indoorspielplätze und -freizeitaktivitäten), im Kulturbereich (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken), bei Veranstaltungen (auch außen), beim Besuch von Messen oder Volksfesten (auch außen), in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/ Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass auch zukünftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten wird und es weiterhin verpflichtende Hygienekonzepte gibt.

Drese: „Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an. Nicht alles was ab 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Sich impfen lassen, Maske im Innenbereich tragen und Abstand halten sind weiterhin gute und sinnvolle Schutzmaßnahmen.“

Landesregierung bedauert Intel-Entscheidung

Schwerin – Die Landesregierung hat mit Bedauern auf die Entscheidung der Firma Intel reagiert, ihre neue Chip-Fabrik in Magdeburg zu errichten.

„Es ist bedauerlich, dass Intel sich am Ende nach hartem Wettbewerb für Magdeburg entschieden hat. Die Landesregierung hat intensiv über 7 Monate und mit einem großen Team für Mecklenburg-Vorpommern und im Besonderen für Schwerin geworben – bis hin zum persönlichen Einsatz der Ministerpräsidentin, die mit einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden von Intel den schon aus dem Rennen genommenen Standort wieder auf die Bewerberliste gesetzt hat. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Schwerin“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Leider haben wir dem Wettbewerb auf den letzten Metern verloren. In einem knappen Rennen hat MV auch europäische Metropolen und renommierte deutsche High-Tech-Standorte hinter sich gelassen. Den zweiten Platz zu belegen, ist in diesem Fall bitter. Aber es zeigt auch: Die Landeshauptstadt ist zweifellos mit dem Industriepark ein attraktiver Investitionsstandort, was beispielsweise die Ansiedlungen des Medizintechnikherstellers Ypsomed und des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé in der Vergangenheit bewiesen haben. Das hat uns Intel noch einmal versichert. Und wir hoffen, dass unsere Bewerbung unser Land international bekannter gemacht hat und Zulieferbetriebe bei uns angesiedelt werden können. Deshalb gilt „jetzt erst recht“: Wir werben weiter um nachhaltige Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Jüngstes erfolgreiches Beispiel ist die beabsichtigte Ansiedlung des internationalen Unternehmens Birkenstock in Pasewalk“, sagte Meyer weiter.

„Magdeburg und Schwerin sind dicht beieinander. Wir sind weiter mit Intel und anderen im Gespräch. Deshalb können wir zuversichtlich für den hervorragenden Wirtschaftsstandort Schwerin sein. Das Zusammenwirken der Ministerien und der Staatskanzlei, der Wirtschaftsförderung und der Landeshauptstadt Schwerin funktioniert sehr gut. Daran werden wir weiter anknüpfen“, sagte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit

Meyer: Unternehmen weiter entlasten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen.

„Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno.

„Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer.

Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Erste Waldbrände

Schwerin – Am Wochenende gab es im Revier Trassenmoor auf Usedom die ersten Waldbrände des Jahres. Beide konnten erfolgreich gelöscht werden. Die Brandursache ist bisher jedoch nicht geklärt. Derzeit gilt in fast allen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns die Waldbrandgefahrenstufe 3, lediglich in den Küstenbereichen wurde die Stufe 2 ausgerufen.

„Das Feuermachen und Rauchen im Abstand von 50 Metern zum Waldrand ist gesetzlich verboten. Aufgrund der hohen Entzündungsgefahr der Laub- und Pflanzenreste am Waldrand sollte dieser Abstand auch dringend eingehalten werden. Ich bitte jeden Waldbesucher, seine Pflicht zur Brandprävention und Brandmeldung wahrzunehmen“, mahnt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Am 1. März begann in Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandsaison. Die Waldbrandeinsatzzentrale der Landesforst M-V nahm ab diesem Zeitpunkt ihren Dienst auf. Seither überwacht sie mit kameragestützter Technik große Waldgebiete des Landes. Die Forstämter der Landesforst bereiten sich ebenfalls auf die Saison vor. Waldbrandwundstreifen werden zwei Mal in der Waldbrandsaison von brennbarem Material und Bewuchs befreit und regelmäßig freigeschnitten.

2021 verzeichnete die Landesforst M-V 30 Waldbrände, welche eine Fläche von mehr als 15,5 Hektar Wald zerstörten. Der größte Waldbrand mit neun Hektar musste bei Lüblow im Forstamt Jasnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gelöscht werden. „Auch 2021 war unter anderem die Trockenvegetation und die weiterhin schlechte Wasserversorgung aus den vergangenen Dürrejahren verantwortlich für 30 Waldbrände. Leider sind einige Brände auch auf Fahrlässigkeit oder gar Brandstiftung zurückzuführen“, sagte der Minister.

Einen großen Dank sprach Backhaus den Feuerwehrleuten aus, die zu den Waldbränden ausgerückt sind: „Zu den Einsätzen werden vielfach Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gerufen, die ihren Feuerwehrdienst ehrenamtlich ableisten. Sie machen unseren Alltag um ein Vielfaches sicherer, retten Leben und Existenzen und sind deshalb ein unverzichtbarer Pfeiler der Gefahrenabwehr. Dieses Engagement kann man nicht hoch genug einschätzen.“

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat im vergangenen Jahr bei der Versorgung der Freiwilligen Feuerwehr mit Löschwasser durch die Reaktivierung oder Schaffung von Löschwasserteichen sowie den Bau von Zisternen, Brunnen oder Wasserentnahmestellen an Gewässern finanziell unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde im April 2021 veröffentlicht.

Auch das 50 Millionen Euro große Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, das 2019 von der Landesregierung für Investitionen in die Feuerwehren aufgelegt wurde, unterstreicht den Stellenwert der Feuerwehren und eines flächendeckenden Brandschutzes.

Ein wesentliches Mittel der Waldbrandprävention ist die Waldbrandeinsatzzentrale in Mirow mit ihrem automatisierten kameragestützten System zur Früherkennung von Bränden. Dort wurden allein im Jahr 2020 255.000 Euro in das System investiert. Die Waldbrandwundstreifen wurden von um 200 Kilometer auf 500 Kilometer ausgedehnt. Sie verhindern ein Übergreifen des Feuers auf anliegende Ortschaften und gefährdete Infrastrukturen, etwa Bahnlinien und Straßen.

Jährlich werden mehrere Tausend Euro für die Neuanlage von Löschwasserstellen im Landeswald investiert. Auch für den Rettungs­wegebau wurden erhebliche Summen ausgegeben: Seit 2019 rund 3,1 Mio. Euro. Fazit: Allein im Landeswald investiert das Land jährlich 2,5 Mio. Euro. Das Waldbrandschutzprojekt THOR wurde auf den Weg gebracht und wird mit 2,5 Mio. Euro aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert.

In Kaliß eröffnet in den kommenden Wochen das Fachzentrum Waldbrandschutz. Das Bauvorhaben wurde aus der Initiative „Unser Wald in MV“ mit rund 450.000 Euro finanziert. „Dort werden wir die Kompetenzen in Sachen Waldbrandprävention büneln, neue Erkenntnisse erproben und für die Praxis aufbereiten. Ziel ist es, unsere Wälder bestmöglich gegen Waldbrand zu schützen und die Bekämpfungsmöglichkeiten zu verbessern“, so Backhaus.

Der größte Waldbrand in MV seit 1934 brach am 30. Juni 2019 bei Lübtheen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz aus. Der Brand hatte eine Ausdehnung von rund 950 Hektar. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim rief den Katastrophenfall aus. Zeitweise waren mehr als 3000 Einsatzkräfte aus mehreren Bundesländern von Feuerwehren, dem Katastrophenschutz, dem Technischen Hilfswerk, der Bundeswehr, der Bundespolizei, Munitionsbergungsdienst sowie der Polizei der Länder im Einsatz. Mehrere angrenzende Dörfer mit insgesamt mehr als 700 Einwohnern wurden evakuiert.

Der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheener Heide ist für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Etwa 5.300 Hektar der ca. 6200 ha großen Bundesliegenschaft sind wegen der Einordnung in die Kampfmittelkategorie 4 seit 2016 durch die zuständigen Ordnungsämter gesperrt.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Michael: „Haltung zeigen“ anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus

Schwerin – „Rassismus ist nicht nur eine Ideologie, sondern ein System der Ausschließung und Verletzung der Würde, das historisch entwickelt wurde und Menschen hierarchisiert und entwertet. Das zeigt sich in abscheulicher Weise gerade beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine“, sagte Jana Michael, Integrationsbeauftrage der Landesregierung, zum heutigen Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus.

Die (digitale) Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Putins Krieg und Rassismus“ fand in Stralsund statt. Das Motto der diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus lautet: „Haltung zeigen“. In Mecklenburg-Vorpommern findet eine Vielzahl von Diskussionsrunden, Online-Events und Meetings statt, u.a. koordiniert durch die MigrantInnen-Organisationen.

Die Integrationsbeauftragte informierte, dass innerhalb der Wochen gegen Rassismus insbesondere die mutigen Migrantinnen und geflüchteten Frauen in den Mittelpunkt gerückt werden. Laut Michael sei Migration in der Öffentlichkeit häufig ein männlich besetztes Thema. „Nur selten wird die Eigenständigkeit von Frauen als Migrantinnen anerkannt. Dabei zeigen die Flüchtlingsbewegungen auch aus der Ukraine die großen Leistungen und Belastungen der Frauen“, so Michael.

Migrantinnen und geflüchtete Frauen, meist mit Kindern, würden laut der Landesintegrationsbeauftragten umfassende Angebote zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe benötigen, um Hürden und Alltagsrassismus zu überwinden. „Das wollen wir verändern und werden die Gleichstellung der geflüchteten Frauen und Migrantinnen vorantreiben und das Thema antirassistischer Feminismus auf unsere Agenda setzten“, erklärte Michael.

Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Schwerin – Zum Weltverbrauchertag am 15. März sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt, das die Verschwendung von Lebensmitteln einfach nur  unmenschlich ist.

„Jährlich landen knapp zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Gut die Hälfte aller Lebensmittelabfälle in Deutschland geht jährlich auf Privathaushalte zurück. Wenn wir es schaffen, die knapp sechs Millionen Tonnen oftmals unverdorbene Lebensmittelabfälle zu reduzieren, ist vielen Menschen geholfen. Darum fördert das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Herbst die Landesaktionswoche ‚Zu gut für die Tonne‘. Die Verbraucherzentrale M-V, die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung M-V, die Landessektion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und die Vernetzungsstelle Seniorenernährung M-V bringen sich ein. Es geht darum, uns alle zu sensibilisieren, das Thema Lebensmittelabfälle zu fokussieren und möglichst viele Menschen aufzuklären“, sagt Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt zum Weltverbrauchertag am 15. März.

„Lassen Sie uns alle zusammenrücken. Es ist nicht notwendig, unverdorbene Lebensmittel zu entsorgen. Es ist so einfach denen, die sich Lebensmittel nicht in dem Umfang wie ihre Nachbarinnen und Nachbarn beispielsweise leisten können, zu unterstützen. Das fängt beim bedarfsgerechten Einkaufen an und geht mit einer Lebensmittelspende weiter. Ich setze darauf, dass die Aktionswoche viele Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern wachrütteln wird. Denn Lebensmittel zu entsorgen, ist einfach unmenschlich“, mahnt Ministerin Bernhardt.

Vom 29. September bis zum 6. Oktober 2022 findet die dritte bundesweite „Zug gut für die Tonne! – Aktionswoche“ unter dem Motto „Deutschland rettet Lebensmittel“ statt. Sie ist Teil der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ und wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel initiiert, mit Aktionen im ganzen Land auf das Thema aufmerksam zu machen und eine Bewegung für mehr Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schaffen. Lag der Fokus im letzten Jahr auf „Obst und Gemüse“, geht es in diesem Jahr um Privathaushalte.

Mehr Geld für Radwege in M-V

Meyer: Kommunen können zusätzliche Fördermittel erstmals für Instandsetzung von Radwegen nutzen

Schwerin – Der Bund stellt für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ in diesem Jahr zusätzliche Mittel aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm bereit.

„Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies konkret, dass statt der bisher geplanten knapp 26 Millionen Euro nun von den Kommunen 11,7 Millionen Euro zusätzlich abgerufen werden können. Für ein bestmöglich vernetztes und klimafreundliches Mobilitätsangebot in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass die Radwege im Land eine gute Ergänzung oder Alternative zur Autofahrt sind. Dafür brauchen wir gut ausgebaute und sichere Radwege. Die zusätzlichen Mittel können nun erstmals auch für die Instandsetzung von Radwegen genutzt werden. Das hilft den Städten und Gemeinden im Land, das vorhandene Radnetz wieder gut befahrbar zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ziel des gesamten Bundesprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Die rund 26 Millionen Euro können bis Ende 2023 beispielsweise für den Bau neuer Radwege sowie für den Um- und Ausbau von Strecken genutzt werden.

Die zusätzlichen 11,7 Millionen Euro sind hingegen für die Instandsetzung von Radwegen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie für die Ermöglichung des Fahrradparkens an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn bis Ende 2023 vorgesehen.

„Das Land ist aufgrund des großen Bedarfes bereit, die zusätzlichen Mittel vollständig in Instandsetzungsmaßnahmen zu investieren. Das ist für viele Kommunen in Bezug auf die Radwegenutzung eines der drängendsten Probleme“, machte Meyer deutlich.

Durch die Erhöhung des Gesamtvolumens stehen für Mecklenburg-Vorpommern nun insgesamt 37,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Gemeinden können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie sind Gemeinden finanzschwach, deren dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist (RUBIKON orange oder rot).

Entlastung gefordert

Schwerin – Die Landesregierung reagiert mit großer Sorge auf die rasant steigenden Energiepreise und die Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland in dem jeden Tag mehrere hunderttausend Menschen mit dem Auto zur Arbeit fahren. Deshalb sind die Menschen in unserem Land von dieser Entwicklung – insbesondere bei den Benzin- und Dieselpreisen – ganz besonders betroffen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer nach einer Telefonkonferenz mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Finanzminister Heiko Geue. Die Ministerpräsidentin hat die Abstimmung mit ihren Ressortkollegen auf Grund der andauernden Erholungsphase nach ihren Operationen von zu Hause aus durchgeführt.

„Pendlerinnen und Pendler zahlen aktuell rund 60 Cent mehr pro Liter Diesel als noch im Januar“, sagte Meyer. „Wer täglich einen Arbeitsweg von einer Stunde auf sich nimmt, muss allein dafür einen deutlich höheren Betrag einplanen. Das überfordert viele Menschen in unserem Land.“

Hinzu komme, dass die Homeoffice-Pflicht aufgrund der Corona-Pandemie ab 20. März abgeschafft werde, was zu zusätzlichen Pendlerbewegungen führen wird.

„Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb eine Initiative im Bundesrat unterstützen, die unter anderem zum Ziel hat, die Mehrwertsteuer für Kraftstoffe zeitlich befristet auf 7 Prozent zu senken. Die Menschen erwarten zu Recht, dass jetzt rasch gehandelt wird. Deshalb brauchen wir jetzt eine Spritpreisbremse“, sagte der Minister. „Auch für weitere Energieträger wie Strom, Erdgas, Erdwärme und Fernwärme müssen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.“

Zudem müsse der Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und Bafög-Empfänger dahingehend angepasst werden, dass die tatsächlichen Heizkosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gaspreis. Deshalb schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, einen „Gaspreisdeckel“ einzuführen, der verbraucherorientiert wirkt. „Der Staat kann dabei einen bestimmten Grundverbrauch an Gas für einen Haushalt definieren, der dann über einen Festpreis für die Verbraucher staatlich subventioniert wird“, so Meyer.