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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Gastronomie im ländlichen Raum

Schwerin – Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE möchten kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter fördern und damit Versorgungsmöglichkeiten, insbesondere entlang von Rad-, Wander-, Wasser- und Reitwegen, erhalten bzw. neu schaffen.

Dafür haben sie einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der heute im Schweriner Schloss von Agrarminister Dr. Till Backhaus, u.a. zuständig für die ländlichen Räume und die dort ansässigen klein- und mittelständischen Betriebe, vorgestellt wurde.

„MV ist weit über die Landesgrenzen hinaus als Tourismusland bekannt. Es gehört mit jährlich über 34 Millionen Übernachtungen und über acht Millionen Gästen zu den beliebtesten Urlaubsregionen Deutschlands – sowohl bei inländischen als auch ausländischen Gästen. Neben der unglaublichen Naturausstattung unseres Landes haben daran auch die zahlreichen touristischen und gastronomischen Angebote unseres Landes einen entscheidenden Anteil.

Künftig wollen wir noch deutlich offensiver über Unterstützungsmöglichkeiten für kleine Gastronomiebetriebe aufklären. Das ist mir eine absolute Herzensangelegenheit, denn gerade die kleine Gastronomie passt sehr gut in unsere Strategie Regional, Bio und so schmeckt MV. Sie ist ein Stück Landeskultur und kann zudem auch einen Beitrag für den Klima- und Naturschutz leisten.

Wir haben uns in der aktuellen Förderperiode dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Fördertopf für den ländlichen Raum – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden kann. Darunter fallen auch kleine Gastronomiebetriebe. Leider machen kaum Betriebe davon Gebrauch, weil sie diese Unterstützungsmöglichkeit schlichtweg nicht kennen.

Erst 16 Cafés und Restaurants mit einem Zuschussvolumen von ca. 592.000 Euro haben in der aktuellen Förderperiode von der Kleinstunternehmensförderung profitiert; klassische Dorfgaststätten waren bisher nicht dabei. Ich kann daher nur alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum dazu einladen, sich bei uns um eine Förderung zu bewerben, wenn sie in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als 10 Mitarbeitern und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben.

Aber auch andere Kleinstunternehmer können sich melden: Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs. In dieser Förderperiode stehen uns für die Kleinstunternehmensförderung insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Davon wurden bislang ca. 4,5 Millionen Euro für 137 Anträge ausgereicht. Für das Jahr 2022 sind bislang 11 Anträge mit etwa 385.000 Euro bewilligt worden. Das heißt rund 2,8 Mio. Euro stehen bis 2025 noch für Bewilligungen zur Verfügung. Wir gehen zudem ganz fest davon aus, dass dieses Förderinstrument auch in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.“

Förderung von Personenaufzügen

Neustrelitzer Wohnungsgenossenschaft erhält 119.000 Euro für zwei Lifte

Neustrelitz – Die „Moderne Wohnungsgenossenschaft Neustrelitz“ erhält vom Bauministerium rund 119.000 Euro, um einen Fünfgeschosser mit vier Aufgängen am Pablo-Neruda-Ring mit zwei Personenaufzügen nachzurüsten. Den Bescheid hat das Landesförderinstitut an die Neustrelitzer Wohnungsgenossenschaft übersandt.

Mit den zwei Aufzügen werden 20 Wohnungen in dem 1978 errichteten Gebäude leichter zugänglich gemacht.

Eigentümer und Mieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen können nach der Überarbeitung der Förderlichtlinie ebenso wie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums günstige Darlehen beim Land beantragen, um Personenaufzüge nachzurüsten oder auf anderem Wege Barrieren abzubauen.

Mehr Informationen zum Modernisierungsprogramm und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landesförderinstituts.

Badesaison 2022 startet am 20. Mai

Drese: Mecklenburg-Vorpommern kann mit hoher Badewasserqualität weiter punkten

Schwerin – „95 Prozent der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern wurden als sehr gut und gut eingestuft. Das ist eine tolle Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiges Signal für den Tourismussektor. Unser Land kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten“, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Starts der Badesaison 2022 am (morgigen) 20. Mai.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 498 Badegewässer überwacht, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen. 474 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 95 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 90 Prozent von ausgezeichneter Qualität; fünf Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Von den untersuchten Badewasserstellen wurden fünfzehn mit ausreichend eingestuft. Neun Badegewässer waren mangelhaft. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden Glöwitzer Bucht, Stettiner Haff Bellin, Kleine Müritz Rechlin und den Rühner See in Bützow besteht für diese Badesaison ein Badeverbot.

„Das Baden in MV muss eine saubere Sache bleiben, damit wir zufriedene Gäste und Gastgeber haben. Dafür werden in unseren Laboren etwa 2.500 Proben pro Saison analysiert“, sagte Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Ergebnisse zeigen, dass die Wasserqualität in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre geblieben ist.

Will: „Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die neue Saison bereits auf Hochtouren. Die ersten Badewasser-Analysen sind erfolgt und die ersten Werte 2022 werden aktuell für jedes Badegewässer in die Karte eingetragen.“ Die Resultate können alle Interessierten aber auch vor Ort direkt an der Badestelle einsehen – dort gibt es Aushänge.

Die zahlreichen Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern werden auf der Website badewasser-mv.de detailliert vorgestellt. Ab sofort ist die Anwendung in einem neuen Design und mit übersichtlichen Funktionen abrufbar. „Ich freue mich sehr, dass wir zum Start der Badesaison die Benutzerfreundlichkeit der Badewasserkarte verbessern konnten. Mit einer Standort-Suchfunktion kann nun jede Nutzerin und jeder Nutzer den kürzesten Weg zur passenden Badestelle finden“, informierte die Ministerin.

Gleichzeitig wurde auch die App-Anwendung „Badewasser-MV“ überarbeitet und steht im Apple Store oder im Google Play Store zum Download bereit.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministeriums einsehbar. Die Informationen werden stetig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst – unter anderem auch aktuelle Warn-Hinweise und Infos zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter, regionale Karten und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt.

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen.

Das Wasser wird auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht, das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab etwa 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen.

Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas

Förderprogramm für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas verlängert

Schwerin – Um das Kita-Personal zu entlasten, unterstützt das Land MV die Kitas auch in diesem Jahr mit Hilfe von Alltagshelferinnen und –helfern.

Ab sofort können Kitaträger ihre Anträge an die Landkreise und kreisfreien Städte stellen. Bereits ab 01. April gestellte Anträge werden rückwirkend bewilligt. Anders als im vergangenen Jahr ist diesmal auch die Kindertagespflege mit in das Programm eingeschlossen.

Die Kitas können über ihre Träger bis zu 5tausend Euro für die Alltagshelferinnen und -helfer und 500 Euro für Sachkosten wie etwa Hygieneausrüstung beantragen, Tagesmütter und Tagesväter bis zu 200 Euro Sachkosten monatlich. Insgesamt stellt das Land dafür 2,4 Millionen Euro aus dem Corona-Schutzfonds zur Verfügung. Förderzeitraum ist der 01.04. bis 31.10. 2022.

„Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertageseinrichtungen ebenso wie alle, die in der Kindertagespflege arbeiten, leisten seit der Pandemie über ihre tolle, aufopferungsvolle Arbeit hinaus Hervorragendes. Deshalb ist es mir besonders wichtig, sie in ihrer täglichen Arbeit weiter zu unterstützen und zu entlasten“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Alltagshelferinnen und -helfer sind kein pädagogisches Personal. Sie sollen das Kita-Fachpersonal bei einfachen und alltäglichen Arbeiten entlasten. So unterstützen sie es im hauswirtschaftlichen Bereich; zum Beispiel helfen sie in der Küche, beim Tischdecken, räumen mit auf oder kümmern sich um die Desinfektion.

Im Förderzeitraum 2021 wurden insgesamt 530 der nichtpädagogischen Kräfte zusätzlich oder durch sogenannte Stundenaufstockungen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

Damit sollen die pädagogischen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen unterstützt und personell entlastet werden. Hintergrund sind die gestiegenen Anforderungen zu Hygienevorgaben durch die Corona-Pandemie.

Meistertour im Großraum Rostock

Schulte: Mit Klischees über Berufsbilder im Handwerk aufräumen

Rostock – Das Handwerk in seiner Vielfalt stand im Mittelpunkt einer Meistertour, die Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte gemeinsam mit Vertretern der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern am Donnerstag unternahm. Auf dem Tourplan standen die Metallbau Ott GmbH (Bad Doberan) und die Pulverbeschichtung Ott (Admannshagen-Bargeshagen) sowie die beiden Rostocker Unternehmen Schokoladerie Juillet de Prie GmbH und die Dr. Diestel GmbH, ein Unternehmen der Lüftungs-, Klima-, Kälte- und Reinraumtechnik.

„In vielen Köpfen wird das Handwerk mit schwerer Arbeit, Schmutz, schlechten Arbeitszeiten sowie wenig Karrierechancen verbunden. Mit diesen Klischees wollen wir aufräumen. Denn die Branche bietet eine beeindruckende Vielfalt zwischen Tradition und Moderne, attraktive Karrieremöglichkeiten sowie zunehmende Internationalität. Mit der Betriebstour wollen wir innovative und fortschrittliche Unternehmen zeigen, die exemplarisch für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern stehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Präsident Axel Hochschild von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern ergänzte: „Die Betriebe, die wir heute besuchen, zeigen eindrucksvoll die Bedeutung von Innovation und Digitalisierung für das Handwerk. Die Handwerksunternehmen nutzen diese Chancen zur Optimierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen und sichern damit zugleich nachhaltig Arbeits- und Ausbildungsplätze. Neue Technologien haben in allen handwerklichen Branchen Berufsbilder und Arbeitsplätze verändert. Damit entsprechen die Leistungsangebote noch präziser und individueller wachsenden Kundenansprüchen und optimieren vorhandene Stärken.“

Die erste Station der Tour waren die Metallbau Ott GmbH und Pulverbeschichtung Ott, die gemeinsam unter anderem im Stahlbau und der Beschichtung von Metall für private und gewerbliche Kunden tätig sind.

„Der handwerkliche Betrieb hat eine beeindruckende Entwicklung seit seiner Gründung genommen. Als Ein-Mann-Unternehmen gegründet, sind heute in beiden Firmen gemeinsam mehr als 50 Mitarbeitende tätig. Durch eine eigene Konstruktionsabteilung besteht für Kunden die Möglichkeit, von der Planung bis zur Abnahme ein komplettes Produkt aus einer Hand zu erhalten“, sagte Schulte.

Die Schokoladerie Juillet de Prie GmbH ist im Jahr 2005 mit zwei Personen gestartet und beschäftigt heute 30 Mitarbeiter, die Schokoladen- und Pâtisserieerzeugnisse sowie selbstgerösteten Kaffee herstellen und vertreiben. „Die Produkte des Unternehmens sind international anerkannt. Der Schokoladerie ist es gelungen, nationale und internationale Auszeichnungen beispielsweise beim Taste-Award London zu erringen. So ist das Unternehmen ein guter Botschafter für den Produktionsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Anschließend informierte sich Staatssekretär Schulte bei der Dr. Diestel GmbH. Das mittelständische Unternehmen mit 130 Mitarbeitern ist vor allem in den Bereichen Lüftungs-, Klima-, Kälte- und Reinraumtechnik inklusive der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik tätig.

„Das Unternehmen ist seit vielen Jahren im Bereich Forschung und Entwicklung aktiv, derzeit beispielsweise mit der Hochschule Wismar, Bereich Automatisierungstechnik und Mechatronik, zur Entwicklung eines Kompaktreglers für raumlufttechnische Anlagen in Reinräumen. Durch die anwendungsorientierte Forschungsarbeit gelingt es, innovative Techniken in die Produktentwicklungen zu integrieren“, sagte Schulte.

Mehr als 20.000 Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 101.000 Beschäftigten und über 6.000 Lehrlingen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund neun Milliarden Euro. Dem Handwerk werden etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohner deutlich übertroffen.

Die Betriebsbesichtigungstour fand im Rahmen der landesweiten Kampagne „Besser ein Meister“ statt, die gemeinsam vom Wirtschaftsministerium und den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Ziel der Marketing- und Imagekampagne ist es, den Meistertitel als Premiummarke zu positionieren, um für das Berufsbild und die Karrierechancen im Handwerk zu werben.

Zentrum für Digitalisierung M-V

Land will Digitalisierung und IT in neuem Landesamt zentralisieren

Schwerin – Das Land will seine Ressourcen für IT und Digitalisierung in einem neuen Landesamt bündeln. „Damit werden wir vor allem auch den immer anspruchsvolleren Anforderungen an eine wirksame Cybersicherheit der Computernetze des Landes noch einmal deutlich besser gerecht werden können“, begründet der auch für Digitalisierung zuständige Innenminister Christian Pegel.

Das Kabinett hat sich bereits für die Gründung des neuen Zentrums für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZDMV) zum 1. Januar 2023 ausgesprochen. Seit heute ist das Vorhaben in der Verbandsanhörung. Das Landesamt soll dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zugeordnet sein.

„Aus vielen kleinen IT-Einheiten in den Ressorts formen wir ein großes schlagkräftiges Team für die digitale Verwaltung. Wir bündeln unser Wissen, schaffen schlanke und effiziente Strukturen und vermeiden Mehrfacharbeit“, erläutert Pegel. Dies erleichtere spezialisierten Fachleuten, ihr Wissen ressortübergreifend mehreren Ministerien zur Verfügung zu stellen. Es mache aber auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen leichter, insbesondere für spezialisierte IT-Qualifikationen, die nicht in jedem Ressort mehrfach vorgehalten werden könnten.

„Bislang kümmert sich jedes Ressort um die Digitalisierung und die IT in seinem Bereich. Das wird immer herausfordernder: Unser Arbeitsalltag wird immer digitaler und die Bedrohung durch Cyberattacken nimmt zu. Die Anforderungen an gut funktionierende Systeme, IT-Sicherheit und Datenschutz steigen. Hinzu kommt, dass gerade in der IT-Branche Fachkräftemangel herrscht. Oftmals ist es schwierig, Stellen neu zu besetzen. Kleine Organisationseinheiten kommen so an ihre Grenzen“, begründet der Minister die Notwendigkeit des neuen Landesamtes. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungspartner deshalb bereits auf eine Zentralisierung in diesem Bereich verständigt.

„Im Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bündeln wir unser Wissen um Anforderungen, IT-Sicherheit, Vertragsgestaltungen und Arbeiten in Projekten. Gemeinsam mit der Abteilung digitale Verwaltung im Innenministerium und dem Datenverarbeitungszentrum M-V als Landesdienstleister stellen wir eine zukunftsfähige Landes-IT auf und entlasten somit die Fachressorts“, fasst Christian Pegel zusammen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das neue Landesamt seine Arbeit zum 1. Januar 2023 aufnimmt. Zunächst übernimmt das ZDMV schrittweise die zentralen IT-Services, die dafür zuständigen IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern der einzelnen Ressorts wechseln dann ins ZDMV.

Ziel ist, dass der Landtag im Herbst über den Gesetzentwurf beschließen kann.

Gründungsgeschehen in M-V

Meyer: Unternehmensgründungen und Start-ups unterstützen – vielfältige Möglichkeiten nutzen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist das Gründungeschehen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Gründungen sind von großer wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Land, denn sie haben Potential für mehr Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, Unternehmensgründungen und Start-ups zu unterstützen. Die Möglichkeiten sind vielfältig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Gründungsförderung insgesamt 19 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.

Zu den Zielen der Gründungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zählen die Motivation zu innovativen und zukunftsweisenden Ideen für Produkte und Dienstleistungen und zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit; die Unterstützung für den Prozess von der Idee zum marktgängigen Produkt sowie Innovation und Selbstständigkeit zu fördern.

„Im Fokus haben wir dabei potentielle und tatsächliche Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und forschungs- und entwicklungsstarken Unternehmen sowie junge innovative Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Meyer weiter.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass der Fokus in dieser Legislaturperiode auf innovativen Gründungsideen liegt. „Wir haben z.B. im Programm Gründungsstipendien den Kreis der Förderbegünstigten erweitert. Künftig müssen Gründungsideen hier nicht mehr ausschließlich innovativ, technologieorientiert und wissensbasiert sein.

Die Förderung wird ausgehend von Ingenieurwissenschaften auch für die Bereiche Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft geöffnet. Somit können mehr Stipendiaten gefördert werden. Neu ist mehr Flexibilität: Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den maximalen Bezugszeitraum von 18 Monaten aufgrund von Elternzeit zu unterbrechen. Nach der Elternzeit kann das Gründerstipendium fortgesetzt werden“, sagte Meyer.

Gründerinnen und Gründern von Sozialunternehmen (Social Entrepreneur) benötigen häufiger den Erwerb kaufmännischer Kenntnisse und haben häufig einen Kapitalbedarf von bis zu 25.000 Euro.

„Auch für diese Zielgruppe sind die Förderinstrumente Bildungsschecks für Existenzgründungen und Mikrodarlehen zugänglich. Innovative, wissensbasierte und technologieorientierte Gründungsideen aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich können zudem im Rahmen von Entrepreneurship begleitet werden; möglich ist bei Gründung die Förderung in Form eines Gründungstipendiums. Des Weiteren haben wir die förderfähigen Branchen für die Gewährung von Mikrodarlehen erweitert“, erläuterte Meyer im Landtag abschließend.

Eindämmung von Meeresmüll

Schiffsabfälle: Novelliertes Gesetz soll Meeresmüll eindämmen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das seit 2003 geltende Schiffsabfallentsorgungsgesetz  M-V novelliert. Einzelheiten stellte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der 22. Sitzung des Landtages im Schweriner Schloss vor. Grund für die Novellierung ist eine notwendige Anpassung des Gesetzes an europäisches Recht.

„Mit der Überarbeitung des Gesetzes wird die Übergabe von Schiffsabfällen von anlaufenden Schiffen in den Häfen unseres Bundeslandes noch weitreichender als bisher geregelt. Damit möchten wir den Eintrag von Abfällen in die Meeresgewässer noch konsequenter verhindern. Und das ist dringend geboten, denn laut Bundesumweltamt befinden sich mittlerweile zwischen 100 und 142 Millionen Tonnen Müll in den Meeren.

Man geht davon aus, dass etwa 70 Prozent der Abfälle zu Boden sinken, von den restlichen 30 Prozent wird etwa die Hälfte an den Stränden angespült, die andere Hälfte treibt an der Wasseroberfläche und in der Wassersäule. Jährlich werden bis zu 10 Millionen weitere Tonnen eingetragen. Sie schädigen die Meerestiere, insbesondere Wale und Delfine, und deren Habitate, darunter Korallenriffe und Weichsedimente nachhaltig. Hinzu kommen die ökonomischen Auswirkungen für die Beseitigung von Strandabfällen“, sagte Backhaus.

In diesem Sinne wird den Schiffen durch die Zahlung eines pauschalierten Entsorgungsentgeltes nun grundsätzlich das Recht eingeräumt, den gesamten an Bord befindlichen Schiffsabfall in den Häfen zu entladen (Anlage V des MARPOL-Übereinkommens). Dazu gehören Essensreste, Hausmüll, betriebsbedingte Abfälle, jeglichen Plastikmüll, Ladungsrückstände, Speisefette, Fanggeräte und Tierkadaver.

Unter dieses pauschalierte Kostenregime fällt auch die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen. Extra zu vergüten sind von den Schiffsführern dagegen stets die Kosten für die Entsorgung übergebener Ladungsrückstände oder von Abfällen aus den Abgasreinigungssystemen

Weitere wesentliche Änderungen des Gesetzes betreffen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 die Einführung:

  • von Regelungen zur Voranmeldung von Schiffsabfällen in elektronischer Form,
  • von Vorschriften zur Zugänglichmachung der Informationen zur Verfügbarkeit geeigneter Hafenauffangeinrichtungen in den jeweiligen Häfen und deren Kostenstruktur
  • einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Entsorgung aller Schiffsabfälle vor dem Auslaufen mit europarechtlich einheitlichen Ausnahmetatbeständen sowie
  • einer Pflicht zur Erstellung und Übergabe einer (elektronischen) Abfallabgabebescheinigung durch die Betreiber von Hafenauffangeinrichtungen oder Hafenbehörden nach der Entladung der Schiffsabfälle durch die Schiffsführer.

Backhaus wies darauf hin, dass das Gesetzesvorhaben keinen rein abfallrechtlichen, sondern einen fachübergreifenden Charakter besitzt. Neben den Aspekten der Abfallwirtschaft betrifft das Gesetz schwerpunkmäßig vor allem die Belange des Seeverkehrs und der Häfen.

Die Landesregierung hat im Zuge der Novellierung eine vierwöchige Verbandsanhörung durchgeführt und dabei insgesamt fünfundzwanzig Verbänden die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gegeben.