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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Um das öffentliche Bewusstsein für die neuen 3G-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, findet heute (Dienstag, 14. Dezember 2021) ein landesweiter Aktionstag statt. An diesem Tag sind die Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Ordnungsämter aufgerufen sich zu beteiligen.

„Wir alle haben ein Interesse daran, in Zeiten der Pandemie die Mobilität der Menschen mit Bahnen und Bussen zu gewährleisten. Es ist wichtig, das Vertrauen der Fahrgäste weiter in einen sicheren öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Dazu kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Seit 24. November 2021 gilt aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen zusätzlich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Am Dienstag (14. Dezember 2021) werden in der Hansestadt Rostock vormittags und ansonsten ab 13:00 Uhr landesweit verstärkte Kontrollen in Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen durchgeführt. Der Aktionstag wird durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und die Bundespolizei unterstützt.

„Wir bekommen die Pandemie nur in den Griff, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Mit dem Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regeln in Bussen und Bahnen wollen wir dafür gemeinsam ein Zeichen setzen“, sagt Innenminister Christian Pegel, der mit Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier in Schwerin einzelne Kontrollen begleiten wird (siehe dazu separate Presse-Einladung des Innenministeriums).

Abschließend appellierte Minister Meyer an die Bevölkerung, die Kontrolleure in den Bussen und Bahnen aktiv zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV setzen die coronabedingten Anforderungen um. Sie machen ihre Arbeit. Jedes freundliche Wort der Fahrgäste hilft den Kontrolleuren ihren Job zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Wald in M-V hat sich leicht erholt

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat am Vormittag den aktuellen Waldzustandsbericht 2021 vorgestellt. In diesem Rahmen fasste der Minister auch die diesjährigen Aufforstungen im Land zusammen.

„Erstmals in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns konnten wir rund 700 ha Wald neu pflanzen“, so Minister Backhaus. „Kein anderes Bundesland hat ein ähnliches Waldbauprogramm umsetzen können. Auf diese Leistung können wir wirklich ein bisschen stolz sein. Aber ausruhen können wir uns auf dem Erfolg nicht. Wir werden das Programm kontinuierlich fortsetzen und ich lade auch die Aktivisten von Fridays-for-Future ein, daran teilzunehmen. Wir werden der Initiative 10 ha Land für ein eigenes Waldprojekt an einem markanten Standort überlassen. Das ist mein Angebot.“

 Der vorliegende Waldzustandsbericht 2021 spiegele den Zustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern wieder und ermögliche eine landes- als auch bundesweite Einschätzung von Waldschäden, erklärt der Minister. Die Daten wurden im Zeitraum 20. Juli bis 20. August dieses Jahres erhoben.

Der Vitalitätszustand der Waldbäume hat sich demnach gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert. Damit setzt sich der Erholungstrend des letzten Jahres weiter fort, wenngleich die Waldschäden weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben. Aktuell verringert sich die mittlere Kronenverlichtung der Waldbäume um 1,3 Prozentpunkte auf 21,1 %. In Folge des außerordentlich trockenen und sehr heißen Jahres 2018 stieg die mittlere Kronenverlichtung der Bäume im Jahr 2019 auf 24,5 % an, was einen der höchsten Schädigungsgrade der Wälder seit dem Beginn der Waldzustandserhebung im Jahr 1992 darstellte. Seither ist zwar ein Rückgang der Waldschäden zu beobachten, jedoch liegt die mittlere Kronen­verlichtung der Bäume immer noch über den Werten vor der Dürrephase 2018-2020.

„Begünstigt wurde das Wachstum der Bäume dieses Jahr von den hohen Niederschlagsmengen während der Vegetationszeit“, fasst Minister Backhaus zusammen. „Insbesondere im Sommer fiel bei überdurchschnittlich hohen Temperaturen nahezu überall im Land ausreichend Regen, so dass die Wälder kaum längere Trockenphasen überstehen mussten, auch wenn die Grundwasserspeicher flächendeckend noch nicht wieder voll aufgefüllt sind. Dementsprechend konnten sich die Baumkronen gut entwickeln.

Jedoch sind entstandene Trocknisschäden der letzten Jahre, wie Dürräste oder Rindenschäden, nach wie vor an vielen Bäumen sichtbar. Günstig für die Vitalität wirkte sich zudem die wiederholt geringe Fruchtausbildung der Waldbäume aus. Im Jahr 2021 wurde bei den meisten Baumarten nur eine geringe Fruktifikation festgestellt. Auch in diesem Jahr setzte sich die seit 2018 laufende Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher fort.

Jedoch trugen einerseits die relativ geringen Temperaturen zu Beginn der Flugzeit im Mai als auch andererseits die bessere Wasserversorgung und damit das gesteigerte Abwehrvermögen der Fichten während der Vegetationsperiode dazu bei, dass die Schadholzmenge unter den Werten der letzten beiden Vorjahre blieb. Insgesamt zeigen in Mecklenburg-Vorpommern ein Fünftel der Bäume (20,5 %) deutliche Vitalitätsschädigungen (in 2020 war es noch ein Viertel). Als Ergebnis der Waldzustandserhebung 2021 leiten wir her, dass ca. 19 % der Waldbäume im Land nicht geschädigt sind, d.h. jeder 5. Baum ist gesund. Damit haben wir den gesündesten Wald in Deutschland“, so der Minister abschließend.

Antragsphase für Sirenenförderung

Schwerin – Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie und des Antragsformulars auf der Internetseite des Innenministeriums ist heute der Startschuss für die Verteilung der 1,7 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung moderner kommunaler Sirenen im Land gefallen.

Zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland hat der Bund insgesamt ca. 86 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal hat gezeigt, dass Sirenen einen wichtigen Bestandteil zur Warnung der Bevölkerung darstellen und man sich nicht ausschließlich auf neue Warninstrumente, wie die leider immer noch zu wenig genutzte Warnapp „NINA“ oder das gegenwärtig vorbereitete Cell-Broadcasting auf Mobiltelefonen stützen sollte.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Anders als die bisher ausschließlich aus Landesmitteln praktizierte Sirenenförderung steht das Bundesprogramm nicht nur den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes offen, sondern auch kreisangehörigen Gemeinden.

Um die Bundesmittel für das Land zu sichern, müssen die entsprechenden Förderanträge möglichst bis zum 31. Januar 2022 gestellt und bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden. „Ich hoffe sehr“, so Minister Pegel, „dass die Kommunen die günstige Gelegenheit beim Schopf packen und so helfen, den Bevölkerungsschutz auf ihrem Gebiet spürbar nach vorne zu bringen!“

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Sirenenfoerderprogramm/

Weltweite Sicherheitswarnung

Schwerin – Nachdem am Samstagabend eine weltweite kritische Sicherheitswarnung für Standardkomponenten von Servern bekannt wurde, hat das Bildungsministerium vorsorglich alle potentiell gefährdeten Bereiche vom Netz genommen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Das betrifft unter anderem auch die landesweite Lernplattform „itslearning“. Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, dass die Außerbetriebnahme höchst vorsorglich erfolgt ist. Die IT-Abteilung des Ministeriums, hat sofort auf die Sicherheitswarnung reagiert. Bisher konnte sichergestellt werden, dass kein Angriff auf die Systeme des Ministeriums erfolgreich war.

Derzeit arbeiten die Hersteller der betroffenen Systeme bereits mit Hochdruck an Lösungen. Sobald diese in die Systeme eingepflegt sind, werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Sonntags sowohl „itslearning“ die anderen IT-Services des Ministeriums wieder erreichbar sein.

Das Bildungsministerium hat die Schulen per E-Mail über den zeitweisen Ausfall der Lernplattform informiert. Das Ministerium hat in diesem Fall mit äußerster Vorsicht gehandelt, denn die Sicherheit der Daten hat oberste Priorität.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Statistisches Datenblatt 2021

M-V in spannenden Zahlen entdecken

Schwerin – Dass Statistiken überhaupt nicht trocken und langweilig sein müssen, beweist das neue Statistische Datenblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. „Anhand der Broschüre können sich Bürgerinnen und Bürger ein besseres Bild vom schönsten Bundesland der Welt machen. Sie können nachvollziehen, welche Fortschritte in den einzelnen Geschäftsbereichen unseres Hauses und damit im ländlichen Raum gemacht wurden“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in MV. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der kontrolliert ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt (2000: 477, 2020: 1.071). Auch die ökologisch bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche in MV hat sich innerhalb dieser Zeit stark vergrößert: von 90.114 Hektar im Jahr 2000 auf 176.791 im vergangenen Jahr. „Das sind immerhin 13,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes, was aber auch besagt, dass noch viel zu tun ist, um in fünf Jahren das 20 Prozent-Ziel zu erreichen“, so Minister Backhaus.

 Bemerkenswert ist auch, dass im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei 2020 ca. 550.598 Proben auf ausgewählte Tierseuchen und Tierkrankheiten analysiert und ausgewertet worden sind. Auch 6.397 Lebensmittelproben wurden untersucht. Das verdeutlicht, welche Anstrengungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für den vorbeugenden Verbraucherschutz unternehmen.

„Das Statistische Datenblatt spiegelt das gesamte Aufgabenspektrum des Ministeriums wieder. Dazu gehören unter anderem die Rubriken Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Natur und Landschaft, Wasser und Boden sowie der vorsorgende Verbraucherschutz. Auch werden in einem Kapitel ausgewählte Daten einem Bundesländervergleich unterzogen. Es gibt also eine Menge zu entdecken“, so Backhaus.