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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bewerbungsfrist für Referendariat läuft

Zuschläge für Ausbildung im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Noch bis zum 15. Dezember können sich angehende Lehrerinnen und Lehrer auf ein Referendariat an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Neu ist, dass Referendarinnen und Referendare an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum jetzt einen Zuschlag auf ihre Bezüge erhalten können. Dieser Zuschlag beträgt 20 Prozent und kann bis zu 300 Euro auf die monatlichen Bezüge ausmachen. Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Anwärterstellen können bis zum 15. Dezember 2021 hier eingereicht werden. Der Vorbereitungsdienst beginnt dann am 1. April 2022.

Bildungsministerin Simone Oldenburg machte deutlich, dass damit ein wichtiger Schritt zu mehr Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum getan sei. „Ein Referendariat an einer der ausgewählten Schulen gewinnt damit spürbar an Attraktivität“, so Oldenburg. „Von den neuen Zuschlägen profitieren sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch die Schulen. Die Referendarinnen und Referendare spüren den Vorteil sofort im Portemonnaie und die Schulen gewinnen junge, hochmotivierte künftige Lehrkräfte.“

Wer diesen Zuschlag erhalten möchte, muss Folgendes erfüllen:

Der Vorbereitungsdienst muss an der Ausbildungsschule absolviert werden, für die eine Zulassung vorliegt.

Die Referendarin oder der Referendar darf nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.

Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Referendarin oder der Referendar für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Anwärterin oder Anwärter zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen das Land selbstverständlich eine passende Schule zu finden.

Präsenzpflicht aufgehoben

Präsenzpflicht an den beiden letzten Tagen vor den Ferien aufgehoben

Schwerin – Für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Präsenzpflicht am 20. und 21. Dezember aufgehoben. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen müssen an diesen beiden Tagen nicht den Unterricht besuchen, bekommen aber Aufgaben für diese beiden Unterrichtstage.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten hat die öffentlichen Schulen darüber bereits in einem entsprechenden Hinweisschreiben informiert.

„Der Präsenzunterricht nach den Weihnachtsferien bleibt das oberste Ziel der Landesregierung. Die beiden Tage ohne Präsenzpflicht vor den Ferien werden sowohl die Lehrkräfte als auch die Gesundheitsämter entlasten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der derzeitigen Situation müssen wir alles tun, um das Infektionsgeschehen in den Schulen gering zu halten und so auch den Präsenzbetrieb an den Schulen nach den Weihnachtsferien zu gewährleisten.“

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 steht eine Notbetreuung in den Schulen zur Verfügung. Die einzelnen Schulen werden den jeweiligen Bedarf einer Notbetreuung bis zum 13. Dezember bei den Erziehungsberechtigten abfragen. Die Schulen sind jedoch angehalten, in dringenden Fällen auch nach diesem Tag einen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. Eltern müssen keinen Nachweis über eine systemrelevante berufliche Tätigkeit vorlegen.

Berufsschülerinnen und -schüler, die eine duale Ausbildung absolvieren und am 20. und/oder 21. Dezember regulär Unterricht in der Berufsschule hätten, erhalten ebenfalls Aufgaben und sind von ihren Ausbildungsbetrieben freizustellen.

Regulär beginnen die Weihnachtsferien in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr am 22. Dezember und enden am 31. Dezember. Erster Schultag für die rund 136.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Land ist Montag, der 3. Januar 2022.

Barrierefreie Bushaltestelle

Stralsund – In der Hansestadt Stralsund soll die Bushaltestelle Voigdehäger Weg barrierefrei umgestaltet werden. „Eine ansprechende Gestaltung von Bushaltestellen ist wichtig. Fahrgäste sollen sich sicher fühlen, vor Wetterwidrigkeiten geschützt sein und vor allem muss es auch bewegungseingeschränkten Personen möglich sein, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Deshalb unterstützen wir den umfangreichen barrierefreien Umbau am Voigdehäger Weg“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Bushaltestelle liegt an der Hauptverkehrsstraße Greifswalder Chaussee und wird durch die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH mit den Stadtbuslinien 3 und 9, einer Nachtexpresslinie sowie den Regionalbuslinien 303 und 310 angefahren. Jetzt ist durch die Hansestadt Stralsund der Komplettausbau der gesamten Haltestellenanlage vorgesehen. Neben dem Ausbau der Zuwegung zur Haltestelle, dem Ausbau des Wartebereichs für die Fahrgäste, einer Mittelinsel als Querungsanlage wird auch der Aufstellbereich für die Busse ausgebaut. Der Fahrgastunterstand wird mit Sitzmöglichkeit, Papierkorb, Aushangkasten und Beleuchtung ausgestattet. Zur Umsetzung der Barrierefreiheit werden unter anderem taktile Leitelemente im Einstiegsbereich eingesetzt. Die Maßnahme ist im Jahr 2022 geplant.

„Die Bushaltestelle entspricht derzeit nicht den heutigen Anforderungen. Mit dem Umbau erhöhen wir die Attraktivität und damit auch die Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Personennahverkehr“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 132.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 106.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 10,8 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp sieben Millionen Euro vor.

Mehrsprachige Corona-Merkblätter

Handlungsleitfaden informiert Infizierte und Kontaktpersonen

Schwerin – Ab sofort stehen die Corona-Merkblätter für Infizierte und Kontaktpersonen in fünf weiteren Sprachen zur Verfügung. Das Sozial- und Gesundheitsministerium stellt den Handlungsleitfaden neben Deutsch auch in Englisch, Russisch, Polnisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung. Er kann auf der Website des Ministeriums unter www.sozial-mv.de heruntergeladen werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und der Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV veröffentlichten die Merkblätter, um Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen, wie man sich bei einer Corona-Infektion verhält. Auch informieren sie, was enge Kontaktperson beachten müssen und wie lang eine Quarantäne besteht.

„Uns ist wichtig, dass jede und jeder im Land umfassend informiert ist, welche Schritte im Falle einer Corona-Infektion oder eines Kontaktes mit einer infizierten Person zu unternehmen sind“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Gerade jetzt – angesichts der stark ausgelasteten Krankenhäuser – bitte ich um vorausschauendes und eigenverantwortliches Handeln. Das dient dem Schutz aller“, so die Ministerin.

Drese erläuterte, dass aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen, Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr flächendeckend Kontaktpersonen über ihren Status informieren. „Deshalb ist es wichtig, dass positiv getestete Menschen selbstständig ihre Kontaktpersonen informieren und die Regeln beachten. Mit den Merkblättern geben wir dafür Hilfestellung“, erklärte Drese.

Insgesamt gibt es drei Merkblätter: für Infizierte, vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und nicht oder unvollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kontaktpersonen.

Schulen keine Treiber der Pandemie

Schwerin – Prof. Dr. Emil Reisinger von der Universitätsmedizin Rostock, Abteilung für Tropenmedizin und Infektionskrankheiten, bestätigt die Aussagen von Bildungsministerin Simone Oldenburg, wonach Schulen keine Treiber der Corona-Pandemie sind. „Es ist bewiesen, dass die Infektionsrate in der Häuslichkeit vier bis sechs Mal höher ist als in der Schule“, hatte die Bildungsministerin in einem Pressestatement gesagt. „Dies ist nach jetzigem Kenntnisstand auch richtig“, so Reisinger.

Prof. Emil Reisinger und Prof. Wolfgang Hoffmann leiten das Schugi-MV-Projekt, das die Schulöffnung unter Corona-Pandemiebedingungen in Mecklenburg-Vorpommern wissenschaftlich begleitet. „Unsere Mitarbeiter haben mehr als 100 betroffene Schulen besucht und beraten“ berichtet Reisinger, „die erhobenen Daten zeigen, dass in Schulen durchschnittlich ca. 5 Prozent der Klassenkameradinnen und Klassenkameraden von infizierten Kindern positiv getestet werden. Bei Haushaltskontakten ist dieser Wert wesentlich höher.“ Folgefälle nach Haushaltskontakten treten nach der Studie Singanayagam A. et al. Lancet Infectious Diseases 2021 aus England in 15-38 Prozent der Primärfälle auf. Das ist bedeutend mehr als in Schulen in Deutschland.

Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht an den Schulen abzusichern. „Präsenzunterricht ist die beste Garantie für die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und die beste Grundlage für die psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler“, bekräftigte Oldenburg. Lediglich am Montag, 20. Dezember 2021, und Dienstag, 21. Dezember 2021, findet kein Präsenzunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für diese beiden Tage Aufgaben, die sie zu Hause bearbeiten können. Für die Klassen 1 bis 4 und 5 bis 6 gibt es eine Notbetreuung, wenn die Kinder nicht zu Hause betreut werden können. „Die Maßnahme soll dazu beitragen, Lehrkräfte und die Gesundheitsämter zu entlasten“, sagte die Ministerin.

Erklärung gegen Hass und Hetze

Schwerin – Bei der Innenministerkonferenz von 1. bis 3. Dezember hat Mecklenburg-Vorpommerns Vertreter Christian Pegel für M-V die „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“ mitunterzeichnet. Alle 16 bundesdeutschen Innenminister sprechen sich damit dafür aus, „Hass und Hetze gemeinsam die Stirn zu bieten – online und offline“.

„Soziales Miteinander und respektvoller Umgang machen den Zusammenhalt einer Gesellschaft aus – dieser Einstiegssatz der Erklärung ist das Fundament unseres Handelns. Umso mehr begrüße ich, dass sich alle Innenminister auf dieses Bekenntnis gegen Hass und Hetze geeinigt haben“, sagt Christian Pegel, der digital an der Konferenz teilnimmt.

Die Innenminister verweisen in ihrer Erklärung auf Beispiele wie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sowie die fremdenfeindlichen Anschläge von Halle und Hanau. „Das sind furchtbare Beispiele dafür, wie verbale Anfeindungen zu grausamen Taten führen können. Wir müssen solchen Auswüchsen den Nährboden entziehen, indem wir ihnen entgegentreten und ihre ungehinderte Verbreitung stoppen“, so Pegel. „Der Hass, der uns online begegnet, bricht sich sonst irgendwann Bahn. Und ich möchte nicht, dass wir irgendwann über gesellschaftliche Kipppunkte reden müssen, weil wir nicht genug gegen Hass und Hetze getan haben.“

Als Innen- und Digitalisierungsminister zugleich sei ihm bewusst, dass insbesondere das Internet den Urhebern menschenverachtender Äußerungen Vorschub leiste. „Umso mehr freue ich mich, dass zum Beispiel die Betreiber sozialer Mediendienste ab 1. Februar 2022 solche Äußerungen nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden müssen. Wir Innenminister fordern hier eine Ausweitung auf Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram, die solche menschenfeindlichen Botschaften ebenfalls transportieren“, sagt Christian Pegel.  Es sei folgerichtig, dass effiziente Möglichkeiten der Anzeigenerstattung und zentrale Meldestellen für Hasskriminalität im Internet geschaffen werden müssen.

Für sehr wichtig halte er auch das Augenmerk, dass die Innenminister auf die Prävention legen: „Programme zur Förderung von couragiertem Verhalten im Internet sind ein gutes Mittel, um vor allem jungen Menschen zu zeigen, welche Auswirkungen Hassparolen und Beleidigungen im Internet auf Einzelne oder Minderheiten haben können. Und wir müssen sie ermutigen, für unsere Werte einzustehen und solchen Äußerungen aktiv entgegenzutreten. Zugleich müssen wir Menschen, die zum Beispiel wegen ihrer Funktion, Religion, Sexualität, Herkunft oder ihres Geschlechts regelmäßig Opfer von Hatespeech werden, Hilfe im Umgang damit anbieten.“

Die Erklärung wurde heute in der Stuttgarter Synagoge von den Innenministern des Gastgeberlands Baden-Württemberg und der Sprecherländer Bayern und Niedersachsen unterzeichnet, nachdem alle 16 Innenminister ihr zugestimmt hatten.

Demonstrationen gegen Schutzmaßnahmen

Innenminister mahnt Einhaltung der Corona-Regeln an

Schwerin – Innenminister Christian Pegel mahnt mit Blick auf die jüngsten Demonstrationen gegen die Pandemieschutzmaßnahmen u.a. in Wolgast, Greifswald, Rostock und Neubrandenburg die Einhaltung der Corona-Regelungen an.

„Selbstverständlich können die Menschen in unserem Bundesland ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen. Kritisches Hinterfragen von Regierungshandeln ist legitim. Das Demonstrationsrecht ist darum ein hohes Gut in unserer Demokratie. Das gilt aber auch für Leben und Gesundheit der Menschen in unserem Land. Zur Verantwortung unserer Polizei für die Menschen und ihre wichtigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit gehört deshalb auch, dass wir konsequent die Einhaltung der Hygieneregeln bei Demos durchsetzen werden. Ich bin unseren Polizistinnen und Polizisten sehr dankbar für ihr engagiertes Mithelfen im Kampf gegen die Pandemie. Demonstrationsteilnehmer, die auch nach Aufforderung durch die Polizei keine Maske tragen, gefährden nicht nur ihre eigene Gesundheit und die ihrer Angehörigen, sondern auch die ihrer Mitbürger.“ Weiter sagt der Minister:

„Die Pandemiesituation hat sich wieder deutlich verschärft. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen das Leben anderer aufs Spiel setzen, weil sie sich nicht an simple Vorsichtsmaßnahmen halten.“ Die Landespolizei werde bei den Versammlungen in den kommenden Wochen weiter präsent sein und insbesondere auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen achten. Dazu gebe es ein mit den beiden Polizeipräsidien abgestimmtes und einheitliches Vorgehen und einen engen Informationsaustausch mit den originär zuständigen Versammlungsbehörden.

Christian Pegel appelliert zudem an alle, die an solchen Versammlungen teilnehmen, genau zu schauen, mit wem sie auf die Straße gehen. „Zunehmend nutzen Verfassungsfeinde das Thema Corona, um ihre Ideologie zu verbreiten. Es darf nicht sein, dass Menschen, die unseren Rechtsstaat als Ganzes ablehnen, diese Versammlungen vereinnahmen.“

Neuer ASP-Verdacht bei Wildschwein

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein weiterer Verdachtsfall auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) entdeckt worden. Der Fundort des verunfallten Tieres nahe eines ehemaligen Truppenübungsplatzes bei Redlin liegt außerhalb der bisher eingerichteten Kernzone des Restriktionsgebietes und unmittelbar im Grenzgebiet zum Nachbarland Brandenburg. „Damit haben wir es mit einer neuen Kernzone zutun, die sich erstmals in Deutschland über zwei Bundesländer erstreckt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in einer kurzfristig anberaumten Online-Pressekonferenz.

Die zuständigen Behörden aus beiden Bundesländern sind bereits gestern zu einem Krisentreffen zusammenkommen, nachdem das Tier im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) positiv auf ASP getestet wurde, und haben alle nun folgenden Maßnahmen besprochen und vorbereitet. Am morgigen Freitag werde mit der Einzäunung des betroffenen Gebietes begonnen, erklärte Backhaus. „Bisher gehen die Experten davon aus, dass rund 30 Kilometer Elektrozaun aufgestellt werden. Der konkrete Trassenverlauf ist aber noch in der Abstimmung. Der Teil südlich der Autobahn A24 zu Brandenburg ist aber bereits durch einen Knotengeflechtzaun entlang der Autobahn gesichert“, so der Minister.

„In den zurückliegenden Tagen haben wir eine wirklich gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Landwirtschaftsministerium und der Landesforstanstalt erlebt. 40 Kilometer Zaun rund um die Kernzone bei Marnitz stehen und sind unter Strom. Genauso schnell und effektiv müssen wir jetzt auch das Ausbruchsgeschehen bei Redlin angehen. Wir wollen dort mit Unterstützung von Kreisfeuerwehr, Bundeswehr, der Kreisstraßen- und der Landesstraßenmeisterei sowie des Technischen Hilfswerks und unseren Partnern auf Landesebene morgen im Laufe des Tages mit dem Zaunbau beginnen. Wir werden alles tun, um weiteren Schaden abzuwenden, jeder Tag zählt“, ergänzte der Landrat des Kreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg.

Damit ist auf Seiten von Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ausschließlich der Landkreis Ludwigslust-Parchim von der ASP im Wildschweinbestand betroffen. Minister Backhaus betonte in diesem Zusammenhang, dass es rund um den Ausbruchsherd bei Marnitz bis auf die bislang sechs bestätigen ASP-Fälle derzeit keine weiteren positiven ASP-Nachweise bei Wildschweinen gibt. Auch am Standort Lalendorf, wo es sich um einen ASP-Ausbruch im Hausschweinbestand handelt, habe es bislang keine weiteren Hinweise auf das Virus in der Wildschweinpopulation gegeben. „Das macht Hoffnung, ist aber am Ende des Tages kein Garant dafür, dass wir es auf kurz oder lang nicht mit einem flächendeckenden aktiven Geschehen bekommen. Hinzu kommt, dass im aktuell betroffenen Gebiet rund um den ehemaligen Militärflugplatz Marienfließ zwei größere Einstandsgebiete gibt, die auf eine hohe Schwarzwilddichte schließen lassen“, so Backhaus.

Derzeit gebe es noch keine gesicherten Informationen, wie und auf welchem Weg der ASP-Eintrag in den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt ist, sagte Backhaus. Klar sei aber, dass im Hausschweinebestand in Lalendorf (Landkreis Rostock) und am Standort Marnitz die gleiche Virusvariante nachgewiesen wurde, die derzeit in gesamt Osteuropa, im Baltikum, Polen und in Brandenburg grassiert.

Minister Backhaus appellierte nochmals ausdrücklich an die Jägerschaft alle seuchenhygienischen Maßnahmen bei der Jagd einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt hat das Landwirtschaftsministerium gestern auf seiner Homepage veröffentlicht und über den Landesjagdverband an Jägerinnen und Jäger im Land verteilt.