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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Rechtsextremistische Bestrebungen

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein

Schwerin – „Der Flügel“ ist eine Teilorganisation der AfD, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zunächst als Verdachtsfall im Bereich rechtsextremistischer Bestrebungen eingestuft hatte. Heute erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einstuft.

„Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Bewertung des BfV an und wird sich im Rahmen der landesspezifischen gesetzlichen Vorschriften im Verfassungsschutzverbund an der Beobachtung des „Flügel“ beteiligen“, sagte Minister Lorenz Caffier. „Weitere Maßnahmen, wie etwa dienstrechtliche Konsequenzen bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die dem „Flügel“ angehören, werden wir konsequent betreiben. Wer sich im „Flügel“ engagiert, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir werden auch alles daran setzen, denjenigen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, diese zu entziehen. Auch hier gilt: Keine Waffen in die Hand von Extremisten. Die Positionen des „Flügels“ sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Wir sehen nicht tatenlos denjenigen zu, die als geistige Brandstifter unterwegs sind.“

Innenminister Lorenz Caffier unterrichtet heute noch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages.

Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 IfSG) zu untersagen.

„Wir müssen die Lage bei uns im Land jeden Tag neu bewerten und resultierende Entscheidungen treffen. Das Ausbreitungsgeschehen steigt an. Das zeigt: Wir müssen weiter in allen Bundesländern kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen. Wichtig ist: der Erlass ist eine zeitlich befristete Maßnahme“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Erlass gilt ab Donnerstag, den 12. März 2020 – 12:00 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen. „Der Schutz der Bevölkerung hat weiter oberste Priorität. Wir müssen alles Notwendige dafür tun, die Infektionsketten zu unterbrechen, um Zeit zu gewinnen. Unser Bestreben muss es sein, bundeseinheitlich zu agieren“, betonte Glawe weiter.

Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden unter Beachtung der jeweils relevanten und geltenden Kriterien des RKI auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mit dem Ziel kritisch geprüft, kontaktreduzierend zu wirken. „Veranstaltungen sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Landesverwaltung trifft Regelungen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit

Die Landesregierung hat relevante Empfehlungen für alle Landesbediensteten erarbeitet:

Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich nicht mehr durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet der Amtschef/die Amtschefin. Dabei sind die Lageeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zu beachten.

Dienstreisen im Inland werden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Dies betrifft zum Beispiel auch Dienstreisen zu Gremiensitzungen des Bundes und der Länder.

Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind prioritär die Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz, eine Terminverschiebung oder eine Reduzierung des Teilnehmerkreises zu prüfen.

M-V: Entwicklung der Industriepolitik

Schwerin – In Schwerin ist im Landtag am 11. März die Entwicklung der Industriepolitik in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Unsere Industriepolitik ist Strukturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Sie dient einer nachhaltigen Stärkung des Industriesektors zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Sie unterstützt die Unternehmen bei Erweiterungen und Ansiedlungen und bei der Bewältigung der wettbewerbsentscheidenden Herausforderungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Klimaschutz. Deshalb handeln wir orientiert am Bedarf der Unternehmen, entwickeln neue Unterstützungsmöglichkeiten bzw. passen die bestehende Förderkulisse bedarfs- und marktorientiert an. Das Setzen neuer Impulse gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Unser Ziel ist die Verbesserung der industriellen Basis im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Der Minister machte im Landtag deutlich, dass gemeinsam im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern mit den Sozialpartnern, Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern Strategien insbesondere zur Fachkräftesicherung und zur Industriepolitik auf den Weg gebracht beziehungsweise erarbeitet werden. „Hierzu zählen beispielsweise der Industriepolitischen Dialog mit den Sozialpartnern und Kammern, die bedarfsgerechte Anpassung der Förderkulisse, die Unterstützung bei der Digitalisierung, bis hin zur Weiterbildungsoffensive des Wirtschaftsministeriums“, so Glawe weiter. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent (aktuellste Zahlen zum BIP MV). Die Industrieumsätze stiegen um 2,2 Prozent (Januar – November 2019). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell im Februar bei 7,6 Prozent. Im Februar des Jahres 2005 betrug die Quote 23,7 Prozent mit 211.600 Arbeitslosen. Mit aktuell 62.700 Arbeitslosen hat sich deren Zahl um 70,4 Prozent reduziert.

Der globale Handel wird aktuell neben den Handelskonflikten und dem Brexit auch durch die Ausbreitung des Conoravirus belastet. „Deutlich wird dies bereits auf den Aktienmärkten. Absatzmärkte und Lieferketten sind teilweise gefährdet. Messen wie die Internationale Tourismusbörse ITB sowie Geschäfts- und Urlaubsreisen wurden gestrichen“, sagte Glawe. „Deshalb werden Eintrübungen in exportierenden Unternehmen und deren Zulieferer erwartet – mit Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland; abgeschwächt auch bei uns im Land.“

Weitere Punkte der Industrieoffensive sind die gezielte Entwicklung und Erschließung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten. „Das ist eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen, wie die Vermarktungsoffensive der Großgewerbestandorte sowie die gezielte Ansprache von potentiellen Investoren im In- und Ausland. Wir werden weiter um Investoren vor allem überregional werben, um zu mehr Wertschöpfung in der Region zu kommen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Jede Neuansiedlung oder Erweiterung trägt dazu bei“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag deutlich.

Umgang mit Kolkraben

Schwerin – In der Landtagsdebatte am 11. März stand mit dem Antrag der AfD-Fraktion zum Kolkraben auf LT-Drucksache 7/4735 erneut der Umgang mit „Problemarten“ auf der Tagesordnung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus bezog dazu im Rahmen seiner Landtagsrede klare Position: „Für mich hat das Thema Problemarten hohe Priorität und zwar schon seit Langem.“ Dazu zähle neben Wolf, Biber und Kormoran auch der Kolkrabe. Er verwies erneut darauf, dass es im Umgang mit diesen streng geschützten Arten keine einfache und schnelle Lösung gebe, das gelte auch für den Kolkraben.

„Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Auch zu DDR-Zeiten wurden sie stark bejagt und waren dementsprechend selten“, erklärte Backhaus den geltenden Schutzstatus der Art. Er könne nur immer wieder darauf verweisen, welchen hohen Stellenwert Artenschutz hat. Das Ganze habe selbstverständlich seine Grenzen. Mit Blick auf die mittlerweile erfreuliche Entwicklung der Population sei der strenge Schutzstatus – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – nicht mehr angemessen, bekräftigte der Minister: „Aber darüber hat die EU zu befinden und nicht wir.“

Eine Änderung des Schutzstatus sei zudem auch nicht das ersehnte Allheilmittel für die mit dem Kolkraben verbundenen Probleme. Das hätten die Erfahrungen mit den jagdbaren Rabenvogelarten bereits gezeigt. „Ich darf daran erinnern, dass wir gegen den erheblichen Protest der Naturschutzverbände Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster in das Jagdrecht aufgenommen und entsprechende Jagd- und Schonzeiten festgesetzt haben“, so Backhaus. Um eine wirksame Bestandsregulierung zu betreiben, müssten in erheblichem Umfang Rabenvögel aus der Population entnommen werden. Das gestalte sich in der Praxis schwierig – nicht nur aus personellen Gründen, sondern auch weil es für solch drastische Regulierungsmaßnahmen verständlicherweise an der gesellschaftlichen Akzeptanz fehle. Zudem werden entsprechende Populationsverluste in der Regel relativ schnell wieder ausgeglichen.

„Uns sind aber auch jetzt schon keinesfalls die Hände gebunden“, sagte Backhaus. Zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind Abschussanordnungen zum Abschuss von Kolkraben möglich. Um dieses Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde bereits 2013 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass solcher Anordnungen klar regelt. „Die Erteilung von Abschussanordnungen ist damit relativ schnell möglich“, betonte der Minister. Von diesem Instrument werde auch Gebrauch gemacht. So wurden im Jagdjahr 2018/2019 auf Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben erlegt. Eine Bestandsregulierung könne damit nicht erreicht werden. Ziel sei es vielmehr, die Tiere zu vergrämen und sie von Tierhaltungen und Teichwirtschaften fernzuhalten.

„Ich will mich in dieser Debatte nicht auf eine Seite schlagen. Aber ich nehme die Sorgen der Tierhalter im Land sehr ernst. Auch wenn von Seiten des Naturschutzes vehement bestritten wird, dass Kolkraben in Größenordnungen Jungtiere töten – für mich ist jedes gesunde Jungnutztier, das auf der Weide durch die Einwirkung von wildlebenden Tieren stirbt, ein Tier zu viel“, stellte Backhaus klar. Er werde das Thema weiter intensiv begleiten und setze dabei auch in Sachen Kolkraben vor allem auf die Beratung der Tierhalter und natürlich auf Prävention.

Der Kolkrabe ist als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl nach europäischem Recht (EU-Vogelschutzrichtlinie) als auch nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) unter Schutz gestellt. Er unterliegt nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes in Deutschland dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit – eben aufgrund seines EU-Schutzstatus. Denn im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) ist er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.

Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Heutzutage haben sich die Bestände deutlich erholt. Bundesweit geht man gemäß einer Bestandsschätzung im Zeitraum 2005-2009 von etwa 15.000 – 22.000 Revierpaaren aus. In Mecklenburg-Vorpommern ergab die letzte landesweite Bestandsschätzung im Zeitraum 2005 – 2009, dass hier mittlerweile zwischen 2.700 – 4.100 Brutpaare leben.

Digitrans-Förderung in der Müritzregion

Waren/Müritz – Drei Firmen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten vom Digitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Autohaus Kühne in Waren (Müritz) bekommt 6.150 Euro, das Autohaus Piahowiak in Trollenhagen 10.000 Euro und das Unternehmen „Thomas Taschke Auto, Boot & Service“ in Rechlin 5.927 Euro.

Im Autohaus Kühne soll die Buchhaltung künftig weitestgehend papierfrei gestaltet werden. Rechnungen sollen nur noch in digitaler Form bearbeitet werden. Ein Großteil der Rechnungen geht bereits auf digitalem Weg zu. Diese wurden aber bislang ausgedruckt, um in das Buchungssystem eingetippt zu werden. Künftig werden die Daten aus den Rechnungen automatisiert ins System übernommen. Rechnungen auf Papier werden eingescannt und dank der neuen integrierten Texterkennung in digitale Form gewandelt und nach der Bearbeitung archiviert. Dadurch werden Papier und Archivplatz eingespart und innerbetriebliche Prozesse beschleunigt.

Das Autohaus Piahowiak mit 46 Mitarbeitern plant einen neuen Router sowie Server mit Sicherungseinheit und einem Datenbankmodul anzuschaffen. Bisher müssen alle Belege ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung in die jeweiligen Unternehmensbereiche gegeben werden. Bis die Belege wieder in der Buchhaltung sind, vergehen teilweise Tage. Sämtliche Belege müssen gemäß den Aufbewahrungsfristen für mehrere Jahre in Aktenordnern aufbewahrt werden. Die neue, vom Land gefördert Software verteilt über ein internes Onlinesystem die eingehenden Rechnungen an die Unternehmensbereiche. Diese können sie sofort prüfen und viel schneller als bisher online an die Buchhaltung zurücksenden. Mit Zusatzmodulen der Software für Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Mahnwesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Archivierung und Administration wird der gesamte Unternehmens- und Abwicklungsprozess digitalisiert und stark vereinfacht.

Das Auto-, Boot- und Serviceunternehmen aus Rechlin wird einen neuen digitalen Bremsenprüfstand anschaffen. Dieser erspart aufwändige und fehlerbelastete Arbeitsschritte wie das Einstellen des Prüfstands per Hand ebenso wie die manuelle Erkennung von Reifenbreite, Gewicht und Art des Radantriebs. Künftig erfolgen diese und weitere Schritte mit hoher Genauigkeit digital. Die Prüfergebnisse werden zeitsparend und fehlerdezimiert digital übermittelt. Auch TÜV- und Dekraprüfer können auf die Daten zugreifen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

M-V: Neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat den heutigen Beschluss des Landtages M-V zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ausdrücklich begrüßt: „Es ist die Antwort auf das digitale Zeitalter und bringt mehr Sicherheit für Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsbehörden erhalten die in der heutigen Zeit dringend notwendigen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr, um in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es ihnen bisher nicht möglich war. Damit kann die Polizei noch effektiver Straftaten bekämpfen und so z. B. Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land noch besser schützen.“

Mit der Neufassung des SOG M-V sind zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im SOG M-V vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse berücksichtigt. Neben klarstellenden Regelungen sind auch zusätzliche Befugnisse aufgenommen worden, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und den Stand der technischen Entwicklung weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Mit der Novelle des SOG M-V wird den in unserem Land eingesetzten Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt. Es ist ihnen damit möglich, auf Grundlage des SOG M-V in unserem Land gefahrenabwehrend tätig zu werden. Innenminister Lorenz Caffier: “Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass der Staat zu jederzeit handlungsfähig ist und dabei nicht von unnötigen Kompetenzgrenzen behindert wird.“

Weiterhin wird im SOG M-V eine klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss, die bereits in vielen Bundesländern besteht, aufgenommen. Obwohl die gegenwärtigen Regelungen im SOG M-V formal bereits den finalen Rettungsschuss zulassen, ist es notwendig, den handelnden Polizistinnen und Polizisten eine rechtssichere Formulierung an die Hand zu geben, damit sie beispielsweise bei Amoklagen oder terroristischen Ereignissen fehlerfrei und schnell handeln können.

Zudem wird die Videoüberwachung in den für die Durchführung der Gewahrsamnahme genutzten polizeilichen Räumen geregelt. Damit wird auch einer Forderung von AMNESTY INTERNATIONAL sowie der Rechtsprechung des BGH im Fall „Ouri Jalloh“ Rechnung getragen. Die Einführung einer solchen Videoüberwachung ist sowohl zum Schutz der in Gewahrsam genommenen Personen, beispielsweise vor Suizid oder gesundheitlichem Notfall, als auch der an der Gewahrsamnahme beteiligten anderen Personen – wie vor allem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – notwendig.

Auch eine klarstellende Formulierung für den Einsatz von Drohnen sowie der Fertigung von Übersichtsaufnahmen/-aufzeichnungen soll im neuen Gesetz Einzug finden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zum Einsatz von Drohnen, etwa bei der Suche nach vermissten oder sonst polizeilich relevanten Personen, Sachen oder gefährlichen Tieren.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu im SOG M-V formuliert. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. Nunmehr dürfen auch Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Die Polizei soll außerdem zur Datenübermittlung zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung z. B. von Securitypersonal bei Großveranstaltungen ermächtigt werden. Die Bestimmung erlaubt der Polizei die Datenübermittlung an öffentliche oder nichtöffentliche Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung sogenannter „Akkreditierungsverfahren“ bei Veranstaltungen, bei denen eine besondere Gefahr entstehen kann. In der Praxis kann es insbesondere bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen, die im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen, notwendig sein, dass der Veranstalter einzusetzendes Sicherheitspersonal auf seine Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Hierzu ist er auf die bei der Polizei gegebenenfalls vorhandenen Erkenntnisse angewiesen.

Weiterhin wird der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften, besonders schwerer Fall der Computersabotage sowie Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche ergänzt.

„Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und Co“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Diesem geänderten Nutzungsverhalten muss das Gefahrenabwehrrecht Rechnung tragen. Früher musste sich ein potentieller Bombenbauer die Bombeneinzelteile im Baumarkt zusammenkaufen und konnte dabei observiert werden. Heute sind solche Einkäufe über das Internet möglich. Deswegen muss die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch auf den PC oder das Smartphone von verdächtigen Personen zugreifen können.“

Wie es schon in anderen Bundesländern möglich ist, soll auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung sowie zur sogenannten Quellen-TKÜ erhalten, um unter engen Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen – etwa zur Abwehr terroristischer Gefahren – Daten erheben zu können.

Die Online-Durchsuchung unterliegt der vollständigen richterlichen Überwachung. Mit der Online-Durchsuchung werden – bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum – das Nutzungsverhalten der Zielperson überwacht und der Zugriff auf gespeicherte Inhalte zum Beispiel auf PCs oder Tablets ermöglicht. So können terroristische Strukturen aufgedeckt und Anschläge verhindert werden. Aber auch bei rechtsextremistischen Netzwerken kann die Online-Durchsuchung unter Umständen nutzen.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung. Es werden keine Informationen erlangt, die nicht auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden. Der Begriff bezeichnet lediglich das Überwachen von Telefongesprächen, die nicht über klassische Telefonverbindungen (Festnetz bzw. Mobilfunk), sondern über das Internet geführt werden. Die Quellen-TKÜ unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits mögliche Telekommunikationsüberwachung. Auch diese Maßnahme steht unter einem Richtervorbehalt.

„Wer die Quellen-TKÜ ablehnt, muss die Frage beantworten, wie wir die Kommunikation von Terroristen und Extremisten sonst überwachen sollen. Ich kann es jedenfalls niemanden erklären, dass wir klassische Telefongespräche abhören können, aber bei Whatsapp-Nachrichten wegen der Verschlüsselung die Hände in den Schoß legen sollen. Das kann ich nicht verantworten. Ich kann den besorgten Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es sich bei der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ nicht um alltägliche polizeiliche Maßnahmen handelt. Schon angesichts der engen Voraussetzungen werden diese nur in besonderen Fällen zur Anwendung gelangen. Lassen Sie sich nicht einreden, dass Mecklenburg-Vorpommern durch das neue Gesetz zum „Überwachungsstaat“ wird“, so Caffier.

Begleitet werden die neuen Eingriffsbefugnisse von zahlreichen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten etwa aus dem Bereich der Privatsphäre und solcher von bestimmten Berufsgruppen. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Landtag und die Unterrichtung der Öffentlichkeit werden ausgeweitet. Zudem obliegt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist das Thema der Aktuellen Stunde „Mit Corona professionell und sachlich umgehen“ diskutiert worden. „Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Der Alltag verändert sich, viele Menschen stellen sich darauf ein. Wir haben weltweit eine ernste Lage. Die Entwicklungen zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben sich in den vergangenen Tagen dabei als sehr dynamisch erwiesen. Wir stellen uns auf einen weiteren Anstieg von Erkrankungsfällen ein. Umso mehr müssen wir alle – Bund-Land-Kommunen – dazu beitragen, die Situation zu meistern. Dies geschieht durch bestmögliche Information, durch gemeinsame Aktionen und durch entsprechende Reaktionen auf aktuelle Geschehnisse. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag. Minister Glawe dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, Hochschulen, medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich aktiv und intensiv für die Eindämmung des Corona-Virus einsetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern weisen fast alle Fälle schwache Verläufe auf. „Die Infizierten befinden sich in der Betreuung des jeweiligen Gesundheitsamtes. Das Land ist auf steigende Infektionszahlen vorbereitet. Der Informationsbedarf ist riesig. Die Aufgaben sehr komplex. Das erfordert einen intensiven fachlichen Austausch mit vielen Beteiligten“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Im Gesundheitsministerium ist beispielsweise eine interne Arbeitsgruppe zum Thema Corona-Virus eingesetzt worden. Darüber hinaus tagt unter anderem regelmäßig ein interministerieller Arbeitsstab auf Arbeitsebene unter Beteiligung von Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Bildungsministerium, Finanzministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Abstimmungen mit dem Bund und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden auf verschiedenen Ebenen und in den entsprechenden Fachlichkeiten statt.

Durch das Gesundheitsministerium werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. So hat das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern die Einrichtung von Abstrich-Zentren für Corona-Tests initiiert. Geplant sind Zentren, die verteilt im Land sind. „Die Zentren werden zentrale Anlaufstellen für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen sein. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden. Die Zentren werden in den kommenden Tagen nach und nach aufgebaut und bei Bedarf aufgestockt. Das ist auch ein Beitrag zur Entlastung des hausärztlichen Versorgungssystems. Wichtig ist, dass ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch meldet“, betonte Glawe. Die Umsetzung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock sowie mit den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen ergriffen. Die Kassenärztliche Vereinigung erhält finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung. Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock erhalten finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung diagnostischer Ausstattung. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Informationshotline für unsere Bürgerinnen und Bürger (Telefon: 0385/588-5888) eingerichtet. Ich bin dankbar, dass teilweise auch die Landkreise versuchen, entsprechende Bürgertelefone einzurichten beziehungsweise dies bereits in die Tat umgesetzt haben. Jede Unterstützung ist willkommen und hilft bei der weiteren Information und Aufklärung unserer Bürger“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft eine Unternehmens-Hotline (Telefon: 0385/588-5588) geschaltet. „Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind momentan noch überschaubar. Im Tourismus, im Gastgewerbe, im Veranstaltungsbereich sowie bei Unternehmen, die auf Zulieferungen angewiesen sind, gibt es erste Probleme“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Die Unternehmens-Hotline wird von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut.

Das Innenministerium informiert in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium über die aktuelle Situation in den Regionen auf Facebook und Twitter, gibt Hygienetipps und verweist dabei auf weitere Seiten, auf denen es zusätzliche Informationen gibt. Es werden weiter Hinweise und Meldungen über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ verbreitet. Die Meldungen werden über das Lagezentrum des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Viele Informationen sind auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso in einem Extra-Blickpunkt auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS abrufbar. „Wichtig ist es, auch das vorhandene Angebot zu nutzen, um sich selbst auf dem Laufenden zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

M-V: Hass im Internet gezielter bekämpfen

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Im Bundesrat treten wir einem Vorschlag aus Hamburg, Bremen und Bayern bei, der Anbieter sozialer Netzwerke verpflichten soll, Urheberdaten von Hasspostings preiszugeben“

Schwerin – Die Landesregierung folgt dem Vorstoß von Justizministerin Hoffmeister zum Beitritt einer Initiative der Länder Hamburg, Bremen und Bayern im Bundesrat. Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Entschließungsantrag der vier Länder zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ab.

„In der Gesellschaft, in Rechtsprechung, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, Medien und Politik unseres Landes wird zunehmend gefordert, im Kampf gegen die Hasskriminalität im Internet effektiver zu werden. Es ist festzustellen, dass die Kommunikation zu verrohen droht, sie wird immer aggressiver, verletzender, hasserfüllter und Gewalt verherrlichender. Es ist eine staatliche Aufgabe, dem wirksam entgegenzutreten. Daher werde Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Bayern mit dieser Entschließung an die Bundesregierung herantreten und sie dringend bitten, sich noch intensiver dafür einzusetzen, die grenzüberschreitenden Beweissicherungsprobleme zu lösen. Anbieter sozialer Netzwerke, auch die im Ausland ihren Sitz haben oder dort Daten speichern, sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden über Urheber von Hasspostings Auskunft zu geben. Dabei soll die Bundesregierung in Deutschland das so genannte Marktortprinzip statuieren, damit die Auskunftspflicht der entsprechenden Anbieter nicht vom Speicherort der von den Strafverfolgungsbehörden abgefragten Daten abhängt, sondern vom Marktort der Anbieter der Dienste. Niemand, der Hass postet, soll sich hinter Pseudonymen verstecken dürfen. Wir sind eine offene tolerante Gesellschaft und müssen das auch schützen“, so Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettsitzung in Schwerin.