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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Schlüsselpartner für Klima- und Gewässerschutz“

Warnemünde – Auf der heutigen Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände (WBV) hat Klimaschutz-. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Verbänden gewürdigt und zugleich klare Erwartungen für das kommende Jahr formuliert. Die Versammlung in Rostock-Warnemünde ist für die Branche ein wichtiges Jahresereignis und markiert zugleich die Wahl eines neuen Vorstandes.

Backhaus betonte in seinem Grußwort die besondere Bedeutung der WBV als „unverzichtbare Partner für Wasserwirtschaft, Moorschutz und Klimaanpassung“ und hob die großen Fortschritte des vergangenen Jahres hervor – unter anderem beim neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, bei der Stärkung der Moorschutzstrukturen und bei der Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

Backhaus: „Wir haben gemeinsam Beachtliches erreicht“

„Unsere Zusammenarbeit im Jahr 2025 war geprägt von Vertrauen, Offenheit und einem gemeinsamen Willen, Dinge voranzubringen. Das gilt vom Landeswassergesetz über den Moorschutz bis hin zu komplexen Fragen wie Umsatzsteuer, Biber-Management oder Förderprogrammen. Auf diese Bilanz können wir gemeinsam stolz sein“, sagte Minister Backhaus.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Moorschutz, bei dem mittlerweile fast alle 27 Verbände eingebunden sind. Mit 3,6 Mio. Euro für Moorschutzbeauftragte, zusätzlichen 2 Mio. Euro für Stauanlagen und steigender Beteiligung am neuen Moorspezialisten-Programm sei ein bundesweit einmaliges Modell entstanden. „Der Moorklimaschutz ist eine Generationenaufgabe – aber wir haben die Strukturen, die Kompetenz und die Bereitschaft in den Verbänden, diese Aufgabe zu stemmen“, so Backhaus.

Hohe Dynamik bei Förderprogrammen – Biber-Entschädigungen sollen fortgeführt werden

Besonders erfreut zeigte sich der Minister über das enorme Interesse an der Wasserförderrichtlinie: 117 Anträge über 57 Millionen Euro – davon allein 50 für Fließgewässerentwicklung und 31 für die Sanierung verrohrter Gewässerabschnitte. „Das ist ein starkes Signal für den Gewässerschutz im Land.“ Bereits rund die Hälfte der beantragten Mittel konnte bewilligt werden.

Zum Thema Biber kündigte Backhaus an: „Die Landesregierung wird – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses – auch in den kommenden zwei Jahren je 300.000 Euro zur Minderung biberbedingter Unterhaltungskosten bereitstellen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Verbände.“

Gewässerunterhaltung, neue gesetzliche Regelungen und Ausblick auf 2026

Backhaus sicherte zu, nach Verabschiedung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes umfassende Schulungen und Austauschformate mit den WBV anzubieten. Hintergrund sind u. a. neue Regelungen zu Gewässerunterhaltungs- und Pflegeplänen (GEPP), zur Aufgabenverteilung im Hochwasserschutz und zur Klarstellung bei Unterhaltungspflichten von Anlagen.

Mit Blick auf die Diskussion um Beiträge für Gewässer erster Ordnung, die nach einem OVG-Urteil zu Rückforderungen führen könnten, versprach Backhaus Unterstützung: „Wenn die neue Rechtsgrundlage steht, bin ich bereit, auf Bundesebene für eine pragmatische Lösung zu werben. Die Verbände haben Leistungen für den Bund erbracht – das muss berücksichtigt werden.“

Backhaus: „2026 wird ein Jahr der Umsetzung“

„Im kommenden Jahr wird es darauf ankommen, das neue Wasser- und Küstenschutzgesetz in die Praxis zu überführen und die aufgebauten Strukturen zu etablieren. Dazu wird auch  die 9. Landesgewässerschau am 12. Juni 2026 beitragen“, so der Minister. „Wir werden die Herausforderungen nur im Schulterschluss meistern – aber dafür sind wir hervorragend aufgestellt.“

Neuer barrierefreier Angelsteg am Wockersee feierlich eingeweiht

Parchim – Heute hat der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV einen barrierefreien Angelsteg am Wockersee in Parchim feierlich eingeweiht. Die Anlage befindet sich am Voigtsdorfer Weg und wurde aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Hierzu wurden insgesamt 76.588,19 Euro bereitgestellt.

„Diese neu geschaffene barrierefreie Angelmöglichkeit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen oder Familien mit kleinen Kinder eine bessere Möglichkeit, das Gewässer zum Angeln zu erreichen. Damit wurde ein Ort für einen gleichberechtigten Zugang zum Gewässer für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, um das Naturerlebnis Angeln und die Erholung in der Natur zu erleben. Mit einer pfahlgestützten Bauweise wurde der Eingriff in den Uferbereich möglichst gering gehalten. Über einen Weg ist der Angelsteg mit einem nahegelegenen Parkplatz verbunden“, sagte Fischereiminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Der Angelsteg ist ein weiterer Schritt für das Zukunftsprojekt „Barrierefreies Angeln in MV“ des Landesanglerverbandes. Der LAV hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz aus barrierefreien Angelplätzen über MV zu ziehen und so den Zugang zu den Gewässern für alle Angler zu ermöglichen.

Mit Blick auf die mitfinanzierende Fischereiabgabe wies Backhaus darauf hin, dass auch Angler aus anderen Ländern, die den Angelsteg in Parchim oder künftig weitere solcher barrierefreien Objekte nutzen, seit September zu deren Finanzierung beitragen. „Dies zeigt, dass die Erweiterung der Fischereiabgabepflicht auf alle Gastangler ihre Berechtigung hat. Auch die Urlauber profitieren anteilsmäßig von den aus der Abgabe finanzierten Vorhaben zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer, und zwar hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister.

Klausurtagung des Bauernverbandes M-V

Backhaus: „Landwirtschaft braucht jetzt Verlässlichkeit – in Brüssel und Berlin“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute auf der Klausurtagung des Bauernverbandes MV klare Erwartungen an Bund und EU formuliert. Angesichts der aktuellen Belastungen – von der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis hin zum Urteil zur Düngeverordnung und den Herausforderungen durch Geflügelpest und Strukturveränderungen in der Ernährungswirtschaft – brauche die Landwirtschaft schnell verlässliche und praxistaugliche politische Rahmenbedingungen.

„Unsere Landwirtschaft steht für Stabilität und Leistungsfähigkeit – doch politisch sind die Rahmenbedingungen derzeit instabil wie selten zuvor. Wir brauchen Planungssicherheit statt Bürokratie, Zukunftsperspektiven statt Kürzungen. Landwirtschaft ist eine Stärke unseres Landes – und die Politik hat die Pflicht, das zu sichern“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Düngeverordnung forderte der Minister schnelles Handeln des Bundes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngelandesverordnung stelle bundesweit die Gebietsausweisung infrage und entfalte damit unmittelbare Wirkung auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder benötigen spätestens bis Februar 2026 eine verfassungskonforme Regelung, damit die Düngesaison nicht ohne Rechtssicherheit beginnt. MV habe deshalb die Kontrolle der zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten ausgesetzt und den Bund bereits schriftlich zu einer zügigen Neuregelung aufgefordert.

Mit Sorge blickt Backhaus zudem auf die angekündigten GAP-Reformen ab 2028. Die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen träfe insbesondere ostdeutsche Flächenländer hart und gefährde die Existenz vieler Betriebe. Nach ersten Berechnungen würden die Direktzahlungen in MV von heute 314 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro halbiert. Über 1.000 Betriebe wären unmittelbar betroffen. „Eine Halbierung der Direktzahlungen gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die EU darf nicht ignorieren, dass große ostdeutsche Betriebe historisch gewachsen sind – und nicht etwa eine Ausnahmeerscheinung“, sagte Backhaus.

Kritik äußerte er auch daran, dass wesentliche Förderbereiche – etwa Investitionen, Innovationsprogramme, Gewässerschutz oder ländliche Entwicklung – künftig nicht mehr unter dem Schutzdach der GAP stehen sollen und damit einem erhöhten Finanzierungskonflikt unterliegen würden.

Auch der Strukturwandel mache dem Land zu schaffen. Die Schließung wichtiger Verarbeitungsstätten wie der Schlachthöfe in Teterow und perspektivisch Perleberg, die Aufgabe der Mühle Jarmen und der Käserei Dargun führten zu längeren Transportwegen, geringerer regionaler Veredelung und Arbeitsplatzverlusten. Das Ministerium plant hierzu weitere Gespräche mit den Betrieben, Verbänden und dem Nachbarland Brandenburg, um neue regionale Verarbeitungsstrukturen zu entwickeln.

Ein weiteres drängendes Thema ist die Geflügelpest. Seit dem 1. September wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Ausbrüche festgestellt; rund 247.000 Tiere mussten getötet werden. Backhaus warnte, dass ein Ende des Seuchengeschehens derzeit nicht abzusehen sei, und appellierte an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, höchste Biosicherheitsstandards einzuhalten.

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Worten des Ministers leistungsfähig und zukunftsorientiert. Mit 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, großen und hochproduktiven Betrieben, steigender Milchleistung trotz sinkender Tierzahlen und einer starken Geflügelbranche – insbesondere im Ökobereich – sei die Branche ein bedeutender Wertschöpfungsmotor des Landes. „Unsere Landwirtschaft ist robust und innovativ. Sie ist ein Wertschöpfungsmotor für MV – und sie verdient politische Rahmenbedingungen, die Zukunft ermöglichen, statt sie zu verbauen“, betonte Backhaus.

Zum Abschluss stellte der Minister klar, dass MV den nötigen Wandel gestalten wolle, aber auf faire Rahmenbedingungen angewiesen sei: „Wir erleben tiefgreifende Veränderungen – aber MV hat die Kraft, diesen Wandel zu gestalten. Was wir brauchen, ist eine faire GAP, ein verlässliches Düngerecht und eine starke Wertschöpfungskette im Land. Dafür kämpfe ich – gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.

MV an der Spitze der landwirtschaft­lichen Technologieentwicklung

Tellow – Am Vormittag hat Agrar- und Klimaschutzminister Dr. Backhaus offiziell das neue „Innovationsgut Tellow“ eröffnet. 374 Hektar landeseigene Flächen werden damit weiterhin für Forschungs­zwecke genutzt. Dazu sei Mitte August 2025 eine Vereinbarung zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) unterzeichnet worden, erklärt Minister Backhaus. Die Flächen würden Fraunhofer IGD pachtzinsfrei für die Testung innovativer Technologien zur Verfügung gestellt. Wert ca. 175.000 Euro pro Jahr.

„Der Fokus liegt auf dem Transfer von „Smart Farming Tools“ – digital und automatisiert, die eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Flächenbewirtschaftung unterstützen oder ermög­lichen“, so Backhaus, der ergänzt: „Es soll wissenschaftlich erprobt und gezeigt werden, wie mithilfe moderner Technologien Betriebsmittel und Arbeitskräfte eingespart werden können und gleichzeitig eine hohe Flächenproduktivität erreicht wird.

Das Innovationsgut ist damit kein normaler landwirtschaftlicher Betrieb, sondern ein Reallabor für anwendungsorientierte Forschung. Es geht um Präzisionslandwirtschaft, Automatisierung und den Einsatz von digitalen Werkzeugen, um Ressourcen wie Wasser, Boden, Umwelt zu schonen, Energie effizienter zu nutzen und dennoch höhere Erträge zu erzielen.“

Das Land verzichte zur Unterstützung des Projektes auf Pachteinnahmen, der Partnerbetrieb zahle trotzdem volle Pacht und toleriere Einbußen durch Tests, Versuche, Forschung, so der Landwirtschaftsminister, der der Holm-Hagge GbR für ihr Engagement herzlich dankt.

„Das Konzept wurde zusammen mit Fraunhofer IGD erarbeitet und ich habe volles Vertrauen in Fraunhofer und das Team. Ich bin absolut zuversichtlich, dass hier etwas Besonders entsteht. Damit wird sich Mecklenburg-Vorpommern nicht nur an die Spitze der praktischen Landwirtschaft, sondern auch an die Spitze in der Technologieentwicklung in Deutschland bewegen.

Die Landwirtschaft braucht die Innovationen aus dem Innovations­gut, um die systemrelevanten Aufgaben der Landwirtschaft auch in der Zukunft noch bewältigen zu können: nachhaltig gesunde Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig die Umwelt und das Klima zu schonen.“

MV führt bundesweit erste Zertifizierung für Bauernhofpädagogik ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt ein starkes Zeichen für hochwertige Bildungsarbeit im ländlichen Raum: Als erstes Bundesland in Deutschland wird  ein Zertifizierungslabel für Bauernhofpädagogik eingeführt. Damit werden Qualitätsstandards erstmals klar definiert, überprüfbar gemacht und für Schulen, Kitas, Familien und weitere Einrichtungen sichtbar.

Das neue Label steht für pädagogische Fachkompetenz, strukturierte Bildungsarbeit und authentische Lernangebote auf landwirtschaftlichen Betrieben. Es ist in Deutschland bislang einzigartig und macht Mecklenburg-Vorpommern bundesweit zum Vorreiter in der Professionalisierung der Bauernhofpädagogik.

Qualität sichtbar machen – Vertrauen stärken

Der Lernort Bauernhof verbindet Landwirtschaft, Natur und Verbraucherbildung. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten dort realistische Einblicke in landwirtschaftliche Abläufe, Lebensmittelproduktion und nachhaltiges Handeln. Diese Form der Bildung gewinnt an Bedeutung – zugleich bestand bundesweit lange Zeit ein Mangel an unabhängigen, einheitlichen Qualitätsstandards.

Das neue Zertifizierungslabel schließt genau diese Lücke:

  • Es macht die Qualität der Bildungsarbeit nachvollziehbar.
  • Es stärkt die Professionalität der Lernorte.
  • Es schafft Transparenz für Lehrkräfte, Pädagog:innen, Familien und Verbraucher.
  • Und es setzt erstmals  landesweit Standards.

Minister Backhaus: „Wir sind stolz darauf, bundesweit voranzugehenKinder und Jugendliche sollen verstehen, wie Landwirtschaft funktioniert – und dafür brauchen wir Lernorte, die zuverlässig, pädagogisch fundiert und praxisnah arbeiten. Mit dem Zertifizierungslabel schaffen wir Orientierung und Vertrauen. Wir stärken die landwirtschaftlichen Betriebe, die diese wertvolle Bildungsarbeit leisten, und leisten zugleich einen Beitrag für Nachhaltigkeit, Verbraucherverständnis und ländliche Entwicklung.“

Strategische Weiterentwicklung der Bauernhofpädagogik in MV

Um die Qualitätsentwicklung langfristig zu sichern, hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern einen Werkvertrag mit dem LERNORT BAUERNHOF MV e.V. abgeschlossen. Für die Umsetzung stellt das Ministerium 40.000 Euro in 2024 und 50.000 Euro in 2025 bereit.

Der Auftrag umfasst drei zentrale Aufgabenbereiche:

  1. Entwicklung einer landesweiten Strategie für das Zertifizierungslabel, abgestimmt mit bundesweiten Konzepten.
  2. Stärkung und Strukturierung des Netzwerks „Lernort Bauernhof MV“, um Austausch, Vernetzung und Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Verbrauchern und Bildungseinrichtungen auszubauen.
  3. Aufbau einer Unterstützungsstruktur für Betriebe, bestehend aus zentraler Koordinierungsstelle und regionalen Clustern.

Damit schafft Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein Label, sondern ein umfassendes Qualitäts- und Entwicklungsmodell für Bauernhofpädagogik, das deutschlandweit Vorbildcharakter besitzt.

Erste Zertifikate bereits vergeben

Die ersten neun Lernorte im Land haben das Zertifizierungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen – ein eindrucksvoller Start für das neue System. Sie zeigen, wie vielfältig, praxisnah und inspirierend Lernen in der Landwirtschaft gestaltet werden kann.

Hintergrund: bisher zertifizierte Lernorte Bauernhof

  • Der Insel e.V. Kransdorf verbindet Umweltbildung, Inklusion und Nachhaltigkeit auf beispielhafte Weise und wurde bereits mit der NUN-Zertifizierung „Norddeutsch und Nachhaltig“ ausgezeichnet.
  • Die Krackower Agrar AG mit Ines Kause zeigt, wie Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Bildungsarbeit zu einem modernen Lernraum zusammenwachsen können.
  • Auf dem Johanneshof Stralendorf schaffen Nicole Möller-Titel und ihr Mann wertvolle Naturerfahrungen mit Herz und pädagogischer Kreativität.
  • Der Kastanienhof Bandow unter der Leitung von Susanne Ewert steht für gelebte Bauernhofpädagogik – fachlich fundiert, herzlich und mitreißend.
  • Der Natur- und Imkerhof Zingst von Martin Troelenberg macht die faszinierende Welt der Bienen zum Sinnbild für nachhaltiges Lernen und gemeinschaftliches Handeln.
  • Der Skuddenhof Keltensonne von Carmen und Markus Hafner verbindet Tiererlebnisse mit Verantwortungsbewusstsein, Tradition und Zukunftsorientierung.
  • Der Elisabethhof Werle (Güstrower Werkstätten) lebt Inklusion in der Landwirtschaft – unter Leitung von Andrea Zeitz und Doreen Salzmann wird hier Bildung zu Teilhabe.
  • Das Institut für Tierzucht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV in Dummerstorf vermittelt praxisnahe Forschung als lebendiges Bildungsangebot.
  • Die Solidarische Landwirtschaft Stralsund (SoLaWi) unter Ingo Felgenhauer steht für gemeinschaftlich getragene Landwirtschaft und Bildungsarbeit, die Verantwortung und Gemeinschaft wachsen lässt.

Achter Forstbericht für Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Forstminister Dr. Till Backhaus hat dem Kabinett in seiner heutigen Sitzung den achten Forstbericht des Landes vorgelegt. Der Bericht dokumentiert den Zustand der Wälder sowie die Lage der Forstwirtschaft im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2024. Im Kontext der Anpassung der Wälder an den Klimawandel hätten zentrale Herausforderungen in der Verknüpfung der Themen Wald und Wasser, Wald und Biodiversität sowie Wald und Gesellschaft bestanden, erklärt der Minister:

„2024 war mit 11,0 °C in MV das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und 2022 fegten vier schwere Orkane über das Land. Dennoch entwickelte sich der Wald grundsätzlich positiv: Die Waldfläche stieg seit 2012 um 5.688 ha auf 582.361 ha – eine der wenigen signifikanten Zunahmen bundesweit. Mit 0,26 ha Wald pro Kopf liegt MV im Bundesvergleich an zweiter Stelle, ist aber mit 25 % Waldanteil das zweitwaldärmste Flächenland. Die Waldmehrung ist daher politisches Ziel.

Die Landesinitiative „Unser Wald in MV“ stärkte mit 20 Mio. € die Verbindung zwischen Wald und Gesellschaft. Auf 1.400 ha Neuwaldfläche ehemals landwirtschaftlicher landeseigener Flächen konnten über 5,8 Mio. zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

Angebote der Waldpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit erreichen jährlich 200.000 Teilnehmende direkt. Im Bereich Förderung wurden zwischen 2020 und 2024 rund 44 Tsd. Beratungs­gespräche geführt und 28 Mio. € an den Privat- und Körper­schaftswald aus GAK- und ELER-Mitteln ausgezahlt, was jährlich rd. 5,5 Mio.€ ausmacht. Den Schwerpunkt bildeten Investitionen in den Waldumbau, den Naturschutz und die Infrastruktur. Erstmals wurden die Wald-Ökosystemleistungen auf jährlich 250 Mio. € (444 €/ ha*a) bewertet. Davon werden etwa 60 % unentgeltlich erbracht.

In diesem Bericht gibt es viel Positives: Unser Wald ist CO2-Senke und im Cluster Forst und Holz ein großer Wirtschaftsfaktor. Wir gehören zu den wenigen Bundesländern mit einer deutlichen Waldflächenzunahme von etwa 5.500 ha seit 2012. Insgesamt bedecken heute rund 582.000 ha unser Land. Rund 51 % unserer Wälder bestehen aus naturnahen Laubbäumen – rund 4 % mehr als im Bundesdurchschnitt. Wenn es um nutzungsfreie Wald­flächen geht, also Orte besonderer Bedeutung für die Biodi­versität, liegen wir mit 12 % hinter Sachsen auf Platz zwei“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Küstenfischerei: Land und Thünen-Institut vertiefen Zusammenarbeit

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Fischereiminister Dr. Till Backhaus hat sich heute in Rostock-Marienehe mit dem Leiter des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Dr. Christopher Zimmermann, zu einem ausführlichen Austausch über die Zukunft der Küstenfischerei in der Ostsee getroffen. Im Zentrum standen die aktuellen wissenschaftlichen Prognosen zu den maßgeblichen Fischbeständen sowie gemeinsame Initiativen von Bund und Land.

Der Minister würdigte ausdrücklich die Arbeit des Thünen-Instituts und betonte die Bedeutung einer eng abgestimmten, wissenschaftsgeleiteten Bestandsbewirtschaftung: „Die Forschung des Thünen-Instituts ist unverzichtbar für realistische Perspektiven der Ostseefischerei. Wir brauchen sachorientierte Bewertungen, die sowohl den Schutz der Bestände als auch die wirtschaftliche Existenz unserer Küstenfischerei im Blick behalten“, sagte Backhaus.

Kritische Lage beim Dorsch – langfristige Verbesserungen nur durch Ökosystemveränderungen

Christopher Zimmermann stellte dar, dass sowohl der östliche als auch der westliche Dorschbestand weiterhin in einer hochkritischen Lage sind. Die natürliche Sterblichkeit übersteigt deutlich die fischereiliche – eine Erholung sei deshalb mittelfristig nicht zu erwarten. „Es ist klar: Die Fischerei ist nicht das Problem, und sie allein kann die Situation auch nicht lösen“, so Backhaus.
Als Hauptursachen wurden fortbestehende Belastungen des Ökosystems genannt – darunter Sauerstoffmangel, Temperaturveränderungen, Nahrungskonkurrenz sowie der zunehmende Einfluss von Prädatoren.
Gemeinsam mit dem Thünen-Institut wurde vereinbart, mögliche flankierende Maßnahmen wie Habitatverbesserungen weiter zu prüfen.

Hering: Hoffnung auf reguläre Quote ab 2027

Großen Raum nahm die Situation des westlichen Herings ein. Christopher Zimmermann erläuterte das geplante, an veränderte Umweltbedingungen angepasste Benchmarking, das eine präzisere Bewertung der Ertragsfähigkeit des Bestandes ermöglichen soll. Backhaus bewertete diese Entwicklung als wichtigen Schritt: „Wir setzen darauf, dass die Neubewertung des Bestandes neue Spielräume eröffnet. Unser Ziel bleibt eine reguläre Heringsfischerei ab 2027.“ Land und Bund investieren derzeit rund 1,75 Mio. Euro in Projekte der LFA M-V und des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, um eine regionale, wissenschaftsbasierte Bewirtschaftung der Heringsbestände weiterzuentwickeln.

Meerforelle: Länderübergreifendes Bestandsmanagement geplant

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die Entwicklung eines dauerhaften Bestandsmanagements für die Meerforelle. Die Art ist inzwischen eine der am häufigsten beangelten Zielarten im Küstenbereich.
Geplant ist ein gemeinsames dreijähriges Projekt von LFA/IfF und Thünen-Institut ab 2027, finanziert über die Meeresnaturschutzkomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). „Die Meerforelle hat für Berufsfischerei, Freizeitfischerei und den Tourismus erhebliche Bedeutung. Wir wollen diesen Bestand – trotz Klimawandel und Habitatveränderungen – zukunftsfähig machen“, betonte Backhaus. Auch die geplante Ausweisung weiterer Laichschonbezirke in MV wurde im Gespräch bestätigt.

Stärkung der gemeinsamen Forschungs- und Managementstrukturen

Minister Backhaus und Dr. Zimmermann erörterten zudem das Zusammenwirken von Land, Bund und verschiedenen Akteuren der Fischerei. Diskutiert wurden:

  • der anstehende Ausstieg aus der EMFAF-geförderten zeitweiligen Stilllegung ab 2027 und dem ebenfalls aus dem EMFAF unterstützten Robbenschadenausgleich als Billigkeitsleistung ab 2028,
  • die Unterstützung von Initiativen wie Sea Ranger e.V.,
  • robbensichere Fanggeräte für die Zeit nach 2028,
  • die Rolle des Thünen-Instituts bei größeren Eingriffsvorhaben wie etwa den LNG-Standorten Lubmin/Mukran,
  • die enge Kooperation bei Projekten der Fischereiforschung und Kooperation zur Diversifizierung der Küstenfischerei.

Der Minister machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern auf eine schnelle Bereitstellung von Bundesmitteln aus der Fischereikomponente des WindSeeG angewiesen ist, um die notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit gemeinsam mit den Küstenfischern fortzuführen.

Minister Backhaus zog ein positives Fazit des Treffens: „Wir haben heute deutlich gemacht, dass wir die Zukunft der Küstenfischerei nur gemeinsam entwickeln können – mit Wissenschaft, Fischern und Politik. Das Thünen-Institut ist dabei ein zentraler Partner. Wichtig ist, dass wir die bestehenden Chancen nutzen und die notwendige Unterstützung des Bundes erhalten.“