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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

Mehr Vielfalt, weniger Bürokratie – MV stärkt den Ökolandbau

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt heute  an der Sommerreise der Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände MV teil. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung steht das Thema „Öko-Ackerbau in MV“. Gastgeber ist der biozertifizierte Betrieb „Alter Pfarrhof Elmenhorst“ im Landkreis Vorpommern-Rügen.

„Der ökologische Ackerbau ist ein tragender Pfeiler der nachhaltigen Landbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern“, betont Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung. „Gerade angesichts herausfordernder Marktbedingungen und klimatischer Risiken ist es unser Ziel, den Öko-Ackerbau zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und die Wertschöpfung im Land zu halten.“

Die Sommerreise bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch zwischen Praxis, Forschung, Verwaltung und Verbänden. Diskutiert werden unter anderem:

  • ein Konzept für eine neue Fördermaßnahme „artenreiches Ackerland“,
  • die aktuelle Vermarktungssituation von Öko-Marktfrüchten,
  • Fragen der Lagerung und Aufbereitung,
  • sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Öko-Bereich.

Minister Backhaus wird bei der Veranstaltung zudem das Landesprogramm „Ökokompetenz Mecklenburg-Vorpommern 2030“ vorstellen. Dieses bündelt bestehende und neue Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus und soll landesweit für mehr Sichtbarkeit und Verlässlichkeit sorgen.

Ein weiterer Höhepunkt ist die Bekanntgabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns für das Netzwerk „Bioregionale Wertschöpfung“, das bis 2029 mit rund 422.500 Euro gefördert wird. Ziel des Netzwerkes ist es, Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Versorgungskette – von der Erzeugung bis zur Außer-Haus-Verpflegung – besser zu vernetzen und gemeinsam regionale Lösungen zu entwickeln.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 207.795 Hektar landwirtschaftliche Fläche ökologisch bewirtschaftet – das entspricht rund 16 Prozent der gesamten Agrarfläche des Landes.

Im Bundesländervergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern beim Anteil der Öko-Fläche bundesweit auf Rang 4 (15,3 % im Jahr 2023), hinter dem Saarland, Brandenburg und Hessen. Beim Anteil der biozertifizierten Betriebe liegt MV mit 25,4 % auf Platz 2 – nur Baden-Württemberg hat mit 25,8 % einen minimal höheren Anteil. Besonders erfreulich: Während andere Länder Rückgänge verzeichnen, konnte MV im Jahr 2024 unter herausfordernden Marktbedingungen netto 2.421 Hektar zusätzliche Ökofläche gewinnen. Brutto lag der Zuwachs sogar bei über 5.000 Hektar.

Diese Entwicklung ist Ausdruck der Stabilität des Ökolandbaus in MV. Auch im ersten Quartal 2025 setzte sich der Trend fort: Mit einem weiteren Zuwachs um 1.241 Hektar wurden zum 31. März 2025 bereits 209.036 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Zudem wurden 66 neue Umstellungsbetriebe registriert. Insgesamt verfügen nun 1.548 Unternehmen über eine Bio-Zertifizierung, darunter 1.247 Landwirtschaftsbetriebe – das entspricht 26,5 % aller Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stehen in der aktuellen Förderperiode rund 230 Millionen Euro zur Verfügung. Alle fristgerecht eingereichten Anträge für das Verpflichtungsjahr 2024 wurden bis zum 30. Juni 2025 vollständig ausgezahlt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt sich zudem für spürbaren Bürokratieabbau im ökologischen Landbau ein. Dazu zählt unter anderem die Beleihung privater Kontrollstellen mit hoheitlichen Aufgaben wie der Genehmigung von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, sowie der geplante Datenzugriff auf das InVeKoS-System, um Kontrollprozesse effizienter zu gestalten. „Diese Maßnahmen reduzieren Aufwand auf allen Seiten und schaffen wieder mehr Raum für das Wesentliche – nämlich gute landwirtschaftliche Praxis“, so Minister Backhaus.

Der Veranstaltungsort der Sommerreise – der „Alte Pfarrhof Elmenhorst“ – steht exemplarisch für Vielfalt und Innovationskraft im ökologischen Landbau. Seit 1996 bewirtschaftet Claudia Resthöft den Betrieb nach ökologischen Richtlinien. Im Rahmen der Sommerreise werden Ackerschläge mit artenreichen Ackerwildkräutern besichtigt – ein praktisches Beispiel für Biodiversität im Feld.

Die Sommerreise findet jährlich auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Öko-Anbauverbände MV statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Ökoverbände und des Ministeriums werden auch Fachbehörden, Landwirte, Forschungseinrichtungen und Verbände erwartet.

Waldbrandgefahr in MV weiterhin hoch

Schwerin – Auch wenn die große Hitze vorerst vorüber ist, bleibt es trocken und windig und die Gefahr von Waldbränden bestehen. Im Süd-Westen des Landes ist für die kommenden Tage die zweit höchste Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen.

Im Laufe der Woche kann es zu Gewittern mit örtlich starken Winden kommen, welche die Gefahr von Waldbränden noch einmal erhöhen.

Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus, bittet Bürger und Gäste des Landes ausdrücklich darum, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte und gibt folgende Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link: Waldbrandschutz – Wald-MV.

Backhaus setzt mit Grundschülern 60 Störe in die Ostsee

Rostock – Gemeinsam mit einer zweiten Klasse der Christophorus-Grundschule Rostock und Mitarbeitenden der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA MV) hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an einer Stör-Besatzaktion in Rostock/ Hohe Düne teilgenommen. Unter dem Motto „Stör macht Schule“ wurden insgesamt 60 ca. 1kg schwere Baltische Störe eingesetzt.

„Die heutige Aktion macht die Kinder auf aktive Art und Weise mit dem als ‚lebendes Fossil‘ geltenden Stör vertraut. Galt doch der Wanderfisch, der mehr als 200 Millionen Jahre Evolution überdauert hat, in der Ostsee seit den 1970er Jahren als ausgestorben. Die Wiederansiedlung des Baltischen Störs wird seit Mitte der 1990er Jahre intensiv von der LFA MV zusammen mit Partnern in Deutschland und darüber hinaus vorangetrieben.

Basierend auf genetischen Untersuchungen wurde 2002 entschieden, den nordamerikanischen Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus), die auch für den Baltischen Raum ursprüngliche Art, in der Ostsee wiederanzusiedeln. Dazu wurden ab 2005 und 2006 Laichtiere aus Kanada importiert und seit 2010 erfolgreich an der LFA MV vermehrt.

Die LFA spielt eine zentrale Rolle bei der Wiederansiedlung des Störs im Baltischen Raum. Nicht nur durch die Anwendung der verschiedenen Untersuchungssysteme hat sich besonders das Institut für Fischerei der LFA international als Ansprechpartner etabliert. Das Ziel der Wiederansiedlung des Baltischen Störs als Teil der Biodiversitätsstrategie zeigt schon jetzt erste Erfolge. So wurden seit der ersten Vermehrung in der Forschungsanlage in Born/ Darß neun Millionen Larven erbrütet.

Seit 2006 wurden in Deutschland rund 4,4 Millionen Baltische Störe besetzt. Weiterhin haben Kooperationspartner aus Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, und Estland zwischen 2020 und 2024 mehr rund fünf Millionen Larven ausgesetzt. Das derzeit größte Weibchen in Born, welches zur Reproduktion der Larven beiträgt ist, 2,5 Meter lang und 120 Kilo schwer. Ihr Alter wird auf mindestens 35 Jahre geschätzt. Darüber hinaus konnten mit verschiedenen Anpassungen bei der Reproduktion die Erfolge deutlich verbessert werden.

Allein 2024 wurden insgesamt 2,3 Millionen Störlarven erbrütet. Das ist das Siebenfache gegenüber 2010. Die Befruchtungsrate lag bei 90,6 Prozent, die Schlupfrate bei 78 Prozent. An der Vermehrung nahmen in den vergangenen beiden Jahren erstmals auch junge Nachwuchslaichtiere teil. Sie wurden aus anderen Haltungsanlagen nach Born überführt und in den Laichtierbestand integriert“, sagt der Minister.

Erst kürzlich besuchte eine Delegation des Landwirtschaftsministeriums und des Fischereidienstes Litauen das Institut für Fischerei der LFA MV für den fachlichen Austausch für zukünftige wissenschaftliche Kooperationen. Litauen erhielt bereits von der LFA MV potentielle Laichtiere zur Etablierung eines eigenen Laichtierbestandes. Zum ersten Mal nahmen Experten aus Litauen auch an der diesjährigen Reproduktion teil, um von der Expertise LFA MV zu profitieren. So soll künftig die Reproduktion des Baltischen Störs im eigenen Land vorangebracht werden.

Bei der ersten erfolgreichen Reproduktion dieses Jahres schlüpften vor wenigen Tagen ca. 850.000 Larven. Neben Litauen haben bereits die Partnerländer Lettland, Schweden, Estland und Polen die Abholung von Larven für Besatzmaßnahmen in den eigenen heimischen Fließgewässern bestätigt.

Kormoranregulierung: MV sieht Drohnen-Einsatz derzeit kritisch

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht den Vorschlag der Opposition über die Einführung eines landesweiten Programms zur drohnengestützten Kontrolle der Kormoranpopulation kritisch:

Dieser Vorschlag sieht vor, die Eier über eine Drohne mit biologisch abbaubarem Öl zu besprühen. Das Öl dringt in die Poren der Eierschale ein und verhindert so den Gasaustausch, was zum Absterben der Embryonen führt, ohne die Eier zu zerstören. Diese Methode wird als Alternative zu anderen, aggressiveren Methoden der Populationskontrolle gesehen, wie der Zerstörung von Nestern oder der direkten Tötung von Vögeln.

Umweltminister Dr. Till Backhaus steht neuen Methoden der Kormoranregulierung grundsätzlich offen gegenüber, verwies in der heutigen Landtagssitzung in Schwerin aber auf fehlende praktische Erfahrungen, was die Umsetzung und die Erfolgsaussichten der drohnengestützten Kormoranregulierung anbetrifft. Zu klären sei demnach, ob die Mehrzahl der Nester damit gut zu erreichen ist und das Besprühen hinreichend effektiv funktioniert.

Bekannt geworden ist, dass im Rahmen von Kormoran-Managementmaßnahmen am Bodensee erstmals ein umfassender Einsatz dieser Technologie erfolgen soll. Dort ist der Einsatz von Drohnen allerdings an Nestern von bodenbrütenden Kormorankolonien geplant. In MV gibt es nur eine Kormorankolonie von insgesamt 22, die am Boden brütet. Das heißt, in MV sind die Ausgangsvoraussetzungen ganz andere: die Kormorane leben in Bäumen auf unterschiedlichen Etagen, die nicht ohne Weiteres mit Drohnen erreicht werden können.

Minister Backhaus empfahl vor diesem Hintergrund, die Ergebnisse aus Baden-Württemberg abzuwarten und ggf. daran anzuknüpfen. Mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Rostock habe das Land einen renommierten Partner an seiner Seite, der ähnliche Tests hierzulande durchführen kann.

Er betonte weiterhin: „Uns allen muss aber auch klar sein, dass die diskutierten Maßnahmen nur auf die hierzulande ansässigen und brütenden Teile der europäischen Gesamtpopulation wirken können und nur geringe Auswirkungen auf die sehr große Zahl an durchziehenden Vögel und auf Jungvögel haben – ein europaweites Artenmanagement sollte deshalb weiter im Fokus bleiben. Die Eingriffsmaßnahmen müssten zudem dauerhaft erfolgen, damit die angestrebten Effekte nachhaltig sind – dies bedeutet erheblichen Aufwand, Kosten und die Bereitschaft von geeigneten Vorhabenträgern, dies längerfristig zu praktizieren.“

Abschließend machte der Minister deutlich, dass sich die Landesregierung der konfliktbehafteten Thematik bewusst ist. Mit der „Kormoranverordnung“ wurden klare Regelungen, Verantwortlichkeiten und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen und festgelegt, um fischereiliche Schäden örtlich konkret abzuwenden bzw. zu vermindern. Unabhängig davon besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall für Fallkonstellationen zu stellen, welche nicht durch die Kormoranverordnung abgedeckt werden.

Mit Blick auf die zurückliegenden etwa 20 Jahre ist in MV von einem konstanten Brutbestand mit Schwankungen in beide Richtungen auszugehen (MV: 2024 etwa 10.200 Brutpaare; 2001 etwa 10.600 Brutpaare). Gegenwärtig wird von etwa 200.000 bis 250.000 Brutpaaren im gesamten Ostseeraum ausgegangen; Tendenz insbesondere in den östlichen Teilen (Finnland, Estland) steigend. Zur Einschätzung der Gesamtsituation muss neben dem Brutbestand auch der Nichtbrüterbestand betrachtet werden. Nicht-Brüter sind oft in großen Gruppen unterwegs und fressen in kurzer Zeit große Mengen Fisch.

Belastbare Untersuchungsergebnisse zu den Auswirkungen der Kormoranpopulation auf die Fischbestände in den Küstengewässer werden im laufenden Forschungsprojekt „Kormoran-induzierte Mortalität beim Westdorsch“ erhoben und sollen voraussichtlich Anfang 2027 vorliegen. Das Projekt wird vom Institut für Binnenfischerei Potsdam e. V. in Zusammenarbeit dem Thünen Institut für Ostseefischerei sowie dem Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie durchgeführt.

Backhaus: Unser Wald muss als Klimaschützer gestärkt werden

Schwerin – Anlässlich der Debatte über den klimaresilienten Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern sieht Forst- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Landesforstanstalt auf einem guten Weg. Sie habe im Rahmen des naturnahen Waldumbaus bereits viel erreicht:

„Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Damit hat der Wald seine wichtige CO² Senkenfunktion weit über dem Bundesdurchschnitt entwickelt. Diese wichtige Senkenfunktion ist für die Einhaltung der rechtsverbindlichen LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) Vorgaben im Rahmen der internationalen Klimaschutzbemühungen von wesentlicher Bedeutung. Diese Vorratsentwicklungen unterstreichen den behutsamen und vorausschauenden Umgang mit den Wäldern in MV, die eine gute Balance zwischen Schutz und Nutzung darstellen.

Zudem greift der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen und dass die Waldmanagement Maßnahmen der letzten Jahre richtig waren. Der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder muss konsequent weitergegangen werden. Nur so können unsere Wälder nachhaltig die Klimaschutzfunktionen erfüllen.

Neben dem Holzvorrat ist auch die Waldflächenbilanz positiv. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist in den letzten 10 Jahren im Vergleich zur 3. Bundeswaldinventur deutlich gestiegen, so dass der Waldflächenanteil im selben Zeitraum von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen (582.000 ha) ist. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch; erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%.

Die Einführung des Dauerwaldkonzeptes durch die Ivenacker Erklärung vom 09.09.2021 für den Landeswald wird in Zukunft auch für die Stabilität, Naturnähe und wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere im Bereich Risikovorsorge wesentliche Beiträge leisten. Dies betrifft zum Beispiel auch die Entwicklung der wichtigsten Laubbaumarten. So hat sich neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%) positiv in den letzten 10 Jahren entwickelt.

Für die Dauerwaldentwicklung ist die Zunahme von mehr Mischwäldern und mehrschichtiger Bestände ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzstrategie in den Landeswäldern. Im Zeitraum der letzten 10 Jahre hat der Anteil einschichtiger und damit strukturarmer Bestände um weitere 8% auf knapp 32% abgenommen.

Ausbaufähig ist vor allem die Entwicklung von Dauerwaldstrukturen die erst bei ca. 5% der Fläche liegt. Hier müssen wir geduldig sein, da nach wissenschaftlichen Untersuchungen aus anderen Umstellungsbetrieben mit Zuwachsraten der Dauerwaldstrukturen von 1 bis 2 % pro Jahr auszugehen ist. Dieser Trend wird durch eine positive Entwicklung starker alter Bäume unterstützt, die eine hohe Bedeutung für den Klima- und Naturschutz im Wald haben. So ist der Holzvorrat von Bäumen die in Brusthöhe dicker als 90 cm sind, um 1,6 Mio. m³ in den letzten 10 Jahren gestiegen. Besonders gefährdete und Risiko behaftete einschichtige Reinbestände haben hingegen nur noch 13% Flächenanteil.

Neben diesen unbestreitbaren positiven Entwicklungen des Waldes in den Landesforsten müssen die Anstrengungen zur Forcierung der Einführung der Dauerwaldbewirtschaftung durch die LFoA im Rahmen von Inventuren und Controllingvorgaben weiter vorangetrieben werden.

Klimaschutz kann und darf nicht an Ressort- und Landnutzungsformgrenzen haltmachen, deshalb müssen neben dem Wald auch waldnahe Lebensräume mit bedacht werden. Diese stehen zum einem unter dem Einfluss des Waldes, beeinflussen diese aber auch. Moore sind dabei von besonderer Bedeutung, da sie neben dem Wald und den Meeresökos­ystemen die einzigen nennenswerten Kohlenstoffsenken in unserer Landschaft darstellen.

Die Landesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag Moorrenaturierungsvorgaben formuliert. Bei der Umsetzung der ambitionierten Waldmoorrenaturierungen ist es immer wieder zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Frage des Waldausgleichs gekommen. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen vermeintlich klare Regelungen aufweisen. Trotzdem hat es zum Teil zu erheblichen Zeitverzögerungen in der Umsetzung der Projekte, oder im Extrem zum Stopp der Projekte geführt. Wesentliche Moorschutzvorhaben wie das Grambower Moor oder das Teufelsmoor bei Horst sind durch die aktuelle zu enge Auslegung des Landeswaldgesetzes akut gefährdet.

Die Einstufung der, zur Wiedervernässung notwendigen Kahlhiebe und Rodungen (Bau von Verwallungen), als Waldumwandlung oder temporäre Waldumwandlung würden am Beispiel vom Grambower Moor einen Finanzbedarf von ca. von ca. 8,5 Mio. € (ca. 2,4 Mio. Waldpunkte á 3,50 € pro Waldpunkt) im Zuge des Waldausgleiches erfordern und somit die ohnehin angespannten, zur Verfügung stehenden NATURA2000 Mittel in extremen Maße beanspruchen – und die Hochmoorrenaturierung in MV unmöglich machen.

Daher ist auch eine Novellierung des Landeswaldgesetzes wichtig, weil wir hier eine gesetzliche Klarheit brauchen.

Zur Abschätzung der flächigen Bilanz werden im Rahmen der Integrierten Forsteinrichtung auch entsprechende Flächenübersichten und Managementpläne in Zusammenarbeit den zuständigen Naturschutzbehörden erarbeitet. Die rechtlichen Interpretationsauffassungen zwischen den verschiedenen Akteuren wird der in Bearbeitung befindliche LWaldG Entwurf auflösen und zu einer erheblichen Verein­fachung des Verfahrens führen.

Neben den reinen Verfahrens- und Planungsvorgaben ist die Finanzierung der Maßnahmen eine wesentliche Aufgabe der beteiligten Akteure. Daher dränge ich darauf, dass die Landesforstanstalt die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz nutzt und die Strategie des Landes zum Schutz und zur Nutzung der Moore auch umsetzt. Das bedeutet, dass sich die Landesforstanstalt um die Waldmoore in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Bundesgeldern einen massiven Kapazitätsaufbau für den Waldmoorschutz vorantreibt. Ich möchte, dass die Landesforstanstalt den Waldmoorschutz als eigene Aufgabe sieht; genau wie die Wasser- und Bodenver­bände sich um die landwirtschaftlichen Moore kümmern.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Neue Kinderbroschüre zum Moorschutz: „Pino und Quaki“

Greifswald – Pünktlich zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag am kommenden Wochenende in Greifswald gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Quaki“ zum Thema Moorschutz heraus. Moor-und Klimaschutz sind Schwerpunkte am Stand des Ministeriums beim MV-Tag. Es stehen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und des neuen Instituts für Moorspezailist*innen, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert ist, bei Fragen zur Verfügung. Ferner gibt es eine Ausstellung über Ökowertpapiere.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Moorfrosch Quaki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt der Moore und des Moorschutzes. Sie erfahren zum Beispiel, wie ein Moor entsteht, warum es wahre Superleistungen für unser Klima vollbringt, welche Moor-Arten es gibt, was MoorFutures sind und welche Tiere und Pflanzen im Moor leben. Auch das Greifswalder Moorcentrum stellt sich vor. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Fotos von seltenen Tieren und Pflanzen, Rätsel und eine Bastelvorlage.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten der Moore und des Moorschutzes aufmerksam. Moore bieten nicht nur Lebensraum, sondern sind auch wichtig für den Wasserhaushalt und das Klima. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der moorreichsten Bundesländer. Rund zwölf Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Das Ökosystem Moor ist ein bedeutender Kohlenstoff- und Wasserspeicher.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 Hektar umgesetzt. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Quaki‘ kindgerecht erläutert. Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, unsere Moore in MV zu erkunden und sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um das Moor und damit die Umwelt zu schonen.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘, ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ sowie ‚Pino und Ecki erkunden den Wald‘ bereits die vierte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht. Sie wird sicher an den Erfolg ihrer Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Backhaus: Biomasse gehört zum Energiemix

Rostock – Mit einem Grußwort hat sich Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus an die Teilnehmenden des 19. Biomasseforums an der Universität Rostock gewandt. Der fortschreitende Klimawandel, starke Biodiversitätsverluste und die aktuellen geopolitischen Krisen machten deutlich, wie wichtig eine sichere und nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung sei, so Backhaus. Die Biomasse liefere hier einen wesentlichen Beitrag sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch zur Versorgungssicherheit.

„Die Biogasbranche steht aktuell jedoch unter großem Druck. Daher habe ich im Herbst letzten Jahres die Taskforce Biomasse/ Biogas ins Leben gerufen, um die wichtigsten Akteure an einen Tisch zu bringen. Gemeinsam mit dem Wirtschafts- und dem Innenministerium, dem Bauernverband M-V und dem Fachverband Biogas versuche ich mit meinem Haus unter wissenschaftlicher Begleitung, unter anderem von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe, Verbesserungsoptio-nen auszuloten und auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, die installierte Biogas-kapazität unter den Bedingungen des mehrfach novellierten EEG und des Biomassepakets der Bundesregierung zu erhalten.

Die ca. 530 Biogasanlagen im Land (Stand Herbst 2024) können potentiell insgesamt 4.000 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) Strom und Wärme liefern, das sind ca. 8,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch von Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Einsparpotential pro Jahr von 462.000 t Erdgas und Öl sowie 1,2 Mio. t CO2.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern fallen jedoch 30 der bestehenden Anlagen bis Ende 2026 aus der Förderung. Der Ausstieg dieser Biogasanlagen, die die 20 Jahre Vergütungszeitraum erreicht haben, muss verhindert werden. Es gilt, die Nutzung der Wirtschaftsdünger in möglichst großen Anteilen zu sichern und die Entwicklung von Strom- und Wärmekonzepten in den Gemeinden auf Basis von Biomasse zu unterstützen.

Für Deutschland hat die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einmal vorgerechnet, dass – zum Beispiel zur Absicherung längerer Dunkelflauten durch Nachrüstung von Biogasanlagen mit Biogasspeichern in Kombination mit der Über-bauung der Blockheizkraftwerke Strom in Größenordnung von rund 34 TWhel (Terrawattstunden elektrische Energie) flexibel bereitgestellt werden können und die dafür notwendigen Investitionen um den Faktor 1,9 bis 3,7 niedriger sind als bei wasserstoffbasierten Reservekraftwerken.

In den nächsten Jahren sind flexible Biogasanlagen die einzige relevante Alternative zum Wasserstoff zur Absicherung längerer Dunkelflauten.

Für die Stärkung der Biomassenutzung einschließlich Biokraftstoffen und den Aufbau einer auf nachhaltigen nachwachsenden Rohstoffen basierenden zirkulären Bioökonomie habe ich mit meinem Haus im letzten und im aktuellen Jahr mehrere Beschlüsse in die Agrar- und Umweltministerkonferenzen eingebracht.

Auch das Wirtschaftsministerium beteiligt sich hier. Im Rahmen der 5. Energieministerkonferenz unter Vorsitz von M-V wurde am 23. Mai 2025 ein einstimmiger Beschluss „Flexibilitätsoption Biomasse stärker nutzen – Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan verbessern“ gefasst.

Von der Bundesebene erwarten wir als Bundesland eine konsistente Biomassestrategie, die für Klarheit hinsichtlich der zukünftigen Rolle von Biomasse sorgt – insbesondere mit Blick auf deren Einsatz im Strom- bzw. Gasbereich sowie im Wärmesektor, etwa in Nahwärmenetzen. In diesem Zusammenhang ist Planungssicherheit für Investoren und Betreiber dringend erforderlich.

Ich habe mich mit der Landesregierung dafür eingesetzt, dass die Bedeutung der Bioenergie im kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag für die Bundesregierung ausdrücklich hervorgehoben wird. Sie soll und muss eine wichtige Rolle in den Bereichen Wärme, Verkehr und steuerbare Stromerzeugung spielen. Das Flexibilitätspotenzial der Biomasse soll konsequent gehoben werden – unter besonderer Berücksichtigung von Kosteneffizienz und Flächennutzung sowie durch eine Über-rüfung bestehender Deckelungen.  Insbesondere die Nutzung von Reststoffen soll verstärkt in den Fokus rücken.

Ziel ist es, den Biogasanlagen eine Zukunft zu geben, wobei die spezifischen Anforderungen kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker berücksichtigt werden sollen“, so Minister Backhaus.