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Kategorie: MeckPomm

Vietnamesische Auszubildende in M-V

Schwerin – Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat am Freitag eine Gruppe vietnamesischer Schüler im Wirtschaftsministerium begrüßt. Die elf jungen Menschen sind seit Juni in Mecklenburg-Vorpommern und bereiten sich auf ihre Ausbildung vor, die im September in verschiedenen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern beginnt.

„Die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung zwischen Vietnam und Mecklenburg-Vorpommern muss eine Win-win-Situation sein. Dafür ist ein erster wichtiger Schritt getan. Elf junge Erwachsene starten nun fern ihrer Heimat eine Ausbildung. Das ist eine große Herausforderung. Die Arbeitgeber, die Betreuer und Lehrer sowie das Wirtschaftsministerium begleiten im Schulterschluss die Ausbildung intensiv, damit die berufliche und kulturelle Integration bestmöglich gelingt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort. Im Wirtschaftsministerium haben sich die Gäste über das Arbeiten in der Verwaltung informiert. Darüber hinaus stand ein Besuch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm.

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hatte Mitte Juni gemeinsam mit dem Präsidenten des Unternehmerverbandes Vorpommern e.V., Gerold Jürgens, und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Vorpommern, Ulrich Wolff, das „Modellprojekt des Wirtschaftsministeriums Fachkräfteausbildung Vietnam in MV (FAV M-V)“ in Greifswald gestartet. Sieben vietnamesische Männer und Frauen beginnen eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann und vier Schüler eine technische Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Ausbildungsbetriebe sind das Klinikum Karlsburg, die MEDIGREIF Parkklinik GmbH und die mele Energietechnik GmbH (für die Ausbildung der Anlagenmechaniker).

„Die Unternehmen können ihren eigenen Fachkräftenachwuchs aufbauen und die Auszubildenden ihren potentiellen Arbeitgeber von Anfang an kennenlernen. Die Auszubildende von heute sind die Fachkräfte von morgen. Ich bin dankbar, für die Bereitschaft der heimischen Unternehmen, das Projekt aktiv umzusetzen“, machte Rudolph weiter deutlich.

Seit Juni absolvieren die angehenden Auszubildenden eine vorgelagerte und weiter vertiefte Deutschsprachausbildung, um sich fachlich und landeskundlich auf die Ausbildung vorzubereiten sowie die Ausbildungsbetriebe kennen zu lernen. Die weiterführende Deutschsprachausbildung wird von der Bildungseinrichtung Beruf-Bildung-Service (BBS) in Greifswald durchgeführt. Im September beginnt die reguläre Ausbildung. Die Betreuung der vietnamesischen Auszubildenden vor Ort erfolgt durch die JugendMigrationsdienste (JMD).

„Wir haben in unserem Land eine Vielzahl attraktiver Ausbildungsplätze in spannenden Unternehmen zu bieten. Um den Fachkräftebedarf zu sichern, brauchen wir gut ausgebildetes Personal in ausreichender Anzahl. Aber es wird zunehmend schwerer, freie Ausbildungsplätze zu besetzen. Mit der engen Zusammenarbeit mit dem Land Vietnam gehen wir neue Wege, auch im Ausland für eine berufliche Karriere in Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Die startet mit einer Ausbildung“, sagte Rudolph.

2017 vereinbarten Wirtschafts-, Arbeits- und Gesundheitsminister Harry Glawe und die Ministerin für Gesundheit der Sozialistischen Republik Vietnam eine vertiefte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitsbildung. 2019 wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und der Provinz Ha Tinh vereinbart. Zeitgleich wurde in Hanoi ein Kontaktbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte und Investitionen, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, eröffnet.

Das Kontaktbüro in Hanoi ist Anlaufpunkt für Unternehmen aus Vietnam, Laos und Kambodscha, die sich für den Investitionsstandort Mecklenburg-Vorpommern interessieren. Das Büro bündelt zugleich die Anfragen aus diesen Regionen zu Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, Bürokapazitäten vor Ort zu nutzen.

Bau der Mauer am 13. August 1961

Schwesig: Freuen wir uns, dass die Mauer Geschichte ist

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Schwerin an den Bau der Mauer am 13. August 1961 erinnert. „Die deutsche Teilung war das Ergebnis des von Nazi-Deutschland begonnen 2. Weltkriegs. 1949 entstanden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR. Mit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 wurde die Teilung in Ost- und Westdeutschland zementiert. Die letzte Lücke in der innerdeutschen Grenze wurde auf brutale Weise geschlossen“, erinnerte Schwesig an die damaligen Ereignisse.

„Die Folgen des Mauerbaus waren schrecklich. Wir erinnern an diesem Tag an alle, die bei dem Versuch, die Mauer oder die innerdeutsche Grenze zu überwinden, ums Leben gekommen sind oder schwer verletzt wurden. Jede und jeder Tote an der Mauer war einer zu viel. Kein Staat hat das Recht, seine Bürgerinnen und Bürger einzusperren und auf Menschen zu schießen, die diesen Staat verlassen wollen“, sagte die Ministerpräsidentin klar.

„Auch im Alltag hatte der Mauerbau entsetzliche Folgen. Er riss Familien auseinander. Teilweise dauerte es Jahre, bis Eltern ihre Kinder oder Geschwister wiedersehen konnten. Umso wichtiger war es, dass die innerdeutsche Grenze durch die von Willy Brandt und Egon Bahr begonnene Entspannungspolitik wieder ein Stück durchlässiger wurde. Dennoch mussten die meisten Bürgerinnen und Bürger in der DDR damit rechnen, allenfalls im Rentenalter in den Westen reisen zu dürfen“, erinnerte Schwesig.

„Es ist das große Verdienst der Ostdeutschen, der Generation der heute 50-, 60- oder 70-Jährigen, dass sie im Herbst 1989 mit ihrem friedlichen Protest die Mauer zu Fall gebracht haben. Das war der Beginn eines Prozesses, der nicht einmal ein Jahr später zur deutschen Einheit führen sollte. Heute ist die Mauer schon länger Geschichte, als sie jemals gestanden hat. Freuen wir uns darüber, dass wir nun schon eine Generation in einem vereinten Deutschland leben und dass unsere Kinder Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl nur aus dem Geschichtsunterricht kennen. Der 13. August erinnert uns daran, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Sie müssen immer wieder neu verteidigt werden. Darum möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger bitten“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Wintersemester in Präsenz

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern können das Wintersemester 2021/22 in Präsenzbetrieb starten. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.

„Nach drei digitalen Semestern muss jetzt das Wintersemester wieder weitestgehend im Präsenzbetrieb stattfinden können. Gerade viele der Studierenden in den Anfangssemestern haben die Uni oder die Hochschule bisher kaum von innen erleben können. Auch auf viele wichtige soziale Aspekte des Studierendenlebens mussten sie in hohem Maße verzichten. Es ist für alle Studierenden, aber auch für die Lehrenden nun enorm wichtig, dass wieder in Präsenz studiert werden kann. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit den Hochschulleitungen und den Studierendenvertretungen darüber Einigkeit besteht, dass das Wintersemester 2021/22 als Semester in Präsenz organisiert wird“, so Martin.

Für den Präsenzbetrieb ist die Einhaltung des Prinzips „geimpft – genesen – getestet“ erforderlich, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Es kann unter dieser Voraussetzung in den Hochschulen von der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zum Beispiel durch die Anwendung des so genannten Schachbrettmusters abgewichen werden. Auch eine Mund-Nase-Bedeckung wird weiterhin in den Gebäuden der Hochschulen vorgeschrieben sein.

„Gemeinsam mit den Hochschulen und den Studierenden wird es uns gelingen, ein erfolgreiches Wintersemester im Präsenzbetrieb zu gestalten“, sagte Ministerin Martin. „Die Studierenden haben lange genug unter den Einschränkungen der Pandemie zu leiden gehabt.“ Die Ministerin rief erneut alle Studierenden auf, die Impfangebote wahrzunehmen. „Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung und hin zu Präsenzlehre an den Hochschulen.

„Sehnsüchtig wird das Wintersemester 2021/2022 in Präsenz erwartet und entsprechend geplant. Die Vorsicht und Sorge um den Gesundheitsschutz muss dennoch gegebenenfalls Einschränkungen einkalkulieren, die wir dann gemeinsam meistern werden. Die Intention unter sorgfältiger Kontrolle Bereiche zu definieren, in denen Geimpfte und Genesene, einen Mund-Nasen-Schutz tragend, zusammensitzen, und die Getesteten mit Abstand dazu, würde die vorhandenen räumlichen Kapazitäten ausschöpfen und gleichzeitig die Gefährdeten schützen“, so der Rektor der Universität Rostock, Prof. Dr. Wolfgang Schareck.

Ähnlich äußerte sich auch die Rektorin der Universität Greifswald, Prof. Dr. Katharina Riedel. „Wir wünschen uns natürlich die Rückkehr unserer Studierenden in die Hörsäle und Seminarräume. Wir wünschen uns die Nähe und Verbundenheit zurück, die unsere familiäre Universität eben auszeichnet. Das bedeutet, dass wir so viel Präsenz anbieten wollen, wie es verantwortungsvoll zu gewährleisten ist. Auch aus diesem Grund haben wir eine eigene  Impfmotivationskampagne gestartet“, so die Rektorin der Universität Greifswald.

Die Rektorin der Hochschule Stralsund, Prof. Dr.-Ing. Petra Maier, unterstreicht die Notwendigkeit des persönlichen Kontakts zwischen Lehrenden und Studierenden. „Wir versuchen an der Hochschule Stralsund alles, um Präsenzveranstaltungen auch für Vorlesungen mit einer größeren Teilnehmerzahl möglich zu machen, so zum Beispiel unter Einbeziehung unserer Sporthalle und des Audimax. Auch wollen wir unseren Studierenden im September ein weiteres Impf-Angebot unterbreiten. Unsere Motivation ist klar: Ein gut funktionierender und harmonischer Hochschulalltag besteht aus dem persönlichen, direkten Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden“, sagte Prof. Dr.-Ing. Maier.

„Insbesondere für die Erstsemesterstudierenden ist es wichtig, die Hochschule als Campus nahbar, direkt und unmittelbar zu erleben. Zudem fragten nicht wenige Studieninteressierte bei uns an, ob das Studium tatsächlich auch in Präsenz stattfinden wird. Ein offensichtlich entscheidender Faktor, den wir nicht ignorieren dürfen. Deshalb werden wir nach wie vor alles dafür tun, um einerseits bei Impfangeboten zu unterstützen und andererseits ein Studium in Präsenz zu ermöglichen“, betont Rektor Prof. Dr. Gerd Teschke von der Hochschule Neubrandenburg.

Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister, Rektor der Hochschule Wismar betont auch die hohe Impfbereitschaft unter den Studierenden in der Hansestadt: „Auch wenn die Hochschule Wismar aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen mit Fern- und Onlinestudiengängen sich gut auf digitale Formate hat umstellen können, so freuen wir uns nun auf die Rückkehr zur Präsenzlehre und damit zur Normalität. Denn auch qualitativ gute digitale Lehre kann das für den Lernerfolg so wichtige gemeinsame Campusleben nicht ersetzen. Da, worüber ich mich sehr freue, die Impfquote bzw. -bereitschaft nach unseren aktuellen Umfragen unter allen Hochschulangehörigen erfreulich und weit überdurchschnittlich hoch ist und ansonsten getestet wird, können wir auch ein größtmögliches Maß an Gesundheitsschutz gewährleisten, so dass ich voller Zuversicht auf den Semesterbeginn blicke.“

Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns, der Rektor der hmt Rostock, verbindet mit dem Wintersemester 2021/22 die Hoffnung auf Präsenzbetrieb. „Die Hochschule für Musik und Theater Rostock hofft dringend darauf, mit dem Beginn der Vorlesungszeit des kommenden Wintersemesters wieder zu einem in möglichst großem Umfang präsenten Unterrichtsbetrieb zurückkehren zu können. Die zurückliegenden Monate, unter teils massiv eingeschränkten Bedingungen, haben uns deutlich gezeigt, dass ein Musik- bzw. Schauspielstudium in anderen als den dafür üblichen Formaten nur einen Bruchteil der normalerweise bestehenden Potentiale zulässt. Da diese Beeinträchtigungen im Prinzip die Studierenden aller vergleichbaren Hochschulen betreffen, führen sie wenigstens nicht zu gravierenden Ungerechtigkeiten. Dennoch werden wir – selbstverständlich unter vollständiger Beachtung der dann geltenden Rahmenbedingungen – alles dafür tun, die Studierenden wieder weitgehend in Präsenz zu betreuen“, so Prof. Dr. Schäfertöns.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

60. Jahrestag des Mauerbaus

Schwerin – Zum Gedenken an die Opfer des Mauerbaus wird in Mecklenburg-Vorpommern am Freitag, den 13. August 2021, halbmast geflaggt. Innenminister Torsten Renz hat dies für alle Dienstgebäude der Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die unter Aufsicht des Landes stehen, angeordnet

„An diesem Tag erinnern wir uns an den Beginn des Baus der Berliner Mauer und die vollständige Schließung der innerdeutschen Grenze vor 60 Jahren und gedenken insbesondere der vielen Menschen, die ihr Leben verloren, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit bei dem Versuch, die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze zu überwinden. Unzählige Familien standen plötzlich auf zwei verschiedenen Seiten der Mauer und kamen nicht mehr zusammen. Auch über 30 Jahre nach dem Fall der Mauer ist es wichtig, die damaligen Ereignisse und ihre unmenschlichen Auswirkungen im Gedächtnis zu behalten“, sagte Innenminister Torsten Renz.

DDR-Wohnungsbaualtschulden

Hagenow – Innenminister Torsten Renz übergibt heute mehrere Bewilligungsbescheide über insgesamt rund 200.000 Euro für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Damit werden die Kommunen von finanziellen Altlasten befreit und haben wieder mehr finanzielle Spielräume.

Zu den Empfängern gehören die Stadt Hagenow, die Gemeinden Moraas, Kuhstorf, Hoort, Kirch Jesar, Picher, Alt Zachun, Redefin sowie Toddin im Amt Hagenow-Land und die Gemeinde Wittendörp im Amt Wittenburg.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden und so ist der Entschuldungsfonds ein Segen für viele Kommunen, die endlich wieder ihren Kernhaushalt bzw. ihr kommunales Wohnungsunternehmen von der Altschuldenlast befreien können und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen.“

Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht.

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 06.08.2021 lagen 300 Anträge vor.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt.

Apotheke erhält Digitrans-Förderung

Neubrandenburg – Die Ost-Apotheke aus Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Digitalisierungsministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 10.000 Euro für die Anschaffung eines Abholautomaten. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei rund 21.600 Euro.

Die Apotheke möchte einen 24-Stunden-Abholautomaten anschaffen und somit den bereits geförderten Kommissionierautomaten erweitern. Kunden, die ein Medikament bestellt haben, sind dann nicht mehr an die Öffnungszeiten der Apotheke gebunden. Die Medikamente werden in das Abholsystem eingelagert. Per SMS oder E-Mail werden die Kunden automatisch informiert, dass die Bestellung abholbereit ist. Für künftige Bestellungen über den apothekeneigenen Onlineshop können die Bestellungen bei Abholung direkt aus dem Kommissionierautomaten in das Abholsystem ausgelagert werden. Zusätzlich wird eine automatische Notdienstanzeige in das System integriert, so dass diese nicht weiter manuell bearbeitet werden muss.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“