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Kategorie: MeckPomm

Neue Löschwasserteiche für mehr Sicherheit

Zehna – Die beiden Dörfer Groß Breesen und Braunsberg der Gemeinde Zehna im Landkreis Rostock präsentieren sich für die Besucher als gepflegte, schöne und attraktive Orte.

Groß Breesen liegt landschaftlich sehr idyllisch südöstlich von Zehna. In der Umgebung des Naturschutzgebietes findet man viel Wald, Bäche und Wiesen.

Die Gemeinde Braunsberg liegt auf dem Weg von Güstrow nach Zehna östlich der Straße und verdankt seine Ortsbezeichnung dem gleichnamigen Berg östlich des Ortskerns. Was malerisch aussieht, kann brandschutztechnisch schnell ein großes Problem werden. Denn es gibt in beiden Gemeinden keine natürliche Löschwasserversorgung. Für mehr Sicherheit soll künftig ein neuer Feuerlöschteich in Groß Breesen sorgen, der sicherstellt, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereitsteht. In Braunsberg wird dafür ein Naturteich zu einem Löschwasserteich umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese beiden Vorhaben mit einer Zuwendung über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 67.500 € und übersandte in dieser Woche einen entsprechenden Bewilligungsbescheid für die beiden Orte an den Bürgermeister der Gemeinde Zehna. Der Landkreis Rostock beteiligt sich an dem Bau des Löschwasserteiches in Groß Breesen mit 10.000 €.

Innenminister Renz: „Während früher fast jedes Dorf seinen Löschwasserteich hatte, findet man sie heute nur selten innerhalb der Ortslagen. Dafür kann es viele Gründe geben, wie z.B. die veränderten Anforderungen der Feuerwehren an die Menge des Löschwassers oder die Beschaffenheit der Teiche aufgrund von Bewuchs und Verschlammung. Deshalb ist es gerade in kleinen Orten wichtig, Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen an die Löschwasserversorgung gerecht werden. Das unterstütze ich gern mit Fördermitteln meines Ministeriums“.

Politisch motivierte Kriminalität 2020

Schwerin – Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2020 durch folgende wesentliche Entwicklungen gekennzeichnet:

  • Rückgang der Gesamtfallzahlen um 2,7 %
  • Erhöhung der Aufklärungsquote auf 51,1%
  • Anstieg der PMK -rechts- um 4,3 %
  • Rückgang der PMK -links- um 37,6 %
  • Anstieg der antisemitischen Straftaten um 21 Fälle
  • Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten um 55 Fälle

Für das Jahr 2020 wurden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.386 Fälle gemeldet (2019: 1.425 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Fälle. Für das Jahr 2020 konnten 172 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden (2019: 169). Der Anteil der Gewaltdelikte an allen PMK-Delikten beträgt 6,2% (2019: 5,6%). Insgesamt wurden im Jahr 2020 86 Gewaltdelikte registriert (2019: 80).

„Auch, wenn die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 2020 leicht gesunken sind, werden wir jeder Form extremistischer Gewalt entschieden entgegentreten und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,“ versichert Innenminister Torsten Renz

Eine Besonderheit im Jahr 2020 waren die Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden 58 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Dabei handelte es sich in 28 Fällen um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 40 Straftaten mit Corona-Bezug konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Unter den Straftaten, die einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, wurden 16 dieser Straftaten der PMK -rechts- erfasst und zwei Straftaten PMK -links-.

Die polizeiliche Aufklärungsleistung gilt als wichtiger Maßstab für die Bewertung und letztlich den Erfolg der Polizeiarbeit. Im Hinblick auf die vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote von 30,8 % im Jahr 2012 war es daher ein wichtiges Ziel, die Aufklärungsquote schrittweise deutlich zu erhöhen. Daher wurden im Rahmen eines landesweit abgestimmten Ansatzes, durch ein zielgerichtetes Vorgehen konzeptionelle Maßnahmen zur besseren Aufklärung politisch motivierter Straftaten umgesetzt.

Mit einer Aufklärungsquote von 51,1% (2019: 44,6%) konnte 2020ein Anstieg um über sechs Prozentpunkte registriert werden. Bei den Gewaltdelikten stieg die Aufklärungsquote von 70,0% auf 70,9%. Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung aller politisch motivierten Straftaten 992 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (655 Tatverdächtige) alt war.

Innenminister Renz: “Die deutliche Verbesserung der Aufklärungsquote im Jahr 2020 ist immer auch ein Gradmesser für die Arbeit unserer Polizei. Gerade die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten macht einmal mehr deutlich, dass unsere Bemühungen im Kampf gegen politisch motivierte Straftaten greifen.“

Entwicklung in den Phänomenbereichen

PMK -rechts-

Die Anzahl der Straftaten der PMK -rechts- ist 2020 gegenüber 2019 um 4,3% gestiegen. 2020 wurden 1.012 Delikte registriert, während es 2019 insgesamt 970 Straftaten waren. Die Propagandadelikte bilden innerhalb des Phänomenbereiches wie bereits in den vergangenen Jahren den deliktischen Schwerpunkt. Die Anzahl dieser Straftaten ist in 2020 auf 698 gestiegen (2019: 687). Auch bei den rechten Gewaltdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen (2020: 53; 2019: 49).

PMK –links-

Mit 174 gemeldeten Fällen für das Jahr 2020 ist bei PMK –links- ein Rückgang um 105 Straftaten (-37,6%) im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Straftaten in Form von Sachbeschädigungen mit insgesamt 93 Fällen. Zwei Fälle von Gewaltdelikten (2019: neun Fälle) wurden im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen registriert.

PMK -ausländische Ideologie- und PMK –religiöse Ideologie-

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- erhöhte sich im Jahr 2020 auf 20 (2019: 2) Im Bereich PMK –ausländische Ideologie- kam es im Berichtsjahr 2020 zu sieben registrierten Gewaltdelikten. Alle sieben Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- stieg im Jahr 2020 auf 8 an (2019: 5).

Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten

Die Anzahl der antisemitischen Straftaten stieg von 52 im Jahr 2019 auf 73 im Jahr 2020. Dieser Anstieg entspricht der Gesamtsituation in Deutschland, wo in 2020 ein Höchststand der antisemitischen Straftaten seit 2001 zu verzeichnen war. Fremdenfeindliche Delikte haben von 225 Delikten in 2019 auf 280 Delikte in 2020 (+55) zugenommen.

“Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Straftaten, die sich gegen unser demokratisches Prinzip richten und unser freies und soziales Zusammenleben angreifen, müssen weiter bekämpft werden. Den Feinden unserer Demokratie müssen wir mit aller Härte entgegentreten,“ so Innenminister Torsten Renz.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 194 Fälle mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke registriert (2019: 187). Es wurden darunter 139 Fälle PMK -rechts- (2019: 147), zehn Fälle PMK -links- (2019: 15), 41 Fälle PMK -nicht zuzuordnen- (2019: 25), vier Fälle PMK -religiöse Ideologie- (2019: kein Fall) sowie kein Fall PMK -ausländische Ideologie- (2019: kein Fall) erfasst. Als Hassposting wurden 2020 57 Straftaten (2019: 49) eingestuft.

Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2020 wurden 27 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (2019: 32 Straftaten). Vier Fälle von Straftaten gegen Wahlkreisbüros ließen sich bei Betrachtung aller Tatumstände keinem politischen Phänomenbereich zuordnen. Drei Fälle wurden der PMK -rechts- zugeordnet und 20 Fälle wurden als PMK -links- erfasst. 17 Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen die Büros der AfD.

Straftaten zum Nachteil von Amts-/Mandatsträgern

Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 50 Straftaten in 2019 auf 61 Straftaten im Jahr 2020 gestiegen.

Ein Anstieg der Straftaten ist unter anderem im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- von 21 auf 38 zu erkennen. Im Bereich der PMK -links- gingen die Fallzahlen von acht im Jahr 2019 auf sechs Straftaten im Jahr 2020 zurück. Auch im Phänomenbereich PMK -rechts- ist ein leichter Rückgang von 21 auf 17 Straftaten zu verzeichnen. Für die Phänomenbereiche PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- wurden für beide Jahre keine solcher Straftaten registriert.

12. Nationale Maritime Konferenz

Rostock – In der Hansestadt Rostock findet von Montag (10.05.2021) an die zweitägige Nationale Maritime Konferenz (NMK) unter dem Motto „Wirtschaft braucht MEER“ statt. „Mecklenburg-Vorpommern ist Gastgeber. Die maritime Industrie hat eine lange Tradition bei uns im Land. Sie zählt zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige mit einer hohen Wertschöpfungstiefe. Wir nutzen die Konferenz, um für die maritime Vielfalt unseres Bundeslandes zu werben. Die gesamte Branche – beispielsweise über die Werften, Zulieferer und Dienstleister rund um das Produkt Schiff – ist von außerordentlicher wirtschafts- und auch beschäftigungspolitischer Bedeutung vor allem auch für das verarbeitende Gewerbe“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld der Konferenz. Die NMK wird am 10. und 11. Mai 2021 als virtuelle Konferenz unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durchgeführt.

Das Corona-Virus hat die gesamte Branche bundesweit vor Herausforderungen gestellt. „Globale Veränderungen des Marktes sorgen für Bewegung in der gesamten maritimen Branche. Der fortwährende Strukturwandel bietet dabei Chancen zur Weiterentwicklung. Diese müssen wir nutzen. Die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen ist die Voraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Beschäftigten leisten dabei eine hervorragende Arbeit, die sie schon so manche Krise meistern ließen. Spezialisierungen, die Besetzung von Nischen oder die Entstehung von neuen Geschäftsfeldern sind wichtige Themen, um die Branche insgesamt weiterzuentwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

„Die maritime Industrie in MV mit den Bereichen Schiff- und Bootsbau sowie maritime Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik sind ein wesentlicher industrieller Kern und daher von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für das Land“, sagte Glawe. In den rund 500 Unternehmen erwirtschaften ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rd. 2 Milliarden Euro.

Zum Schiff- und Bootsbau in M-V zählen 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitern. Den Schiffbau ergänzen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit knapp 420 Unternehmen und rund 8.400 hochwertigen Arbeitsplätzen, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren.

Die NMK ist die zentrale Veranstaltung der Bundesregierung zur Unterstützung der deutschen maritimen Wirtschaft. Sie bietet rund 1.000 Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Politik eine Plattform zum konstruktiven Dialog. Seit dem Jahr 2000 findet sie alle zwei Jahre statt und hat sich als branchenumspannende Veranstaltungsreihe zu einem wichtigen Impulsgeber am Standort Deutschland etabliert und bewährt.

Einführung der Transparenzdatenbank

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht erhebliche Fortschritte bei der Herstellung von mehr Transparenz im Bereich der Wohlfahrt und Sozialen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit dem Wohlfahrtstransparenzgesetz verbundene Einführung der Transparenzdatenbank“, sagte Drese heute im Landtag.

Seit 2020 besteht diese gesetzliche Verpflichtung für Träger der Sozialen Arbeit. Wer mindestens 25.000 Euro Zuwendungen vom Land für Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit erhält, muss sich in die Internet-Datenbank eintragen. Zuwendungsbescheide des Landes werden erst versandt, wenn ein Eintrag in der Transparenzdatenbank vorliegt.

In der Transparenzdatenbank informieren die Träger in verständlicher, übersichtlicher und leicht zugänglicher Form über ihre Ziele, Werte und Unternehmensstrukturen und geben zudem Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen.

Die Transparenzdatenbank kann unter

www.transparenz-mv.de

aufgerufen werden.

Drese informierte im Landtag, dass bis Ende April 241 Träger und Vereine ihre Daten in der Transparenzdatenbank veröffentlicht haben. Weitere 25 Registrierungen seien erfolgt und in Bearbeitung, so die Ministerin.

Drese: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Wir erkennen am Umfang der Eintragungen, dass die Bedeutung von Transparenz den Trägern der sozialen Arbeit bewusst ist. Wir haben mit vielen Gesprächen und Maßnahmen seit 2017 einen Wandel hin zu mehr Offenheit und Transparenz vollzogen.“

Nach Ansicht der Ministerin kann die Transparenzoffensive der Wohlfahrtshilfe Vorbildcharakter für andere öffentlich finanzierte Bereiche haben. „Warum sollen nicht Träger aus anderen Bereichen diesem Beispiel folgen? Wir können alle dazu nur ermutigen und stehen mit Rat und Tat zur Seite“, so Drese im Landtag.

Wolfsangriff in den Franzburger Hellbergen

Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf

Stralsund – Vier Schafe einer Herde in den Franzburger Hellbergen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind möglicherweise Opfer eines Wolfangriffes geworden. Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Der Halter der Tiere entschied sich dennoch, die Tiere in der Innenstadt von Stralsund abzu­laden, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Die drastische Maßnahme des Schafhalters fand Wider­hall bei Medien und Bauernverband. Dazu erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich bedauere, dass der Schafhalter Tiere verloren hat. Das ist ganz sicher eine psychisch belastende Situation. Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlich­keit. Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recher­chieren, von Medien und dem Bauernverband wider­gegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat. Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz? Wenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen. Kritische Kommentare? Fehlanzeige“, so Minister Backhaus.

„Es ist unbestritten: Der Wolf stellt uns vor Herausforder­ungen. Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen hat das Land seit 2013 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Ich denke, das ist nicht nichts. Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern. Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgänger­zonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.

Digitale Prüfungen

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig einen sicheren landesweiten rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen erhalten. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen haben einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) in den Landtag eingebracht.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Hochschulen im Land auf Hybridsemester gesetzt. Der größte Teil der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen findet in digitaler Form statt. Die Hochschulen und die Studierenden haben diese Herausforderung bisher mit Bravour gemeistert“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Nun haben wir die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dies bringt die Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren wichtigen Schritt voran.“

Mit der Änderung des LHG wird u.a. sichergestellt, dass personenbezogene Daten, die während einer digitalen Prüfung aufgezeichnet werden, im Anschluss an die Prüfung umgehend gelöscht werden müssen. Dies gilt nicht, wenn während der Prüfung eine Täuschungshandlung festgestellt wird. Personenbezogene Daten dürfen nur zur Feststellung der Identität, zur Beaufsichtigung der Studierenden und zur Kontrolle bei Täuschungshandlungen verarbeitet werden.

Eine weitere Änderung des LHG umfasst die Ermächtigung für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Regelstudienzeit um das laufende Semester zu verlängern. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen, die weiterhin das Studieren erschweren. Bereits im Sommer und Herbst 2020 wurde wegen der pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. Studierende mussten sich so nicht um ein frühzeitiges Ende ihrer BAföG-Förderung sorgen.

Mit der Gesetzesänderung soll das Ministerium außerdem ermächtigt werden, sollte es bei einem Fortdauern der Pandemie auch im Wintersemester 2021/22 erneut zu erheblichen Einschränkungen kommen müssen, die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern.

Ministerin Martin: „Wer an einer Hochschule des Landes eingeschrieben ist, soll nicht aufgrund finanzieller Sorgen in Schwierigkeiten beim Abschluss des Studiums geraten. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen an den Hochschulen sollen Studierende keine finanziellen Nachteile beim BAföG erleiden“, so Martin.

Aktuelle Stunde im Landtag

Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien haben für die Landesregierung allerhöchste Bedeutung

Schwerin – „Die Pandemie verlangt von uns allen solidarisches Handeln und ein echtes Miteinander. Ganz oben steht dabei der Gesundheitsschutz, da es darum geht, Menschenleben zu schützen und zu verhindern, dass die Intensivstationen überfüllt sind. Richtschnur der Landesregierung ist gleichzeitig, verantwortlich und schnellstmöglich einen Weg heraus aus der Pandemie zu finden und deren Folgen erträglich zu gestalten. Oberste Priorität haben dabei die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien.“

Sozialministerin Stefanie Drese hat in der Aktuellen Stunde des Landtags die Strategie der Landesregierung begründet und die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land zur Unterstützung von Familien mit Kindern in der Coronakrise aufgezeigt.

Der Landesregierung sei bewusst, welche Last gerade Kindern und Jugendlichen in der Pandemie auferlegt wurde und wird. „Wir mussten gerade mit dem aktuellen Lockdown und den Kita- und Schulschließungen noch einmal einen sehr harten Eingriff auch in das Leben von Kindern und Jugendlichen vollziehen. Dafür waren im Wesentlichen drei Gesichtspunkte Ausschlag gebend“, so Drese.

  • Auf der Basis der im Land vorhandenen wissenschaftlichen Expertise sollte mit der massiven Reduzierung von Kontakten möglichst bis Mitte Mai wieder ein beherrschbares Pandemieszenario für das ganze Land erreicht werden. „Dabei haben wir erkennbare Fortschritte gemacht“, betonte Drese.
  • Kinder und Jugendliche spielen in der dritten Welle der Pandemie eine deutlich stärkere Rolle. Die Inzidenzen in diesem Bereich waren in den Wochen vor dem Lockdown erheblich gestiegen.
  • Jedes weitere Zögern hätte den Kampf gegen die Pandemie im Land noch weiter nach hinten verzögert.

„Unser Ziel ist es deshalb, schnell die dritte Welle zu brechen, um dann im Verbund mit den fortschreitenden Impfungen möglichst zügig wieder Lockerungsschritte gehen zu können – vor allem auch für Kinder und Jugendliche“, sagte die Ministerin. „Das ist keine Strategie zur Einschränkung der Freiheit. Es ist eine Strategie, schnellstmöglich wieder Freiheit geben zu können“, so Drese.

Die Ministerin verwies in ihrer Rede auf umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des sozialen Ausgleichs. Drese: „Wir können nicht alle finanziellen und gesundheitlichen Folgen auffangen, aber wir können Sie abfedern. Und zwar so gut, wie in kaum einem anderen Land auf dieser Welt.

Die derzeitige Krise hat aus meiner Sicht verdeutlicht: Der Sozialstaat mit seinen Sicherungssystemen für Familien funktioniert.“

Drese führte dazu Hilfen des Bundes und des Landes für Familien und die Wirtschaft, wie zum Beispiel die Zahlung von Kurzarbeitergeld, Familienbonus, die Ausweitung der Krankheitstage und Entschädigungsleistungen für Eltern und Alleinerziehende oder die Einrichtung eines Sozialfonds auf.

Auch die lange Aufrechterhaltung des Kita- und Schulbetriebs sei mit erheblichen Kraftanstrengungen der Beschäftigten im Sinne der Kinder und Familien erfolgt. „Wir waren da bundesweit immer an der Spitze“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit den erheblichen Fortschritten bei der Impfung des Personals in Kindertageseinrichtungen und in Schulen, den fallenden Inzidenzzahlen und auf der Basis umfassender Testkonzepte bin ich zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft wieder Öffnungsschritte gehen können.“

MV-Serviceportal: mehr als 10.000 Nutzerkonten

Schwerin – Exakt 10.099 Nutzerkonten sind mit Stand heute im MV-Serviceportal registriert. „Dahinter stehen Tausende Menschen, die sich bei der landesweiten Plattform für Online-Dienstleistungen der Behörden im Land registriert haben. Ich freue mich sehr über diesen Zuspruch für das Portal, das wir im Juni 2019 ins Leben gerufen haben“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Unter www.mv-serviceportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer über alle Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene informieren und Anträge stellen.

„Das Portal füllt sich immer mehr mit Leben. Dadurch kommen wir dem Ziel, die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu digitalisieren, Schritt für Schritt näher“, fasst Christian Pegel zusammen. Er appelliert erneut an alle Behörden im Land, ihre Online-Dienstleistungen verstärkt im zentralen Landesportal anzubieten. Zurzeit können dort 107 Verwaltungsdienstleistungen voll digital beantragt werden, die 586 unterschiedliche Behörden in M-V anbieten. Das MV-Serviceportal steht den Gemeinde-, Amts-, Kreis- und Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung.

Die Verwaltungsleistungen können in der Regel auch ohne das Anlegen eines personalisierten Kontos beantragt werden. „Wer sich aber ein personalisiertes Nutzerkonto anlegt, hat den Vorteil, die persönlichen Daten nur einmal eintragen zu müssen. Bei neuen Anträgen werden diese automatisch ins Online-Formular übernommen“, erläutert Pegel und folgert: „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in der Regel diejenigen, die ein Konto anlegen, das Portal mehr als nur einmal nutzen wollen, um ihre Anträge zu stellen, Bescheide einzusehen oder mit den Behörden zu ihren Anträgen Nachrichten auszutauschen.“

Die Möglichkeiten, die das Nutzerkonto bietet, werden Zug um Zug ausgebaut. So wird es in wenigen Wochen möglich sein, sich auf verschiedene Arten online zu identifizieren, etwa mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises. „Damit können künftig auch sicherheitsrelevantere Verwaltungsvorgänge, bei denen die Identität des Antragstellers überprüft werden muss, online angeboten werden, so der Minister.

Allein im April wurde auf dem Portal knapp 4.400 Mal nach einer Leistung gesucht. Die meisten der bislang gut 6.600 gestellten Anträge betrafen mit knapp 4.600 das Ausstellen einer Geburtsurkunde, gefolgt von 529 Hundesteuer- und 446 Gewerbeanmeldungen. Eher ausgefallen nehmen sich daneben eine Versammlungsanmeldung und zwei Anträge auf Ausnahme von der Fernwärmesatzung aus.

Christian Pegel freut vor allem, dass auch die Förderung seines Ministeriums für die Unterstützung der digitalen Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen immer wieder übers MV-Serviceportal beantragt wird: „72 von insgesamt 428 gestellten Anträgen, also jeder sechste Antrag, gingen über das Serviceportal ein. Zum digitalen Antrag gelangen Interessenten auch über die Webseiten von Landesförderinstitut und Energieministerium. Dass knapp 17 Prozent unsere Plattform nutzen, spricht ebenfalls dafür, dass die Menschen bei uns im Land sie zunehmend als zentralen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen wahrnehmen.“