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Kategorie: MeckPomm

Geflügelpest im Landkreis Rostock

Laage – In einem Legehennenbetrieb in Kobrow bei Laage ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Der Betrieb hatte am Dienstagmorgen erhöhte Tierverluste und Legedepression gemeldet. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat umgehend Proben veranlasst in deren Ergebnis das Virus festgestellt wurde. Der Betrieb ist gesperrt, für den Umkreis von 3000 Metern werden ein Sperrbezirk und für den Umkreis von 10000 Metern ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Anlässlich dieses erneuten Ausbruchs der Geflügelpest erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Wie wir erleben müssen, hatte sich das Geflügelpest­geschehen nur scheinbar beruhigt. Die Ruhe war trügerisch – davor hatte ich noch vor der Jahreswende gewarnt. Dennoch werde ich nicht müde, an professionelle Geflügelhalter und an Hobbyhalter zu appellieren: Bleiben Sie wachsam und vermeiden Sie alles, was einem Eintrag der Viren in Ihre Haltungen Vorschub leisten könnte.“

Die Amtsveterinäre haben mit dem betroffenen Unternehmen das weitere Vorgehen beraten. In den nächsten Tagen werden die insgesamt 37.000 Legehennen aus zwei Stallgebäuden getötet. Der Betrieb ist ursprünglich eine Freilandhaltung.

Wegen der geltenden Schutzbestimmungen waren die Tiere aber seit 16. November bereits in Stallhaltung. Das Veterinäramt ermittelt zum möglichen Eintragungsweg. Im Fokus steht dabei ein angrenzendes Schilfbiotop. Nach Möglichkeit soll dort lebendes Wildgeflügel zur Probenentnahme geschossen werden.

Im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet liegen insgesamt 362 gemeldete Geflügelhaltungen. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen worden. Sämtliches Geflügel ist aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygiene und Vermarktungsvorschriften.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Greifswald – Das Sozialministerium hat mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,5 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie gemeinsam von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald“, so Drese.

Das Hauptziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald unterzeichnete Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesem Jahr knapp 560.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 672.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 575.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 694.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Generationengerechtes Quartier

Loitz – Für die Planung eines generationengerechten Quartiers in der Altstadt erhält die Peenestadt Loitz 630.000 Euro Zuschuss aus dem Fonds Ländliche Gestaltungsräume. Das Quartier ist das Ergebnis eines Planungswettbewerbs, der aufgrund von Wohnraum-Bedarfserhebungen der vergangenen Jahre durchgeführt wurde.

„Das Amt Peenetal/Loitz arbeitet sehr aktiv an der Bewältigung des demografischen Wandels. Seit Jahren ist es mit großem Engagement an Modellprojekten des Bundes beteiligt, die auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zielen. So entstanden und entstehen in Loitz viele Ideen für lebenswerte Kommunen in strukturschwachen Regionen“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Der Siegerentwurf des Stralsunder Architekturbüros Mittelbach von 2015 sieht neben einem medizinischen Versorgungszentrum neue generationengerechte Wohnformen vor, ebenso Räume für gemeinschaftliche Nutzungen, für eine Tagesmutter sowie die Stadtbibliothek.

Kernstück des Quartiers wird ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) des Betreibers Curiates Medicare sein. Den innovativen Ansatz eines gemeinnützigen MVZ in Loitz hat der Hausarzt Dr. Marco Krüger aus Gnoien entwickelt und ansatzweise bereits 2018 in Loitz realisiert. Da die Räume für diesen Zweck ungeeignet sind, soll das geplante Quartier Abhilfe schaffen. Mindestens zwei junge Ärztinnen aus der Region, für die das Modell die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ohne das Risiko der Selbstständigkeit gewährleistet, werden das medizinische Team ergänzen. Des Weiteren soll ein Wohngebäude entstehen. Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer sowie separate kleine Wohneinheiten mit Bad sollen ein Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglichen.

Das Quartier liegt im Zentrum der Stadt Loitz und ist stark sanierungsbedürftig. Um diesen städtebaulichen Missstand zu beseitigen, hat die Stadt Loitz den Großteil der Immobilien erworben. Das Quartier soll behutsam bei weitgehender Beibehaltung seiner städtebaulichen Grundstruktur saniert werden. Investor der Maßnahme sind die Stadtwerke der Stadt Loitz.

„Für dieses Quartier setzen wir Mittel aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen Gestaltungsräume und aus der Städtebauförderung ein. Diese Kombination halte ich für sehr zielführend“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Unsere ländlichen Räume brauchen lebendige Zentren mit vielfältigen Nutzungen. Attraktive Wohnraumangebote für alle Generationen unterstützen die kleinen Landstädte dabei, zu gefragten Wohnstandorten zu werden, insbesondere für Menschen, für die die Nähe zu Versorgungseinrichtungen elementar ist. Das gilt für Familien mit Kindern wie für ältere Menschen gleichermaßen.“

Zugleich nehme Loitz in vorbildlicher Weise seine Verantwortung als Grundzentrum für die umliegenden Gemeinden wahr: „Wenn das eigenständige Leben – meist im Eigenheim – in den umliegenden Dörfern zunehmend schwerer wird, bietet das nahe Loitz mit den wichtigen Daseinsvorsorgeeinrichtungen eine Alternative. Bei einem Umzug dorthin bleiben viele der bisherigen sozialen Kontakte weiterhin in Reichweite.“ Ältere, die aus dem Umland nach Loitz zögen, könnten also ihr soziales Netzwerk ,mitnehmen‘, so Pegel. Dass damit gleichzeitig ein langjähriger städtebaulicher Missstand im Herzen von Loitz beseitigt werden könne, sei ein tolles „Nebenprodukt“ dieses Projekts.

Das Amt Peenetal/Loitz ist – neben Tribsees, der Region Stettiner Haff und Goldberg/Mildenitz – eine der vier Modellregionen der Landesinitiative Ländliche Gestaltungsräume. In den drei Gemeinden des Amtes leben rund 6.000 Menschen, davon ca. 4.300 in Loitz. Die Kleinstadt verfügt als Grundzentrum über Hausärzte, Zahnärzte, eine Psychologin, Lebensmittelmärkte, Banken, Apotheken, mehrere Gaststätten und Cafés. Außerdem gibt es ein Altenheim und mehrere Einrichtungen für betreutes Wohnen, eine Demenz-WG und eine Tagespflege. Der vom Heimatverein betriebene Kulturkonsum hat sich zu einem beliebten Lern- und Kulturort entwickelt. Dieses Angebot lockt neben jungen Familien auch Ältere aus der Umgebung. Um ihnen den Zuzug nach Loitz zu ermöglichen, muss entsprechender Wohnraum geschaffen werden.

Beratung von Unternehmen in Corona-Fragen

Schwerin – Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) unterstützt die Unternehmen des Landkreises derzeit intensiv mit konkreten Hilfestellungen in allen Fragen rund um COVID-19. Durch die Corona-Pandemie sind viele der Betriebe vor Ort auf die finanziellen Hilfen des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen.

„Dabei gilt es in erster Linie, die Firmen betriebsspezifisch und umfassend über die verschiedenen Förderinstrumente und die Antragsverfahren zu informieren. Dabei geht es vorrangig um Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und daher selten Kapazitäten für solche Sachverhalte haben. Sie bedürfen im Moment unserer besonderen Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 6.000 Unternehmen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt. Über 90 Prozent davon gelten als Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr stieg der Beratungsbedarf der Unternehmerschaft stark an, weshalb die Wirtschaftsförderer schon im ersten Halbjahr dieses Jahres zusätzliches Personal einstellten.

„Aktuell ist es von entscheidender Bedeutung, schnell auf die wechselnden Bedingungen zu reagieren. Das gilt sowohl für Angebote der Wirtschaftsförderer wie auch für die Unternehmer selbst. Umso besser ist es, wenn alle Hand in Hand miteinander arbeiten und wir gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten kommen“, so Glawe.

Deutlich über 400 Beratungsgespräche haben die Wirtschaftsförderer aus Nordwestmecklenburg seit Beginn der Pandemie bereits geführt. Neben den Instrumenten der finanziellen Förderung geht es häufig um Hygienekonzepte und den bestmöglichen Arbeitsschutz. Fragen wie mit einer Quarantäne-Anordnung und den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden muss, stehen ebenfalls im Fokus der Betriebe.

„Im Mittelpunkt steht dabei oftmals die Frage, wie die Mitarbeiter und auch die Kunden vor einer Infektion geschützt werden können. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern sind durch die Wirtschaftsförderer viele Betriebe frühzeitig mit Informationen versorgt worden, die ihnen jetzt ein größeres Maß an Sicherheit geben“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 betragen rund 49.600 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 25.000 Euro.

Lehrerbildung in MV wird neu geregelt

Martin: Wir schaffen zuverlässige Perspektiven für Seiteneinsteiger und eine bessere Qualifizierung

Schwerin – Die Ausbildung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg soll zukünftig besser und transparenter werden. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bildungsministeriums beschlossen. Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes werden bessere und attraktivere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geschaffen und dafür gesorgt, dass sie für den Weg ihrer berufsbegleitenden Qualifizierung mehr Planungssicherheit erhalten.

„Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass die künftigen Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Qualifikation haben. Bei der Qualität der Bildung der Schülerinnen und Schüler darf es keine Kompromisse geben.“ Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdiensts für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren. Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Diese Möglichkeit birgt großes Innovationspotenzial im Kontext der Inklusion. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

In der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist außerdem festgehalten, dass ein in einem EU-Land erworbener Lehramtsabschluss unter bestimmten Voraussetzungen keiner gesonderten Anerkennung bedarf. Damit wird es für das Land besser ermöglicht, qualifizierte Lehrkräfte aus der EU für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern einzustellen. Auch dies ist eine wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die wichtige Lehrerausbildung neu aufzustellen. Bei diesem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das ist wichtig, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger, dass sie gut für ihre wichtige Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass zwischen dem Land und den Universitäten eine jährliche Aufnahmekapazität für das Lehramtsstudium in Zielvereinbarungen festgelegt wird, die sich schulart- und fächerspezifisch an der Lehrerbedarfsplanung orientiert. Damit wird die bisherige starre gesetzliche Vorgabe durch ein flexibles Instrument ersetzt.

Bereits zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 sind an der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg insgesamt 40 zusätzliche Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für angehende Berufsschullehrkräfte errichtet worden. Und die Universitäten Greifswald und Rostock haben zusammen weitere 125 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Grundschullehramt aufgebaut. Das sind mehr als doppelt so viele wie bisher.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Parlament wird sich dann in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Sanierung von öffentlichen Spielplätzen

Schwerin – Auch 2021 unterstützt die Landesregierung die Gemein­den Mecklenburg-Vorpommerns bei der grundhaften Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlich zugäng­lichen Kinderspielplätzen. Heute trat eine Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, auf deren Grundlage die Gemeinden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Zuwendungen beantragen können. Antragsfrist ist der 28. Februar 2021.

„Die Zahl der Anträge im letzten Jahr war überwältigend“, sagt der für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Minister Dr. Till Backhaus. „Das zeigt mir, dass wir mit der Förderung von Investitionen in öffentliche Spielplätze ein wirkliches Bedürfnis aufgegriffen haben. Daher freue ich mich, dass wir für das nunmehr letzte Antragsjahr das Fördermittelvolumen noch einmal erheblich aufstocken konnten und nun auch die größeren Städte des Landes in die Förderung einbeziehen können.“ Öffentliche Spielplätze seien enorm wichtig für das soziale Miteinander aller Generationen. Mit Investitionen zu ihrer Verbesserung würden die Gemeinden unseres Landes bei der lebenswerten Ausgestaltung der ländlichen Räume unterstützt, so Backhaus.

Die Zuwendung je Spielplatz kann bis zu 20.000 Euro betragen und wird in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Höhe von 50, 75 oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt stehen aus dem Strategiefonds 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Wenn mehr Mittel beantragt werden als zur Verfügung stehen, entscheidet die Rangfolge nach Punktzahl entsprechend eines Kriterienkatalogs, der Be­standteil der Förderrichtlinie ist.

Während in der alten Richtlinie ausschließlich Gemeinden des ländlichen Raums eine Förderung beantragen konnten, können das jetzt alle Gemeinden, also auch die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfall­sammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie die Erstabnahme von Spielplatz und -geräten.

Hälfte der Kinder besucht nicht die Kita

Schwerin – Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Landtagswahl auf 26. September 2021

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den Termin für die Landtagswahl im nächsten Jahr festgelegt. Gewählt wird am Sonntag, den 26. September 2021. Der dann zu wählende achte Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird seine Aufgaben bis zum Jahr 2026 ausüben.

„Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl und die Bundestagswahl, die ja am gleichen Tag stattfinden wird, laufen in diesem Jahr unter Pandemie-Bedingungen. Das Wahlrecht ist und bleibt aber das höchste Gut in der Demokratie und das Wahlrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat“, betont Innenminister Torsten Renz. „Die Bürgerinnen und Bürger können mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für die Stärke der Demokratie setzen.“

Um den strengen Anforderungen an Wahlen einerseits und den Einschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung andererseits Rechnung zu tragen, hat der Landtag im Dezember eine Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. „Auch wenn wir alle hoffen, dass die Wahlen im September in der gewohnten und bewährten Form ablaufen können, müssen wir Vorsorge treffen, wenn die äußeren Umstände dies nicht erlauben“, so der Minister.