Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den Termin für die Landtagswahl im nächsten Jahr festgelegt. Gewählt wird am Sonntag, den 26. September 2021. Der dann zu wählende achte Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wird seine Aufgaben bis zum Jahr 2026 ausüben.
„Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl und die Bundestagswahl, die ja am gleichen Tag stattfinden wird, laufen in diesem Jahr unter Pandemie-Bedingungen. Das Wahlrecht ist und bleibt aber das höchste Gut in der Demokratie und das Wahlrecht ist das wichtigste Mitwirkungsrecht in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat“, betont Innenminister Torsten Renz. „Die Bürgerinnen und Bürger können mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für die Stärke der Demokratie setzen.“
Um den strengen Anforderungen an Wahlen einerseits und den Einschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung andererseits Rechnung zu tragen, hat der Landtag im Dezember eine Novellierung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. „Auch wenn wir alle hoffen, dass die Wahlen im September in der gewohnten und bewährten Form ablaufen können, müssen wir Vorsorge treffen, wenn die äußeren Umstände dies nicht erlauben“, so der Minister.