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Kategorie: MeckPomm

Zuschuss für Photovoltaikanlage und Pedelecs

Insel Rügen – Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit zwei Stromspeichern (Speicherkapazität 22 Kilowattstunden Strom) sowie die Anschaffung von sechs Pedelecs erhalten die Unternehmer Heike und Stefan Grunau in Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 17.971,63 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 41.937,26 Euro.

Die Firma betreibt Ferienhäuser in der Sassnitzer Altstadt. Um möglichst unabhängig von der Stromeinspeisung durch Drittanbieter zu sein und den Stromverbrauch CO2-neutraler zu gestalten, sollen eine Photovoltaikanlage und Stromspeicher installiert werden. Dies betrifft die Villa Elisabeth und die Villa Daheim. Den Gästen soll so der bewusste Umgang mit der Ressource Energie vor Augen geführt werden und zeigen, dass der Pensionsbetrieb den benötigten Strom selbst produziert. Zudem ist vorgesehen, eine Pedelec-Ladestation zu errichten sowie sechs Pedelecs anzuschaffen.

Durch diese Maßnahmen können jährlich knapp acht Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

A 20-Baustelle bei Tribsees

254 Bohrpfähle sind im Boden – 54 kommen Anfang 2021

Tribsees – Landesinfrastrukturminister Christian Pegel zeigte sich heute bei seinem letzten Besuch auf der Großbaustelle an der Autobahn 20 bei Tribsees zufrieden mit dem Baufortschritt. Die Autobahnverwaltung wird mit dem Jahreswechsel 2020/21 von der Länderverwaltung auf die extra dafür gegründete Bundesautobahngesellschaft übergehen.

„Wir übergeben die Baustelle mit gutem Baufortschritt – 254 der insgesamt 308 Bohrpfähle sind bereits im Boden“, sagte Christian Pegel bei seinem Vor-Ort-Termin und führte weiter aus: „Wir übergeben die Baustelle in einem Stadium, in dem aus unserer Sicht alle Voraussetzungen geschaffen sind, damit der Bund sie gut und zügig zum Abschluss bringen kann. Die Kolleginnen und Kollegen unserer Straßenbauverwaltung ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baufirmen haben von Beginn an alles gegeben, um schnell, effektiv und unkompliziert Lösungen zu finden, wie wir den Verkehr auf der wichtigsten Ost-West-Verbindung in Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich wieder fließen lassen können. Dies ist Ihnen gelungen. Ihnen allen ist es zu verdanken, dass wir seit der für uns alle unvorhersehbaren Absackung der Autobahn bis jetzt so weit gekommen sind.“

Wenn ab dem 24. Dezember eine kurze Feiertagspause bei den Arbeiten eingelegt wird, enden auch die Arbeiten unter Zuständigkeit der Landesstraßenbauverwaltung. „Ich möchte mich daher bei allen Beteiligten, die künftig unter ,neuer Flagge‘ arbeiten, für ihre Arbeit und ihren Einsatz bedanken. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute. Ich bin zudem zuversichtlich, auch nach dem Übergang der Aufgaben an den Bund wird hier wie bei allen weiteren künftigen Maßnahmen auf den Autobahnen in unserem Land so effektiv und gewissenhaft gearbeitet wie bisher“, sagte der Minister weiter.

Im Zuge der Instandsetzung der A 20 bei Tribsees wird derzeit die nördliche Fahrbahn westlich der vorhandenen Trebeltalbrücke in Richtung Lübeck hergestellt. Sie umfasst zwei Teilbauwerke: Zum einen die rund 540 Meter lange Trebeltalbrücke-West – die direkt westlich an die bestehende Brücke anschließt. Die 200 Bohrpfähle dafür sind alle fertig und geben Halt im moorigen Untergrund. Nun werden sukzessive Baugruben ausgehoben und Pfahlkopfplatten bewehrt und betoniert. Diese liegen jeweils auf mehreren Bohrpfählen auf. Über sie wird das Gewicht der neuen Brücke auf die einzelnen Bohrpfähle in den tragfähigen Baugrund verteilt. Anschließend werden die Brückenpfeiler und der Brückenüberbau hergestellt.

Das zweite Bauwerk ist eine 210 Meter lange Bodenplatte, die ebenfalls auf Bohrpfählen gegründet ist. Die Bodenplatte wird später überschüttet und dient als Untergrund für die später zu errichtende Fahrbahn. Diese tiefgegründete Bodenplatte schließt an die neue Trebeltalbrücke-West an und schließt damit die Lücke bis zur intakten A 20 in Richtung Rostock. Die Hälfte der 108 Bohrpfähle dafür ist ebenfalls bereits fertiggestellt.

„Die Fachkollegen haben mir bestätigt, dass die Arbeiten im angesetzten Zeitplan liegen. Stand jetzt ist es realistisch, dass bis Ende 2021 alle Bauwerke der Richtungsfahrbahn Lübeck hergestellt sind“, sagte der Minister. Dann kann der gesamte Verkehr von der Behelfsbrücke auf die neu gebaute Fahrbahn umverlegt und auf jeweils zwei verengten Fahrspuren in beide Richtungen geführt werden. „Die Petersdorfer Brücke hat gezeigt, dass sich der Verkehrsfluss unter diesen Bedingungen deutlich verbessert. Ich freue mich aber sehr, dass die Petersdorfer Brücke pünktlich vor Weihnachten und vor Übergang der Autobahnen an den Bund fertig wurde und wir mit Tribsees nur eine einzige größere Baustelle übergeben müssen“, so Christian Pegel. Die Gesamtfertigstellung hält er aus heutiger Sicht für Ende 2023 möglich.

Die Baukosten für die Instandsetzung der A 20 bei Tribsees belaufen sich aktuell auf ca. 92 Millionen Euro. Die Behelfsumfahrung sowie die Behelfsbrücke kosteten zusätzlich etwa 65 Millionen Euro. Die tatsächlichen Gesamtkosten lassen sich aber erst nach Vergabe aller Bauleistungen beziffern.

Kriminalprävention in M-V

Innenministerium fördert 77 Projekte gegen Gewalt und Kriminalität Minister Renz: „All hands on Deck“ – trotz Corona ist die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention in MV aktiv und sichtbar. Der Bedarf an Unterstützung ist ungebrochen!

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa unterstützt auch in diesem Jahr gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit gegen Gewalt und Kriminalität. 77 Präventionsprojekte erhalten in diesen Tagen vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die Informationsschreiben über eine finanzielle Förderung ihrer Projektarbeit im nächsten Jahr. Ein Expertengremium des Landesrates hatte diese Projekte zuvor aus den vorliegenden 90 Förderanträgen ausgewählt. Die Bescheide werden Anfang des Jahres 2021 versandt.

Insgesamt stehen dem LfK im kommenden Jahr 326.000 EUR für die Förderung der Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung. Davon erhalten die Präventionsräte der sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte entsprechend eines Einwohnerschlüssels insgesamt rund 80.500 EUR zur unmittelbaren Unterstützung ihrer eigenen Präventionsarbeit. Die verbleibenden rund 245.500 EUR werden auf der Grundlage einer seit Jahren bewährten Förderrichtlinie an Träger von landesweiten, regionalen oder örtlichen Präventionsprojekten vergeben.

Für Innenminister Torsten Renz, zugleich auch Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, ist die große Vielzahl der auch in diesem Jahr eingereichten 90 Projektanträge erneut ein Beleg dafür, dass die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren organisierte Gewalt- und Kriminalprävention in Mecklenburg-Vorpommern nichts an Aktualität eingebüßt hat – auch nicht in Corona-Zeiten: „Die Hauptbotschaft des Slogans des LfK „Gemeinsam für mehr Sicherheit“ und damit das Grundverständnis des LfK war von Beginn an, dass die Vorbeugung und Verhinderung von Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen und die Reduzierung ihrer Auswirkungen wirklich nachhaltig nur gelingen kann, wenn sie nicht nur als isolierte Aufgabe einzelner staatlicher Einrichtungen verstanden wird. Und genau diese Vielfalt der Akteure und ihre Wirkungskraft zeigen sich in der Krisenzeit der Corona-Pandemie. Wie sagt man so treffend im Norden: In der Seefahrt heißt es „All hands on Deck“, wenn es die Lage erfordert.“

„Für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Sicherheit insgesamt leisten diese Projekte eine unverzichtbare Basisarbeit“ so der Minister weiter. „Sie haben einen großen Anteil daran, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind.“

Auch vor dem Hintergrund so großer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus oder der Cyberangriffe dürfe die Gefährdung der objektiven und subjektiven Sicherheit des Einzelnen durch die alltägliche Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Gerade auf diesem Gebiet haben sich die vielfältigen, oft in Kooperation von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren vor Ort geplanten Präventionsprojekte in den vergangenen 27 Jahren tausendfach bewährt. „Die Landesregierung sieht deshalb auch künftig in der Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Sicherheitspolitik“, sagte Torsten Renz.

Der Schwerpunkt der Projektförderung in 2021 liegt wie schon in den Vorjahren bei der Vorbeugung und Verhinderung von Jugendkriminalität: 43 Projekte werden mit rund 128.000 Euro gefördert. Ein Großteil der Vorhaben davon findet vor Ort in enger Kooperation mit den Schulen statt. Weitere Themenschwerpunkte der geförderten Projekte sind der Opferschutz, Gewalt gegen Frauen, Seniorensicherheit, Sport statt Gewalt und Verkehrssicherheit. Auch im kommenden Jahr soll der Sonderpreis des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung und des Landessportbundes „Sport statt Gewalt“ vergeben werden.

Insgesamt wurden seit 1999 mehr als 1.780 Einzelprojekte mit insgesamt ca. 5,6 Mio. EUR durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gefördert.

Pause für den Kinder- und Jugendsport

Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.

„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.

Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.

Zuschuss für eine Photovoltaikanlage

Brunn – Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher in Brunn (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält das Unternehmen „Elektroblitzschutz“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 15.763,93 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 26.273,23 Euro.

Um den elektrischen Energieverbrauch zu reduzieren, plant das Unternehmen eine Photovoltaikanlage mit einer Speicherkapazität von knapp zehn Kilowattstunden in Kombination mit einem Batteriespeicher zu errichten. Ein möglicher Stromüberschuss wird ohne eine Vergütung entweder in der Batterie gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist.

Durch dieses Vorhaben können jährlich rund fünf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben

Martin: Schulen bleiben aber weiterhin offen

Schwerin – „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ab Mittwoch erhalten alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.

Die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 16. Dezember 2020 im Überblick:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.

Ausgleich bei Gewerbesteuern

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.

Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fang­ausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichs­zahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.

„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umwelt­minister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetz­fischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiauf­sichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischerei­erzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadens­meldungen vorgenommen hat.

Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischerei­erzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.

Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fisch­körper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
  • Totalverluste an Stellnetzen in der Herings­fischerei betrugen ca. 3 %.

Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.