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Kategorie: MeckPomm

LEADER-Förderung von Gesundheitszentrum

Neubukow – Das Gesundheits- und Begegnungszentrum Neubukow gehört zu den elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbe­werb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicher­stellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Die Zuwendung liegt bei 750.000 Euro (LEADER, davon 90 Prozent ELER) und 500.000 Euro Landesmittel. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 4,26 Millionen Euro.

Anlässlich der Förderung erklärt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Im Mittelpunkt steht die hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersgruppen. Einen großen Teil der Arbeit macht auch die Versorgung von Kindern aus. Der Standort wird zudem als Zentrum für Altersmedizin ausgebaut. Durch eine wohnortnahe geriatrische Behandlung reduziert sich die Pflegebedürftigkeit nachhaltig. So haben die Leute mehr Möglichkeiten, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Das ist gerade in ländlich geprägten Regionen ein wichtiger Faktor.“

Um dieses multiprofessionelle Versorgungskonzept umzusetzen, werden therapeutische Praxen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) sowie ein Pflegedienst im Gebäude integriert. Das Haus ist komplett barrierefrei geplant. Das Konzept wird durch die Mitarbeit im Netzwerk „Hausärztliche Ambulante Palliativversorgung“ zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten abgerundet. Um den sozialen Aspekt zu unterstreichen, sind ein Café sowie ein Begegnungs- und Beschäftigungsangebot für psychisch Erkrankte geplant.

Dr. Manja Dannenberg und Dr. Stefan Zutz haben das Projekt entwickelt. Sie betreuen als Lehrärzte Medizinstudenten und engagieren sich in der Weiterbildung junger Fachärzte.

Seit 2014 wurden in der Stadt Neubukow bereits drei LEADER-Projekte mit rund 455.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition lag bei 631.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zum Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Studie „SHIP COVID“ gestartet

Greifswald – Die Universitätsmedizin Greifswald hat gemeinsam mit Partnern eine umfassende infektionsepidemiologische Studie zur Verbreitung von SARS-CoV-2 (= dem Erreger von Covid 19) in Mecklenburg-Vorpommern gestartet.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen situationsgerecht durchgeführt werden. Bislang fehlen allerdings belastbare epidemiologische Kenntnisse zur Verbreitung des Erregers in der Bevölkerung unseres Bundeslandes. Über die Studie kann dies in einer repräsentativen Stichprobe verfolgt werden. So erhalten wir ein genaueres Bild über die epidemiologische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Vorhaben setzt auf der SHIP-Studie auf. Die „Study of health in Pomerania“ (SHIP) ist eine bevölkerungsbasierte Kohortenstudie, die seit 1997 die norddeutsche Bevölkerung in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald detailliert untersucht. In etwa fünfjährigen Abständen werden Standarduntersuchungsverfahren wie Interviews, Blutdruckmessungen oder EKGs durchgeführt sowie auch morphologische und funktionelle Veränderungen über sonogafische, spiroergometrische und MRT-Untersuchungen gesammelt.

Seit dem 01. Oktober werden in einer vorausschauenden Kohortenstudie 500 Probanden aus der SHIP-Kohorte eingebunden. Diese werden für die kommenden zwei Jahre regelmäßig mittels PCR- sowie Antikörpertestung auf SARS-CoV-2 untersucht. Zusätzlich sollen die Teilnehmer mit Hilfe eines Fragebogens zur Symptomatik, eigenem Verhalten und Risikowahrnehmung, Erwartung zum weiteren Verlauf der Pandemie sowie der Zustimmung zu Präventionsmaßnahmen befragt werden. Die Befragung und die Antikörpertestung werden monatlich wiederholt.

„Die Studie ist eine der ersten Langzeituntersuchungen zur Verbreitung von SARS-COV-2 in der Bevölkerung“, sagte der Krankenhaushygieniker der Universitätsmedizin Greifswald Professor Nils-Olaf Hübner und ergänzte: „Da die gleichen Personen regelmäßig getestet werden, bekommen wir ein viel verlässlicheres Bild der Lage als bisher.“

Es wird dazu auch ein neues, von dem Dassower Unternehmen Euroimmun entwickeltes Testverfahren „Dried-Blood-Spot“ genutzt, dass es den Probanden ermöglicht, in den Folgeuntersuchungen das Probenmaterial selbst zu Hause gewinnen zu können und dann per Post an das Studienzentrum zu senden. Weitere 500 Probanden werden zusätzlich per Fragebogen und Antikörpertest ebenfalls in die Studie eingebunden.

„Die aus der Studie gewonnenen Daten werden kontinuierlich bis zum Projektende ausgewertet. So entstehen monatliche Berichte, die uns Hilfestellung bei weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geben“, sagte Glawe.

Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. Die Gesamtkosten in Höhe von mehr als einer Million Euro werden aus dem MV-Schutzfonds in Höhe von rund 939.000 Euro gefördert.

Das Projekt wird gemeinsam von der Abteilung SHIP/Klinisch-Epidemiologische Forschung des Institutes für Community Medicine (Prof. Dr. Henry Völzke), dem Friedrich-Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie (Prof. Dr. Karsten Becker), dem Zentralbereich Hygiene (Prof. Dr. Nils-Olaf Hübner), dem Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (Prof. Dr. med. Matthias Nauck), dem Institut für Anatomie und Zellbiologie (Prof. Dr. Nicole Endlich) und der Abteilung Transfusionsmedizin (Prof. Dr. Andreas Greinacher) am Institut für Immunologie und Transfusionsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald bearbeitet.

MV-Monitor

Mehrheit blickt zuversichtlich auf die weitere Entwicklung des Landes

Schwerin – Wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den 30 Jahren seit Gründung des Landes entwickelt? Was sind aktuell die wichtigsten landespolitischen Aufgaben? Und wie wird die Arbeit der Landesregierung dabei bewertet? Wie sehen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus? Um diese Fragen geht es im MV-Monitor 2020, für den das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum im Oktober 1.004 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern befragt hat. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

„30 Jahre nach der Deutschen Einheit sieht sich eine klare Mehrheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Einheitsgewinner. Die Entwicklung des Landes seit 1990 wird von 78 Prozent positiv eingeschätzt. Und trotz mancher Sorgen, die diese Umfrage auch widerspiegelt, blicken die meisten Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft. 71 Prozent meinen, dass sich das Land in den nächsten zehn Jahren gut oder sogar sehr gut entwickeln wird“, fasste Regierungssprecher Andreas Timm die Ergebnisse zusammen.

Nach den von Mentefactum-Geschäftsführer Klaus-Peter Schöppner präsentierten Zahlen sagen 63 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Einheit habe ihnen persönlich mehr Vor- als Nachteile gebracht. Damit fällt dieser Wert höher aus als 2010 (57%) und 2015 (60%). Als die größten Vorteile der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit werden Freie Wahlen (91%), die Reisefreiheit (88%) und das größere Warenangebot (87%) angesehen. Kritisiert werden die gewachsenen sozialen Unterschiede. „Die Deutsche Einheit wird im Rückblick ganz klar positiv bewertet. Bei allen Schwierigkeiten, die wir hatten und noch haben: Insgesamt ist der Aufbau nach 1990 gut gelungen“, bewertete Regierungssprecher Andreas Timm die Zahlen. Der Wert von 78% bei der Frage nach der Entwicklung des Landes sei positiv, falle aber etwas niedriger aus als in früheren Befragungen. Hier wirke sich die Corona-Krise aus.

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger das Management der Corona-Krise (86%), die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (77%), die Bekämpfung des Rechtsextremismus (74%), gute Schulen und die Digitalisierung (je 71%). Besonders positiv wird die Arbeit der Landesregierung bei der Tourismusentwicklung (77%), dem Corona-Management (71%), dem Umweltschutz (67%) bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit (64%) und den Kitas (62%) bewertet. Die größten Defizite werden in den Bereichen Schule, Arbeitsplätze und Digitalisierung gesehen. „Das zeigt, dass es richtig ist, in diesen Bereichen Schwerpunkte im Nachtragshaushalt zu setzen“, betonte der Regierungssprecher.

Insgesamt bewerten 63% die Arbeit der Landesregierung als gut, 35% als schlecht. „Damit erreichen wir bei allen drei Umfragen in dieser Wahlperiode ein Ergebnis zwischen 63 und 65 Prozent. Darüber freuen wir uns sehr, auch über die gute Bewertung des Corona-Managements. Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, verdanken wir vor allem der gemeinsamen Anstrengung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Regierungssprecher.

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 58% als „genau richtig“ eingestuft. 25% wünschten sich weitergehende Schutzmaßnahmen. 16% hingegen hielten die Schutzmaßnahmen für übertrieben. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter den Corona-Schutzmaßnahmen. Und die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die sich mehr Schutz wünschen. Diejenigen, die lautstark ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen fordern, sind weit entfernt von einer Mehrheit in unserem Land“, informierte Timm.

Eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen. So wird die Abstandsregel von 1,5 Metern von 92 Prozent befürwortet. Auch für das Verbot von Großveranstaltungen (89%), die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern (83%) und die Mund-Nasenschutzpflicht (81%) gibt es klare Mehrheiten. „Wir hoffen sehr, dass die Zahlen zur Versachlichung mancher Debatte beitragen“, sagte der Regierungssprecher.

Die Umfrage wurde Anfang und Mitte Oktober durchgeführt. Alle Ergebnisse finden Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/MV-Monitor-2020/

Gegen Wohnraummangel

Kabinett stimmt Entwurf des Zweckentfremdungsgesetzes zu

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, per Satzung der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in weiten Teilen des Landes einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Um dem knapper werdenden Wohnraum und den steigenden Mieten in unseren Universitätsstädten zu begegnen, haben wir bereits mit der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung reagiert“, sagt Bauminister Christian Pegel. „In touristisch geprägten Regionen zeigt sich jedoch zunehmend ein anderes Bild. Hier wird  Wohnraum immer häufiger als Ferienwohnung vermarktet, weil es finanziell attraktiver ist. Bestehender Wohnraum für Einheimische geht so verloren. Hier soll das Zweckentfremdungsgesetz greifen und bestehenden Wohnraum schützen“, erläutert Pegel die Notwendigkeit des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den Städten und Gemeinden im Land, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für das Erlassen einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Wenn solche Alternativen nicht vorliegen, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt Minister Pegel den Entscheidungsspielraum der Kommunen und Städte.

Das Gesetz erfasst aber nicht schon jede marginale Änderung. Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert hierfür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird – beispielsweise in Zeitungsinseraten oder den einschlägigen Plattformen im Internet. Zudem wird für diese Wohnungen eine Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders eingeführt. Das System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.

Zukunftspreis Handwerk

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk‘“ übernommen, der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin initiiert wurde.

„Mit der Auszeichnung sollen besondere Leistungen im Handwerk gewürdigt werden. Es geht um zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind. Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2021 hat gerade begonnen und endet am 21. Januar 2021. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind.

Der Sitz des Unternehmens muss sich im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin befinden. Bei Leistungen, die in Kooperation entstanden sind, kann der Kooperationspartner aus allen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen kommen und auch bundesweit/international ansässig sein. Eine Jury aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar entscheidet über die Preisvergabe bis Anfang Februar 2021.

Die Auszeichnung wird voraussichtlich im März 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. „Die Teilnahme an dem Wettbewerb bietet den Betrieben die Chance, ihre Leistungen und Konzepte einem breiten Publikum vorzustellen“, sagte Glawe.

Ausschreibung und Online-Bewerbung: www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Radwegebau

Dreilützow – Für den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße LUP 27 von der Landesstraße L 042 bis zum Ortseingang Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel erhält der Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuwendungsbescheid über knapp 210.000 Euro. Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der 961 Meter lange Radweg wird in Asphaltbauweise 2,50 Meter breit gebaut. Er schließt von der Ortslage Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel kommend an den vorhandenen Radweg an der L 042 in Richtung Wittenburg an.

Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits im Mai dieses Jahres begonnen. Sie werden voraussichtlich Ende Juni 2021 abgeschlossen sein.

Mit den bereitgestellten Fördermitteln wird das Radwegenetz im Landkreis Ludwigslust-Parchim weiter ausgebaut. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit an dieser Kreisstraße, die auch ausgewiesene Umleitungsstrecke der Autobahn A 24 ist, für alle Verkehrsteilnehmer.

Landesweiter Suchthilfebericht veröffentlicht

Schwerin – Der zweite landesweite Suchthilfebericht steht jetzt zur Verfügung. Der Bericht basiert auf den Daten von 26 Sucht- und Drogenberatungsstellen mit 37 Teilstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Danach haben im Jahr 2019 insgesamt 10.324 Menschen Rat in einer Sucht- und Drogenberatungsstelle gesucht. Das entspricht 0,64 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Auf Grundlage der Dokumentationsdaten der ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen im Land ist eine umfassende Übersicht entstanden. Der Bericht zeigt die Relevanz von Suchterkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Der Suchthilfebericht unterstützt die Bemühungen, die Hilfsangebote noch zielgenauer für die Betroffenen auszurichten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Neu entwickelt wurde ein Modellprojekt, das Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien zur Zielgruppe hat, die durch die psychische Erkrankung und/oder Suchterkrankung eines Elternteiles eine besondere Belastung erfahren. Unter dem Namen „Landeskoordination: Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien“ agiert beispielsweise der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. (LSP M-V). Oberstes Ziel ist es, durch systematische Stimulation von sektorenübergreifender Kommunikation und fachlichem Austausch in ganz Mecklenburg-Vorpommern eine bessere Versorgung der besonders vulnerablen Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien zu erreichen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt aus Landesmitteln in diesem Jahr in Höhe von 35.000 Euro.

„Angebote für die Kinder von Betroffenen zu schaffen, ist ein wichtiger Punkt. Die jüngsten Mitglieder einer Familie dürfen nicht darunter leiden, dass es bei den Eltern eine psychische oder Sucht-Problematik gibt. Deshalb haben wir das Modellprojekt angestoßen, um unterstützende Hilfen für die Kinder zu schaffen“, sagte Glawe.

In 2019 gab es in allen Beratungsstellen leicht steigende Fallzahlen (2018: 10.127 Ratsuchende). Die Alkoholabhängigkeit steht in der Rangfolge der Diagnosen weiter an erster Stelle (2019: 60,7 Prozent; 2018: 64 Prozent). Gleichzeitig stiegen die Zahlen bei den Stimulanzien (2,6 Prozent 2018; 2019: 3,5 Prozent), während die Zahlen bei anderen psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie konstant geblieben sind (2,7 Prozent 2018 und 2,8 Prozent 2019). Bei einer Cannabisproblematik gibt es einen leichten Rückgang zum Jahr 2018 (2018: 11,5 Prozent und 10,9 Prozent 2019).

Die höchsten Anteile für Menschen mit einer Alkoholproblematik (69,3 Prozent) oder einer Cannabisproblematik (30,5 Prozent) ist die Gruppe mit einem Berufsabschluss. Die größte Altersgruppe der Beratungsstellen sind Hilfssuchende im Alter von 30 – 39 und 50 – 59 Jahren. 47,9 Prozent der Klienten haben einen Realschulabschluss beziehungsweise. einen Abschluss der Polytechnischen Oberschule. Über die Hälfte des Suchthilfeklientels verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

In 2019 sind es mehrheitlich die nicht Erwerbstätigen (ALG I und ALG II), die eine Beratungsstelle kontaktierten. Im Vergleich zum Auswertungsjahr 2018 ist festzustellen, dass es 2019 bei der Gruppe der nicht Erwerbstätigen eine Reduktion von 4,8 Prozent gab und bei der Gruppe der Arbeiter/Angestellten/Beamten eine Steigerung um 6 Prozent. Mit 70,9 Prozent wohnt der überwiegende Teil der Klienten zur Miete oder in einer Eigentumsimmobilie.

Im Vergleich zu 2018 ist der Anteil gestiegen, die bei den Eltern/einem Elternteil oder bei einer sonstigen Person leben. Dabei ist auch der Anteil der Eltern um 3 Prozent gestiegen, die als Angehörige die Beratungsstellen aufsuchten.

„Suchtberatungsstellen sind wichtige Anlaufstellen im Land und können durch ihre niedrigschwelligen Angebote, im Gegensatz zu anderen Anlaufstellen für suchtkranke Menschen, viele Betroffene bereits sehr früh in ihrem Veränderungsprozess aus der Sucht heraus erreichen und dabei begleiten“, so Birgit Grämke, Referentin für Suchthilfe und stellvertretende Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST).

Alkohol ist die vorrangige Problematik in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Hauptdiagnosen des Suchthilfeklientels ist festzustellen, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 74,1 Prozent an erster Stelle liegt, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Rügen mit 68,9 Prozent und dem Landkreis Nordwestmecklenburg mit 66,3 Prozent.

Cannabinoide sind in allen Landkreisen und Städten die zweitgrößte Hauptdiagnose. Zum Jahr 2018 gab es beispielsweise in der Landeshauptstadt Schwerin eine Steigerung von 10,8 Prozent auf 13,8 Prozent und beim Landkreis Vorpommern- Greifswald eine Senkung von 12,4 auf 11,3 Prozent.

Die Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern werden mit bis zu 1,88 Millionen Euro gefördert. Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), welche den Suchtbericht erstellt hat, sowie das Kompetenzzentrum und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe werden insgesamt mit bis zu 355.000 Euro gefördert. Für die Landesfachstelle Glücksspielsucht und die Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht ist eine Landesförderung von insgesamt bis zu 150.000 Euro vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt auch die regionale Suchtprävention der Landkreise und kreisfreien Städte mit bis zu 7.000 Euro je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit den Standorten in Schwerin und Demmin ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Prävention in Mecklenburg-Vorpommern. In der LAKOST MV sind derzeit 6 Mitarbeiter tätig. Die Stelle koordiniert Angelegenheiten zu den Themen Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die LAKOST in Höhe von 330.000 Euro jährlich aus Mitteln des Landes.

Barrierefreie Haltestellen

Schwerin – Das Innenministerium übersandte an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. rund 74.000 EUR für den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet Schwerin.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 490.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Hauptzuwendungsgeber mit rund 392.000 EUR über das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt, dem der Vergaberat positiv zugestimmt hat.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte.“

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.