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Kategorie: MeckPomm

Meyer: Steuerstundung hilft insbesondere heimischen Brauereien

Schwerin – Die Finanzbehörden haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen kurzfristig finanzielle Spielräume zu ermöglichen. Vor allem die Stundung von Steuerzahlungen ist eine große Entlastung – nicht zuletzt für die heimischen Brauereien.

Als schnelle Hilfe für die Wirtschaft hatte die Finanzverwaltung den Unternehmen frühzeitig die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit der zinsfreien Stundung eingeräumt.

Die Stundung ist insbesondere eine Unterstützung für die Brauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren zahlten die Brauereien im Schnitt rund 23 Mio. Euro Biersteuer pro Jahr. Die Schließung von Bars und Restaurants als Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie spürten diese Unternehmen unmittelbar. Die betroffenen Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern zu stellen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bierbrauer. Viele von ihnen leiden aber schon jetzt spürbar unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Hier sind schnelle und praxisnahe Lösungen gefragt. Mit der Stundung bieten wir solche schnellen Hilfen – nicht nur für Brauereien.“

Eine Übersicht zu den häufigsten Fragen zu den steuerlichen Hilfen, ist auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht: Corona-FAQ.

„Digitrans“-Förderung

Mehr als 100.00 Euro für fünf Rostocker Firmen

Rostock – Fünf Unternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalten vom Landesdigitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ bekommt knapp 4.250 Euro, das Autohaus „Brandt und Strupp“ und die „Tischlerei Bernitt“ erhalten 7.800 und 35.000 Euro, die Apotheke Lichtenhagen knapp 48.000 Euro und der Hausmeister-Service Maischak gut 8.100 Euro.

Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ mit zwei Mitarbeitern stellt Segel sowie Planen her und handelt mit Segelsportartikeln. Mithilfe der Landesfördermittel will das Unternehmen eine speziell für das Unternehmen zugeschnittene Software für die Entwicklung und Fertigung von Segelformen anschaffen. Damit wird das Unternehmen nicht mehr auf die herkömmliche manuelle Fertigungsweise angewiesen sein und kann mit höherer Genauigkeit produzieren.

Das Autohaus „Brandt und Strupp“ mit 22 Mitarbeitern beschafft von den Fördermitteln eine eigens für das Unternehmen entwickelte Software. Mit ihr wird die Aufnahme von Kundendaten für Reparaturen und Serviceaufträge digitalisiert. Die Mitarbeiter können in Zukunft unabhängig von ihrem Einsatzbereich über ein Tablet auf die vollständige Historie der Kunden zugreifen.

Die „Tischlerei Bernitt“ stellt mit ihren elf Mitarbeitern hauptsächlich Kunststofffenster her. Mithilfe der Fördermittel beschafft das Unternehmen einen Etikettendrucker, einen Industrie-PC, einen Barcode-Scanner sowie die zugehörige Software. Bisher erfolgen Herstellung und Rechnungsstellung im Unternehmen analog. Künftig erstellt die neue Software einen digitalen Fertigungsplan, der an die Fertigungsmaschinen weitergegeben wird. Die Mitarbeiter müssen die Maschinen nur noch mit dem erforderlichen Material versorgen. Manuelle Arbeiten wie Bohren oder Schneiden entfallen. Nebenbei wird ein Etikett erzeugt, das die weiteren Arbeitsschritte bis zur Fertigstellung anzeigt. Nach der Fertigstellung scannen die Mitarbeiter den Barcode, um die Arbeitsschritte zu überprüfen. Gleichzeitig wird der abgeschlossene Auftrag zusammen mit den aufgelisteten Materialien zur Rechnungslegung ins Büro übermittelt.

Die Apotheke Lichtenhagen beschäftigt neun Mitarbeiter, die neben der normalen Apothekertätigkeit auch individuelle Rezepturen herstellen. Das Kleinstunternehmen beschafft von den Fördermitteln einen Kommissionierautomaten und ein automatisches Warenlagersystem. Künftig sucht der Automat selbstständig die Medikamente, zieht sie aus dem Regal und transportiert sie zur Kasse. Das gibt den Mitarbeitern mehr Zeit für Beratungsgespräche und die Herstellung individueller Rezepturen. Darüber hinaus kann die Apotheke mithilfe des Automaten einen 24-Stunden-Abholterminal einrichten.

Der Hausmeister-Service Maischak beschafft und installiert für insgesamt knapp 16.300 Euro eine Hausmeister-Software, um seine Dienstleistungen zur Haus- und Grundstücksbetreuung künftig nahezu papierlos zu bearbeiten. Dazu werden der vorhandene Server aufgerüstet, das Betriebssystem erneuert und eine Schnittstelle erstellt. Die Nutzung der Software ist ausschließlich über eine App für mobile Endgeräte möglich. Dafür werden Smartphones angeschafft. Mit der neuen Software können unter anderem papierlos Angebote erstellt, Aufträge geplant, verarbeitet und bestätigt sowie Rechnungen erstellt werden.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Landesregierung präzisiert Regeln für Ostern

Schwerin – Die Landesregierung hat in einer telefonischen Konferenz klarstellende Regeln zum Verbot von tagestouristischen Ausflügen innerhalb des Landes zu Ostern vereinbart.

„Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, zu Ostern zuhause und in der Umgebung des eigenen Wohnsitzes zu bleiben. Niemand muss auf den Osterspaziergang verzichten. Aber es ist wichtig, soziale Kontakte zu vermeiden und so der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Wir haben jetzt noch einmal die Regeln für Osterausflüge weiterentwickelt, um für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit zu schaffen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen“, erklärte Regierungssprecher Andreas Timm.

Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00.00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und in die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zu unternehmen.

Die entsprechende Verordnung soll im Laufe des Tages geändert werden.

Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht Stand

Schwerin – In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern. In der aktuellen Notsituation haben der Infektionsschutz für das Personal, die Asylbewerber und die Bevölkerung Vorrang. Deshalb wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionsketten ergriffen. Der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Lenz hat sich heute in den beiden Landeseinrichtungen in Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern Buchholz persönlich informiert, um auch den öffentlich gemachten Vorwürfen nachzugehen.

„Der Umgang mit den Folgen der Corona-Krise ist weder für die einheimische Bevölkerung noch für die Asylsuchenden einfach und für alle ein Lernprozess. Ich kann auch nach meinem Besuch heute mit gutem Gewissen versichern, dass alles dafür getan wird, mögliche Ansteckungsgefahren zu vermeiden“, so Thomas Lenz. „Die Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht stand. Sie haben sich vielmehr als haltlos erwiesen.“

Die Bewohner werden immer wieder auf die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen hingewiesen. Getestet wird grundsätzlich nach den Empfehlungen des RKI. Alle Neuzugänge der EAE, die zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht werden, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE sowohl in Nostorf-Horst als auch in Stern-Buchholz werden getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Quarantänebereich und in der Ausweichunterkunft Parchim eingesetzt werden, regelmäßig getestet. Alle anderen Personen dürfen sich selbstverständlich frei bewegen, so wie das unsere Bürgerinnen und Bürger, die als Erkrankte nicht in häuslicher Isolation oder als Kontaktperson in Quarantäne sind, auch dürfen.“

Personen aus der EAE in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht, versorgt und betreut. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Derzeit (Stand 07.04.2020) leben in Parchim 28 Personen. Insgesamt 15 Personen konnten nach ihrer Genesung die dortige Einrichtung wieder verlassen. Die Polizei ist täglich an der Quarantäneeinrichtung präsent und steht mit dem Betreiber sowie dem dortigen Wachschutz in Kontakt. Es ist polizeilich nicht bekannt geworden, dass drei Personen die Quarantäneeinrichtung in Parchim mehrere Tage unerlaubt verlassen haben sollen. Demnach mussten auch keine Suchmaßnahmen durch die Polizei erfolgen.

Kontaktpersonen von Infizierten werden sowohl in Stern Buchholz als auch in Nostorf-Horst separat unter häuslicher Quarantäne gestellt. Dafür stehen innerhalb der beiden Einrichtungen spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen bzw. separate Gebäude zur Verfügung. In Stern Buchholz steht außerdem ein Schutzhaus zur Verfügung, in dem gesundheitlich gefährdete Personen untergebracht werden können.

Nicht unter Quarantäne stehende Bewohner der EAE Stern Buchholz dürfen die Einrichtung verlassen, sie sind dort nicht eingesperrt. Für sie gelten selbstverständlich dieselben ordnungsbehördlichen Auflagen zur Kontaktbeschränkung wie für die übrige Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Ordnungskräfte der Landeshauptstadt und Polizei kontrollieren innerhalb des Stadtgebietes von Schwerin die Einhaltung der Auflagen. Aufgrund der geografischen Lage der EAE Stern Buchholz sind die Bewohner zum Einkaufen auf den ÖPNV angewiesen und nutzen diesen auch. In der Mittagszeit kam es an der Haltestelle zu den Abfahrtszeiten der Busse zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Die Mitarbeiter der Polizei vor Ort sprechen die Personen regelmäßig auf die Einhaltung der Abstandsregelungen an, es wird fortlaufend geprüft, ob die Buslinie beschränkt werden muss. Zudem wird durch eine größere Angebotspalette des Kioskes in der EAE versucht, das Fahrgastaufkommen zu verkleinern. Auch Ansammlungen oder größere Gruppen in der Stadt werden von der Ordnungsbehörde oder der Polizei angesprochen. Die Polizei konnte jedoch bislang keine signifikanten Besonderheiten hinsichtlich der Einwohner der EAE feststellen.

Zur Behauptung, es gäbe keine Kontrollen in der EAE:

Tatsache ist, dass seit Auftreten der ersten Corona-Fälle in der EAE Stern Buchholz und einem am 18.03.2020 festgestellten Verstoß gegen die Quarantäneauflagen (zwei Kontaktpersonen hatten sich aus den Quarantänebereich entfernt und wurden durch die Polizei im Bus nach Schwerin festgestellt) mit allen Beteiligten ein konkreter Maßnahmenplan umgesetzt wird, der auch die ständige polizeiliche Präsenz beinhaltet. Die Informationsketten und Abläufe funktionieren. Die Polizei weist die Behauptung, niemand habe mehr die Kontrolle, entschieden zurück.

In M-V herrscht Waldbrandgefahr

Schwerin – Aus Anlass der bevorstehenden Osterfeiertage und des aktuellen Waldbrandes in der Nähe von Neustadt-Glewe weist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus darauf hin, dass im gesamten Land Waldbrandgefahrenstufen ausgelöst wurden.

Das sonnige und trockene Frühlingswetter der letzten Tage hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Derzeit gelten im Land überwiegend die Gefahrenstufen 2 (geringe Gefahr) und 3 (mittlere Gefahr). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald könnte in den nächsten Tagen bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen werden. Mit einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr ist am Osterwochenende zu rechnen, da kaum Niederschläge sowie anhaltende warme Temperaturen zu erwarten sind. Im Land gab es in diesem Jahr bereits drei Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 1,5 Hektar.

„Da sich die Waldbrandgefahr zu den Feiertagen voraus­sichtlich weiter verschärfen wird, bitte ich die natur­liebenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Beachten Sie folgende Hinweise“, appelliert der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus:

Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden!
Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldpark­plätzen! Trockene Bodenvegetation an Waldrändern kann sich am Katalysator entzünden und einen Waldbrand verursachen. Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Die Waldbrandbereitschaftsdienste der Forstbehörden sind aktiviert. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die Waldbrandüberwachungszentrale in Mirow. Von dort aus werden mehr als 277.000 Hektar, also über die Hälfte der Wälder des Landes in den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten, durch 21 hochmoderne Kamerasysteme überwacht.

MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.

„Die Landesregierung unterstützt mit dem MV-Schutzfonds die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Wir wissen, dass auch viele kulturelle Einrichtungen und Träger und auch viele Künstlerinnen und Künstler durch die jetzt notwendigen Schutzmaßnahmen erhebliche Einnahmeausfälle haben. Deshalb war für uns immer klar, dass die Kultur eine besondere Unterstützung braucht. Ich bin Bildungsministerin Martin sehr dankbar, dass Sie hierfür dem Kabinett heute sehr gute Vorschläge gemacht hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch eine vielfältige und lebendige Kulturszene aus. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen“, sagte Martin.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro

Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens*. Näheres wird in den Vollzugshinweisen geregelt.

Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung

Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Bedarfsschätzung: 600.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Bedarfsschätzung: 200.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten

Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse

Reserve für aktuell noch nicht bezifferbare, aber anfallende Bedarfe der Säulen 1-6

Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.

Neue Online-Plattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Schwerin – Die Corona-Krise verändert die Kommunikation in allen Berufen. Insbesondere die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bauen sonst auf den direkten Kontakt mit den Menschen. Um den Kindern, Jugendlichen und Familien die wichtige Unterstützung dennoch zukommen zu lassen, werden bundesweit neue Wege gegangen. Damit diese Informationen mit den Fachkräften vor Ort geteilt und präsentiert werden können, wurde nun die Plattform www.forum-transfer.de gestartet.

„Die Akteure u.a. im Bereich der Frühen Hilfen, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendsozialarbeit bis hin zum Kinderschutz haben jetzt überall neue Konzepte und Ansätze entwickelt, um den Menschen zum Beispiel digital Hilfe anbieten zu können. Damit diese Methoden nicht überall neu erfunden werden müssen, bietet die Online-Plattform eine Möglichkeit des Austausches an,“ erklärte Sozialministerin Stefanie Drese das neue Angebot.

Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Plattform www.forum-transfer.de enthält aktuelle Hinweise und Empfehlungen sowie fachlich systematisierte Beispiele „guter Praxis“, wie die Arbeitsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in der Situation der Corona-Pandemie aufrechterhalten und auch für die Zeit danach weiterentwickelt werden kann.

Das Portal wurde vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. entwickelt.