Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht Stand

Schwerin – In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern. In der aktuellen Notsituation haben der Infektionsschutz für das Personal, die Asylbewerber und die Bevölkerung Vorrang. Deshalb wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionsketten ergriffen. Der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Lenz hat sich heute in den beiden Landeseinrichtungen in Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern Buchholz persönlich informiert, um auch den öffentlich gemachten Vorwürfen nachzugehen.

„Der Umgang mit den Folgen der Corona-Krise ist weder für die einheimische Bevölkerung noch für die Asylsuchenden einfach und für alle ein Lernprozess. Ich kann auch nach meinem Besuch heute mit gutem Gewissen versichern, dass alles dafür getan wird, mögliche Ansteckungsgefahren zu vermeiden“, so Thomas Lenz. „Die Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht stand. Sie haben sich vielmehr als haltlos erwiesen.“

Die Bewohner werden immer wieder auf die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen hingewiesen. Getestet wird grundsätzlich nach den Empfehlungen des RKI. Alle Neuzugänge der EAE, die zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht werden, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE sowohl in Nostorf-Horst als auch in Stern-Buchholz werden getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Quarantänebereich und in der Ausweichunterkunft Parchim eingesetzt werden, regelmäßig getestet. Alle anderen Personen dürfen sich selbstverständlich frei bewegen, so wie das unsere Bürgerinnen und Bürger, die als Erkrankte nicht in häuslicher Isolation oder als Kontaktperson in Quarantäne sind, auch dürfen.“

Personen aus der EAE in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht, versorgt und betreut. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Derzeit (Stand 07.04.2020) leben in Parchim 28 Personen. Insgesamt 15 Personen konnten nach ihrer Genesung die dortige Einrichtung wieder verlassen. Die Polizei ist täglich an der Quarantäneeinrichtung präsent und steht mit dem Betreiber sowie dem dortigen Wachschutz in Kontakt. Es ist polizeilich nicht bekannt geworden, dass drei Personen die Quarantäneeinrichtung in Parchim mehrere Tage unerlaubt verlassen haben sollen. Demnach mussten auch keine Suchmaßnahmen durch die Polizei erfolgen.

Kontaktpersonen von Infizierten werden sowohl in Stern Buchholz als auch in Nostorf-Horst separat unter häuslicher Quarantäne gestellt. Dafür stehen innerhalb der beiden Einrichtungen spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen bzw. separate Gebäude zur Verfügung. In Stern Buchholz steht außerdem ein Schutzhaus zur Verfügung, in dem gesundheitlich gefährdete Personen untergebracht werden können.

Nicht unter Quarantäne stehende Bewohner der EAE Stern Buchholz dürfen die Einrichtung verlassen, sie sind dort nicht eingesperrt. Für sie gelten selbstverständlich dieselben ordnungsbehördlichen Auflagen zur Kontaktbeschränkung wie für die übrige Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Ordnungskräfte der Landeshauptstadt und Polizei kontrollieren innerhalb des Stadtgebietes von Schwerin die Einhaltung der Auflagen. Aufgrund der geografischen Lage der EAE Stern Buchholz sind die Bewohner zum Einkaufen auf den ÖPNV angewiesen und nutzen diesen auch. In der Mittagszeit kam es an der Haltestelle zu den Abfahrtszeiten der Busse zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Die Mitarbeiter der Polizei vor Ort sprechen die Personen regelmäßig auf die Einhaltung der Abstandsregelungen an, es wird fortlaufend geprüft, ob die Buslinie beschränkt werden muss. Zudem wird durch eine größere Angebotspalette des Kioskes in der EAE versucht, das Fahrgastaufkommen zu verkleinern. Auch Ansammlungen oder größere Gruppen in der Stadt werden von der Ordnungsbehörde oder der Polizei angesprochen. Die Polizei konnte jedoch bislang keine signifikanten Besonderheiten hinsichtlich der Einwohner der EAE feststellen.

Zur Behauptung, es gäbe keine Kontrollen in der EAE:

Tatsache ist, dass seit Auftreten der ersten Corona-Fälle in der EAE Stern Buchholz und einem am 18.03.2020 festgestellten Verstoß gegen die Quarantäneauflagen (zwei Kontaktpersonen hatten sich aus den Quarantänebereich entfernt und wurden durch die Polizei im Bus nach Schwerin festgestellt) mit allen Beteiligten ein konkreter Maßnahmenplan umgesetzt wird, der auch die ständige polizeiliche Präsenz beinhaltet. Die Informationsketten und Abläufe funktionieren. Die Polizei weist die Behauptung, niemand habe mehr die Kontrolle, entschieden zurück.

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