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Kategorie: Natur und Umwelt

Geo-Wunder am Tag des Geotops

Schwerin – Am 20. September ist es wieder so weit: ganz Deutschland veranstaltet erneut den „Tag des Geotops“. Erdgeschichtlich herausragende Aufschlüsse, Landschaftsformen und Geo-Einrichtungen sowie Geo-Museen, Geoparks, Geologische Wander- und Lehrpfade, Besucherbergwerke, Schauhöhlen, Findlings-, und Gesteinsgärten locken Besucher.

Zum 19. Mal seit seiner Einführung 2002 im „Jahr der Geowissenschaften“ rufen die Initiatoren, unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zur Teilnahme, an dieser inzwischen zu einem festen Bestandteil im Geo-Veranstaltungskalender gewordenen Aktion, auf. Der Tag des Geotops wird außerdem durch die UNESCO unterstützt.

Mit den Veranstaltungen zum Tag des Geotops wollen sie vor allem bei Interessenten, die bisher wenig oder noch keine Berührungspunkte mit den Geowissenschaften hatten, das Verständnis für die Erde, ihre Entstehung, die Prozesse ihrer Veränderung und die Entwicklung des Lebens wecken bzw. fördern. Fachkundige stellen bundesweit und allgemein verständlich, bei dem Besuch von herausragenden geologischen Aufschlüssen, steinernen Naturwundern, von Geo-Einrichtungen und Rohstoffbetrieben, besonders attraktive Geotope vor.

Ebenso werden die Bedeutung und geologische Gegebenheiten der Geotope und des Geotopschutzes der interessierten Bevölkerung dargelegt.

Träger und verantwortlich für das Konzept sind die Fachsektion GeoTope in der Deutschen Gesellschaft für Geowissenschaften (DGGV e.V.), die Akademie für Geowissenschaften und Geotechnologien e.V. (AGH).

Wie in der Vergangenheit haben auch in diesem Jahr An­sprechpartner bei den Staatlichen Geologischen Diensten in den einzelnen Bundesländern die Koordination des Veranstaltungskalenders übernommen, führen Exkursionen durch und stehen für einschlägige Fragen zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich in diesem Jahr mit insgesamt 6 Veranstaltungen zum „Tag des Geotops“. Auf geführten Wanderungen und Exkursionen werden Geotope und deren Entstehung vorgestellt und spannende Fakten zur Erdgeschichte erläutert.

Diese „steinernen Zeugen der Zeit“ offenbaren viel Interessantes über die Lebens- und Klimabedingungen vor Jahrmillionen. Durch die Erkenntnisse aus der Vergangenheit können wir die heute im System Erde stattfindenden Prozesse besser verstehen und für die Zukunft lernen. Die Geotope stehen als „stumme Beobachter“ für den Zusammenhang von Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen. Sie verschweigen dabei auch nicht die Folgen der Eingriffe des Menschen in die Natur, welche zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Durch das Bewusstmachen der gewaltigen erdgeschichtlichen Dimensionen und Pro­zesse soll so die Bedeutung von Geotopen und ihrer Erhaltung in der Bevölkerung geschärft werden.

Besondere Highlights in diesem Jahr sind Aktionen des Geowissenschaftlichen Vereins Neubrandenburg im Malchower Kreidebezirk. Mit Führungen in die Kalkgrube Nossentin und auf dem Naturerlebnispfad Malchower Kreidebezirk, wird die Festwoche zum 30-jährigen Beste­hen des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide eingeläutet.

Zudem ist das Geheimnis der Bäckertannen in Finkenthal gelüftet, dies wird anlässlich des Tag des Geotops, mit der Einweihung einer Geo-Informationstafel, gefeiert.

Führungen am Kreidekliff Jasmund, Wanderungen über die Gülitzer Höhen und ein Vortrag über das Speckmoor bei Warin bieten außerdem Einblicke in die Geologie von Mecklenburg-Vorpommern und deren besondere Landschaft.

Ein herzlicher Dank allen Organisatoren und Mitwirkenden der Veranstaltungen sowie ihren Gästen ein „Glück auf!“ vom Geologischen Dienst im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern.

Appell an die Jägerschaft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und der Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Dr. Volker Böhning, nehmen den jüngsten ASP-Fall bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im benachbarten Bundesland Brandesburg mit tiefer Sorge zur Kenntnis.

Gemeinsam appellieren sie an die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern, die Wachsamkeit in Ihren Jagdrevieren zu erhöhen. Dem frühzeitigen Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten oder verendeten Wildschweins kommt größtmögliche Bedeutung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu.

„Ich habe großes Vertrauen zu unserer Jägerschaft. Ich bin sicher, dass sie ihrer besonderen Verantwortung gerecht wird und die Ausbreitung der Tierseuche mit allen Mittel bekämpfen wird“, so Minister Backhaus.

„Jeder Totfund muss unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden, sodass diese die entsprechenden Untersuchungen einleiten können.“ betonen Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning.

Um eine Einschleppung dieser für den Schwarzwild­bestand und insbesondere für die Hausschweinehalter gefährlichen Tierseuche frühzeitig erkennen zu können oder im Falle einer Einschleppung die Gefahr deren Verbreitung zu mindern, appellieren der Minister und der Landesjagdpräsident an die Jägerinnen und Jäger wie folgt:

Bejagen Sie das Schwarzwild so effektiv und umfassend wie möglich, um die Population noch weiter und nachhaltig zu reduzieren.
Lassen Sie besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen nicht verwertbarer Reste walten.
Verwenden Sie keine Reste vom Aufbruch oder sonstige Schlachtreste für Luderplätze.
Reinigen und desinfizieren Sie konsequent alle Jagdutensilien und Kleidung.
Wirken Sie an den Überwachungsprogrammen mit.
Melden Sie unverzüglich Auffälligkeiten im Jagdbezirk an die zuständigen Behörden.
Verzichten Sie auf Jagdreisen in infizierte Gebiete; die Mitnahme von Teilen des erlegten Wildes ist verboten.

Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning sind sich einig, dass in dieser Situation Jägerschaft und Behörden an einem Strang ziehen.

ASP in Deutschland angekommen

Schwerin – Seit heute Vormittag ist es amtlich. Deutschland ist das nächste Land, welches von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen ist.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, tot aufgefundenen Wildschwein. Der bereits stark verweste Tierkadaver wurde unweit der polnischen Grenze gefunden. Es handelt sich um den ersten Nachweis der ASP in Deutschland.

„Auch wenn der Fundort des Tieres ca. 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt ist, gilt es, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hochzufahren. Die Mindestan­forderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind unbedingt einzuhalten.“ sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Von höchster Wichtigkeit ist jetzt auch die Suche nach Fallwild, das sogenannte passive Monitoring. Hier sind wir alle gefragt“, so Backhaus weiter. Neben den Jagdaus­übungs­­­berechtigten seien vor allem die Straßen­meistereien, Polizeidienststellen, Feuerwehren und Landwirte sowie alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Fallwild umgehend den örtlich zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Kadaver müssen unbedingt beprobt und untersucht werden, damit im Ernstfall unverzüglich alle notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn je eher ein Eintrag der ASP ins Land erkannt wird, desto besser sind die Chancen die Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern und diese Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen,“ so der Minister weiter.

Zur Früherkennung im Hausschweinebereich, aber auch zur Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits zu Jahresbeginn das sogenannte ASP-Landesprogramm in Kraft gesetzt“ erklärt Minister Backhaus. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Schweine haltenden Betrieben wird damit in normalen, seuchenfreien Zeiten die Möglichkeit gegeben, sich auf die Bedingungen einzustellen, die bei Auftreten der ASP bei Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen zu wirken beginnen. Insbesondere ist dann der Handel mit Schweinen aus diesen Gebieten erschwert und nur unter bestimmten, nach der Schweinepest-Verordnung und dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU geltenden Voraussetzungen mit Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich.

„Wir schaffen somit Vorlauf für den Fall der Fälle, denn fehlt dieser, würden sowohl Betriebe in gefährdeten Gebieten und Pufferzonen, bestandsbetreuende Tierärzte, Veterinärämter als auch das Land in den ersten vier Monaten nach Errichtung dieser Restriktionszonen vor schwierige Probleme gestellt werden“, macht Minister Backhaus deutlich.

Schweinehalter, die an dem Programm teilnehmen wollen, wenden sich bitte an ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und erklären dort schriftlich ihre Teilnahme. Die Details der Durchführung des Programms werden den Betrieben von den zuständigen Amtstierärzten erläutert. Das Land und die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unterstützen das Programm mit einer Beihilfe durch Übernahme der entstehenden Kosten für die virologische Untersuchung der anfallenden Proben. Die Kosten der Probenahme sind vom Tierhalter zu tragen.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für andere Haus- und Nutztierarten und auch den Menschen stellt die ASP keine Gefahr dar. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich.

Das ASP-Virus ist zudem sehr widerstandsfähig. Es bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins über Wochen und Monate infektiös. In Schlachtkörpern und Blut hält sich das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang. Eine Bekämpfung ist also nur dann erfolgreich, wenn das Virus am Ort des Auftretens mit allen möglichen Mitteln bekämpft wird. Entsprechend komplex gestaltet sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation und wird als schwer kontrollierbar angesehen. So besitzt diese Tierseuche keine Tendenz zur schnellen Ausbreitung. In Verbindung mit der hohen Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus in der Umwelt, einer vergleichsweise niedrigen Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) sowie aufgrund der hohen Schwarzwilddichten wird dies als Erklärung gesehen, dass die ASP sich zwar langsam ausbreitet, das Infektionsgeschehen jedoch nicht von selbst erlischt.

Überwachung grenznaher Gewässer

Wolgast – Innenminister Lorenz Caffier hat heute in der Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast gemeinsam mit der Direktorin des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern Anja Hamann das Projekt „Überwachung der Gewässer Westpommerns und Mecklenburg-Vorpommerns“ zur Erhaltung der Biodiversität vorgestellt. Dieses wird vom Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Komenda Wojewodzka Policji w Szczecinie (KWP Stettin) und dem assoziierten Partner der Akademia Morska w Szczecinie (Marineakademie Stettin) umgesetzt. In das Projekt flossen im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen rund 340.000 EUR Fördermittel der Europäischen Union.

„An diesem konkreten Beispiel zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist“, betonte Innenminister Caffier. „Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass auch in der neuen EU-Programmperiode hinreichend Fördermittel für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Der Mehrwert der Europäischen Integration für die Bürgerinnen und Bürger ist hier am offensichtlichsten“, betonte Caffier.

Ziel des Projektes ist es, die Natur in der Odermündung und auf dem Stettiner Haff besser zu schützen. Gemeinsam mit der polnischen Polizei finden dazu Bootsstreifen statt, um unter anderem die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu überwachen und Umweltdelikte zu vermeiden. Das sind z.B. Gewässerverunreinigungen durch auslaufende Brennstoffe oder andere Stoffe von Schiffen und Booten oder die illegale Lagerung und Beseitigung von Abfällen. Auch die Bekämpfung der Fischwilderei steht im Fokus der Wasserschutzpolizei. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, erhielt die Wasserschutzpolizei zwei Schlauchboote vom Typ „Humber Ocean Pro 650.

Bestes Bio-Konzept in M-V

Wettbewerb: Unternehmen mit bestem Bio-Konzept in M-V gesucht

Schwerin – Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V vergibt 2020 zum zweiten Mal den Förderpreis „Bestes BIO aus M-V“ in der Kategorie „Bestes Betriebskonzept“. „Es soll ein besonders innovativer und engagierter, motivierter, ökologisch wirtschaftender Betrieb ausgezeichnet werden. Dazu gehört, dass der Betrieb zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt, zum Beispiel durch praxisbewährte, regional angepasste Anbau- und Vermarktungskonzepte sowie durch einen hohen Grad an sozialer Einsatzbereitschaft im Rahmen des Ökolandbaus. Das Konzept des Betriebes sollte geeignet sein, als Leitbild für andere Unternehmen zu gelten“, sagt Ressortchef Dr. Till Backhaus.

Der Wettbewerb richtet sich an ökologisch wirtschaftende, landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern aus den Fachbereichen der Tier- und Pflanzenproduktion, des Obst- und Gemüsebaus.

Die Teilnehmer können durch das Einreichen einer Betriebsbeschreibung in Form des vorgegebenen, vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Fragebogens mitmachen. Neben der Beantwortung der Fragen können weitere Materialien zur Darstellung der vorbildlichen Leistung (Zertifikate, Fotos, Zeitungsausschnitte, Skizzen, Betriebsspiegel, usw.) nach eigenem Ermessen der Bewerbung beigefügt werden. Im Rahmen des Wettbewerbs werden insgesamt bis zu drei Sieger auf der Grundlage des Votums der Fachjury ausgezeichnet. Die Jury besteht u.a. aus Vertretern der Forschung, der Bildung, der Landwirtschafts- und Umweltverbände, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV sowie Abgeordneten des Landtages MV.

Für den Erstplatzierten steht ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Die Plätze zwei und drei erhalten jeweils 1.000 Euro bzw. 600 Euro.

Folgende Bereiche werden bewertet:

Beitrag zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus in Mecklenburg-Vorpommern
Natur- und Umweltschutz
Vermarktung
Regionales Engagement
Gesamtbetriebliches Konzept
Einsendeschluss ist am 18. Oktober.

Der Fragebogen sowie die Wettbewerbsbedingungen können unter www.lm.mv-regierung.de abgerufen werden.

Rohbaubesichtigung im Zoo

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich im Schweriner Zoo über den Rohbau einer neuen Anlage informiert. „Der Schweriner Zoo wandelt sich – in der Landeshauptstadt soll ein Artenschutz-Zoo entstehen. So werden vorwiegend die Tierarten gezeigt, die einer hohen Gefährdungskategorie angehören. Ein wichtiger Meilenstein dabei ist die Errichtung des Rote-Liste-Zentrums, das beispielhaft an sieben Arten zeigt, welche Tiere vom Aussterben bedroht sind. Ein wichtiger Ansatz, um die Aufmerksamkeit der Besucher auf das bedeutende Thema zu lenken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vorgesehen ist, dass in der Anlage vom Aussterben bedrohte Tierarten vorgestellt werden. Das neue Gebäude ist unmittelbar hinter dem Eingangsbereich platziert. Dort entstehen ein Hauptgebäude mit Einsichten zu den asiatischen Löwen, zu den Gelbrückenduckern sowie drei kleine Terrarien für Amphibien und Reptilien. Im Außenbereich bietet eine Terrasse Einblicke auf die Außenanlagen mit Giraffen und Straußen. Der Besucherweg vom Eingang zum Gebäude soll das Thema „Bedrohte Tierarten“ aufnehmen.

Leitart ist der Asiatische Löwe, für den der größte Teil des Komplexes gestaltet wird. Er steht für die Gruppe der als stark gefährdet eingestuften Tierarten. Ebenfalls neu im Zoo werden Gelbrückenducker – eine potenziell gefährdete Antilopenart – einziehen. Damit ist der Schweriner Zoo nach eigenen Angaben einer von vier Tiergärten in Europa, der diese Art hält und stark mit nordamerikanischen Zoos kooperiert. Den drei asiatischen Löwen steht nach Fertigstellung eine 3.500 Quadratmeter große Freianlage zur Verfügung.

„Zu Ostern im kommenden Jahr soll alles fertig sein. Dann haben Besucher die Möglichkeit, in dem 700 Quadratmeter großen Gebäude die Tiere zu beobachten und sich zugleich über Artenschutz umfangreich zu informieren“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition für die Maßnahme beträgt rund 4,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium hat seit 2008 insgesamt 33 Vorhaben für Fördermaßnahmen in Zoos und Tiergärten von Mecklenburg-Vorpommern mit 68,2 Millionen Euro bezuschusst. Die Gesamtausgaben für diese Maßnahmen belaufen sich auf knapp 83 Millionen Euro. Die Fördergelder stammen unter anderem aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) einschließlich Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER).

Öffentlichkeitsbeteiligung zu invasiven Arten

Götterbaum und Sonnenbarsch   

Schwerin – Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Durch Handels- und Haltungsverbote, die Identifizierung und Unterbrechung der Einbringungspfade, das verpflichtende Gebot der sofortigen Beseitigung in der Bundesrepublik neu auftretender Arten und durch ein Management bereits weit verbreiteter Arten soll die biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschützt werden.

In einer dritten Listung wurden europaweit weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten identifiziert, von denen einige in Deutschland bereits so weit verbreitet sind, dass eine sofortige Entnahme der Gesamtpopulation nicht mehr möglich erscheint.

Für diese Arten wurden in einem bundesweit abgestimmten Prozess Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Von diesen Arten kommen in Mecklenburg-Vorpommern der Götterbaum und der Sonnenbarsch vor.

Es ist beabsichtigt, auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 diese Management- und Maßnahmenblätter in einer Öffentlichkeitsbeteiligung abzustimmen.

Um eine ortsnahe Einsichtnahme für alle Bürger/innen zu gewährleisten, werden die Unterlagen zu den Management- und Maßnahmenblättern im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie auch in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund zu den Geschäftszeiten zugänglich gemacht.

Die Unterlagen können vom 1. September bis zum 1.Oktober zu den Geschäftszeiten in den benannten Behörden eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internetportal https://www.anhoerungsportal.de/einzusehen. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 2. November 2020 online in dieses Portal eingegeben oder an das LUNG in Güstrow unter dem Stichwort „Anhörung Managementpläne invasiver Arten“ gesandt werden.

3. Norddeutschen Honigmarkt

Wismar – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat am Samstag am 3. Norddeutschen Honigmarkt in Wismar teilgenom­men und 24 Honige prämiert, die von 22 Imkern des Landes zur Qualitätsprüfung eingereicht worden waren. Der Minister dankte dem Landesimkerverband und dem Imkerverein Wismar, dass sie es geschafft hatten, dass der Honigmarkt trotz Corona auch in diesem Jahr stattfinden kann. „Damit bietet sich auch heute wieder die Gelegenheit für die Imker, einem breiten Publikum ihre verantwortungs­volle Tätigkeit vorzustellen und die Bedeutung der Biene klarzumachen“, freute sich Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell rund 2.900 Imker mit rund 28.000 Bienenvölkern. Das sind rund 100 Imker und 1.000 Bienenvölker mehr als im Vorjahr. Der vom Imkerverband geschätzte Honigertrag lag in 2020 bei durchschnittlich rund 33 kg pro Volk. Damit wurden in Mecklenburg-Vorpommern dieses Jahr rund 929 t Honig in geerntet. Mengenmäßig dominiert weiterhin der Rapshonig.

Der hohe Wert der Honigbiene für Mensch und Natur liege jedoch vor allem in der Bestäubungsleistung, sagte Backhaus. „80 Prozent unserer heimischen Flora – da­runter Obst und Gemüse – sind auf Insektenbestäubung angewiesen, 75 Prozent davon durch die Honigbiene.“ Diese Bestäubungs­leistung trage dazu bei, dass das Thema Insektenschutz im öffentlichen Interesse steht. Und andersherum haben die Debatten um den Insekten­schutz dazu beigetragen, dass die Honigbiene einen höheren Stellenwert in der öffentlichen Meinung erhalten habe.

Als Landwirtschafts- und Umweltminister sehe er die besondere Verantwortung der Landwirtschaft, sagte Backhaus. Deshalb haben der Ökolandbau, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Erhalt des Dauergrün­lands für ihn auch einen besonderen Stellenwert. „Da sind wir in den vergangenen Jahren ein gutes Stück voran­gekommen. Immerhin wird in MV jeder vierte Hektar Acker­land freiwillig mit erhöhten Umwelt­standards bewirtschaftet. Seit 2018 haben 890 Landwirte auf 7.800 Hektar heimische Blühpflanzen stehen und verlängern so das Nahrungsangebot für Bienen nachhaltig.“

Potenzial für mehr Insektenschutz sehe er aber auch bei den öffentlichen Flächen der Kommunen. Und Backhaus appellierte an die Bürger, in ihren Gärten verantwortungs­bewusst mit dem Thema Insektenschutz umzugehen. Schon mit kleinen Maßnahmen wie Insektenhotels, blütenreiche Wiesen und Beete, weniger chemischer Pflanzenschutzmittel könne jeder etwas zum Wohl der Insekten, insbesondere Bienen beitragen. Im Bienenweide­katalog gebe das Ministerium wertvolle Tipps, wie jeder Einzelne die Nahrungssituation für Honigbienen und wildlebende Bestäuber verbessern kann.

Die Honigprämierung erfolgte zuvor jährlich auf der MeLa. Wegen des coronabedingten Ausfalls der Messe wird sie dieses Jahr auf dem Honigmarkt durchgeführt. 22 Imker haben 25 Honige beim Landesimkerverband zur verkaufsfördernden Prämierung eingereicht.

Die Honigprämierung erfolgt anhand einer Prüfliste des Deutschen Imkerbundes (DIB). Der eingereichte Honig wird je nach Qualität mit Gold, Silber oder Bronze prämiert.

Zu den Bewertungskriterien zählen:

Sauberkeit
Zustand
Geruch
Geschmack
Wassergehalt
Nachweis, dass nicht wärmebehandelt wurde
Aufmachung der Verpackung