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Kategorie: Natur und Umwelt

Ökologie und Landwirtschaft

Backhaus: Bauernverband lässt ökologische Weitsicht vermissen

Schwerin – Der Bauernverband M-V fordert in einer aktuellen Pressemeldung den Stopp der geplanten Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Landesflächen. Forst- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Erstaunen über diese Forderung.

„Es überrascht mich, dass ausgerechnet der Bauernverband Maßnahmen kritisiert, die den Erhalt seiner Mitglieder überhaupt erst ermöglichen sollen. Es gibt wohl keinen Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern, der nicht die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen hat. Mit Hilfen des Bundes und des Landes unterstützen wir die Bauern – und der Bauernverband kritisiert die Belastung der Landeskassen, wenn wir aufforsten. Die Logik, die dahinterstecken soll, verstehe ich nicht. Dabei weiß inzwischen jeder, wie wichtig mehr Wald ist, um die globale Erwärmung zu begrenzen. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, wird es nicht allein mit Aufforstung getan sein. Moorschutz und Trinkwasserschutz bilden gemeinsam mit Aufforstung ein Paket zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt. Es ist höchste Zeit, dass der Bauernverband begreift, dass wir unsere Umwelt nur erhalten können, wenn die Landwirtschaft zum Teil der Lösung wird. Weniger Düngemittel, weniger Pflanzenschutzmittel sind zwei zentrale Forderungen. Für die Ökologisierung ihrer Betriebsabläufe erhalten die Landwirte vielfältige Unterstützung. Trotzdem sind wir noch lange nicht da, wo wir hinmüssen.

Die Behauptung, durch die Herausnahme von landeseigenen Flächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gingen 130 Arbeitsplätze verloren, ist an den Haaren herbeigezogen. Das Land wird innerhalb von 10 Jahren 8.000 ha aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung herausnehmen, nicht 10.000. Die Aufforstung wird in kleinen Parzellen stattfinden und nicht zusammenhängend. Keiner der Großbetriebe wird also Flächen in Größenordnungen verlieren. Kein Arbeitsplatz wird abgebaut werden müssen. In einem Punkt hat der Bauernverband allerdings Recht: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Der gesellschaftliche Nutzen wird die Kosten aber erheblich übersteigen.“

Agrarminister treffen sich zum Thema Tierwohl

Berlin – Deutsche Ställe sollen mehr Tierwohl bieten. Darin sind sich die Landwirtschaftsminister der Länder nach ihrer Sondersitzung in Berlin einig. Ebenso besteht Einigkeit, dass die von der „Borchert-Kommission“ erarbeiteten Vorschläge nicht im Handumdrehen umsetzbar sein werden. Der Ressortchef des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zieht daher ein gemischtes Resümee aus der Konferenz.

„Als Landwirtschaftsminister bin ich auch für den Tierschutz zuständig und der ist mir auch ein wichtiges Anliegen. Es darf nicht sein, das Geschöpfe leiden, damit Menschen schnellen Profit machen. Aber so kurz sich dieser Gedanke ausdrücken lässt, so kompliziert ist es, Anspruch und Wirklichkeit in Deckung zu bringen. So können wir Deutschland nicht als isolierten Markt betrachten. Sämtliche Auflagen, die wir den Betrieben hier für mehr Tierwohl auferlegen, verändern die Markt-bedingungen. Wir gewinnen für die Tiere nichts, wenn ganze Branchen unser Land verlassen und sich dort ansiedeln, wo unsere Ansprüche an Lebensmittel-sicherheit und Tierwohl nicht gelten.

Deswegen muss sich der Bund aktiv dafür einsetzen, das Tierschutzrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Es geht eben auch um die nationale und regionale Ernährungssicherheit. Das hat uns die Corona-Krise aktuell ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist wichtig, dass wir Tierproduktion und Verarbeitung bei uns im Land behalten. Deswegen ist es wichtig, die Folgen abzuschätzen. Das wollen wir mit einer Machbarkeits-studie untersetzen, die auch Instrumente beschreiben soll, mit denen Tierhalter den Transformationsprozess finanzieren können. Tierwohlprämien könnten zum Beispiel ein Mittel sein.

Letztlich werden die Nutztierhalter nicht um Umbaumaßnahmen herumkommen. Die sind nicht nur teuer, sie sind auch kompliziert, weil es immissions-schutzrechtliche Hürden gibt. Hier muss der Bund helfen und Erleichterungen für landwirtschaftliche Tierhaltungen schaffen.

Und last but not least müssen wir die Tierhalter auch aus- und weiterbilden um dauerhaft ein einheitliches Niveau in der Tierhaltung zu erreichen.

Es ist klar, dass sich viele Menschen wünschen – und ich gehöre dazu – wir könnten praktisch über Nacht ein anderes Tierhaltungssystem errichten. Das wird aber nicht funktionieren. Dennoch bin ich froh, dass wir uns jetzt endlich auf den Weg gemacht haben. Denn allen ist klar: Ein „Weiter-wie-bisher“ kann es nicht geben.“

Förderung des Tierschutzes

Schwerin – Vor dem Landtag im Schweriner Schloss haben Mitglieder des Katzenschutzvereins Kühlungsborn und des Deutschen Tierschutzbundes demonstriert. Anlass war der auch in den Medien berichtete Fall einer Katzenzüchterin, die seit Jahren Veterinäre und Behörden beschäftigt. Der für den Tierschutz zuständige Landwirtschafts- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, stellte sich den Demonstrationsteilnehmern zur Diskussion. Am Ende erhielt der Minister Applaus für seine Ausführungen. Im Anschluss erklärte Backhaus:

„Ich habe mich bei den Demonstranten dafür bedankt, dass sie sich seit Jahren um das Wohl der Katzen im Haus der Züchterin gesorgt haben. Dabei sind sie vielleicht auch mal über das Ziel hinausgeschossen. Aber auch von Seiten der Behörden ist nicht alles richtig gelaufen. Auch wenn es regelmäßigen Kontakt des Kreisveterinäramtes mit der Dame gegeben hat – zum Besseren hat sich nichts verändert. Jetzt, nachdem die Züchterin eingewilligt hat, die Katzen abzugeben, hoffe ich, dass sich alles zum Guten wendet.

Ich möchte aber feststellen, dass dieser Fall nicht beispielhaft für die Situation des Tierschutzes im Land ist.

In der Regel werden aufgefundene oder den Haltern abgenommene Tiere vorbildlich versorgt. Dabei spielt auch das Ehrenamt immer wieder eine herausragende Rolle. Darum Unterstützt mein Haus seit vielen Jahren zum Beispiel die Tierheime des Landes mit inzwischen rund 4,4 Millionen Euro. Die Förderung stieg von 100.000 Euro im Jahr 2012 auf inzwischen 350.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 30.000 Euro jährlich für die Katzenkastration. Sie ist ein wesentliches Mittel, um den Zuwachs von freilaufenden Katzen zu begrenzen. Allein mit den Mitteln aus den Jahren 2016 bis 2018, die wir dem Deutschen Tierschutzbund ausgereicht haben, konnten theoretisch 16.070 Geburten verhindert werden. Bei einer Beispielrechnung kann man davon ausgehen, dass wenn von diesen Geburten die Hälfte weibliche Katzen wären, so wären bei 2 Würfen mit durchschnittlich 5 Welpen weitere 80.350 Geburten von Katzen verhindert worden.

Einigkeit zwischen den Katzenschützern und mir besteht auch über die neue Verwaltungsvorschrift Fundtiere, die mein Haus gemeinsam mit dem Innenministerium auf den Weg gebracht hat. Mit der Vorschrift ist endlich klar geregelt, bei wem die Zuständigkeit für Fundtiere liegt und wie mit diesen Geschöpfen umzugehen ist. Nun muss sie auch konsequent umgesetzt werden.“

ASP-Restriktionsgebiete

M-V für Beseitigung von Fallwild aus ASP-Restriktionsgebieten gerüstet

Schwerin – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren in aller Munde. Diese gefährliche und anzeigepflichtige Tierseuche hat sich ausgehend von Georgien im Jahre 2007 kontinuierlich ausgebreitet. 2014 hat das ASP-Virus die baltischen Länder und Polen erreicht. Einschleppungen der ASP nach Tschechien und Belgien in den letzten Jahren haben gezeigt, dass das ASP-Virus durch menschliches Fehlverhalten in kürzester Zeit weite Strecken überwinden kann und kein Land vor dieser Tierseuche gefeit ist.

Seit November letzten Jahres ist die ASP bis nach Westpolen vorgedrungen. Dieser relativ neue Seuchenherd befindet sich unweit der Grenze zu den Ländern Brandenburg und Sachsen. Derzeit sind 13 Länder in Europa von der ASP betroffen. Hohe Fallzahlen bei Wildschweinen werden aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn und bei Hausschweinen aus Rumänien und Polen gemeldet.

„Die ASP steht also förmlich vor der Tür. Deswegen tun wir alles, um unser Landesgebiet vor Einschleppungen des ASP-Virus zu schützen, die Betriebe mit Schweinehaltung optimal auf eine mögliche Einschleppung vorzubereiten, aber auch Systeme für eine ordnungsgemäße Beseitigung von verendeten oder krank erlegten Wildschweinen im Seuchenfall zu etablieren“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH am Standort Malchin seit vielen Jahren zuverlässig durchgeführt. Ist der Ausbruch der ASP bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, unterliegt auch die Beseitigung von Tierkörpern von Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen bestimmten Kriterien. Sowohl erlegte, ASP-Virus-positive Wildschweine, verendet aufgefundene Wildschweine als auch der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins müssen in diesen Gebieten in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 unschädlich beseitigt werden.

Gemeinsam haben Vertreter der SecAnim GmbH, des Agrarministeriums und der Kreise nach intensiver Fachdiskussion vor einiger Zeit entschieden, für diesen Entsorgungsfall ein Spezialfahrzeug vom Typ Mercedes Benz Atego, das insgesamt 16 1,1 m 3-Edelstahlbehälter im Austauschsystem transportieren kann, vorzuhalten. Weitere Austauschbehälter stehen für einen rotierenden Einsatz des Fahrzeugs bei der SecAnim GmbH bereit. Unter strenger Einhaltung der seuchenhygienischen Bestimmungen können damit in den wegen ASP eingerichteten Restriktionsgebieten regelmäßig befüllte Behälter gegen gereinigte und desinfizierte Behälter ausgetauscht werden.

Heute wurde dieses Spezialfahrzeug der SecAnim GmbH vom Hersteller im Beisein von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Landwirtschaft und Fischerei und des für die Überwachung dieses Verarbeitungsbetriebes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte übergeben.

Minister Backhaus begrüßt dies außerordentlich und unterstreicht die Innovationsbereitschaft der SecAnim GmbH und die jahrelange erfolgreiche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Veterinärbehörden unseres Landes.

„Somit sind wir im Land bezüglich der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen von Wild nach Ausbruch der ASP sehr gut aufgestellt“, betont Minister Dr. Backhaus.

Weniger Phosphoreinträge

Schwerin – Im August 2018, haben Minister Dr. Backhaus und die Vorsitzenden der BDEW-Wasserwirtschaft M-V und KOWA M-V die Gemeinsame Erklärung zur Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns unterzeichnet.

Ziel dieser Gemeinsamen Erklärung ist es, bei den Kläranlagen mit Reinigungskapazitäten bis zu 10.000 Einwohnerwerten (GK 1 – 3), für die bisher keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Phosphorelimination gestellt werden, die Reinigungs-leistung beim Parameter Phosphor durch Optimierungs- oder investive Maßnahmen weiter zu verbessern. Etwa 40 Kläranlagen dieser Größenordnung mussten zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der konkreten Gewässersituation bereits erhöhte Anforderungen einhalten.

„Auch wenn aufgrund des seit 1991 realisierten enormen Investitionsvolumens von 2,5 Milliarden Euro die kommunalen Kläranlagen in M-V nur noch zu etwa 18 Prozent zu den Phosphoreinträgen in die Gewässer beitragen, bringen die Interessenvertretungen der Mecklenburg-Vorpommerschen Abwasserentsorger und das Umweltministerium mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung ihr gemeinsames Streben zur weiteren Verbesserung des Gewässerzustandes in Mecklenburg-Vorpommern eindrucksvoll zum Ausdruck“, so Minister Dr. Backhaus während der damaligen Unterzeichnung.

Obwohl die Kläranlagen der Größenklassen 1 – 3 nur 16 % der gesamten Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen im Land ausmachen, emittieren sie doch rund 60 % der gesamten Phosphorfracht aller Kläranlagen.

Eine erste Auswertung, welche Aktivitäten unter dem Dach der Gemeinsamen Erklärung seit August 2018 begonnen oder zum Abschluss gebracht werden konnten, zeigt bereits positive Ergebnisse:

In den Jahren 2018/2019 wurde auf 8 Kläranlagen eine Phosphorelimination in Betrieb genommen. Außerdem wurden 4 Kläranlagen stillgelegt und das Abwasser wird nun zu Kläranlagen mit einer Phosphor-Elimination übergeleitet.

In 2020 wurden bereits fertiggestellt bzw. sind in Planung oder Bau:

– Nachrüstung von 13 Anlagen zur Phosphorelimination,
– Verbesserung der vorhandenen Phosphorelimination bei 2 Kläranlagen,
– Außerbetriebnahme von 4 Kläranlagen und Überleitung zu Kläranlagen mit Phosphorelimination

Zusätzlich laufen vorbereitende Gespräche der unteren Wasserbehörden mit den Kläranlagenbetreibern zur Verbesserung der Reinigungsleistung für 19 Anlagen.

Die konkreten Frachtreduzierungen werden sich in den nächsten Jahresberichten der Kläranlagen auch zahlenmäßig niederschlagen.

Zur fachlichen Unterstützung dieses Verbesserungs-prozesses hat der DWA Landesverband Nord-Ost das Thema „Phosphorelimination in Kläranlagen“ im Fortbildungsprogramm des Betriebspersonals im Rahmen der DWA-Kläranlagen-Nachbarschaften fest verankert und behandelt dieses Thema auch regelmäßig während seiner Fachveranstaltungen.

Und auch die Professur Wasserwirtschaft der Universität Rostock hat wie zugesagt den bisherigen Prozess fachlich unterstützt.

Seit 2018 wurden rund 300.000 € Fördermittel zur Verbesserung der Phosphorelimination durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Weitere 2 beantragte Vorhaben sind für eine Förderung in Höhe von rd. 388.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.

„Da es bei den Maßnahmen, die im Rahmen der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ realisiert werden, nicht um die Einhaltung gesetzlich schon vorgeschriebener Anforderungen geht, sondern um ein freiwilliges Mehr an Gewässerschutz, hat diese Initiative Vorbildfunktion auch für andere Bereiche, die maßgeblichen Einfluss auf die Gewässerqualität haben.“, so Minister Dr. Backhaus.

Hitze, Trockenheit, versiegelte Städte

BUND fordert gesundes Stadtklima für alle

Berlin – Es ist heiß. In den Städten sind die durch den Klimawandel auftretenden Hitzetage und sogenannten Tropennächte besonders stark spürbar und haben negative Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner und die Natur in der Stadt. Ein Grund für die extreme Hitze ist der hohe Versiegelungsgrad in unseren Städten.

Durchgrünte Städte sind widerstandsfähiger gegen die Folgen der Erderhitzung. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) müssen die Kommunen angesichts der Klimakrise dringend umdenken und den Stadtumbau hin zu mehr Grün in der Stadt vorantreiben. Hierzu erklärt Afra Heil, BUND-Expertin für den Stadtnaturschutz: „Die Versiegelung unserer Städte hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen, immer mehr Grünflächen verschwinden, Hitzetage werden unerträglich. Es fehlt Schatten, Verdunstungskälte und die Abkühlung der Luft. Unsere Städte und die Menschen, die in ihnen leben, stehen vor dem Hitzekoller.“

Laut Umweltbundesamt sind mit Stand dieses Jahres etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland versiegelt und täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht, also zusätzlich versiegelt. „Um den Hitzewellen langfristig zu begegnen, braucht es Maßnahmen, die Städte grüner und resilienter machen“, so Heil. „Das kann eine Kombination aus Wasserrückhalt durch stärkere Begrünung, Entsiegelung von zum Beispiel Schulhöfen und das Anlegen von Versickerungsmulden sein. Übergreifende Ansätze wie Schwammstadtkonzepte schaffen langfristige Klimawandelanpassungen und sorgen für ein gesundes Stadtklima für alle.“

Für den Wasserhaushalt in Städten gibt es durch die Versiegelung vorrangig zwei unmittelbare Auswirkungen: Einerseits kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass es bei starken Regenereignissen zu örtlichen Überschwemmungen kommt, da die Kanalisation die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen kann. Heil weiter: „Wir begrüßen die Initiative von Bundesumweltministerin Schulze, im nächsten Jahr eine nationale Wasserstrategie vorzulegen. Der Umgang mit Regenwasser muss darin eine zentrale Rolle spielen. Wir brauchen in den Städten mehr natürlichen Speicherraum für Wasser, das wertvolle Regenwasser einfach in die Kanalisation abzuleiten ist nicht mehr zeitgemäß. Durch die Anreicherung des Grundwassers mit Regenwasser wird der natürliche Wasserhaushalt unterstützt und das anfallende Wasser kann von den Stadtbäumen genutzt werden.“

Auch fallen siedlungsnahe Erholungslandschaften, wie Grünanlagen, aber auch Kleingärten der Versiegelung zum Opfer. In der Folge müssen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner für das Naturerleben immer weitere Strecken zurücklegen. „Urbane grüne und blaue Infrastruktur, wie Grünanlagen oder Gewässer sind nicht optional, sondern zwingend notwendig für den Menschen, besonders in Zeiten des Klimawandels“, sagt Heil. „Wir brauchen mehr grüne Freiräume in den Städten. Wasser, Natur, Plätze und Parks sind eine notwendige Infrastruktur in der Stadt der Zukunft, um ein lebenswertes Umfeld für die Menschen zu sichern. Besonders einkommensschwache Menschen leiden unter dem Verschwinden von Grünflächen in der Stadt, mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Der BUND kritisiert weiter, dass mit der Versiegelung die Lebensraumfunktion und die Fruchtbarkeit des Bodens verloren gehen. Das hat wiederum negative Effekte auf die Bodenfauna und die Artenvielfalt im Allgemeinen. „Biodiversität ist für Menschen überlebenswichtig und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei“, so die Naturschutzexpertin weiter. „Das Motto muss lauten: Grünfläche statt Parkplatz.“

Zudem weist der BUND darauf hin, dass Bodenversiegelungen nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen sind. Heil abschließend: „Der erste Ansatzpunkt ist daher, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu betreiben, um eine Neuversiegelung zu vermeiden. Dabei muss das Konzept der ‚Doppelten Innenentwicklung‘ angewendet werden. Das heißt, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.“ Dabei soll eine weitere Flächeninanspruchnahme verhindert werden und gleichzeitig die ökologischen Funktionen des urbanen Grüns geschützt und qualifiziert werden. Stadtnatur muss integrativer Bestandteil von Stadtplanung werden.

Täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt. Das 30-Hektar Ziel der Bundesregierung, das mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossen wurde, liegt somit in weiter Ferne.

Der BUND fordert Null-Versiegelung: Zusätzliche Versiegelungen müssen durch Rückbaumaßnahmen ausgeglichen werden.

Backhaus: Katzen sind keine Regenschirme

Schwerin – Der Städte- und Gemeindetag MV hat beschlossen, dass die Kommunen die vom Innenministerium kürzlich erlassene „Verwaltungsvorschrift Fundtiere“ nicht umsetzen werden. Der für den Tierschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Unverständnis über diesen Beschluss:

„Ich muss mich schon sehr wundern, wie sich der Städte- und Gemeindetag gegen den Tierschutz stellt, der doch im Grundgesetz verankert ist. Die vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erlassene Verwaltungsvorschrift stellt endlich einen Jahrzehnte währenden Missstand ab. Wenn der Bürger bei der Behörde einen Regenschirm als Fundsache abgibt, ist dieser für sechs Monate zu verwahren. Für Fundtiere, zum Beispiel Katzen, gilt das nun endlich auch. Nur, dass Tiere tierschutzgerecht zum Beispiel in einem Tierheim untergebracht werden müssen und nicht ins Regal gehören. Tierschützer haben das lange gefordert und begrüßen diese Regelung. Wenn die Kommunen sich jetzt weigern, dies umzusetzen, ist das gleichsam ein Schlag ins Gesicht für die Tierschützer, die sich oft ehrenamtlich und unter persönlichen Opfern um Fundtiere kümmern. Ich erwarte daher, dass die Vorschrift konsequent umgesetzt wird.“

Es handele sich bei der Fundtierbetreuung um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten für die Ausführung der Aufgabe könnten, sofern sie zugeordnet und nachgewiesen werden können, im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen berücksichtigt werden. Die nächste Evaluierung des Finanzausgleichs werde 2021 erfolgen.

Auch das Argument, kommunale Futterstellen überlasteten die Gemeinden, könne er nicht gelten lassen, so Minister Backhaus: „Für den Fall, dass eine aufgefundene und bei der Behörde abgelieferte Katze aufgrund ihres Verhaltens nicht vermittlungsfähig ist und in einem Tierheim nicht tierschutzgerecht untergebracht werden kann, besteht die wesentlich kostengünstigere Möglichkeit, eine solche Katze auch an einer Futterstelle zu verwahren. Für die Verwahrung an einer Futterstelle ist die Kennzeichnung und Registrierung sowie Kastration der Katze zwingend notwendig. Die Futterstelle wird nach örtlichen Gegebenheiten bei Tierschutzvereinen oder Ehrenamtlichen vorhanden sein, kann aber auch durch eine Kommune errichtet und betrieben werden. Das stellt keine unlösbare Aufgabe dar.“

Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Tierschutzvereine mit Fördergeldern für bauliche Investitionen seit 1993 mit insgesamt 4.400.500 Euro. Außerdem unterstützt das Landwirtschaftsministerium MV den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes bei Projekten zur Kastrationen von freilebenden Katzen seit 2016 mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 170.000 Euro.

Badestellen in den Kommunen

Schwerin – Nach § 21 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG MV) darf jedermann die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme von Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken zum Baden benutzen. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem Gemeingebrauch unterliegt, kann auch nicht einfach ein Badeverbot aussprechen. Vielmehr muss er dulden, dass dort gebadet wird. Ihn treffen allerdings neben dieser Duldungspflicht keine weiteren Verpflichtungen. Das Baden in natürlichen Gewässern ist danach also grundsätzlich erlaubt, erfolgt dann aber selbstverständlich auf eigene Gefahr.

Manche Kommunen belassen es nicht bei dem Gemeingebrauch. Sie nehmen das Baden also nicht nur hin, sondern signalisieren durch die Bereitstellung einer besonderen Infrastruktur (zum Beispiel Wasserrutsche, Duschen und Umkleidekabinen), dass an ihrem Gewässer gebadet werden kann. Aus § 823 Abs. 1 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass jeder, der im Verkehr eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen hat (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Wenn also eine Gemeinde durch die Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen, die neben der Prüfung der Eignung des Gewässers als Badestelle, der Überwachung der Wasserqualität, der Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes auch die Wartung der Anlagen und die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhalten.

Wenn geltend gemacht wird, die Bürgermeister bräuchten mehr Rechtssicherheit, so ist klarzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht landesgesetzlich ausgeschlossen werden kann. Vielmehr kann es nur um die Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen und eine entsprechende Beaufsichtigung der Badestellen gehen. Hierzu hat der Kommunale Schadensausgleich zuletzt im Mai 2017 ein umfangreiches Merkblatt herausgegeben, das den Kommunen als Leitfaden zum Umgang mit eigenen Badestellen dienen soll.