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Kategorie: Natur und Umwelt

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.

Warnung vor leichtem Sturmhochwasser

Schwerin – Für Donnerstag, den 28.11. werden an der Ostseeküste erhöhte Wasserstände erwartet. Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt zur Vorsicht.

„Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) warnt vor steigenden Wasserständen an der gesamten Ostseeküste. Die höchsten Wasserstände werden am Donnerstag erwartet.

Die bisherigen Prognosen zeigen jedoch höchstens eine leichte Überschreitung der Alarmstufe 1 und somit ein leichtes Sturmhochwasser an der Außenküste. Unsere Küstenschutzanlagen sind in einem guten und wehrfähigen Zustand und für deutlich höhere Wasserstände ausgelegt, daher rechnen wir mit keinen größeren Schäden.

Vorsicht ist allerdings trotzdem geboten. Ich bitte daher alle Menschen an den Küstenabschnitten, insbesondere an Steilküsten, sich nicht leichtsinnig zu verhalten und im Ernstfall auf die Anweisungen von Rettungs- und Sicherheitskräften zu achten“, so Dr. Backhaus.

Die Höchstwasserstände werden im Tagesverlauf des Donnerstags (28.11.24) mit Werten von voraussichtlich +75 cm im Westen und bis zu + 100 cm im östlich von Rügen erwartet. Im Saaler Bodden ist mit deutlich niedrigeren Wasserständen zu rechnen, hier werden maximale Wasserstände von + 48 cm erwartet.

Das Sperrwerk Greifswald wird nach jetzigem Stand nicht geschlossen.

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

Tote Kegelrobben

Backhaus will Tierschutzanforderungen an Fanggeräten erhöhen

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus will die Küstenfischereiverordnung des Landes überarbeiten lassen. Dies kündigte er heute auf einer Pressekonferenz an seinem Dienstsitz in Schwerin an. Ziel ist, die Anforderungen an spezifischen Fanggeräten zur Vermeidung von Beifang weiter zu erhöhen bzw. auf die Küstengewässer auszudehnen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum September bis November vor der Küste Rügens unter anderem von Mitarbeitenden des Biosphärenreservats Südost-Rügen tot aufgefunden wurden.

„Ich möchte ausdrücklich betonen, das bis zuletzt kein kausaler Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und fischereilichen Aktivitäten hergestellt werden konnte. Für mich gilt daher nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden forschen nach wie vor intensiv in alle Richtungen, die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf ein infektiöses Geschehen liegen nicht vor. Ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod kann weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.

Dem Land ist sehr daran gelegen, alles zutun, um derartige Ereignisse künftig zu vermeiden. Da die Fischerei als auch der Artenschutz in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, lasse ich derzeit prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Fischern zu helfen, das ungewünschte Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden (Phoca vitulina) in Fanggeräte zu vermeiden.

Im Greifswalder Bodden ist das Aufstellen von Bügelreusen bereits an spezielle Auflagen gebunden, da sich dort in der Vergangenheit besonders viele Kegelroben aufhielten. Die ringförmigen, nicht dehnbaren Schutzeinrichtungen haben einen maximalen Umfang von 75 Zentimetern und verhindern das Einschwimmen von Robben und Seehunden in die 1. Reusenkehle. Ich plane, diese Regelung auf die Küstengewässer auszuweiten. An dieser Entscheidung sind die Küstenfischer zu beteiligen. Dieses Verfahren halte ich für richtig und zielführend, denn neben dem Natur- und Artenschutz müssen wir auch die Funktionstüchtigkeit der modifizierten Reusen gewährleisten“, betonte Minister Backhaus.

„Der nachweislich unnatürliche Tod von 44 Kegelrobben in einem so kurzen Zeitraum und so eingegrenzten Gebiet ist äußerst besorgniserregend. Eine erneute Wiederholung solch einer Serie muss verhindert werden. Deshalb ist die schnellstmögliche Sicherung von Reusen gegen das Einschwimmen von Kegelrobben jetzt ein entscheidender Schritt,“ sagt Prof. Burkard Baschek, Direktor des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund. Die Wissenschaftler*innen des Deutschen Meeresmuseums untersuchen seit Langem die Bestandsentwicklung und Lebensweise der in der Ostsee heimischen Kegelrobben und Schweinswale. Sie prüfen, wie Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Tier und Mensch abgeleitet werden können.

Zur Konkretisierung dieses Ansatzes wird zudem die Erstellung eines „Robbenplans“ für die Ostseeküstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns unter Beteiligung der betroffenen Intressensgruppen, darunter Vertreter der Naturschutzverbände, des Deutschen Meeresmuseums als auch der Fischerei, sowie Verwendung von Ergebnissen wissenschaftlicher Begleitforschung vorbereitet. Hierzu sind durch das Land Mittel im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingeplant.

Minister Backhaus setzt perspektivisch außerdem auf den Einsatz alternativer Fanggeräte, wie Pontonhebereusen. In Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei wurden bereits erste Prototypen in Ummanz und in Schleswig Holstein getestet. Ziel ist es, ein an Kegelrobben und Seehunde angepasstes Fanggerät, dass sowohl einerseits die Tiere vor Verletzungen als auch andererseits die Fänge vor den Kegelrobben und Seehunden  schützt. Die bessere Selektivität der Pontonhebereuse wurde bereits nachgewiesen. Aktuell prüft das Thünen-Institut in Zusammenarbeit mit den Fischern, die das Gerät bereits testweise einsetzen, die hinreichende Wirtschaftlichkeit.

Darüberhinaus kündigte Minister Backhaus an, dass auch die Kontrollen der Fischereiaufsicht verstärkt werden sollen. Dazu sollen neben Drohnen auch ferngesteuerte Tauchroboter zur Verfügung gestellt werden. Bei den durchgeführten Seekontrollen der Reuse Thiessow wurden die Unterwasseraufnahmen durch die Kollegen des Bundesamtes für Natruschutz gefertigt.

In der Ostsee leben derzeit rund 55.000 Kegelrobben.

Pilotprojekt für die neuen MoorFuturesflex

Schwerin – Die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures® erfreuen sich nach wie vor sehr großer Beliebtheit. Mit bereits 30.000 verkauften Zertifikaten werden rund 30.000 Tonnen CO2 in den kommenden 50 Jahren vermieden und 1,5 Mio. Euro für die Wiedervernässung von Mooren eingenommen.

Nun ergeben sich mit den MoorFuturesflex neue Möglichkeiten, die auch eine schrittweise Anhebung der Wasserstände ermöglichen. Somit können sich sowohl die Vegetation als auch die landwirtschaftliche Nutzung auf die Veränderung einstellen. Den Eigentümern und Landwirten ergeben sich dabei neue Einkommensmöglichkeiten.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus erklärt die Vorteile: „Ich freue mich sehr, dass nun eine unmittelbare Verknüpfung von Klimaschutz und landwirtschaftlichem Ertrag möglich ist. Die Anhebung der Wasserstände im Moor stellt die Bewirtschaftung vor neue Herausforderungen, ermöglicht aber gleichzeitig die Generierung neuer Produkte in Form von CO2 Zertifikaten. Die Ausgabe der Zertifikate erfolgt erst nach belegter Anhebung der Wasserstände. Diese werden tagesaktuell gemessen, somit wird dokumentiert, welche Auswirkungen die umgesetzten Maßnahmen haben. Dies bietet die Möglichkeit, schrittweise die Wasserstände zu erhöhen.“

Klimaschutz im Moor ist ein Produkt, das gesellschaftlich nachgefragt wird. Mit den MoorFuturesflex geben wir Eigentümern und Landwirten ein Instrument an die Hand, um selbst über die Wasserstände und den Einnahmen aus Nutzung und Klimaschutz zu entscheiden. Hierüber ermöglichen wir weitere private Investitionen für den Klimaschutz in unseren Mooren.” so Backhaus.

Erforderliche Investitionen zur Regulierung des Wasserstandes können über den Verkauf von MoorFuturesflex Zertifikaten finanziert werden. Für die Landwirte besteht die Möglichkeit die Erschwernisse der Bewirtschaftung bzw. Ertragsrückgänge durch Teilnahme an begleitenden Agrarumweltprogrammen wie der “Moorschonenden Stauhaltung” auszugleichen.

Die Entwicklung der MoorFuturesflex erfolgte durch das Unternehmen aeco im Zusammenwirken mit dem Ministerium und seinen Partnern.

aeco sieht für sich in dieser Art des naturbasierten Klimaschutzes für die Zukunft ein sehr attraktives Geschäftsmodell: „Da wir unsere Zertifikate unter der starken und bestens etablierten Marke MoorFutures® entwickeln und vermarkten wollten, sind wir auf das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere im Klimaschutzministerium zugegangen und haben die notwendigen Änderungen an dem Standard und der Methodologie angeregt. Wichtig ist für uns dabei, die Entscheidung über die tatsächliche Anhebung des Wasserstandes bei den Menschen vor Ort zu belassen”, so Christian Schröder von aeco. „Dieses Vorgehen soll es ermöglichen, die Nutzung fortzuführen.”

Die Änderungen gegenüber den ursprünglichen MoorFutures wurde im unmittelbaren Austausch mit der EU vorgenommen.

„Die EU begrüßt unsere Initiative sehr und sieht in den MoorFuturesflex ein innovatives und beispielgebendes Instrument, um privates Kapital für den Klimaschutz verfügbar zu machen“, so Minister Backhaus. „Wir würden uns freuen, wenn andere Länder oder Regionen unserem Beispiel folgen würden.“ Das Pilotprojekt wird auf dem Polder Bauernhand nahe Neukalen umgesetzt.

Dazu Minister Dr. Backhaus: „Herzlich bedanken möchte ich mich bei den Familien Voigt und Bork, die diesen Weg mit uns gehen und ein Pilotprojekt auf ihren Flächen befürworten. Entwicklungen wie diese sind nur möglich, wenn es ein Vertrauen zwischen den Betrieben, der Verwaltung und der Wissenschaft gib.“

„In Mecklenburg-Vorpommern wird wieder einmal Pionierarbeit in Sachen Moorklimaschutz geleistet“, freut sich Dr. Malte Schneider von aeco. „Wir sind uns sicher, dass wir basierend auf den hier gemachten Erfahrungen zahlreiche weitere Projekte umsetzen können. Wir freuen uns über direkte Kontaktaufnahme durch Landwirte und Eigentümer, um die Machbarkeit eines durch uns finanzierten Klimaschutzprojektes zu besprechen.“

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere im Klimaschutzministerium wurde am 01.10.2021 gegründet, um die Entwicklung der Ökowertpapiere (derzeit Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck) zu forcieren, weitere Informationen siehe unter Zukunft durch naturbasierte Lösungen – z-eco.de. Die MoorFutures wurden gemeinsam mit der Universität Greifswald entwickelt und sind seit 2012 am Markt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang vier Projekte umgesetzt. Fachliche Grundlage sind ein eigens erarbeiteter Standard und eine Methodologie (= Lehre, wie etwas zu tun ist“). Für das neue Produkt MoorFuturesflex wurden beide Dokumente angepasst. Insbesondere erfolgt hier der Verkauf nicht mehr zu Beginn der Laufzeit (ex ante), sondern während der Laufzeit (ex post).

Wesentlich für die Generierung eines Kohlenstoffzertifikates ist, dass das Klimaschutzprojekt ohne den Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate nicht finanzierbar wäre. Dieses Kriterium gilt auch für die MoorFuturesflex. Wenn ein Wiedervernässungs-Projekt auf einer Fläche ohne weiteres z. B. durch AUK-Maßnahmen wie der Moorschonenden Stauhaltung geführt werden kann, können die MoorFuturesflex nicht zum Einsatz kommen.

Die ursprünglichen MoorFutures werden auch weiterhin angeboten und sind qualitativ nicht schlechter als die MoorFuturesflex. Sie zielen allerdings auf langfristig festgeschriebene hohe Wasserstände und einen weitgehenden Nutzungsverzicht.

aeco ist ein in Berlin ansässiges, 2023 gegründetes Start-up. aeco hat sich das Ziel gesetzt, ein führender kooperativer Entwickler von Moor-Restaurierungsprojekten in Europa zu werden – und damit dabei zu helfen, die Umsetzung von dringenden Maßnahmen in diesem Sektor zu beschleunigen. Dabei geht es um alle Ökosystemdienstleistungen, die restaurierte Moore erbringen können, im ersten Schritt ist das Geschäftsmodell aber auf die Generierung und den Verkauf von CO2 Zertifikaten am freiwilligen Kohlenstoffmarkt ausgerichtet.

Um eine Skalierung zu erreichen, arbeitet aeco derzeit in Deutschland und mit Partnerorganisationen auch in Polen, Litauen und Lettland an der Entwicklung einer umfangreichen Pipeline an Projekten. Daneben setzt aeco auf die Standardisierung und Digitalisierung des Prozesses, der Moor-Restaurierungsprojekten zugrunde liegt. Dies ist umso wichtiger, da es nur eine sehr begrenzte Anzahl an Experten gibt, so dass deren Wissen gehebelt werden muss.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

Erneute UNESCO-Anerkennung

Biosphärenreservat Südost-Rügen

Schwerin – Das Biosphärenreservat Südost-Rügen erhält heute erneut die UNESCO-Anerkennung. Im Rahmen einer Festveranstaltung nimmt Umweltminister Dr. Till Backhaus heute  die Auszeichnung von Barbara Engels, Abteilungsleiterin „Gesellschaft, Ökonomie und internationaler Naturschutz“ im Bundesamt für Naturschutz und Mitglied im Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB), auf der Seebrücke in Sellin entgegen. In seiner Rede betont der Minister, dass die Anerkennung eine große Ehre, aber auch ein Auftrag sei, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und weiterhin ein Vorbild für nachhaltige Entwicklung der Region zu sein.

Es ist das dritte Mal seit der Erstanerkennung im Jahr 1991, dass das Biosphärenreservat Südost-Rügen die strengen Anforderungen für UNESCO-Biosphärenreservate erfüllt: „Dies ist ein großer Erfolg, zu dem viele von Ihnen einen wertvollen Beitrag geleistet haben“, dankt Minister Backhaus allen beteiligten Akteuren. Die größte Herausforderung im Evaluierungsprozess sei die Kernzonenerweiterung auf über 3% der Gesamtfläche gewesen.

Dazu musste innerhalb kurzer Zeit eine rechtlich gesicherte Kernzonenerweiterung auf 600 ha bewerkstelligt werden. „Innerhalb von nur zehn Monaten hat mein Haus eine entsprechende Verordnung erlassen. Mit viel Engagement und sorgfältiger Abstimmung ist es gelungen, die Kernzone von um 379 ha auf 713 ha zu erweitern, was nunmehr 3,1 % der Gesamtfläche des Biosphärenreservats entspricht. Die Vergrößerungen wurden insbesondere um Insel Vilm sowie in den Naturschutzgebieten Granitz und Goor vorgenommen“, sagt Minister Backhaus vor Ort.

Eine wichtige Neuerung sei laut Backhaus der geplante Beitritt der Gemeinde Zirkow mit ihrem gesamten Gemeindegenbiet. „Dieser Gemeindevertreterbeschluss Entschluss wird die Gesamtfläche des Biosphärenreservats um etwa 2.100 Hektar auf 25.000 Hektar erweitern – ein beachtlicher Zuwachs, der das Netzwerk und die Schutzwirkung des Biosphärenreservats weiter stärkt und uns ein ganzes Stück näher an die geforderte Gesamtgröße von 30.000 Hektar bringt“, unterstreicht der Minister.

Ein weiteres herausragendes Projekt sei das Vorhaben des Landschaftspflegeverbandes, das Naturschutzgebiet Granitz vollständig aus der forstlichen Nutzung zu nehmen und als Wildnisgebiet zu bewahren, ergänzt Cathrin Münster, Leiterin des Biosphärenreservats. Die Gemeinden Binz und Sellin unterstützen dieses Ziel nachdrücklich. Ein Antrag auf Finanzmittel beim Wildnisfonds des Bundes für den dauerhaften Nutzungsverzicht sei bereits gestellt geworden.

Weitere Meilensteine im Evaluierungszeitraum seit 2013 waren u.a. die Aufnahme des Biosphärenreservats Südost-Rügen ins internationale Netzwerk „Biosphere for Baltic“ im Jahr 2018, die 2019 eröffnete Ausstellung „Schätze der Region und nachhaltige Wirtschaftsformen“ im Besucher- und Informationszentrum Granitzhaus sowie die Einrichtung drei neuer Naturerlebnispfade mit Gesamtlänge von fast 37 km, und insgesamt 37 Stationen.

Die Anerkennung geht auf eine gründliche, mehrstufige Evaluierung zurück, die alle 10 Jahre für UNESCO-Biosphärenreservate durchgeführt wird. Dieser Prozess basiert auf den internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate und prüft, inwieweit die Gebiete die Funktionen des UNESCO-Programms erfüllen. Der Evaluierungsbericht, gegliedert in drei umfassende Teile und muss den strengen Kriterien des MAB-Programms standhalten.

„Ein partizipativer Ansatz sorgte dafür, dass alle Akteure – von den Kommunen bis zu den Verbänden – einbezogen wurden und so ihre Perspektiven und ihr Wissen in die Erarbeitung des Berichts einfließen lassen konnten. Die Unterstützung der Gemeinden und enge Zusammenarbeit mit der Bevölkerung sind ein wichtiger Baustein der UNESCO-Auszeichnung und bekräftigen die regionale Verankerung des Biosphärenreservats Südost-Rügen“, sagt Minister Backhaus abschließend.

300.000 Euro für Biberschäden

Schwerin – Minister Dr. Backhaus hat einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (WBV) übergeben. Das Landesgeld wird zur Mitfinanzierung von biberbedingten Aufwendungen bei der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung verwendet.

Der Minister erklärt: „Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass nach 2020/21 auch für 2024/25 wieder Mittel in Höhe von jährlich 300.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt werden. So können wir zu einer Kostenreduzierung bei den Gewässerunterhaltungsverbänden beitragen, die artenschutzrechtlichen Aufwendungen honorieren und zur Akzeptanz der Bevölkerung für die geschützte Art Biber verbessern.“

Den WBV entstehen jährlich etwas mehr als 600.000 Euro biberbedingte Unterhaltsaufwendungen, z. B. für zusätzliche Gewässerkontrollen und Reparaturen, für die Beseitigung von Abflusshindernissen und Schadstellen in Ufern und Anlagen oder für Präventivmaßnahmen zur Schadensvermeidung.

Der Biber ist eine geschützte Tierart, die sich dank des umfassenden Schutzes auch in M-V wieder verbreitet heimisch geworden ist. Als ein Tier, das seinen Lebensraum selbst gestalten kann, tritt es nicht selten in Konflikt zu menschlichen Nutzungen. Biber zu töten, ist grundsätzlich verboten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Natur und Indikator für eine naturnahe Gewässerentwicklung, wie sie sich die Gesellschaft wünscht.

„Mir ist wichtig“, so Minister Dr. Backhaus, „dass wir den Biber in unser Natur akzeptieren und diejenigen, die von seinem Wirken besonders betroffen sind, unterstützen.