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Kategorie: Natur und Umwelt

Küsten­schutz von Südost-Rügen

Insel Rügen – Auf Rügen haben in dieser Woche die Bauarbeiten zur Ver­besserung des Sturmflutschutzes von Ortslagen südlich von Göhren begonnen. Bis Ende Mai 2021 werden an zwei Abschnitten zwischen Göhren und Gager auf einer Gesamtlänge von ca. 2,2 Kilometer mehr als 200.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Bauherr ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. Bauausführender ist die Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen.

„Es handelt sich um eine geplante Wiederholungsaufspü­lung, die immer dann erfolgt, wenn das sogenannte Verschleißteil von Dünen fast abgetragen ist. Die Maß­nahme wird also das in den letzten Jahren am Strand und in den Dünen abgetragene Material ersetzen und damit den Küstenschutz in diesem Abschnitt zuverlässig sichern“, erläutert Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Denn Strand und Dünen sind wichtige Elemente des Sturmflutschutzes von Ortslagen an der Küste.“

Der Sand wird aus einer relativ nahen marinen Lager­stätte des Landes vor Koserow (Usedom) gewonnen. An Bord des Baggerschiffes wird der Sand gesiebt und die Sandqualität wird kontrolliert. Nach der Aufspülung werden die Dünen mit Strandhafer bepflanzt.

Die Maßnahme wird insgesamt ca. 2,3 Mio. Euro kosten. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. 30 Prozent der Mittel werden durch das Land MV aufgebracht.

Appell an Katzenbesitzer

Schwerin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unterstützt die alljährliche Frühjahrsaktion des Tierschutzbundes MV zur Kastration freilebender Katzen. „Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Tier. Lassen Sie ihre Katzen und Kater kastrieren, damit sie nicht zur Vermehrung des Leidens freilebender Katzen in ihrer Umgebung beitragen“, appelliert er an die Besitzer von Freigängerkatzen.

Das Projekt des Landesverbandes des Tierschutzbundes zur Kastration freilebender Katzen läuft seit 2016. Das Land unterstützt dabei mit jährlich 35.000 Euro. „Angenommen jede kastrierte Katze hätte zweimal pro Jahr je fünf Welpen geworfen, so haben die durchgeführten Kastrationen im Laufe der sechs Jahre weit über 20.000 Geburten verhindert“, rechnet der Minister den Nutzen vor.

Gleichzeitig bedauert der Minister, dass er keine rechtliche Handhabe für den Erlass einer landesweiten Kastrationspflicht habe. „Es gibt zwar einige Ansammlungen von freilebenden Katzen in Gartenanlagen, auf Campingplätzen, um landwirtschaftliche Betriebsstellen und in einigen Wohngebieten. Aber wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein flächendeckendes Problem mit freilebenden Katzen, was Voraussetzung für eine landesweite gesetzliche Regelung ist “ sagt Backhaus.

Der Minister wies jedoch auf die Möglichkeit hin, dass Kommunen per Katzenschutzverordnungen zur Kastration verpflichten können, sofern Gebiete mit Ansammlungen von Katzen in tierschutzwidrigen Lebensbedingungen existieren, deren Populationskontrolle oder Auflösung bisher nicht durch andere Maßnahmen gelungen ist. Diese Möglichkeit werde auch in der neuen Landesverordnung über die Zuständigkeiten im Tierschutz bestehen bleiben, verspricht der Minister.

Ansprechpartner für Katzenkastrationen sind die Ortsvereine des Tierschutzbundes oder das zuständige Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Die Streunerkatzen führen täglich einen harten Kampf ums Überleben. Hungernd und geschwächt, verletzt in Revierkämpfen, vielfach von Parasiten befallen, an Katzenschnupfen leidend vegetieren sie mehr oder weniger vor sich hin. Irgendwann verenden sie qualvoll. Dieses Leiden wird durch eine unkontrollierte Vermehrung potenziert. Das Einfangen-Kastrieren-Freilassen hat sich als die einzig sinnvolle, tierschutzgerechte Methode bewährt, einer unkontrollierten Vermehrung vorzubeugen.

Aber es reicht nicht, nur die Streuner zu kastrieren. Auch Freigängerkatzen zeugen Nachwuchs mit den freilebenden Tieren.

Per Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandes-verordnung besteht in MV seit 2014 die Möglichkeit, dass die Kommunen nach §13b Tierschutzgesetz Katzenschutzverordnungen erlassen können, die zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden Katzen verpflichten.

In MV nutzen das derzeit nur die Hansestadt Rostock und alle Gemeinden des Amtsgebiets Schwaan des Landkreises Rostock.

Das Kastrieren und Chippen einer Katze kostet etwa 120 Euro, das eines Katers etwa die Hälfte. Im Rahmen der Landesförderung von Kastrationsprojekten bei freilebenden Katzen werden pro Katze 50 Euro und pro Kater 25 Euro gefördert.

Förderprogramme für Insektenschutz

Schwerin – Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Donnerstag in der Landtagssitzung die Insektenschutzpolitik des Landes und verwies auf die erfolgreichen Förderprogramme in der Landwirtschaft.

Besonders erfreulich sei laut Minister die starke Nachfrage in der Landwirtschaft nach den Förderprogrammen für mehr Insektenschutz: „Ich weiß, dass auch die Landwirte ein großes Interesse daran haben, unsere Insekten und die Umwelt zu schützen. Und deshalb setze ich auf die geförderten freiwilligen Maßnahmen. Die Erfahrung in unserem Land zeigt auch, dass wir sehr gut vorankommen mit der Umstellung hin zu nachhaltigen und biologischen Produktionsweisen. Die rasant wachsenden Zahlen an nachhaltig bewirtschafteter Fläche und die Nachfrage nach unseren Förderprogrammen geben uns recht. Während 2019 für besonders insektenfreundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in nur zwei Jahren.“.

Um den dramatischen Verlust der Biodiversität zu stoppen, so der Minister in seiner Rede, seien ernsthafte Maßnahmen nötig, die jetzt mit dem Regelungspaket auch auf den Weg gebracht würden. Die bisherigen Programme zum Schutz der Insekten werden damit ausgeweitet und ergänzt. Gleichzeitig dürfe die Landwirtschaft mit den Einschränkungen nicht überfordert, sondern als Teil der Lösung einbezogen werden, betont Backhaus. Genau diese Herausforderung bilde der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Februar sehr gut ab. Die neuen Instrumente und Fördermöglichkeiten seien aus Sicht des Ministers ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

„Wer sich die Mühe macht, dieses „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Punkt für Punkt durchzugehen, wird erkennen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Bundesregierung dieses Thema angeht. Und er wird erkennen, mit welchem Engagement und Herzblut um die Kompromisse gerungen worden ist. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen den Interessen der Landbewirte und des Naturschutzes, zwischen Ökonomie und Ökologie.“

Im Vorfeld wurde vonseiten des Naturschutzes ein striktes Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel gefordert. Dieses Verbot gilt nun ausschließlich in hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land. Die Landwirte werden hingegen dazu angehalten, freiwillig auf insektenfreundliche Methoden umzusteigen. Dazu stehen künftig zahlreiche Förderungsinstrumente zur Verfügung. Auf nicht-geschützten Flächen wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat nur noch eingeschränkt zur Nutzung erlaubt sein, bevor die Ausbringung ab 2024 vollständig untersagt wird. Der Minister wertete das Ergebnis als großen Erfolg für beide Interessensseiten und sagte dem Gesetzesvorhaben seine volle Unterstützung zu.

Auch werde er sich dafür einsetzen, dass Einschränkungen der Landwirtschaft durch entsprechende finanzielle Leistungen entschädigt würden, so Minister Backhaus.

Frühlingsbaggerung Zufahrt Nothafen

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird wieder ausgebaggert. Das Baggerschiff „Elisabeth Høj“ hat seinen Einsatzort erreicht, um mit den Unterhaltungsmaßnahmen an der Hafenzufahrt zu beginnen. Diese Arbeiten sind aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Inselhafens der bisherige Nothafen offenbleibt. Das ist notwendig, damit der Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger diesen Hafen anlaufen kann, ebenso in Seenot geratene Schiffe. Wenn der neue Hafen fertig ist, entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt. Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und in einem offenen Gewässerbereich der Ostsee wieder ausgebracht. Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird und wie hoch die daraus resultierenden Kosten sind, wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.

Heringsangler vor Leichtsinn gewarnt

Schwerin – Nachdem sich der Winter zum Ende Februar hin spürbar zurückgezogen hat, hat der alljährliche Zug der Heringe in ihre Laichgewässer rund um den Greifswalder Bodden eingesetzt. An der Außenküste vor Rügen haben die ersten Schleppnetzzüge auf Hering stattgefunden, und auch die Fischerei am südlichen Greifswalder Bodden vermeldete erste Anlandungen. Ob und wie stark der Laichzug 2021 ausfallen wird, lässt sich noch nicht vorhersagen.

„Jetzt sind auch die Freizeitfischer verstärkt unterwegs und versuchen ihr Glück“, stellt Agrar-, Umwelt- und Fischereiminister Dr. Till Backhaus fest. „Da das Angeln von der Rügenbrücke nicht mehr möglich ist und Angelstellen von Land aus nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, wagen sich Anglerinnen und Angler verstärkt auch mit recht kleinen Booten auf die Gewässer. Kürzlich gab es einen Schiffbruch vor Rügen. Dabei konnten die beiden Angler zum Glück gerettet werden! Leider gehen solche Unglücke nicht immer glimpflich aus und werden gerade die vermeintlich sicheren inneren Küstengewässer oft unterschätzt. Ab der Wochenmitte ist für die nächsten Tage mit Starkwindlagen und Sturmböen zu rechnen. Auch Freizeitkapitäne mit Angelabsichten sollten also besonders achtsam sein und immer die nötige Sicherheitstechnik an Bord haben. Auch der Verzicht auf eine Ausfahrt bei kritischer Wetterlage kann Leben retten“, so der Minister.

Die Heringsangler bewegten sich daneben traditionell auch in den Hafenbereichen des Landes, auf den Molen und Seebrücken. Hier sei besondere Vorsicht und Rücksichtnahme wichtig, des Weiteren aber auch Ordnung und Sauberkeit am Angelplatz. Damit die Hafenbetreiber auch in Zukunft möglichst vielen Petrijüngern das Angeln in den dafür geeigneten Bereichen erlauben, sollten die Angler untereinander Vorbild sein und auch mal den Nebenmann auf die Gepflogenheiten hinweisen. Hierauf weist Minister Backhaus aus gegebenem Anlass noch einmal besonders hin.

„Selbstverständlich sollten die Angler alle notwendigen Papiere dabeihaben, darunter einen gültigen Fischereischein und die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer“, mahnt Backhaus. „Diese Verpflichtungen bestehen auch in Corona-Zeiten! Fischereiabgabemarken für den Fischereischein werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden ausgegeben. Wer noch keine Fischereiabgabemarke für das Jahr 2021 erworben hat, sollte sich an seine Ordnungsbehörde wenden und ggf. telefonisch die Öffnungszeiten erfragen. Auch die Angelvereine, Angelserviceläden, Ausgabestellen und Tankstellen können in die Ausgabe von Fischereiabgabemarken einbezogen sein – dies sollte direkt vor Ort erfragt werden.“

Da Angelserviceläden nach Maßgabe der Corona-LVO noch nicht geöffnet sind, darf der Verkauf von Angelerlaubnissen dort nur im Rahmen von Abhol- und Lieferservice erfolgen. Es besteht aber die Möglichkeit, Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes über den Online-Shop der oberen Fischereibehörde zu erwerben. Dieser kann über https://erlaubnis.angeln-mv.de aufgerufen werden. Die Bezahlung der Angelerlaubnis ist über Kreditkarte, GiroPay und PayPal möglich. Die Angelerlaubnis wird dann als pdf-Dokument an die angegebene Email-Adresse übermittelt.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Schwerin – Für das Frühjahr planen Landesregierung und Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) Maßnahmen zur groß­flächigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS). „Das Monitoring in 2020 ergab eine so starke Populations­zunahme, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier jetzt zwingend Bekämpfungsmaß­nah­men vorzu­bereiten und einzuplanen sind“, begründet Forstminister Dr. Till Backhaus die Notwendigkeit.

Zum Erfassen der Populationsentwicklung führen Mit­arbeiten­de des LUP und der Landesämter LALLF und LAGUS jährlich Nesterzählungen an jeweils 70 bis 80 Stand­orten im Südwesten des Landes durch. Nach der letzt­maligen großflächigen Bekämpfung im Jahre 2015 erholte sich die Population zusehends. Im letzten Jahr wurde an besonders betroffenen Straßenabschnitten eine mecha­nische Bekämpfung veranlasst. Das brachte aber nicht die erhofften Erfolge.

Nach Einschätzung der Gesundheitsexperten sind deshalb für diese Saison wieder großflächige Bekämpfungs­maßnahmen erforderlich. Wie 2012 und 2015 ist außerhalb von Ortschaften die Bekämpfung der Nester mit einem biologi­schen Insektizid aus der Luft und vom Boden aus vorgesehen.

Die Maßnahmen richten sich gegen die Raupen, deren Brennhaare die Gesundheitsgefährdung darstellen. Zeitlich ist deshalb der Einsatz nur in einem engen Fenster zwischen Mitte April und Mai möglich, das sich witterungsbedingt jedoch um einige Wochen ver­schieben kann. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von wenigen Tagen stattfinden. Die Koordination der Bekämpfung obliegt dem LAGUS. Die fachliche Aufsicht liegt beim Pflanzenschutzdienst des LALLF.

Betroffen von den chemischen Bekämpfungen sind etwa 350 Bäume an 80 km Landes- und Bundesstraßen sowie 35 km Kreisstraßen. An weiteren 175 Bäumen könnten die Nester mechanisch entfernt werden. Die Kosten werden voraussichtlich insgesamt rund 170.000 Euro betragen, wovon das Land rund zwei Drittel übernimmt.

Der EPS ist eine wärmeliebende Schmetterlingsart, die an Eichen lebt und durch Massenvermehrungen auffällt. Die Raupen des Falters bilden vom dritten bis sechsten Larvenstadium mikroskopisch kleine Brennhaare aus. Mit jeder Larval-Häutung werden neue Brennhaare gebildet, so dass sich deren Zahl für jede Raupe auf über eine Million addiert.

Die Brennhaare enthalten mehrere allergen-toxisch wirksame Substanzen und sind Auslöser verschiedener gesundheitlicher Beschwerden:

  • stark juckende Hautreizungen (Raupenhaardermatitis), häufig begleitet durch Sekundärentzündungen,
  • Reizungen der Augen/Konjunktivitis,
  • Beschwerden des oberen Nasen-Rachenraums und Asthma-ähnliche Symptome/Luftnot.
  • Bei besonders sensibilisierten Personen treten systemische Schockzustände auf. Diese Fälle sind selten, aber ggf. lebensbedrohlich.

Erhebungen des LAGUS in zwei betroffenen Gemeinden ergaben, dass in Befallsarealen 55 Prozent der Bevölkerung von EPS-Brennhaaren betroffen sind.

Die Jahrhundertsommer der letzten Jahre begünstigten die Entwicklung derart, dass sich in Teilbereichen des Landkreises Ludwiglust-Parchim (LUP) Starkbefälle mit über zehn Nestern pro Baum entwickelten. Bislang begrenzen sich diese Bereiche auf Allee-Eichen außer­halb von Ortschaften. Da das vorherrschende urbane Grün in LUP primär aus Eichen besteht, wird es ohne Bekämpfungs­maßnahmen in diesem Jahr zu einer erheblichen Ausbreitung in bewohnte Areale kommen und infolgedessen zu einer stark erhöhten Exposition und einer massiven gesundheitlichen Belastung der örtlichen Bevölkerung.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Kampagne „Wald ist Klimaschützer Nummer 1″

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat gemeinsam mit Vertretern der“ Familienbetriebe Land und Forst“ (FABLF) und der „AGDW – Die Waldeigentümer“ an der B321 zwischen Crivitz und Schwerin eine orangefarbene Acht enthüllt.

Die 2,50 Meter hohe und 1,3 Meter breite Zahl steht für die durchschnittliche CO2-Menge, die ein Hektar Wald pro Jahr speichert. Das Symbol ist Teil der bundesweiten Informationskampagne „Wald ist Klimaschützer Nummer 1.“ Die Kampagne soll auf die Klimaschutzleistungen des Waldes aufmerksam machen.

„Der deutsche Wald wächst auf rund 11,4 Mio. Hektar und bindet insgesamt 127 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr“, stellt der Forstminister fest. „Die Gesamtspeicherung pro Jahr entspricht damit 14% des deutschen Treibhausgasausstoßes. Das sind beeindruckende Zahlen, und die bundesweit laufende Kampagne „Wald ist Klimaschützer Nummer 1“ soll verdeutlichen, welche Leistungen der Wald für uns erbringt. Denn das Multitalent Wald ist viel mehr als nur Holzlieferant: Er hilft, das Klima zu schützen, sorgt für saubere Luft und sauberes Wasser. Er bietet Lebensraum für viele Arten und Erholung für Menschen. Eine unlängst vorgestellte Studie zu den Ökosystemleitungen des Waldes untersuchte allein 47 dieser Dienstleistungen. Und all das stellen der Wald und damit auch die Waldbesitzer der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung. Doch in Zeiten von Klimaerwärmung, Dürreperioden, Stürmen und Borkenkäferbefall funktioniert dieses System nicht mehr.

Der Wald braucht Hilfe und diese Hilfe kostet Geld. Ich schlage vor, dass wir einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Steuer nutzen, um die Klimaleistungen des Waldes zu bezahlen. So schaffen wir Anreize für Waldbesitzer damit sie den Klimaschutz vor die Holznutzung stellen. So treiben wir den nötigen Umbau hin zu artenreichen und klimaresistenten Wäldern voran“, so Backhaus.

„Darum Unterstützung für die Kampagne der Waldbesitzer. Wir brauchen eine breite Öffentlichkeit, die versteht, worum es geht: Es geht um nicht weniger als die Zukunft des Waldes und damit um unsere Zukunft. Deswegen sollte uns der Wald einiges Wert sein“, so Backhaus abschließend.