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Kategorie: Natur und Umwelt

Tierschutzrecht wird transparenter

Schwerin – Eine neue Landesverordnung soll ab März 2021 die Zuständig­keiten auf dem Gebiet des Tierschutzes in Mecklenburg-Vor­pommern transparenter machen. Bisher sind die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutz­rechts im Tierschutzzuständigkeitsgesetz, in zwei Landesverord­nungen und in einer Ministerverordnung geregelt. Um diese Bestimmungen in eine einzige Landesverordnung zusammen­führen zu können, muss zuvor das Tierschutzzuständigkeits­gesetz aufgehoben werden. Den Entwurf eines entsprechenden Aufhebungsgesetzes hat Agrarminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag vorgestellt.

„Wenn zukünftig die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes für MV durch eine einzige Landesverord­nung geregelt sind, trägt dies zur Deregulierung und Transparenz der Vorschriften in Mecklenburg-Vorpom­mern bei“, sagte Backhaus. Die neue Landesverordnung werde eine bessere Übersicht über die geltenden Regelungen zu den Zuständigkeiten im Tierschutzrecht schaffen und die Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie der Behörden untereinander erhöhen, so der Minister.

In die Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung würden ohne inhaltliche Veränderungen die Zuständigkeits­regelungen überführt, die bislang im Tierschutzzuständig­keitsgesetz sowie in den zwischenzeitlich erlassenen Landesverordnungen zum Tiertransport und zur Festlegung von Katzenschutzgebieten enthalten sind. Zudem werden Zuständigkeitsregelungen für europäische und bundesrechtliche Vorschriften (z. B. das Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz) aktualisiert und ergänzt.

Durch das im Jahr 2000 erlassene Tierschutzzuständig­keitsgesetz wurde der Vollzug der Aufgaben aus dem 1998 neugefassten Tierschutzgesetz des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Tierschutzrecht erfolgt organisatorisch durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Diese Aufgabenübertragung war damals verfassungs­rechtlich nur per Gesetz möglich. Erst seit Änderung der Landesverfassung im Jahre 2000 und dem Inkrafttreten des Landesorganisationsgesetzes im Jahr 2005 können diese Aufgaben auch durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung auf die Gemeinden und Landkreise übertragen werden.

Reduzierung von Plastikmüll

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute dem Landtag versichert, dass die Landesregierung die Aufgabe der Reduzierung des Plastikmüllaufkommens in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Schutz der Ostsee ernst nimmt und in vielen Punkten bereits gegensteuert. Allerdings seien die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen entweder noch so frisch, dass messbare Ergebnisse noch nicht vorliegen, oder sie sind derzeit noch in Erarbeitung bzw. Novellierung.

„Uns allen ist klar, dass wir weltweit ein Riesenproblem mit Kunststoffabfällen haben. Zu Recht beschäftigen wir uns auch hier im Landtag damit“, sagte Backhaus. Grundproblem von Kunststoffen sei ihre Langlebigkeit. Sie werden in der Umwelt kaum oder extrem langsam ab­gebaut. Deshalb sei aus seiner Sicht die Abfallvermeidung oberstes Gebot. Recycling von Kunststoffabfällen allein löse das Problem nicht.

„Entscheidend ist aus meiner Sicht die Reduzierung der Kunststoffproduktion, insbesondere der Einwegkunststoff­produktion. Ex und Hopp können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Backhaus. Nicht umsonst habe die Umweltministerkonferenz gerade jüngst im November allein drei Beschlüsse zur Reduzierung von Plastikmüll und Ressourcenschonung gefasst. Diese Beschlüsse wurden von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Zukünftig müsse eine Kombination aus der Getrennt­sammelpflicht für Kunststoffabfälle, deren Durchsetzung durch Pfanderhebung und verbindlichen Vorgaben zur Produktgestaltung und damit auch zur Gestaltung von deren Verpackungen erfolgen. Ganz entscheidend sind dabei Vorgaben zur Recyclefähigkeit von Kunststoffen und zum Einsatz von Recyclaten in der Neuproduktion.

Backhaus machte an Beispielen deutlich, dass auch auf Ebene der Kommunen oder im Rahmen gemeinsamer Aktionspläne der Ostseeanrainer Ideen entwickelt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Umgang mit Einwegplastik, aber auch insgesamt zum Umgang mit Wegwerfprodukten ändern sollen. Der vom Agraraus­schuss geforderte Maßnahmenkatalog für MV sei eine Aufgabe aller Ressorts der Landesregierung. „Ich werde darauf hinwirken, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Verantwortung im Sinne des Beschlusses des Landtags agieren werden“, versprach Backhaus.

Die Landeslehrstätte bleibt Chefsache

Schwerin – „Umweltbildung ist wichtiger denn je“, sagt Minister Dr. Till Backhaus nach einem Gespräch mit der Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Ute Hennings. Er informierte sich persönlich über die Pläne der Direktorin, die Landeslehrstätte als Stabstelle zur Chefsache zu machen. Dies begrüße er außerordentlich, denn es zeige, welche hohe Bedeutung der Landeslehrstätte auch zukünftig zukomme, so Backhaus.

Vorwürfe der Umweltverbände, die Landeslehrstätte würde aufgelöst, weist er zurück.

„Ich halte den Vorschlag der Direktorin, die Aufgaben Umweltbildung, die Betreuung des Ehrenamtes und die Öffentlichkeitsarbeit zu bündeln, für notwendig und richtig,“ so Backhaus. „Gerade in diesen Zeiten, in denen wir uns nicht persönlich treffen können, in denen Veranstaltungen, Schulungen und der Austausch über Videokonferenzen stattfinden müssen, ist es wichtig, den Bildungsauftrag des LUNG und die Öffentlichkeitsarbeit zu verzahnen.“

Nur gut informierte Menschen würden sich für Themen wie Umwelt- und Klimaschutz sowie Solidarität innerhalb der Gesellschaft engagieren. Es gelte gerade jetzt, moderne Medien zu nutzen, um vor allem auch jüngere Menschen zu erreichen. Er habe große Erwartungen an das entsprechende Konzept, das vom LUNG bis zum Jahresende vorgelegt werde.

„Die Landeslehrstätte wird mit Personal verstärkt, das interne Bildungs- und Medienkompetenz mitbringt,“ erklärte die Direktorin. Damit sollten die Medienkompetenz der LLS verbessert und die technischen Möglichkeiten des Internets gezielt genutzt werden. So könnten z.B. Webinare, kurze Informationsfilme und online-Präsentationen angeboten werden.

Aber auch die bisherigen Veranstaltungen sollten wiederaufgenommen werden, sobald persönliche Kontakte wieder vertretbar seien. Gerade für die ehrenamtlich tätigen Naturschützer seien persönlichen Gespräche und praktischen Schulungen wichtig, so Hennings weiter. Erfahrungen und Wissen ließen sich oft nur in der Natur austauschen und weitergeben.

„Die Freude an der Natur und die Sensibilität für unsere Umwelt erlebt man im Wald, auf der Wiese oder am Gewässer und nicht per Videokonferenz oder Online-Seminar. Vor allem Kinder müssen die Natur erkunden und draußen erfahren, wie alles mit allem zusammenhängt.“ erklärt Hennings. Deshalb werde auch zukünftig die Kinderumweltbildung ein wesentlicher Schwerpunkt des Landesamtes, aber auch der Naturparke sein.

Backhaus bat die Direktorin auch, auf das Ehrenamt zu zugehen und zu beraten, wie das LUNG bei der Nachwuchsgewinnung besser unterstützen könne.

Sorgen um Heilige Hallen unbegründet

Feldberg – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat den bekannten Wald „Heilige Hallen“ bei Feldberg besucht. Dem Termin vorausgegangen waren mehrere kritische Anfragen zu einem vermuteten forstwirtschaftlichen Eingriff in das Naturschutzreservat.

Bei dem Besuch vor Ort erkundigte sich Minister Dr. Backhaus persönlich nach dem Stand des Waldgebietes und ließ sich von ortskundigen Expertinnen und Experten sowohl den Bereich des Totalreservates als auch den umliegenden Wirtschaftswald ausführlich zeigen.

Im Ergebnis des Besuchs zeigte sich der Minister zufrieden über die Arbeit der Landesforst. Die Bedenken wegen eines Eingriffs konnten ausgeräumt werden. Die Irritationen in der Öffentlichkeit rührten scheinbar von einer Verwechslung des FFH-geschützten und forstwirtschaftlich genutzten Waldgebietes „Heilige Hallen“ mit dem darin liegenden und gleichnamigen, komplett geschützten Reservat.

Wörtlich sagte der Minister am Ende des Termins in Bezug auf das Reservat: „All jenen, die sich Sorgen um diesen Naturschatz gemacht haben, kann ich versichern, dass es keinen Eingriff gegeben hat und es auch keinen Eingriff geben wird. Seit den 1950er Jahren ist dieses Waldgebiet unberührt und wir achten streng darauf, dass es auch dabei bleibt. Dafür verbürge ich mich.“

Angesichts neuer Phänomene durch den Klimawandel und veränderter Rechtsgrundlagen, wies der Minister die Fachleute dennoch an, die Grundsätze der Waldbewirtschaftung zu überarbeiten, um künftig auch im Wirtschaftswald für eine stärkere Umweltverträglichkeit zu sorgen.

Die Wald-Behandlungsgrundsätze in Natura-2000-Gebieten werden somit geprüft und den neuen Umweltbedingungen entsprechend angepasst. Zudem sollen die Standards für eine FFH-Managementplanung vereinheitlicht werden. Für das in Rede stehende FFH-Gebiet „Wälder bei Feldberg mit Breitem Luzin und Dolgener See“ mit Naturschutzgebiet „Heilige Hallen“ wird die zukünftige Waldbewirtschaftung geklärt.

Zielstellung ist ein Forsteinrichtungswerk, das Teil des FFH-Managementplans ist und ein an den Naturschutzzielen ausgerichtetes Wald-Management ermöglicht.

Nandu-Herbstzählung ausgewertet

Schwerin – Im Rahmen der Herbstzählung am 13. November 2020 wurden insgesamt 291 Nandus gezählt. Die Arbeitsgruppe Nandumonitoring sowie Mitarbeitende des Biosphären­reservatsamtes Schaalsee-Elbe, bestimmten insgesamt 151 Altvögel, 72 Jungvögel (aus diesem Jahr) und 68 Tiere, deren Alter und Geschlecht nicht differenziert werden konnte.

Bei der vergangenen Zählung, im März 2020, wurden zum Vergleich insgesamt 247 Tiere gezählt.

Im Zeitraum von 1999 bis 2001 sind mehrere Nandus (Rhea americana) aus einem unzureichend gesicherten Freigehege bei Groß Grönau, in Schleswig-Holstein nördlich des Ratzeburger Sees ausgebrochen und in den Nordbereich des UNE-SCO-Biosphärenreservates Schaalsee (zwischen Utecht und Schattin) gelangt. Zweimal im Jahr werden die Tiere in einer Synchronzählung erfasst. Ursprünglich stammen Nandus aus Südamerika. Nordwestmecklenburg ist mit seinen weitläufigen Ackerflächen der baumfreien Pampa in ihrer angestammten Heimat nicht unähnlich.

Der Nandu ist eine von vielen Arten auf der Liste der Neozoen, übersetzt „Neue Lebewesen“. Als solche werden Arten bezeichnet, die nach dem Jahr 1492 durch direkte oder indirekte Aktivitäten der Menschen in Deutschland angesiedelt wurden. In Deutschland geht man von mehr als 1000 Neozoenarten aus. Unter anderem gehören Damwild, Fasan und Regenbogen­forelle dazu.

Nach einer Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz gilt der Nandu zurzeit nicht als invasiv, da bislang nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Art negative Auswirkungen auf heimische Arten hat. Der Nandu wird daher auf einer sogenannten „Grauen Liste“ geführt. Das bedeutet, dass die Art besonders intensiv zu beobachten ist, um Entscheidungen, etwa zur Bestandsregulierung, auf fachlich fundierter Grundlage treffen zu können.

Graudünenfläche bei Barendorf

Klützer Winkel – Die Dünenflächen zwischen dem Strand und dem Radweg liegen in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiet) „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“ und sind seit 1990 Teil eines Naturschutzgebietes. Der Erhalt, aber auch die Wiederherstellung wertvoller Lebensräume stehen hier im Vordergrund. Daher wird nun auf einer 1,7 ha großen Fläche westlich der Harkenbäkmündung bei Barendorf der Lebensraumtyp einer Graudüne wiederhergestellt. Graudünen zeichnen sich durch eine nahezu gehölzfreie Vegetation aus, welche von Süßgräsern und stellenweisen flechten- und moosreichen Flächen geprägt ist.

Bei den bevorstehenden Bauarbeiten werden daher zunächst großflächig Gehölze und Grasaufwüchse entfernt, wobei einzelne Baumgruppen erhalten bleiben. Zur Pflege der Fläche wird eine regelmäßige, episodische Beweidung durch Schafe und Ziegen erfolgen. Dazu ist der Bau eines festen Zaunes erforderlich. Auf der hergestellten Fläche soll sich dann eine artenreiche Vegetation der Graudünen entwickeln.

Aufgrund seiner Nähe zur ehemaligen innerdeutschen Grenze lag der westlichste Küstenabschnitt Mecklenburg- Vorpommerns lange Zeit in einem Sperrgebiet. Die Natur konnte sich hier ungehindert entfalten. Dies führte dazu, dass besonders schützenswerte Lebensräume erhalten geblieben sind, die heute Teil des europaweiten Netzes „Natura 2000“ und des sogenannten „Grünen Bandes“ sind. Natura 2000- Gebiete bezeichnen spezielle Schutzgebiete nach der Flora- Fauna- Habitat (FFH)- und der EU- Vogelschutzrichtline.

Aus dem 2015 erarbeiteten Managementplan sowie einer anschließenden Studie zur Pflege und Entwicklung der Graudünen gingen verschiedene Maßnahmen hervor, die unter anderem die Wiederherstellung von Graudünenflächen vorsehen. Durch die seit 1990 entstandenen Verbuschungen und Vergrasungen verkleinerten sich die besonders wertvollen Graudünenflächen, die als prioritärer Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie verpflichtend zu erhalten sind. Besonders wertvoll und typisch sind hier die landesweit bedeutenden Vorkommen von Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis) und Sand-Lieschgras (Phleum arenarium).

Finanziert wird das Projekt aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums /ELER) sowie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V.

Ausbruch von Geflügelpest im Landkreis MSE

Röbel – Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist in einem Legehennenbetrieb die Geflügelpest (HPAIV H5N8) amtlich festgestellt worden. Betroffen sind in dem Betrieb im Amtsbereich Röbel-Müritz etwa 29.000 Tiere, die nun getötet werden müssen. Zur aktuellen Situation erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Wir können feststellen, dass der Landkreis entsprechend der Risikobewertung rechtzeitig gehandelt hat. In den Risikogebieten der Winterkulisse, in Geflügelbeständen mit mehr als 1000 Stück Geflügel sowie in ausgewiesenen Restriktionsgebieten ist das Geflügel aufgestallt. Deswegen ist jetzt genau zu prüfen, wie das Virus in die Stallungen gelangen konnte. Dies ist ein Beleg dafür, dass wir uns nicht in Sicherheit wiegen dürfen. Das Virusgeschehen ist nach wie vor aktiv. Es gilt also weiterhin, die Biosicherheitsmaßnahmen hoch zu halten. Eine Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler genügt und Existenzen von Geflügelhaltern sowie die Leben von tausenden Vögeln sind bedroht. Es tut mir in der Seele weh, dass hier Tiere getötet werden müssen, die noch nicht einmal ein Jahr alt sind.“

Der Landkreis MSE hat inzwischen eine Allgemeinverfügung zum Aufstallungsgebot erlassen. Sie ist im Internet auf der Homepage des Landkreises nachzulesen. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone von 3 Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern eingerichtet. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Sperrgebiete und weitere Informationen zu Seuchen abrufbar. Zum Geoportal gelangen die Nutzer u.a. über die Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

ASP-Zaun fertiggestellt

Pomellen – Bei Pomellen hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute den letzten Pfahl für den Wildschutzzaun gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Mecklenburg-Vorpommern gesetzt. Der Zaun zieht sich entlang der Grenze zu Polen auf rund 63 Kilometern Länge.

„Eigentlich mag ich keine Zäune. Aber dieses temporäre Bauwerk, es soll ja nicht länger als fünf Jahre stehen, ist ein wesentliches Element unserer Schutzstrategie gegen die ASP. Seit die ASP aus Polen in Brandenburg und Sachsen aufgetreten ist, besteht ein reales Risiko, dass ziehende Wildschweine auch nach M-V einwandern. Was das bedeutet, können wir bei unseren Nachbarn beobachten. Ich bin froh, dass wir als erstes Bundesland nun diese Barriere errichtet haben. Doch damit ist die Gefahr nicht vollständig gebannt“, sagt Minister Backhaus.

Er appelliert erneut an die schweinehaltenden Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, um eine Einschleppung des für Haus- und Wildschweine tödlichen Erregers zu vermeiden.

Gleichzeitig kündigt Backhaus an, die Aufwandsent­schädigung für erlegte Wildschweine, die sogenannte „Pürzelprämie“, ab dem 1.Dezember 2020 von 25 auf 50 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild zu erhöhen.

„Die Pürzelprämie ist kein Selbstzweck. Wir haben sie eingeführt im Rahmen des Sofortprogramms der Landesregierung zur Reduzierung der Schwarzwild­bestände, als die afrikanische Schweinepest (ASP) allmählich näher rückte. Denn, je geringer die Bestandsdichte, desto schwerer hat es das Virus, sich auszubreiten.

Auch wenn wir mit dem Wildschutzzaun die Grenze zu Polen gegen Schwarzwild weitestgehend abgeriegelt haben, dürfen wir mit unseren Bemühungen zur Schwarzwildreduktion nicht nachlassen.

Mit der Verdoppelung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Wildschweinen wollen wir gegenüber den Jägerinnen und Jägern ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes senden.

Die Jagd ist ein weiterer wesentlicher Faktor im Kampf gegen die ASP. Die zurückliegende Rekordstrecke von rund 96.000 Stück Schwarzwild im Jagdjahr 2019/20 zeigt, dass die grüne Zunft dies auch erkannt und angenommen hat.

Die Drückjagden laufen seit Anfang November und jetzt wird ein Großteil der Jahresjagdstrecke gemacht. Da kommt unsere Maßnahme sicher genau zur rechten Zeit.

Mit ihrem Engagement schützen die Weidleute die für mich systemrelevante Landwirtschaft. Denn wenn die Afrikanische Schweinepest in unsere Hausschwein­bestände gelangt, wird hier nichts mehr sein, wie es war.

Gleichzeitig soll die Prämie auch ein wenig die erschwerte Wildbret-Vermarktung kompensieren. Corona-bedingt fallen wichtige Absatzmöglichkeiten weg – und die Situation wird sich nach dem Jahreswechsel nicht verbessern“, so Forstminister Backhaus abschließend.