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Kategorie: Politik

Schwesig: Mit Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität in eine neue Normalität

Schwerin – In einer Regierungserklärung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Vorgehensweise der Landesregierung in der Corona-Krise erläutert und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes für ihre Geduld gedankt.

„Die Aufgabe, vor der wir in den nächsten Monaten alle gemeinsam stehen, ist klar: Wir müssen uns weiter vor dem Corona-Virus schützen und gleichzeitig das soziale und wirtschaftliche Leben wieder öffnen. Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität haben uns durch diese schwierigen letzten Wochen getragen. Besonnenheit, Zuversicht und Solidarität tragen uns auch jetzt auf unserem Weg in eine neue Normalität“, erklärt die Ministerpräsidentin zu Beginn ihrer Rede.

Das Land habe vor rund zwei Monaten aufgrund der auch in Deutschland schnell anwachsenden Zahl an Corona-Erkrankungen umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Das sei der Landesregierung aus guten Gründen nicht leichtgefallen. „Wir arbeiten seit vielen Jahren dafür, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt, dass Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass unsere Kinder in Kitas und Schulen beste Bildungschancen haben und dass ihre Eltern Familie und Beruf gut miteinander verbinden können. Jetzt mussten wir plötzlich Einschränkungen in Bereichen vornehmen, die uns besonders am Herzen liegen“, erläuterte Schwesig.

Auch seien die Maßnahmen mit Eingriffen in Grundrechte verbunden. „Aber klar ist, dass die Freiheit, die unser Grundgesetz dem Einzelnen gewährt, dort endet, wo sie auf Kosten anderer geht. Gesundheit ist ein sehr hohes Gut. Wer in diesen Zeiten von der Würde des Menschen redet, muss vor allem das Ziel haben, Gesundheit und Leben zu schützen und zu ermöglichen, dass jede und jeder, die Behandlung bekommt, die nötig ist“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich will ausdrücklich betonen. Es handelt sich um temporäre Einschränkungen. Es geht nicht darum, auf Dauer Freiheiten einzuschränken. Das genaue Gegenteil ist richtig: Wir wollen die Einschränkungen möglichst schnell wieder außer Kraft setzen. Sobald die Lage das möglich macht“, betonte die Ministerpräsidentin.

Gegenwärtig seien die Schutzmaßnahmen aber zumindest noch teilweise weiter nötig. Mecklenburg-Vorpommern sei das Land mit der geringsten Zahl an Infektionen. „Dass wir das geschafft haben, ist ein Erfolg der Vernunft und der Disziplin der Menschen in unserem Land. Ein Abstandsgebot nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im Privatleben kann und will man nicht lückenlos kontrollieren. Das funktioniert nur, wenn die Menschen mitmachen. Ich bin stolz darauf, dass sich fast alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an die Regeln halten. Das rettet Menschenleben“, erklärte Schwesig.

Seit Ostern habe das Land erste vorsichtige Lockerungen vorgenommen – erfreulicherweise ohne dass dies zu einem Anstieg der Infektionszahlen geführt habe. „Jetzt beginnt die nächste Etappe: Wir öffnen wieder wirtschaftliches und soziales Leben. Dafür gilt ein bundesweiter Schutzrahmen mit Abstands- und Hygieneregeln, dem Tragen von Mund- und Nasenschutz in bestimmten Situationen und mit Kontaktbeschränkungen, mindestens bis Anfang Juni. Wobei wir die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert haben: Jetzt können sich auch zwei Familien wieder treffen“, erläuterte Schwesig.

Innerhalb des bundespolitisch gesetzten Rahmens gehe das Land auch eigene Wege bei der Lockerung von Maßnahmen. „Weil sich in Mecklenburg-Vorpommern weniger Menschen angesteckt haben, können wir schneller als andere Bundesländer zum Beispiel Gaststätten wieder öffnen und Tourismus zulassen. Wir haben uns sehr für diesen regionalen Weg eingesetzt. Denn wir müssen die Gesundheit der Menschen in unserem Land schützen. Wir müssen aber auch die Arbeitsplätze in unserem Land schützen und den Kindern Bildungsmöglichkeiten geben“, sagte Schwesig.

Klar sei, dass nur schrittweise vorgegangen werden könne. „Schritt für Schritt in eine neue Normalität und die Infektionszahlen im Blick“ – das sei das Prinzip des MV-Plans, mit dem die Landesregierung das wirtschaftliche und soziale Leben in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder hochfahren will. „Es ist ein Plan in fünf Phasen. Für jeden Bereich haben wir offengelegt, was wir lockern wollen. Das gibt den Betroffenen Perspektive“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Wie schnell das Land die Schutzmaßnahmen weiter lockern kann, hänge immer von der weiteren Entwicklung der Corona-Zahlen ab.

Bei den Kitas und Schulen sei für die Landesregierung entscheidend, dass wieder für alle Kinder ein Angebot gemacht wird. „Liebe Kinder, liebe Jugendliche, wir haben euch nicht vergessen. Im Gegenteil: in der Corona-Zeit an jedem Tag an euch gedacht. Wir wissen, dass euch in dieser Zeit die Kita fehlt, die Schule, die Freundinnen und Freunde. Die Kitas und die Schulen zu schließen, ist uns besonders schwergefallen. Leider ist es jetzt auch besonders schwer, Kitas und Schulen wieder zu öffnen. Denn das sind Orte, wo man nicht gut Abstand halten kann“, sagte Schwesig. Deshalb gehe das Land bei den Kitas und den Schulen vorsichtig und schrittweise vor. Nach den Abschlussklassen kommen weitere Jahrgänge in die Schulen zurück. Auch in den Kitas werde das Angebot ausgeweitet.

„Besonders belastend sind die Einschränkungen für ältere Menschen im Pflegeheim und für ihre Angehörigen. Ältere sind einerseits von Corona besonders gefährdet. Andererseits sind sie auf Besuche besonders angewiesen. Ab dem 15. Mai sind Besuche wieder möglich: zunächst von einer festen Kontaktperson einmal am Tag. Die Voraussetzung ist, dass die Einrichtung ein Schutzkonzept umsetzt“, erläuterte die Ministerpräsidentin weiter. Im Bereich der Alten- und Pflegeheime würden zudem zusätzliche Testungen vorgenommen, um der besonderen Situation gerecht zu werden.

Schwesig begrüßte die Pläne des Bundes, für die Beschäftigten in der Altenpflege einen Pflegebonus in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Und wir haben hier in der Koalition im Land, in der Landesregierung und mit den Regierungsfraktionen, beraten, dass wir diesen Pflegebonus für die Altenpflege auf 1.500 Euro aufstocken wollen als Dankeschön und als materielles Zeichen“, kündigte Schwesig an.

Für den Tourismus sei ein 5-Stufen-Plan entwickelt worden. „Unser Ziel ist ein sicherer Tourismus. Sicher für Einheimische, Urlaubsgäste und Beschäftigte“, so die Ministerpräsidentin. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land zum Leben für Einheimische und Gäste. Ich bin überzeugt: Wenn uns der Weg in den sicheren Tourismus gelingt, ist das eine Chance für uns als beliebtestes Urlaubsland.“

Aber auch viele andere Branchen seien durch die Corona-Krise hart getroffen worden. Deshalb habe das Land den MV-Schutzfonds aufgelegt. „Dafür stehen 1,1 Milliarden Euro bereit. Das ist finanziell ein Riesenkraftakt. Aber er ist nötig, um Unternehmen zu sichern und Arbeitsplätze zu schützen“, sagte die Ministerpräsidentin. Es sei aber absehbar, dass weitere Konjunkturprogramme benötigt werden, um gegen die steigende Arbeitslosigkeit vorzugehen und die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Darüber sei das Land mit dem Bund im Gespräch.

„In einer solchen Krise ist die Regierung gefordert, schnell und verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen. Das haben wir in den vergangenen Wochen getan“, hob Schwesig hervor. „Aber mir ist wichtig, dass die Landesregierung keine einsamen Entscheidungen trifft. Wir haben in den vergangenen Wochen immer gemeinsam mit den Fraktionen des Landtags, mit den Oberbürgermeistern und Landräten, mit der Wirtschaft, mit den Verantwortlichen im Tourismus diskutiert, was geht und was noch warten muss. In der Krise haben Regierung und Opposition, das Land und die Kommunen zusammengestanden. Das war eine gute Erfahrung: gemeinsam gegen das Virus. Allen Beteiligten danke ich ganz herzlich“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Demokratie bewährt sich, wenn Regierung und Parlament verantwortungsbewusst und schnell Entscheidungen treffen. Demokratie bewährt sich, wenn Entscheidungen diskutiert, im Zweifel auch gerichtlich überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Demokratie bewährt sich, wenn aus vielen einzelnen Interessen ein möglichst breit getragener Weg entsteht, der unserem Land guttut. Unsere Demokratie hat sich auch in der Corona-Krise bewährt. Das ist eine gute Erfahrung“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Zum Abschluss wandte sich Schwesig noch einmal direkt an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir müssen lernen, mit dem Corona-Virus zu leben. Wir werden weiter Geduld und Durchhaltevermögen brauchen. Wir können noch nicht alle Einschränkungen aufheben. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen. Ich bin davon überzeugt: Wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern. Wir wollen wieder an die gute Entwicklung unseres Landes vor Corona anknüpfen.“

In den letzten Wochen habe das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität erlebt. „Diese Erfahrung nehmen wir mit in die Zukunft. Auch wenn wir als Menschen gerade Abstand halten: Als Land halten wir zusammen“, so die Ministerpräsidentin.

Neues E-Government-Gesetz

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel stellt morgen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Mit der umfassenden Überarbeitung des Gesetzes von 2015 werden vor allem Änderungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt und konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das Onlinezugangsgesetz des Bundes“, begründet Pegel die Notwendigkeit der Novelle.

Das Gesetz greift die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf, ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die miteinander verknüpft sein müssen.

„Nutzer sollen über eine einzige Plattform auf die verschiedenen Angebote, Anträge bei Behörden online zu stellen, zugreifen können – über alle Ebenen von der Landes- über die Kreis- und Amts- bis hin zur Gemeindeverwaltung hinweg“, erläutert Pegel. Die Landesregierung muss dazu ein Verwaltungsportal bereitstellen, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Behörden freiwillig beitreten können.

„Wir sind hier gut aufgestellt: Unser MV-Serviceportal ist bereits seit fast einem Jahr online. Darüber können Behörden von Kommunen, Ämtern, Landkreisen und auf Landesebene ihre Leistungen anbieten – und tun das auch“, sagt Pegel und fügt hinzu: „Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. Das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also den sicheren Identitätsnachweis im Internet, zu ersetzen, ist eines der Hauptanliegen dieser Gesetzesüberarbeitung. Die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen wir nun mit dem neuen E-Government-Gesetz.“

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird weiterhin die EU-Richtlinie umgesetzt, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. „Damit entfällt die Rechnung auf Papier bei Dienstleistungen und Lieferungen an Behörden. Stattdessen werden die Rechnungen nach festgelegten elektronischen Standards zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht. Im Ergebnis sparen Verwaltung und die Unternehmen, die mit ihr zusammenarbeiten, Papier, Zeit und Porto“, fasst der Minister zusammen. Im Ergebnis könnte damit auch die Zeitspanne zwischen Rechnungseingang und Zahlung verkürzt werden – die Unternehmen könnten also künftig schneller ihr Geld erhalten.

Ebenfalls verpflichtet das Gesetz die Landesbehörden, verwaltungsinterne Abläufe elektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln, wie es das OZG vorsieht. „Auch hier sind wir mit der Umsetzung gut dabei: Bereits seit 2009 haben wir in den Ministerien und der Staatskanzlei das elektronische Aktensystem Domea eingeführt. Es gibt also schon seit Jahren keine riesigen Papieraktenstapel mehr in den Landesministerien. Mit der elektronischen Aktenführung können Akten sehr viel schneller bearbeitet werden und zudem am Computer, was für das mobile Arbeiten in der Verwaltung Voraussetzung ist“, sagt Pegel.

Er erklärt das an einem Beispiel: „Stellt ein Kollege unserer Klimaschutzabteilung einen Förderbescheid aus, müssen Referats- und Abteilungsleiter, Haushalt, Staatssekretärin und ich per Unterschrift beteiligt werden. Dafür reisten die Unterlagen früher ausgedruckt in einer Postmappe von Hand zu Hand – das konnte schon mal Tage dauern. Mit Domea geht das wesentlich schneller und unkomplizierter.“

Künftig sollen alle Landesbehörden mit einer solchen E-Akte arbeiten. „Dafür haben wir einen Nachfolger für Domea ausgeschrieben – das Vergabeverfahren läuft“, so Pegel.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Experimentierklausel. Sie soll es ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

„Die dauerhafte Änderung oder Streichung solcher Standards erfordert eine sorgfältige – und somit mitunter langwierige ­– Überprüfung. Um solche Änderungen dennoch einfach mal ausprobieren zu können, gestattet die Klausel den Behörden, kurzeitig neue Verfahren zu erproben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagt Pegel und erläutert: „Kommunen, aber auch Landesbehörden, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung haben, könne diese ausprobieren. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von tradierten Regeln führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird.“

Nachdem sich der Landtag morgen mit der Novelle befasst hat, wird das Gesetz weitere Abstimmungsrunden durchlaufen und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet.

Corona-Schutz-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung in Schwerin weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

„Ab Donnerstag wird durchgestartet. Für das Handwerk und den Dienstleistungsbereich haben wir uns auf weitere Öffnungen beziehungsweise Lockerungen verständigt. Nach den Friseuren können nun auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb ab Donnerstag (07. Mai) fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Ähnlich wie beim Einzelhandel stellen sich viele Dienstleister auf die gestiegenen Anforderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach der Kabinettsitzung.

Die Öffnungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. „Das gilt vor allem für Betriebe des Heilmittelbereiches und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Beispielsweise sollen Warteschlangen vermieden werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es, einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus gelten die Hygieneregeln, wie beispielsweise eine gründliche Händewaschung des Fachpersonals nach dem Kundenkontakt“, so Glawe weiter.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 29.956 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 04. Mai 2020). Circa 39.250 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden im Rahmen der Soforthilfe rund 296 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Der größte wirtschaftliche Bereich im Soforthilfe-Programm sind die Dienstleistungen.

Hierzu zählen beispielsweise auch Friseure, Nagelstudios oder auch Kosmetiksalons. Knapp 6.000 Anträge mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro sind vom Landesförderinstitut in diesem Bereich bewilligt und ausgezahlt“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Kredite für Studierende sind keine faire Lösung

Dirk Stamer: Unterstützung kann und muss sinnvoller im Rahmen des BAföG-Systems realisiert werden

Schwerin – Zur Ankündigung der Bundesbildungsministerin Karliczek, finanziell in Not geratenen Studierenden zur Unterstützung ein Darlehen über die KfW für ein Jahr zinsfrei zugänglich zu machen, kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dirk Stamer: Die Einschätzung der Bundesbildungsministerin, die ihren Vorschlag als“ fair, schnell und wirksam“ beschreibt, können wir leider nicht teilen und sind mit Blick auf die Bedürfnisse der Studierenden enttäuscht. Ein KfW-Kredit, der nun für nur ein Jahr zinsfrei als Darlehen den Studierenden helfen soll, ist mittelfristig keine faire Lösung.

Wir haben uns als SPD für eine Unterstützung im Rahmen des bestehenden BAföG-Systems durch eine Öffnung eingesetzt und halten weiter an der Überzeugung fest, dass dies eine wirksamere Lösung für die Betroffenen wäre. Die finanzielle Hilfe für Studierende sollte zur Hälfte als Zuschuss erfolgen, da ein Aufholen der ausgefallenen Einnahmen aufgrund eines Wegfalls ihres Nebenverdienstes mit der weiterlaufenden Studienbelastung realistisch betrachtet für die meisten Studierenden schlichtweg nicht möglich ist.

Wir sprechen uns zudem für ein Absenken der Berechtigungsgrenzen und vereinfachte Antragsverfahren aus, um eine schnelle Hilfe über das BAföG-System zu ermöglichen. Dabei müssen auch kurzfristig verminderte Einnahmen der Eltern von Studierenden berücksichtigt werden, wodurch sich der Kreis der BAföG-Berechtigten erweitert. Vielen Studierenden ist das Vorgehen der Beantragung über die Studierendenwerke bereits bekannt.

Dass auf Druck der SPD zumindest ein Nothilfefonds für besonders bedürftige Studierende in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt wird, ist ein wichtiger Schritt, damit können wir uns jedoch noch nicht zufrieden geben. Von den im vergangenen Jahr für das BAföG im Bundeshaushalt vorgesehenen rund 1,5 Milliarden Euro wurden lediglich 990 Millionen verausgabt. Die nicht abgerufenen Mittel sollten nun verstärkt bedürftigen Studierenden zu Gute kommen.

Das bereits bestehende Programm des Berliner Studierendenwerkes in Höhe 120.000 Euro mit Einmalzahlungen eines mittleren dreistelligen Betrages war binnen eines Tages ausgeschöpft und verdeutlicht die dringenden Bedarfe. Mögliche Studienabbrüche aufgrund finanzieller Engpässe gilt es dringend zu verhindern.

Neues Programm startet im Mai

Schwerin – Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. „Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb legen wir ein Programm für Unternehmen auf, um die Ausbildungsplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und die Kurzarbeit von Lehrlingen unbedingt zu vermeiden. Eine angefangene Ausbildung muss auch zu Ende geführt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. „Uns ist wichtig, dass die Auszubildenden ihre Lehre auch weiterhin in Vollzeit absolvieren können. Die Unterstützung für die Unternehmen erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter. Die Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form einer zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen im Förderzeitraum. Die Mittel in Höhe von voraussichtlich 6,3 Millionen Euro stammen aus dem „MV-Schutzfonds“.

„Der Schutzschirm ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Azubis wichtig“, so Ingo Schlüter, Stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Fachkräftesicherung auch während der Corona-Krise nicht allein gelassen werden. Gerade dann, wenn ein Unternehmen nur noch in geringem Umfang tätig sein kann und deshalb die meisten Beschäftigten in Kurzarbeit sind, ist die Fortsetzung der Ausbildung eine ganz besondere Herausforderung. Hier müssen gemeinsam kreative Lösungen gefunden werden, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das neue Programm unterstützt die Betriebe dabei, genau dies zu tun und für die Auszubildenden nicht ebenfalls Kurzarbeit zu beantragen“, sagte Joyce Müller-Harms, Geschäftsführerin Berufsbildung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Sollte im Ausnahmefall Kurzarbeit auch für Auszubildende unvermeidbar sein, beschränkt sich der Förderzeitraum auf die Zeit bis zur Beantragung der Kurzarbeit. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit Antragstellung und endet spätestens am 30.09.2020.

Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Anträge können ab dem 01. Mai 2020 längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Der Antrag ist formgebunden auf dem vorgesehenen Vordruck mit rechtsverbindlicher Unterschrift unter Beifügung dort aufgeführter Unterlagen bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Der entsprechende Vordruck ist bei der Bewilligungsstelle erhältlich und kann im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Land startet Hilfen für Sportvereine

Schwerin – Die finanzielle Hilfe für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern kann bereits knapp eine Woche nach Beschluss des Landeskabinetts zur Einrichtung eines Sozialfonds beantragt und unbürokratisch ausgezahlt werden.

Die Landesregierung stellt im Rahmen des Sozialfonds bis zu 3,5 Millionen Euro für von der Corona-Pandemie betroffene gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung. „Zwei Millionen Euro sind als Hilfe für Sportvereine vorgesehen, um Corona-bedingte Defizite zu decken und so die Vereine in ihrem Bestand zu sichern. Weitere 1,5 Millionen Euro planen wir als Reserve ein, um auf weitere Probleme im Sportbereich reagieren zu können“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese.

Mit den Finanzhilfen sollen die Strukturen im Sport in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit gesichert werden. „Außerdem wollen wir die Zahlungsfähigkeit der Vereine gewährleisten für laufende Ausgaben wie Mieten, die Unterhaltung der Sportanlagen oder die Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die gemäß Satzung ordentliche Mitglieder des Landessportbundes M-V e.V. sind und infolge der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in eine existenzbedrohliche Lage bzw. in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Drese: „Ich hoffe, dass der Landessportbund nun die Anträge auch zügig bearbeitet, um den Vereinen wirksam helfen zu können.“

Der Antrag sowie Fördergrundsätze und ein Merkblatt können unter www.lsb-mv.de/sportfoerderung/ heruntergeladen werden.

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“