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Kategorie: Politik

Sozialer Wohnungsbau

Schwerin – „2020 investiert das Land noch einmal mehr Geld in die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung als 2019“, fasst Christian Pegel zusammen, was die Verhandlungen von Bund und Ländern über die künftige Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung mit Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern gebracht haben.

Der Landesbauminister führt weiter aus: „Wir stellen als Land die erforderliche Kofinanzierung und können uns damit die angebotenen Bundesmittel in voller Höhe sichern. Und wir senken den Zinssatz für die Darlehen zur Wohnraummodernisierung und Instandsetzung. Damit machen wir diese Mittel vor allem für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften im Land attraktiver mit dem Ziel, möglichst viele Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit und zeitgemäßer Ausstattung bei trotzdem weiterhin bezahlbaren Mietpreisen zu erreichen.“

Für die Schaffung und Verbesserung von bezahlbarem Wohnraum stehen in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 54 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon werden 34 Millionen Euro für den Neubau von 525 Mietwohnungen im Rahmen unseres Programms ‚Wohnungsbau Sozial‘ eingesetzt. Die übrigen 20 Millionen fließen in die Modernisierung bestehender Wohnungen“, so Christian Pegel.

Das Neubauprogramm wird mit 20 Millionen Euro Bundesmitteln gemäß der neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Dazu kommen sechs Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes sowie weitere 8,6 Millionen Euro, die das Land ebenfalls für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereits in den Haushalt 2020 eingestellt hat. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen etwas mehr als 34 Millionen Euro eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2019 mit damals 26,4 Millionen Euro erreichen können“, so Pegel. Er hoffe jetzt auf zahlreiche Anträge aus den förderfähigen Städten.

Um bestehende Wohnungen zu modernisieren, stehen mehr als 20 Millionen Euro Landesmittel bereit: Gut 10,3 Millionen Euro werden als Zuschüsse für den Einbau von Aufzügen und das Herstellen barrierearmen Wohnraums eingesetzt, weitere 10 Millionen Euro als Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

„Wir haben die Zinsen für diese Darlehen von 1,25 auf 0,7 Prozent gesenkt. Mit diesen Darlehen fördern wir Modernisierungsvorhaben, aber zum Beispiel auch den nachträglichen Anbau oder Ersatz von Balkonen oder einen Dachaufbau bei Teilrückbau eines Gebäudes“, so Pegel.

Darlehen und Zuschüsse können sowohl für Miet- und Genossenschaftswohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum beantragt werden.

Telefon- und Internet im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Landesregierung hat am Dienstag einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes zugestimmt.

„Es werden künftig mehr Beschäftigte an Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, weil das Land die Betriebe besser unterstützt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Weiterbildung sei wichtig, weil davon nicht nur die Beschäftigten in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung profitierten. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt ins Kabinett eingebrachten Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.

Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.

Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt anstehenden Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes ist am Dienstag ins Kabinett eingebracht worden und wird jetzt in die öffentliche Anhörung gegeben. Sie soll bis zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

Sicherstellung sozialer Angebote

Schwerin – Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen. Dieses vielfältige Netzwerk für Familien, Seniorinnen und Senioren und Sporttreibende wollen wir soweit es geht aufrechterhalten“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese. „Die zusätzlichen Mittel sind für soziale Angebote vorgesehen, die nicht über gesetzliche Regelungen finanziert werden und deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist“, so Drese.

Für den Sozialfonds sind insgesamt sechs Fördersäulen vorgesehen:

Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antragstellung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS)

Volumen: 0,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: 9 Frauenschutzhäuser und 13 Beratungsstellen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt.

Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antragstellung über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Schullandheime, Waldschulheime, Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schabernack e.V.

Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien (Antragsstellung für Zoos und Tierheime über das Landesförderinsitut – LFI/ weitere Freizeiteinrichtungen über das LAGuS)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungsstätten, Zoos, Tierparke, Tierheime

Säule 4: Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Sportvereine und Sportinfrastruktur

Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung)

Volumen: 5,0 Mio. Euro

Zuwendungsempfänger: Ehrenamtsstiftung zur Leistung von Soforthilfen für Ehrenamt, gemeinnützige Vereine, Tafeln und Kleiderbörsen

Säule 6: Soziale Handlungsreserve (Antragsstellung über das LAGuS)

Volumen: 4,0 Mio. Euro

Die soziale Handlungsreserve ist vorgesehen u.a. für soziale Dienstleister, Einzelpersonen in der Pflege, Schutzausrüstung in der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote sowie für Handlungsbedarfe über den 30.06.2020 hinaus.

Schüler*innen werden grundsätzlich versetzt

Schwerin – Angesichts der Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt. Das gab Bildungsministerin Bettina Martin am Dienstag bekannt. „Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können“, so Martin.

In einem gemeinsamen Schreiben mit der Schulleitungsvereinigung M-V, der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und dem Grundschulverband in M-V hat Bildungsministerin Martin alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Land über die Regelungen informiert.

„Viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Eltern, sind wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, ihnen in dieser schwierigen Situation diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen zu erläutern“, so Martin.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. „Eine solche Entscheidung sollten die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.“

Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer spricht sich für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie auf sieben Prozent aus. Meyer stellte aber auch klar, dass eine solche Regelung befristet sein muss.

Das Hotel- und Gaststättenwesen leidet im Moment ganz besonders unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, die Corona-Pandemie einzudämmen. „Die Restaurants waren die ersten Einrichtungen, die schließen mussten – mittlerweile seit mehr als vier Wochen. Das sind vor allem kleine inhabergeführte Unternehmen von denen die allerwenigsten auf große Rücklagen zugreifen können. Und auch wenn die Kneipen, Gasthäuser und Hotels wieder öffnen, wird es Abstandsregelungen geben, die sich direkt auf den Umsatz auswirken. Daher ist es sinnvoll den Mehrwertsteuersatz für diese Branche einheitlich auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen bei uns im Land würden damit um mehr als 100 Mio. Euro entlastet werden.“

Finanzminister Reinhard Meyer machte aber auch deutlich, dass die Maßnahme eine klare Befristung haben sollte: „Dass wir die Wirtschaft aktuell auf breiter Linie unterstützen können, liegt vor allem an der soliden Lage, die wir uns in Vorkrisenjahren erarbeitet haben. Auch der Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Daher sollte die Absenkung zeitlich befristet werden. Denkbar wäre, zum alten Satz zurückzukehren, wenn zum Beispiel das Umsatzniveau der Branche wieder das Vorkrisenniveau erreicht hat oder aber die Einschränkungen für die Gastronomie komplett aufgehoben sind.“

Mobilitätskonzepte auf dem Land

Schwerin – Um pragmatische Ideen für die Mobilität im ländlichen Raum umzusetzen, hat das Infrastrukturministerium jetzt 220.000 Euro ausgereicht. Empfänger der Mittel aus dem Fonds für die ländlichen Gestaltungsräume ist die Forschungsgesellschaft Wismar. In den Regionen Tribsees, Malchin und Friedland/Woldegk soll modellhaft untersucht werden, wie Bürger ohne Auto zu Schulen, Arztpraxen, Kultureinrichtungen und Geschäften in der Stadt kommen können.

„Die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist die zentrale Herausforderung in Bezug auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es im Begleitbrief von Minister Christian Pegel, der den Bescheid wegen der Corona-Pandemie nicht persönlich übergeben kann. Mobilität sei unabdingbar, um allen die Chance zur sozialen Teilhabe zu eröffnen. Sie bilde außerdem die Basis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. „Bedarfsgerecht und nachhaltig sind die Schlüsselanforderungen, um die es bei diesen Projekten geht. Die Regionen sollen die Lösungen auch nach Auslaufen der Förderung aus eigener Kraft finanzieren können“, so Pegel weiter.

Die Überlegungen für Tribsees setzen bei den Wünschen der Bürger für ihren Freizeitverkehr an. So soll beispielsweise Kindern und Jugendlichen geholfen werden, zum Sport, zum Musikunterricht oder ins Schwimmbad zu kommen. Auch der Museums-, Theater- oder Restaurantbesuch soll allen ermöglicht werden. Dazu könnten, so die Idee, Fahrzeuge unterschiedlicher Herkunft genutzt werden, zum Beispiel aus Fuhrparks von Firmen.

Friedland und Woldegk wollen gemeinsam mit einem ortsansässigen Fuhrunternehmen zusätzliche „Bus-Schleifen“ auf bestehenden Linien anbieten, mit denen die Busse „Abstecher“ zu Zielen machen, die nicht zur Hauptlinie zählen. Ein Jahr lang sollen diese hinsichtlich ihrer Akzeptanz getestet werden.

Die Region Malchin möchte einen Liniendienst aus den umliegenden Dörfern in die Stadt organisieren. Dieser soll die Bürger vor allem zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge bringen. Aber auch den Einzelhändlern soll so geholfen werden: Gelangen mehr Kunden in Geschäfte und auf Märkte, steigert dies den Umsatz und belebt die Innenstadt. Ein weiteres Anliegen ist es, die Erreichbarkeit des jährlichen Hafenfests und von Motorradtreffen für die Bewohner der Region zu verbessern. Abstimmungen zwischen dem Bürgermeister und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald sind geplant.

Im Zuge der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms 2016 ist die Raumkategorie „Ländliche Gestaltungsräume“ (LGR) eingeführt worden. Anhand verschiedener Kriterien wurden Räume mit besonderen demografischen und ökonomischen Herausforderungen ermittelt.

Aus dem Fonds für die ländlichen Gestaltungsräume fördert das Infrastrukturministerium innovative, modellhafte Vorhaben, die Lösungsansätze für den strukturschwachen ländlichen Raum anbieten. Die Sicherstellung von Mobilität in der Fläche ist eine der drängendsten Aufgaben.

Sanierung „Bei der Klosterkirche“

Wismar – Für die Sanierung der Straße „Bei der Klosterkirche“ erhält die Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Landesbauministerium eine Förderzusage über 350.000 Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen bei rund 770.000 Euro.

Es ist beabsichtigt, die im historischen Stadtzentrum gelegene Straße „Bei der Klosterkirche“ einschließlich der Nebenanlagen zu sanieren. Da die Fahrbahndecke verschlissen ist, soll sie mit Granitsteinpflaster erneuert werden. Zudem werden die Gehwege mit Klinkerpflaster befestigt, die Entwässerung erneuert sowie die Beleuchtung insektenfreundlich modernisiert. Die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche westlich des Wohngebäudes Turnerweg Nr. 1 wird zu einer Grünfläche umgestaltet.