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Kategorie: Politik

M-V will Hass im Internet besser bekämpfen

Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Das wurde auf der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Die Initiative geht auf eine Beratung der letzten Innenministerkonferenz zurück.

Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.

„Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Und uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter ermöglichen, an die Täter heranzukommen. Bei Anbietern sollen deshalb Name und Anschrift hinterlegt sein, im Fall von Straftaten können Ermittler darauf zugreifen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden“, ergänzt Caffier.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bringen den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14.2.2020 ein.

Sanktionen in der Grundsicherung

Schwerin – Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie haben sich hierfür auf konkrete Grundlinien verständigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019, wonach die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

„Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen. Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat sich bewährt“, so die Ministerinnen und Minister.

„Wir brauchen eine Neugestaltung der Sanktionsregelungen. Diese müssen vertretbar sein. Wir haben konkrete Vorschläge erarbeitet. Es geht darum, eine Lösung finden, die unabhängig vom Alter und am Ende verfassungssicher ist. Vorrangiges Ziel ist es, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt der entscheidende Weg, um am Ende von Hartz IV wegzukommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Nach Auffassung von Laumann, Hoffmeister-Kraut, Schreyer und Glawe sowie in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen die Jobcenter künftig bei Verstößen von Leistungsberechtigten gegen Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen nur noch um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes mindern. Wenn die Leistungsberechtigten dann wieder mitwirken, soll die Sanktion aber auch wieder aufgehoben werden. In Härtefällen sollen die Jobcenter künftig nicht mehr sanktionieren. Daneben soll es wie bisher eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Sanktionsmöglichkeit bei Meldeversäumnissen geben. Das heißt: Nimmt ein Leistungsberechtigter einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahr, werden die Leistungen weiterhin für drei Monate um zehn Prozent gekürzt.

Diese Neuregelungen sollen zudem für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten. Eine Differenzierung anhand des Alters oder anderer Kriterien soll künftig nicht mehr vorgenommen werden. Besondere Sanktionen für junge Menschen gibt es dann nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nur zu den Sanktionen gegen Leistungsberechtigte geäußert, die über 25 Jahre alt sind.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister sind sich ebenfalls einig, dass es ein besonderes und weitergehendes Instrument geben muss für den wirklich ganz kleinen Kreis von Leistungsberechtigten, der sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigert und reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeiten fortwährend und ohne ersichtlichen Grund ablehnt. Das gelte insbesondere dann, wenn keine Verantwortung für andere Familienmitglieder vorliegt und es auch keine festgestellten physischen oder psychischen Erkrankungen gibt. Wer die Unterstützung der Solidargemeinschaft einfordere – so die einhellige Meinung der Ministerinnen und Minister – von dem kann die Solidargemeinschaft den Versuch einfordern, sich aus eigener Kraft aus seiner Notlage zu befreien.

Sport statt Gewalt

Erstmals Sonderpreis für Sportvereine verliehen

Linstow – Heute wurde erstmals vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LfK M-V) in Kooperation mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern an vier Sportvereine der Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ verliehen. Seit diesem Jahr werden einmal jährlich Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.

Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, betonte in seinem Grußwort anlässlich der Preisverleihung im Rahmen der Sportgala 2020 im Van der Valk Resort Linstow: „Sportvereine stehen in unserem Land ganz oben als gesellschaftlicher Integrationsfaktor, gerade auch für unsere Jugend. Sporttreiben in der Gemeinschaft und im Verein vermittelt Orientierung, Bindung, Toleranz, fairen Umgang und Akzeptanz von Regeln. Sportangebote haben darüber hinaus auch eine gewaltpräventive Wirkung, denn sie vermindern Gelegenheitsstrukturen für Jugendgewalt und sie stärken die Persönlichkeit.“

Landessportbund Präsident Andreas Bluhm unterstreicht die Worte des Staatssekretärs: „Sport im Verein ist viel mehr als nur Sport. Das beweisen unsere rund 1.900 Sportvereine im Land jeden Tag. Und viele von ihnen haben sich besonders die Integration und die Gewaltprävention auf die Fahnen geschrieben. Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ab diesem Jahr diesen Sonderpreis verleihen und somit das große – meist ehrenamtliche – Engagement der Vereine würdigen können.“

Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung hatte im Oktober 2019 Vereine, die Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind, aufgerufen, sich zu bewerben, 14 Vereine hatten sich daraufhin gemeldet. Die vier Preisträger erhalten eine Anerkennungsurkunde und jeweils eine Geldprämie in Höhe von 1.250 Euro.

Die vier Preisträger sind:

BC Traktor Schwerin e.V.

Beispielgebend ist sein Projekt „Boxen statt Gewalt“. Gemeinsam mit überwiegend ehrenamtlichen Übungsleitern und Betreuern werden rund 100 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 15 Jahren betreut. Durch Kooperationen mit freien Trägern der Wohlfahrt und der Jugendhilfe können auch begleitende Angebote genutzt werden – beispielsweise die Erledigung von Hausaufgaben. Zusammen mit der Landeshauptstadt Schwerin und vielen weiteren Partnern wurden spezielle Angebote für vor allem junge Menschen mit Flucht- und Asyl- bzw. Migrationshintergrund im Rahmen eines interkulturellen Sportprojektes konzipiert. Die Arbeit an verschiedenen Orten, zusammen mit sozialpädagogisch geschulten Fachkräften, macht Integration im Sinne von gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe erlebbar.

Das Nachwuchsleistungszentrum des FC Hansa Rostock e.V.

In mehreren Projekten fördert der Verein die gesellschaftliche Integration, ermöglicht soziale Teilhalbe und wirkt Gewalt präventiv entgegen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Fußball ist für alle da“. Einmal in der Woche findet ein kostenloses Fußballtraining für Kinder und Jugendliche aus Rostock Groß-Klein statt, geleitet abwechselnd von Trainern des Nachwuchsleistungszentrums. Das Angebot verfolgt zahlreiche präventive Ziele: Zum einen sollen Kinder und Jugendliche grundsätzlich weg von der Straße und rauf auf den Fußballplatz bewegt werden. Zum anderen werden positive Werte und Normen wie Respekt, Fair Play und Toleranz vermittelt. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Fußballturnier in der JA Neustrelitz“. Der mittlerweile jährliche Besuch von Spielern und Trainern des Nachwuchsleistungszentrums zum Fußballturnier in der Jugendanstalt Neustrelitz ist schon Tradition. Ziel der Aktion ist es, die große Integrationskraft des Fußballs praktisch umzusetzen. Nicht nur für die Insassen der Jugendanstalt ist das Turnier ein tolles Projekt, auch die Nachwuchsspieler und Trainer erhalten einen seltenen Einblick in die Jugendanstalt und helfen den Spielern, über den Tellerrand hinauszuschauen.

Polizeisportverein 90 Neubrandenburg e.V.

Der Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ wird vor allem verliehen, weil der Verein in den zurückliegenden 25 Jahren organisatorisch, inhaltlich und durch zahlreiche freiwilligen Helfer auch personell die jährlichen Präventionsprojekte wie das Radrennen, ein Volleyballturnier und die Drachenbootmeisterschaft auf dem Neubrandenburger Reitbahnsee unterstützt. Diese sportlichen Großveranstaltungen sind Bestandteil und Höhepunkt der kontinuierlichen Kriminalprävention, damit leistet der Verein einen enormen Beitrag, ohne die Unterstützung des Polizeisportverein 90 Neubrandenburg e.V. wäre die Umsetzung der polizeilichen Präventionskonzepte nicht möglich.

1. FC Adler 04 Greifswald e.V.

Herausragend ist das langjährige Projekt des Vereins „Null Toleranz für Intoleranz“.Unter diesem Projekt-Motto organisiert der Verein bereits seit mehreren Jahren Fußballturniere in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, um die Menschen für Toleranz und Gleichbehandlung zu sensibilisieren. Dabei arbeitet der Verein eng mit der Stadt Greifswald, dem Integrationsbeauftragten des Landkreises Vorpommern-Greifswald und dem Kreissportbund Vorpommern-Greifswald e.V. zusammen.

MitMachZentralen stärken Ehrenamtsstrukturen

Schwerin – In allen Landkreisen sowie in der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin wird es zukünftig eine MitMachZentrale geben. Das ist das Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. „Mit der Vitalisierung der MitMachZentralen stärken wir die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. Überall im Land gibt es jetzt eine Anlaufstelle für bürgerschaftlich Engagierte“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Die MitMachZentralen übernehmen eine wichtige Funktion bei der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte. So sollen dort die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung einer Ehrenamtskarte geprüft und Partner für die Ehrenamtskarte in der jeweiligen Region geworben werden. Zudem werden die MitMachZentralen ehrenamtlich Engagierte insbesondere zu bestehenden Förderverfahren und zur Verwendungsnachweisführung beraten und eine Vernetzungsfunktion für die ehrenamtlichen Akteure vor Ort einnehmen.

Das Land fördert die acht MitMachZentralen mit jeweils rund 50.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel werden ab 2021 um jährlich 2,3 Prozent erhöht. Einige MitMachZentralen können bereits in wenigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen, die neuen folgen etwas später.

Folgende MitMachZentralen sind ausgewählt worden:

Landkreis Vorpommern-Greifswald: Bürgerhafen Greifswald in Trägerschaft des Pommerschen Diakonievereins e.V.
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V.
Landkreis Nordwestmecklenburg: DRK-Kreisverband NWM e.V.
Landkreis Vorpommern-Rügen: Jugendring Rügen e.V.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Seniorenbüro e.V. Neubrandenburg
Landkreis Rostock: Lernen aktiv e.V.
Landeshauptstadt Schwerin: Landesring M-V des Deutschen Seniorenringes e.V.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Stadtsportbund Rostock e.V.

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Heute wurde im Landtag in Schwerin die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Nicht nur in der Wendephase, auch in den Anfangsjahren waren viele Menschen in unserem Land in einer Situation der Ungewissheit. Die Wirtschaftsstruktur war in einer langen Umbruchphase. Insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft gab es viele Menschen, deren Arbeitsplätze wegfielen. Nicht alle haben gleichermaßen gut den Übergang geschafft. Der Übergang von Planwirtschaft zu Marktwirtschaft stellte viele vor Herausforderungen. Heute lässt sich feststellen: die Wirtschaft wächst, Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze und die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. „Alle Menschen in unserem Land – ob jung oder alt – verdienen unseren Respekt für ihre Leistung. Und das gilt in besonderem Maße für diejenigen mit Wendebiografien.“

Die schwierigste Arbeitsmarktlage gab es im Jahr 2005. Im Februar gab es mehr als 211.000 Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von fast 24 Prozent. „Im Jahresdurchschnitt 2019 hatte unser Land erstmals weniger als 60.000 Arbeitslose und davon weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose. Die Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre hat sich mit der Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt bewährt“, so Glawe weiter. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 7,7 Prozent (Januar 2020). Außerdem haben wir zuletzt über 582.600 Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (November 2019).

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse genießt in Deutschland Verfassungsrang, und diesem Ziel sieht sich auch die Landesregierung verpflichtet. „Wir tun unseren Teil dafür, dass es weiter vorwärts geht in Mecklenburg-Vorpommern. Die wirtschaftliche Entwicklung ist auf einem guten Weg. Es gibt Unterschiede zwischen Ost und West – bis heute. Jedes Bundesland hat seine eigenen Voraussetzungen und Herausforderungen“, so Glawe weiter. 2018 hatten wir mit 44,9 Milliarden Euro ein Rekord-Bruttoinlandsprodukt, das mehr als dreimal so hoch lag wie 1991 (14 Milliarden Euro). Und auch im ersten Halbjahr 2019 ist die Wirtschaftsleistung zum Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent gewachsen. Damit liegen M-V fast ein Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt und im Ländervergleich an dritter Stelle.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügten Bund und Länder über ein wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung. „Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW-Richtlinie des Landes werden Investitionen von Unternehmen, die tarifgebunden sind oder zumindest tarifgleich zahlen, mit einem höheren Fördersatz besser gestellt. Gegenüber Unternehmen, die nicht mindestens tarifgleich entlohnen, bedeutet das eine deutlich höhere Förderung“, so Glawe weiter.

„Mir ist wichtig, nochmal zu verdeutlichen, dass die Unternehmen im Land Arbeitsplätze schaffen und somit auch die Löhne für ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Wirtschaftsförderung, die zwingend an die Tarifgebundenheit bzw. an die tarifgleiche Bezahlung gebunden ist, würde demnach einen Großteil der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von der Förderung ausschließen“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag deutlich. 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dafür danke ich unserer heimischen Wirtschaft“, so Glawe.

Mit Rücksicht auf die Kleinteiligkeit der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung 2017 die Einführung eines Vergabemindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. „Hierdurch wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an öffentlicher Auftragsvergabe beteiligen möchten“, sagte Glawe. Ab 2020 beträgt der Vergabemindestlohn 10,07 Euro – das sind 0,72 Euro oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. „Durch den Vergabemindestlohn wird sichergestellt, dass auch klein- und mittelständische Betriebe im Bewerbungsverfahren teilnehmen können, die keine Tarifbindung oder -orientierung vorweisen können. Die tarifliche Bezahlung als entscheidendes Kriterium festzusetzen, wäre nach derzeitigem Stand für Klein- und Mittelständler kontraproduktiv“, betonte Glawe.

Bei der Steigerung bei den Löhnen in den vergangenen sieben Jahren liegt Mecklenburg-Vorpommern auf dem vierten Platz und beim verfügbaren Einkommen auf dem dritten Platz und über dem Bundesdurchschnitt. 2018 lag der durchschnittliche Bruttoverdienst im Land bei 2.590 Euro. Das entspricht einer Angleichungsquote von 78 Prozent zum West-Niveau.

„Da ist noch Luft nach oben. Wir arbeiten an der Verbesserung der Rahmenbedingungen und unterstützen die heimische Wirtschaft beispielsweise bei Neuansiedlungen, Erweiterungen – diese sichern und schaffen Arbeitsplätze im Land. Auch der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Impfschutz in stat. Altenpflegeeinrichtungen

Schwerin – Am Freitag ist im Landtag in Schwerin das Thema: „Impfschutz in stationären Altenpflegeeinrichtungen“ diskutiert worden. „Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Zur Prävention stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die zu einem langfristigen Schutz für den Einzelnen, aber auch zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung führen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehen Impflücken, insbesondere bei Menschen im höheren Alter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt ab 60 Jahren unter anderem die Schutzimpfungen gegen Influenza, Pneumokokken und seit Dezember 2019 auch gegen Herpes Zoster (Gürtelrose). In der Grippesaison 2018/2019 waren 55,8 Prozent der Menschen über 60 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gegen Influenza geimpft. Und etwa 26 Prozent der 60- bis 67-jährigen bzw. Personen mit erhöhtem Risiko waren gegen Pneumokokken geimpft.

„Es ist weiter Aufklärung für einen verbesserten Impfschutz notwendig. Menschen in Altenpflegeeinrichtungen sind durch häufig bestehende Grunderkrankungen und damit einhergehende Beeinträchtigungen des Immunsystems im höheren Alter anfälliger für Infektionskrankheiten. Ein vollständiger Impfschutz sowohl für Bewohner als auch für Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist daher besonders wichtig“, so Glawe weiter.

Laut der 5. Bevölkerungsprognose von Mecklenburg-Vorpommern wird der Bevölkerungsanteil über 65-Jähriger in unserem Land bis zum Jahr 2040 um 28,2 Prozent steigen. „Hier gilt es, Impflücken im Land zu schließen. Im Oktober 2018 haben das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Impfkampagne des Landes unter dem Motto `MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen!´ gestartet. Die Impfkampagne hat die Sensibilisierung für das Thema Impfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gefördert. So fanden die bisher adressierten Themen: Impfschutz für die ganze Familie und Arbeitskollegen allgemein sowie für Jungen und Mädchen speziell zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) großen Zuspruch in der Bevölkerung. Bereits in den ersten drei Monaten der Impfkampagne wurden 3.446 zusätzliche Impfdosen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst verimpft“, sagte Glawe.

Für die Grippesaison 2019/2020 wurden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt über 22.000 Influenza-Impfdosen bestellt, die in verschiedenen Impfaktionen schon fast vollständig verimpft wurden. Darüber hinaus motivieren die niedergelassenen Ärzte im Land ihre Patienten regelmäßig zum Impfen und nutzen dafür auch die Informationsflyer der Impfkampagne.

Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, auf eine Steigerung der Durchimpfungsraten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bei Bewohnern und Personal von stationären Altenpflegeeinrichtungen hinzuwirken.

„Die Aufklärung von Bewohnern, Angehörigen und medizinischem Personal in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist entscheidend, um die Impfquoten in Mecklenburg-Vorpommern für ältere Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weiter zu verbessern“, betonte Gesundheitsminister Glawe im Landtag. Dies gelingt beispielsweise durch geeignete Informationsmaterialen in Form von Handreichungen, die Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter sowie Ärzte über den Nutzen von Schutzimpfungen aufklären.

Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit hoher Impfbereitschaft. „Dennoch ist eine kontinuierliche Aufklärung durch die Medien, die Ärzte und die Gesundheitsämter über den individuellen und epidemiologischen Nutzen von Impfungen erforderlich, um das bereits vorhandene Wissen wieder ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und über wissenschaftliche Neuerungen zu informieren. Hierzu leisten wir mit der Impfkampagne ´MV impft´ einen wichtigen Beitrag. Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.

Eingliederungshilfe für hörgeschädigte Menschen

Schwerin – Der Landtag debattierte heute über Hilfen für hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Zum Ausgleich besonderer Teilhabebedarfe gehörloser Menschen sind individuelle und passgenaue Leistungen der Eingliederungshilfe und somit über pauschale Leistungen hinausgehende Bedarfe möglich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese mit Blick auf einen Antrag zur Einführung eines Landesgeldes von monatlich 100 Euro für Gehörlose und schwerhörige Menschen.

In Mecklenburg-Vorpommern können darüber hinaus hörgeschädigte Menschen wie andere schwerbehinderte Personen auch einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen. „Im Jahr 2019 wurden in unserem Bundesland insgesamt 1.469 Personen mit dem Merkzeichen „Gl“ für gehörlose Menschen registriert“, sagte Drese.

Die Ministerin erklärte, dass bei Zuerkennung eines Grades der Schwerbehinderung auf Antrag vielfältige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. „Dazu zählen u. a. Steuervergünstigungen, Schwerbehindertenrabatte in kulturellen Einrichtungen wie Theater oder Kino, eine GEZ-Befreiung, die kostenfreie Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern, die kostenlose Beförderung mit dem öffentlichen Nahverkehr oder 50% KfZ-Steuer-Ermäßigung und Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Drese.

Zudem plant die Landesregierung nach Angaben von Ministerin Drese bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Reihe von Maßnahmen, die auch Verbesserungen für gehörlose Menschen beinhalten. „Dabei geht es beispielsweise um den Abbau von baulichen und kommunikativen Barrieren in Neu- und Umbauten von Gebäuden der Landesverwaltungen, die Einführung einer Alarmauslösung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch durch optische Signale wie Lichtblitze und die Schaffung von Standards, die die Kommunikation zwischen gehörlosen Menschen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes verbessern sollen“, verdeutlichte Drese.

Drese: „Vor diesem Hintergrund erachten wir ein pauschales Gehörlosengeld als weniger zielführend als die aufgezeigten Maßnahmen.“

Möglichst früh Hausärzte gewinnen

Schwerin – „Die Landarztquote liegt mir seit vielen Jahren am Herzen. Schon als Sozialministerin habe ich mich dafür eingesetzt. Damals gab es bundesweit noch nicht die erforderliche Mehrheit dafür. Ich freue mich, dass wir nach der Einigung der Bundesländer beim Staatsvertrag über die Hochschulzulassung im letzten Jahr nun neue Möglichkeit haben und eine Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern einführen können“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der 2. Lesung des Landärztegesetzes im Landesparlament. Sie danke Wirtschaftsminister Harry Glawe, der das Gesetz in den Landtag eingebracht hatte.

Nach dem neuen Gesetz werden ab dem Wintersemester 32 Medizin-Studienplätze an den Universitäten des Landes pro Jahr für diejenigen reserviert, die als Landärzte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchten, „eben auch dann, wenn sie die hohe Hürde des Numerus clausus nicht erfüllen, sich aber in einem besonderen Auswahlverfahren z.B. durch soziale Kompetenz beweisen. So bekommen wir Ärztinnen und Ärzte, die nicht nur medizinische Kenntnisse, sondern auch Persönlichkeit mitbringen“, so die Regierungschefin. Diese Studenten sollen sich dann verpflichten, zehn Jahre als Landarzt oder Landärztin zu arbeiten. Schwesig: „Ich finde, das ist eine Chance für junge Menschen und eine echte Hilfe bei der Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Land.“

Von 1.200 Hausärzten im Land würden in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Klar sei auch, dass der Beruf als Hausarzt, gerade in ländlichen Regionen ein Job mit vielen Herausforderungen ist. „Deshalb brauchen wir kluge Lösungen und Konzepte, für die Gesundheitsversorgung im Land insgesamt und mit besonderem Blick auf die hausärztliche Versorgung. Heute wollen wir mit dem Landärztegesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass möglichst früh Medizinstudierende für eine Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin gewonnen werden können.“