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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Weitere Bombendrohungen an Schulen

Oldenburg: Handlungsleitfaden für Schulen im Umgang mit angedrohten Gewalttaten

Schwerin – Nachdem bereits in den vergangenen Tagen an mehreren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Bombendrohungen per E-Mail eingegangen waren, sind nun alle Schulamtsbereiche des Landes betroffen.

In allen Fällen wurde die Polizei informiert, die über die jeweiligen weiteren Schritte entschieden hat. Die Schulleitungen haben die Maßnahmen entsprechend umgesetzt.

„Die Serie an Bombendrohungen setzt sich an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern fort. Auch wenn die Schulleitungen bereits über Notfallpläne verfügen, erhalten sie heute einen ergänzenden Handlungsleitfaden im Umgang mit Androhungen von Gewalttaten.

In dem Leitfaden zeigen wir konkret die einzuhaltenden Abläufe auf. Ich danke allen, die so umsichtig mit dieser besonderen Situation umgehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für betroffene Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bietet der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie schulpsychologische Unterstützung an.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.

Schutz vor Anschlägen

Christian Pegel: „Polizei sichert jüdische Einrichtungen im Land“

Schwerin – Unmittelbar nach den Ereignissen in Israel haben sich Bund und Länder über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der in Deutschland lebenden Israelis und jüdischer Einrichtungen verständigt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei gemeinsam mit den jüdischen und israelischen Gemeinden eine Einschätzung vorgenommen.

„Grundlage dafür war eine Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes. Die Polizeien der Länder haben sich in einem dafür vorgesehenen Gremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz auf ein einheitliches Maß an Schutzmaßnahmen für die jüdischen Einrichtungen in Deutschland verständigt“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel und:

„Dies hat insbesondere Bedeutung für die in diesen Tagen anstehenden jüdischen Festtage. Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verfährt für die unserem Land vorhandenen Einrichtungen nach dieser Absprache. Zudem bestehen Gefährdungsbewertungen, die entsprechend den Ereignissen in Israel und in Deutschland fortlaufend aktualisiert werden.“

Unberührt von den aktuellen Geschehnissen werden die jüdischen Einrichtungen in Deutschland und selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Gemeinden durch die Landespolizeien, hier im Land des Landeskriminalamtes, regelmäßig Sicherheitseinschätzungen unterzogen.

Bereits nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im Jahr 2019 hatte das Landeskriminalamt die sicherheitstechnischen Empfehlungen für die jüdischen Gemeinden in Rostock, Schwerin sowie für das Max-Samuel-Haus in Rostock erstellt.

„An den Gebäuden der jüdischen Gemeinden in MV war die polizeiliche Präsenz bereits hoch. Für jedes wichtige Objekt lag schon damals ein abgestimmtes und individuelles Konzept vor, welches ein schnelles Handeln der Polizei möglich macht. Diese Konzepte sind weiterhin gültig und werden fortlaufend in gemeinsamen Gespräche mit Vertretern der jüdischen Glaubensgemeinschaft in unserem Land aktualisiert“, erklärt Christian Pegel weiter.

Bestürzt zeigt sich der Innenminister über die pro-palästinensischer Feiern, die am Wochenende in Berlin stattgefunden hatten. „Auf die Straße zu gehen, um einen grausamen Krieg zu bejubeln, ist für jeden Menschen unwürdig. Die schrecklichen Nachrichten und Bilder aus Israel sollten uns alle bestürzen. Wir haben aufgrund unserer Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber Israel und den vielen Menschen mit jüdischem Glauben. Das dürfen wir niemals vergessen.“

Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute

Schwerin – Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. „Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung – also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages – eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen“, so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. „Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen“, so Pegel.

„Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können“, skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses „extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr“ zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.

„Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden“, erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige.

Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. „Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag – maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung – in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird“, ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.

Neues Feuerwehrgerätehaus für Gresse

Gresse – Mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus profitiert auch die Gemeinde Gresse vom Brandschutzprogramm der Landesregierung, erklärt der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus bei der Eröffnung des Neubaus am Freitagabend.

„Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern steht zu ihren Freiwilligen Feuerwehren und wir lassen auch Taten folgen, denn die bestmöglichste Ausstattung ist das Mindeste, womit wir dieses unermüdliche ehrenamtliche Engagement unterstützen können. Bei den Bränden in der Lübtheener Heide, bei Hagenow oder im Göldenitzer Moor, überall war Verlass auf unsere top ausgebildeten freiwilligen Feuerwehren.

Der Klimawandel zeigt seine Auswirkungen und die Gefahr für große Waldbrände wird damit nicht geringer. Eine moderne Ausstattung der Feuerwehren ist da mitentscheidend für den Erfolg des Einsatzes und kann schlimmeres verhindern. Deswegen wurden für die Jahre 2020 bis 2023 landesweit 50 Millionen Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereitgestellt.“

Weiter sagt er: „Hier in Gresse entsprach das alte Gebäude aus dem Jahr 1995 von der Ausstattung und dem Platzbedarf einfach nicht mehr dem aktuellen Stand. Deshalb bin ich froh, dass wir der Feuerwehr Gresse über die ILER-Richtlinie MV ein modernes Feuerwehrgerätehaus ermöglichen und insgesamt 700.000 Euro zu den Baukosten von 2,1 Millionrn Euro beisteuern konnten.

Durch das neue Feuerwehrgerätehaus sichern wir den Feuerwehrstandort Gresse nachhaltig, sodass alle Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung wieder ordnungsgemäß ausgeführt werden können.“

Vereinsverbot Hammerskins

Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt

Vor gut einer Woche hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vereinsverbot für „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ angeordnet.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern kam es zu Durchsuchungen in insgesamt fünf Objekten an drei Standorten.

„Die 135 Polizeibeamtinnen und –beamten haben Durchsuchungen in Jamel, im Thinghaus in Grevesmühlen, Anklam sowie auf der Insel Usedom durchgeführt.

Dabei wurden mehrere Klein- und Langwaffen, Messer aber auch Sprengstoff sichergestellt. „Wir können froh sein, dass diese Dinge nun aus dem öffentlichen Verkehr gezogen wurden und keine Gefahr mehr darstellen. Die kriminaltechnische Untersuchung dauert immer noch an.

Asservate der Durchsuchungen bei "Hammerskins Deutschland" in MV.
Asservate der Durchsuchungen bei „Hammerskins Deutschland“ in MV.Schwerin –

Aber wir können jetzt schon sicher sagen, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz gibt“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

In einem Objekt nahe Anklam wurde darüber hinaus ein Vereinsraum der „Hammerskins Pommern“ gefunden. „Dies verdeutlichten neben Unmengen von T-Shirts, Pullovern, Schals, Schildern, Flaggen, Wimpel, Tassen, Schmuck oder Aufklebern und so weiter eine große Holztafel mit der entsprechenden Inschrift.

Die gesamte Ausstattung wie auch mehrere tausend Euro Bargeld wurden als Vereinsvermögen beschlagnahmt“, führt Christian Pegel aus. Eine Vielzahl an Tonträger und Bücher befänden sich ebenfalls noch in der Auswertung.

„Uns ist es gelungen, den organisierten Rechtsextremismus in unserem Bundesland deutlich zu schwächen. Um eine Vorstellung von diesem Ergebnis zu haben: Wir gehen davon aus, dass man mit den gesamten Funden einen LKW mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Tonnen füllen könnte“, so der Innenminister und: „Unsere Polizistinnen und Polizisten werden das Vereinsverbot der ,Hammerskins‘ auch weiter konsequent durchsetzen.“

Mit Ausnahme der strafrechtlich relevanten Gegenstände werden die entsprechenden Asservate an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Prüfung übergeben.

Angriffe auf Polizisten

Innenminister Christian Pegel: „Wer Polizei angreift, greift den Staat an“

Hagenow – Innenminister Christian Pegel hat einen Angriff aus einer Gruppe von vier Personen auf Polizeibeamte in Hagenow verurteilt. Die Beamten waren wegen ruhestörenden Lärms gerufen worden und hatten dabei unter den vier angetroffenen Männern einen mit Haftbefehl gesuchten Beteiligten ausgemacht.

Die anderen drei Männer versuchten, die Vollstreckung des per Haftbefehl Gesuchten zu verhindern, und attackierten die Polizeikräfte.

„Wer Polizeibeamte angreift, greift den Staat an und stellt damit das staatliche Gewaltmonopol und den Rechtsstaat in Frage“, so der Minister. Polizei und Staat würden solche Angriffe nicht dulden und diesen entschieden begegnen.

„Das vorliegend die Verhaftung eines mit Haftbefehl gesuchten Mannes verhindert werden sollte, macht umso deutlicher, dass hier der Rechtsstaat in Frage stand“, ordnet Pegel ein und: „Ich bin der Polizei für die Durchsetzung der rechtsstaatlichen Regeln in unser aller Interesse dankbar und wünsche dem bei diesem Einsatz verletzten Polizeibeamten schnelle Genesung.“