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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

71 neue Feuerwehrfahrzeuge

Schwerin – Die Modernisierung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat den Auftrag für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) vergeben. Den Zuschlag für diese bis zu 71 Feuerwehrfahrzeuge erhielt das Unternehmen Magirus GmbH.

„Sammelbeschaffungen bieten immense Vorteile und auch Einsparungsmöglichkeiten. Durch diesen Zuschlag bezahlen Kommunen, die aus dieser Sammelbeschaffung des Landes beschaffen möchten, pro Fahrzeug gut 430.000 Euro. Damit können die Kommunen, verglichen mit einer Einzelbestellung der jeweiligen Kommune für ein solches Fahrzeug, gut 15 Prozent gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Auch deshalb werden wir als Land künftig weiterhin auch für andere Anschaffungen auf das System der Zentralbeschaffung fokussieren“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Abnahme von mindestens 30 und höchstens 71 Fahrzeugen verpflichtet. Aus diesem Vertrag können Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Landeseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Bedarf abrufen. Wichtig: die verpflichtende Abnahmeerklärung. Die Fahrzeuge werden entsprechend dem „Windhundprinzip“ zugeteilt, also nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit oder dergleichen, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bestellung durch die interessierten Kommunen. 35 Abrufe wurden so bereits getätigt. Die üblichen Förderungen des Landes und der Landkreise wie beispielsweise Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. können ebenfalls hierfür beantragt werden, sind aber nicht automatisch gesichert. Die feuerwehrtechnische Beladung für diese Fahrzeuge wird in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.

„Diese Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des LPBK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, ergänzt der Innenminister und benennt noch einen weiteren Vorteil: „Die Fahrzeuge sind standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht, so ist auch in schlimmen Katastrophenfällen oder bei überörtlichen Einsätzen bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt und wo im Fahrzeug was liegt oder zu finden ist.“

Bei gängigen Fahrzeugtypen, wie Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird wie in einem Warenhaus abrufbar sein. Das spart auch den Aufwand und die Zeit einer Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren – umgekehrt haben wir im LPBK bereits durch die Umsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets des Landes und durch die ersten Rahmenbeschaffungen in den letzten drei Jahren erhebliches Know-How bei der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge aufgebaut, weil die regelmäßige Bestellung größerer Fahrzeugmengen zu einem sehr guten Übungseffekt führt und wir damit den Kommunen auch damit einen sehr guten Vergabe- und Abnahmeservice anbieten können“, sagt der Minister.

Darüber hinaus sind mit Blick auf Spezial-Fahrzeuge wie Leiterfahrzuge weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg –seit dem 16. April 2024 beteiligt sich auch Thüringen – angedacht.

„Bei den zurückliegenden gemeinsamen Großanschaffungen von beispielsweise elf großen, geländegängigen Löschfahrzeugen für die Waldbrandbekämpfung vom Typ Tanklöschfahrzeug TLF-W M-V oder von 19 Drehleitern haben wir als Land schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell beteiligen sich mindestens sechs Gemeinden an einer Ausschreibung Brandenburgs von Rüstwagen (RW). Wir – und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten – konnten dabei viel Geld sparen und zugleich bedarfsgerecht ausschreiben“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Das Löschgruppenfahrzeug 10 ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren der Firma MAN ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.000 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden mit einer Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräten in der Mannschaftskabine sowie einer Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Einpersonenhaspel Schlauch ausgerüstet sein.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zu finden.

M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Zwölf neue Funkstreifenwagen

Schwerin – Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute zwölf Fahrzeuge an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Darunter sind elf neue Funkstreifenwagen Transporter und ein Funkstreifenwagen Gelände.

„Für viele Polizeibeamtinnen und –beamte ist das Fahrzeug der tägliche Arbeitsplatz. Es ist selbstverständlich, dass wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge modern, effizient und technisch auf dem neusten Stand ausgestattet sind“, sagt Wolfgang Schmülling bei der Übergabe.

Die elf neuen Transporter gehen an die Polizeiinspektionen Schwerin, Wismar, Rostock, Güstrow, Neubrandenburg, Stralsund und Anklam. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast erhält den Funkstreifenwagen Gelände.

Die Funkstreifenwagen werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei MV eingesetzt. Der Funkstreifenwagen Gelände dient darüber hinaus als Zugfahrzeug für Hilfsstreifenboote und größere Schlauchboote.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

Geld für die Feuerwehr

700.000 Euro für Feuerwehr und Gemeinden im Amt Stralendorf

Stralendorf – Förderungen in Höhe von rund 700.000 Euro übergab die Staatssekretärin für die Ländlichen Räume Elisabeth Aßmann gestern gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg an drei Gemeinden im Amt Stralendorf. Die drei Projekte, ein Feuerwehrerweiterungsbau sowie zwei Löschwasserentnahmestellen, sollen die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erhöhen. Staatssekretärin Aßmann:

„Über all die Jahre hinweg wurde im Amtsbereich Stralendorf eine ausgezeichnete Arbeit und ehrenamtliches Engagement geleistet – doch auch die technische Infrastruktur muss mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Einsatzkräfte, der kommunalen Infrastruktur sowie Entwicklungen wie Klimaveränderungen und damit einer erhöhten Brandgefahr Schritt halten. Die neuen Bauvorhaben sind deshalb unabdingbare Investitionen in den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum. Nach dem Auslaufen des Programms ‚Löschwasser marsch‘ aus dem Strategiefonds haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Unterstützungsmöglichkeit aus EU-Mitteln verstetigt“, so Aßmann.

Bei der Investitionsförderungsmaßnahme in Pampow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,26 Mio. € (Eigenanteil der Gemeinde: 939 T€) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Erweiterung Stellplätze für ein weiteres Einsatzfahrzeug
  • Realisierung „schwarz/weiß“ Trennung (Schleuse und Duschmöglichkeiten)
  • Erweiterung bzw. Schaffung der Möglichkeit für getrennte Umkleidung für Kinder- und Jugendfeuerwehr,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten, Schwerpunkt Schulungsraum der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Anpassung an die gestiegenen Mitgliederzahlen)
  • Erweiterung der Räumlichkeiten zu Lagerzwecken,
  • Erweiterung der Räumlichkeiten Toiletten (Anzahl und barrierefreies WC) und
  • Sanierung im Bestand einschließlich die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz des Gebäudes.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Klein Rogahn, gelegen im Ortsteil „Zum Ausbau“ an der L042, werden zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für derzeit 6 Wohnhäuser mit Nebengelass eine Gesamtinvestition von 75.000 € geplant, wovon die Gemeinde einen Eigenanteil von 45.000 € bereitstellt.

Für die Errichtung der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Stralendorf, gelegen an der Oberen Bergstraße, wird ein Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendungshöhe von 30.000 € aus ILERL-Mitteln, bei einer Bauinvestition von 60.000 € und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30.000 €, bereitgestellt.