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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Erstes deutsch-polnisches Polizeiteam aktiv

Insel Usedom – Landesinnenminister Christian Pegel hat  das Projekt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei in Ahlbeck bei der ersten Polizeistreife begleitet. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg und die Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Stettin verstärken damit ihre bereits bestehende gemeinsame Kooperation.

„Wir sind sehr stolz darauf, dieses einzigartige Projekt für unser Land nun mit Leben zu erfüllen. Jeweils drei deutsche und drei polnische Polizeibeamtinnen und -beamte kümmern sich ab sofort auf Usedom um Unfälle, Einbrüche oder Verkehrskontrollen auf deutscher und polnischer Seite gleichermaßen. Ziel ist es, die auch für Touristen beliebte Region sicherer zu machen und zugleich das Image der Grenzregion zu verbessern“, sagte Innenminister Christian Pegel in Ahlbeck.

In den Jahren 2021 bis 2023 gab es monatlich drei bis vier gemeinsame Streifen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und der KWP Szczecin im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Heringsdorf und der KMP Świnoujście. Ab sofort werden diese täglich im Einsatz sein.

„Ich freue mich darüber, dass wir ab heute ständige gemeinsame Streifen installieren können und kann sagen, dass sowohl auf deutscher, als auch auf polnischer Seite nun weiter daran gearbeitet wird, diese Form der Zusammenarbeit dauerhaft zwischen den beiden Polizeibehörden zu etablieren“, erklärt Polizeipräsident Thomas Dabel.

In den vergangenen zwei Monaten hat das deutsch-polnische Polizeiteam gemeinsame Trainings unter anderem zu Rechtskenntnissen, polizeitaktischen Aspekten sowie zum Erwerb der jeweiligen Sprachkompetenz absolviert. Das Dienstgebäude ist auf deutscher Seite. In Ahlbeck wurden dafür Räumlichkeiten von der Gemeinde Heringsdorf angemietet. Diese wurden am heutigen Tage ebenfalls offiziell übergeben.

Im Rahmen des Kleinprojektefonds (KPF) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021-2027 wurde die Ausbildung des deutsch-polnischen Polizeiteams während der ersten drei Monate gefördert.

Anlaufstelle zu den Wahlen

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Schutz- und Unterstützungskonzepte für die Begleitung von Wahlhelferinnen und -helfern sowie ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten während der Kommunal- und Europawahl noch einmal verstärkt. Sie hat den Landesparteien in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Videokonferenz am 23. Mai die bereits bisherigen Vorgehensweisen dargelegt, zudem aber für die Landesverbände, die einen Rat oder eine Beratung für eine ihrer örtlichen ehrenamtlichen Gliederungen benötigen oder die Informationen zu Wahlkampfgeschehnissen weiterreichen möchten, zentrale telefonische Anlaufstelle der Landespolizei angeboten.

„Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktive, die einen Ansprechpartner suchen, um Hinweise bei Straftaten oder Sachverhalten im Zusammenhang mit den kommenden Wahlen in MV abzugeben, können sich damit über ihren Landesverband oder ihre Landesgeschäftsstelle vermittelt gern an die dort hinterlegte zentrale Rufnummer wenden“, so Innenminister Christian Pegel.

Die zentrale Anlaufstelle ist ein Zusatz-Angebot der Landespolizei zu den Wahlen und richtet sich vor allem an die kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, die in unklaren Sachverhalten eine Ansprechperson benötigen.

Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums bereits eine Handreichung entwickelt. Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten.

Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet, die auch weiter Gültigkeit haben. „Auch bleibt es natürlich so, dass eine Person, die sich unmittelbar bedroht fühlt, sich auf alle Fälle an den polizeilichen Notruf 110 muss“, ergänzt Minister Pegel weiter. Für vorgelagerte Zweifelsfälle ist die neu geschaffene zentrale telefonische Anlaufstelle vorgesehen.

„Die Versammlungsbehörden und die Ordnungsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind gehalten, alle öffentlichen Termine mit einem Wahlbezug den örtlichen Polizeibehörden mitzuteilen, damit diese vorbereitet sind und ein wachsames Auge auf die Veranstaltungen werfen können und den Wahlkämpfenden Sicherheit vermitteln“, so Pegel. Ergänzende Hinweise hierzu nimmt nun auch die zentrale Anlaufstelle entgegen.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 319 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 78 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 62 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 175 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Erhöhte Waldbrandgefahr

Backhaus mahnt zur Achtsamkeit

Schwerin – Nach dem feuchten Frühjahr jetzt die Trockenheit: In weiten Teilen des Landes herrscht eine hohe Waldbrandgefahr. Am Nachmittag des 15.05.2024 brach auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen bei Jessenitz-Werk ein Feuer aus, welches sich schnell zu einem größeren Waldbrand entwickeln konnte.

Derzeit geht man bei der Ursache von einem Stromleitungsbruch in der Nähe von Jessenitz-Werk aus. 25 Feuerwehren mit 160 Feuerwehrfrauen und -männern konnten den Brand auf einer Fläche von rund 8 Hektar inzwischen unter Kontrolle bringen. Im Laufe des Vormittages wird die Bundesforst als Flächeneigentümerin die Fläche durch die Feuerwehr zur weiteren Brandwache übergeben bekommen.

Forst- und Umweltminister Dr. Till Backhaus dankte allen Einsatzkräften für das schnelle und professionelle Vorgehen und mahnt alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderer Achtsamkeit im und am Wald, denn die Waldbrandsaison hat gerade erst begonnen.

„Nun steht Pfingsten vor der Tür und es ist noch immer kein Regen in Sicht. Da der Mensch leider die Hauptursache für den Ausbruch von Bränden ist, appelliere ich an alle, in den nächsten Tagen besonders achtsam zu sein im Wald und alles zu unterlassen, was Brände begünstigen kann, so der Minister.“

  • Keine Lagerfeuer im Wald und auf Wiesen,
  • im Wald nicht rauchen,
  • keine brennenden Gegenstände (z. B. Zigarettenkippen) aus dem Autofenster werfen,
  • nur auf Schotter oder Asphalt parken, niemals in Wiesen oder Feldern (der Katalysator des Autos kann schon nach wenigen Metern Fahrt sehr heiß werden und trockenes Gras leicht entzünden),
  • Autos bei Ausflügen immer so parken, dass andere Autos, insbesondere Einsatzfahrzeuge, nicht behindert werden,
  • nicht im Wald oder in Waldnähe grillen (Faustregel: min. 100 Meter Abstand zum Waldrand
  • offiziell ausgesprochene Verbote (z. B. Waldzutrittsverbote) unbedingt einhalten,
  • beobachtete Waldbrände sofort über die 112 melden und anrückende Einsatzkräfte einweisen.

Pegel: Bisher acht Wahlstraftaten in M-V

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich schockiert über die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Helferinnen und Helfer im Zusammenhang mit den Kommunal- und Europawahlen in Deutschland. „Ich verurteile alle Angriffe auf Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktiven zutiefst. Sie zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam die zentrale Aufgabe haben, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen“, so Minister Christian Pegel.

Seit dem 17. April 2024 ist beim Landeskriminalamt MV eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sechs Wochen vor dem Wahltermin können die Parteien damit beginnen, Wahlplakate aufzuhängen.

„Bei den bisher gemeldeten Straftaten handelt es sich in den meisten Fällen wie bei vergangenen Wahlen in unserem Land um Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte sowie Propagandadelikte. Bei den sogenannten Wahlstraftaten konnten bislang acht Straftaten ermittelt werden. Zudem wurden bisher 284 angegriffene Wahlplakate gemeldet“, führt Minister Pegel aus und: „Gewaltdelikte, wie sie derzeit deutschlandweit vermeldet werden, sind bei uns zum Glück noch nicht aufgefallen. Bislang hatten wir zwei Fälle von Bedrohung in Rostock . Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Hass und der Aggressivität innerhalb der Gesellschaft gegenüber Andersdenkenden oder im politischen Diskurs entschieden entgegenzutreten“, appelliert Christian Pegel.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 16 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 16 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 46 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Der Minister macht auch deutlich, dass „die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlen und den nun begonnenen Wahlkampf sehr gut vorbereitet ist. Unsere Beamtinnen und Beamten werden allgemeine und konkrete lokal bezogener Erkenntnisse entsprechend bewerten und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Wahlen durchführen lassen“.

Betroffene von Angriffen in einem solchen Fall sollten unverzüglich den Notruf der Polizei nutzen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei wird konsequent alle bekannt gewordenen Straftaten verfolgen und steht betroffenen Opfern auch beratend zur Verfügung. Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums eine Handreichung entwickelt.

Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten. Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet.

Förderbescheide übergeben

Finanzminister Dr. Heiko Geue hat Förderbescheide an eine Schweriner Grundschule und die Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen übergeben

Schwerin – Die Grundschule John Brinckman in Schwerin konnte sich heute über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro für den Neubau eines Hortgebäudes freuen. Finanzminister Dr. Heiko Geue überreichte den Bescheid in Vertretung für Innenminister Christian Pegel an den Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier.

„Ein guter Tag für die Grundschülerinnen und Grundschüler der John-Brinckman-Schule – und ihre Eltern! Das neue Hortgebäude wird hoffentlich zu einer glücklichen Grundschulzeit beitragen. Der Hort ist vielmehr als nur Ort zur Erledigung von Hausaufgaben. In einer geschützten Umgebung soll die Gesamtpersönlichkeit der Kinder gefördert werden. Das finde ich sehr wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im Anschluss überreichte der Finanzminister in Bad Kleinen eine weitere Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 750.000 Euro. In Empfang genommen wurde der Bescheid von Joachim Wölm, dem Bürgermeister der Gemeinde Bad Kleinen, im Beisein der Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen. Das Geld wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde genutzt.

„Ich bin dankbar für das Engagement in den freiwilligen Feuerwehren in Bad Kleinen und überall im Land. Die Engagierten sorgen nicht nur für unseren Schutz und unsere Sicherheit, sondern sind oftmals diejenigen, die den Zusammenhalt vor Ort gewährleisten. Das ist positive Heimatliebe. Ich freue mich, dass das Land hier einen Beitrag leisten kann“, so Geue.

Internationaler Tag der Feuerwehrleute

Christian Pegel: „Feuerwehrkräfte schützen unseren Alltag“

Den heutigen „Internationalen Tag der Feuerwehrleute“ nutzt Landesinnenminister Christian Pegel, um sich bei den haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften für ihr herausragendes Engagement zu bedanken.

„Sie sind meist die ersten Hilfskräfte an einem Unfallort oder bei einer Schadenslage, sehen unvorstellbare Szenarien. Sie stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Dank Ihnen können wir jeden Tag sicher sein.

Den mehr als 26.000 Feuerwehrfrauen und -Männern in unserem Bundesland gilt mein herzlicher Dank und größter Respekt für diese Bereitschaft. Ob im Ehrenamt oder im Hauptamt – Sie sind immer für uns alle da“, sagt Christian Pegel und:

„Vor allem ohne die Bereitschaft der Kameradinnen und Kameraden im Ehrenamt wäre der Brandschutz in unserem Land nicht zu gewährleisten. Aber Sie sind auch ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in vielen unserer Gemeinden. Auch das ist aller Ehren wert.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich. Aber ich sage Ihnen: es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns bei jeder Tages- und Nachtzeit sicher zu fühlen. Dafür danke ich den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Herzen.“

Der „Internationale Tag der Feuerwehrleute“ findet immer am 4. Mai eines Jahres statt. Der Tag wurde zu Ehren von fünf Feuerwehrleuten etabliert, die am 4. Januar 1999 unter tragischen Umständen in einem Lauffeuer in Australien ums Leben kamen. Da der 4. Mai auch der Tag des Heiligen Florian, Schutzpatron der Feuerwehrleute, ist, wird er seitdem als Tag der Feuerwehrleute begangen.

71 neue Feuerwehrfahrzeuge

Schwerin – Die Modernisierung der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) Mecklenburg-Vorpommern hat den Auftrag für die Herstellung und Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) vergeben. Den Zuschlag für diese bis zu 71 Feuerwehrfahrzeuge erhielt das Unternehmen Magirus GmbH.

„Sammelbeschaffungen bieten immense Vorteile und auch Einsparungsmöglichkeiten. Durch diesen Zuschlag bezahlen Kommunen, die aus dieser Sammelbeschaffung des Landes beschaffen möchten, pro Fahrzeug gut 430.000 Euro. Damit können die Kommunen, verglichen mit einer Einzelbestellung der jeweiligen Kommune für ein solches Fahrzeug, gut 15 Prozent gegenüber einer Einzelbeschaffung sparen. Auch deshalb werden wir als Land künftig weiterhin auch für andere Anschaffungen auf das System der Zentralbeschaffung fokussieren“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Abnahme von mindestens 30 und höchstens 71 Fahrzeugen verpflichtet. Aus diesem Vertrag können Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Landeseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Bedarf abrufen. Wichtig: die verpflichtende Abnahmeerklärung. Die Fahrzeuge werden entsprechend dem „Windhundprinzip“ zugeteilt, also nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit oder dergleichen, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bestellung durch die interessierten Kommunen. 35 Abrufe wurden so bereits getätigt. Die üblichen Förderungen des Landes und der Landkreise wie beispielsweise Feuerschutzsteuer oder Sonderbedarfszuweisungen etc. können ebenfalls hierfür beantragt werden, sind aber nicht automatisch gesichert. Die feuerwehrtechnische Beladung für diese Fahrzeuge wird in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.

„Diese Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des LPBK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, ergänzt der Innenminister und benennt noch einen weiteren Vorteil: „Die Fahrzeuge sind standardisiert. Das heißt, jede Kameradin und jeder Kamerad findet sich auch mit der Technik anderer Wehren zurecht, so ist auch in schlimmen Katastrophenfällen oder bei überörtlichen Einsätzen bekannt, welche Fähigkeiten das Fahrzeug besitzt und wo im Fahrzeug was liegt oder zu finden ist.“

Bei gängigen Fahrzeugtypen, wie Löschfahrzeugen, soll es so sein, dass nach dem Auslaufen einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung gleich die nächste wieder ausgeschrieben wird. „Auf diese Weise ist durchlaufend immer eine Rahmenvereinbarung vorhanden, aus der durchweg das jeweilige Fahrzeug bezogen werden kann. Es wird wie in einem Warenhaus abrufbar sein. Das spart auch den Aufwand und die Zeit einer Ausschreibung in den Kommunalverwaltungen und Feuerwehren – umgekehrt haben wir im LPBK bereits durch die Umsetzung des 50-Millionen-Euro-Pakets des Landes und durch die ersten Rahmenbeschaffungen in den letzten drei Jahren erhebliches Know-How bei der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge aufgebaut, weil die regelmäßige Bestellung größerer Fahrzeugmengen zu einem sehr guten Übungseffekt führt und wir damit den Kommunen auch damit einen sehr guten Vergabe- und Abnahmeservice anbieten können“, sagt der Minister.

Darüber hinaus sind mit Blick auf Spezial-Fahrzeuge wie Leiterfahrzuge weiterhin gemeinsame Ausschreibungen mit dem Land Brandenburg –seit dem 16. April 2024 beteiligt sich auch Thüringen – angedacht.

„Bei den zurückliegenden gemeinsamen Großanschaffungen von beispielsweise elf großen, geländegängigen Löschfahrzeugen für die Waldbrandbekämpfung vom Typ Tanklöschfahrzeug TLF-W M-V oder von 19 Drehleitern haben wir als Land schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Aktuell beteiligen sich mindestens sechs Gemeinden an einer Ausschreibung Brandenburgs von Rüstwagen (RW). Wir – und vor allem unsere Städte und Gemeinden, die aus unseren länderübergreifenden Rahmenverträgen zu deutlich günstigeren Bedingungen ihre Feuerwehrfahrzeuge beziehen konnten, als wenn sie allein ausgeschrieben hätten – konnten dabei viel Geld sparen und zugleich bedarfsgerecht ausschreiben“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Das Löschgruppenfahrzeug 10 ist für den Einsatz bei Bränden konzipiert. Es wird mit einem Automatik-Schaltgetriebe mit Allradantrieb mit Differenzialsperren der Firma MAN ausgestattet sein. Der Löschwasserbehälter fasst 2.000 Liter Inhalt. Die Fahrzeuge werden mit einer Wärmebildkamera, vier Atemschutzgeräten in der Mannschaftskabine sowie einer Zusatzausrüstung für den Einsatz bei Waldbränden und Einpersonenhaspel Schlauch ausgerüstet sein.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz zu finden.

M-V für Clan-Kriminelle nicht sicher

Innenminister Pegel: „MV war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel weist die Vorwürfe in der heutigen Diskussion zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern zurück.

„Der eingebrachte Antrag konstruiert eine Bedrohung in unserem Land, die es nicht gab und gibt, und will dafür Schritte anregen, die längst gegangen werden – übrigens auch überwiegend aufgrund der Aktivitäten der früheren Innenminister im Land. Mecklenburg-Vorpommern war und ist kein sicherer Hafen für Clan-Kriminelle“, verdeutlicht Landesinnenminister Christian Pegel.

Die sogenannte Clan-Kriminalität ist polizeilich der Organisierten Kriminalität (OK) zugeordnet. Mecklenburg-Vorpommern ist an der Kommission Organisierte Kriminalität, einer Unterorganisation der Innenministerkonferenz (IMK) beteiligt. „Dort sind wir als Land seit vielen Jahren Teil der länderübergreifenden, intensiven Betrachtung der OK und beteiligen uns aktiv an der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien. Das wird auch weiterhin so bleiben“, sagt der Minister.

Die Zahl der insgesamt im Land geführten OK-Verfahren sei im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und die neu hinzukommenden Fälle sind auf dem Niveau von 2023. „Es ist vielmehr so, dass nach MV meist Eigentumsdelikte und Betäubungsmittelstraftaten aus von Clan-Kriminalität betroffenen Ländern ,gebracht‘ werden. Keine Frage, auch dies sind Straftaten und werden entsprechend polizeilich verfolgt und geahndet. Dies zeigt aber, dass unser Bundesland kein sicherer Hafen oder irgendein Hafen für Clan-Kriminalität ist“, erklärt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Gefahr einer Zunahme der Organisierten Kriminalität werde hingegen vor allem deutschlandweit seit Jahren analysiert. „Eine Steigerung des Kriminalitätsgeschehens in unserem Land ist polizeilich nicht festzustellen. Clan-Kriminalität ist gerade kein Brennpunkt in Mecklenburg-Vorpommern. Dies nun zur Verunsicherung der Bevölkerung ohne jede Grundlage zu behaupten, ist schlicht unseriös“, erklärt der Innenminister.

Maßnahmen, die andere Bundesländer im Kampf gegen die Clan-Kriminalität anwenden, würden auch nicht zu einer Veränderung für den Nordosten führen: „Polizeilich liegen keinerlei Hinweise vor, das MV nun als bevorzugtes Ziel für kriminelle Clans hervortritt. Der schon vor Jahren angestoßene und seitdem intensiv fortgesetzte behörden- und länderübergreifende Austausch in diesem Bereich stellt auch sicher, dass aktuelle Entwicklungen genau im Blick sind und bleiben“, verspricht Christian Pegel.

Die beim Bundeskriminalamt eingerichtete „Koordinierungsstelle OK“ entwickelt fortlaufend ein entsprechendes Bundeslagebild – mit Zuarbeit auch aus Mecklenburg-Vorpommern. „Auf eben dieser Ebene werden die Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt. Diese sind schon lange fester Bestandteil der praktischen Arbeit unserer Landespolizei. Der heute gestellte Antrag stellt vor allem die langjährige und gute Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten in diesem schwierigen Feld in einem schlechten Licht dar. Auch wenn diese Arbeit nicht für jeden sichtbar ist – was in diesem schwierigen Feld in der Natur der Sache liegt –, kann sich jeder Bürger und jede Bürgerin sicher sein, dass unsere Polizei schon seit Jahren in Sachen Organisierte Kriminalität genau hinsieht“, sagt Innenminister Christian Pegel.