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Kategorie: Städte und Gemeinden

Tourismus-Infostelle für Negast

Negast – Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe hat heute den ersten Spatenstich für den Bau einer Tourismus-Informationsstelle im Ortsteil Negast (Gemeinde Steinhagen, Landkreis Vorpommern-Rügen) gesetzt. „Durch die Gemeinde Steinhagen führt auf einer ehemaligen Bahntrasse der überregionale Fernradweg Hamburg-Rügen. Die landschaftlich reizvolle Strecke wird von Anwohnern und Gästen gern für Ausflüge genutzt. Mit der Tourismus-Informationsstelle in Negast wird ein attraktiver Anlaufpunkt für eine entspannte Pause geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vorgesehen ist, ein Holzhaus als Touristen-Informationsstelle mit Ausstellungsraum und öffentlicher Toilette zu errichten. Zudem sollen eine Aussichtsplattform mit Überdachung und behindertengerechter Zuwegung entstehen. Die touristische Informationsstelle soll direkt am Radweg Hamburg-Rügen platziert werden, der eine Gesamtlänge von 525 Kilometern vorweist und unter anderem über Schwerin, Güstrow sowie Stralsund bis nach Sassnitz führt. „Die Investition hilft, die touristische Infrastruktur der Region weiter aufzuwerten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen für die Errichtung der Tourist-Informationsstelle betragen rund 452.000 Euro. Das Land plant eine Unterstützung des Vorhabens aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 407.000 Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen neun Radfernwege mit etwa 2.300 Kilometern Länge sowie 21 Rundrouten zwischen 100 und 400 Kilometern Länge zur Verfügung. Insgesamt können die Radfahrer im Nordosten rund 5.100 Kilometer touristisch ausgeschilderte Radrouten und 1.900 Kilometer straßenbegleitende Radwege des überörtlichen Verkehrs nutzen.

Umgestaltung der Slüterstraße

Schwerin – Für die Umgestaltung der Slüterstraße erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Landesbauministerium eine Förderzustimmung über rund eine Million Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben liegen bei rund 2,1 Millionen Euro.

Die Slüterstraße in Rostocks Zentrum, gelegen im Denkmalbereich „Östliche Altstadt“ zwischen Petrikirche und Straße am Strande, soll erneuert werden. Auf einer Länge von ca. 164 Metern wird die Fahrbahn in ihrem aktuellen Verlauf mittig durch das ehemalige Petritor grundhaft ausgebaut und auf beiden Seiten ein Gehweg errichtet. Zudem sollen die Freianlagen unterhalb der Stadtmauer bis zur Straße Beim Wendentor neu gestaltet werden. Rostocks Wasserver- und -entsorger Nordwasser erneuert im Rahmen der Bauarbeiten die Entwässerungsanlagen. Die Beleuchtung wird insektenfreundlich gestaltet.

Voraussichtlich im Oktober 2020 sollen die Arbeiten beginnen und im Jahr 2022 abgeschlossen sein.

Zuschuss für einen Energiespeicher

Börgerende-Rethwisch – Für die Errichtung eines Energiespeichers in der Wohnanlage „Parkstraße 24“ in Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock) erhält Ralf Erik Kudra einen Zuschuss von 10.955 Euro. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 21.100 Euro.

Geplant ist, auf dem Dach der Wohnanlage eine Photovoltaikanlage zu errichten. Im Zuge dieser Investition soll ein Energiespeicher im Keller installiert werden. Mit dem in der Photovoltaikanlage produzierten und im Batteriespeicher gespeicherten Strom sollen sechs Ferienwohnungen, der Gemeinschaftsstrom der Wohngemeinschaft „Parkstraße 24“ und die Wohnung von Ralf Erik Kudra versorgt werden.

Durch diese Maßnahmen können jährlich ca. drei Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Rostocker Gestaltungsbeirat

Architekten fordern den Erhalt des Rostocker Gestaltungsbeirates

Rostock – Die Architekten des Landes warnen vor der Abschaffung des Rostocker Gestaltungsbeirates. Gemeinsam widersprechen die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bund Deutscher Architekten (BDA) – Landesverband M-V vehement der Forderung der Rostocker CDU/UFR-Fraktion nach der Auflösung des Rostocker Gestaltungsbeirates als Reaktion auf die Corona-Krise.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, kommentiert die Forderung: „Ein solch hohes Gut nun als vermeintliches „Hindernis“ aus Anlass der Corona-Krise aufzugeben, wäre ein fatales Signal. Solch eine Entscheidung ist wenig konstruktiv und entbehrt jeglichem Innovationsgeist.“

Gestaltungsbeiräte sind in vielen deutschen Städten aktiv und stellen bedeutende und für die baukulturelle Diskussions- und Entscheidungskultur einer Gesellschaft wichtige Beratungsgremien für die Verwaltungen, Bauherren und die Architekten dar. „Damit leisten die Beiräte einen wesentlichen Beitrag für das Bild und die Entwicklung unserer Städte heute und in Zukunft“, betont der Kammerpräsident.

Maik Buttler, Rostocker Architekt und Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Architekten (BDA), ergänzt: „Gestaltungsbeiräte sind Ausdruck einer hohen Debatten- und Baukultur einer Stadt. Sie helfen dabei, Wert und Ausdruck der Stadtgestalt im Diskurs zu vertiefen und in der Abwägung qualitativer und wirtschaftlicher Interessen für einen Interessenausgleich zu sorgen.“

Ziel der nun notwendigen Bestrebungen zur Wiedergewinnung von Normalität sollte es sein, mit Hilfe der Fachleute des Gestaltungsbeirates die Baukultur und Stadtplanung künftig noch stärker zu fördern. „Die Corona-Krise zeigt eindrucksvoll, dass ein starkes Gemeinwesen immer wieder miteinander verhandelt werden muss. Dabei auf gute Beratung – gleich aus welchem Bereich – zu verzichten, ist ein Schritt zurück“, so Christoph Meyn.

Die Architekten empfehlen der Hansestadt Rostock, die eigenen Stärken und den großen Zusammenhalt der Menschen in Rostock so weiterzuentwickeln und ihre Stadt so weiterzubauen, dass sie vergleichbaren Krisensituationen künftig noch besser begegnen kann. Dazu gehören zum Beispiel integrierte und kleinteilige Quartierskonzepte mit guter Nahversorgung und starken Nachbarschaften aller Generationen und Schichten, aber auch gute und identitätsstiftende öffentliche Orte und Gebäude.

„Stadtradeln“ ab 1. Mai

Greifswald und Rostock starten in M-V als Erste

Greifswald – Trotz – oder auch gerade wegen – Corona startet morgen, am 1. Mai, zum 13. Mal das „Stadtradeln“. Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland treten miteinander in den Wettbewerb, wessen Einwohner binnen jeweils drei Wochen die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. In M-V gehen die beiden Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald als Erste der bislang elf Teilnehmer aus M-V an den Start.

„Das Fahrrad verbindet klimafreundlichen Transport mit sportlicher Bewegung an der frischen Luft. Ich kann mir vorstellen, dass unter den aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie noch mehr Menschen bei uns im Land das Fahrrad nutzen als sonst schon“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Umso mehr freue ich mich, dass das Stadtradeln nicht abgesagt wurde.“

Der Minister weist aber darauf hin, dass auch für die Radler die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie gelten und erläutert: „Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern lässt sich auf dem Fahrrad gut wahren. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist sicher nicht erforderlich. Radtouren in der Gruppe sind allerdings aufgrund des Kontaktverbots zurzeit nicht möglich.“ Deshalb haben die Organisatoren des bundesweiten Stadtradelns vom „Klima-Bündnis“ den Aktionszeitraum in diesem Jahr um einen Monat bis Ende Oktober verlängert, um den Kommunen mehr Zeit für eine Planung im Umgang mit den lokalen Kampagnen und der Pandemie einzuräumen.

„Aber alle können schon während des Aktionszeitraums ihrer Kommune die Kilometer, die sie mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflügen mit der Familie aus dem eigenen Haushalt zurücklegen, in den Radelkalender ihrer Mannschaft eintragen und so ein Zeichen setzen für das Fahrrad als klimafreundliche, günstige und gesunde Alternative zum Auto“, stellt Christian Pegel klar.

Auch in diesem Jahr hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Anmeldegebühr für die Kommunen aus dem Nordosten übernommen. „Der Topf von 15.000 Euro ist nahezu ausgeschöpft“, so der Minister, der – wenn es Zeit und Route erlauben – selbst gerne auf den Drahtesel steigt. Angemeldet sind bislang Anklam, Boizenburg, Greifswald, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neustadt/Glewe, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin Anfang Oktober anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

97 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt gab es bislang 17 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In Waren (Müritz) wurde vorübergehend eine Kita geschlossen, nachdem ein dreijähriges Kind, das die Notfall-Betreuung in Anspruch nahm, an COVID 19 erkrankte. Inzwischen wurden umfangreiche Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Getestet wurden alle Kontaktpersonen, die Symptome hatten. Die Testergebnisse waren allesamt negativ.

Die nahen Angehörigen des erkrankten dreijährigen Kindes wurden teilweise bereits zum zweiten Mal getestet. Auch diese Testergebnisse waren negativ.

Vor Wiedereröffnung der Kita sollen alle Beschäftigten mit einem erneuten Abstrich eine sogenannte Freitestung erhalten.

Im Krankenhaus Güstrow war bei einem Patienten der vor Beginn der Anschlussheilbehandlung obligatorische Corona-Test positiv. Durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock wurden in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt mehr als 31.600 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 560 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Wohnungsgesellschaft erhält Zuschüsse

Güstrow – Die 36 Wohnungen in der Elisabethstraße 54 bis 56 in Güstrow (Landkreis Rostock) werden künftig mit dem Aufzug erreichbar sein. Für die Schaffung des barrierefreien Zugangs in drei Aufgängen des viergeschossigen Wohngebäudes aus dem Jahr 1975 mit je zwölf Wohnungen erhält die Wohnungsgesellschaft der Barlachstadt einen Zuwendungsbescheid vom Bauministerium.

Der Zuschuss des Landes für den Bau der Außenaufzüge beträgt 178.200 Euro und für die Umgestaltung der Treppenhäuser 270.000 Euro. Die Gesamtinvestitionskosten betragen rund 1,6 Millionen Euro.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot von barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Umlaufbeschlüsse in Kommunen

Schwerin – Nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern müssen Volksvertretungen öffentlich tagen. Von diesem Grundsatz haben wir zur Eindämmung der Pandemie über das Standarderprobungsgesetz eine Ausnahme gemacht, damit auch in dieser Zeit Beschlüsse gefasst werden können. Alle Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände waren von dem kommunalverfassungsrechtlichen Sitzungszwang befreit und hatten die Möglichkeit, notwendige Beschlussfassungen auch im Umlaufverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit herbeizuführen. Das Tagen der Vertretungen mit Anwesenheit war wegen der Pandemie auf zwingend unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt worden.

Die Abweichungen von den Vorgaben der Kommunalverfassung (Standardbefreiungen) waren an die Gültigkeit des § 6 Absatz 1 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung geknüpft. Da diese Verordnung befristet war und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft getreten ist, sind auch die Standardbefreiungen nicht mehr gültig. Von dem Umlaufverfahren darf daher kein Gebrauch mehr gemacht werden, es sei denn, zu der „Sitzung“ im Umlaufverfahren wurde noch vor Ablauf des 19. April 2020 eingeladen.

„Die vorgenommene Befreiung vom Sitzungszwang war sehr weitreichend, weil sie ein Verfahren für die Beschlussfassung ermöglicht haben, dass die Kommunalverfassung so nicht vorsieht. Aber es war richtig, sie zu erteilen, denn durch die Möglichkeit des Umlaufverfahrens haben wir, neben vielen anderen Maßnahmen, einen Beitrag dafür geleistet, dass das Infektionsgeschehen in unserem Bundesland mittlerweile ganz erheblich reduziert werden konnte“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Einige Kommunen haben von der Möglichkeit des Umlaufverfahrens Gebrauch gemacht. Es mehrten sich aber aus dem kommunalen Raum auch die Stimmen, die dieses Instrument nicht nutzen und die – unter Einhaltung der Hygieneregelungen und des Abstandsgebotes – zu Öffentlichkeit und Transparenz zurückkehren wollten. Deshalb muss die Möglichkeit des Umlaufverfahrens auf das nötige Mindestmaß beschränkt bleiben, insbesondere um dem aus rechtsstaatlichen Prinzipien abgeleiteten Öffentlichkeitsgebot hinreichend Rechnung zu tragen.“

Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane sind unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlich getroffenen Bestimmungen, insbesondere der Hygieneregelungen und des Abstandsgebotes, auch unter Teilnahme der Öffentlichkeit möglich.