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Kategorie: Migration/Flüchtlinge/Ukraine

Alle Kinder werden beschult

Oldenburg: Wir lassen kein Kind im Stich

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern muss kein geflüchtetes Mädchen und kein geflüchteter Junge auf Bildung verzichten. Das Bildungsministerium weist die Kritik der GEW zurück, dass mit steigenden Zahlen der Geflüchteten angeblich Schwierigkeiten bei der Beschulung bestehen.

Derzeit werden 2887 ukrainische Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. (Stand: 11.06.2022)

„Allen GEW-Unkenrufen zum Trotz: Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beschult, die in Mecklenburg-Vorpommern registriert sind. Die Verbreitung von Panik hilft in jedem Fall nicht weiter. Vielmehr braucht es weitere kluge Konzepte, und es braucht den Dank an die Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erziehern für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit.

Derzeit gibt es zwei Beschulungsmöglichkeiten. Eine von ihnen ist der reine Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die andere ist zusätzlich zum Intensivkurs die Teilintegration in den regulären Unterricht. Das entscheiden die Schulen, je nach Kapazitäten, in eigener Verantwortung. Auch auf weitere geflüchtete Kinder und Jugendliche sind das Land und das Schulsystem gut vorbereitet. Neuerungen für das kommende Schuljahr stellen wir am 27. Juni in der Krusensternschule in Rostock vor“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Diese gebundene Ganztagsschule hat einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte. Seit vielen Jahren wird hier eine sehr gute Willkommenskultur gepflegt. Die Kinder werden individuell gefördert und unterrichtet – unter anderem mit DaZ-Intensivkursen und durchgängiger Sprachbildung.

„Wir sind auf steigende Zahlen für das neue Schuljahr vorbereitet und stellen unser Konzept vor, das unter anderem mit Integrationskoordinatoren sowie mit Lehrerinnen und Lehrern erarbeitet wurde“, betont die Bildungsministerin.

Hinsichtlich der Kritik der GEW zu den Kita-Plätzen verweist Bildungsministerin Oldenburg auf die intensive und gute Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie, die für die bedarfsgerechte Planung der Kapazitäten zuständig ist.

M-V bekommt ein Integrationsgesetz

Schwerin – Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit rund 70 Teilnehmenden aus dem Bereich Integration und Migration starteten heute in Schwerin die Beratungen zur Erarbeitung eines Integrationsgesetzes.

„Mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz wollen wir einen fundamentalen Beitrag zum respektvollen und friedlichen Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese bei der Eröffnung der Veranstaltung.

Drese betonte, dass die Zahl der Menschen mit Migrationsgeschichte im Land sich in den letzten Jahren auf mittlerweile rund neun Prozent beinahe verdoppelt hat. Auch die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in MV mit ausländischem Pass ist zwischen 2014 und 2020 von 2,8 auf 5,1 Prozent der Gesamtbevölkerung gestiegen. Durch die Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es einen weiteren Zuwachs. Insgesamt leben Menschen aus über 160 Herkunftsländern in Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Zahlen verdeutlichen nach Ansicht von Drese, dass ein Integrationsgesetz sinnvoll ist. „Dabei geht es auch um die Anerkennung, Wertschätzung und Gestaltung von Vielfalt und die Förderung von Offenheit, Toleranz und chancengerechter Teilhabe aller Menschen im Land unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus“, so Drese.

Als wichtige Themenfelder benannte die Integrationsministerin die Förderung frühzeitiger, geregelter Zugänge in Kita, Schule und Ausbildung zur Schaffung gleicher Bildungschancen. Weitere bedeutende Bereiche seien die Gewährleistung einer guten Gesundheitsversorgung, die Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache, die Integration in Arbeit und Beruf und die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Drese: „Ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz ist eine Chance zur Stärkung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dazu gehören selbstverständlich auch die Vermittlung gesellschaftlicher Werte und Normen, Gleichberechtigung und die interkulturelle Öffnung insbesondere des Öffentlichen Dienstes.“

Eingliederung ukrainischer Fachkräfte

Schwerin – Mindestens 14.000 Menschen aus der Ukraine haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges bisher in Mecklenburg-Vorpommern Zuflucht gefunden. Vor diesem Hintergrund empfing das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Mittwoch Expert:innen aus verschiedenen regionalen und überregionalen Organisationen und Einrichtungen im Rahmen einer Fachtagung. Im Mittelpunkt des Dialogs stand die Eingliederung qualifizierter ukrainischer Staatsbürger:innen in Pflegeberufe.

Ministerin Stefanie Drese begrüßte die Teilnehmenden per Video und betonte zu Beginn der Sitzung: „Viele Menschen, die aus der Ukraine hier her geflüchtet sind, waren in ihrer Heimat im Gesundheitswesen tätig. Wenn es uns gelingt, eine gute und schnelle Integration in unser Gesundheitssystem zu erreichen, mit einer gemeinsamen Anstrengung von Arbeitgebern, Bildungsträgern und Behörden, dann werden wir hoffentlich auch Fachkräfte, so lange, wie diese es wünschen, hier in Mecklenburg-Vorpommern binden können.“

Es benötige dafür ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Erlernen der deutschen Sprache bereits mit einer Einarbeitung am zukünftigen Arbeitsplatz verknüpft werde, verdeutlichte Drese in Ihrer Ansprache. M-V und Sachsen würden hierzu im Rahmen eines Pilotprojektes beruflich Pflegenden aus der Ukraine entgegen der gängigen Verfahren schon frühestmöglich eine Tätigkeit als anerkannte Fachkraft ermöglichen.

Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, Bildungsträgern und Beratungsstellen aus dem Land, der Krankenhausgesellschaft, dem Innenministerium M-V und der Wilhelmine-Lübke-Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe entstand ein Konzept, um Ukrainer:innen bereits ab dem Sommer beruflich in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu integrieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird hierzu Sprachkurse in kleinen Gruppen fördern. Am Arbeitsplatz sollen dann Alltags- und berufliche Fachsprache gefestigt und weiter trainiert werden.

Kürzlich hatte die Gutachtenstelle für ausländische Berufsabschlüsse der Kultusministerkonferenz festgestellt, dass die ukrainische Ausbildung in der Krankenpflege mit der Deutschen nahezu vergleichbar ist.

Die Eingliederung von ausländlichen Fachkräften über herkömmliche Verfahren ist bisher langwierig. Die Anwärter:innen müssen Sprachkurse zunächst im Heimatland absolvieren, woraufhin im Ankunftsland geprüft wird, was zu einer deutschen Berufsurkunde fehlt. Erst dann können weitere Sprachqualifikationen, Anpassungsmaßnahmen und eine Kenntnisprüfung absolviert werden, bevor Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern stattfinden.

Die Fachtagung fand auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport in M-V statt. Mehr als ein Dutzend Expert:innen berieten über notwenige Verfahrensanpassungen.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 haben mit Stand 25. Mai gut 14.100 Menschen, die vor dessen Folgen geflüchtet sind, einen Platz in den Unterkünften gefunden, die Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern für sie bereitgestellt haben (siehe auch „Kapazitäten“ oben). Nicht erfasst sind die Menschen, die privat bei Freunden, Familie oder Helfenden untergekommen sind. Solange sie sich im Rahmen ihres 90tägigen visumsfreien Aufenthaltsrechts in der EU aufhalten, müssen sie sich nirgends anmelden.

Ukrainische Schülerinnen und Schüler

Schwerin – An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit Stand vom 23. Mai 2022 folgende Daten unterrichteter ukrainische Schülerinnen und Schüler erhoben:

 

Schulamt Greifswald 564
Schulamt Neubrandenburg 511
Schulamt Rostock 656
Schulamt Schwerin 813
Berufliche Schulen 91
Gesamt   2.635

 

Davon mit eingetragenem Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ):

 

Schulamt Greifswald 497
Schulamt Neubrandenburg 477
Schulamt Rostock 590
Schulamt Schwerin 669
Berufliche Schulen 87
Gesamt   2.320

 

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge

Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:

„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.

„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:

„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“

Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“

Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind,  sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.

Beschulung von geflüchteten Kindern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat mit den kommunalen Vertretungen ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg reagierte auf die Äußerungen der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die täglich Kinder und Jugendliche, auch die aus der Ukraine, in den Schulen unterrichten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Das Konzept, nach dem wir alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen unterrichten, hat sich über viele Jahre bewährt. Mecklenburg-Vorpommern beschult seit den 1990er Jahren Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache.

Mit der Registrierung der Geflüchteten beginnt auch die Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Erfasst wird jede Schülerin und jeder Schüler im Berichtssystem. Diese Zahlen veröffentlichen wir einmal pro Woche in einer Pressemitteilung. Insofern ist die Kritik eines fehlenden Überblicks haltlos. Das verwundert umso mehr, da auch die GEW an einer wöchentlichen Beratung des Bildungsministeriums mit Gewerkschaften, Verbänden, Landeseltern- und Landesschülerrat über alle Neuerungen und Sachverhalte im Bildungsbereich informiert wird.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler – wie auch alle anderen Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache – an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Anschließend erfolgt eine Sprachstandsfeststellung.

Je nachdem, ob sich die Schülerin oder der Schüler in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der DaZ-Koordinatorin bzw. dem DaZ-Koordinator, ob die Schülerin bzw. der Schüler an der Schule bleiben kann oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‛ (DaZ) wechseln sollte.

In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es je eine Schulrätin bzw. einen Schulrat für Migration sowie insgesamt neun DaZ-Koordinatorinnen bzw. DaZ-Koordinatoren, die beratend zur Seite stehen und die Sprachfördermaßnahmen lenken und koordinieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 94 Standortschulen mit einer Intensivförderung ‚Deutsch als Zweitsprache‛, weitere 140 Standortschulen können bei Bedarf reaktiviert werden. Jede Schule nimmt geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine auf, die Intensivförderung im Fach ‚Deutsch als Zweitsprache‛ findet an den Standortschulen statt.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung.

Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden zusätzliche Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben. Auch dieser Kritik fehlt also die Grundlage.“

Ein Monat zentrale Erfassungsstelle

Schwerin – Seit fast einem Monat (4. April) betreibt das Land die zentrale Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsvertriebene in Schwerin-Görries. Seither werden dort täglich bis zu 100 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, ausländerbehördlich registriert.

„Insgesamt wurden dort bis vergangenen Freitag knapp 1.700 Menschen erfasst und erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem sind zurzeit in der angeschlossenen Notunterkunft 61 Menschen untergebracht“, berichtet Innenminister Christian Pegel zur aktuellen Nutzung dieses Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Görries. Mit ihr unterstütze das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfassung der Flüchtlinge aus der Ukraine vor allem dann, wenn die dafür erforderliche technische Infrastruktur in den Kommunen nicht ausreicht.

„Dank der zentralen Erfassungsstelle in Görries mit ihren sechs Pik-Stationen und der Bearbeitung in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnten in M-V bereits mehr als die Hälfte der aktuell rund 15.000 aufenthaltsrechtlich registrierten Kriegsvertriebenen erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei einem Drittel“, so Pegel.

Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung ist insbesondere Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

„Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Kommunen im Land nach Schwerin und zurück koordiniert unser Landeskrisenstab mit den Stäben der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort. Das klappt gut“, so der Minister.

Im Fall, dass mehr Kriegsflüchtlinge angereist sind als an einem Tag in Görries erfasst werden können, stehen in der angeschlossenen Notunterkunft bis zu 200 Plätze für eine eventuelle Übernachtung bereit. „Dann würden die Betroffenen am Folgetag registriert und dann zurück in die Kommunen gebracht, um ihnen Hin- und Herfahrerei zu ersparen. Diese Möglichkeit musste bisher aber noch nicht in Anspruch genommen werden“, sagte Christian Pegel.

In erster Linie dient die Notunterkunft in Görries als Wohnaußenstelle für den Aufnahmestandort in Nostorf-Horst mit ebenfalls 200 Plätzen, die aktuell zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist, die der Bund Mecklenburg-Vorpommern zuweist.

Die Erstaufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine, die der Bund dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zuweist, erfolgt in der Regel zentral durch das Land. Diese Menschen werden dann erfasst und danach auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt.

„Dadurch können wir die Ungewissheit, wie viele Schutzsuchende aufgrund der Bundeszuweisung jeweils tatsächlich ins Land kommen, von den Ehrenamtlern in den Landkreisen fernhalten und den Kommunen berechenbar und vorhersehbar Schutzsuchende zuweisen, die bereits in den Unterkünften des Landes registriert worden sind“, so der Innenminister Pegel.

Insgesamt sind in M-V knapp 17.000 ukrainische Flüchtlinge (Stand 26. April) behördlich bekannt.

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Schwerpunktthema beim Treffen des Chefs der Bundesagentur für Arbeit Scheele und Wirtschaftsminister Meyer

Schwerin – Heute haben sich der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele sowie Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer in Schwerin getroffen, um sich über die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung auszutauschen. Ein Schwerpunktthema war dabei die Integration von Geflüchteten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg in der Ukraine löste die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg aus.

„Der brutale, grausame und gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Krieg hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Erstmal steht humanitäre Hilfe für die Ankommenden im Vordergrund. Es mehren sich aber auch Anfragen nach einem Kinderbetreuungsplatz, nach einem Schulbesuch, nach der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen und nach Arbeitsmöglichkeiten. Das wiederum ist auch eine Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Die geflüchteten Erwachsenen sind überwiegend gut qualifiziert und die Fachkräfteengpässe bei uns im Land nehmen eher zu als ab“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Arbeitsminister Meyer hat in Schwerin weitere Schritte zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Es wird ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt. Das erfolgt im Rahmen des 9-Punkte-Pakets der Landesregierung „Hilfe für Flüchtlinge, Entlastung für die Menschen bei den Energiepreisen“.

„Mit dem neuen Programm wollen wir die bestmögliche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bieten. Wir wirken präventiv unterwertiger Beschäftigung und Arbeitsausbeutung entgegen. Gleichzeitig sichern und schaffen wir attraktive Arbeitsbedingungen für Arbeits- und Fachkräfte und helfen, die Fachkräftepotenziale der Geflüchteten für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erschließen“, betonte Arbeitsminister Meyer. Das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgelegt. Das korrespondiert mit dem Aufenthaltsrecht für anerkannte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Das Programm wird ein Volumen von fünf Millionen Euro aus Landesmitteln und vier Programmbestandteile haben. Hierzu zählen:

  1. Unternehmensberatung für die Einstellung von Geflüchteten: Es wird eine flächendeckende Beratung für Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Betriebsräte zu allen Fragen rund um die Einstellung von Geflüchteten eingerichtet.
  2. Aufsuchende Arbeitsmarktintegrations- und Ankommensberatung von Geflüchteten: Die Geflüchteten müssen wissen, wie der Arbeitsmarkt in Deutschland funktioniert und wie sie entsprechend ihres Berufsabschlusses und ihrer Berufserfahrung in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten können. Ziel ist es, dass die Geflüchteten vor Ort, das heißt zum Beispiel auch in ihrer Unterkunft, zu allen für ihren individuellen Arbeitsmarktzugang relevanten Fragen beraten werden.
  3. Unterstützungsleistungen zur Arbeitsmarktintegration: Oftmals sind mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Informationen Gründe für Arbeitsausbeutung und unterwertige Beschäftigung. Deshalb wird ein Dolmetscherpool organisiert, auch um die Helferstruktur im Bereich der Arbeitsmarktintegration zu entlasten und zu verbessern. Außerdem wird eine Informationskampagne die Geflüchteten über ihre Rechte aufklären und auf die für Arbeitsmarktintegration zuständigen Beratungsstellen verweisen.
  4. Soforthilfefonds für die Arbeitsmarktintegration: Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Arbeitsmarktintegration an finanziellen Problemen scheitert. Deshalb wird ein Soforthilfefonds für die Fälle aufgelegt, in denen die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter anders nicht gefördert werden kann.

Minister Meyer stellte weitere Schritte zur Integration von Geflüchteten vor. „Die Fachkräfteagentur mv4you ist um einen Ukraine-Teil erweitert worden. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, hier kostenlos Stellenanzeigen für Fach- und Führungskräfte in ukrainischer Sprache zu schalten“, erläuterte Meyer. Die Agentur mv4you prüft dabei jede Stellenanzeige. Außerdem wurde deshalb die Beratungsstelle „CORRECT!“ gegen Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verstärkt.

„Seit dem 25. April werden Geflüchtete und Ratsuchende in acht Sprachen, darunter auch in Ukrainisch, informiert und beraten“, so Meyer. Die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Integrationsfachdienste (IFDM) bieten berufliche Beratung von Migranten*innen an. Sie planen und begleiten beispielsweise Qualifizierungsangebote von Migranten*innen.

Minister Meyer dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Integration von Geflüchteten einsetzen. „Die vielen ehrenamtlichen und professionellen Helfer unterstützen mit ihrem unglaublichen Engagement viele Geflüchtete, wo sie können. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe vielerorts unkompliziert ankommt und vor Ort direkt unterstützt werden kann. Das verdient größten Respekt und Anerkennung“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.