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Kategorie: Migration / Flüchtlinge / Ukraine

Ein Monat zentrale Erfassungsstelle

Schwerin – Seit fast einem Monat (4. April) betreibt das Land die zentrale Erfassungsstelle für ukrainische Kriegsvertriebene in Schwerin-Görries. Seither werden dort täglich bis zu 100 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, ausländerbehördlich registriert.

„Insgesamt wurden dort bis vergangenen Freitag knapp 1.700 Menschen erfasst und erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem sind zurzeit in der angeschlossenen Notunterkunft 61 Menschen untergebracht“, berichtet Innenminister Christian Pegel zur aktuellen Nutzung dieses Standorts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Görries. Mit ihr unterstütze das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfassung der Flüchtlinge aus der Ukraine vor allem dann, wenn die dafür erforderliche technische Infrastruktur in den Kommunen nicht ausreicht.

„Dank der zentralen Erfassungsstelle in Görries mit ihren sechs Pik-Stationen und der Bearbeitung in den Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnten in M-V bereits mehr als die Hälfte der aktuell rund 15.000 aufenthaltsrechtlich registrierten Kriegsvertriebenen erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Bundesdurchschnitt liegt diese Quote bei einem Drittel“, so Pegel.

Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung ist insbesondere Voraussetzung für den Erhalt des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

„Den Transfer der Kriegsflüchtlinge aus den Kommunen im Land nach Schwerin und zurück koordiniert unser Landeskrisenstab mit den Stäben der Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort. Das klappt gut“, so der Minister.

Im Fall, dass mehr Kriegsflüchtlinge angereist sind als an einem Tag in Görries erfasst werden können, stehen in der angeschlossenen Notunterkunft bis zu 200 Plätze für eine eventuelle Übernachtung bereit. „Dann würden die Betroffenen am Folgetag registriert und dann zurück in die Kommunen gebracht, um ihnen Hin- und Herfahrerei zu ersparen. Diese Möglichkeit musste bisher aber noch nicht in Anspruch genommen werden“, sagte Christian Pegel.

In erster Linie dient die Notunterkunft in Görries als Wohnaußenstelle für den Aufnahmestandort in Nostorf-Horst mit ebenfalls 200 Plätzen, die aktuell zentrale Anlaufstelle für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist, die der Bund Mecklenburg-Vorpommern zuweist.

Die Erstaufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine, die der Bund dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel zuweist, erfolgt in der Regel zentral durch das Land. Diese Menschen werden dann erfasst und danach auf die Landkreise und kreisfreien Städte weiterverteilt.

„Dadurch können wir die Ungewissheit, wie viele Schutzsuchende aufgrund der Bundeszuweisung jeweils tatsächlich ins Land kommen, von den Ehrenamtlern in den Landkreisen fernhalten und den Kommunen berechenbar und vorhersehbar Schutzsuchende zuweisen, die bereits in den Unterkünften des Landes registriert worden sind“, so der Innenminister Pegel.

Insgesamt sind in M-V knapp 17.000 ukrainische Flüchtlinge (Stand 26. April) behördlich bekannt.

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Schwerpunktthema beim Treffen des Chefs der Bundesagentur für Arbeit Scheele und Wirtschaftsminister Meyer

Schwerin – Heute haben sich der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele sowie Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer in Schwerin getroffen, um sich über die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung auszutauschen. Ein Schwerpunktthema war dabei die Integration von Geflüchteten. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg in der Ukraine löste die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg aus.

„Der brutale, grausame und gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Krieg hat Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Erstmal steht humanitäre Hilfe für die Ankommenden im Vordergrund. Es mehren sich aber auch Anfragen nach einem Kinderbetreuungsplatz, nach einem Schulbesuch, nach der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen und nach Arbeitsmöglichkeiten. Das wiederum ist auch eine Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Die geflüchteten Erwachsenen sind überwiegend gut qualifiziert und die Fachkräfteengpässe bei uns im Land nehmen eher zu als ab“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Arbeitsminister Meyer hat in Schwerin weitere Schritte zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Es wird ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt. Das erfolgt im Rahmen des 9-Punkte-Pakets der Landesregierung „Hilfe für Flüchtlinge, Entlastung für die Menschen bei den Energiepreisen“.

„Mit dem neuen Programm wollen wir die bestmögliche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bieten. Wir wirken präventiv unterwertiger Beschäftigung und Arbeitsausbeutung entgegen. Gleichzeitig sichern und schaffen wir attraktive Arbeitsbedingungen für Arbeits- und Fachkräfte und helfen, die Fachkräftepotenziale der Geflüchteten für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erschließen“, betonte Arbeitsminister Meyer. Das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgelegt. Das korrespondiert mit dem Aufenthaltsrecht für anerkannte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Das Programm wird ein Volumen von fünf Millionen Euro aus Landesmitteln und vier Programmbestandteile haben. Hierzu zählen:

  1. Unternehmensberatung für die Einstellung von Geflüchteten: Es wird eine flächendeckende Beratung für Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Betriebsräte zu allen Fragen rund um die Einstellung von Geflüchteten eingerichtet.
  2. Aufsuchende Arbeitsmarktintegrations- und Ankommensberatung von Geflüchteten: Die Geflüchteten müssen wissen, wie der Arbeitsmarkt in Deutschland funktioniert und wie sie entsprechend ihres Berufsabschlusses und ihrer Berufserfahrung in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten können. Ziel ist es, dass die Geflüchteten vor Ort, das heißt zum Beispiel auch in ihrer Unterkunft, zu allen für ihren individuellen Arbeitsmarktzugang relevanten Fragen beraten werden.
  3. Unterstützungsleistungen zur Arbeitsmarktintegration: Oftmals sind mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Informationen Gründe für Arbeitsausbeutung und unterwertige Beschäftigung. Deshalb wird ein Dolmetscherpool organisiert, auch um die Helferstruktur im Bereich der Arbeitsmarktintegration zu entlasten und zu verbessern. Außerdem wird eine Informationskampagne die Geflüchteten über ihre Rechte aufklären und auf die für Arbeitsmarktintegration zuständigen Beratungsstellen verweisen.
  4. Soforthilfefonds für die Arbeitsmarktintegration: Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Arbeitsmarktintegration an finanziellen Problemen scheitert. Deshalb wird ein Soforthilfefonds für die Fälle aufgelegt, in denen die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter anders nicht gefördert werden kann.

Minister Meyer stellte weitere Schritte zur Integration von Geflüchteten vor. „Die Fachkräfteagentur mv4you ist um einen Ukraine-Teil erweitert worden. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, hier kostenlos Stellenanzeigen für Fach- und Führungskräfte in ukrainischer Sprache zu schalten“, erläuterte Meyer. Die Agentur mv4you prüft dabei jede Stellenanzeige. Außerdem wurde deshalb die Beratungsstelle „CORRECT!“ gegen Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verstärkt.

„Seit dem 25. April werden Geflüchtete und Ratsuchende in acht Sprachen, darunter auch in Ukrainisch, informiert und beraten“, so Meyer. Die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Integrationsfachdienste (IFDM) bieten berufliche Beratung von Migranten*innen an. Sie planen und begleiten beispielsweise Qualifizierungsangebote von Migranten*innen.

Minister Meyer dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Integration von Geflüchteten einsetzen. „Die vielen ehrenamtlichen und professionellen Helfer unterstützen mit ihrem unglaublichen Engagement viele Geflüchtete, wo sie können. Sie sorgen dafür, dass die Hilfe vielerorts unkompliziert ankommt und vor Ort direkt unterstützt werden kann. Das verdient größten Respekt und Anerkennung“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Einstellung von ukrainischen Lehrkräften

Oldenburg: Zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer unbürokratisch und flexibel einstellen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufnahme und den Schulbesuch von ukrainischen Schülerinnen und Schülern umfassend organisiert. An den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind derzeit 2.141 ukrainische Schülerinnen und Schüler angemeldet (Stand: 28. April 2022). Um sie besser zu begleiten und zu unterstützten, will das Land zusätzlich externe Vertretungskräfte zur Flüchtlingsbeschulung einstellen.

„Wir freuen uns, wenn sich ukrainische Lehrkräfte für eine Tätigkeit an unseren Schulen interessieren und heißen sie herzlich willkommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn ukrainische Lehrkräfte an unseren Schulen unterrichten, machen sie den geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Ankommen leichter. Mit der Einstellung als externe Vertretungskräfte werden wir zusätzliches Personal an unseren Schulen unbürokratisch und flexibel beschäftigen können“, so Oldenburg.

Für geflüchtete Lehrkräfte gibt es verschiedene Wege, in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt zu werden. Geflüchtete Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkeit, im regulären Einstellungsverfahren berücksichtigt zu werden. Personen mit Deutschkenntnissen mindestens auf C1-Niveau können sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben, die im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben sind.

Ein zweiter Weg ist die Einstellung als Lehrkraft für das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Grundausstattung von 44 Stellen für DaZ-Lehrkräfte. Das Land hat weitere 18 Stellen als sogenannte Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Weitere Stellen können ausgeschrieben werden. DaZ-Lehrkräfte sind an Standortschulen tätig, an denen es eine Deutsch-Intensivförderung gibt. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.

Das Bildungsministerium bietet nun vorerst bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 einen dritten Weg zur Einstellung für Personen, die über Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau (sprachidentischer Hintergrund) verfügen wie die ukrainischen Kinder und Jugendlichen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen keine Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 mitbringen, sondern eine grundständige Kommunikation muss möglich sein. Die Beschäftigung der externen Vertretungskräfte dient der Beschulung und Lernunterstützung von Flüchtlingen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Alle Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sollen Anfang Mai im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de mehrsprachig veröffentlicht werden. Interessierte Personen wenden sich per E-Mail an die Schulrätinnen und Schulräte für Migration in den Staatlichen Schulämtern. Bewerberinnen und Bewerber fügen erste Nachweise wie eine Absichtserklärung, einen tabellarischen Lebenslauf und Nachweise über Abschlüsse bei. Wenn es einen Bedarf an einer Schule gibt, vereinbart die Schulleitung ein persönliches Gespräch.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung. Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden die Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben.

Das Bildungsministerium hat ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. In einer wöchentlichen Beratung tauschen sich die zuständigen Schulleitungen, Schulrätinnen und Schulräte für Migration sowie die DaZ-Koordinatorinnen und DaZ-Koordinatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulträger über den Städte- und Gemeindetag aus, um aktuell über die Situation zu beraten.

Sprachkurse für Geflüchtete

Hamburg – Am 27. und 28. April fand in Hamburg die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) statt. Mecklenburg-Vorpommerns Integrationsministerin Stefanie Drese brachte zwei Anträge ein. Beide Initiativen aus MV wurden mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Der erste Antrag fordert den Bund auf, die bisher beschränkten Zugangsmöglichkeiten für Geflüchtete zu den allgemeinen und berufsbezogenen Deutschsprachkursen ohne Einschränkungen und unabhängig von der Bleibeperspektive zu öffnen.

„Der Zugang zur deutschen Sprache stellt von Beginn an die Weichen für alle Neuzugewanderten“, verdeutlichte Drese. „Sprachkenntnisse öffnen Türen zur Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu den unmittelbaren Nachbarn. Sie sind für Teilhabe und Integration unerlässlich. Daher sind die Grundangebote wie Integrationskurse, Berufssprachkurse und Erstorientierungskurse des Bundes so wichtig“, so die Ministerin.

Dennoch bestehen nach Auskunft von Drese derzeit weiterhin gesetzliche Einschränkungen bei den Zugängen zu den Kursen. Diese träfen vor allem bestimmte Geflüchtete, denen beispielsweise aufgrund der individuellen Lebenslage, Arbeitssituation oder des temporären Aufenthalts ein Kurs nicht offensteht.

Drese: „Wir begrüßen, dass der Bund seit Beginn des Jahres explizit Asylbewerbende aus Afghanistan zur Teilnahme an den Kursen zulässt, ebenso wie er zeitnah nach Beginn des Krieges in der Ukraine u. a. die Erstorientierungskurse für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet hat, um dieser Zielgruppe rasch ein niederschwelliges Orientierungsangebot zu machen. Wir sind jedoch der Meinung und das betonen wir mit diesem Antrag, dass wir eine generelle uneingeschränkte Öffnung benötigen, vorzugsweise mit einem gesetzlichen Teilnahmeanspruch für Geflüchtete sowie auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger.“

Die zweite Initiative aus MV will die Integrations- und Bleibeperspektiven von Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung verbessern.

„Stabile Integrations- und Bleibeperspektiven sind besonders wichtig für Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland leben und hier in Ausbildung, Arbeit und Beruf Fuß fassen wollen und angesichts der demografischen Herausforderungen auch hier gebraucht werden“, sagte Drese.

Deshalb soll der Zugang zu und der Verbleib in Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung sowie ein gegebenenfalls erforderlicher Aufenthaltszweckwechsel („Spurwechsel“) weiter erleichtert und durch eine Aufenthaltserlaubnis abgesichert werden.

„Aufgrund der Ankündigungen des Bundes in diesem Bereich, gibt es hierzu bereits positive Signale. Jetzt geht es darum, sichere Aufenthaltsperspektiven zu schaffen“, so Drese.

16.500 ukrainische Kriegsflüchtlinge in M-V

Christian Pegel dankt Helfern für unermüdlichen, andauernden Einsatz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern halten sich nach behördlicher Kenntnis zurzeit mindestens 16.500 ukrainische Schutzsuchende auf. Von ihnen waren mit Stand 22. April 13.700 im Ausländerzentralregister erfasst.

„Besonders freut mich, dass nur ein sehr kleiner Teil dieser Menschen – Stand heute Vormittag waren es rund 1.600 – in Notunterkünften untergebracht ist. Der weit überwiegende Teil von ihnen hat ein Obdach in einem längeren Aufenthalt dienenden Unterkünften gefunden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Mehr als 18.500 Plätze für Ukraine-Flüchtlinge in M-V

Pegel würdigte die Leistungen der Landkreise und kreisfreien Städte, die außerordentlich schnell die erforderlichen Unterbringungskapazitäten aufgebaut haben: „Wir hatten sie Ende März aufgefordert, eine Anzahl von Plätzen zu schaffen, die ein Prozent ihrer Bevölkerung, für ganz M-V entspricht, also gut 16.000. Bereits seit einer Woche ist dieses Ziel übererfüllt: Es stehen landesweit mehr als 18.500 Plätze für die Unterbringung ukrainischer Schutzsuchender bereit, davon mit mehr als 11.000 der weit überwiegende Teil in komfortableren Dauerunterkünften. Davon sind aktuell circa 1.000 frei.“

Seit einigen Tagen bewege sich die tägliche Zahl der Neuankünfte auf relativ niedrigem Niveau. „Aber die Lage bleibt weiterhin dynamisch. Wir sind jedenfalls gut für weitere Ankünfte gewappnet. Auch weil wir wissen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit geeinter Kraft und nicht zuletzt dank der engen Zusammenarbeit in unserem Landeskrisenstab eine solch‘ riesige Herausforderung hervorragend bewältigen können“, sagte der Innenminister.

Zugleich bedankte er sich bei den unzähligen Helferinnen und Helfern, die sich haupt- wie ehrenamtlich engagieren: „Ich bin nach wie vor überwältigt angesichts der gigantischen Hilfsbereitschaft, mit der so viele dem brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine begegnen. Ich spreche, höre und lese jeden Tag mit und von Menschen, die Unglaubliches leisten, um den Opfern dieses Krieges beizustehen, auf vielfältigste Art und Weise. Ganz gleich, ob sie Geld, Güter, Zeit oder Wärme spenden – ich danke Ihnen von Herzen für das, was Sie tun, um diesen Menschen auf der Flucht ein menschenwürdiges Leben in einem fremden Land zu ermöglichen, das sie nur aufgesucht haben, um ihr Leben zu retten.“

Der Bund weist den Ländern täglich die weiterhin nach Deutschland kommenden Schutzsuchenden aus der Ukraine nach einem Schlüssel zu. Dabei bleibe es eine ständige Herausforderung, diese Zuweisung gut abgestimmt zwischen den verschiedenen Ebenen – Bund, Ländern und Kommunen – zu organisieren, so der Minister. Eine besondere Herausforderung sei dabei, dass immer wieder weniger Personen einträfen als zunächst angekündigt war.

„Dies beruht insbesondere darauf, dass an den Abfahrtsorten nicht alle Schutzsuchenden die Namen der an den Bussen ausgewiesenen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern kennen und häufig – verständlicherweise – keine Vorstellungen von unserem Bundesland haben. Mit diesen Herausforderungen kämpfen auch andere vor allem ländlich geprägte Bundesländer. Das macht die Herausforderungen vor Ort nicht kleiner. Aber es macht vielleicht eine Kette komplexer Vorgänge leichter nachvollziehbar“, so der Minister.

Landeseinrichtung Erstanlaufstelle bei Zuweisungen

Ihm sei bewusst, dass dies – sehr verständlich –  die Motivation der ehrenamtlich Helfenden beeinflusse, die sich neben Beruf und Privatleben Zeit nehmen, um den Ankommenden einen „herzlichen Empfang“ zu bereiten: „Häufig wird extra Essen gekocht, Dolmetscher sind vor Ort, medizinische Teams für die Erstversorgung und Corona-Tests stehen bereit und vieles mehr wird zu teils nächtlicher Uhrzeit organisiert und umgesetzt. Für diesen tollen Einsatz möchte ich mich ganz, ganz herzlich bedanken! Es ist nicht für jeden Menschen selbstverständlich, seine eigenen Bedürfnisse ein Stück weit beiseite zu schieben, um anderen, die in Not sind, zu helfen.“

Um die Kommunen an dieser Stelle zu entlasten und die Zahl der dort Ankommenden vorhersehbarer zu machen, werden seit Ostern die ukrainischen Schutzsuchenden, die der Bund M-V zuweist, zum Standort Nostorf-Horst der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes geleitet. Für sie stehen dort ca. 200 Betten bereit.

„Diese Menschen werden dort erstversorgt, einschließlich Corona-Test und Erfassung per PIK-Station. Ist alles erfolgt – im Durchschnitt nach vier bis fünf Tagen –, werden sie wie gehabt auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Wir entlasten damit die Kommunen von diesen ersten Aufgaben und wollen zugleich dazu beitragen, die Motivation der vielen Helferinnen und Helfer vor Ort zu sichern. Wir und insbesondere die Menschen, die aus der Ukraine bei uns Schutz suchen, sind dringend auf unsere Unterstützung angewiesen.“

Täglich aktualisierte Informationen unter anderem zu Kapazitäten und Auslastung der Plätze, die Land, Landkreise und kreisfreie Städte für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen, finden Sie auch auf der Webseite des Innenministeriums.

Zwei Monate Krieg in der Ukraine

Integrationsbeauftragte dankt Helferinnen und Helfern im Land

Schwerin – Zwei Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine halten sich in Mecklenburg-Vorpommern mehrere tausend geflüchtete Menschen auf. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, dankte allen Helferinnen und Helfern im Land für ihr großes Engagement. Gleichzeitig sprach sie sich für eine Willkommenskultur für alle Geflüchteten aus – unabhängig ihrer Herkunft.

„Die HelferInnen sind die HeldInnen unserer Zeit. Sie zeigen großen Mut, wenn sie die Menschen unterstützen und in die Augen schauen, die alles verloren haben. Menschen, die sehr verletzt, einsam und gleichzeitig trotzdem hoffnungsvoll sind.“

Informationen würden Helferinnen und Helfer sowie Geflüchteten z.B. auf dem Willkommensportal des Landes finden. Aktuell stehen hier gezielte Informationen zum Aufenthalt und zur Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine bereit.

„Wenn die Menschen aus der Ukraine hier ankommen, ergeben sich meist viele Fragen – zum Beispiel wo sie ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, eine Unterkunft finden oder finanzielle Hilfen erhalten können. Auf dem Willkommensportal haben wir diese Informationen aus den verschiedenen Bereichen zusammengetragen und verweisen auf die regionalen Anlaufstellen und Kontakte“, erklärte die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael.

Neben Angaben wie zur Ankunftssituation oder zur gesundheitlichen Versorgung bietet das Portal zusätzlich Bereiche mit Auskünften und Service-Nummern für Frauen mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung.

„Unter den Geflüchteten sind sehr viele Frauen und Kinder. Sie haben teilweise Schlimmes erlebt und sind auf gezielte Hilfe angewiesen“, so Michael. Es sei deshalb ein besonderes Anliegen, ihnen über das Portal einen Überblick mit sorgfältig zusammengetragenen Informationen und Anlaufstellen für ihre Bedarfe zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus verfügt die Website über eine Landkarte, die wichtige Anlaufstellen aufzeigt. Diese Kategorien sind in insgesamt sechs Sprachen abrufbar. Die Inhalte werden regelmäßig erweitert und auf ihre Aktualität überprüft.

Hintergrund: Am 24.02.2022 hat Russland den Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Seither sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums unter Berufung auf die Bundespolizei 362.824 Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland registriert worden (Stand: 20.04.2022).

Nach Angaben des Innenministeriums MV halten sich 11.200 Menschen aus der Ukraine in Notunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern auf (Stand: 20.04.2022). Insgesamt 16.000 Plätze stehen landesweit zur Verfügung. Nicht erfasst sind Geflüchtete, die privat untergekommen sind.

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Rostocker Verein bietet Kurse für ankommende Geflüchtete aus der Ukraine an

Rostock – Im Rahmen seines Modellprojekts „Wegweiserkurse in MV“ bietet der Rostocker Verein Diên Hông e.V. im laufenden Jahr insgesamt 80 Orientierungskurse für Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes an. Das Angebot ist seit Kurzem auch für Geflüchtete aus der Ukraine verfügbar.

Integrationsministerin Stefanie Drese lobte die Arbeit des Vereins. Es sei wichtig, dass die neu-ankommenden Menschen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung Informationen für den Alltag und das Zusammenleben in Deutschland erhalten, um sich hier besser zurechtzufinden.

„Ich freue mich, dass dafür in Mecklenburg-Vorpommern als eines von insgesamt fünf Bundesländern Wegweisekurse für Asylsuchende in der Erstaufnahme-einrichtung angeboten werden. Das Besondere ist, dass der Unterricht in der jeweiligen Herkunftssprache stattfindet und so von Anfang an wichtige und komplexe Themen behandelt und Sprachbarrieren umgangen werden können“, so Drese.

In den Wegweiserkursen erhalten die Teilnehmenden direkt nach ihrer Ankunft unabhängig von ihrer Bleibeperspektive nützliche Informationen. So erfahren sie mehr über die Werte und Normen sowie die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Umwelt. Durch die Kurse führen ausgebildete Kulturmittler:innen in der jeweiligen Herkunftssprache der Teilnehmenden. Seit März 2022 finden die ersten Kurse für neu angekommene Geflüchtete aus der Ukraine statt.

Das Konzept der Wegweiserkurse stammt aus Sachsen, wo es seit 2015 erfolgreich umgesetzt wird. Das Modellprojekt zur Schulung von Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse in Mecklenburg-Vorpommern startete im August 2020. Träger ist Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V. Projektpartner in den Erstaufnahmeeinrichtungen Stern-Buchholz und Nostorf Horst sind die Malteser Werke gGmbH.

Insgesamt konnten seit Projektbeginn 25 Kulturmittler*innen ausgebildet werden. Sie stammen aus zwölf Nationen und haben jeweils ihre eigene Migrationsgeschichte. Dadurch können sie die besondere Situation der Asylsuchenden kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gut nachvollziehen. Nach der Schulung nutzten die Teilnehmenden regelmäßig die Möglichkeit, sich über Aufbauseminare und Begleitveranstaltungen weiter zu qualifizieren.

Bis Ende 2022 sind eine weitere Kulturmittler*innen-Schulung und 80 Wegweiserkurse geplant. Das Modellprojekt wird durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) gefördert.

Impfangebote für Ukraine-Vertriebene

Schwerin – Die kommunalen Impfstützpunkte können zukünftig neben den Corona-Immunisierungen auch weitere Schutzimpfungen gerade für Vertriebene aus der Ukraine anbieten. „Damit stehen zusätzliche Anlaufstellen zur Verfügung für Impfungen etwa gegen Masern, Röteln, Diphterie und Keuchhusten“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese hatte sich für einen Weiterbetrieb der staatlichen Corona-Impfstützpunkte auch über den Sommer hinaus sowie für die Erweiterung des dortigen Impfangebotes für Geflüchtete eingesetzt. Die Landesregierung stellt entsprechende Mittel über den MV-Schutzfonds bereit. Der Bund hat auf dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche zugesagt, die wichtige ergänzende Impf-Infrastruktur vor Ort weiter aufrechtzuerhalten und weitere Schutzimpfungen gegen andere Infektionskrankheiten zu ermöglichen.

Bund und Land finanzieren danach jeweils zur Hälfte die Fortführung der Impfstützpunkte und von mobilen Impfteams bis Ende des Jahres. „Das ist wichtig für die Planungen der Landkreise und kreisfreien Städte“, so Drese. Das Vorhalten dieser Impf-Grundstruktur bietet nach Ansicht der Ministerin außerdem den Vorteil, dass kurzfristig flexibler auf neuere Entwicklungen und akut steigende Impfbedarfe reagiert werden kann.

Drese: „Neben der niedergelassenen Ärzteschaft und den Krankenhäusern bilden die Impfstützpunkte damit weiterhin eine wichtige, niedrigschwellige Säule unseres Impfkonzeptes. Diese Angebote – auch für Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten – stehen ausdrücklich für Vertriebene aus der Ukraine und andere Schutzbedürftige zur Verfügung.“