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Kategorie: Wirtschaft

WEMAG schaltet von roter auf gelbe Phase

Kundencenter in Schwerin ab 11. Mai wieder geöffnet / Schutzmaßnahmen gelten weiter / Kleine Schritte in Richtung Normalbetrieb

Schwerin – Nach 50 Tagen im Krisenmodus hat die WEMAG den Übergang in den Krisenregelbetrieb beschlossen. „Mit Blick auf die Lockerungen im öffentlichen Leben schalten wir unsere Maßnahmen von der roten auf die gelbe Phase des Pandemie-Plans um. Bei diesem geordneten Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb gelten weiterhin die Ausnahmeregelungen der Corona-Pandemie“, erklärt WEMAG-Vorstand Thomas Murche und verweist auf den aktuellen Maßnahmenkatalog.

Ab Montag, den 11. Mai öffnet das Kundencenter des Energieversorgers am Schweriner Obotritenring wieder seine Türen. „Es darf nur eine Person im Kundengespräch sein und eine weitere im Wartebereich. Weiterhin muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, ergänzt WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart. Allerdings werde das Infomobil bis auf Weiteres nicht wieder Fahrt aufnehmen. Die Zutrittsregelung für Gäste der WEMAG gilt unverändert: Gäste, sofern der Besuch zwingend erforderlich ist, müssen an der Wache eine Selbstauskunft abgeben, um Zutritt zu erhalten.

„Wir werden uns weiter an die strengen Vorgaben zum Schutz unserer Mitarbeitenden und Kunden halten, damit das bisher Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird“, so der WEMAG-Vorstand.

Intern gilt für die WEMAG weiterhin, dass Besprechungen nach Möglichkeit über das Internet durchgeführt werden sollen. Je nach Witterung können die Meetings auch im Freien abgehalten werden. Die Mitarbeitenden im Homeoffice werden stufenweise und unter Berücksichtigung der weiter geltenden Schutzmaßnahmen wieder an ihre Arbeitsplätze gehen können. Die Büros werden aber vorerst nur bis zur Hälfte der Normalkapazität besetzt. Für alle Beschäftigten gelten Abstandsgebote und strenge Hygieneregeln.

Schülerfirmenwettbewerb 2020 gestartet

Schwerin – Rund 80 Schülerfirmen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt hat das Land einen Schülerfirmenwettbewerb gestartet, um besonders gelungene und innovative Schülerfirmen auszuzeichnen. „Das Engagement der Schülerinnen und Schüler in den Schülerfirmen ist groß. Und die Effekte sind vielfältig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Freitag. „Die Schülerinnen und Schüler können sich ausprobieren. Sie können ihre Interessen und Fähigkeiten ausbauen und erwirtschaften dabei noch einen Verdienst. Dabei sind sie auch Ansporn für andere.“

Bis zum 19. Juni 2020 können sich Schülerfirmen unter der E-Mail-Adresse schuelerfirmen@bm.mv-regierung.de mit ihren jeweiligen Projekten bewerben. Insgesamt ist ein Preisgeld von 10.000 Euro ausgelobt. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in unterschiedlichen Kategorien.

Die Schülerfirmen, die in diesen schwierigen Zeiten wie auch die Firmen der Realwirtschaft keine Aufträge und keinen Umsatz zu verzeichnen haben, können durch die Bewerbung aus dem Homeoffice wieder an einem gemeinsamen Projekt arbeiten und haben damit auch Aussicht auf Einnahmen (Preisgeld). Der Wettbewerb soll helfen, die Motivation der Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten und die untätige Zeit zu überwinden.

Für die Bewerbung bekommen die Schülerfirmen Checklisten an die Hand, mit denen ihnen die Bewerbung erleichtert wird. Diese Checklisten sind auf dem Bildungsserver zu finden. Die Bewerbung kann um einen selbst gedrehten Videoclip oder eine Präsentation ergänzt werden. Die Auszeichnung der Wettbewerbsgewinner soll zum Ende des Jahres stattfinden.

„Ich würde mich freuen, wenn der Wettbewerb noch mehr Schülerinnen und Schüler im Land ermutigt, mit ihren eigenen Ideen und ihren Talenten Schülerfirmen zu gründen“, so Martin. „Die Gründung und Mitarbeit in einer Schulfirma motiviert und kann den Schülerinnen und Schülern Orientierung für die spätere Berufswahl geben.“

Viele der Schülerfirmen im Land haben sich auf die Arbeit im Dienstleistungssektor spezialisiert. So gibt es zum Beispiel eine Firma, die sich auf den Entwurf und Vertrieb von Schulkleidung konzentriert. Andere Firmen betätigen sich in der Pausenverpflegung, wieder andere bauen Obst- und Gemüse an und vertreiben es in der Schule. Aber auch IT-Dienstleistungen, der Verleih von Technik, Stadtführungen oder die Erstellung von Kochbüchern gehören zum Spektrum der Firmen.

Zum Ende des Jahres 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern an 81 Schulen Schülerfirmen. Die meisten davon (63) an Regionalen Schulen, Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen.

Tourismus-Infostelle für Negast

Negast – Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe hat heute den ersten Spatenstich für den Bau einer Tourismus-Informationsstelle im Ortsteil Negast (Gemeinde Steinhagen, Landkreis Vorpommern-Rügen) gesetzt. „Durch die Gemeinde Steinhagen führt auf einer ehemaligen Bahntrasse der überregionale Fernradweg Hamburg-Rügen. Die landschaftlich reizvolle Strecke wird von Anwohnern und Gästen gern für Ausflüge genutzt. Mit der Tourismus-Informationsstelle in Negast wird ein attraktiver Anlaufpunkt für eine entspannte Pause geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Vorgesehen ist, ein Holzhaus als Touristen-Informationsstelle mit Ausstellungsraum und öffentlicher Toilette zu errichten. Zudem sollen eine Aussichtsplattform mit Überdachung und behindertengerechter Zuwegung entstehen. Die touristische Informationsstelle soll direkt am Radweg Hamburg-Rügen platziert werden, der eine Gesamtlänge von 525 Kilometern vorweist und unter anderem über Schwerin, Güstrow sowie Stralsund bis nach Sassnitz führt. „Die Investition hilft, die touristische Infrastruktur der Region weiter aufzuwerten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen für die Errichtung der Tourist-Informationsstelle betragen rund 452.000 Euro. Das Land plant eine Unterstützung des Vorhabens aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 407.000 Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen neun Radfernwege mit etwa 2.300 Kilometern Länge sowie 21 Rundrouten zwischen 100 und 400 Kilometern Länge zur Verfügung. Insgesamt können die Radfahrer im Nordosten rund 5.100 Kilometer touristisch ausgeschilderte Radrouten und 1.900 Kilometer straßenbegleitende Radwege des überörtlichen Verkehrs nutzen.

Tag der Erneuerbaren Energien erst 2021

Schwerin – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen infolge der Corona-Pandemie muss das bereits in den August verschobene Aktionswochenende zum Tag der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern nun für 2020 doch abgesagt werden. Es wird im kommenden Jahr wieder regulär vom 23. bis zum 25. April 2021 stattfinden.

„Ich bedaure sehr, dass wir diese mittlerweile schon traditionsreiche Veranstaltung nun für dieses Jahr doch absagen müssen“, sagt Energieminister Christian Pegel und begründet die Entscheidung: „Nachdem die Bundeskanzlerin im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten der Länder gestern beschlossen hat, dass Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bis mindestens zum 31. August untersagt sind, halten wir diese Entscheidung für unausweichlich. Wir müssen dieser Vorschrift natürlich folgen, aber nicht nur das: Wir wollen auch den erreichten Stand der Lockerungen in unserem Bundesland nicht gefährden, indem wir möglicherweise einer erneuten Ausbreitung des Virus Vorschub leisten. Gesundheit geht vor.“

Christian Pegel bedankt sich bei allen Interessenten und vor allem auch bei allen Veranstaltern, die bereits Mühe, Zeit und auch Geld in die Vorbereitung ihres Events gesteckt haben: „Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis und freue mich schon darauf, Sie im kommenden Jahr zum Aktionswochenende vom 23. bis zum 25. April zu sehen. Passen Sie bitte alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.“

Agrarförderung aus 2. Säule

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommerweidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus aus der s.g. 2. Säule wird fristgerecht bis Ende Juni 2020 für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 abgeschlossen werden. Das teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit.

„Dies trägt zur weiteren Liquiditätssicherung der Betriebe, insbesondere aufgrund der Folgen der schwierigen Witterungssituation in den vergangenen Jahren sowie der aktuellen Situation bedingt durch das Corona-Virus bei,“ so der Minister.

Bis zum 15.05.2020 werden Fördermittel für mehr als die Hälfte der gestellten Anträge ausgereicht. Insgesamt werden bis Ende Juni 2020 Fördermittel für ca.3600 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 57 Mio. € an über 2400 Landwirte ausgezahlt.

Der Landwirtschaftsminister weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die digitalen Antrags-unterlagen im Rahmen der Agrarförderung für das Antragsjahr 2020 rechtzeitig eigereicht werden müssen.

Letzter Einreichungstermin ist der 15. Mai 2020. 

Danach können Anträge nur noch bis 09. Juni 2020 unter Beachtung entsprechender Kürzungen der Beihilfen eingereicht werden.

Eine Verlängerung der Antragsfrist wurde seitens der EU-Kommission zwar den Mitgliedstaaten eröffnet, die Bundesländer haben sich aber gemeinsam trotz der im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen gegen eine Verlängerung der Antragsfrist ausgesprochen, um die Auszahlung der Fördergelder der ersten Säule am Ende des Jahres nicht zu gefährden.

Corona-Schutz-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung in Schwerin weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

„Ab Donnerstag wird durchgestartet. Für das Handwerk und den Dienstleistungsbereich haben wir uns auf weitere Öffnungen beziehungsweise Lockerungen verständigt. Nach den Friseuren können nun auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb ab Donnerstag (07. Mai) fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Ähnlich wie beim Einzelhandel stellen sich viele Dienstleister auf die gestiegenen Anforderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach der Kabinettsitzung.

Die Öffnungen sind unter bestimmten Auflagen möglich. „Das gilt vor allem für Betriebe des Heilmittelbereiches und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Beispielsweise sollen Warteschlangen vermieden werden. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt es, einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus gelten die Hygieneregeln, wie beispielsweise eine gründliche Händewaschung des Fachpersonals nach dem Kundenkontakt“, so Glawe weiter.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 29.956 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 04. Mai 2020). Circa 39.250 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden im Rahmen der Soforthilfe rund 296 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. „Der größte wirtschaftliche Bereich im Soforthilfe-Programm sind die Dienstleistungen.

Hierzu zählen beispielsweise auch Friseure, Nagelstudios oder auch Kosmetiksalons. Knapp 6.000 Anträge mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro sind vom Landesförderinstitut in diesem Bereich bewilligt und ausgezahlt“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Auszubildende können überbetriebliche Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren

Schwerin – Auszubildende können ihre überbetrieblichen Lehrgänge in komprimierter Form absolvieren, wenn die Situation es wieder zulässt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Fondsverwaltung des Europäischen Sozialfonds (ESF) regelt den Wiederstart der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus haben die Durchführung von Lehrgängen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk von Auszubildenden durch die Schließung der Bildungszentren unmöglich gemacht. Die Auszubildenden sollen nach der Krise schnell wieder die überbetriebliche Ausbildung aufnehmen können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Montag.

Den Handwerkskammern und ihren Partnern wird es ermöglicht, Lehrgangsinhalte in komprimierter Weise durchzuführen und von der Lehrgangskontinuität abzuweichen. Die Vereinfachungen gelten für das Nachholen der ab dem 1. März 2020 ausgefallenen Unterweisungstage in den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.

Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, die Stabilisierung des Ausbildungsangebots im Handwerk. „Dabei ist es mir vor allem wichtig, dass Lehrinhalte nicht verloren gehen und die Auszubildenden die Sicherheit haben, für ihr anschließendes Berufsleben fit zu sein“, so Martin. „Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen sind einer der wichtigen Bausteine für die herausragende Berufsausbildung in Deutschland. Wir brauchen auch künftig hoch qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter. Deshalb dürfen die jetzigen Auszubildenden durch die Corona-Krise keinen Nachteil erleiden.“

Hilfeangebote für Opfer häuslicher Gewalt

Schwerin – Kontaktbeschränkungen und Existenzängste infolge der Corona-Krise belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen.

„Das eigene Zuhause ist leider nicht für alle ein sicherer Ort,“ verdeutlicht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese. Deshalb informiert das Sozialministerium verstärkt über Beratungs- und Hilfsangebote für Opfer von häuslicher Gewalt. „Durch verschiedene bundes- und landesweite Initiativen wollen wir Betroffene auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreichen und Anlaufstellen aufzeigen“, so Drese.

So unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über Angebote.

„Im Zentrum steht dabei das Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen‘. Unter der bundeseinheitlichen Nummer 08000 116 016 sind telefonische Beratungen jeden Tag rund um die Uhr in Deutsch und 17 Fremdsprachen möglich“, betont Drese. Weiterführende Informationen, Hilfeangebote sowie ausdruckbare Poster-Vorlagen und Infoblätter gibt es im Internet unter www.staerker-als-gewalt.de.

Darüber hinaus weitet auch das Netzwerk „Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ in Mecklenburg-Vorpommern sein Informationsangebot aus. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt. Drese: „Durch Aushänge in Hausfluren, in Apotheken oder kleinen Läden sollen neben Betroffenen auch Nachbarn oder Bekannte sensibilisiert und örtliche Beratungs- und Hilfsangebote direkt aufgezeigt werden.“

Auf der Homepage der Landeskoordinierungsstelle www.cora-mv.de/ sind die Adressen und Telefonnummern der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern aufgelistet, die Hilfe für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt anbieten.