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Kategorie: Wirtschaft

Digitalee Transformation in Unternehmen

Demmin – Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhalten der Dachdeckerbetrieb Nietosdateck aus Friedland und das Demminer Zahntechnikunternehmen „Pommern Dent“ 4.031,30 und 8.226,99 Euro Fördermittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen.

Im Oktober 2019 hat Marko Spitzenberg die Dachdeckerfirma in Friedland übernommen. Um die bislang analoge Auftragsbearbeitung zu digitalisieren, will er einen speziell auf das Unternehmen zugeschnittenen Server anschaffen und zwei Arbeitsplätze mit je einem Computer und Monitor sowie einem Multifunktionsdrucker ausstatten. Damit können die Aufträge digital und effizienter bearbeitet und bestehende Aufträge kurzfristig den Kundenwünschen angepasst werden. Der Zuschuss aus dem „Digitrans“-Programm deckt die Hälfte der Gesamtkosten in Höhe von 8.062,79 Euro.

„Pommern Dent“ investiert insgesamt 16.653,99 Euro in einen Highspeed-3D-Drucker und die Umstellung auf digitale Prozesse. Mit dem 3D-Drucker sollen Prothesen, Zähne und Zahnersatz hergestellt werden, was viel Zeit spart im Vergleich zur herkömmlichen Methode, bei der aus Gebissabdrücken über viele aufwändige Schritte Zahnersatz entsteht.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Meyer: Steuerstundung hilft insbesondere heimischen Brauereien

Schwerin – Die Finanzbehörden haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen kurzfristig finanzielle Spielräume zu ermöglichen. Vor allem die Stundung von Steuerzahlungen ist eine große Entlastung – nicht zuletzt für die heimischen Brauereien.

Als schnelle Hilfe für die Wirtschaft hatte die Finanzverwaltung den Unternehmen frühzeitig die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit der zinsfreien Stundung eingeräumt.

Die Stundung ist insbesondere eine Unterstützung für die Brauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren zahlten die Brauereien im Schnitt rund 23 Mio. Euro Biersteuer pro Jahr. Die Schließung von Bars und Restaurants als Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie spürten diese Unternehmen unmittelbar. Die betroffenen Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern zu stellen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bierbrauer. Viele von ihnen leiden aber schon jetzt spürbar unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Hier sind schnelle und praxisnahe Lösungen gefragt. Mit der Stundung bieten wir solche schnellen Hilfen – nicht nur für Brauereien.“

Eine Übersicht zu den häufigsten Fragen zu den steuerlichen Hilfen, ist auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht: Corona-FAQ.

„Digitrans“-Förderung

Mehr als 100.00 Euro für fünf Rostocker Firmen

Rostock – Fünf Unternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalten vom Landesdigitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ bekommt knapp 4.250 Euro, das Autohaus „Brandt und Strupp“ und die „Tischlerei Bernitt“ erhalten 7.800 und 35.000 Euro, die Apotheke Lichtenhagen knapp 48.000 Euro und der Hausmeister-Service Maischak gut 8.100 Euro.

Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ mit zwei Mitarbeitern stellt Segel sowie Planen her und handelt mit Segelsportartikeln. Mithilfe der Landesfördermittel will das Unternehmen eine speziell für das Unternehmen zugeschnittene Software für die Entwicklung und Fertigung von Segelformen anschaffen. Damit wird das Unternehmen nicht mehr auf die herkömmliche manuelle Fertigungsweise angewiesen sein und kann mit höherer Genauigkeit produzieren.

Das Autohaus „Brandt und Strupp“ mit 22 Mitarbeitern beschafft von den Fördermitteln eine eigens für das Unternehmen entwickelte Software. Mit ihr wird die Aufnahme von Kundendaten für Reparaturen und Serviceaufträge digitalisiert. Die Mitarbeiter können in Zukunft unabhängig von ihrem Einsatzbereich über ein Tablet auf die vollständige Historie der Kunden zugreifen.

Die „Tischlerei Bernitt“ stellt mit ihren elf Mitarbeitern hauptsächlich Kunststofffenster her. Mithilfe der Fördermittel beschafft das Unternehmen einen Etikettendrucker, einen Industrie-PC, einen Barcode-Scanner sowie die zugehörige Software. Bisher erfolgen Herstellung und Rechnungsstellung im Unternehmen analog. Künftig erstellt die neue Software einen digitalen Fertigungsplan, der an die Fertigungsmaschinen weitergegeben wird. Die Mitarbeiter müssen die Maschinen nur noch mit dem erforderlichen Material versorgen. Manuelle Arbeiten wie Bohren oder Schneiden entfallen. Nebenbei wird ein Etikett erzeugt, das die weiteren Arbeitsschritte bis zur Fertigstellung anzeigt. Nach der Fertigstellung scannen die Mitarbeiter den Barcode, um die Arbeitsschritte zu überprüfen. Gleichzeitig wird der abgeschlossene Auftrag zusammen mit den aufgelisteten Materialien zur Rechnungslegung ins Büro übermittelt.

Die Apotheke Lichtenhagen beschäftigt neun Mitarbeiter, die neben der normalen Apothekertätigkeit auch individuelle Rezepturen herstellen. Das Kleinstunternehmen beschafft von den Fördermitteln einen Kommissionierautomaten und ein automatisches Warenlagersystem. Künftig sucht der Automat selbstständig die Medikamente, zieht sie aus dem Regal und transportiert sie zur Kasse. Das gibt den Mitarbeitern mehr Zeit für Beratungsgespräche und die Herstellung individueller Rezepturen. Darüber hinaus kann die Apotheke mithilfe des Automaten einen 24-Stunden-Abholterminal einrichten.

Der Hausmeister-Service Maischak beschafft und installiert für insgesamt knapp 16.300 Euro eine Hausmeister-Software, um seine Dienstleistungen zur Haus- und Grundstücksbetreuung künftig nahezu papierlos zu bearbeiten. Dazu werden der vorhandene Server aufgerüstet, das Betriebssystem erneuert und eine Schnittstelle erstellt. Die Nutzung der Software ist ausschließlich über eine App für mobile Endgeräte möglich. Dafür werden Smartphones angeschafft. Mit der neuen Software können unter anderem papierlos Angebote erstellt, Aufträge geplant, verarbeitet und bestätigt sowie Rechnungen erstellt werden.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Einlass in die Supermärkte

Schwerin – In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 03. April 2020 sind verschiedene Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erläutert. Darin geht es beispielsweise auch darum, gestiegene Hygieneanforderungen einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Wichtig ist – so die Verordnung der Landesregierung – die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens zwei Metern Abstand zu anderen Personen. Darüber hinaus gibt es Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die insbesondere bei großen Supermärkten sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

„Die Gesunderhaltung der Menschen steht an erster Stelle. Viele Menschen im Land halten sich an die bestehenden Regeln. Dafür dankt die Landesregierung allen sehr. Die kontaktreduzierenden Maßnahmen werden bestmöglich eingehalten. Es geht auch im Rahmen der Verordnung darum, Dinge mit Augenmaß anzugehen. Es ist praktisch nicht immer möglich für eine Betreuung eines Kindes zu sorgen, wenn der Einkauf erledigt werden muss. Alleinerziehende Mütter oder auch, wenn ein Elternteil ein Kind dabei hat, können die Kinder nicht vor der Supermarkttür warten und allein gelassen werden. Der Einkauf ist hier dennoch möglich. Es gilt weiter, Abstand zu anderen Kunden im Laden zu halten. Darüber hinaus gibt es im Land auch Menschen, die auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind, wie beispielsweise Sehbehinderte. Auch hier sollte der Einkauf durch Mitarbeiter vor Ort ermöglicht werden.“

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 7.381 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montagabend, 05. April 2020). „Es wird weiter zügig vom Landesförderinstitut an der Bewilligung und Auszahlung gearbeitet. Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten um etwas Geduld, enorm viele Anträge sind eingegangen. Die Bandbreite der Branchen für die Anträge ist groß. Sie kommen beispielsweise aus dem Einzelhandel, Handwerk oder auch dem Tourismus. Ein Großteil der Antragsteller sind Soloselbstständige“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Circa 34.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden knapp 80 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Aktuell wurde das Antragsformular 167.000 heruntergeladen.

Backhaus: Einzelhandel muss Lebensumstände der Kunden berücksichtigen

Schwerin – Das Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern stellt den Lebensmitteleinzelhandel vor große Herausforderungen. Dabei ist es in den letzten Tagen offenbar zu unglück­lichen Auslegungen der Verordnung gekommen. Hierzu stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus klar:

„Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden. Die Begründung: Es dürfe sich maximal ein Kunde pro 10 qm Ladenfläche aufhalten. Im Fall von Alleinerziehenden mit Klein- und Kleinstkindern macht das natürlich keinen Sinn. Öffentliche Betreuungsangebote für die Kinder gibt es derzeit nicht. Darunter leiden vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Jetzt dürfen wir ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Ich appelliere daher an die Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen.

Das ist auch ein Dienst am Kunden. Der wird sich auszahlen, spätestens, wenn wir diese Krise endlich überwunden haben“, so der Minister. „Ich appelliere aber auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es gar keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt. Wir sind stolz auf die hochwertigen regionalen Erzeugnisse unserer Ernährungswirtschaft. Wenn wir die Verordnungen zum Kontaktverbot vernünftig anwenden, profitieren Kunden, Erzeuger und Verkäufer weiterhin gleichermaßen von diesen Angeboten.“

Polnische Pendlerinnen und Pendler

Schwerin – „Über 1.000 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 250 Anmeldungen auf www.metropolregion-Stettin.de und 150 telefonische Anfragen zeigen, wie wichtig es ist, eine Lösung für die Berufspendlerinnen und Berufspendler anzubieten“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

„Daraus resultieren bisher 30 gestellte Anträge für insgesamt 58 Beschäftigte und 2 Angehörige. Davon sind 21 Tages- und 37 Wochenpendler mit 2 Angehörigen. Aufgrund der großen Nachfrage und den Beratungsgesprächen erwarten wir eine Vielzahl von Anträgen. Wir appellieren an die Arbeitgeber, zeitnah die Anträge zu stellen“, erklärten die beiden Staatssekretäre.

Dahlemann und Rudolph bedanken sich ausdrücklich auch bei den polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die trotz persönlicher Einschränkungen engagiert ihrer Arbeit nachgehen. Ob in der Lebensmittelproduktion, in der Logistik oder im medizinischen Bereich – in vielen Branchen werde jede helfende Hand in dieser herausfordernden Zeit dringend benötigt.

Die Förderrichtlinie für polnische Tages- und Wochenpendler ist in kürzester Zeit von der Landesregierung erarbeitet worden. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen gebündelt finden Sie unter www.Metropolregion-Stettin.de.

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes können ab sofort aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt werden.

„Die Rückkehr der Robben in den Küstengewässern ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung, die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen könne 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischereierzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2020 einmalig bis zum 31.03.2021 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadensmeldungen vorgenommen hat.

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischereierzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Landesweite Händlerplattform ist online

Schwerin – Heute startet das Digitalisierungsministerium eine Online-Plattform für Einzelhändler und regionale Einzelhandelsinitiativen.

„Als Reaktion auf die Coronakrise haben wir im Kabinett am 17. März beschlossen, eine solche Plattform und einen landesweiten, kostenlosen Onlineshop für den Einzelhandel zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel setzen wir in zwei Schritten um. Den ersten Schritt können wir bereits heute, nach 17 Tagen, präsentieren“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und präzisiert: „Im ersten Schritt zeigen wir die bereits vorhandenen Online-Handelsmöglichkeiten im Land an einer zentralen Stelle. Im zweiten Schritt entwickeln wir eine landesweite Online-Handelsplattform für ganz Mecklenburg-Vorpommern.“

Weiter sagt der Minister: „Ich bin allen Mitarbeitenden sehr dankbar für ihr Engagement in den vergangenen Tagen und stolz, dass wir die Plattform so umsetzen konnten. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Land stehen vor massiven Herausforderungen und existenziellen Ängsten. Wir möchten dabei helfen, dass ihre Waren auch bei geschlossenen Ladentüren den Weg zum Kunden finden.“

Besonders gefreut habe ihn die Unterstützung durch Prof. Matthias Wißotzki von der Hochschule Wismar und André Huysmann von der Stralsunder Initiative „Wohnen und Leben im Alter“, beide Digitalisierungsbotschafter des Landes: „Sie haben mit ihrer Expertise sehr zielführend mitgewirkt. Zudem ist es uns gelungen, mit den Industrie- und Handelskammern sowie dem Handelsverband Nord die Hauptansprechpartner für den Einzelhandel ab der ersten Minute mit in den Beratungen zu haben. Ohne das Mitwirken aller hätten wir den engen Zeitplan niemals einhalten können.“

Auf dem neu geschaffenen „digitalen Marktplatz“ können alle Einzelhändler im Nordosten ihr Geschäft und ihre Leistungen abbilden, ohne über weiterführende IT-Kenntnisse verfügen zu müssen. Matthias Wißotzki vom „InnovationPort“ der Hochschule Wismar stellt heraus, wie wichtig solch ein niedrigschwelliger Einstieg ist: „Viele unserer Einzelhändler sind mit ihren Geschäften noch nicht online, weil der Aufbau eines eigenen Online-Shops mit finanziellen und zeitlichem Aufwand und der Klärung teils massiver Schwierigkeiten einhergeht. Wir haben den Einstieg auf die neue Plattform bewusst unkompliziert gehalten, Es braucht nur einen Internetzugang und wenige Angaben, um auf dem digitalen Marktplatz sichtbar zu sein. Dies werden wir auch für den geplanten Onlineshop übernehmen, um wirklich jedem dieses Angebot zugänglich zu machen.“

Die Kunden erhalten dank der Plattform einen schnellen Überblick über die Geschäfte in ihrer Nähe: „Unser Land ist reich an Einzelhändlern, die voller Hingabe ihre Läden betreiben, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelstand. Wir möchten all‘ diese kleinen und großen Geschäfte schnell und unkompliziert zeigen. Viele von ihnen haben in der Krise bereits neue Absatzmöglichkeiten etwa per telefonischer Bestellannahme und Lieferung eröffnet. Auch darüber wollen wir informieren“, so Pegel weiter. Er appelliert: „Wir müssen jetzt auch beim Einkaufen und Bestellen zusammenstehen und gemeinsam unseren Einzelhändlern den Rücken stärken, indem wir in Mecklenburg-Vorpommern auch online zuhause kaufen.“

Der digitale Marktplatz bietet auch bestehenden Händlerinitiativen die Chance, ihre Anstrengungen bekannter zu machen. „In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich in unserem gesamten Bundesland Initiativen und Plattformen gebildet, um dem Einzelhandel einen Absatz abseits der eigenen Ladentheke zu ermöglichen. Auch diese Zusammenschlüsse bilden wir gerne mit ab. Einige haben uns bereits erreicht. Ich lade auch alle weiteren herzlich ein, sich mit einem Stand auf unseren digitalen Marktplatz zu stellen“, wirbt Pegel.

Im zweiten Schritt werden das Digitalisierungsministerium, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverband Nord, digitale Innovationszentren und Start-ups innerhalb der kommenden zehn Tage einen landesweiten Onlineshop vorstellen, über den die Einzelhändler ihre Produkte direkt vertreiben können. André Huysmann, Koordinator am „MakerPort Stralsund“ stellt die Regionalität als einen der großen Vorzüge heraus: „Natürlich ist allen Mitarbeitenden bewusst, dass wir global agierenden Plattformen wie Amazon oder Zalando gegenüberstehen. Aber Regionalität ist beim Endkunden noch immer eine Menge wert. Es fehlt aktuell an einer landesweiten Übersichtsseite mit Shop-Funktionalitäten. Dieses Projekt kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern leisten ­­‑ jetzt in Zeiten der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus.“

Die Anmeldung unter der Internetadresse https://marktplatz.digitalesmv.de ist kostenfrei