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Kategorie: Wirtschaft

Es geht um schnelle Hilfen

Finanzminister Meyer berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Mit dem MV-Schutzfonds hat die Landesregierung die Absicherung von Unternehmenskrediten verstärkt. Kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Kredite ihrer Hausbanken mit zu bis zu 90% über die Bürgschaftsbank MV absichern. Finanzminister Reinhard Meyer fordert jetzt, dass auch der Bund sich bei seinem Kreditprogramm bewegt.

Meyer hat erst kürzlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert, die Erhöhung der Haftungsfreistellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen. Zwar ist das eigene Risiko der Geschäftsbanken im Zuge der Corona-Krise bereits auf 10 Prozent der Kreditsumme reduziert worden, so dass derzeit 90 Prozent des Kreditvolumens staatlich abgesichert sind. Im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung wäre aber eine Absicherung von bis zu 100 Prozent nötig. „Es geht uns um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen“, so Finanzminister Meyer, „Sie sind vom Shutdown ganz besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Wenn wir die Unternehmen durch die Krise bringen wollen, geht es jetzt darum, diese Firmen schnell mit Krediten zu versorgen. So können wir Existenzen sichern, um nach der Krise sofort wieder durchstarten zu können.“

Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, regte Meyer zudem an, auch die Risikoprüfung der KfW zu überarbeiten und auf einen Betrag deutlich oberhalb von 3 Mio. Euro festzulegen. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können.

Meyer beriet sich heute erneut in einer Telefonschaltkonferenz mit Vertreter von Banken, Unternehmen sowie Gewerkschaften. Zudem erkundigte sich der Finanzminister über die ersten Erfahrungen im Umgang mit den Hilfen des Landes und des Bundes. Ein dabei häufig geäußerter Wunsch war die Verlängerung der Laufzeiten der KfW-Kredite.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Situation stellt alle Institutionen vor neue Herausforderungen. Das gilt für den Staat ebenso wie für die Kreditwirtschaft. Es geht jetzt um schnelle Hilfen. Es war wichtig, dass die Kreditinstitute ihre internen Prozesse so umstrukturieren, dass die Vielzahl an Anträgen von Unternehmen in Schwierigkeiten umgehend bearbeitet werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure bei der Prüfung und Genehmigung ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.“

Soforthilfeprogramm

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Hilfen für mittelgroße Unternehmen

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung auf Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten beschäftigt. „Wir haben bereits in der vergangenen Woche im Kabinett Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen beschlossen. Wir ziehen die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen hier im Land vor. Und wir haben eigene Landeshilfen für Unternehmen zwischen 10 und 49 Beschäftigten gestartet. Damit erreichen wir einen Großteil der Wirtschaft des Landes. Beide Programme werden hervorragend angenommen. Es sind bis zum gestrigen Abend rund 20.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt worden. Heute haben wir Hilfen insbesondere für mittlere Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten beschlossen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Mit der Erweiterung des Angebotes für Unternehmen setzen wir weiter auf direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Das Antragsaufkommen für das Soforthilfeprogramm ist weiter enorm hoch. Alle Maßnahmen sind ein Beitrag zum Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern – vom Solo-Selbständigen, über Kleinstunternehmen bis hin zu klein- und mittelständischen Unternehmen.“ Ausgezahlt wurden vom Landesförderinstitut bislang rund 10,5 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular rund 120.000 Mal heruntergeladen.

Die Landesregierung ergänze den MV-Schutzfonds nun um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten.

Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 1. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit.

Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Unternehmen in unserem Land in dieser schwierigen Situation stabilisieren und Arbeitsplätze sichern. Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart. Wir wollen helfen, wo immer das möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Es geht darum, den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern weiter effektiv und intensiv zu unterstützen. Die Sorgen der Menschen erreichen uns jeden Tag auf das Neue und sie sprechen eine deutliche Sprache. Der Erhalt von Unternehmens sichert Arbeitsplätze im Land. Deshalb ergreifen wir für die Wirtschaft Maßnahmen, die in der Geschichte unseres Landes in dieser Deutlichkeit bislang einmalig sind. An der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten wir gemeinsam weiter“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Agrarantrag 2020 online

Schwerin – Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. „Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, verspricht Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde eigens dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen des „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt sowie die Fragen der am Chat teilnehmenden Personen beantwortet.

Der Video-Chat wird am 09.04.2020 ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Außerdem sind bereits vor dem Kontaktverbot insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult worden. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.

Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.05.2020 – dieses Jahr ver­längert wird. Die EU-Kommission hat am 17.03.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.05.2020 plädieren“, sagt Backhaus.

Nach momentaner Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung auch möglich. Außerdem gibt die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien. Mit dem Landesbauernverband bestehe hierüber Einvernehmen.

Anmeldung und Aufruf Live-Stream: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020

Arbeitsmarkt März 2020 in M-V

Schwerin – Im März ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen. Es waren in diesem Monat 59.700 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 4.500 Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat (-7,0 Prozent). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt die Arbeitslosenquote bei 7,3 Prozent (-0,5 Prozentpunkte zum Vorjahr).

„Das sind auf dem ersten Blick gute Zahlen. Allerdings spiegeln sie nur einen Teil der gegenwärtigen Situation wider. Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise sind im März auf dem Arbeitsmarkt noch nicht vollends spürbar. Für uns stehen der Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze bei den Maßnahmen des vom Land geschnürten Soforthilfeprogramms im Vordergrund. Hierbei geht es um direkte Unterstützung für die Unternehmen vor Ort. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist in diesen Tagen eine enorm wichtige Maßnahme, um Beschäftigte zu halten. Das wird eine Herausforderung für die kommenden Monate. Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes ist die Arbeitslosigkeit noch nicht angestiegen. Kurzarbeitergeld ist die absolut notwendige und schnelle Unterstützung für Unternehmen und ihre Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Stichtag für die vorliegenden Arbeitsmarkt-Daten der Bundesagentur für Arbeit war der 12. März 2020 – vor den verschiedenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse weisen ein Plus von 6.100 gegenüber dem Vorjahresmonat (+1,1 Prozent) auf. Sie liegen – nach aktuellsten Zahlen für Januar 2020 – bei 571.100 Beschäftigten. „Der bislang positive Trend hat sich auch in den eher kühleren Tagen weiter fortgesetzt. Nur Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt sind eine dauerhafte Perspektive, langfristig als Unternehmen am Markt zu bleiben“, so Glawe weiter. Beschäftigungszuwächse gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200) sowie in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (+800), im Baugewerbe sowie im Dienstleistungsbereich (+600).

Wirtschaftsminister Glawe ermunterte Eltern und Schüler, die Zeit zuhause auch für die Suche nach einer Ausbildungsplatz auf www.durchstarten-in-mv.de zu nutzen. „Ausbildungsplatzsuche kann Tag und Nacht stattfinden. Wir haben im Internet ein großes Angebot an Auswahlmöglichkeiten zusammengestellt. Der Azubi-Atlas ist eine der beliebtesten Suchmaschinen für Ausbildungsberufe im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Es haben sich rund 1.500 Unternehmen mit über 2.500 Ausbildungsangeboten in etwa 270 Berufen angemeldet. Auf dem Portal können sich Ausbildungsinteressierte schnell und unkompliziert informieren, wo es Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der gewünschten Region gibt.

Das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern haben zusammen die Fachkräfteinitiative „Durchstarten in MV“ ins Leben gerufen. „Durchstarten in MV“ zeigt jungen Menschen berufliche Perspektiven sowie attraktive Zukunftschancen im eigenen Land auf. Mit der Informationsoffensive sollen Unternehmen und potentielle Auszubildende aufeinander aufmerksam gemacht werden. Über Jahrzehnte geprägte Meinungen über die Berufschancen lassen sich nur langsam durch stetes Aufzeigen von Möglichkeiten, Perspektiven und Erfolgsgeschichten ändern.

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Nürnberg – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen.

Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Unterstützung für ausländische Pendler

Rudolph: Anträge sind ab sofort abrufbar

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.

Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Zuschuss für Fahrstühle

Güstrow – 40 Wohnungen im Güstrower Eschenwinkel 2 und 4 werden künftig mit dem Aufzug erreichbar sein. Für die Schaffung des barrierefreien Zugangs in zwei Aufgängen des Fünfgeschossers aus dem Jahr 1991 erhielt die Wohnungsgesellschaft der Barlachstadt jetzt einen Zuwendungsbescheid vom Energieministerium. Leider musste der Umbau, der in diesen Wochen stattfinden sollte, wegen der Corona-Krise auf 2021 verschoben werden: Die Mieter des Hauses sollten während der Umgestaltung der Treppenhäuser in Hotels untergebracht werden. Dies ist nun aber nicht möglich.

Der Zuschuss des Landes für den Bau der Außenaufzüge beträgt 118.800 Euro und für die Umgestaltung der Treppenhäuser 248.220 Euro. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot von barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen-/index.html . Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbstgenutztem Wohnraum.