Das Schuljahr 2023/2024 beginnt

Oldenburg: Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einen guten Start

Schwerin – Am Montag, 28. August 2023, starten 164.600 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen.

„Ich wünsche allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einen guten Start ins neue Schuljahr“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass sich alle in den Sommerferien erholen konnten und die freie Zeit genossen haben. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich viel Freude beim Lernen und viel Erfolg im Unterricht, bei Tests, Klassenarbeiten, Klausuren und in den Prüfungen“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2023/2024 werden 14.900 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 31.500 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2). „Die Erstklässlerinnen und Erstklässler freuen sich schon auf den ersten Schultag. Ich wünsche ihnen eine tolle Einschulungsfeier. Für sie beginnt dann eine aufregende Zeit und ein neuer Lebensabschnitt. Bald werden sie Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Dabei werden sie viel Freude und Erfolg haben und auch Geduld brauchen, wenn es einmal nicht so klappt, wie sie sich das vorgestellt haben“, sagte die Bildungsministerin.

Für die 35.200 Schülerinnen und Schüler an den 62 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr am Montag, 4. September 2023. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent erhöht.

Das sind die Neuerungen und Schwerpunkte:

  • Die Grundschulen können im Schuljahr 2023/2024 erstmals eigenverantwortlich festlegen, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien stattfinden oder am Ende der ersten Schulwoche. Den genauen Termin legt die Schulkonferenz fest.
  • Die erste Schulwoche kann ab dem Schuljahr 2023/2024 für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger eine Projektwoche sein, die unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ steht. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist freigestellt, wie sie diese Woche pädagogisch gestalten.
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten jeweils zum 30. November und zum 30. April eines Jahres eine schriftliche Mitteilung, wenn die Versetzung ihres Kindes gefährdet ist. Das Land hat an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen für die Bildungsgänge Berufsreife und Mittlere Reife ein neues Frühwarnsystem etabliert. Die Schulen informieren damit rechtzeitig und zweimal im Schuljahr über eine jahrgangsbezogene Gefährdung des Bildungserfolgs. Gleichzeitig werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beraten, welche schulischen und außerschulischen individuellen Fördermöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es gibt, einen Schulabschluss zu erreichen.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an setzt das Land das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen um. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen. Finanziert wird das Angebot bis zum Jahr 2028 mit insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
  • In Mecklenburg-Vorpommern leisten Schülerfirmen einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen Bildung. Durch eine aktive Mitarbeit in den Schülerfirmen lernen Jugendliche gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und stärken ihre Berufswahlkompetenz. Das Bildungsministerium verstärkt die Beratung zu Schülerfirmen und hilft bei Neugründungen weiter unter einer neu eingerichteten Anlaufstelle: berufliche.orientierung@bm.mv-regierung.de.
  • Schritt für Schritt überarbeitet das Land die Rahmenpläne der einzelnen Fächer und Bildungsgänge. Im Schuljahr 2023/2024 gibt es neue Rahmenpläne im Sekundarbereich I für den regionalen und gymnasialen Bildungsgang jeweils ab Jahrgangsstufe 7 für die Fächer Sport, Sozialkunde, Geschichte, Geografie, Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), und Deutsch. Neu ist auch der Rahmenplan Sprachbildung (schularten- und fachübergreifend in den Jahrgangsstufen 5 bis 12), der Rahmenplan für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Förderschulen und der Rahmenplan Darstellendes Spiel in der Primarstufe. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) begleitet die Veröffentlichung der Rahmenpläne mit Fortbildungen und mit Fachbriefen.
  • Die Schulen verstärken die Mitwirkung von Schülerinnen, Schülern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Schulleben und werben dafür, sich in den entsprechenden Gremien zu engagieren. Außerdem soll die Vertrauenslehrkraft, die von Schülerinnen und Schülern gewählt wurde, bei Entscheidungen stärker einbezogen werden. Alle Schulen schreiben Anfang des Schuljahres einen Elternbrief, in dem sie über wichtige Entwicklungen, Ereignisse und Termine an ihrer Schule informieren. Das Bildungsministerium hat die Schulen mit einem Musterexemplar unterstützt.
  • Die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lesen, Schreiben und Rechnen sollen gestärkt werden. Neben einer Willkommenswoche in Grundschulen ist in den ersten vier bis sechs Schulwochen geplant, die individuellen Lernvoraussetzungen für jedes Kind zu erfassen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll in allen Grundschulen ein flächendeckendes Leseband eingeführt werden. An drei bis fünf Tagen sind Lautlesetrainings in der Schule vorgesehen. Dafür sind pro Tag 20 Minuten der Unterrichtszeit fest eingeplant – unabhängig vom zu unterrichtenden Fach. Außerdem werden die Rahmenpläne für die Grundschule überarbeitet. Die Stundenzahl für die Fächer Deutsch und Mathematik werden ab dem Schuljahr 2024/2025 in der Grundschule erhöht.
  • Das Land hat die Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache fortgeschrieben. Neben Ausführungen zur Einschulung, zum Besuch eines Gymnasiums und zur Regelung des Übergangs von Vorklassen in Regelklassen liegt ein Schwerpunkt auf der Information zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern ukrainischer Staatsangehörigkeit unter besonderer Beachtung der Schulabschlüsse. Erziehungsberechtigte ukrainischer Schülerinnen und Schüler können wählen, ob ihr Kind einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss erreichen soll. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 und für Jugendliche der BVJA-Klassen.

Im Schuljahr 2023/2024 lernen voraussichtlich 5.500 ukrainische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht oder zunächst in Vorklassen und erhalten eine Deutschförderung (davon 5.200 ukrainische Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft). Gegenüber dem Schuljahresstart 2021/2022 entspricht das einem Zuwachs von 4.700 Schülerinnen und Schülern (4.500 Schülerinnen und Schülern an Schulen in öffentlicher Trägerschaft). Im Schuljahr 2023/2024 gibt es voraussichtlich 104 Vorklassen an 73 Schulen, in denen 1.700 Schülerinnen und Schüler lernen.

Die Zahl der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wird sich von 622 im vergangenen Schuljahr auf 624 Schulen leicht erhöhen. Es gibt drei berufliche Schulen in freier Trägerschaft mehr, bei den allgemein bildenden Schulen gibt es eine Schule in freier Trägerschaft mehr. Das sind die Veränderungen in der Schulstruktur:

-1 an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Altentreptow und die Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Altentreptow werden zu einer Schule zusammengelegt.

+1 an allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft: Neu hinzu kommt eine Grundschule mit Orientierungsstufe am Standort Mölschow (Träger: FreiRaumBildung Usedom e. V.).  

-1 an beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Die Berufliche Schule für Gesundheitsberufe am KMG-Klinikum Güstrow wird an das RBB des Landkreises Rostock in Güstrow angegliedert.

+3 an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft:

  • Neu hinzu kommt die Schule „Johanniter-Akademie Nord“ am Campus Rostock, Höhere Berufsfachschule mit dem Bildungsgang Notfallsanitäter/innen in Rostock (Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.)
  • Neu hinzu kommt die Schule „MEDISCHULEN Ost – gemeinnützig, Staatlich genehmigte Schule für Podologie, Stralsund“ (Träger: Medischulen OST gemeinnützige UG)

• Neu hinzu kommt die Schule „Helios Bildungszentrum Stralsund, Höhere Berufsfachschule – Staatlich genehmigte Ersatzschule“ (Träger: Helios Hanseklinikum Stralsund GmbH)

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