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Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Neujahrswünsche der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig

Schwesig: Es ist wichtig, dass unser Land auf gutem Kurs bleibt

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein gesundes und glückliches Jahr 2026. Mögen all Ihre Wünsche für das neue Jahr in Erfüllung gehen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der Insel Hiddensee, wo die Ministerpräsidentin traditionell den Jahreswechsel verbringt.

Die wichtigste Aufgabe im neuen Jahr ist nach Auffassung der Ministerpräsidentin, das Land wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. „Unsere Wirtschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten robust. Wir hatten in den letzten Jahren entgegen dem Bundestrend wirtschaftliches Wachstum. Aber auch wir spüren, dass sich Deutschland wirtschaftlich in schwierigem Fahrwasser befindet. Es muss alles getan werden, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Ich setze vor allem auf die Branchen, in denen unser Land traditionell stark ist. Auf Tourismus, maritime Industrie, Land- und Ernährungswirtschaft, Gesundheitswirtschaft und auch auf das Handwerk und den gewerblichen Mittelstand“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung werde weiter wirtschaftliche Impulse setzen. „Das gemeinsame Ziel von Land und Kommunen ist, die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur möglichst schnell zum Einsatz zu bringen. Wir investieren vor allem in die Modernisierung von Schulen, aber beispielsweise auch in Verkehrswege und Krankenhäuser. Davon hat das Land dauerhaft etwas. Und wir schaffen gleichzeitig Aufträge für die Bauwirtschaft und das Handwerk“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie eingesetzt wird. Das stärkt die Branche, ebenso wie die Wiedereinführung des Agrardiesels die Landwirtschaft.“

Ein erster Höhepunkt im neuen Jahr werde die Grüne Woche Mitte Januar in Berlin sein. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr Partnerland. „Die Grüne Woche ist eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland und auch Standort der Land- und Ernährungswirtschaft zu werben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das neue Jahr bringe für die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen. „Zum Jahreswechsel steigt die Pendlerpauschale. Das ist gerade für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, besonders wichtig. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt“, erklärte Schwesig. „Außerdem sinken vielerorts die Energiepreise. Mit dem Jahreswechsel entfällt die Gasspeicherumlage. Beim Strom übernimmt der Bund zudem einen Teil der Netzkosten. Auch dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt. Es ist gut, dass die Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft weitergegeben werden.“

Der zum Ende des Jahres 2025 beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sorge für Verlässlichkeit und Stabilität. „Es bleibt bei der beitragsfreien Kita, der Neueinstellung von Lehrern, dem Azubi- und Seniorenticket und dem Aufbau des landesweiten Rufbussystems. All das sind wichtige Entscheidungen für die Menschen in unserem Land.“

2026 sei ein besonderes Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. „Bei der Landtagswahl im September entscheiden Sie, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, darüber, welche Richtung unser Land in den nächsten Jahren einschlägt und in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich bin sehr dankbar, dass sich so viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für Andere und für die Gemeinschaft einsetzen. Es ist wichtig, dass wir uns diesen sozialen Zusammenhalt bewahren und unser Land auf einem guten Kurs bleibt. Deshalb bitte ich sie: Informieren Sie sich in den kommenden Monaten über die Ziele der Antretenden und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.“

Zwei neue Landesgesetze im Sozialbereich treten in Kraft

Schwerin – Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz und dem Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) treten nach umfangreichen Vorarbeiten und Beratungen zum 1. Januar 2026 zwei wichtige, neue Landesgesetze in Kraft. „Mit beiden Gesetzen schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und setzen nachhaltige Entwicklungsimpulse in wichtigen sozialen Bereichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

Erstmals gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. „Durch verschiedene Maßnahmen in zahlreichen Handlungsfeldern wollen wir den Kinderschutz als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und die Strukturen im Land für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen stärken“, umriss Drese die Kernziele des neuen Gesetzes.

Dabei gehe es etwa um eine bessere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualifizierung von Fachkräften, die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten durch alle Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie eine größere Sensibilisierung für Kinderschutzbelange im Ehrenamt.

Als „maßgeblichen Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe im Land insgesamt“ bezeichnete Drese die mit dem Gesetz verbundene Rückübertragung des Landesjugendamtes (LJA) in die Landesverwaltung inklusive der Einführung der Zentralen Stelle Kinderschutz.

Drese: „Das Land wird für die Stärkung des Kinderschutzes und die Verbesserung der Ausstattung des Landesjugendamtes über 1,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Hand nehmen.“

Mit dem WoTG erhält Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht von Ministerin Drese ein zeitgemäßes und praxisnahes Gesetz für die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungswohnformen.

„Wir berücksichtigen damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen“, so Drese. Das Gesetz sichere die Wohnqualität und schaffe mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung

Ein Schwerpunkt bildet zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers, so die Ministerin.

Drese: „Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung.“ Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.

Sicher ins neue Jahr

Drese bittet um Rücksichtnahme und Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Schwerin – Zum Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen. Dazu gehöre vor allem die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere. „Deshalb sollte nur am 31. Dezember und 1. Januar geböllert und stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. Außerdem darf in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen kein Feuerwerk gezündet werden“, hebt Drese hervor.

Die Ministerin appelliert an alle Feiernden, sich schon vor dem Silvesterabend mit dem ausgewählten Feuerwerk bekannt zu machen, die beiliegenden Gebrauchsanweisungen zum sicheren Abbrennen zu lesen und das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer zu prüfen.

„Der Start in das neue Jahr sollte schließlich ein Grund zum Feiern sein und nicht mit schlimmsten Verletzungen im Krankenhaus enden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Nur Feuerwerk, das über offizielle Prüfsiegel verfügt, wurde eingehend begutachtet und unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, so die Ministerin. Fehlen diese, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Feuerwerk nicht zünden, sondern unbedingt zu geprüften Alternativen greifen“, rät die Ministerin.

Eindringlich warne sie in diesem Zuge auch vor illegal importierter Ware, die oftmals Mängel aufweisen und stark reagierende Blitzknallsätze oder besonders große Nettoexplosionsmassen aufweisen. „Diese Ware ist kein Spielzeug, sie zu zünden kann lebensverändernde oder gar lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben, wie schlimmste Unfälle jedes Jahr aufs Neue demonstrieren“, verdeutlichte Drese.

In den Krankenhäusern gebe es keinen speziellen Code für Unfälle mit Pyrotechnik. Dennoch müssen jedes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern viele durch Pyrounfälle Schwer- bzw. Schwerstverletzte im Krankenhaus versorgt werden, darunter auch Jugendliche, so Drese.

Vor diesem Hintergrund bittet Drese Eltern darum, auf die Altersfreigabe der Produkte zu achten und vor dem Jahreswechsel mit Jugendlichen im Haus über den richtigen Umgang mit Feuerwerk zu sprechen, zumal das Festhalten von Böllern in der Hand oder das möglichst späte Wegwerfen sich immer mehr zu einer äußerst gefährlichen Mutprobe in dieser Altersgruppe entwickelt. „Und ganz generell gilt natürlich: Feuerwerkskörper gehören niemals in Kinderhände“, stellte Drese klar.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, sei es wichtig, umgehend medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Bei schweren Verletzungen setzen Sie bitte sofort einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte in den Leitstellen, im Rettungsdienst und im Krankenhaus sind natürlich gerade auch in der Silvesternacht für unserer aller Sicherheit im Dienst. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank“, so Drese abschließend.

Mehr Deutsch, Mathematik, Englisch und politische Bildung

Oldenburg: Wir stärken die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und fördern die Demokratiebildung an den Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und setzt zusätzlich einen Schwerpunkt bei der politischen Bildung. „Die Demokratieerziehung ist wichtig für das Erkennen und Bewahren von Werten und Regeln des Zusammenlebens sowie für das Verständnis der in der Verfassung verankerten Grundrechte“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit der neuen Stundentafel beginnt der Geschichtsunterricht bereits in Klasse 5. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde wird in Klasse 7 statt bisher in Klasse 8 erteilt. In der gymnasialen Oberstufe werden ab dem kommenden Schuljahr aus dem Fach Geschichte/Politische Bildung zwei eigenständige Fächer: Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde ist erstmals verpflichtend durch die Schülerinnen und Schüler zu belegen.“

Seit dem Schuljahr 2025/26 gibt es von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe bis zu 14 Stunden mehr Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Oldenburg: „Es ist wichtig, vorhandene Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Bereich der Lesekompetenz, zu schließen. Denn die Lesekompetenz ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die kontinuierliche Förderung und Entwicklung der Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen.“

Förderung der Kernkompetenzen

  • Im Schuljahr 2024/25 hat das Land das Leseband für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.
  • Die Zahl der Werke, die im Unterricht gelesen werden, wurde verdoppelt. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.

Stärkung der politischen Bildung

  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Sozialkunde wird zum Fach Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7.
  • Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen strukturiert die Demokratiebildung an Schulen und schafft Handlungssicherheit für die Lehrkräfte.

Weitere Neuerungen in den Stundentafeln, die seit dem Schuljahr 2025/26 verbindlich gelten

  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Hintergrund

Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen ist ein ganzheitliches Konzept, das folgende Bereiche umfasst:

Politische Bildung als Unterrichtsfach

Hierbei werden die Fächer Politische Bildung/Sozialkunde (ab Jahrgangsstufe 7) sowie Gesellschaftswissenschaften (Jahrgangsstufen 5/6) gestärkt. Ziel ist die Vermittlung fachspezifischer Kompetenzen wie Perspektivenübernahme, Konfliktfähigkeit und politische Urteilsfähigkeit.

Politische Bildung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip

Alle Fachlehrkräfte werden dazu ermutigt, gesellschaftliche Problemorientierung und Kontroversität in ihren Unterricht zu integrieren. Beispiele sind Literaturanalysen mit politischen Bezügen oder Diskussionen zu Umweltfragen. Ziel ist es, ganzheitliches politisches Lernen in allen Fächern zu fördern.  

Demokratische Schul- und Unterrichtskultur

Schulen sollen als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.

Zieleinlauf der elektronischen Akte in Strafsachen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Alle Landgerichtsbezirke in M-V sind innerhalb der ursprünglichen Gesetzesfrist digitalisiert.“

Schwerin – „In Sachen Digitalisierung ist die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ein großes Stück vorangekommen. In allen Landgerichtsbezirken kann nunmehr auch in Strafsachen mit der elektronischen Akte gearbeitet werden. Zuletzt wurde die elektronische Aktenführung am Landgerichtsbezirk Stralsund gestartet. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalisierten Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt worden.

Von der aktuell durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Möglichkeit, die Einführungsfristen zu verschieben, macht Mecklenburg-Vorpommern keinen Gebrauch. Ich danke allen Beteiligten herzlich, die diese Mammutaufgabe für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt haben und weiter stemmen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die E-Akte in Strafsachen und die zum Jahresende folgende Einführung der E-Akte in Registersachen sind die letzten Steine, die zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsvorgaben gesetzt werden mussten. Bei Zivilgerichten sowie den Fachgerichten ist sie bereits erfolgreich eingeführt. Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen war eine große Herausforderung auf dem Weg des gesamten Prozesses der Digitalisierung, der seit nunmehr acht Jahren läuft.

Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und insbesondere dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz bei der Einführung der E-Akte war stets von Konstruktivität und Einsatz geprägt. Auch den beiden Dienstleistern, der DVZ M-V GmbH und der Dataport AöR sowie allen Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt großer Dank. Die Herausforderung haben alle in hervorragender Teamarbeit gemeistert. Auch die mit einem derart umfangreichen Erneuerungsprozess einhergehenden Modifikationen haben wir bisher und werden wir auch jetzt gemeinsam bewältigen“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Die Mitarbeitenden aller Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittlerweile mit der E-Akte arbeiten. Rund eine halbe Million elektronische Akten wurden seit Start der ersten Pilotierung zum elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2018 angelegt.

Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter

Über 17,5 Millionen Euro bewilligt

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren – insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.

„Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben – als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist“, erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.

„Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns – die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht“, erklärt der Innenminister.

Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden – ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.

„Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Christian Pegel weiter und:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.

„Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

Drese zum bevorstehenden Jahreswechsel

Gesetzliche Änderungen stärken Familie und Ehrenamt

Schwerin – Mit dem Jahr 2026 treten auf Bundesebene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Familien entlasten und Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler stärken sollen. Darüber informierte Familien- und Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.

„Für Familien etwa erhöht sich das Kindergeld auf insgesamt 259 Euro pro Kind, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser aufzufangen. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 6.828 Euro pro Kind“, erklärte Drese. Zusammen mit den jeweiligen Freibeträgen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergebe sich somit ein Gesamtfreibetrag in Höhe von 9.756 Euro für jedes Kind, sodass Eltern im neuen Jahr insgesamt stärker steuerlich entlastet werden, so die Ministerin weiter. Im Jahr 2025 lag dieser Wert noch bei 9.600 Euro.

Ausdrücklich begrüßte Drese außerdem die geplanten Neuerungen für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. So steigt die Übungsleiterpauschale um zehn Prozent auf künftig 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale sogar um knapp 14 Prozent auf 960 Euro. „Eine dringend notwendige Anpassung, die den Stellenwert des Ehrenamtes für unser gesamtes gesellschaftliches unterstreicht. Denn ohne das Ehrenamt gäbe es viele Angebote, Veranstaltungen und Unterstützungsstrukturen, vor allem in ländlicheren Bereichen, schlichtweg nicht“, verdeutlichte Drese.

Um das Ehrenamt auch über die neuen Pauschalen hinweg attraktiver zu gestalten, werden Ehrenamtliche im neuen Jahr zudem besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn es unbeabsichtigt zu einem Schadensfall kommt. Der Haftungsschutz greift nun nicht mehr nur bis zur derzeitigen Grenze von 840 Euro, sondern bis zu einer Vergütung in Höhe von 3.300 Euro pro Jahr.  „Damit schaffen wir mehr Sicherheit für all jene, die freiwillig Verantwortung übernehmen und bauen zugleich Hürden ab, die der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vielleicht noch entgegenstehen“, so die Ministerin.