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Autor: Rügenbote

CHORFEST 30+

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat das CHORFEST 30+! des Landeschorverbandes Mecklenburg-Vorpommern beim Abschlusskonzert in der Demminer St. Bartholomaei als bedeutendes Kulturereignis in und für die Region und das ganze Bundesland gewürdigt.

„Endlich konnte das Fest wieder deutlich machen, wie schön es ist, die Vielstimmigkeit der Lieder erleben zu dürfen. Die rund 30 Chöre aus Mecklenburg und Vorpommern haben die Besucherinnen und Besucher eindrucksvoll von ihrem Können überzeugt und vom Publikum viel Beifall erhalten. Chormusik macht Freude und sie verbindet. Das wurde in Demmin einmal mehr deutlich.“

Der Staatssekretär dankte allen Beteiligte für das beeindruckende Singfest: „Herzlichen Dank und herzliche Glückwünsche an den Chorverband Mecklenburg-Vorpommern, an die Gastgeberstadt Demmin und vor allem an die vielen Chormitglieder aus dem ganzen Land. Das war ein großes Fest, über das die Demminer Bürgerinnen und Bürger und die Gäste der Stadt noch lange sprechen werden. Freuen wir uns auf das nächste CHORFEST 30*!“

25. Schweriner UNICEF-Lauf

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in der Landeshauptstadt den 25. Schweriner UNICEF-Lauf eröffnet.

In diesem Jahr gehen an das UNICEF-Projekt „Nothilfe für hungernde Kinder in Madagaskar“. Wegen einer großen Dürre fehlt es dort an Essen und Trinken.

„Einmal im Jahr laufen viele Schwerinerinnen und Schweriner jeweils für einen guten Zweck um den Pfaffenteich. Jede gelaufene Runde macht eine Spende für die Hilfsorganisation UNICEF möglich. Deshalb wollen wir heute so viele Runden um den Pfaffenteich laufen, wie es nur geht“, sagte die Regierungschefin vor dem Startschuss.

„Das Engagement von UNICEF ist von enormer Bedeutung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, der Schutz ihrer Rechte weltweit, ist mir schon lange eine Herzensangelegenheit. Auch deshalb habe ich in diesem Jahr wieder gern die Schirmherrschafft für die Veranstaltung übernommen“, betonte Schwesig.

Weiter sagte die Ministerpräsidentin: „Ich freue mich, dass der UNICEF-Lauf inzwischen zu einem richtigen Familienevent geworden ist. Ein großer Dank gilt der ehrenamtlichen UNICEF-Arbeitsgruppe in Schwerin und dem UNICEF-JuniorTeam von Fridericianum-Gymnasium, die den Lauf auch in diesem Jahr hervorragend organisiert haben. Ich wünsche uns allen, dass möglichst viele Runden und Spenden zusammenkommen.“

Ostdeutsche Raffinerien und Häfen

Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt

Schwedt – In Schwedt/Oder (Brandenburg) ist heute vom Bund ein Zukunftspaket zur Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen vorgestellt worden. Das Paket beinhaltet insbesondere Maßnahmen für den Erhalt der Raffinerie des PCK Schwedt und der Raffinerie Leuna (Sachsen-Anhalt) sowie für die Entwicklung der Energiehäfen in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Lubmin).

„Mecklenburg-Vorpommern ist auch weiter bereit, seinen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands zu leisten. Das heißt in der aktuellen Situation, dass Öl über Rostock und Flüssiggas über Lubmin nach Deutschland eingeführt werden soll. Wir sind sehr dankbar, dass der Bund ein zusätzliches Investitionsprogramm aufgelegt hat. Es ermöglicht Investitionen in unsere Häfen, die Ertüchtigung der Pipeline von Rostock zur Raffinerie in Schwedt, aber auch langfristige Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Auflegen des Programmes. „Auch Mecklenburg-Vorpommern wird von dem Zukunftspaket ordentlich profitieren. Dafür haben wir uns beim Bund intensiv eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen hier Transformationsinvestitionen in die Infrastruktur vor allem für den Ausbau des Rostocker Seehafens sowie das Voranbringen verschiedenster Energievorhaben, um Wasserstoffprojekte weiter zu unterstützen. Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung für Deutschland leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Der Bund hat angekündigt, Investitionen zu fördern, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Hafeninfrastruktur zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Erdgas, Rohöl und Kohle beitragen. „Im Fokus steht der Energiehafen Rostock, in dem insbesondere der Ausbau des bestehenden Liegeplatzes und die Errichtung eines Redundanz-Liegeplatzes als Tiefwasser-Liegeplätze für Rohöl und grüne Energieträger unterstützt werden“, so Meyer weiter.

Die Bundesregierung wird die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Investitionen im Umfang von ca. 50 Millionen Euro in einer Höhe von bis 100 Prozent übernehmen.

Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen insbesondere zu unterstützen, wird darüber hinaus ein Sonderförderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in Höhe von 750 Millionen Euro für alle Standorte aufgelegt.

„Um die Energiewende aktiv voranzutreiben, sind erhebliche Investitionen notwendig. Der vom Marinearsenal des Bundes übernommene Werftstandort Rostock-Warnemünde im nördlichen Teil des Rostocker Hafenbeckens bietet beispielsweise Voraussetzungen für weitere Investitionen. Wir wollen am Standort die Produktion von Offshore-Konverterplattformen der nächsten Generation ermöglichen. Um an diesem Standort neben dem Marinearsenal eine entsprechende nachhaltige zivile Mitnutzung zu ermöglichen, ist im südlichen Teil des Werftgeländes die Errichtung eines neuen Schwerlast-Kais notwendig. Dieser Kai soll unter anderem die Möglichkeit bieten, das Anwendungsspektrum der in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut geplanten Wasserstoff-Forschungsfabrik in Rostock zu verbreitern. Für diese und andere Ziele stellen die zusätzlichen Mittel eine wertvolle Unterstützung dar“, sagte Meyer.

Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen im Rahmen des Sonderprogramms circa 187,5 Millionen Euro. Davon wird das Land circa 93,75 Millionen Euro kofinanzieren (Förderung: Bund und Land jeweils 50 Prozent).

„Nicht nur Rostock und Lubmin können von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren. Sie stehen auch für das Umfeld der Häfen, also die Landkreise Rostock und Vorpommern-Greifswald zur Verfügung“, erläuterte Ministerpräsidentin Schwesig.

Unterstützt werden im Rahmen des Sonderprogrammes gewerbliche Investitionen von Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge.

Das PCK Schwedt hatte sich gemeinsam mit einem Forschungsverbund rund um das Leibniz-Institut für Katalyse e. V. (LIKAT) beim Bund für die Errichtung und den Betrieb einer Entwicklungsplattform für Power-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL-EPP) beworben. Die Investitions- und Betriebskosten betragen mehr als 500 Millionen Euro.

„Die kooperierende Bewerbung von Rostock und Schwedt wird seitens der Bundesregierung sehr begrüßt. Für uns steht dabei die Nachnutzung und Verstetigung des Pipeline-Projektes Rostock-Schwedt über grüne Energieträger im Mittelpunkt. Der Bund will hierfür Mittel bereitstellen. Wir brauchen Klarheit über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens“, erläuterte Meyer weiter.

Im Zukunftspapier hat der Bund angekündigt, für verschiedenste zusätzliche Projekte – darunter beispielsweise das von LIKAT e.V. zusammen mit PCK Schwedt vorgeschlagene Projekt zu PtL-Kraftstoffen – rund 100 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel des Bundes (ohne Ko-Finanzierungserfordernis durch die Länder) über einen Zeitraum von fünf Jahren bereit zu stellen.

„Um die zukunftsfähige Entwicklung des Hafens Rostock zu gewährleisten, ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur am Standort Rostock für die Produktion und netzgebundene Weiterleitung von Wasserstoff bis hin zur Anlandung von Wasserstoff und Ammoniak auch für den Bund von erheblicher strategischer Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend.

Baden im Sommer 2022

Schwerin – Am nahen Ende der Badesaison ziehen Gesundheitsministerin Stefanie Drese und Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), ein durchweg positives Fazit zur Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern.

„Unser Land steht für die wunderschöne Ostseeküste, viele tolle Seen und sauberes Wasser. Mecklenburg-Vorpommern kann mit seiner Badewasserqualität weiterhin punkten. Das ist überaus erfreulich und ein bedeutendes Signal für Einheimische und die vielen Badegäste, die jedes Jahr unser Land besuchen“, verdeutlicht Ministerin Drese.

Vom 2. Mai bis 10.September 2022 wurden 2.700 Badewasserproben in den Laboren des LAGuS analysiert. Das sind etwa 240 Proben mehr als im Vorjahr. Diese Proben stammen von 498 Badestellen, die von den Fachleuten aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hygienisch überwacht wurden, davon 335 an Seen, 156 an der Ostsee und sieben an Flüssen.

Die detaillierten Auswertungen der Laborergebnisse werden zur Einstufung der Badegewässer nach EU-Richtlinie für die Saison 2023 führen. Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. „Es ist erfreulich, dass ersten Prognosen zufolge etwa 95 Prozent der Badegewässer die Einstufung „ausgezeichnet“ oder „gut“ erhalten werden“, sagt Heiko Will. Damit habe die Qualität der Badegewässer in MV insgesamt Bestand.

Die Wasserproben werden im LAGuS auf die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Das sind Bakterien, die fäkale Verunreinigungen anzeigen. Die kontinuierliche Überwachung der Badegewässer unter hygienischen Gesichtspunkten entsprechend europäischer Vorgaben durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit dem LAGuS beinhaltet jeweils auch die Prüfung von Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Relativ wenig Beeinträchtigungen gab es in dieser Saison durch Cyanobakterienblüten, sogenannte Blaualgen, obwohl es durchgängig heiße Schönwetterperioden gab. Häufiger gestört wurde der Badespaß in Flachwasserbereichen einiger Binnenseen durch Zerkarien. Das sind Larvenstadien von Saugwürmern, die sich durch die rasche Erwärmung des Wassers mancherorts rasant vermehrt haben und die Hauterscheinungen beim Menschen hervorrufen können.

Die sogenannte Zerkarien- bzw. Badedermatitis ist im Normalfall zwar harmlos, aber unangenehm durch Rötungen und Quaddeln, die mit starkem Juckreiz verbunden sind. Beim Baden sollten deshalb grundsätzlich wasserpflanzenreiche flache Uferzonen von Binnenseen mit vielen Wasservögeln und Wasserschnecken gemieden werden, insbesondere bei Wassertemperaturen über 23 °C. An den betroffenen Badegewässern wurden Warnhinweise angebracht, die auch im Internet abrufbar waren.

An allen sieben ausgewählten Badestellen der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns wurden zudem auch in diesem Jahr Vibrionen im Wasser nachgewiesen. Das ergab die Analyse von insgesamt 31 Proben. Die Gesundheitsbehörden registrierten in diesem Sommer insgesamt neun Vibrionen-Infektionen, die in Zusammenhang mit Ostseewasserkontakt standen.

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, kann die Online-Badewasserkarte Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Badewasserqualitaet/ oder die Badewasser-App „Badewasser-MV“ nutzen. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert und die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse inklusive Warnhinweise sind einsehbar.

Drese: „Es gibt hunderte traumhafte Gewässer und Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Unberührte Natur zeichnet unser Land aus. Hinzu kommt, in keinem anderen Bundesland sind die zahlreichen Seen so frei zugänglich wie bei uns.“

Firmenjubiläum der Rhodius GmbH

Schulte: Qualifizierte Mitarbeitende und Anpassung von Produktionsprozessen bestimmt Erfolgsgeschichte des Unternehmens

Laage – Die Rhodius GmbH hat am Freitag pandemiebedingt ein Jahr später ihr 25-jähriges Firmenjubiläum am Standort Rostock-Laage feierlich begangen. Das Unternehmen produziert mechanische Komponenten und Module für die Airbag-Industrie und ist Teil der Rhodius-Gruppe mit Sitz in Weissenburg (Bayern).

„Gestartet mit 20 Beschäftigten hat sich die Mitarbeitendenzahl nahezu verfünffacht. Heute sind die rund 100 Mitarbeitenden Teil der international agierenden Rhodius-Gruppe und stehen am Standort als hochspezialisierte Fachkräfte bereit für die Serienherstellung und Umformung von Rohren für Airbagsysteme. Es ist dem Unternehmen in den vergangenen Jahren gelungen, den notwendigen technologischen Wandel mitzugestalten, Produktionsprozesse anzupassen und die Mitarbeitenden stetig weiter zu qualifizieren. Das ist ein wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte der Rhodius GmbH“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Rhodius GmbH ist im Jahre 1996 in Laage gegründet worden.

Die Rhodius GmbH produziert in Laage nach eigenen Angaben jährlich 25 Millionen Kaltgasbehälter und Filter für passive Sicherheitssysteme. Das Produktprogramm wird komplettiert durch die spezifische Filtertechnologie für pyrotechnische Airbags. Die Produktion erfolgt mit vollautomatisierten Fertigungsanlagen, die eine hohe Komplexität aufweisen und deshalb von hochqualifizierten Mitarbeitern bedient und gewartet werden können.

Zu Beginn dieses Jahres hat das Unternehmen den offiziellen Spatenstich für einen neuen Produktionsstandort im APEX-Industriepark gesetzt. Derzeit läuft dort eine Vorserienproduktion. Hier soll ein neuer Geschäftsbereich der Rhodius GmbH weiterentwickelt werden. Dabei geht es um Welding Technology Solutions (Schweißtechnik für Motorradrahmen). Auf 3.300 Quadratmetern Produktionsfläche und 760 Quadratmetern Verwaltungsgebäude entstehen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter-, Laserschweiß- und -schneidtechnik.

„Die Rhodius GmbH ist der erste Industriekunde, der einen 20-Jahres-Vertrag für den Industriepark unterschrieben hat. Die Produktionsstätte wird zu 100 Prozent mit CO2-neutralem Strom und Fernwärme durch die Apex Energy Teterow GmbH versorgt. Zudem wurde bereits ein Wasserstoffkraftwerk, in dem der Wasserstoff vor Ort mit Strom aus Sonnen- und Windenergie gewonnen wird, im Frühjahr 2021 in Betrieb genommen. Hier soll gemeinsam mit anderen Unternehmen eine Industrie-4.0- Vorzeigeproduktion aufgebaut werden“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 100 überwiegend kleine und mittlere Unternehmen im Bereich automotive tätig. Davon sind etwa 30 Unternehmen spezialisierte Automotive-Zulieferer. Beispiele hierfür sind die Webasto Thermo & Comfort SE in Neubrandenburg und die ZF Airbag Germany GmbH in Laage. Mittlerweile arbeiten rund 5.200 Menschen in diesem Industriezweig und erwirtschaften in den etwa 100 Betrieben einen jährlichen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro.

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Berlin – Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Weitere Förderung von Sprach-Kitas gefordert

Berlin – Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung.

Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Unterstützung in der Krise

Schwesig: Wir sind an der Seite der Unternehmen in unserem Land

Neubrandenburg – Die Landesregierung steht auch in der Energiekrise fest an der Seite der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Wirtschaftsempfang der IHK Neubrandenburg.

„Gemeinsam mit der Wirtschaft haben wir unser Land gut durch die Corona-Pandemie gebracht. Jetzt sehen wir uns als Folge des Krieges in der Ukraine einer Energiekrise gegenüber. Die Inflationsraten steigen und Grundlegendes wird teurer: Essen, Strom, Gas und Heizöl. Viele Menschen in unserem Land und auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben große Zukunftssorgen. Ich möchte Ihnen sagen: Wir sind auch in dieser Krise an Ihrer Seite“, sagte Schwesig.

Es müsse jetzt darum gehen, für Entlastung und Planungssicherheit im Land zu sorgen. Schon bald könne in Lubmin Flüssiggas anlanden und Rostock werde übergangsweise als Ölhafen fungieren. Die drei von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Entlastungspakete seien richtig gewesen, sagte die Ministerpräsidentin. „Ich bin derselben Meinung wie die Wirtschaft: Wir brauchen mehr. Wir brauchen einen Energiepreisdeckel für ganz Deutschland, wie wir ihn gemeinsam bei unserem Energiegipfel ausgearbeitet haben. Und wir brauchen einen wirksamen Rettungsschirm für die Wirtschaft, um den Klein- und Mittelstand zu unterstützen. Die Energiekosten dürfen für sie nicht zur Bedrohung werden.“

Weiter erklärte die Regierungschefin, dass das Land dort helfe werde, wo Härtefälle von bundesweiten Maßnahmen nicht abgefedert würden.

„Es sind herausfordernde Zeiten für unser Land, unsere Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen. Gemeinsam wollen wir die Krise meistern. Kurzfristig mit bezahlbarer Energie und auf längere Sicht mit der Umstellung auf erneuerbare Quellen. Das ist der richtige Weg in die Zukunft.“