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Autor: Rügenbote

Sportliche Würdigung

Acht verdienstvolle Persönlichkeiten erhalten höchste sportliche Würdigung des Landes

Linstow – Sportministerin Stefanie Drese hat im Rahmen der gemeinsamen Sportlerehrung der Landesregierung und des Landessportbundes in Linstow acht verdienstvolle Vertreterinnen und Vertreter des Sports aus Mecklenburg-Vorpommern für besondere Leistungen mit der Sportplakette des Landes geehrt.

Die Sportplakette ist die höchste Würdigung des Landes, die im Bereich des Sports verliehen wird und damit auch die höchste Auszeichnung für herausragendes ehrenamtliches Engagement im Sport.

„Der Sport in Mecklenburg-Vorpommern ist lebendig. Er wird hauptsächlich von den vielen Tausend ehrenamtlichen Akteuren in den rund 1.850 Sportvereinen unseres Landes getragen, die das Sportland Mecklenburg-Vorpommern in seiner gesamten Vielfalt repräsentieren. Diese ehrenamtlich im Sportbereich aktiven Menschen ermöglichen Breitensportangebote für alle, organisieren den Wettkampfsport und lassen Kinderaugen leuchten“, sagte Ministerin Drese bei der Sportlerehrung.

Drese bezeichnete es als besondere Freude und Ehre, acht herausragende Persönlichkeiten des Sports aus Mecklenburg-Vorpommern für ihren großartigen und langjährigen Einsatz zu danken. „Diese ehrenamtlich Aktiven haben oft über Jahrzehnte hinweg als aktive Sportlerinnen und Sportler, als Trainerinnen und Trainer, im Vorstand oder bei der Organisation und Durchführung von sportlichen Ereignissen Überdurchschnittliches geleistet“, so Drese.

Mit der „Sportplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden gewürdigt:

  • Wolfgang Bohm vom Freizeitsportverein Karlshagen
  • Norbert Peiser vom ESV Schwerin
  • Anke Timm vom Penkuner SV Rot-Weiß
  • Roland Köhler vom Olympischen Ruderclub Rostock von 1956
  • Günter Strenzke vom SV Spornitz/Dütschow
  • Petra Ostrowski vom TSC Rostock 1957
  • Barbara Schneider von der DLRG-Ortsgruppe Fischland e.V.
  • Karin Lüdke vom Reit- und Fahrverein Demmin

Neben den Sportplaketten des Landes überreichte Sportministerin Drese das „Ehrenpräsent für beispielhaftes Engagement in der Förderung des Sports“ an zwei Persönlichkeiten. Diese Auszeichnung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport im Sport verliehen.

„Stellvertretend für viele andere in Mecklenburg-Vorpommern stehen die Ausgewählten dafür, sich mit großem Einsatz für den Sport einzusetzen“, hob die Ministerin hervor.

Mit dem „Ehrenpräsent für beispielhaftes Engagement in der Förderung des Sports“ wurden geehrt:

  • Susann Köpke/ Ring- und Punktrichterin aus Rostock mit der höchsten Lizenz der International Boxing Association (AIBA)
  • Emin Doğanay/ Förderer mehrerer Sportvereine auf der Insel Usedom und ehrenamtlich engagiert als Trainer und in der Jugendarbeit

31. Nordischer Klang eröffnet

Schwesig: Nordischer Klang in Greifswald mehr als ein Kulturfestival

Greifswald – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Greifswald den 31. Nordischen Klang eröffnet und dabei die Bedeutung des Kulturfestivals für die Zusammenarbeit im Ostseeraum hervorgehoben.

„Der Nordische Klang ist ein Aushängeschild für Mecklenburg-Vorpommern und mehr als ein Kulturfestival. Es ist Ausdruck der Gemeinsamkeit im Ostseeraum. Was hier in 31 Jahren Völkerverständigung geleistet wurde, ist beispielgebend. Beispielgebend für die Verbundenheit, die wir uns gemeinsam im Ostseeraum erarbeitet haben.“

Das Festival finde in politisch bewegten Zeiten statt. Der russische Überfall der Ukraine bringe Leid, Flucht und Tod mitten nach Europa. „Wir an der Ostsee rücken jetzt noch näher zusammen. Wir stehen gemeinsam für Frieden und Demokratie, für Solidarität und offene Gesellschaften.“

Die Zusammenarbeit im Ostseeraum, mit den Nachbarn und Partnern in Skandinavien und im Baltikum sei ein Grundpfeiler der Arbeit der Landesregierung.

„Uns verbinden parlamentarische Konferenzen, aber auch viele Kontakte und gemeinsame Projekte in der Forschung, in Wissenschaft und der Kultur oder im Sport. Natürlich gibt es auch gute wirtschaftliche Kontakte. Das weiter zu entwickeln, ist uns als Landesregierung wichtig.“

Das Ziel der Landesregierung, so sagte Schwesig weiter, sei klar: „Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass Europa noch weiter zusammenwächst, z. B. heute Abend beim Nordischen Klang oder auch beim „Baltic Sea Business Day“ im September.

Vor der Eröffnung des Festivals führte die Ministerpräsidentin mit dem estnischen Botschafter Alar Streimann ein Gespräch im Greifswalder Rathaus über die Vertiefung der Zusammenarbeit im Ostseeraum.

Maßnahmenpaket für Ostseefischerei

Zweiter Runder Tisch im BMEL zur kritischen Lage der Ostseefischerei

Schwerin – Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, hat heute zum zweiten Mal, die Amtskolleg*innen der drei Küstenländer sowie Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Fischereiverbände eingeladen, um über die Zukunft der Ostseefischerei zu sprechen.

Beim Zweiten Runden Tisch beschlossen Bund und Länder gemeinsam kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Ostseefischerei sowie die Einrichtung einer Leitbildkommission. Im Rahmen der Kommission sollen tragfähige Zukunftsperspektiven entwickelt werden.

Die Lage für die deutsche Ostseefischerei ist infolge der schlechten Bestandssituation der „Brotfische“ Hering und Dorsch weiterhin sehr kritisch und hat sich durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch weiter verschärft.

Dazu Staatssekretärin Silvia Bender: „Mit unserem Maßnahmenpaket leisten wir einen ersten wichtigen Schritt zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer. Schnelles Handeln ist angesichts der Lage erforderlich – das haben wir heute getan. Ich danke allen Beteiligten für diesen pragmatischen Runden Tisch mit sehr konkreten Ergebnissen. Gerne hätten wir im Rahmen des Ergänzungshaushalts mehr bereitgestellt – für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges. Hier setzen wir uns weiterhin beim Bundesfinanzministerium für entsprechende Mittel ein. In Anbetracht der ernsten Lage der Ostseefischerei werden weitere Maßnahmen folgen müssen.“

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Ich begrüße das Maßnahmenpaket sehr. Außerdem muss jetzt schnell mit der Kommission geklärt werden, dass bei betriebsbezogener Ausrichtung sowohl der EMFF als auch der EMFAF für die zeitweilige Stilllegung eingesetzt werden können. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits zugesichert, dass hierfür ein Vorgriff auf Mittel aus dem EMFAF erfolgen kann, damit die Maßnahme zur Schonung des Herings in der westlichen Ostsee wie geplant im Zeitraum August bis Oktober durchführbar ist und die Betriebe hieraus zusätzliche Mittel in Form von Stillliegeprämien noch in 2022 und so früh wie möglich erhalten können.“

Prof. Dr. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Situation der Fischerei in der Ostsee und der Fischerei insgesamt ist aktuell herausfordernder denn je. Das auf dem Runden Tisch zur Zukunft der Ostseefischerei beschlossene Paket mit kurzfristigen Maßnahmen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Betriebe. Niedersachsen, das ebenfalls an der Ostseefischerei teilnimmt, unterstützt die Maßnahmen und setzt sich für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive ein.“

Das heute beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insbesondere

  • eine Aufstockung der finanziellen Hilfen bei vorübergehenden Stilllegungen,
  • Erweiterung der Förderberechtigten durch eine Neudefinition des Fischereihauptbetriebes,
  • die Neuauflage eines bereits in 2021 durchgeführten Abwrackprogramms auf nunmehr insgesamt 1000 BRZ (Bruttoraumzahl) sowie
  • spezifische Regelungen für die Zuteilung der durch Abwrackungen frei gewordenen Fangquoten.

Ergänzend soll kurzfristig eine „Bereinigungsmaßnahme“ aufgelegt werden. Damit können Fischereibetriebe Fangschiffe, an die noch Quotenansprüche gekoppelt sind, aus der Flotte nehmen und diese Quote auf ein anderes Fahrzeug ihres Betriebes übertragen. „Dies kann zu wichtigen Kosteneinsparungen in den Betrieben führen“, so die Staatssekretärin weiter.

 Die Leitbildkommission zur deutschen Ostseefischerei soll kurzfristig – noch vor der Sommerpause – eingerichtet werden. Ziel ist es, bis Mitte 2023 unter Einbindung der Fischerei sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft und weiterer lokaler Gruppen eine gemeinsame Sicht zur Zukunft der krisengeschüttelten deutschen Fischerei in der Ostsee zu entwickeln. Daraus sollen sich Ansätze für eine weitergehende strukturelle Reform und Ausrichtung der deutschen Ostseefischerei ergeben.

Beschulung von geflüchteten Kindern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat mit den kommunalen Vertretungen ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg reagierte auf die Äußerungen der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die täglich Kinder und Jugendliche, auch die aus der Ukraine, in den Schulen unterrichten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Das Konzept, nach dem wir alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen unterrichten, hat sich über viele Jahre bewährt. Mecklenburg-Vorpommern beschult seit den 1990er Jahren Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache.

Mit der Registrierung der Geflüchteten beginnt auch die Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Erfasst wird jede Schülerin und jeder Schüler im Berichtssystem. Diese Zahlen veröffentlichen wir einmal pro Woche in einer Pressemitteilung. Insofern ist die Kritik eines fehlenden Überblicks haltlos. Das verwundert umso mehr, da auch die GEW an einer wöchentlichen Beratung des Bildungsministeriums mit Gewerkschaften, Verbänden, Landeseltern- und Landesschülerrat über alle Neuerungen und Sachverhalte im Bildungsbereich informiert wird.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler – wie auch alle anderen Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache – an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Anschließend erfolgt eine Sprachstandsfeststellung.

Je nachdem, ob sich die Schülerin oder der Schüler in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der DaZ-Koordinatorin bzw. dem DaZ-Koordinator, ob die Schülerin bzw. der Schüler an der Schule bleiben kann oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‛ (DaZ) wechseln sollte.

In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es je eine Schulrätin bzw. einen Schulrat für Migration sowie insgesamt neun DaZ-Koordinatorinnen bzw. DaZ-Koordinatoren, die beratend zur Seite stehen und die Sprachfördermaßnahmen lenken und koordinieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 94 Standortschulen mit einer Intensivförderung ‚Deutsch als Zweitsprache‛, weitere 140 Standortschulen können bei Bedarf reaktiviert werden. Jede Schule nimmt geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine auf, die Intensivförderung im Fach ‚Deutsch als Zweitsprache‛ findet an den Standortschulen statt.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung.

Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden zusätzliche Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben. Auch dieser Kritik fehlt also die Grundlage.“

Historischer Traktor für das Agroneum

Neubrandenburg – Am Sonntag, d. 08.05.2022,  übergibt Minister Dr. Till Backhaus einen Lanz Bulldog der Hochschule Neubrandenburg an das Agroneum Alt Schwerin. Der historische Ackerschlepper ist eine Leihgabe an das Freilichtmuseum. Er fungiert einerseits als Werbeträger, als „Wahrer der Historie“. Andererseits ist er für die Hochschule ein Ausbildungs- und Wissenschaftsobjekt.

 „Mit der Kooperation zwischen Agroneum und Hochschule startete ein neues Kapitel: Studierende werden jetzt auf breiterer Basis an die Historie der Landtechnik in Mecklenburg-Vorpommern herangeführt, der Traktor wird fachgerecht museal erhalten. Lehrveranstaltungen vor Ort und bessere Einsatzmöglichkeiten des Schleppers im geschützten Freigelände bilden die Basis für eine praxisnahe Ausbildung in der Historie der Landwirtschaft. Sie wecken ein tieferes Verständnis für die Wurzeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner ländlichen Bevölkerung“, sagt der Minister.

Das Agroneum übernimmt die weitere fachgerechte Restaurierung. Den Studierenden ist es möglich, im Rahmen von Lehrveranstaltungen damit selbstständig zu fahren. Auch Einsätze auf der Landwirtschaftsmesse MeLa sind denkbar.

Der 1939 erbaute Lanz Bulldog befindet sich seit 2003 in Besitz der Hochschule Neubrandenburg. Die Maschine hatte vor dem Kauf eine Basissanierung erhalten. Sie benötigte aber 2016 zur langfristigen Herstellung der Fahrtüchtigkeit eine Aufarbeitung der Kurbelwelle, des Kolbens, der Bremsen, der Lenkung und des Ölers.

Im Rahmen eines studentischen Seminars sollte dem Fahrzeug neues Leben „eingehaucht werden“. Nach intensiver Beschäftigung mit der Technik, einer Bestandsaufnahme in Kooperation mit dem Phantechnikum Wismar und dem sächsischen Restaurator „Lanzarzt Kleine“ haben Prof. Gerhard Flick und Prof. Sandra Rose gemeinsam mit mehreren Studierendengenerationen das „Kultobjekt“ einsatzbereit gemacht.

Der Schlepper ist heute ein reguläres Dienstfahrzeug des Landes Mecklenburg-Vorpommern, fahrbereit und als Ackerschlepper einsatzfähig.

Lanz Bulldog war die Verkaufsbezeichnung für Ackerschlepper, die ab 1921 bis 1957 von de rHeinrich Lanz AG (1956 von John Deere übernommen) in Mannheim hergestellt wurden. Der Name wurde vom Aussehen der ersten Bulldog-Motoren hergeleitet, da diese von vorne Ähnlichkeit mit dem Gesicht einer Bulldogge hatte. 1921 wurde der erste Rohölschlepper HL12 in Leipzig vorgestellt. Er gilt als der „Ur“-Bulldog. Der Erfolg des Gefährts liegt in seiner Einfachheit und Robustheit.

Diese Betriebseigenschaften der mit kostengünstigem Rohöl betriebenen Glühkopfmotor-Bulldogs hatten im dörflichen Alltag gegenüber dieselbetriebenen Traktoren Vorteile, vor allem bei Reparaturen, die etwa auch in einer Schmiede durchgeführt werden konnten.  Heute gelten die Traktoren als Liebhaberobjekte und Geldanlage.

Nandu Frühjahrszählung ausgewertet

Gesamtzahl im Vergleich zur Herbstzählung 2021 weitestgehend unverändert 

Schwerin – Im Rahmen des Monitorings am 18. März 2022 wurden insgesamt 131 Nandus gezählt. Die Arbeitsgruppe Nandumonitoring, Landwirte sowie Mitarbeitende des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe bestimmten insgesamt 71 Altvögel, 21 Jungvögel (aus dem Jahr 2021) und 39 Tiere, deren Alter und Geschlecht nicht differenziert werden konnte.

Zum Vergleich: Im Rahmen der Herbstzählung am 12. November 2021 wurden insgesamt 121 Nandus gezählt.

Bei den letzten Zählungen ist festzustellen, dass die Tiere deutlich scheuer geworden sind und sich die Fluchtdistanz stark erhöht hat. Das Nandumonitoring ist dadurch deutlich erschwert. Das kann ein Grund für die Differenz zu den Tieren im Vergleich zur Herbstzählung sein.

„Ziel der Aufnahme des Nandus in das Jagdrecht war es, Einfluss auf das exponentielle Wachstum der Nandu­population zu nehmen und Jagdausübungsberechtigten einen größeren Handlungsspielraum zur Vermeidung von landwirtschaftliche Schäden einzuräumen. Auch sollte die Population aufgrund der Einstufung der Art als „potenziell invasiv“ hinsichtlich Größe und Verbreitung in überschaubarer Dimension verbleiben. Diese Zielstellungen konnten nach bisheriger Bewertung offenbar erfüllt werden“, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

Im Zeitraum von 1999 bis 2001 sind mehrere Nandus (Rhea americana) aus einem unzureichend gesicherten Freigehege bei Groß Grönau, in Schleswig-Holstein nördlich des Ratzeburger Sees ausgebrochen und in den Nordbereich des UNESCO-Biosphärenreservates Schaalsee (zwischen Utecht und Schattin) gelangt. Zweimal im Jahr werden die Tiere in einer Synchronzählung erfasst. Ursprünglich stammen Nandus aus Südamerika. Nordwestmecklenburg ist mit seinen weitläufigen Ackerflächen der baumfreien Pampa in ihrer angestammten Heimat nicht unähnlich.

Der Nandu ist eine von vielen Arten auf der Liste der Neozoen, übersetzt „Neue Lebewesen“. Als solche werden Arten bezeichnet, die nach dem Jahr 1492 durch direkte oder indirekte Aktivitäten der Menschen in Deutschland angesiedelt wurden. In Deutschland geht man von mehr als 1000 Neozoenarten aus. Unter anderem gehören Damwild, Fasan und Regenbogenforelle dazu.

Nach einer Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz gilt der Nandu zurzeit nicht als invasiv, da bislang nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Art negative Auswirkungen auf heimische Arten hat. Der Nandu wird daher auf einer sogenannten „Grauen Liste“ geführt. Das bedeutet, dass die Art besonders intensiv zu beobachten ist, um Entscheidungen, etwa zur Bestandsregulierung, auf fachlich fundierter Grundlage treffen zu können.

Vogelgrippe-Ausbruch

Vogelgrippe-Ausbruch in der Kormoran-Kolonie auf der Vogelinsel Beuchel bestätigt

Schwerin – Bei der Untersuchung der verendeten Kormorane wurde das hochpathogene Geflügelpestvirus vom Nationalen Referenzlabor auf dem Riems nachgewiesen. Bislang konnten 277 tote Kormorane und sechs tote Silbermöwen geborgen werden, wobei bei den Kormoranen fast ausschließlich adulte Brutvögel betroffen sind.

Durch regelmäßige Kontrollen und weiteres Absammeln von Kadavern versuchen Landkreis und Naturschutzverein, die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen.

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erklärt: „Trotz des einsetzenden Frühlings ist das Thema Vogelgrippe leider noch immer nicht abgehakt. Die Seuche ist noch immer aktiv. Wir dürfen uns also nicht in Sicherheit wiegen. Ich bitte daher die Geflügelhalter, weiterhin aufmerksam zu bleiben und die Hygienemaßnahmen weiterhin hoch zu halten und den Hinweisen der Veterinärämter unbedingt zu folgen.“

Um den Verlust des eigenen Geflügels durch die Tierseuche zu verhindern, sollten Geflügelhalter im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen unbedingt den Kontakt zwischen Wildvögeln und eigenem Geflügel verhindern. Wildvögel dürfen keinen Kontakt zu Futter und Einstreu haben, was einschließt, dass das Geflügel nur im Stall zu füttern ist.

Von Teichen und offenen Wasserflächen ist das eigene Wassergeflügel fernzuhalten. Als Tränkwasser sollte Leitungswasser verwendet werden. Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser kann bereits über Verunreinigung mit Kot die eigenen Tiere anstecken. Für den Geflügelbereich sollten extra Schuhe benutzt werden, um zu verhindern, dass infektiöser Kot an Schuhsohlen in den Stall gelangt.

In Gebieten mit derzeit vielen Wildvögeln kann vorsorglich das Geflügel auch im Stall oder in einer Voliere gehalten werden. Auf die Eigenverantwortung des Tierhalters zum Schutz seines Tierbestandes vor der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Aufstallungspflicht besteht derzeit noch nicht, ist aber in naher Zukunft in besonders gefährdeten Regionen möglich.

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Tot aufgefundene Vögel sollten aber schon aus hygienischen Gründen nicht bzw. nur mit Handschuhen angefasst werden. Rettungsversuche sollten vermieden werden.

Fahrtüchtigkeit im Blick

„sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“: Viele Verstöße gegen Handyverbot am Steuer

Schwerin – Insgesamt 79 Verkehrsverstöße hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei dem gestrigen bundesweiten Kontrolltag unter dem Motto „sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ festgestellt. Allein 41 Verstöße gab es gegen das sogenannte Handyverbot. In 30 Fällen erfolgte eine Anzeige wegen des Fahrens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und in fünf Fällen fehlte die erforderliche Fahrerlaubnis.

„Dass mehr als die Hälfte der Verstöße gegen das ,Handyverbot‘ erfolgt sind, bestürzt mich. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer ihre volle Aufmerksamkeit auf das Straßengeschehen richten, um das höchstmögliche Maß an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Ein kurzer Blick aufs Handy dauert zwar oft nicht länger als eine Sekunde, aber in dieser befindet man sich quasi im Blindflug, der leider auch tödlich enden kann. So wichtig kann keine Nachricht sein“, appellierte Landesinnenminister Christian Pegel heute in der Folge an alle Autofahrerinnen und –fahrer im Land.

265 Beamtinnen und Beamte haben allein in Mecklenburg-Vorpommern an insgesamt 98 Kontrollstellen stichprobenartig Fahrzeugführende angehalten und vorrangig mit Blick auf deren Fahrtüchtigkeit (Verhalten, Eignung und Berechtigung) sowie deren Verkehrsmittel auf Zustand, Ausrüstung, Ladung und Zulassung kontrolliert. 1.994 Fahrzeuge wurden kontrolliert.

Der Konsum von Alkohol oder Drogen, aber auch Krankheit oder Müdigkeit können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Jeder trägt selbst Verantwortung für seine Verkehrstüchtigkeit. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass jeder auf den anderen im Verkehr achtet“, sagte der Minister.