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BARMER Pflegereport

Pandemie beeinflusste die stationäre Pflege im Nordosten

Schwerin – Pflegebedürftige in den Heimen im Nordosten waren so stark von der Corona-Pandemie betroffen wie kaum eine andere Bevölkerungsgruppe hierzulande. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der BARMER hervor.

„Für viele Menschen hat Corona mittlerweile zum Glück seinen Schrecken verloren. Schutzmaßnahmen werden immer weiter heruntergefahren. Doch gerade während den Hochzeiten der Pandemie waren Pflegeheime mitunter Corona-Hotspots“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Das zeige auch die Analyse im Pflegereport.

Demnach hatten im Januar 2021 knapp sechs Prozent der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner eine Covid-19-Diagnose, während Corona nur zwei Prozent der Pflegebedürftigen insgesamt und ein Prozent der Gesamtbevölkerung betraf. Zwar seien stationär versorgte Pflegebedürftige bundesweit stark von Corona betroffen, jedoch habe es in den einzelnen Ländern auch deutliche Unterschiede gegeben.

„In Mecklenburg-Vorpommern waren Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege bis zu achtmal seltener von Covid-19 betroffen als im Bundesschnitt“, so Kutzbach. Ein Grund hierfür sei sicherlich die teilweise restriktive Corona-Politik des Landes gewesen.

Wie aus dem Pflegereport weiter hervorgeht, waren nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern seit Pandemiebeginn überproportional häufig an Covid-19 erkrankt. Besonders betroffen waren dabei die Pflegefachkräfte, die in den Pflegeheimen im Nordosten tätig sind. So gab es im März des Jahres 2022 mit 282 AU-Bescheinigungen je 10.000 Pflegefachkräfte die bisherige Spitze an Krankschreibungen wegen Corona.

Im Vergleich dazu waren Beschäftigte in anderen Wirtschaftszweigen im Land mit 185-AU-Bescheinigungen je 10.000 deutlich seltener krankgeschrieben. „Die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie der pandemiebedingte Personalausfall haben die Arbeit der Pflegekräfte stark erschwert. Sie haben in den letzten Jahren Unglaubliches geleistet. Es ist höchste Zeit, für Entlastung zu sorgen“, sagt Kutzbach. Entscheidend dafür sei, die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Um dem Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken, sei die Einführung des Tariflohns im letzten Jahr ein wichtiger Schritt gewesen.

Zu Beginn der Pandemie hat es laut Report bei einem Wechsel von der häuslichen in die stationäre Pflege offensichtlich große Bedenken gegeben. Die Anzahl der Menschen, die bundesweit von der häuslichen Pflege in die stationäre Pflege wechselten, sank von jeweils über 25.000 im April der Jahre 2018 und 2019 auf rund 17.000 im Mai 2020. Das entspricht einem Minus von rund einem Drittel. Erst im späteren Verlauf der Pandemie ist die Zahl der Menschen, die vom häuslichen in das stationäre Setting wechselten, wieder gestiegen.

„Pflegebedürftige und deren Angehörige haben in den beiden ersten Wellen aus Angst vor einer Infektion zum Teil auf die Inanspruchnahme vollstationärer Pflege verzichtet. Zudem mussten Einrichtungen ihr Angebot insbesondere aufgrund von Personalmangel zum Teil zurückfahren“, erklärt Landeschef Kutzbach. Es sei jedoch wichtig, dass sich Menschen jederzeit darauf verlassen könnten, im Bedarfsfall professionell und engagiert gepflegt zu werden.

„Wir müssen uns gesamtgesellschaftlich für gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflege sowie für ein besseres Image des Pflegeberufs einsetzen. Diese Lehre sollten wir aus der Corona Pandemie für die Zukunft ziehen“, so Kutzbach.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin für Gesundheit, Soziales und Sport, Stefanie Drese, bestätigt, dass der Bereich der Pflege besonders stark belastet gewesen sei im Zuge der Pandemie.

„Schon kurz nach Ausbruch des Infektionsgeschehens zeigte sich die große Gefahr, die vom SARS-CoV-2-Virus für ältere Menschen ausging,“ so Drese. Seit Beginn der Pandemie sei daher der Schutz der vulnerablen Gruppen eines der obersten Ziele bei der Pandemiebekämpfung gewesen. „Die Impfungen und die Schutzmaßnahmen waren ein wichtiges Instrument, um noch mehr schwere Verläufe und Todesfälle unter den Pflegebedürftigen zu verhindern,“ resümiert die Ministerin.

„Wir haben deshalb sofort mit teilweise 35 mobilen Impfteams Ende Dezember 2020 mit den Impfungen begonnen und den damals knappen Impfstoff vor allem auch für die Pflegeheime reserviert“, so Drese.

Mit Blick in die Zukunft der Pflege sieht Drese weitere Herausforderungen für den Pflegebereich, dazu zähle unter anderem die Personalgewinnung. Drese: „Einem wachsenden Bedarf an Pflegeangeboten einerseits steht der Fachkräftemangel anderseits gegenüber. Ein ganz wichtiges Anliegen ist es deshalb, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.“ Mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung sei in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine gestiegene Nachfrage zu verzeichnen.

Zudem müsse laut Drese dringend über die Finanzierung der Pflege gesprochen werden. „Die durch höhere Personalkosten und die Inflation rasant steigenden Kosten für einen Pflegeheimplatz verdeutlichen den Fehler im System. Es braucht eine ganz grundsätzliche Reform des Finanzierungsmodells in der Pflege, um diese Spirale zu durchbrechen“, fordert die Ministerin. Hierbei müssten neben einer Obergrenze der Eigenanteile für Pflegebedürftige auch die Höhe der Beträge für die Pflegeversicherung zur Debatte stehen.

Besuch bei Flexdruck-Spezialist Folian

Meyer: Wichtiger Arbeitgeber für die Region

Groß Lüdershagen – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich am Donnerstag bei einem Unternehmensrundgang in Groß Lüdershagen (bei Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen) über aktuelle Entwicklungen der Folian GmbH informiert.

„Die Folian GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1999 zu einem erfolgreichen Spezialisten im Bedrucken und Veredeln von flexiblen Verpackungsfolien für die Lebensmittelindustrie entwickelt. Mit mittlerweile über 90 Mitarbeitenden ist das Unternehmen zudem für die Region ein wichtiger Arbeitgeber“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Folian GmbH ist heute ein Unternehmen der finnischen Walki Gruppe und wird seit Gründung durchgehend von den beiden Gründern Manuela und Stefan Muschter geführt. Der Betrieb wurde seitens der Industrie- und Handelskammer mehrfach als Top-Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet.

Derzeit werden in den Berufsfeldern Industriekaufmann/-frau, Medientechnologie/Druck, Fachkraft für Lagerlogistik und Fachinformatiker/-in für Systeminformatik junge Menschen zu Fachkräften ausgebildet. Zudem war der Betrieb im Jahr 2003 einer der ersten Gewinner des OZ-Existenzgründerpreises.

„Die Folian GmbH ist ein herausragendes Beispiel für ein typisches Unternehmen in unserem Land. Von mutigen Gründern mit einer außergewöhnlichen Geschäftsidee entwickelt, ist daraus ein spezialisierter Betrieb geworden, der hochwertige Produkte und Dienstleistungen aus Mecklenburg-Vorpommern überregional liefert“, sagte Meyer.

Härtefallhilfen „Energie“ für Unternehmen

Meyer: Land gleicht Kostensteigerungen bei Energie anteilig aus

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. Februar 2023, können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

„Neben den bereits bestehenden Hilfen des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen weiter unterstützen. Es gilt, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dafür haben wir jetzt die Rahmenbedingungen abgesteckt. Unternehmen können ab Mittwoch Anträge stellen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten.

So werden vom Land Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

„Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission. Da wollen wir uns Einzelfälle von besonderer Härte ansehen, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden“, sagte Meyer.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Strom gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Strom muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Zudem muss für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Strom von mindestens 1.000 Euro nachgewiesen werden.

Für Unternehmen mit einer leitungsgebundenen Energieversorgung durch Gas als Hauptenergiequelle gilt: Der vom Unternehmen zu zahlende Preis für Gas muss sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juni bis November 2021) mindestens verdreifacht haben (maßgeblich ist die Veränderung des Arbeitspreises je kWh ohne Mehrwertsteuer). Weiterhin ist für den Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 ein monatlicher Abschlag (ohne MwSt.) für Gas von mindestens 1.000 Euro nachzuweisen.

Diese Unternehmen (leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und/oder Gas) erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 100 Prozent ihres durchschnittlichen monatlichen Abschlags für Strom und/oder Gas.

Für Unternehmen mit einer nicht leitungsgebundenen Energieversorgung gilt: Wenn anstelle von leitungsgebundenem Gas Öl, Kohle, Holz/Pellets und/oder nicht leitungsgebundenes Gas als Hauptenergiequelle genutzt wird, müssen die Beschaffungsausgaben insgesamt für diese Energieträger im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2021 einen über die Verdreifachung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 1.250 Euro aufweisen. Zudem gilt, dass für das Jahr 2021 Energiekosten (ohne Kosten für Treibstoffe für Fahrzeuge und fahrbare Maschinen) in Höhe von mindestens sechs Prozent vom Umsatz angefallen sein müssen.

Diese Unternehmen erhalten einen einmaligen Ausgleich von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdreifachung der Beschaffungsausgaben hinausgehen. Eine kombinierte Antragstellung für Strom plus Gas beziehungsweise Strom plus nicht leitungsgebundenem Energieträger ist möglich.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden bis zum 22.03.2023 beim LFI eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.lfi-mv.de.

Die eingehenden Anträge werden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der Antragsfrist starten die Bewilligungen und Auszahlungen. Die Gewährung beziehungsweise die Höhe der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Hilfsgüter aus M-V für Erdbebenopfer

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in Abstimmung mit dem türkischen Generalkonsulat in Berlin ein Hilfspaket für insgesamt 1.500 Menschen zusammengestellt, um es in das Erdbebengebiet in der Türkei zu versenden.

„Das Erdbeben hat den Menschen in der Türkei in wenigen Minuten alles genommen. Hier ist es Gebot der Menschlichkeit und der Solidarität mit den vielen Opfern unbürokratische Hilfe zu leisten. Wir als Innenministerium koordinieren diese Hilfe“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Hilfsgüter wurden in der vergangenen Woche im Landeskatastrophenschutzlager gepackt und sind nun abholfertig. „Wir schicken neben Feldbetten auch Schlafsäcke, Isomatten, medizinisches Material und Decken zum Schutz gegen die Kälte sowie Hygieneartikel ins Katastrophengebiet.

Die Hilfsgüter haben einen Gesamtwert von 320.000 Euro. Die Hilfsgüter werden im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus über das Gemeinsame Lagezentrum von Bund und Ländern in die Katastrophenregion“, so der Minister weiter. Die Hilfsgüter sind in diesem Verfahren angemeldet und werden kurzfristig abgeholt.

Werkunterricht sicher gestalten

Oldenburg: Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler hat Priorität

Schwerin – Mehr als 300 Lehrkräfte aus MV stellen sich ab Ende Februar bei einer Weiterbildung an die Werkbank. Dabei lernen sie, wie sie den Werkunterricht für die Schülerinnen und Schüler sicher gewährleisten.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV NORD Schulungszentrum in Rostock. Während der zweitägigen Weiterbildung „Sicherheit im Werkunterricht“ werden präventive Maßnahmen und praktische Ausbildung mit Maschinen in den Vordergrund gerückt. Dabei fertigen die Lehrerinnen und Lehrer unter Anleitung auch eigene Werkstücke an.

Das ganzheitliche Weiterbildungskonzept des TÜV NORD Schulungszentrums hat überzeugt: „Die praxisnahe Qualifizierung trifft den Zeitgeist und unterstützt unser Vorhaben, unseren Lehrerinnen und Lehrern einen abwechslungsreichen Unterricht und einen sicheren Umgang mit Maschinen zu ermöglichen. Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine zu erwerben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das TÜV NORD Schulungszentrum mit Sitz in der Rostocker Südstadt steht für branchennahe Berufsqualifizierung und bietet mit neuestem Equipment beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung. Erst vor zwei Jahren entstand auf dem Gelände in der Erich-Schlesinger-Straße 62 ein neuer Schulungsort, an dem Fluggerätmechaniker und andere Metallberufe ausgebildet werden.

Als gelerntem Tischler liegt Geschäftsführer Claus Frankenstein die neue Kooperation mit dem Ministerium für Bildung besonders am Herzen: „Durch meine Nähe zum Handwerk und meine frühere Arbeit mit Holz weiß ich, wie wichtig der ressourcenschonende Umgang mit dem Rohstoff ist. Ein ganz wichtiger Teil ist aber auch die sichere Handhabung der Maschinen. Nur wenn beide Komponenten im Unterricht den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, bekommen sie ein Gefühl für bewusstes und nachhaltiges Handeln. Wissen greifbar machen ist entscheidend, um junge Menschen für den Handwerksberuf zu begeistern.“

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Frankenstein.

Christina Badouin, Fortbildungsbeauftragte für den Regionalbereich Greifswald im Bildungsministerium, organisiert die Qualifizierung von Lehrkräften.

Mehr Spielraum bei Wohnraum-Neubau

Schwerin – Die Novellierung der Förderrichtlinie zum Wohnungsbau sozial wird die Wohnungsunternehmen besser als bisher darin unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  „Der Kern der Neufassung ist die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine zinslose Darlehensförderung, die mit einem Tilgungsnachlass kombiniert wird“, so Landesbauminister Christian Pegel und führt aus: „Wir erhöhen wegen der aktuellen Preisentwicklung massiv die zuwendungsfähigen Kosten, und zwar von 2.500 auf 3.900 Euro und in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sogar von 2.700 auf 4.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnungsunternehmen erhalten mit den Darlehen und den großzügigen Tilgungsnachlässen erheblich mehr Spielraum beim Wohnungsneubau.“

Beibehalten wird die Förderung auf zwei Förderwegen. Damit wird unterschiedlichen Förderintensitäten und damit auch verschiedenen Miethöhen Rechnung getragen, um neben den niedrigen Einkommensgruppen auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen bei der Wohnungssuche unterstützen zu können. Die Darlehenshöhe wird im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, das sind maximal 2.925 Euro bzw. in den Universitätsstädten 3.075 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (der Zuschuss lag bisher bei maximal 850 Euro). Im 2. Förderweg beträgt die Darlehenshöhe 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also maximal 2.730 und in den Uni-Städten 2.870 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (bisher Zuschuss maximal 700 Euro).

„Die Tilgungsnachlässe von 35 Prozent im ersten und von 25 Prozent im zweiten Förderweg haben eine ganz ähnliche Wirkung wie Zuschüsse. Außerdem erlauben die Darlehnskonditionen – immerhin beträgt die Laufzeit 40 Jahre ganz ohne Zinsen – den Unternehmen mehr Flexibilität“, so Pegel.

Mit der Dynamisierung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben soll auf die Baupreisentwicklung und die Inflation reagiert und erreicht werden, dass die Förderung künftig weiterhin die Kosten angemessen ausgleicht. Im Zweijahresrhythmus können die zuwendungsfähigen Ausgaben an die Entwicklung des Baupreisindexes angepasst werden.

„Auch für die Mieter sind die neuen Förderkonditionen von Vorteil, denn die Miet- und Belegungsbindung wird auf die Darlehenslaufzeit von 40 Jahren – bisher waren es 20 Jahre – ausgeweitet. Außerdem werden wir dann im ganzen Land für die geförderten Wohnungen einheitliche höchstzulässige Mieten haben. Im 1. Förderweg 6 Euro und im 2. Förderweg 6,80 Euro pro Quadratmeter. Dem Wunsch der Wohnungswirtschaft folgend heben wir auch die Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalte auf 50 – bislang 45 – Quadratmeter an“, so der Bauminister.

Nach der Richtlinie ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude förderfähig. Für den Mietwohnungsneubau sozial setzt das Land 2023 insgesamt etwa 47 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel ein. Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm wurde bislang der Bau von 1629 Wohnungen mit Fördermitteln von rund 88 Millionen Euro unterstützt.

Pestalozzistraße in Altentreptow wird erneuert

Altentreptow – In der Stadt Altentreptow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) soll die Pestalozzistraße erneuert werden. Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse übergab am Dienstag vor Ort einen Fördermittelbescheid an Bürgermeisterin Claudia Ellgoth für den ersten Bauabschnitt.

„Die Pestalozzistraße ist in Altentreptow eine wichtige Straße. Dort liegen beispielsweise die kooperative Gesamtschule Altentreptow sowie eine Zu- und Ausfahrt der Agentur für Arbeit. Mit den nun geplanten Maßnahmen wird sich die Verkehrssicherheit vor Ort erheblich erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Die Stadt Altentreptow plant im ersten Bauabschnitt den grundhaften Ausbau der Pestalozzistraße auf einer Länge von etwa 240 Metern. Die Fahrbahn wird in einer Breite von sechs Metern mit Asphalt befestigt. Linksseitig wird ein zweieinhalb Meter breiter Gehweg angelegt. Die Befestigung der Nebenanlage erfolgt mit Betonsteinpflaster. Die Fertigstellung der Maßnahmen ist im dritten Quartal 2023 vorgesehen.

Die Gesamtinvestition für den ersten Bauabschnitt beträgt rund 574.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 316.000 Euro.

Sprechstunde für Eltern und Lehrkräfte

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Im März besucht die Ministerin Einrichtungen im Schulamtsbereich Neubrandenburg. Diese Besuche sind in der Zeit vom 13. bis 15. März 2023 vorgesehen.

Ziel der Ministerin ist es, mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen. Die Ministerin bietet auch eine Lehrersprechstunde an. Dabei möchte sie sich mit den Lehrkräften zu möglichen Fragen und Anregungen austauschen.

„Bei den Besuchen möchte ich den Austausch über Kindertagesförderung und Schule fortsetzen, Probleme lösen und Anregungen aufnehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf die persönlichen Gespräche mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Neben den Besuchen in den Einrichtungen wird es eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 15. März 2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte bis zum 6. März 2023 ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter poststelle@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de und unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen und des Gesprächsthemas an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit der Termin vor Ort organisiert werden kann. Interviews mit der Ministerin können nur im Anschluss an die Besuche in den Einrichtungen geführt werden.

Die Termine im Überblick:

Montag, 13. März 2023 

  • Kita Mischka, Straße am Wasserturm 3, 17153 Stavenhagen (12:30-13:45 Uhr)
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen, Straße am Wasserturm 1, 17153 Stavenhagen (14:00-15:15 Uhr)