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Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen

Schwerin – „Im Landeskabinett haben wir heute die Handlungsempfehlungen ‚Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen‘ beschlossen. Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Sie sind deshalb geschlechtergerecht zu formulieren. So sieht es das Gleichstellungsgesetz unseres Landes vor und dies ist mir persönlich sehr wichtig. Denn Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen in Rechtsnormen angesprochen fühlen. Geschlechtergerechtigkeit, auch in der Sprache, ist ein wichtiges Ziel der rot-roten Landesregierung.“, so Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Gesetzen und Verordnungen herrscht Unsicherheit. Daher hat die Landesregierung sich für einen pragmatischen, aber gleichwohl geschlechtergerechten Weg entschieden, und diesen in den Handlungsempfehlungen festgelegt.

Die Handlungsempfehlungen für Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass immer dann, wenn Frauen und Männer als natürliche konkrete Personen direkt angesprochen sind, diese auch in den Rechtsvorschriften erkennbar so benannt werden. Dies ist etwa bei Berufsbezeichnungen oft der Fall, die die Angesprochenen selbst verwenden.

Auch in 20 Jahren werden noch alle verstehen können, was gemeint ist, wenn von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ oder von ‚Lehrerinnen und Lehrern‘ im Gesetz die Rede ist. Diese Bezeichnungen sollten heutzutage gegenüber den entsprechenden konkreten Personen selbstverständlich gebraucht werden.

Bei den meisten Rechtsvorschriften ist das Geschlecht der angesprochenen Personen aber nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Männer und Frauen eben nicht unterschiedlich behandelt werden. In diesen Fällen geben die Handlungsempfehlungen vor, Formulierungen zu verwenden, für die es auf das Geschlecht sprachlich nicht ankommt, etwa wenn die ‚Leitung‘ einer Einrichtung angesprochen wird, anstatt ‚die Leiterin oder der Leiter‘.“, stellt die Ministerin klar.

Damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2025 die beschlossenen Handlungsempfehlungen erneut überprüfen.

Entlastung für Lehrkräfte

Altersanrechnungsstunden früher gewähren

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will Lehrkräften Altersanrechnungsstunden künftig früher gewähren. Sie sollen schon zu Beginn eines nächsten Schulhalbjahres und nicht erst – wie bisher – zum neuen Schuljahr entsprechend weniger Unterricht erteilen müssen.

Das geht aus der geänderten Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung hervor, die sich derzeit in der Anhörung befindet. Gewerkschaften, Verbände und weitere Partnerinnen und Partner haben die Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

„Mit dieser Neuregelung kommen wir dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach, die Anrechnungsstunden schneller zu gewähren. Wir wollen insbesondere die älteren Lehrkräfte entlasten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schuljahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft noch 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Künftig sollen den Lehrkräften diese Stunden schon im darauffolgenden Schulhalbjahr zu Gute kommen. Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

„Des Weiteren werden wir über 100 Stellen für Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg beziehungsweise die Lehrkräfte im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bereitstellen und somit die Stellenzahl verdreifachen.

Wir entlasten auf diese Weise diejenigen, die sich bereits neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft in den Qualifizierungsprogrammen befinden von ihrer Unterrichtsverpflichtung, damit sie schnellstmöglich das notwendige Rüstzeug für eine langjährige Tätigkeit als Lehrkraft erwerben und gut vorbereitet in ihrem Beruf arbeiten können“, erläuterte die Ministerin.

Die mit der Änderungsverordnung vorgesehenen Verbesserungen für Lehrkräfte belaufen sich auf insgesamt bis zu 13,3 Millionen Euro pro Jahr.

Hilfen für Firmen mit Heizöl, Holz oder Pellets

Wirtschaftsminister Meyer begrüßt geplantes Einlenken beim Bund 

Schwerin – Der Bund plant offenbar, nun doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Heizöl, Holz oder Pellets zuzulassen. Über einen entsprechenden Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages soll heute entschieden werden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer begrüßt das Einlenken auf Bundesebene.

„Das ist das absolut richtige Signal, auf das die Wirtschaft lange gewartet hat. Damit wird vor allem auch dem Druck der Bundesländer Rechnung getragen. Durch das Hin und Her in Berlin ist unnötig Zeit verloren worden.

Es ist umso wichtiger, dass Unternehmen mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holz oder Pellets unter den Anwendungsbereich der geplanten Förderung fallen. Eins ist klar, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen – wie Verbraucherinnen und Verbraucher auch – weiter entlastet werden.

Entscheidend ist, dass die ursprünglich vereinbarte Unterstützung für Härtefallhilfen vollständig zur Verfügung gestellt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen für besondere Härtefälle insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelung des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Winterakademie 2023 für Lehrkräfte gestartet

Digitale Fortbildungen unter dem Motto „Schützen und Unterstützen“

Schwerin – Die Angebote der Winterakademie stoßen bei Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern auf großes Interesse. Die dreitägige Fortbildungsreihe des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V), die in diesem Jahr ebenfalls digital durchgeführt wird, findet traditionell zu Beginn der Winterferien statt. Für die Fortbildungen von heute bis Mittwoch, 8. Februar 2023, lagen 700 Anmeldungen vor.

„Ich freue mich über die Bereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, sich auch in den Ferien fortzubilden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Anmeldezahlen belegen, dass sie an einem Austausch interessiert sind. Die Fortbildungen sind praxisnah und greifen Themen aus dem pädagogischen Alltag auf. Zudem erfahren die Lehrkräfte, welche Unterstützungsstrukturen und Kooperationsmöglichkeiten es gibt. Dadurch werden sie bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in der Schule unterstützt“, so Oldenburg.

Unter dem Motto „Schützen und Unterstützen“ bietet das Programm der diesjährigen Winterakademie mit über 30 Veranstaltungen einen facettenreichen Einblick in den Bereichen Unterricht und Erziehung. Themen sind in diesem Jahr vor allem Gewaltprävention, Netzwerkarbeit, Umgang mit Diversität, Kommunikation, Strategien zur Konfliktlösung und erfolgreiche Beziehungsarbeit mit Schülerinnen, Schülern und Eltern.

Begonnen hat die Fortbildungsreihe am Morgen per Livestream: Den Schwerpunkt der Eröffnungsveranstaltung bildete der Vortrag von Elen Fübbeker vom Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik der Universität Rostock zum Thema „Schützen und Unterstützen an Schulen: Perspektiven multiprofessionellen Handelns im Kinderschutz“.

Das ganze Programm der Winterakademie 2023 ist auf dem Bildungsserver MV einsehbar.

Neue Onlinewache für M-V ist am Start

Schwerin – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger über eine neue „Onlinewache“ digitale Strafanzeige bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern aufgeben. Ziel ist es, Betroffenen von Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hass im Netz und anderen Straftaten schnell und sicher eine digitale Anzeigenerstattung zu ermöglichen.

„Die neue Onlinewache für M-V ist Teil der fortschreitenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das sieht vor, dass alle Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger schnell, barrierefrei und jederzeit digital verfügbar sind. Künftig können Behördengänge oder Präsidiumsbesuche durch das Zusatzangebot der Onlinewache getätigt werden“, so Innenminister Christian Pegel.

„Aber selbstverständlich bleibt auch das Polizeirevier weiterhin jederzeit und gern Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, der persönliche Kontakt mit den Polizeibeamtinnen und –beamten wird weiterhin für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich bleiben – die erneuerte digitale Anzeigemöglichkeit ersetzt nicht das Revier, sondern ist ein zusätzliches Angebot.“

Die neue Onlinewache löst die alte Internetwache, die seit 2005 genutzt werden konnte, ab. Die neue Onlinewache ist – wie schon bisher –über die Webseite der Polizei M-V erreichbar: https://www.polizei.mvnet.de/onlinewache/.

„Unser Land ist mit der Freischaltung dieses Angebotes nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Baden-Württemberg das fünfte Bundesland, dass die einheitliche Onlinewache nutzt. Die Federführung bei der Entwicklung der als Einer-für-Alle (EfA)-Lösung geschaffenen Online-Anzeige hatten das Saarland und Rheinland-Pfalz“, sagt der Minister.

Die Vorteile der neuen digitalen Anzeigenaufgabe sind für Digitalisierungs- und Innenminister Christian Pegel offensichtlich: „Die Nutzerinnen und Nutzer können durch Upload-Möglichkeiten Dokumente und Bilder hochladen und erleben eine bessere – intuitive – Bedienbarkeit. Durch Hinweise und das Überprüfen der Vollständigkeit der erforderlichen Daten wird das Anzeigeerstatten im Netz deutlich einfacher.

So ist die Polizei Mecklenburg-Vorpommern noch moderner, agiler und nachhaltiger aufgestellt. Darüber hinaus wird eine Vorlesefunktion für eine übersichtliche Bedienbarkeit angeboten. In den nächsten Wochen wird das Angebot noch um die ,Einfache Sprache‘ im Sinne der Barrierefreiheit erweitert werden.“

Der Minister betont, dass das digitale Tool vielfältig nutzbar ist: „Neben den Anzeigen können über das neue Portal auch Hinweise, Lob und Beschwerde an die Polizei übermittelt werden. Also nutzen Sie auch diesen Austausch. Aber es bleibt selbstverständlich dabei: Im Notfall immer die Notrufnummer 110 wählen. Wenn die Polizei sofort handeln muss, brauchen wir den direkten schnellen Anruf oder eine Nachricht über die Notruf-App ‚NORA‘.“

Heute ist Weltkrebstag

Land will medizinische und psychosoziale Versorgung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich des Weltkrebstages heutigen zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese besorgt aufgrund der steigenden Krebs-Todesfälle in Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist eine traurige Wahrheit, dass jedes Jahr mehr Menschen an einer Krebserkrankung versterben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Land bestehende onkologische Strukturen weiter stärken und neue Versorgungsmöglichkeiten fördern.“

Laut Statistischem Amt ist die Zahl der an Krebs verstorbenen Menschen im Land von 5.205 im Jahr 2011 auf 5.883 im Jahr 2021 um insgesamt 13 Prozent gestiegen. Jährlich erkranken rund 11.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern neu an Krebs.

Ein wichtiges Projekt für die Verbesserung der Krebsversorgung sei das Comprehensive Care Center (CCC) in Rostock, betont Drese. „Das Center vereint Forschung, Lehre und Therapie unter einem Dach und trägt zu einer exzellenten Patientenversorgung bei.“ Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung am 12. Januar 2023 war das Projekt kürzlich in die Umsetzungsphase übergegangen.

Neben der medizinischen Versorgung komme der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen eine große Bedeutung zu, ergänzt Drese. „Ich bin froh, dass mittlerweile bereits drei landesweite Krebsberatungsstellen ihren Betrieb aufgenommen haben. Sie bieten eine umfassende psychosoziale Versorgung für Betroffene und ihren Angehörigen.“

Die Ministerin betont, dass die onkologische Versorgung insbesondere aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur im Land auch künftig einen großen Stellenwert einnehmen werde. Drese: „Mit steigendem Alter steigt auch das Krebsrisiko.“ Die Hälfte der Menschen, die an Krebs erkrankten, seien 69 Jahre oder älter.

Drese verweist auch auf vermeidbare Risikofaktoren, die eine Krebserkrankung begünstigen können und ruft zu mehr Bewusstsein hierfür auf: „Schätzungen zufolge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen vermieden werden. Auch, wenn es abgedroschen klingt – aber ausreichende Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und Nicht-Rauchen können das Krebsrisiko deutlich reduzieren.

Jährlich am 4. Februar findet auf Initiative der Union for International Cancer Control (UICC) der Weltkrebskrebstag statt.

Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ambulante Krebsberatungsstellen unter Leitung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemäß § 65e SGB V seit 2022 im Rahmen in Höhe von 15 Prozent der Gesamtausgaben.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 der Aufbau des CCC gezielt gefördert. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Nachrüst-Tanklösungen für grüne Treibstoffe

Gemeinsames Forschungsprojekt mit Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und Technologie-Beratungs-Institut Schwerin wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert

Schwerin – Der nächste Schritt zur Klimaneutralität für die globale Schifffahrt: MEYER NEPTUN Engineering entwickelt gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und dem Technologie-Beratungs-Institut Schwerin Nachrüstlösungen für Schiffstanks, um neuartige und grüne Treibstoffe einsetzen zu können.

Gefördert wird das Projekt namens Retrotank mit 100.000 Euro durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

„Wir freuen uns, dieses wichtige Forschungsprojekt mit weiteren Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern hier vor Ort durchzuführen. So stellen wir uns zukunftssicher auf und können mit neuem Know-how einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Schifffahrt leisten“, sagt Malte Poelmann, Geschäftsführer von MEYER NEPTUN Engineering.

Staatssekretär Jochen Schulte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit diesem Projekt wird der notwendige Wandel hin zu einem stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben. Von den Ergebnissen wird vor allem die maritime Industrie profitieren. Umweltfreundliche Lösungen werden gerade in der Schifffahrt gebraucht.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.“

Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung von Nachrüstlösungen für Tanksysteme auf bestehenden Schiffen zur Nutzung neuer Kraftstoffe mit niedrigem Flammpunkt wie beispielsweise Methanol. So soll die aktuelle Flotte der See- und Binnenschifffahrt für grüne Brennstoffe bereitgemacht werden.

Auch die Machbarkeit solcher Retrofitlösungen für Gase mit niedrigem Druck wie Ammoniak wird geprüft. „Wir haben das Ziel, Technologien für die MEYER Gruppe zu entwickeln, zu erproben und auch zu zertifizieren“, so Ragnar Christenson, Program Manager Research & Development.

Das Unternehmen betrachtet dabei die gesamte Produktionskette grüner Treibstoffe für maritime Einsatzgebiete. Dazu arbeitet MEYER NEPTUN Engineering mit einem vielseitigen Netzwerk an Partnern zusammen. In Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Katalyse (LIKAT Rostock) entsteht aktuell eine Entwicklungsplattform für Kraftstoffe aus erneuerbarer Energie und nicht vermeidbarem CO2 im sogenannten Power-to-Liquid-Verfahren.

Die Kompetenz und Leistungen von MEYER NEPTUN Engineering werden auch für weitere Arbeit für die NEPTUN WERFT und damit den Standort Mecklenburg-Vorpommern sorgen. Die Werft ist Weltmarktführer beim Bau von Flusskreuzfahrtschiffen.

Bei künftigen Projekten wird MEYER NEPTUN Engineering auch bei diesen Schiffen grüne Technologien integrieren. Aktuell arbeitet das Ingenieurbüro an der Entwicklung von zwei Marinebetriebsstoffversorgern für die deutsche Marine, die zu einem Großteil auf der NEPTUN WERFT gebaut werden.

Backhaus wehrt sich gegen Dünge-Kritik

Berufsstand ist „mit im Boot“

Schwerin – Zu den Vorwürfen des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Düngelandesverordnung nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung: „Die Debatte um die Düngelandesverordnung wurde von Anfang an emotional geführt. Das ist vollkommen nachvollziehbar, denn es geht nicht nur um wirtschaftliche Existenzen, sondern auch um die Versorgung der Gesellschaft mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln.

Ich muss mich allerdings sehr wundern, dass immer wieder Unwahrheiten verbreitet werden, die jeglicher fachlicher Grundlage entbehren und nicht nur die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskreditieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürgern falsch informieren und verunsichern.

Fakt ist, wir haben ein Problem mit Nitrat im Grundwasser und das weiß auch der Bauernverband. Selbst das vom Verband eigens in Auftrag gebene Gutachten weist für einen Großteil der mit Nitrat belasteten Grundwassermessstellen des Landes aus, dass die Zustromgebiete in den allermeisten Fällen zwischen 80 und 100 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Was gibt es da noch zu diskutieren?

Wir müssen endlich ins Handeln kommen und zwar gemeinsam. Mir geht es dabei nicht um die Schuldfrage – das habe ich immer wieder betont. Denn wir alle profitieren von der harten Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Wir alle brauchen Lebensmittel zum Leben. Wir brauchen aber ebenso sauberes Wasser, gesunde Böden, reine Luft und intakte Naturlandschaften.

Insofern liegt es für mich auf der Hand, dass wir zum Schutz des Klimas und unserer Umwelt gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das funktioniert eben nicht ohne Einschränkungen für alle Beteiligten.“

Einzelne in den Medien aufgegriffene Aussagen kommentiert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wie folgt:

1)

„Knapp 200 Landwirte hatten vor allem die zugrunde gelegten Messstellen angezweifelt, gegen das Verfahren geklagt – und Recht bekommen.“

Das ist falsch: Das Urteil ist nicht wegen der zugrunde gelegten Messstellen gefällt worden: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah einen Verfahrensschritt bei der Gebietsausweisung nicht angewandt.

2)

„Die Bauern bringt vor allem das Ausweisungsverfahren für die Roten Gebiete auf die Palme. So waren binnen vier Jahren durch neue Bewertungsverfahren plötzlich einstige Rote Gebiete beispielsweise auf der Insel Poel und auf Rügen gänzlich aus der Liste der nitratbelasteten Regionen herausgefallen.“

Das ist falsch: Die Insel Poel war weder zur DüLVO 2019, 2020 noch 2022 rotes Gebiet. Fraglich ist, warum sich darüber beschwert wird, dass auf Rügen jetzt weniger Flächen rot sind. Die Messstellen-Neubauten im Bereich Trent und Poseritz haben zu einer deutlichen Verkleinerung der roten Gebiete geführt. Diese Entwicklung ist im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte.

 3)

„Dazu sollen beispielsweise mit Wasserversorgern Kooperationsvereinbarungen für mehr Trinkwasserschutz geschlossen und Felder in Trinkwasserschutzgebieten aus der intensiven Produktion genommen werden.“

„Die Düngeverordnung werde diesem Ziel aber nicht gerecht, kritisierte der Bauernpräsident.“

 […]

„Landwirte, die sich für den Trinkwasserschutz engagierten, müssten auch honoriert werden, forderte Kurreck.“

„Anreize und Motivation sind besser als Restriktionen und Bestrafung.“

Weder die Düngeverordnung noch die Düngelandesverordnung können diesem Ziel gerecht werden, da sie verpflichtende Instrumente mit Ge- und Verboten sind. Die Kooperationen sind freiwillig, können also nur über die Anforderungen der DüV und DüLVO hinausgehen. Die Herausnahme der intensiven Produktion in Trinkwasserschutzgebieten ist auch kein Gegenstand, der in der DüV und DüLVO geregelt werden kann.

Es geht zudem nicht nur um den Trinkwasserschutz (Schutzgut Mensch), sondern auch um das Schutzgut Umwelt, insbesondere die Eindämmung der Eutrophierung der Oberflächengewässer, die auch vom Grundwasser gespeist werden.

 4)

„Sie sei vielmehr „ein Mittel zur Abstrafung von Landwirten, die das Pech haben, in bestimmten Regionen zu wirtschaften“.“

Das ist falsch: Die Gebietsausweisung der DüLVO 2022 beruht auf nachvollziehbaren Daten von 824 geeigneten Messstellen im Land, die in das in MV anwendbare und wissenschaftlich fundierte deterministische Berechnungsverfahren „Inverse Distance Weighting“ (IDW) zur Abgrenzung der zu den belasteten Messstellen gehörenden Flächen einfließen.
Es gibt auch nach Stand von Wissenschaft und Forschung keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung der Gewässer ist.
Auch die Daten zur Emissionssituation in M-V bestätigen die hohen Nitrateinträge in die Gewässer.

 5)

„Oft sei unklar, woher die Nitratbelastungen stammten.“ […]

„Vor allem sehen die Bauern das Verursacherprinzip in der neuen Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt.“

Die Debatte um die Verursachergerechtigkeit ist eine Scheindebatte, die zum einen darüber hinwegtäuscht, dass es um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht und die zum anderen suggeriert, dass die „wahren“ Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Das ist mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge schlichtweg unmöglich. Auch wird dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung anhand der Nitratwerte im Grundwasser von der EU ganz klar abgelehnt.  Sie hält allenfalls verursacherbezogene Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gelten, für möglich. Allerdings lässt sie sich erst einmal nachweisen, dass die in Deutschland getroffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer haben.