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Autor: Rügenbote

Integration von Geflüchteten

Schwerin – Für die bessere Integration der vor den Krieg in der Ukraine Flüchtenden plant das Land seinen Integrationsfonds auf zwei Millionen Euro im Jahr aufzustocken. Das hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Klausurtagung zum Landesdoppelhaushalt beschlossen. Die abschließende Entscheidung darüber trifft der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

„Mit dieser Verdopplung der Mittel können wir mehr Projekte im gesamten Land unterstützen, die die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben vor Ort fördern“, verdeutlichte Integrationsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Ich freue mich besonders darüber, dass der Integrationsfonds bis einschließlich 2026 mit jährlich zwei Millionen Euro ausgestattet werden soll. Damit besteht Planungssicherheit.“

Die Solidarität und die Hilfsbereitschaft für die vor Putins Angriffskrieg flüchtenden Menschen ist nach Aussage von Drese überwältigend. „Dieses humanitäre Engagement von Kommunen, Organisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Privatpersonen wollen wir stärken, um den Menschen aus der Ukraine das Einleben in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass neben neuen Initiativen auch bewährte Integrationsprojekte fortgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden. Diese Körperschaften können als Erstempfänger die Mittel an Vereine, Stiftungen, Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Der Integrationsfonds wurde 2016 vom Land mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro eingerichtet. Zu den Themenschwerpunkten zählen Orientierungs- und Informationsangebote, die Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte für Familien, Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit bis hin zu Sprachcafés, Wohn-, Freizeit- oder Schulprojekten.

Drese: „Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Mit den aufgestockten Mitteln unterstützen wir dort das Miteinander von geflüchteten Menschen und Einheimischen.“

HeckenScheck gewinnt erste Sponsoren aus MV

Schwerin – Noch läuft die konzeptionelle Arbeit für das neue Ökowertpapier „HeckenScheck“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Klimaschutz­ministeriums. Als erste Sponsoren unterstützen zwei Schweriner Unternehmen den HeckenScheck: Der kommunale Energieversorger WEMAG und die HygCen Germany GmbH, Prüflabor für Medizinprodukte, investieren in eine im Herbst startende Heckenpflanzung des neuen ökologischen Wertpapiers HeckenSchecks.

Der HeckenScheck unterstützt und fördert ähnlich wie die MoorFutures, die Waldaktie und der Streuobstgenussschein, Ökosystemleistungen in der Landschaft und ist ein unabhängiges und flexibles Finanzierungsinstrument für zivilgesellschaftliche Akteure. Mit dem HeckenScheck werden Investitionen seitens Unternehmen und Privatpersonen in die Neuanlage von Feldhecken gefördert.

Hecken sind wichtige Elemente in der Agrarlandschaft, da sie besonders vielfältige Ökosystemleistungen, wie Bodenschutz durch Verhinderung des Abtrags des Bodens durch Wind und die Förderung von Nützlingen und Bestäubern erbringen aber auch zum Klimaschutz beitragen.

„Ich freue mich sehr über die positive Resonanz, die uns zum HeckenScheck erreicht. Die Unternehmen signalisierten uns sehr früh Nachfrage und bestärkten uns in der Entwicklung dieses Ökowertpapiers. Wer in Hecken investiert passt die Landschaft an den Klimawandel an, trägt zum Klimaschutz und Insektenschutz bei und fördert die Biodiversität!“ resümiert Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Dank der Zusage der Unternehmen kann bereits heute die Umsetzung des ersten 700 Meter langen Heckenabschnitts eines Pilotprojekts geplant werden.

„Regionale Verbundenheit und Umweltschutz bestimmen das Handeln der WEMAG. Wir liefern Ökostrom aus erneuerbaren Quellen und bieten ein Erdgasprodukt mit ökologischem Mehrwert an. Für jeden neuen Kunden investieren wir zehn Euro, um bei uns im Norden Umwelt- und natur-nahe Projekte zu unterstützen. Der HeckenScheck ist in ein weiteres Wertpapier, mit dem wir ökologisch und nachhaltig wirksam werden können“, sagt Michael Hillmann; Vertriebsleiter der WEMAG.

 „Mensch sein heißt verantwortlich sein. Das Unternehmens­leitbild der HygCen Germany GmbH gebietet uns, auch auf die nächsten Generationen zu achten und unseren Ressourceneinsatz und -verbrauch genau zu betrachten. Der HeckenScheck ist eine reale Maßnahme um die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt nach Jahrzehnten der Flurbereinigungen und intensiver Landwirtschaft wiederherzustellen“, so der Geschäftsführer Dr. Sebastian Werner.

Interessierte Unternehmen können sich gerne an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere wenden. In Zukunft sollen HeckenSchecks auch einzeln zu erwerben sein. Aktuelle Infos unter https://www.z-eco.de/.

Hintergrund

Hecken sind wichtige Biotope in der Kulturlandschaft. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie vielfältige Ökosystemleistungen erbringen und ganz wesentlich zur Biotopvernetzung sind. Sie tragen zum Beispiel je nach Standort zum Bodenschutz bei, indem sie den Abtrag des Bodens durch Wind mindern und sie fördern Nützlinge, Bestäuber und bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Insek-ten. Zusätzlich zu den starken Leistungen für Biodiversität sind Hecken wichtig im Klimawandel: Aktuelle Studien belegen, dass durch die Neuanlage von Hecken Kohlenstoffdioxid in der Biomasse und im Boden gespeichert werden kann. Abhängig vom Standort können sich Hecken aber auch positiv auf den Wasserrückhalt im Boden und Bodentemperatur und damit auf die Produktivität der Landwirtschaft auswirken.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt bündelt seit dem 1.10.2022 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein und Waldaktie.

Die Ökowertpapiere sind Zertifikate für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder z.B. freiwilligen Biodiversitätsmarkt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz oder zur Förderung anderer Öko-systemleistungen beizutragen.

Landkreise können Aufstallungsgebote aufheben

Schwerin – „Im Hinblick auf das aktuelle Geflügelpestgeschehen deutet sich derzeit eine leichte Entspannung der Lage an. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun in der sechsten Woche in Folge keine Feststellungen des Geflügelpestvirus bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mehr. Auch Meldungen über Nachweise des Virus bei Wildvögeln erfolgen in unserem Bundesland derzeit nur noch vereinzelt“, teilt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus mit.

Seit dem 15.10.2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern in 11 Fällen die Geflügelpest bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Bei Wildvögeln wurde seit Mitte Oktober 2021 in 70 Fällen das Geflügelpestvirus nachgewiesen (Stand 15.03.22).

Für Deutschland wurden im selben Zeitraum 79 Geflügelpestfälle bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Seit dem 15.10.2021erfolgte im Bereich der Wildvögel deutschlandweit in 1.107 Fällen der Nachweis des Geflügelpestvirus (Stand 15.03.22). Wie in den vergangenen Jahren waren auch dieses Mal die norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders stark betroffen.

„Die Fallzahlen der aktuellen Geflügelpestsaison in Mecklenburg-Vorpommern liegen bisher unter denen des vergangenen Geflügelpestseuchenzugs 2020/2021. Dies gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, dass das Seuchengeschehen dieser Saison weniger verlustreich abgeschlossen werden könnte als im vergangenen Jahr“, so der Minister weiter.

„Um flexibel auf das dynamische Geschehen während der Geflügelpestsaison reagieren zu können, verfolgten und verfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsämter der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sowie der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei den Aufstallungsgeboten für Geflügelhalter einen risikobasierten Ansatz. Je nach landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten, Geflügeldichte, Betriebsgrößen und Gefährdungs­potential, wie z.B. die Gefährdung durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln, erfolgt die Anordnung der Aufstallung. So kann auf verschiedene Situationen und sich verändernde Fallzahlen schnell und angepasst reagiert werden“, erklärt Backhaus.

Auch bei der Lockerung bzw. Aufhebung der Aufstallungsanordnungen werde deshalb nach diesem risikobasierten Ansatz verfahren. So beabsichtigten einige Landkreise nun betriebsindividuelle Aufhebungen der Aufstallungspflicht, in einigen Landkreisen könne aufgrund der günstigen Risikobewertung bereits diese Woche die Aufhebung der Aufstallungsanordnungen erfolgen.

Dennoch mahnt Minister Dr. Till Backhaus zur Vorsicht: „Laut Aussage des Fried-rich-Loeffler-Instituts (FLI) werden aktuell im Geflügelpestgeschehen noch immer täglich Fälle von Hochpathogenem Aviärem Influenzavirus bei Haus- und Wildvögeln in Europa vermeldet. Das Virus ist also in der Wildvogelpopulation noch präsent und weitere Fälle können auftreten.“

 Noch immer müsse mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage, wie beispielsweise in Frankreich, gerechnet werden. Wie Fälle aus dem vergangenen Jahr zeigten, müsse auch dem Geflügelhandel und insbesondere der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werde weiterhin dringend vom FLI empfohlen, so der Minister abschließend.

Begehrte Plattform für junge Menschen mit Ideen

Preisträger des 32. Landeswettbewerbs Jugend forscht – Schüler experimentieren stehen fest / WEMAG und Stadtwerke Rostock unterstützen als Patenunternehmen den Wettstreit in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin/Rostock – Die Beteiligung an Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ ist entgegen dem Bundestrend in Mecklenburg-Vorpommern deutlich höher als in den vergangenen Jahren. „Mit 100 Startern und 48 hochinteressanten Projekten in den sieben angebotenen Fachgebieten konnten wir in unserem Bundesland fast doppelt so viele Teilnehmer und 17 Projekte mehr erleben als im Vorjahr“, sagte Landeswettbewerbsleiter Heiko Gallert. Er freute sich über das wachsende Interesse der jungen Menschen, diesen Wettbewerb als Plattform für ihre kreativen Ideen zu nutzen.

Zugleich dankte er allen Projektbetreuenden für die Unterstützung der wissbegierigen Schülerinnen und Schüler sowie der Jury, die in den vergangenen zwei Tagen alle Projekte begutachtet und bewertet hat. „Die Jurys aller Fachgebiete haben mir einen großartigen Wettbewerb mit zum Teil sehr hochwertigen Präsentationen und Gesprächen gemeldet. Das widerspiegelt auch die Vielzahl an Projekten, die Preise oder Sonderpreise bekommen haben“, ergänzte Heiko Gallert.

„Mit ihren Arbeiten zeigen die jungen Menschen, welche Themen sie gegenwärtig bewegen. Es sind alles Projekte mit einem starken Praxisbezug. Mich freut besonders, dass neben Technik auch Umweltschutz und Biodiversität von den Teilnehmenden betrachtet werden. Diese Bereiche nehmen gerade für uns als Energieversorger einen hohen Stellenwert ein. Wir denken und handeln schon seit Langem ökologisch und nachhaltig, sodass unsere Energie zuverlässig und so sauber wie möglich bleibt. Diese pfiffigen Ideen fördern innovative Lösungen für eine lebenswerte Zukunft“, erklärte Caspar Baumgart, kaufmännischer Vorstand der WEMAG.

„Diese Nachwuchs-Forscher haben bewiesen, dass sie nicht zufällig genial sind. Trotz der widrigen Umstände haben die Teilnehmenden mit Engagement und Begeisterung interessante Projekte umgesetzt, bei denen es unter anderem um Klimaschutz und die Auswirkungen der Corona-Pandemie geht. Wir brauchen solche guten Ideen und kluge Köpfe, um in Zukunft klimaneutral und effizient zu wirtschaften“, sagte Ute Römer, Vorstand der Stadtwerke Rostock AG.

Der Wettbewerb wurde auch in diesem Jahr komplett online durchgeführt. Die Ehrung der Preisträger übernahmen Wettbewerbsleiter Heiko Gallert und die Vorstände der Patenunternehmen über eine Live-Schaltung via Internet.

Bei Jugend forscht haben im Fachgebiet Biologie Emil August Botezatu und Josua Ly Zehner von der CJD Christophorusschule Rostock mit Dascha Dobrozki vom Erasmus-Gymnasium Rostock den 1. Preis gewonnen. Ihr Projekt zum Thema „ParaToxUm“ behandelt den Einfluss von Schadstoffen wie Mikroplastik auf die Lebensweise von Mikroorganismen am Beispiel des Paramecium Caudatum. Dabei hat das Forscherteam am Mikro-MINT: Schülerforschungszentrum Rostock die Einzeller mit einem selbst entwickelten, motorisierten Mikroskop und dazugehörigem Programm verfolgt und die Daten elektronisch verarbeitet.

Anschließend haben sie unter anderem die Parameter Geschwindigkeit, Drehgeschwindigkeit sowie Pausenanzahl und -frequenz ausgewertet. Durch die längere Beobachtungszeit konnten außerdem Rückschlüsse auf die Verdauung gezogen werden. Diese Methodik diente dazu, die Schädlichkeit des Mikroplastiks für die Paramecien zu beurteilen.

Bei Jugend forscht holten sich im Fachgebiet Chemie Bente Lina Schröder und Aila Amelie Fähnrich von der CJD Christophorusschule Rostock den 1. Preis mit ihrem Projekt „Steht das Behaarte Knopfkraut auf Heavy Metal?“. In ihrem Versuch wollten die Nachwuchsforscherinnen herausfinden, ob das Behaarte Knopfkraut in erhöhtem Maße Schwermetalle aufnehmen und somit als Hyperakkumulator fungieren kann. Dafür haben sie die Metalle Nickel, Kadmium und Zink ausgewählt, die unter anderem wichtige Bestandteile von Batterien sind. Hyperakkumulatoren können neben der möglichen Gewinnung von Schwermetallen vor allem zur Bodensanierung genutzt werden. Die beiden Schülerinnen haben die Pflanzen gezielt kontaminiert und auf Metall-Ionen analysiert, um mit den Ergebnissen neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Den 1. Preis im Fachgebiet Physik erhielt Chengshang Liu vom Internatsgymnasium in freier Trägerschaft Schloss Torgelow. Er hat sich mit dem Thema „Gesetze und Anwendungen von optischen Abbildungen von zwei oder mehreren Planspiegeln“ auseinandergesetzt. Ziel dieses Projekts war es, die Gesetzmäßigkeiten optischer Abbildungen von zwei Planspiegeln zu erforschen sowie ungewöhnliche und interessante optische Phänomene durch Planspiegelkombinationen zu erzeugen.

Dazu gehörten Zwillingsspiegelbilder und Drillingsspiegelbilder, also zwei oder drei identische, Schulter-an-Schulter liegende Abbildungen des Betrachters, sowie Klonspiegelbilder, also eine große Anzahl von Abbildungen des Betrachters oder eines Objekts, die wie Baumzweige in verschiedenen Reihen angeordnet sind. Dafür hat der junge Forscher Formeln ermittelt, die die Anzahl und Position der Spiegelbilder eines Objekts zwischen zwei einen Winkel bildenden Planspiegeln beschreiben. Auf dieser Grundlage wurden drei Arten von Spiegelkombinationen jeweils mit den folgenden Effekten entworfen, durch GeoGebra modelliert und mit Spiegeln umgesetzt. Sie können in Museen sowie als Dekoration in Innenraumgestaltung verwendet werden, um die Aufmerksamkeit und Neugier der Menschen zu wecken.

Bei Jugend forscht holten sich im Fachgebiet Technik Johann Elias Stoetzer und Steven Gurgel vom Schülerforschungsnetzwerk Pankow e.V. den 1. Preis mit ihrem Projekt „3D-Sensoren auf Stoff“. In den vergangenen Jahren haben sie in ihren Projekten immer 3D-Druck im Schmelzschichtverfahren verwendet und waren fasziniert von den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Heute gibt es eine Vielfalt an Filamenten mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften.

In ihrem Projekt haben die Nachwuchsforscher diese Vielfalt genutzt, indem sie durch gezielte Kombination von Materialien in Verbindung mit Strukturen, die nur durch additive Fertigung herstellbar sind, Sensoren entwickelt. Zusätzlich haben sie ihren Druck auf textilen Flächen erprobt. Direkt auf Textilien druckbare Sensoren eröffnen ein weites Anwendungsfeld von einfachen Benutzerinteraktionen bei „Smarter Kleidung“ bis hin zu therapeutischen Anwendungen im Reha-Bereich, wenn zum Beispiel Protektoren mit Sensorik verwendet werden.

Die Landessieger in den vier Fachgebieten werden Mecklenburg-Vorpommer beim Bundesfinale von Jugend forscht vertreten, das vom 26. bis 29. Mai 2022 in Lübeck stattfindet. Es wird gemeinsam vom Forschungsforum Schleswig-Holstein e. V. als Bundespate und von der Stiftung Jugend forscht e. V. ausgerichtet.

1991 fand „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ erstmals auch im Nordosten statt, damals noch in Schwerin. Seitdem unterstützt die WEMAG AG lange Zeit als einziges Unternehmen diesen Wettbewerb auf Landesebene. Als weiterer Partner ist seit 2012 die Stadtwerke Rostock AG dabei.

Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“

Warnung vor möglicher „Kaspersky“-Sabotage

Schwerin – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel gibt die Warnung weiter und empfiehlt allen Computernutzern im Land, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware dieses Unternehmens durch alternative Produkte zu ersetzen.

„Es ist seit längerem bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Cyberangriffe von russischer Seite auch gegen EU, Nato und Deutschland drohen. Jetzt warnt das BSI, dass ein russischer IT-Hersteller auch gegen seinen Willen gezwungen werden könnte, Zielsysteme anzugreifen oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden könnte“ sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Der Virenschutzhersteller Kaspersky und seine Produkte genießen einen sehr guten Ruf. Dass dieser nun leidet, ist eine weitere Auswirkung des brutalen Kriegs, den Russlands Staatschef Putin gegen die Ukraine führt.“

Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber kritischer Infrastrukturen sind laut BSI in besonderem Maße gefährdet. Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen.

„Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert“, greift Christian Pegel die Warnung auf, ebenso wie den Hinweis: „Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT-Sicherheitsdienstleister hinzu zu ziehen.“

Die Sicherheitswarnung des BSI, Fragen und Antworten sowie den Kontakt zu einem Service-Center für private Anwenderinnen und Anwender finden Sie auf der Webseite des BSI

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in M-V

Land unterstützt Einrichtungen und Unternehmen u.a. mit Meldeportal, einheitlichem Verwaltungsverfahren und Hotline

Schwerin – Ab sofort gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen eine Corona-Impfung nachweisen.

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. „Wir haben deshalb als Landesregierung die Kommunen und Einrichtungen bestmöglich unterstützt. Die Vorarbeiten sind planmäßig abgeschlossen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die in den letzten Wochen mit Fachexpertise, Kreativität und großem Einsatz dafür gesorgt haben“, so Drese.

Kernstück ist die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform IMPF-MV. Seit heute können dort unter www.IMPF-MV.de Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach Verifizierung ihre Daten eintragen und an ihr zuständiges Gesundheitsamt schicken. „Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten“, verdeutlichte Drese.

Nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Im Gegenteil: mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr, für unsichere Transportwege, wie etwa unverschlüsselte Mails oder Faxe, haftbar gemacht zu werden.

Darüber hinaus steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Service-Nummer 0385 202 711 15 erhalten die Institutionen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, Auskünfte im Umgang mit der Meldeplattform und zu rechtlichen Fragen (z.B. zur Auslegung des § 20a IfSG). Drese: „Diese Hotline sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog, der auf der Website des Sozialministeriums zu finden ist, sind wichtige ergänzende Hilfestellungen. Auskunftssuchende finden hier Antworten oder können telefonisch ihre technischen Fragen stellen oder auch einen Impftermin vereinbaren.“

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot steht dabei am Ende eines mehrstufigen Verfahrens“, so Drese.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impf-Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses.

Dazu gibt es umfassende Informationen des Ministeriums für die Kommunen mit Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens im Rahmen des § 20a Infektionsschutzgesetz, die den Gesundheitsämtern viele Lösungsansätze im Rahmen ihrer Ermessensausübung aufzeigt.

Drese: „Die im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gut umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Unter die COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten fallen Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, die im § 20a Absatz IfSG festgelegt sind. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe oder Rettungsdienste.

Aktuelle Informationen (u.a. auch eine bebilderte Anleitung für die Nutzung der Meldeplattform) für Einrichtungen, Unternehmen und Angestellte finden sich auf der Website des Sozialministeriums.

Endspurt: Unternehmer*in 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft sind möglich

Schwerin – Noch bis zum 25. März läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft besticht durch eine Vielzahl außergewöhnlicher Unternehmen, tatkräftiger Unternehmerpersönlichkeiten und auf Nachhaltigkeit setzende Betriebe. Diesen großen Einsatz wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Bewerbungen sind noch möglich – oder auch Vorschläge von Kunden oder Mitarbeitern, die ein Unternehmen für den Preis nominieren wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen.

Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen. Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.

„Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.