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Autor: Rügenbote

Darlehen für Wohnungsmodernisierung

Schwerin – Wohnungseigentümer können jetzt günstige Landesdarlehen für die Wohnungsmodernisierung beantragen. Mit der überarbeiteten Modernisierungsrichtlinie bietet das Bauministerium einfacher und zu noch besseren Konditionen zinslose Darlehen des Landes für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutztem Wohneigentum an.

„Wir führen mit der neuen Richtlinie einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent ein. Will ich zum Beispiel die Bäder in meinem Mietshaus modernisieren und bekomme dafür 52.000 Euro Fördermittel, muss ich davon nur 39.000 Euro zurückzahlen. Außerdem entfallen die Bearbeitungsentgelte und Verwaltungskostenbeiträge, die bislang zusammen zwei Prozent der Fördersumme betrugen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

„Wir haben die Förderkonditionen an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre angepasst als Anreiz für die Eigentümer, ihre Wohnungen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Das können Vorhaben sein, mit denen der Gebrauchswert erhöht, Energie- und Wasser eingespart, Bar-rieren verringert, Smart-Home-Komponenten integriert oder Lademöglichkeiten für Elektroautos geschaffen werden“, begründet Pegel die Novelle.

Einer der größten Vorteile des Darlehens: „Anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, gewährt das Land nicht nur Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, sondern zum Beispiel auch, wenn ich Wohnungen mit fensterlosen Küchen so umbaue, dass sie ein Fenster erhalten. Auch wenn ich ein altes Haus kaufe und dieses modernisieren möchte, fördern wir das“, so Pegel.

Drei Grundvoraussetzungen muss das Vorhaben erfüllen:

  • Es muss sich an einem der 98 zentralen Orte des Landes befinden.
  • Je nach Förderumfang – pro 80.000 Euro Förderung eine – unterfallen Wohnungen Belegungs- und MietpreisbindungenDer Eigentümer muss die gebundene Wohnung für die Dauer der Darlehenszeit – maximal 33 Jahre – an Menschen vermieten, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen. Bei selbst genutzten Immobilien müssen die Eigentümer nachweisen, dass sie selbst diese Einkommensgrenzen einhalten.
  • Vermieter dürfen die Miete während dieses Zeitraums nur in einem festgelegten Rahmen erhöhen.

„Dieses Darlehen ist ein Teil von vielen Maßnahmen, mit denen wir modernen Wohnkomfort fördern und diesen zugleich für Menschen verfügbar machen, die sich die häufig stark gestiegenen Mieten in bestimmten Orten nicht leisten können. Das betrifft nicht nur Geringverdiener. Deshalb reichen die Einkommensgrenzen seit der letzten Überarbeitung 2019 bis weit in die mittleren
Einkommensgruppen hinein und auch Krankenschwestern oder Polizisten können einen Wohnungsberechtigungsschein bekommen. Mit der Belegungsbindung, zu der sich die Darlehensempfänger verpflichten müssen, begrenzen wir Mietsteigerungen. Das alles trägt zu unserem großen Ziel bei, die soziale
Durchmischung in Wohnquartieren zu unterstützen“, so Pegel.

Die Darlehen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und insgesamt bis zu 104.000 Euro. „Auch diese Fördersummen haben wir deutlich erhöht“, sagt Christian Pegel und lädt Wohnungsunternehmen, Privatvermieter und Selbstnutzer ein, das Angebot wahrzunehmen: „Für dieses Jahr stehen noch knapp vier Millionen Euro für diese äußerst günstigen Darlehen bereit, für 2022 weitere gut 18 Millionen Euro. Anträge für dieses Jahr sind bis Jahresende beim
Landesförderinstitut zu stellen.“

Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare  finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Rehakliniken als Hilfskliniken eingesetzt

Schwerin – Sechs Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern sind von Gesundheitsministerin Stefanie Drese als Hilfskrankenhäuser bestimmt worden und haben am (gestrigen) Dienstag einen entsprechenden Bescheid des Landes erhalten.

„Ich bin den Rehakliniken sehr dankbar für die Unterstützung. Wir helfen damit den Krankenhäusern, deren Behandlungskapazitäten aufgrund der weiter steigenden Zahl von an COVID-19 erkrankten und akutstationär behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten zunehmend eingeschränkt sind“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Sollten die Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können Patientinnen und Patienten in den ausgewählten Rehakliniken fachkundig versorgt werden. Hierfür stehen nach Angaben von Gesundheitsministerin Stefanie Drese zunächst 230 Betten zur Verfügung.

„Die ausgesuchten Rehabilitationseinrichtungen sind durch ihre krankenhausähnliche Infrastruktur sowie ihre ärztliche und pflegerische Ausstattung sehr gut für diese Aufgabe geeignet und vorbereitet. Sie sind zudem Teil der Krankenhaus-Clusterbildung“, verdeutlichte Drese.

Vor der Auswahl hat es u.a. Gespräche des Gesundheitsministeriums mit der Krankenhausgesellschaft M-V, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Landesvertretung M-V sowie den Clustermanagern der Kliniken gegeben.

Folgende Reha-Kliniken sind zunächst als Hilfskrankenhäuser eingesetzt worden: Klinik Malchower See (50 Betten), „Tessinum“ in Tessin (70 Betten), Median Klinik Bad Sülze (30 Betten), Medigreif Parkklinik Greifswald (50 Betten), Bethesda Klinik Neubrandenburg (15 Betten) sowie MediClin Plau am See (15 Betten).

Für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken ist vom Gesundheitsministerium eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leerstehendem Bett vorgesehen, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht.

„Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, betonte Ministerin Drese.

Neue Rekordzahl im Referendariat

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt informierte jetzt darüber, dass im Dezember 69 Referendarinnen und Referendare eingestellt wurden.

„Die Einstellungszahl für das Rechtsreferendariat hat einen neuen Rekordwert erreicht. 69 Frauen und Männer werden zum 1. Dezember 2021 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt, so viele wie seit Jahren nicht mehr. Das ist ein gutes Zeichen, um die drohende Lücke des demografischen Wandels in der Justiz zu füllen. Ich setze mich dafür ein, dass das Referendariat in Zukunft noch attraktiver wird, denn wir dürfen in der Nachwuchsgewinnung auf keinen Fall nachlassen. Der Wettbewerb der Bundesländer um die besten Köpfe wird immer schwieriger. Wir haben dank der sehr guten Einstellungszahlen die Möglichkeit, die nun insgesamt 248 Rechtsreferendarinnen und Referendaren in den zwei Jahren Vorbereitungsdienst von der Justiz und unserem Bundesland zu überzeugen“, so Justizministerin Bernhardt.

Von 39 Rechtsreferendarinnen und 30 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, kommen unter anderem 21 Frauen und Männer aus M-V selbst, zwölf aus Berlin, sechs aus Hamburg und fünf aus Niedersachsen. Im Juni 2021 wurden 64 Referendarinnen und Referendare eingestellt. Im gesamten Jahr 2020 waren es 115.

Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 770 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des Berichts vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) über COVID-19-Fälle vom 30.11.2021 hervor.

 Schülerinnen und Schüler

– 247 Indexfälle (der erste festgestellte [diagnostizierte] Erkrankungsfall in einer Serie von Kontakterkrankungen) bei Schülerinnen und Schülern

und

– 487 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern.

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,47 % der Schülerinnen und Schüler im Land (734 Schülerinnen und Schüler).

Lehrkräfte

– 16 Indexfälle bei Lehrkräften

und

– 20 Folgefälle bei Lehrkräften.

Insgesamt benennt der LAGuS-Bericht 0,27 % der Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (36 Lehrkräfte).

Diese Infektionsfälle traten an 23,6 % der Schulen im Land auf (145 Schulen).

Quarantäne-Maßnahmen an öffentlichen Schulen

An öffentlichen allgemein bildenden Schulen

– waren am 29.11.2021 rund 1,1 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.456 Schülerinnen und Schüler);

– eine Woche zuvor (22.11.2021) waren 1,3 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (1.811 Schülerinnen und Schüler);

– dies bedeutet eine Reduzierung um 355 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

An öffentlichen beruflichen Schulen

– waren am 29.11.2021 rund 0,29 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (83 Schülerinnen und Schüler);

– eine Woche zuvor (22.11.2021) waren 0,18 % der Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen (53 Schülerinnen und Schüler);

– dies bedeutet ein Anstieg um 30 Schülerinnen und Schüler zum Stichtag der Vorwoche.

Am Stichtag 29.11.2021 waren 0,48 % der Lehrkräfte (55) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft von Quarantänemaßnahmen betroffen.

An 40,9 % der Schulen (206) werden aktuell Quarantänemaßnahmen durchgeführt (davon an 194 allgemein bildenden und an 12 beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft).

Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind rund 99,07 % der Schülerinnen und Schüler nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.

Schutzstufe „rot“ in M-V

Schwerin – Da die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz drei Tage in Folge landesweit den Schwellenwert 9 überschritten hat (Schutzstufe „rot“), gelten nach der Corona-Landesverordnung ab Mittwoch, den 1. Dezember, in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Kontaktbeschränkungen und Corona-Maßnahmen.

Zusätzlich zu den weiterhin geltenden 2G-Plus-Regelungen (nur Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Coronatest haben Zugang) in bestimmten Innenbereichen (z.B. Kino, Theater, Bibliotheken, Museen, Messen, Zoos, Zirkusse, Gastronomie, Veranstaltungen, Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen, Indoorspielplätze, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Tanzschulen und soziokulturelle Zentren) gibt es in der Schutzstufe „rot“ Begrenzungen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie. Hier dürfen jeweils nur maximal 30 Prozent der Sitzplätze vergeben werden.

Die 2G-Plus-Regel gilt auch bei privaten Feiern und Zusammenkünften in der Gastronomie oder an Orten außerhalb der eigenen Häuslichkeit. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist hier auf 30 begrenzt.

Im Bereich der touristischen und beruflichen Beherbergung ist für Geimpfte und Genesene ein Test bei Anreise sowie grundsätzlich nach jeweils drei Tagen erforderlich. Ungeimpfte dürfen nur aus beruflichen, dienstlichen, medizinischen oder notwendigen sozialethischen (z.B. Beerdigungen) Gründen beherbergt werden. Hier sind ein Anreisetest sowie eine tägliche Testung notwendig.

Auch in folgenden Bereichen gilt in der Schutzstufe „rot“ die 2G-Plus-Regelung

  • Innen- und Außenbereiche von Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten (z. B. Weihnachtsmärkte)
  • Innenbereiche von Fahrschulen, Flugschulen, Jagdschulen, Angelschulen, Reitschulen und ähnliche Einrichtungen
  • Innenbereiche von Musik- und Jugendkunstschulen
  • Präsenzveranstaltungen zur Berufsaus-, fort- oder -weiterbildung, Veranstaltungen an Volkshochschulen, Lern- oder Förderangebote (sofern diese Veranstaltungen nicht dem Erwerb formaler Qualifikationen dienen)
  • Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien in Innenbereichen
  • vereinsbasierter Sport in Innenbereichen

In der Schutzstufe „rot“ gilt darüber hinaus im Einzelhandel die 2G-Pflicht (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang). Ausgenommen von dieser Regel ist der Einzelhandel, der die Grundversorgung gewährleistet (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Bücher- und Zeitungshandel, Blumenläden, Weihnachtsbaumverkauf, Bau- und Gartencenter, Apotheken, Drogerien, Tierhandel, Tankstellen).

Das Landeskabinett wird sich in seiner (heutigen) Sitzung erneut mit der Corona-Situation beschäftigten. Weitere Beschlüsse über Maßnahmen zur Eindämmung der vierten Welle sind möglich.

Arbeitsmarkt November in M-V

Schwerin – Im November ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7.500 gesunken (-12,0 Prozent). Insgesamt sind 54.500 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 6,7 Prozent (-0,8 Prozentpunkte im Vergleich zu November 2020).

„Die Herbstbelebung kam auf dem Arbeitsmarkt an. Unternehmen bieten mehr Stellen an und versuchen, Personal zu halten. Die wachsende Zahl der Corona-Neuinfektionen macht jedoch auch der Wirtschaft zunehmend stärker zu schaffen. Wichtig ist es, Beschäftigte bestmöglich in Arbeit zu halten. Kurzarbeit ist ein wirksames Instrument dabei. Darüber hinaus prüfen wir für die heimische Wirtschaft, ob zu den bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten weitere Förderungen des Landes in Ergänzung zu den Bundesprogrammen notwendig sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen um 40 oder 0,1 Prozent gesunken.

Die geschäftsführende Bundesregierung hat das Instrument der Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert. „Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine Beschäftigungsbrücke bis in das Frühjahr hinein gebaut. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten wird für weitere drei Monate verlängert. Das gibt den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Beschäftigten auch etwas mehr Planungssicherheit. Kurzarbeit ist hierfür ein geeignetes Mittel. Bestehende Jobs können bestmöglich gesichert werden. Wichtig ist, dass auch nach der Corona-Krise bei den Unternehmen genügend Personal zur Verfügung steht. Das bleibt eine Herausforderung für die heimische Wirtschaft“, erläuterte Meyer weiter.

Im August (aktuellste Zahlen) wurde nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 9.200 Beschäftigten in 1.700 Betrieben die Kurzarbeit genutzt. „Betroffen sind Betriebe hauptsächlich aus dem Gastgewerbe, dem Baugewerbe sowie dem KFZ-Handel“, erläuterte Meyer. 111 Betriebe haben im November für 1.268 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – September-Daten (aktuellste Zahlen) – ist im Vorjahresvergleich um 5.900 oder 1,0 Prozent auf 588.400 gestiegen. Einen Zunahme bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.900), im Bereich öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen (+700) sowie im Handel (+700).

„Wir verzeichnen einen fortwährenden Anstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist ein gutes Zeichen. Unternehmen suchen aktiv ausgebildete Fachkräfte“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Arbeitsmarkt November 2021

Nürnberg – „Am Arbeitsmarkt hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Folgen der aktuellen, besorgniserregenden Corona-Situation in Deutschland zeigen sich bislang kaum.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November:
-60.000 auf 2.317.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-382.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
-0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im November 2021 gegenüber dem Vormonat weiter deutlich verringert, und zwar um 60.000 auf 2.317.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 34.000 abgenommen. Gegenüber dem November des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im November 2020. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Oktober bei 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im November bei 3.095.000 Personen. Das waren 401.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. November für 104.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Neben dem Verarbeitenden Gewerbe, das mit anhaltenden Lieferengpässen zu kämpfen hat, zeigt auch das Gastgewerbe wieder vermehrt Kurzarbeit an.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 751.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,34 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 289.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September nach Hochrechnungen der BA um 522.000 auf 34,31 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im September betrug ihre Zahl 7,27 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 30.000 gegenüber dem Vormonat.

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im November auf hohem Niveau. So waren 808.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 15.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im November 2021 um 2 Punkte auf 128 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von November 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der ersten Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

716.000 Personen erhielten im November 2021 Arbeitslosengeld, 324.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.636.000. Gegenüber November 2020 war dies ein Rückgang von 176.000 Personen. 6,7 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen durch Hausärztinnen und Hausärzte sowie mobile Impfteams stehen kurz vor dem Abschluss. „97 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben entsprechende Booster-Angebote erhalten“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

Die erfolgten Auffrischungsimpfungen erhöhen wesentlich den Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner, so Drese. Weitere Maßnahmen seien durch Anpassungen in der seit dem vergangenen Wochenende geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung erfolgt.

„Für uns steht im Mittelpunkt, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiterhin besucht werden können“, sagte Drese. Eine Ausnahme bestehe für Einrichtungen, in denen ein aktives Corona-Geschehen herrscht. Einschränkungen der Besuchszeiten oder der Anzahl der möglichen Besucher können sich aber aus der Infektionslage und der hiermit verbundenen risikogewichteten Einstufung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben.

Ab Zuordnung zur Stufe 3 (orange) sind täglich höchstens zwei Besuchspersonen (auch gleichzeitig) je Bewohnenden erlaubt, die nicht dauerhaft festzulegen sind.

Ab Zuordnung zur Stufe 4 (rot) sind weiterhin täglich höchstens zwei Besuchsperson gleichzeitig je Bewohnenden erlaubt. Diese Personen müssen aber dauerhaft für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen festgelegt werden. Es gibt eine Verpflichtung für ungeimpfte Besuchspersonen zum Tragen einer FFP2- oder FFP3-Maske bei orange und rot und für geimpfte und genesene Besuchspersonen bei Stufe rot; ansonsten Bedeckung durch medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Für Besuchende und aufsuchende Personen (z.B. Therapeuten oder Frisöre) besteht eine Testpflicht entweder in Form eines am selben Tag durchgeführten PoC-Antigen-Tests (Schnelltest), eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines in der Einrichtung durchgeführten PoC-Antigen-Tests. Ein Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien genügt den Anforderungen nicht.

Das in Pflegeeinrichtungen tätige Personal muss, soweit es sich nicht um geimpfte oder genesene Personen handelt, täglich getestet werden. Abweichend hiervon reduziert sich das Testerfordernis von geimpftem und genesenem Personal auf zwei bis höchstens dreimal wöchentlich.

Die Regelungen zur Personaltestung sind seit dem 24. November 2021 im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich festgelegt.