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Autor: Rügenbote

Wirtschaft und Kultur

Dahlemann: Verbindung von Wirtschaft und Kultur ist ein gutes Signal

Stralsund – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat heute bei der Eröffnung eines Konzerts der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern in der Reihe „Unerhörte Orte“ in der Werkhalle des Unternehmens Ostseestaal in Stralsund die Bedeutung des Veranstaltungsortes für das Zusammenwirken von Wirtschaft und Kultur gewürdigt.

„Ich freue mich, dass dieses Konzert hier in diesem Unternehmen stattfindet und ich finde es wunderbar, wenn Wirtschaft und Kultur so miteinander verbunden sind. Das Öffnen der Werkstore schafft Verbindung. Und gerade Kultur ist dafür ein magischer Anziehungspunkt. Ohne Zweifel ist Ostseestaal ein wichtiges Unternehmen hier bei uns in Vorpommern, das Strahlkraft und Bedeutung weit über die Region hinaus entwickelt hat. Hier wird gegenwärtig die modernste Elektrofähre gebaut. Und natürlich sind die Festspiele MV ein Aushängeschild für unser Land und damit auch für Vorpommern. Beides zusammen macht den Standort Vorpommern attraktiver.“

Es sei auch gut, dass mit einem Konzert an einem eher ungewöhnlichen Ort wie einer Werkshalle das Publikum einen Eindruck von der Arbeit erhalte, die hier geleistet werde. „Das ist ein weiterer Effekt. Ich danke dem Team der Festspiele um Intendantin Ursula Haselböck sehr herzlich für all die kreativen Ideen, die sie entwickeln, um die Festspiele noch mehr in die Fläche, noch mehr zu den Menschen vor Ort zu bringen. Das ist gut für die Kultur, das ist gut für das Land und das gilt gerade für Vorpommern.“

Der östliche Landesteil habe jede Aufwertung verdient. „Mit der kürzlich vorgelegten Vorpommern-Strategie bis 2030 haben wir einen Plan vorgestellt, wie wir gemeinsam in der Region die Entwicklung des östlichen Landesteils vorantreiben können. Dazu gehört auch die Verbindung von Wirtschaft und Kultur.“

ASP-Nachweise bei Hausschweinen

Schwerin – Im Land Brandenburg wurden die bundesweit ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinebeständen nachgewiesen.

Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert deshalb an alle Halterinnen und Halter von Schweinen in MV: „Wir müssen die Gefahr, die von dieser Tierseuche ausgeht, unbedingt ernst nehmen. Wer Schweine hält, egal ob kleiner Hausbestand oder landwirtschaftlicher Betrieb, muss deshalb dringendst auf die strikte Einhaltung der Mindestanforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung an die Biosicherheit achten.“

Neben der aktiven und passiven ASP-Überwachung im Schwarzwildbestand wird in Mecklenburg-Vorpommern ein intensives Monitoring zur Früherkennung im Hausschweinebereich durchgeführt. Dieses ASP-Landesprogramm-Hausschweine dient gleichzeitig der Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben.

„Im Rahmen unserer Überwachungsprogramme haben wir bisher keine Fälle der ASP im Land festgestellt. Klar ist aber auch, dass schon kleine Fehler in der Biosicherheit einen Eintrag in einen Bestand auslösen können und das wünsche ich niemandem“ so der Minister weiter.

Konkret bedeutet dies, dass, wer Kontakt mit Haus- und/oder Wildschweinen hat, alle möglichen Übertragungswege des Virus zu unterbinden und entsprechend Vorsorge zu treffen hat. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter durch den Menschen in andere Gebiete übertragen werden. Sollte sich ein Tier auffällig verhalten oder sollte es generell zu Auffälligkeiten in einem Schweinebestand kommen, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.

An die Jägerschaft des Landes richtet der Minister seine dringende Bitte: „Um die Übertragungswege der Seuche noch weiter zu reduzieren, bitte ich die Jägerinnen und Jäger in unserem Land, jetzt noch einmal besonders das Schwarzwild anzusprechen. Neben den inzwischen zwei Schutzzäunen an der deutsch-polnischen Grenze und der Ausbildung unserer Fallwildsuchhunde, ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände eine der strategischen Hauptsäulen in der ASP-Prävention.“

„Vorsorge ist besser als Heilung. Ein Ausbruch der Seuche würde einen weiteren, erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Land bedeuten. Wir werden also alle Anstrengungen unternehmen, dem Fall vorzubeugen“, so der Minister weiter.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Nutztierarten ist die ASP nicht ansteckend. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich. Eine Möglichkeit, die Tiere durch Impfung vor der Erkrankung zu schützen, gibt es bislang nicht.

Digitransmittel für Analysesystem Apotec

Neubrandenburg – Die Scheele-Apotheke in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Ministerium für Digitalisierung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 6.000 Euro. Damit soll ein Nahinfrarotsystem angeschafft werden. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei rund 11.000 Euro.

Inhaber Ingolf Hummel plant in das Nahinfrarotspektroskopie-Analysesystem Apotec zu investieren. Mit diesem wird der Wareneingang digitalisiert. Bisher wurde dies in einem aufwändigen manuellen Verfahren durchgeführt, welches mehrere Tage dauern kann. Durch das Programm kann das Verfahren auf wenige Sekunden eingekürzt werden. Dabei werden die Substanzen überprüft, wodurch eine lückenlose und anerkannte Dokumentation entsteht.

Die Software aktualisiert sich automatisch mehrmals im Jahr, wodurch eine kontinuierliche Erweiterung der Referenzdatenbanken sichergestellt ist. Das System kann selbstständig im Hintergrund arbeiten, wodurch die Mitarbeiter ganz für die Kunden da sein können.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Neues Bettenhaus am AMEOS Klinikum

Anklam – Gesundheitsminister Harry Glawe hat den Grundstein für den Neubau eines Bettenhauses am AMEOS Klinikum Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) gelegt.

„Die Krankenhäuser sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern. Dazu trägt das AMEOS Klinikum in Anklam als modernes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung erheblich bei. Mit den jetzt begonnenen Erweiterungsmaßnahmen werden sich die Bedingungen für den Aufenthalt der Patienten sowie die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden erheblich verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Krankenhaus Anklam ist mit 101 Planbetten in den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausplan ausgewiesen. Nach Angaben des Krankenhausträgers wurden im Jahr 2019 5.500 stationäre und 7.500 ambulante Patienten behandelt. Für den Neubau des Bettenhauses ist vorgesehen, im Erdgeschoss einen neuen Haupteingang mit Cafeteria und Besprechungsräumen sowie die Notaufnahme einzurichten.

Die Pädiatrie und die Intensivstation werden ebenfalls im Erdgeschoss untergebracht. Im Obergeschoss sollen die Stationen Innere Medizin, Gynäkologie und Chirurgie untergebracht werden. Räumlichkeiten wie die psychiatrische Tagesklinik und sonstige medizinische Räume (beispielsweise die Ambulanzen) werden in den jetzigen Räumlichkeiten belassen.

„Die rund 150 Mitarbeiter leisten in allen Bereichen täglich ihr Bestes, um die Patienten medizinisch und pflegerisch optimal zu versorgen. Mit großem Engagement, hoher medizinischer Fachkenntnis und der wichtigen Portion Empathie kümmern sich alle Beteiligten um das Wohlergehen der Erkrankten“, sagte Glawe.

Das Gesundheitsministerium unterstützt das Vorhaben in Höhe von 25 Millionen Euro. Die Gesamtkosten des Neubaus betragen mehr als 29 Millionen Euro.

Das Krankenhaus hat bislang Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 38,36 Millionen Euro und bis 2003 Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro erhalten. (Seit 2004 werden pauschale Fördermittel in einem Gesamtbetrag an die AMEOS Krankenhausgesellschaft Vorpommern mbH als Träger des Krankenhauses mit den Standorten in Anklam und Ueckermünde ausgezahlt.)

Das Anklamer Klinikum gehört zur AMEOS Gruppe mit Sitz in Zürich, die nach eigenen Angaben 13.300 Mitarbeiter in 85 Einrichtungen (Krankenhäuser, Poliklinika, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen) an 47 Standorten beschäftigt.

Die AMEOS Krankenhausgesellschaft Vorpommern mbH hat mit insgesamt 324 Planbetten und 38 tagesklinischen Plätzen Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Der private Krankenhausträger ist Arbeitgeber für etwa 700 Mitarbeiter.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.160 Betten und 1.519 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Insgesamt standen den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 Einzelfördermittel (= langfristige Investitionen wie etwa Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) in Höhe von rund 27 Millionen Euro und Pauschalfördermittel (= Förderung für kleinere bauliche Maßnahmen und die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter) in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mit mehr als 2,9 Milliarden Euro erhebliche finanzielle Mittel in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen.

100 weitere FSJ-Plätze

Schwerin – Das Land stellt aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 4,151 Millionen Euro für zusätzliche Schulsozialarbeit sowie zusätzliche Freiwillige an Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung sowie in der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Über den Maßnahmenplan ihres Ministeriums informierte heute Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Mittel sind für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen.

„Ziel des Aufholprogramms nach Corona ist es, dass Kinder und Jugendliche schnell pandemiebedingte Lernrückstände aufholen und Versäumtes auch hinsichtlich des sozialen Lernens und Miteinanders nachholen können. Wir wollen deshalb, dass Schulen sowie Einrichtungen der Kindertagesförderung und Jugendhilfe durch zusätzliche Schulsozialarbeit und durch zusätzliche Freiwillige im FSJ Kinder und Jugendliche unterstützen“, sagte Drese.

Für die personelle Ausweitung der Schulsozialarbeit sind rund 2,87 Millionen Euro vorgesehen, die vom Land in Form einer Zuwendung an die Landkreise und kreisfreien Städte für zusätzliche Stellen gewährt werden. „Damit sollen gezielt weitere Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler zur Aufarbeitung persönlicher und familiärer Probleme entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, um langfristig den Übergang in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen“, so Ministerin Drese.

Etwa 1,28 Millionen Euro stehen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt für jeden Teilnehmenden 535 Euro pro Monat. Die zugelassenen Träger melden die Anzahl der geplanten Teilnehmendenplätze. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden linear auf alle Antragstellenden aufgeteilt.

„Mit der Förderung werden ab dem 1. September bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende im FSJ in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet“, verdeutlichte Drese. „Auch dadurch schaffen wir Kapazitäten, um Kindern ganz konkret bei der Bewältigung der Pandemiebelastungen zu helfen.“

Neuer Seelsorger in der Justizvollzugsanstalt

Bützow – Pastor Johannes Wolf ist mit einem Gottesdienst in sein Amt als Seelsorger in der Justizvollzugsanstalt Bützow eingeführt worden. Er übernahm im Juni 2021 das Amt von Pastor Andreas Timm, der in den Ruhestand gegangen ist.

Zur offiziellen Amtseinführung sagte Justizministerin Katy Hoffmeister: „Die Gefängnisseelsorge der Kirchen im Land ist ein verlässlicher Partner bei der Arbeit mit Gefangenen auf ihrem Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten. Somit ist die JVA-Seelsorge auch ein wichtiger Bestandteil bei der Resozialisierung. Sie kann auch Stütze für die Bediensteten sein. Ich freue mich, dass die Nordkirche die freigewordene Seelsorgestelle in der JVA Bützow zeitnah nachbesetzt hat. Pastor Wolf wünsche ich viel Erfolg und Gottes Segen.“

Die Leitende Pastorin des zuständigen Hauptbereichs für Seelsorge und gesellschaftlichen Dialog der Nordkirche, Prof. Dr. Kerstin Lammer, begrüßte Pastor Wolf im neuen Amt: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Johannes Wolf einen so erfahrenen Seelsorger für diese Aufgabe gewinnen konnten. Pastor Wolf hat sich bereits mit Feuereifer und viel Freude eingearbeitet.“

Pastor Wolf war bisher Militärdekan im Evangelischen Militärpfarramt in Laage. Vor seinen zehn Berufsjahren in der Militärseelsorge war Wolf 15 Jahre Gemeindepastor, zuletzt in der Heilig-Geist-Gemeinde Rostock. „Ich bin gut in Bützow angekommen, noch ist es für mich aber ungewohnt, in der JVA nur durch neun verschlossene Türen zu meinem Arbeitsplatz gelangen zu können“, schildert Wolf seine ersten Eindrücke.

„Für die Gefängnisseelsorge habe ich mich beworben, um mich seelsorglichen Aufgaben besonders intensiv widmen zu können. Und tatsächlich ist die Nachfrage sehr groß, ich führe täglich mehrere seelsorgliche Einzelgespräche“, so Wolf.

Digitrans: Neue Software für Bootszulieferer

Malchow – Der Bootsbauzulieferer AR-Sail mit Sitz in Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seeplatte) erhält vom Digitalisierungsministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 39.000 Euro.

Damit sollen Arbeitszeiterfassung, Lagerwirtschaft und Logistik digitalisiert sowie das bestehende Ressourcenplanungssystem ausgebaut werden. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 79.000 Euro.

Das Unternehmen fertigt maßgeschneiderte Bootsplanen, Yacht- und Sonnensegel an. Es besteht aus zwei Werkstätten mit Zwischenlagern in Malchow und Sietow, einem Segelshop und einem weiteren Shop für Wassersportartikel.

Mit den Fördermitteln soll die Erfassung und der Austausch der notwendigen Firmendaten innerhalb des Unternehmens vereinfacht und beschleunigt werden. Bisher geschieht dies durch Papierdokumente und häufige Fahrten zwischen den einzelnen Standorten.

Weiterhin wird ein Arbeits- und Projektzeiterfassungssystem eingeführt. Dieses ermöglicht eine korrekte Kalkulation für die Angebots- und Rechnungslegung. Dazu werden digitale Mitarbeiterausweise und mobile Endgeräte angeschafft. Das Vorhaben lässt die Auftragsdurchführung automatisch und effizienter verlaufen.

Klare Regeln für Photovoltaik auf Agrarflächen

Schwerin – Nach der Landtagsdebatte zum Ausbau der Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen häufen sich die Anfragen von Landwirten, Flächeneigentümern und Planern zur Zulässigkeit von Freiflächen-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen in MV.

„Rechtsrahmen und Grundlage für Genehmigungen von FF-PVA sind und bleiben das gültige Landesraumentwicklungsprogramm und die dort festgelegten Ziele und Grundsätze sowie das Baurecht“, stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus klar.

„Landwirtschaftliche Flächen sind die wichtigste unvermehrbare Produktionsgrundlage für landwirtschaftliche Unternehmen und deshalb ist der Schutz dieser Flächen vor anderen Nutzungen ein wichtiges Ziel.“, betont der Minister. Die Nutzung von Dachflächen für PV-Anlagen und die Lenkung von FF-PVA, insbesondere auf Konversionsstandorte bleiben aus seiner Sicht zentrale Anliegen beim weiteren Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energie mit PV-Anlagen.

Die Debatte im Landtag zum Thema „Potentiale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ bezog sich insbesondere auf das Planungsziel 5.3.9 des LEP, wonach landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden dürfen.

Für Herrn Minister Dr. Backhaus waren in dieser Abstimmung die Zustimmung des Landwirts, der konkrete Nutzen für die Gemeinde, der Schutz guter Böden mit Bodenpunkten über 40 vor einer Bebauung mit FF-PVA und eine Lenkungswirkung auf schwächere Standorte besonders wichtig. Bei der Planung und Vorbereitung von FF-PVA müssen nach wie vor die Vorgaben aus der Raumordnung und die unterschiedlichen Schutzerfordernisse für einen konkreten Standort, wie der Natur-, Boden- oder Gewässerschutz strikt befolgt werden.

Die Entschließung im Landtag gibt der Landesregierung einen Rahmen vor, welche Aspekte bei der Prüfung, ob für eine vorgelegte Planung eines Solarparks außerhalb der im LEP dargestellten Kulissen ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden soll, Berücksichtigung finden sollten.

„Die Entschließung des Landtages stellt jedoch nicht eine „Blaupause“ dar, welche Solarparkplanungen zukünftig genehmigt werden können.“, macht Minister Dr. Backhaus deutlich.

„Wir brauchen den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien, um Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können, wir brauchen den Schutz von Flächen vor einer weiteren Bebauung und wir brauchen wirtschaftliche Effekte im ländlichen Raum, auch durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb stellt die Entschließung des Landtags eine ausgewogene Vorgabe dar.“ So Backhaus weiter.

Eine nicht zu überwindende Hürde für die Planung von FF-PVA auf landwirtschaftlichen Flächen, die aktuell in weiten Teilen des Landes durch das Planungsziel 5.3.9 gegeben ist, sei für ihn auf Grund der Notwendigkeit zur Energiewende nicht mehr zeitgemäß. Danach durften landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für FF-PVA in Anspruch genommen werden.

Einen Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen für FF-PVA wird es mit ihm nicht geben, so Minister Dr. Backhaus. Deshalb sei für ihn auch die Einigung auf eine Flächenobergrenze von insgesamt maximal 5.000 ha so entscheidend gewesen.

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass mit Schafen beweidetes Grünland unter aufgeständerten FF-PVA als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten und beihilfefähig sind. Das Land BY, das BMEL und andere BL, so auch MV lehnen diese Entscheidung ab und plädieren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage dafür, dass BY gegen die Entscheidung vorgeht. Es ist zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erforderlich, da der VGH die Revision nicht zugelassen hat.