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Autor: Rügenbote

Waldzustandserfassung 2021 beginnt

Schwerin – Von Mitte Juli bis Mitte August reisen Forstleute durch die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns, um den aktuellen Gesundheitszustand unserer Waldbäume unter die Lupe zu nehmen. An insgesamt 105 Aufnahmepunkten werden dabei rund 2.500 Bäume untersucht und hinsichtlich ihrer Vitalität eingeschätzt.

Bevor am 20.07. die Inventur beginnt, wurden die 15 zweiköpfigen Aufnahmeteams im Vorfeld der seit 1992 jährlich durchgeführten Erhebung speziell geschult.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern jährlich nach einer bundesweit abgestimmten Strichprobeninventur auf einem permanenten Netz erhoben. Alle 8×8 km im Wald befindet sich ein Aufnahmepunkt. Dabei findet die Erhebung eigentumsübergreifend sowohl im Landes- als auch z. B. Bundes- und Privatwald statt. An jedem Punkt wird die Vitalität von 24 festgelegten Bäumen erfasst.

Jeder dieser Bäume wird von der Krone bis zum Stammfuß genau betrachtet und liefert für die spätere Auswertung eine Fülle an Daten. Diese reicht von der Belaubung über die Vergilbung von Blättern und Nadeln bis zur Fruchtbildung und Schäden durch Mensch oder Natur. Wesentlicher Aufnahmeparameter ist dabei die Kronenverlichtung der Bäume. Diese zeigt an, wieviel Prozent der Blätter oder Nadeln im Vergleich zu einer vollbelaubten Baumkrone fehlen.

Die aufgenommenen Daten fließen nicht nur in den landesweiten Waldzustandsbericht, sondern auch in die bundesweite und darüber in die EU-weite Erhebung ein. Nachdem sich der Waldzustand in den vergangenen Jahren aufgrund der warm-trockenen Periode 2018 bis 2020 auffällig verschlechterte, wird sich in den diesjährigen Ergebnissen zeigen, inwiefern eine leichte Entspannung der Witterungssituation wieder eine positive Entwicklung bewirkte.

Der Waldzustand wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 jährlich nach einer bundesweit abgestimmten Stichprobeninventur auf einem dauerhaften systematischen Netz erhoben. Die sogenannte Waldzustandserhebung ist das wesentliche Instrument zur Erfassung des Vitalitätszustandes der Wälder. Dabei dient der Kronenzustand als Weiser für den Gesundheitszustand des Waldes.

Die Waldzustandserfassung ist im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Baustein des Forstlichen Umweltmonitorings geworden. Gerade die langjährigen Erfassungen ermöglichen eine objektive Beurteilung des Waldzustandes, der von Faktoren wie z. B. Witterungsverlauf, klimatische Veränderungen oder biotische Schäden durch z. B. Insekten beeinflusst wird. Durch die regelmäßigen Erhebungen können Veränderungen frühzeitig erkannt und Risiken bewertet werden. Die Informationen sind eine wichtige Grundlage für forst- und umweltpolitische Entscheidungen zum Schutz der Wälder.

Land fördert Hans-Fallada-Tage

Martin: Museum in Carwitz hält Falladas Werk am Leben

Carwitz – Das Hans-Fallada-Haus in Carwitz kann sich über eine Förderung des Landes freuen. Kulturministerin Bettina Martin hat am Mittwoch der Hans-Fallada-Gesellschaft e.V. als Trägerin des Hauses eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro übergeben. Die Förderung ist für die Veranstaltung der 30. Hans-Fallada-Tage vom 16. bis zum 18. Juli 2021 gedacht.

„Falladas Werk hat auch nach fast einem Jahrhundert nichts von seinem Reiz und seiner Aktualität verloren“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Das Hans-Fallada-Haus in Carwitz lässt einen eintauchen in die Welt des Schriftstellers und man kann sich nicht des Eindruckes erwehren, jederzeit dem Autor bei der Arbeit über die Schulter schauen zu können. Ich freue mich darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Haus in Carwitz über ein kulturelles Kleinod verfügt. Nicht umsonst ist es im Blaubuch der Bundesregierung als ein kultureller Gedächtnisort aufgeführt.“

Die 30. Hans-Fallada-Tage werden in hybrider Form stattfinden. Das heißt, es wird sowohl Veranstaltungen vor Ort in Carwitz geben als auch Video-Konferenzen an denen Interessierte teilnehmen können. Zudem sind viele Formate als Video vorproduziert und im Internet abrufbar. Das ausführliche Programm ist auf den Internetseiten des Hans-Fallada-Hauses zu finden.

Die Hans-Fallada-Gesellschaft e.V. hat sich 1991 auf Initiative der Mitglieder des „Freundeskreises Hans Fallada“ gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, das literarische Werk des Schriftstellers lebendig zu halten, es zu pflegen und es auch 75 Jahre nach dem Tod Falladas einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So finden im Hans-Fallada-Haus in Carwitz aber auch an anderen Orten Lesungen, Filmvorführungen, Ausstellungen und literarische Veranstaltungen statt. Das Museum in Carwitz ist deutschlandweit bekannt und zieht jedes Jahr mehrere tausend Besucherinnen und Besucher an.

Hans Fallada ist einer der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller des 20. Jahrhunderts. Geboren als Rudolf Ditzen 1893 in Greifswald, verbrachte er seine Jugend in Berlin und Leipzig. Anfang der 30er Jahre kaufte Fallada ein Anwesen in Carwitz, das er gemeinsam mit seiner Familie bewohnte. Bereits gesundheitlich schwer angeschlagen, verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens in Berlin, wo er 1947 starb. Begraben ist Fallada auf dem kleinen Friedhof in Carwitz. Das Grab kann heute noch besucht werden.

Veröffentlichungen wie „Bauern, Bonzen und Bomben“, „Kleiner Mann – was nun?“, „Wer einmal aus dem Blechnapf frisst“, „Wolf unter Wölfen“, „Geschichten aus der Murkelei“, „Jeder stirbt für sich allein“ und „Der Trinker“ zählen zu den herausragenden Werken der deutschen Literatur in den vergangenen 100 Jahren.

Förderung von Wohnungsmarktstrategie

Anklam – Am kommenden Donnerstag übergibt Bauminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam, Michael Galander einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 107.000 Euro zur Förderung einer Wohnungsmarktstrategie der Hansestadt Anklam. Die Mittel kommen aus dem Strategiefonds Soziales Wohnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtausgaben für dieses Vorhaben betragen knapp 120.000 Euro.

Als ehemalige Kreisstadt und Verwaltungsstandort des Landkreises Vorpommern-Greifswald erfüllt die Hansestadt Anklam mit einem Einzugsgebiet von ca. 35.000 Einwohnern und der erforderlichen infrastrukturellen Ausstattung neben Pasewalk, Ueckermünde und Wolgast die Anforderungen eines Mittelzentrums im Kreisgebiet. Diesen Status will die Hansestadt Anklam künftig stärken.

In der Wohnungsmarktstrategie für die Stadt einschließlich Nahbereich sollen die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, städtebaulichen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen herausgearbeitet und in fünf Jahreszeiträumen mit Kosten- und Finanzierungsrahmen in einem Umsetzungskonzept dargestellt werden.

Ein Schwerpunkt der Wohnungsmarktstrategie wird die Abbildung der Entwicklung des Wohnungsmarktes sein mit einer Analyse des Wohnungsbestands und einer Erläuterung der Wohnungsmarktsituation, der Erarbeitung einer Prognose wohnungsnachfragender Haushalte und Wohnungsentwicklung sowie einer Einschätzung der Nachfrageentwicklung an bedarfsgerechten Wohnraumsegmenten bis 2035 unter Berücksichtigung des barrierearmen, durchmischten und bezahlbaren Wohnens.

Als Teil der Wohnungsmarktstrategie wird die Stadt mit den zwei ansässigen Wohnungsunternehmen Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam (GWA) und Wohnungsgenossenschaft Anklam (WGA) ein Pilotprojekt im Stadtteil „Südstadt“ entwickeln – einem Wohngebiet mit Plattenbauten aus den 1960er bis 1980er Jahren.

Mit diesem Pilotprojekt soll die praktische Umsetzung der Ziele und Auswirkungen vor Ort demonstriert werden. Im Sinne eines „Stadtumbau-Labors“ soll ein Quartier mit durchmischten Wohnformen entwickelt werden. Dieses Pilotprojekt wird Umbau im Bestand und Neubau beinhalten, sowohl in der Gebäudeentwicklung als auch im Freiraum. Es steht im Kontext mit der Weiterentwicklung des Stadtteils „Südstadt“ und dem Ziel einer lebenswerten Stadt Anklam als Ganzes. Es kann beispielgebend auch für andere Kommunen genutzt werden.

Im Anschluss an diesen Termin findet in Anklam ab 16.30 Uhr die nächste Veranstaltung der Dialogtour „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ mit Minister Christian Pegel statt. Sie wird als Publikumsveranstaltung vor Ort mit beschränktem Teilnehmerkreis durchgeführt und parallel online übertragen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Schwrin – Der Grundstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist gelegt. Seit dem 01. Juli sind die Rechtsvorschriften zur Kohäsionspolitik für die Jahre 2021 bis 2027 in Kraft getreten. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird fortgeführt. Im Ergebnis stehen Mecklenburg-Vorpommern für das Programm Interreg A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Wojewodschaft Westpommern) sowie das Programm Südliche Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark, Litauen) insgesamt 73,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung.

„Das sind knapp 500.000 Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. So können wir Kontinuität gewährleisten für die bedeutende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Wir werden weiter interkulturelle Projekte wirksam umsetzen, um die Menschen in den grenznahen Regionen weiter zusammen zu bringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 60 Millionen Euro ausgestattet. Thematisch soll die Förderung unter anderem fokussiert werden auf das Stärken von Innovationspotentialen, das Bewältigen des Klimawandels und Bewahren der Natur sowie das Kennenlernen der Nachbarn über bildungs-, kulturelle und touristische Angebote. Neu im Programm ist, dass das Gemeinsame Sekretariat mit neun Mitarbeitern künftig im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Der Dienstort der Mitarbeiter wird Löcknitz bleiben.

Für das Programm Südliche Ostsee (Polen, Litauen, Dänemark, Schweden, Deutschland) stehen zukünftig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus des Programms wird auf den Themen Innovation und Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Förderung der blauen und grünen Ökonomie, Aktivierung des touristischen Potenzials sowie Stärkung der Zusammenarbeit liegen.

„Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht. Bildungs- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze arbeiten zusammen und setzen als Nachbarn in der Grenzregion gemeinsam Projekte um. So ist eine deutliche Verbesserung der Lebensperspektiven für die Bewohner entstanden. Das wollen wir weiter ausbauen. Dabei helfen die Fördermittel der Europäischen Union“, sagte Glawe.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 62 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 159,3 Millionen Euro ausgewählt. Ein beispielhaftes Projekt ist das Projekt „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg (InGRiP)“, in dem die Universitätsmedizin Greifswald, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Rettungsdienst Stettin, die DRF Luftrettung mit weiteren Partnern aus der Region zusammenarbeiteten, um die Notfallversorgung der Bevölkerung im Grenzraum noch besser abzusichern.

Es wurden unter anderem fachsprachliche Schulungen von Rettungsdienstmitarbeitern in der jeweils anderen Sprache sowie gemeinsame Simulationstrainingseinheiten im neuen Ausbildungszentrum Misdroy durchgeführt. Das Projekt wurde mit zwei Millionen Euro unterstützt und wird in einem Folgeprojekt für zwei weitere Jahre mit 1,3 Millionen Euro fortgesetzt.

Ein weiteres Projekt ist die Unterstützung bei der Orientierung in der deutschen und polnischen Verwaltungslandschaft – die „Kontakt- und Beratungsstelle für deutsche und polnische Bürger“. Die Mitarbeiter vor Ort sind Ansprechpartner  in allen Fragen rund um das Leben im jeweiligen Nachbarland und halten enge Kontakte zu den Verwaltungen in der Region. Umgesetzt wird das Projekt zusammen mit der Stadtverwaltung Stettin und der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,3 Millionen Euro; das Vorhaben wird in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro unterstützt.

Das Programm Südliche Ostsee war mit 83 Millionen Euro ausgestattet, davon kamen 13 Millionen Euro aus Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt wurden 64 Projekte zur Förderung und 27 Projekte zur Anschubfinanzierung ausgewählt. Ein Beispiel ist das Projekt „Baltic for all (BFA)“, mit dem die aktive Teilnahme von behinderten Menschen an Wassersportangeboten (Segeln, Kite-/Windsurfen) unterstützt werden soll – sei es als Trainer oder Freizeit-Sportler. Das Projekt wird von der polnischen Kommune Kolberg mit dem Barther Segler-Verein e.V. und zwei weiteren Partnern aus Polen und Litauen umgesetzt. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt knapp 1,2 Millionen Euro; es wird unterstützt in Höhe von rund 995.000 Euro.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen und das Kooperationsprogramm Interreg Südliche Ostsee sind Teil der europäischen Kohäsionspolitik und werden im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Das Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Es wird in der Wojewodschaft Westpommern (Polen), in den brandenburgischen Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Mit dem Interreg-Programm Südliche Ostsee, an dem Partner aus Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern), Polen, Litauen, Dänemark und Schweden beteiligt sind, werden lokale und regionale Akteure für die grenzüberschreitende Projektarbeit aktiviert. Das derzeit bestehende Fördergebiet umfasst in Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und die Hansestadt Rostock.

In Polen nehmen die Wojewodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren (nur Powiat Elbląski) teil; in Schweden die Provinzen Kalmar, Blekinge, Skåne and Kronobergs; in Dänemark sind es Bornholm und die Region Sjælland; in Litauen die Bezirke Klaipėda, Tauragė und Telšiai. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Programm Südliche Ostsee wird unter der Zuständigkeit der polnischen Verwaltungsbehörde in Warschau, Ministerium für Fonds und Regionale Politik mit dem Gemeinsamen Sekretariat in Danzig umgesetzt.

Längere Frist für Steuererklärung 2020

Schwerin – Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist dieses Jahr um drei Monate verlängert worden. Das gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung selbst fertigen als auch für die steuerberatenden Berufe.

Der Bundesrat hatte Ende Juni der Änderung zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern hatte das Anliegen unterstützt, um zum einen der außergewöhnlichen Situation vieler Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie, zum anderen aber auch der zusätzlichen Belastung in den steuerberatenden Berufen gerecht zu werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Berufsstand der Steuerberater ist für viele Unternehmen eine wichtige Stütze – nicht nur bei den Steuererklärungen. Viele Anträge laufen derzeit vor allem über die steuerberatenden Berufe. Und auch auf Familien kamen mit der Pandemie neue Aufgaben zum Alltag hinzu. Das sind alles zusätzliche Belastungen, die wir mit der Verlängerung der Abgabefristen ein Stück weit abmildern wollen.“

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer die Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, für den verlängert sich der Zeitraum sogar bis zum 31. Mai 2022.

Moderne Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung auch nach der Corona-Pandemie künftig dauerhaft bis zu 3 Tage in der Woche im Home-Office gearbeitet werden kann. Der Entwurf einer entsprechenden Rahmendienstvereinbarung soll nun mit den zuständigen Personalvertretungen abgeschlossen werden.

„Künftig soll es möglich sein, regelmäßig auch aus dem Home-Office zu arbeiten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir die technischen Möglichkeiten erhalten. Jetzt wollen wir sie auch für den Alltag als einheitliche Regelung für die gesamte Landesverwaltung nutzen. Dies ist ein Meilenstein für die moderne Arbeitsorganisation der Landesverwaltung. In Zukunft wird die Arbeit in der Landesverwaltung noch deutlich digitaler und mobiler sein und damit gerade für junge Nachwuchskräfte noch attraktiver. Zudem unterstützen wir damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schaffen auch für unsere Pendlerinnen und Pendler in der Landesverwaltung deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen“, so der Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, unter dessen Leitung in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Projekten für eine zukunftsfähige Verwaltung erarbeitet und vom Kabinett beschlossen wurden. Rund 20 000 Beschäftigte profitieren von dieser Flexibilisierung.

Die Landesregierung hat heute ebenfalls das von der Staatskanzlei vorgelegte Konzept zur Einführung von sogenannten E-Learnings in der Landesverwaltung beschlossen. „E-Learnings sind digitale Fortbildungseinheiten, die künftig die Fortbildungsangebote für die Landesverwaltung ergänzen sollen. Sie können zu jeder Zeit und an jedem Ort von einem Portal abgerufen werden. Damit passen sie ausgezeichnet zum neuen ortsunabhängigen und digitalen Arbeiten in der Landesverwaltung. Zusätzlich sind sie wirtschaftlicher als herkömmliche analoge Angebote, da einmal produziert, sie beliebig oft abgerufen werden können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden sollen“, so Geue weiter.

Neue Fährlinie Stockholm – Rostock

Rostock – Infrastrukturminister Christian Pegel begrüßt die Entscheidung der schwedischen Fährreederei Rederi AB Gotland für Rostock als Zielhafen für eine neue Fährlinie zwischen der schwedischen Hauptstadt und Deutschland.

„Die Einrichtung der neuen Fährlinie unterstreicht die Bedeutung von Rostock als leistungsfähiger Fährhafenstandort und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt an der deutschen Ostseeküste. Die von der EU-Kommission festgelegten Kernnetzkorridore Skandinavien-Mittelmeer und Orient-östliches Mittelmeer führen über die Routen Rostock-Berlin und Hamburg-Berlin und den Kernnetzhafen Rostock. Insofern vervollkommnet die neue Linie ein bestehendes Netz und bereichert den Ostseeverkehr. Sie trägt in Schweden zu einer verkehrs- und umweltpolitisch gewollten Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf den Seeweg bei – Lkw und Pkw aus dem Raum Stockholm müssen dann nicht mehr bis zum südschwedischen Hafen Trelleborg fahren. Davon profitiert Europa insgesamt“, zeigt sich Christian Pegel überzeugt.

Die Fährlinie wird am 30. August 2021 zwischen Nynäshamn/Stockholm mit vorerst drei Abfahrten wöchentlich starten. Sobald ein zweites Schiff verfügbar ist, soll es tägliche Abfahrten geben. Überfahrten sind ab dem 1. Juli buchbar. Ein Teil der Fahrten wird Visby auf Gotland einbeziehen.

Bessere Luftqualität in Klassenräumen

Land legt Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen auf

Martin: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Schulbetrieb im neuen Schuljahr abzusichern

Schwerin – Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.

„Wir werden gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das neue Schuljahr bestmöglich abzusichern. Ein Element dabei ist auch die Lufthygiene. Mit dem Förderprogramm können wir die Schulträger bei ihren Aufgaben gut unterstützen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Schulträger entscheiden je nach Situation und räumlichen Gegebenheiten vor Ort, ob sie mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln anschaffen. Mit einer anteiligen Finanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent will sich Mecklenburg-Vorpommern stärker als andere Bundesländer engagieren. Wir werden beobachten, inwieweit die Schulträger auf das Förderprogramm zugreifen und das Programm aufstocken, wenn der Bedarf größer ist“, erklärte Martin.

Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion. Zur Unterstützung des Luftaustausches in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen kann die Anschaffung von Lüftungselementen finanziell unterstützt werden, wenn sie zur Erhöhung der Luftwechselrate in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beitragen.

Zuwendungsfähig sollen zudem Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige von Temperatur, CO2-Gehalt und relativer Luftfeuchte sein, die mindestens eine optische Alarmfunktion ab einem Wert von 1.000 ppm hinsichtlich der CO2-Konzentration haben. Soweit das Gerät über einen akustischen Alarm verfügt, muss dieser abstellbar sein. Je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen kann die Anschaffung eines CO2-Messgerätes mit Ampelfunktion gefördert werden.

Der Finanzausschuss des Landtags muss dem Vorhaben noch zustimmen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen öffentliche und freie Schulträger einen entsprechenden Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V stellen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wird jedoch möglich sein, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Das heißt, die Schulträger können eine Bestellung aufgeben, auch wenn die Förderung noch nicht bewilligt ist. Die Bedingungen der entsprechenden Förderrichtlinie müssen jedoch beachtet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit dem Thema „Luftreinigung im Klassenraum“ haben sich verschiedene wissenschaftliche Studien, Expertinnen und Experten für Virologie, Hygiene und Lüftungsanlagen auseinandergesetzt. Zentrale Feststellung ist, dass eine regelmäßige Stoßlüftung die wichtigste Maßnahme zur Luftreinigung im Klassenraum bleibt und auch mit dem Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht entbehrlich wird. Zusätzlich soll in den Pausen für Durchzug gesorgt werden.

Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.“