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Autor: Rügenbote

Regional und nachhaltig

Verbraucher kaufen bewusster ein

Bonn – In der Pandemie achten Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf mehr auf Nachhaltigkeit. Immer häufiger fällt die Wahl auf regionale Produkte. Das haben zwei unabhängige Untersuchungen gezeigt, die von der Universität Göttingen und von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen durchgeführt wurden.

Die Göttinger Wissenschaftler hatten 422 deutsche Verbraucher seit Beginn der Pandemie drei Mal online zu ihrem Einkaufs- und Ernährungsverhalten befragt – im April, Juni und November 2020. Beim Lebensmitteleinkauf haben verschiedene Aspekte an Bedeutung gewonnen: Im Vergleich von Juni zu November 2020 verzeichnen die „Arbeitsbedingungen bei der Herstellung“ (plus 19,4 %) den höchsten Zuwachs, gefolgt von „Natur- und Artenschutz“ (plus 16,8%), „Regionalität“ (plus 16,4 %) und „Klima- und Umweltschutz“ (plus 15,6 %). Auch „lange Haltbarkeit“ und „Herkunftsland der Lebensmittel“ sind wichtiger geworden, während „niedrige Preise“ leicht an Bedeutung verloren haben.

Demnach standen im November 2020 die Aspekte „Regionalität“ (60,6 %) und „gesunde Lebensmittel“ (55,7 %) beim Einkauf an erster Stelle, gefolgt von „wenig Plastikverpackung“ (50,9 %). Auch „Natur- und Artenschutz“ (48,8 %), „Tierschutz“ (47,8 %), die „Arbeitsbedingungen“ (45,9 %) und „Klima und Umweltschutz“ (45,3 %) spielten eine wichtige Rolle, während „Bio-Lebensmittel“ (33,6 %) den vorletzten Platz im Ranking einnahmen.

Seit Jahren gewinnt Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft an Bedeutung. Die Corona-Pandemie hat die globalen und vielschichtigen Auswirkungen des menschlichen Handelns verstärkt sichtbar gemacht. „Die Ergebnisse untermauern, dass Nachhaltigkeitsthemen auch in Krisenzeiten einen hohen Stellenwert einnehmen und dass sie für Teile der Bevölkerung sogar noch wichtiger werden“, erklärt Professor Dr. Achim Spiller von der Universität Göttingen. Es bleibt abzuwarten, ob das erhöhte Nachhaltigkeitsbewusstsein langfristig Bestand hat.

Die Präferenz für regionale Lebensmittel bestätigt auch die aktuelle Untersuchung, die im Rahmen eines durch die Internationale Bodenseehochschule geförderten Forschungsprojektes zur Regionalen Identität im Bodenseeraum durch die Hochschule Albstadt-Sigmaringen und die Ostschweizer Fachhochschule durchgeführt wurde. Mehr als 1.400 Personen aus der Bodenseeregion in Süddeutschland und der Schweiz nahmen daran teil. „Regionalität“ war für 71 Prozent wichtig oder sehr wichtig, wenn es um die Ernährung geht.

Beim Bio-Logo waren es nur 42 Prozent. Offenbar hat Bio ein weniger positives Image als Regional. Es wird sehr viel häufiger mit preisintensiv assoziiert und gilt seltener als verständlich, während die Verbraucher „regional“ mit einer persönlichen Beziehung, kleinen Betrieben und Transparenz verbinden. Die Befragung hat aber auch gezeigt, dass sich mehr als die Hälfte nur mittelmäßig oder schlecht über regionale Produkte informiert fühlt.

Voraussetzung für den Absatz regionaler Produkte ist demnach eine transparente und vertrauenswürdige Kommunikation: „Es kann für Lebensmittelproduzenten also sinnvoll sein, sich entschieden von Bio abzugrenzen und – wenn möglich – eher auf den Aspekt der Regionalität und auch Saisonalität zu setzen“, sagt Dr. Andrea Maier-Nöth, Professorin für Sensorik und Konsumentenforschung, Hochschule Albstadt-Sigmaringen und Leiterin der Studie. „Regional schlägt Bio“ heiße im Übrigen nicht, dass der Herstellungsprozess eines Lebensmittels für Verbraucher keine Rolle spielt. „Schonender Anbau und eine entsprechende Verarbeitung werden hier in aller Regel erwartet und schlichtweg vorausgesetzt“, so Maier-Nöth.

Auch die Göttinger Wissenschaftler sehen einen Bedarf an einer klaren Kommunikation: So bedeutet eine heimische Erzeugung zum Teil auch gesteigerte Lebensmittelpreise – vor allem, wenn heimische Arbeitskräfte eingesetzt werden.

Wer sich für saisonale Lebensmittel aus der Region entscheidet, unterstützt lokale Produzenten und leistet einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Die Wertschöpfung verbleibt in der Region, lange Transportwege entfallen und die Lebensmittel sind frisch und schmackhaft. (Heike Kreutz, www.bzfe.de)

Digitaler Messe-Kongress für Kita und Schule

Bonn – Unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten: Nachhaltig in Ernährung und Bewegung“ veranstaltet IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung vom 18. bis zum 21. Mai 2021 den digitalen Kongress für Kita und Schule – IN FORM digital.

Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Impulsen zur Ernährungsbildung, Verpflegung und Bewegungsförderung in Schule und Kita. In Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden werden wissenschaftliche Entwicklungen, praxisnahe Projektangebote sowie Arbeits- und Unterrichtsmaterialien präsentiert.

Digitales und Nachhaltigkeit sind besondere Schwerpunkte im viertägigen Programm, zum Beispiel ein Impulsvortrag „Querbeet und Kunterbunt – essen in unseren planetaren Grenzen“ von Dr. Margareta Büning-Fesel, Leiterin des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE). Sie erläutert, was die „Planetary Health Diet“ is(s)t und was sie bedeutet. Unter dem Titel „Vielfalt, Gesundheit und Nachhaltigkeit von Anfang an!“ werden die überarbeiteten Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) vorgestellt.

Weitere Programmpunkte sind unter anderem Diskussionsrunden und Impulsvorträge zu den Themen: „Computerbasierte Bewegungsspiele – für Couch Potatoes oder Sport-Junkies?“, „Digitale Wissensbildung – wie sehen Lernangebote und Bildung in der Zukunft aus?“ oder „Essen findet sowieso statt – lernen auch: Integriertes Lernen in der Kita“.

„IN FORM digital“ richtet sich an pädagogische Fachkräfte in Bildungseinrichtungen und Akteurinnen und Akteure der Kita- und Schulverpflegung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Das komplette Programm gibt es hier: www.in-form.de/digitalDie Anmeldung für die digitale Messe ist kostenfrei. (BZfE)

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Drese: Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert

Schwerin – Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. 1992 wurde der Tag ins Leben gerufen, um öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen, dass alle Menschen europaweit gleichgestellt sein sollen. Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung sind dabei wesentliche Ziele auf dem Weg für eine inklusive Gesellschaft.

„Der Protesttag erinnert uns daran, dass wir als Menschen nicht behindert sind, sondern behindert werden. Darum ist er so wichtig. Inklusion steht für die gleichberechtigte Teilhabe aller. Dafür, dass alle mit dabei sein können – und zwar uneingeschränkt: In Politik und Gesellschaft, bei der Arbeit und in der Freizeit. Und das bedeutet zuallererst: Auch beim Sport“, betonte Drese.

Die Sozialministerin hob in dem Zusammenhang die regelmäßigen Erfolge der Rostocker Goalballerinnen und Goalballer des RGC Hansa hervor. „Gerade unter Beachtung des Inklusionsgedankens ist hier besonders faszinierend: Bereits vor den Spielen wird dafür gesorgt, dass alle die gleichen Ausgangsbedingungen erhalten. Denn wichtig ist: Jede und jeder soll eine faire Chance bekommen!“

Der Rostocker Goalballclub greift den heutigen Protesttag unmittelbar auf und veranstaltet einen Aktionstag, an dem die PARASEHNIX initiiert werden. Die neu geschaffenen PARASEHNIX sollen – als die Paralympics für alltägliche Disziplinen in der Welt von Menschen mit Seheinschränkung – vielen ins Bewusstsein rufen, welche Barrieren, Hindernisse und Herausforderungen in der Gleichstellung von Menschen mit Seheinschränkung existieren.

Sportministerin Stefanie Drese: „Weil ich von der Strahlkraft des Sports überzeugt bin, weil er die Inklusion und Integration in unserer vielfältigen Gesellschaft voranbringen hilft, habe ich sehr gerne die Schirmherrschaft über die PARASEHNIX übernommen.“

Aber auch auf politischer Ebene gilt es, Inklusion in den kommenden Jahren noch weiter voranzubringen. Dazu ist im vergangenen Winter der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt worden. Auf der kommenden Landtagssitzung wird das Landesbehindertengleichstellungsgesetz entsprechend geändert.

„Wir müssen gemeinsam unsere Stimmen für mehr und für bessere Inklusion erheben! Unser mittelfristiges Ziel muss lauten, dass wir in absehbarer Zeit keine Protesttage mehr benötigen, um die Anliegen der Inklusion noch bekannter zu machen. Gelebte Inklusion ist nicht nur ein Menschenrecht! Sie ist auch eine Verpflichtung, der wir uns stellen,“ sagte Ministerin Drese.

Hilfe für ausländische Studierende

Martin: Soziale Härten werden abgefedert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch im Jahr 2021 ausländische Studierende an den Hochschulen des Landes, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Insgesamt 200.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.

„Viele ausländische Studierende sind auf Zahlungen aus ihrem Heimatland oder Nebenjobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel sind diese Jobs in den vergangenen Monaten weggefallen, so dass diese Studierenden erhebliche Schwierigkeiten haben, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Unterstützung des Landes soll da soziale Härten abfedern.“

Die Förderung können ausländische Studierende erhalten, die an einer der sechs staatlichen Hochschulen des Landes studieren. Ein entsprechender Antrag kann beim International Office der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen prüfen den Bedarf z.B. anhand von erfolglosen Bewerbungen, Kündigungen, Kontoauszügen oder persönlichen schriftlichen Erklärungen. Jeder internationale Studierende kann im Jahr 2021 maximal 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten bekommen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land mit der gleichen Summe ausländische Studierende unterstützt. Studierende, die im vergangenen Jahr die Unterstützung bekommen haben, können auch in diesem Jahr wieder davon profitieren.

In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 insgesamt 4.031 Studierende ausländischer Nationalität an den sechs Hochschulen eingeschrieben.

Förderung des Kleingartenwesen

Schwerin – Die Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern stand heute auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung des Kleingartenausschusses.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereins­mitglieder.

Damit sind in den vergangenen 22 Jahren über 1,7 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens, die seit der letzten Überarbeitung noch mehr Flexibilität in die Förderung brachte.

Seit 2 Jahren stehen den Kleingartenvereinen zusätzlich insgesamt 250.000 Euro für den Rückbau von asbest­haltigen Baubestandteilen verwaister Lauben zur Verfügung.

Als ein neuer Fördertatbestand wurden „Maßnahmen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung von asbest­haltigen Baustoffen“ in die Verwaltungsvorschrift aufge­nommen.

„Gemeint sind dabei nicht genutzte Gebäude, innerhalb bestehender Kleingartenanlage. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 1.000 EUR je Parzellengrundstück. Voraussetzung ist eine Rückbau­konzeption, welche ggf. auch vom Verein erstellt wurde und mit der betroffenen Gemeinde / Stadt abgestimmt ist und ein Vereinsbeschluss zur Durchführung des Projekts“, konkretisiert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Das Kleingartenwesen ist seit jeher in drei Richtungen von großer Bedeutung: sozial, ökologisch und städte­baulich“, so Backhaus. „Und in jüngerer Zeit rückt die Bedeutung für die Gesundheit und den Klimaschutz immer weiter in den Vordergrund. Seit Beginn der Pandemie ist der Kleingarten für den Einzelnen ein ganz besonderer Rückzugsort geworden“, fährt der Minister fort.

„Das Ehrenamt im Kleingartenwesen ist genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiger Grundpfeiler für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Wertestruktur und des friedlichen sozialen Miteinanders. Durch ehrenamtlich Tätige wie zum Beispiel im Klein­garten­wesen wird etwas geleistet, was der Staat nicht leisten kann. Es ist also ein Engagement für andere – oft für diejenigen Menschen in der Gesellschaft, die Hilfe und Unterstützung brauchen oder für jene, die keine oder nur eine geringe Lobby besitzen“, so der Minister abschließend.

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Kleingärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

Werben für Impfstoffherstellung in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch über das Pharmaunternehmen Dermapharm Holding SE in Brehna (Nähe von Leipzig bzw. Halle/Saale) informiert. Zur Dermapharm Holding gehört das Unternehmen Allergopharma. Das Unternehmen produziert in Reinbek bei Hamburg seit 30. April einen wichtigen Schritt bei der Herstellung des Impfstoffes der Firma BioNTec. Minister Glawe hat in Brehna für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Unser Land ist ein innovativer Produktionsstandort. Es gibt Unternehmen bei uns im Land, die in der Lage wären, Impfstoff abzufüllen oder auch herzustellen. Wir sind an Kooperationen interessiert, um die Herstellung von Corona-Impfstoff praktisch bei uns im Land umzusetzen zu können. Das wäre ein wesentlicher Beitrag, um das Impftempo weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Treffen.

Die Firma BionTech wird im 2. Quartal 50 Millionen Impfdosen zusätzlich an die EU ausliefern. „Auch unser Land wird davon profitieren. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich ca. 240.000 Impfdosen zusätzlich erhalten. Ziel ist es weiter, stärker unabhängig vom internationalen Produktionsgeschehen von Impfstoffen zu werden. Die Impfstoffproduktion in Deutschland muss weiter vorangetrieben werden.

Eine Zusammenarbeit und Investitionen, wie beispielsweise mit Unterstützung des Unternehmens Dermapharm, wäre eine mögliche Basis hierfür. Kooperationen mit Unternehmen im Land werden ausgelotet. Das war ein positives Gespräch mit einem guten Signal für heimische Biotechnologieunternehmen und für die Impfwilligen in der Bevölkerung“, so Wirtschaftsminister Glawe nach dem Gespräch mit Dermapharm-Vorstand Forschung und Entwicklung Hans-Georg Feldmeier.

Dermapharm ist ein wachstumsstarker Hersteller von Markenarzneimitteln. Die 1991 gegründete Gesellschaft hat ihren Sitz in Grünwald bei München. Das integrierte Geschäftsmodell der Gesellschaft umfasst nach eigenen Angaben die hausinterne Entwicklung und Produktion sowie den Vertrieb der Markenprodukte durch einen pharmazeutisch geschulten Außendienst. Neben dem Hauptstandort in Brehna bei Leipzig betreibt Dermapharm weitere Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebsstandorte innerhalb Europas. Allergopharma wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres von Dermapharm akquiriert und bis zum Jahresende 2020 vollständig in den Konzern integriert.

Integration von Geduldeten

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer wieder Fälle, dass gut in Arbeit, Ausbildung oder Schule integrierte geduldete Menschen vor der Abschiebung stehen. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, setzt sich deshalb für zeitnahe Anpassungen der Regelungen für diesen Personenkreis ein.

Als wichtiges Signal wertet Alabali-Radovan einen entsprechenden Beschluss der Konferenz der Integrationsministerinnen und Integrationsminister der Länder (IntMK) in der vergangenen Woche. Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern sprach sich die IntMK für Änderungen bei der Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung aus.

Die Regelungen zur Duldung in Ausbildung und Beschäftigung (§ 60c und d Aufenthaltsgesetz) sollen bestimmten (gut integrierten) Geduldeten und ihren (Ausbildungs-) Betrieben Rechtssicherheit hinsichtlich des Aufenthalts geben. „Mit Blick auf integrationspolitische Erfordernisse zeigen die Regelungen jedoch deutliche Anpassungsbedarfe“, verdeutlicht Alabali-Radovan.

Solange seitens des Bundes keine weitergehenden Regelungsoptionen umgesetzt werden, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in diesem Kontext vorsehen, besteht dringlicher Bedarf, in einem ersten Schritt eine Anpassung der bestehenden Vorschriften vorzunehmen, damit geduldete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und deren Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber reale Chancen haben, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse erfolgreich fortzusetzen, so die Integrationsbeauftragte.

Alabali-Radovan: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Beschäftigungsduldung sind zu eng gefasst. Insbesondere das Kriterium einer mindestens 18-monatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden (Alleinerziehende 20 Stunden) wird den real eingeschränkten Teilhabechancen von Menschen mit Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung nicht gerecht.“

Die Landesintegrationsbeauftragte unterstützt deshalb die Initiative der IntMK. „Von den Erleichterungen profitieren wir als Gesamtgesellschaft, indem wir die bestehenden Potenziale geduldeter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung besser nutzen“, betont Alabali-Radovan. „Die Entfaltung der damit verbundenen Potentiale ist aber nicht allein von wirtschaftspolitischer Bedeutung, sondern beinhaltet auch impulsgebende Aspekte zur Stärkung von Integration, Motivation und Zusammenhalt und ist damit ein wichtiges integrationspolitisches Anliegen.“

2,5 Millionen Euro für vier Sportstätten

Schwerin – Klütz, Pasewalk – mit zwei Projekten – und Ueckermünde werden in diesem Jahr von einer Bundes- und Landesförderung aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ für den Neubau oder die Sanierung von Sportstätten profitieren. Dafür stehen insgesamt rund 2,12 Millionen Euro Bundes- und 425.800 Euro Landmittel zur Verfügung.

„Sportstätten spielen als Teil der sozialen Infrastruktur eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Investitionspakt Sportstättenförderung flankiert die Städtebauförderung im Hinblick auf die Sportstätten, die besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen sind“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Förderprogramm und ergänzt: „Gefördert werden Sportstätten, insbesondere für den Schulsport. Förderfähig sind bauliche Sanierung und Ausbau sowie im Falle der Unwirtschaftlichkeit auch Ersatzneubauten“.

Nach dem Förderaufruf im vergangenen Jahr konnten sich die Grund-, Mittel- und Oberzentren des Landes für eine Förderung bewerben. Folgende vier Maßnahmen wurden als förderfähig anerkannt und nun vom Bund bestätigt:

In Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird im Rahmen der neuen Sportanlage der Neubau eines Funktionsgebäudes mit Geräteraum, Multifunktionsraum und Umkleidekabinen samt Sanitäranlagen mit rund 800.000 Euro gefördert.

In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden gleich zwei Maßnahmen unterstützt. Zum einen wird die Komplettsanierung der Sanitär- und Umkleidegebäude des 1970 eröffneten Freibads „Lindenbad“ samt barrierefreien Zugängen mit 91.500 Euro gefördert. Zum anderen wurde der Ersatzneubau eines maroden Funktionsgebäudes im Rahmen der vom Pasewalker Fußballverein genutzten Sportanlage für eine Zuwendung in Höhe von 770.000 Euro ausgewählt.

Die Stadt Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beabsichtigt, die Turnhalle am Haffring für den Breitensport zu sanieren. Mit der Förderung in Höhe von 893.300 Euro wird die energetische Ertüchtigung der Halle einschließlich brandschutztechnischer Maßnahmen finanziell unterstützt.

Der Bund beteiligt sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit maximal 75 Prozent, das Land mit maximal 15 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssen für mindestens 10 Prozent der Ausgaben selbst aufkommen.