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Autor: Rügenbote

Ausbau der Ortsdurchfahrt Ziegendorf

Ziegendorf – Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße 08 erhält die Gemeinde Ziegendorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Zuwendung in Höhe von 194.800 Euro. Die Mittel werden gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Gefördert wird der Kostenanteil der Gemeinde an der Baumaßnahme. Dieser liegt bei knapp 812.000 Euro.

Bei dem gemeinsamen Vorhaben von Gemeinde und Straßenbauamt Schwerin werden neben der Straße die Gehwege, der Regenwasserkanal und die Beleuchtung erneuert.

Die Baumaßnahmen beginnen im Frühjahr 2021 und sollen voraussichtlich im vierten Quartal 2022 fertiggestellt werden.

Rheumatologisches Zentrum Klinikum Südstadt

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat heute einen Feststellungsbescheid für die Ausweisung eines Rheumatologischen Zentrums am Klinikum Südstadt Rostock im Krankenhausplan MV übergeben. Damit ist das Rheumatologische Zentrum unter Leitung von Chefarzt Dr. Norman Görl die erste stationäre Einrichtung dieser Art, die im Landeskrankenhausplan MV aufgenommen wurde.

Die offizielle Ernennung zum Fachzentrum geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom Dezember 2019 zurück, der es nun auch rheumatologischen Kliniken ermöglichte, durch besondere Aufgaben als Zentrum ausgewiesen zu werden. Dafür ist eine Vielzahl von Qualitätskriterien erforderlich, die vor allem für chronisch kranke Patienten eine optimale Versorgung garantieren sollen.

Rheuma ist eine Volkskrankheit, die jeden altersunabhängig treffen kann. Die Krankheit hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Umso wichtiger ist der Bedarf für ein Fachzentrum zur Behandlung von rheumatologisch erkrankten Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Rostock ist überhaupt erst die zweite Klinik bundesweit, die die Initiative des Bundesausschusses aufgegriffen hat und erfolgreich ausgewiesen worden ist. Mit dem Engagement hat sich das Klinikum auch über die Region Rostock hinaus einen Namen gemacht. Hierfür steht stellvertretend für viele Aktivitäten diesbezüglich die Rheumaaußensprechstunde des Klinikums in Parchim mit etwa 800 Patienten jährlich. Die Ausweisung als Rheumatologisches Zentrum ist die Anerkennung für die langjährige hochwertige Arbeit des gesamten Rheumateams“, so Glawe.

An der größten rheumatologischen Akutklinik des Landes, der Südstadtklinik, mit eigenem Bewegungsbad werden jährlich fast 2.500 Rheumapatienten ambulant, teilstationär und vollstationär behandelt. Weitere Akutkliniken gibt es in Greifswald, Demmin und Neubrandenburg.

„Die aktuelle Feststellung des Ministeriums bestätigt unseren Anspruch an eine qualitativ hochwertige Medizin und krönt die bereits seit vielen Jahren geleistete herausragende Arbeit des Rheumateams“, unterstrich auch der Rostocker Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski. „Das Gütesiegel gibt uns Rückenwind für die ambitionierten Investitionsvorhaben, die wir jetzt an unserem Klinikum für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen wollen.“

Um die Auflagen an ein Zentrum nach GBA-Beschluss zu erfüllen, sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich, wie eine bestimmte Facharztanzahl, interdisziplinäre Fallkonferenzen und Fortbildungsangebote, aber auch die Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen sowie die Teilnahme an fachspezifischen Forschungsregistern und wissenschaftlichen Studien.

„Durch die Erfüllung weiterer Kriterien, wie beispielsweise das Vorhalten eines Fachrheumatologen rund um die Uhr sowie besondere technische Ausstattungen, die Aus- und Weiterbildung sowie Kooperationen und Mindestfallzahlen, kann eine gebündelte Fachexpertise allen Patienten und Fachkollegen angeboten und damit die Versorgung von Rheumakranken in MV weiter verbessert werden“, erklärte Chefarzt Dr. Norman Görl, der die Klinik für Innere Medizin II seit 2018 leitet.

Neben einer Station mit 32 Betten steht den Patienten auch eine zertifizierte Rheumatagesklinik mit 18 Plätzen sowie eine Rheumafachambulanz und eine Außensprechstunde in Parchim zur Verfügung. Betreut werden Patienten ab 18 Jahren. Dafür arbeiten Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie, qualifizierte rheumatologische Fachassistenten und Fachpflegekräfte sowie Physio- und Ergotherapeuten, der Sozialdienst und Psychotherapeuten fachübergreifend zusammen.

„Für die Therapie unserer stationären Pateinten stehen uns moderne bildgebende Verfahren wie Rheumascan und das Whole-Body-MRT zur Verfügung“, so der Rheumatologe. „Dadurch kann eine rheumatische Entzündung bereits im Frühstadium erkannt werden und eine Therapiekontrolle in unklaren Fällen erfolgen. Sehr viel Wert legen wir auch in den Austausch mit anderen Zentren, um mehr über die Erkrankungsbilder zu lernen und neue Therapiestrategien zu entwickeln.“ Darüber hinaus nimmt die Klinik regelmäßig an Qualitätsmanagementverfahren des „Verbandes rheumatologischer Akutkliniken“ mit erfolgreicher Zertifizierung seit 2013 teil.

Rheuma ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Hinter dem Begriff verbergen sich mehr als 100 unterschiedliche Erkrankungen. Besonders häufig treten schmerzhafte Gelenkentzündungen und Verschleißerscheinungen auf. In Deutschland leiden schätzungsweise rund 20 Mio. Menschen unter Rheuma. Die Autoimmunkrankheit äußert sich in chronischen Schmerzen, kann aber ganz unterschiedliche Körperbereiche betreffen. Rheuma entwickelt sich über Jahre unbemerkt und greift zumeist die Gelenke an. Das Nervensystem oder die Organe, vor allem Herz, Nieren, Lunge, Darm, Haut und Augen können ebenfalls geschädigt werden. Unabhängig vom Krankheitsbild gilt: Je eher Rheuma behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

Das Klinikum Südstadt Rostock als größtes kommunales Krankenhaus in MV ist mit 464 Planbetten und 49 tagesklinischen Plätzen ein wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Im vergangenen Jahr lag die Gesamtauslastung mit 29.358 Fällen bei 82,24 Prozent. In der größten Geburtsklinik in MV wurden im Vorjahr 2.883 Kinder geboren. Trotz Corona-Pandemie konnte erneut ein positives Ergebnis aus Krankenhausleistungen erwirtschaftet werden.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit Baden-Württemberg zur Justizministerkonferenz 2021 einen Beschlussvorschlag zur Optimierung der psychosozialen Prozessbegleitung eingebracht.

„Bundesweit zeigt sich, dass der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde, ein wichtiges Mittel im prozessualen Strafverfahren geworden ist. Doch hat auch die Praxis gezeigt, dass dieser Rechtsanspruch stetig der Zeit angepasst werden muss. Daher habe ich mich einem Beschlussvorschlag meines Amtskollegen aus Baden-Württemberg angeschlossen.

Im Juni wollen wir die Justizministerinnen und Justizminister der Länder dafür gewinnen, gemeinsam die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz von weiteren Optimierungen zu überzeugen. Zum einen sollte die dreistufige Fallpauschale um zehn Prozent auf insgesamt 1.210 Euro angehoben werden, um gestiegene Gebührenkosten zu decken. Auch sollten psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter künftig zusätzlich eine Pauschgebühr erhalten, wenn Umfang oder besondere Schwierigkeit der Sache über die eigentliche psychosoziale Prozessbegleitung in Strafsachen hinausgeht.

Und vor allem ist es bislang nicht gesetzlich vorgesehen, dass Prozessbegleiterinnen und -begleiter zum Termin der Gerichtsverhandlung eine Nachricht erhalten. Auch das sollte sich ändern“, sagt Ministerin Hoffmeister.

„Ich bin zuversichtlich, dass die JuMiKo diese drei wichtigen Punkte mittragen wird. Uns geht es darum, die derzeitige Überarbeitung der Regelung durch das Bundesministerium zu ergänzen. Hierfür brachten wir bereits erfolgreich ein, dass der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen ohne Antrag erfolgen soll. Geprüft wird ebenso, ob unter bestimmten Voraussetzungen bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet werden kann, um so die Antragstellung zu erleichtern“, so die Justizministerin.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.

Testpflicht an den Schulen in M-V

Schwerin – Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Gewerbegebiet erhält Markenzeichen G3

Grevesmühlen – Das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest ist das dritte „Grüne Gewerbegebiet“ im Nordosten Deutschlands. Energieminister Christian Pegel übergab heute die Zertifizierungsurkunde des Landesdialogs „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ an Bürgermeister Lars Prahler und Unternehmer der Stadt.

„Grevesmühlen ist hinsichtlich Nachhaltigkeit und Digitalisierung ein Vorbild“, lobte Energieminister Christian Pegel. „Die Stadt zeigt mit vielen Aktionen, dass Ressourcenschonung und Energieeffizienz möglich sind, ohne die Belange der Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren. Die Stadt lebt von der Balance zwischen Naturverbundenheit und wirtschaftlicher Attraktivität. Nachhaltige Verkehrskonzepte wie beispielsweise das Rufbussystem sorgen für kostengünstige und flexible Mobilität. Grevesmühlen ist darüber hinaus ein Vorreiter in Sachen Digitalisierung: Ich erinnere nur an das kostenlose Hochgeschwindigkeits-W-LAN im Innenstadtbereich, das für Einheimische und Touristen attraktiv ist.“

Das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier hat eine Potenzialanalyse für das Gewerbegebiet in Grevesmühlen erstellt. Danach decken die fünf Unternehmen des 47 Hektar großen Gewerbegebiets an der Bundesstraße 105 bereits jetzt rund 81 Prozent ihres Gesamtstromverbrauchs und ihren Wärmebedarf zur Gänze mit Energie aus erneuerbaren Quellen.

Aus der Kooperation ansässiger Unternehmen mit dem örtlichen Klärwerk wurden darüber hinaus drei Nah-Wärmenetze entwickelt. Seit 2014 ist die Kläranlage das erste Energie-Plus-Klärwerk in Deutschland. Das bedeutet, dass sie mehr Energie erzeugt als verbraucht. Weil aktuell nur 36 Prozent der produzierten Wärme im Gewerbegebiet selbst verwendet werden, kommen Überschüsse der öffentlichen Wärmeversorgung zugute. Davon profitieren künftig ein Pflegeheim der Diakonie, ein Haus für betreutes Wohnen der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie ein neu entstehendes Wohngebiet.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind Vorreiter bei der Erzeugung regenerativer Energien, decken bereits seit 2013 rein rechnerisch unseren Strombedarf aus grünen Quellen. Damit bringen wir Energie- und Wärmewende voran und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Landesdialog ,Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern‘ knüpfen wir daran an und dehnen unser Engagement aus: Unternehmen, Gewerbe- und Industriegebiete, die mit Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz, sparsamer Flächenverbrauch und alternative Mobilität punkten, erhalten als Qualitätsmerkmal unser Label“, warb Energieminister Christian Pegel während der Übergabe und ergänzte: „Kürzlich hat eine Stadt in Bayern Interesse an unserem Label angemeldet. Ich freue mich sehr darüber, dass unser grünes Beispiel Schule macht.“

Der Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Angebot für Unternehmen, Vermarkter von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Kommunen, sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Mit dem Label „G³ – Grünes Gewerbegebiet in M-V“ erhalten sie und die Kommunen, in denen sie beheimatet sind, ein starkes Marketinginstrument für die Bewerbung ihres Standorts bei Kunden ebenso wie bei Fachkräften und Unternehmen, die einen Standort suchen.

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbonfreie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“ Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich