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Autor: Rügenbote

Karenzzeitregelung in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. März 2021 den Entwurf für eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht.

Der Entwurf sieht die Einführung einer Karenzzeitregelung vor. Ministerinnen und Minister und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen demnach künftig gegenüber der Landesregierung anzeigen, wenn sie im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen.

Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung ist laut Gesetzentwurf insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das frühere Regierungsmitglied während seiner Amtszeit tätig war oder wenn das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann.

Dabei wird die Landesregierung bei ihrer Entscheidung von einem dreiköpfigen Gremium beraten. Dessen Mitglieder sollen bereits wichtige staatliche oder gesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. Das Gremium soll auf Vorschlag der Landesregierung zu Beginn der jeweils neuen Wahlperiode von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten berufen werden.

„Regierungsämter werden auf Zeit vergeben. Die meisten Mitglieder einer Landesregierung scheiden vor dem Erreichen des Rentenalters aus ihrem Amt aus. Es ist deshalb völlig normal, wenn frühere Ministerinnen und Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt in ihren alten Beruf zurückkehren oder eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen. Das muss möglich sein“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue.

„Allerdings darf es nicht passieren, dass aus einem früheren Regierungsamt ein unangemessener Vorteil beim beruflichen Neustart entsteht. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, eine einjährige Karenzzeitregelung in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Wir hoffen sehr, dass eine solche Regelung zur Versachlichung bei öffentlichen Debatten bei der Neuaufnahme einer beruflichen Tätigkeit beiträgt. Es gibt dann klare Regeln für alle Seiten“, so der Staatssekretär.

Die Landesregierung wird ihren Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung in den Landtag einbringen.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Landesregierung will Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora aufbauen

Insel Rügen – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage von Prora kaufen, um dort nach einer Sanierung ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum zu errichten. In diesem Dokumentationszentrum sollen sich Schülerinnen und Schüler und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Geschichte Proras sowohl in der NS-Zeit wie auch in der DDR informieren können.

Das Kabinett stimmte dem Kauf in seiner heutigen Sitzung zu. Die Entscheidung zum Kauf und zur Bereitschaft der Sanierung bedarf der Zustimmung des Landtages. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Kabinetts ebenfalls beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung wollen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Prora soll auf diese Weise zum außerschulischen Lernort werden, an dem sich junge Menschen mit der Geschichte von Diktatur und Demokratie auseinandersetzen können. Gleichzeitig soll sich die Ausstellung an Urlaubsgäste und Einheimische richten.

„Proras Lage direkt an der Ostsee macht den Ort besonders. Seine Geschichte ist zugleich ein schwieriges Erbe. Es ist wichtig, dass wir uns mit dieser Geschichte auseinandersetzen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Ich wünsche mir, dass sich vor allem junge Menschen vor Ort über die Geschichte informieren und daraus lernen können. Denn es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass es in Deutschland nie wieder zu Diktaturen kommen kann“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die beiden Vereine Prora-Zentrum und Dokumentationszentrum leisten seit vielen Jahren engagierte Erinnerungsarbeit. Das ist wichtig, denn die Geschichte Proras ist vielschichtig und entzieht sich als Gedenkstätte einfachen Erklärungen. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung soll die wichtige Bildungsarbeit in Zukunft bessere Rahmenbedingungen erhalten. Im Block V entsteht ein historisch-politischer Lernort, der die komplexe Geschichte dieses monumentalen Gebäudekomplexes erzählt und einladen soll, sich mit den schwierigen Facetten der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen. Mit dem Kauf von Block V und seiner Sanierung stellt die Landesregierung sicher, dass in Prora zukünftig nicht nur Urlaub gemacht wird, sondern auch ein Lern- und Erinnerungsort entsteht, der der historisch schwierigen Bedeutung des Gebäudekomplexes Rechnung trägt. Diese Entscheidung erfährt nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern große Aufmerksamkeit, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Um Diktaturen zu verstehen, muss man neben den Orten des Verbrechens auch die Orte des Verführens kennen. Die Bedeutung von Prora geht somit weit über die Landesgrenzen hinaus. Daher ist es richtig, dass Bund und Land sich die Kosten von 13,7 Millionen Euro für die Herrichtung teilen“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

„Damit bringt die Landesregierung nach dem Ikareum in Anklam und der Darßbahn wie versprochen ein weiteres Großprojekt für Vorpommern auf den Weg. In Prora haben zwei Vereine in den letzten Jahrzehnten sehr engagiert über die Geschichte dieses ganz besonderen Ortes aufgeklärt und sich auf den Weg gemacht, all das unter einem Dach gemeinsam weiterzuentwickeln. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Das Bildungs- und Dokumentationszentrum eröffnet allen, die sich für Prora engagieren, noch einmal ganz neue Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Geschichte. Trotz umfangreicher Sanierungen und touristischer Attraktivierungen darf dieses historische Erbe nie vergessen werden“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Unter anderem wurden in Prora von 1940 bis 1942 Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.

Förderbescheid für sozialen Wohnungsbau

Rostock – Für den Neubau eines Wohngebäudes im Rostocker Ortsteil Lichtenhagen übergibt am 17. März 2021 Bauminister Christian Pegel dem Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft „Wiro“, Ralf Zimlich, einen Zuwendungsbescheid über rund zwei Millionen Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Die Wiro plant, ein neues Wohnquartier mit acht Mehrfamilienhäusern (Blöcke A bis H) mit insgesamt 318 Wohnungen in Lichtenhagen zu errichten. Der Block A an der Plöner Straße 6 bis 7 mit 42 belegungsgebundenen Wohnungen und zwei Personenaufzügen wird durch das Bauministerium im zweiten Förderweg gefördert. Dadurch soll der Zuzug von Haushalten mit mittlerem Einkommen und eine entsprechende stärkere soziale Durchmischung im Stadtteil Lichtenhagen befördert werden.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 1.002 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 49,5 Millionen Euro unterstützt.

Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt

Schwerin – Das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca.

„Wir werden aufgrund der Empfehlungen des Bundes die Impfungen mit AstraZeneca mit sofortiger Wirkung auch in Mecklenburg-Vorpommern aussetzen. Das ist eine vorsorgliche Maßnahme. Klar ist auch, der Gesundheitsschutz geht vor. Sicherheit geht vor Schnelligkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Nach neuen Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. In Mecklenburg-Vorpommern wurden diese Nebenwirkungen bislang nicht gemeldet.

„Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Die heutige Entscheidung des Bundes betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen. Es werden ab sofort keine Termine mehr vergeben oder Impfungen durchgeführt. Wir haben die Informationen an die Landkreise und kreisfreien Städte bereits weitergegeben. Die Impfungen mit BioNTech/Pfizer und Moderna werden fortgesetzt“, so Gesundheitsminister Harry Glawe weiter.

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, zum Beispiel mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang (Stand 15.03.2021) 67.200 Impfdosen des Impfstoffes AstraZeneca eingetroffen. Von diesen 67.200 Impfdosen wurden bislang 19.238 Erstimpfungen durchgeführt und zehn Zweitimpfungen (Stand 15. März). „Insgesamt ist die Situation bedauerlich, weil die Impfkampagne somit ins Stocken kommt. AstraZeneca wird für eine große Gruppe eingesetzt. Umso wichtiger ist es, dass neben den bisherigen Impfstoffen auch weitere Impfstoffe auf den Markt kommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe. Insgesamt gab es in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 15.03.) 174.037 Impfungen, davon 116.554 Erstimpfungen.

Betroffen sind hiervon vor allem Personen, die nach der Bundesimpfverordnung in die Priorität 2 gehören. Hierzu zählen Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen beschäftigt sind. Des Weiteren gehören in diese Gruppe Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankungen; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind. Ebenso gehören über 70-Jährige hierzu.

Drese: Alltagsrassismus hat viele Gesichter

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben heute die Internationalen Wochen gegen Rassismus begonnen. Bis zum 28.3. sind mehr als 20 Veranstaltungen geplant, wie zum Beispiel Workshops, Kurzfilme, Podcasts, eine Lesung und ein Schweigemarsch. Zum Auftakt haben die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan und die Landeszentrale für politische Bildung eine Online Fachtagung veranstaltet, unter dem Motto „Gemeinsam gegen Rassismus in MV – Ansätze, Praktiken, Strategien“.

Die Auftaktveranstaltung soll sensibilisieren, Diskussionen anregen und Empfehlungen geben. „Wir wollen die Internationalen Wochen gegen Rassismus nutzen, um auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv auf Fremdenfeindlichkeit und Alltagsrassismus aufmerksam zu machen“, sagte Alabali-Radovan.

„Es gibt zahlreiche Institutionen und Vereine in Mecklenburg-Vorpommern, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung engagieren. Hier spielen vor allem auch die Migrantenorganisationen eine große Rolle.“

In ihrem Grußwort zur heutigen digitalen Auftaktveranstaltung sprach sich Sozialministerin Stefanie Drese für ein weltoffenes und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern aus. Dies beinhalte zum Beispiel auch eine interkulturelle Öffnung im Öffentlichen Dienst.

Gleichzeitig betonte Drese die Notwendigkeit, für die Werte auch einzutreten und Zivilcourage zu zeigen: „Die Ablehnung von Menschen mit Migrationsgeschichte, von Menschen mit anderer Hautfarbe, findet sich leider noch oft in der Mitte der Gesellschaft. Alltagsrassismus hat viele Gesichter, wie zum Beispiel das Ausgrenzen von Menschen mit anderer Hautfarbe im Alltag oder die Unfreundlichkeit im Supermarkt“, betonte die Ministerin.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus finden seit 1994 bundesweit jährlich im März statt. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung wird sich nicht nur in der diesjährigen Themenwoche mit rassistischer Diskriminierung befassen, sondern auch in Zukunft immer wieder öffentlich Stellung beziehen.

Appell an Katzenbesitzer

Schwerin – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unterstützt die alljährliche Frühjahrsaktion des Tierschutzbundes MV zur Kastration freilebender Katzen. „Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Tier. Lassen Sie ihre Katzen und Kater kastrieren, damit sie nicht zur Vermehrung des Leidens freilebender Katzen in ihrer Umgebung beitragen“, appelliert er an die Besitzer von Freigängerkatzen.

Das Projekt des Landesverbandes des Tierschutzbundes zur Kastration freilebender Katzen läuft seit 2016. Das Land unterstützt dabei mit jährlich 35.000 Euro. „Angenommen jede kastrierte Katze hätte zweimal pro Jahr je fünf Welpen geworfen, so haben die durchgeführten Kastrationen im Laufe der sechs Jahre weit über 20.000 Geburten verhindert“, rechnet der Minister den Nutzen vor.

Gleichzeitig bedauert der Minister, dass er keine rechtliche Handhabe für den Erlass einer landesweiten Kastrationspflicht habe. „Es gibt zwar einige Ansammlungen von freilebenden Katzen in Gartenanlagen, auf Campingplätzen, um landwirtschaftliche Betriebsstellen und in einigen Wohngebieten. Aber wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein flächendeckendes Problem mit freilebenden Katzen, was Voraussetzung für eine landesweite gesetzliche Regelung ist “ sagt Backhaus.

Der Minister wies jedoch auf die Möglichkeit hin, dass Kommunen per Katzenschutzverordnungen zur Kastration verpflichten können, sofern Gebiete mit Ansammlungen von Katzen in tierschutzwidrigen Lebensbedingungen existieren, deren Populationskontrolle oder Auflösung bisher nicht durch andere Maßnahmen gelungen ist. Diese Möglichkeit werde auch in der neuen Landesverordnung über die Zuständigkeiten im Tierschutz bestehen bleiben, verspricht der Minister.

Ansprechpartner für Katzenkastrationen sind die Ortsvereine des Tierschutzbundes oder das zuständige Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Die Streunerkatzen führen täglich einen harten Kampf ums Überleben. Hungernd und geschwächt, verletzt in Revierkämpfen, vielfach von Parasiten befallen, an Katzenschnupfen leidend vegetieren sie mehr oder weniger vor sich hin. Irgendwann verenden sie qualvoll. Dieses Leiden wird durch eine unkontrollierte Vermehrung potenziert. Das Einfangen-Kastrieren-Freilassen hat sich als die einzig sinnvolle, tierschutzgerechte Methode bewährt, einer unkontrollierten Vermehrung vorzubeugen.

Aber es reicht nicht, nur die Streuner zu kastrieren. Auch Freigängerkatzen zeugen Nachwuchs mit den freilebenden Tieren.

Per Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandes-verordnung besteht in MV seit 2014 die Möglichkeit, dass die Kommunen nach §13b Tierschutzgesetz Katzenschutzverordnungen erlassen können, die zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden Katzen verpflichten.

In MV nutzen das derzeit nur die Hansestadt Rostock und alle Gemeinden des Amtsgebiets Schwaan des Landkreises Rostock.

Das Kastrieren und Chippen einer Katze kostet etwa 120 Euro, das eines Katers etwa die Hälfte. Im Rahmen der Landesförderung von Kastrationsprojekten bei freilebenden Katzen werden pro Katze 50 Euro und pro Kater 25 Euro gefördert.

Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern

Karlsburg – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Montag Urkunden an das Klinikum Karlsburg und die Universitätsmedizin Greifwald übergeben. Die Krankenhäuser wurden als „Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern“ offiziell in den Krankenhausplan aufgenommen.

„Beide Kliniken bieten zusammen das gesamte Spektrum der invasiven und nichtinvasiven Kardiologie an. Seit Jahren bestehen enge Kooperationen auf dem Gebiet der Kardiologie, der Kardiochirurgie sowie der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Das ist eine wichtige Zusammenarbeit. Die Patienten profitieren von krankenhausübergreifendem Expertenwissen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Universitätsmedizin Greifswald versorgt ihr Einzugsgebiet mit diagnostischen, interventionellen und therapeutischen kardiologischen sowie intensivmedizinischen Leistungen. Die Behandlung kommt insbesondere Patienten mit akutem Myokardinfarkt, akuter und dekompensierter Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen zugute. Das Leistungsspektrum des Klinikums Karlsburg umfasst hochspezialisierte kardiologische und herzchirurgische Techniken und intensivmedizinische Behandlungsangebote. Am Standort Karlsburg und am Standort Greifswald stehen jeweils multiprofessionelle Teams 24 Stunden am Tag zur Versorgung von kardiologischen Notfällen und Komplikationen bereit, in Karlsburg zusätzlich ergänzt um ein kardiochirurgisches Team.

„Die Krankenhäuser in Karlsburg und Greifswald stellen eine flächendeckende und qualitätsgerechte Versorgung von Patienten mit Herzerkrankungen sicher. Im Verbund mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns ist ein starkes Kompetenzteam entstanden. Im sogenannten Herzteam entscheiden Kardiologen und Kardiochirurgen gemeinsam geeignete Diagnose- und Therapieverfahren. Davon profitieren die Patienten“, sagte Glawe.

Das Klinikum Karlsburg hat sich als Herz- und Diabeteszentrum einen Namen gemacht. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Versorgung herzkranker Diabetiker, die während eines Aufenthaltes interdisziplinär von Kardiologen und Diabetologen parallel behandelt werden. Die Behandlung der Zuckerkrankheit bei Kindern und Jugendlichen hat in Karlsburg eine lange Tradition und bildet auch weiterhin einen Schwerpunkt im Klinikum Karlsburg. Krankenhausträger ist die Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co KG, Hamburg. Das Klinikum Karlsburg ist mit 236 Planbetten in den Fachabteilungen Herzchirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.

Die Universitätsmedizin Greifwald ist im Krankenhausplan des Landes mit 906 Planbetten und 74 tagesklinischen Plätzen ausgewiesen. 16 somatische Fachabteilungen und eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie bestimmen das Leistungsspektrum der Universitätsmedizin Greifswald. Die stationäre Versorgung wird ergänzt durch Polikliniken, Institute und weitere zentrale Einrichtungen. Merkmal der Universitätsmedizin ist die Kombination von Krankenversorgung, universitärer Forschung sowie die Ausbildung von Medizinstudenten und Assistenzärzten.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.137 Betten und 1.484 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Weitere Testhelfer/innen willkommen

Schwerin – Die Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Corona-Pandemie weiterhin vor personellen Herausforderungen. Sie benötigen nach wie vor Unterstützung bei der Durchführung von Schnelltests.

„Freiwillige sind in den stationären Pflegeeinrichtungen herzlich willkommen. Wer dabei helfen will, muss nicht zwingend Erfahrung im medizinischen oder pflegerischen Bereich haben oder eine soziale Ausbildung vorweisen. Es können sich auch geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 117 Interessenten. Das Auswahlverfahren liegt bei den Alten- und Pflegeheimen. Vor dem Einsatz gibt es eine Einweisung, wie die Antigentests vor Ort durchgeführt werden müssen.

Die Suche nach Helferinnen und Helfern läuft bundesweit über die Service-Center der Bundesagentur für Arbeit. Interessenten können sich über die gebührenfreie Hotline (0800 45 55 532, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) melden und auf der Internetseite der Arbeitsagentur informieren.

„Auf dieser Seite kann die regionale Bedarfssituation in Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden“, so Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. Dort seien die Landkreise und Städte aufgelistet, in denen sich Pflegeeinrichtungen über personelle Unterstützung bei Corona-Schnelltests freuen.

Haupt-Koopmann: „Wir informieren den jeweiligen Landkreis oder die Stadt umgehend über Ihr Interesse. Die Weitergabe dieser Information geschieht aber ausschließlich – und das möchte ich betonen – in einem sicheren Verfahren, das den Vorgaben des Datenschutzes entspricht.“

Sowohl das Sozialministerium als auch die Bundesagentur für Arbeit erhoffen sich von der Arbeit der Freiwilligen einen weiteren Effekt. „Ich wünsche mir, dass aus Testhelferinnen und Testhelfern potentielle Fachkräfte werden. Der Personalbedarf im Bereich der Pflege ist bekanntlich hoch. Umso schöner wäre es, wenn sich möglichst viele von ihnen eine berufliche Zukunft in der Pflege vorstellen können“, sagte Sozialministerin Drese.

Informationen für Testhelfer/innen:

Die Bedarfsliste finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe-bedarfsliste , Zahlreiche weitere Informationen auf der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe