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Autor: Rügenbote

Schulbauprogramm im MV-Schutzfonds

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurde eine Aufstockung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ und damit einhergehend die Schaffung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das Land M-V über das Ministerium für Inneres und Europa Mittel für Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Innenminister Torsten Renz: „Die Schulen in M-V haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie standortbezogene Hygienekonzepte erstellt, die oftmals dringend bauliche Maßnahmen erfordern. Die öffentlichen und privaten Schulträger sollen mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds zeitnah in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu sichern.“

Der vom Innenministerium veröffentlichte Projektaufruf sieht sowohl die Förderung kleiner Baumaßnahmen (bis 500.000 EUR) als auch größerer Baumaßnahmen (bis 5 Mio. EUR) vor. Die kleineren Bauvorhaben, wie z. B. die Erneuerung von Fenstern, der Einbau von Belüftungsanlagen, die Erweiterung von Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung, sollen unverzüglich umgesetzt werden bzw. spätestens in den Sommerferien. Die größeren Bauvorhaben sollen als Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben einen präventiven Ansatz verfolgen und insbesondere die Raumkapazitäten erweitern.

Die Auswahlentscheidung zu den zu fördernden Bauvorhaben wird das Innenministerium in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sowie der interministeriellen Schulbaukoordinierungsgruppe treffen.

Innenminister Torsten Renz verweist erneut darauf, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in unserem Land ist und versichert, dass sein Ministerium alles tun wird, damit die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich die Schulträger zur Umsetzung der präventiven Baumaßnahmen im Rahmen der Hygienekonzepte erreichen werden.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Schwerin – Für das Frühjahr planen Landesregierung und Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) Maßnahmen zur groß­flächigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS). „Das Monitoring in 2020 ergab eine so starke Populations­zunahme, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier jetzt zwingend Bekämpfungsmaß­nah­men vorzu­bereiten und einzuplanen sind“, begründet Forstminister Dr. Till Backhaus die Notwendigkeit.

Zum Erfassen der Populationsentwicklung führen Mit­arbeiten­de des LUP und der Landesämter LALLF und LAGUS jährlich Nesterzählungen an jeweils 70 bis 80 Stand­orten im Südwesten des Landes durch. Nach der letzt­maligen großflächigen Bekämpfung im Jahre 2015 erholte sich die Population zusehends. Im letzten Jahr wurde an besonders betroffenen Straßenabschnitten eine mecha­nische Bekämpfung veranlasst. Das brachte aber nicht die erhofften Erfolge.

Nach Einschätzung der Gesundheitsexperten sind deshalb für diese Saison wieder großflächige Bekämpfungs­maßnahmen erforderlich. Wie 2012 und 2015 ist außerhalb von Ortschaften die Bekämpfung der Nester mit einem biologi­schen Insektizid aus der Luft und vom Boden aus vorgesehen.

Die Maßnahmen richten sich gegen die Raupen, deren Brennhaare die Gesundheitsgefährdung darstellen. Zeitlich ist deshalb der Einsatz nur in einem engen Fenster zwischen Mitte April und Mai möglich, das sich witterungsbedingt jedoch um einige Wochen ver­schieben kann. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von wenigen Tagen stattfinden. Die Koordination der Bekämpfung obliegt dem LAGUS. Die fachliche Aufsicht liegt beim Pflanzenschutzdienst des LALLF.

Betroffen von den chemischen Bekämpfungen sind etwa 350 Bäume an 80 km Landes- und Bundesstraßen sowie 35 km Kreisstraßen. An weiteren 175 Bäumen könnten die Nester mechanisch entfernt werden. Die Kosten werden voraussichtlich insgesamt rund 170.000 Euro betragen, wovon das Land rund zwei Drittel übernimmt.

Der EPS ist eine wärmeliebende Schmetterlingsart, die an Eichen lebt und durch Massenvermehrungen auffällt. Die Raupen des Falters bilden vom dritten bis sechsten Larvenstadium mikroskopisch kleine Brennhaare aus. Mit jeder Larval-Häutung werden neue Brennhaare gebildet, so dass sich deren Zahl für jede Raupe auf über eine Million addiert.

Die Brennhaare enthalten mehrere allergen-toxisch wirksame Substanzen und sind Auslöser verschiedener gesundheitlicher Beschwerden:

  • stark juckende Hautreizungen (Raupenhaardermatitis), häufig begleitet durch Sekundärentzündungen,
  • Reizungen der Augen/Konjunktivitis,
  • Beschwerden des oberen Nasen-Rachenraums und Asthma-ähnliche Symptome/Luftnot.
  • Bei besonders sensibilisierten Personen treten systemische Schockzustände auf. Diese Fälle sind selten, aber ggf. lebensbedrohlich.

Erhebungen des LAGUS in zwei betroffenen Gemeinden ergaben, dass in Befallsarealen 55 Prozent der Bevölkerung von EPS-Brennhaaren betroffen sind.

Die Jahrhundertsommer der letzten Jahre begünstigten die Entwicklung derart, dass sich in Teilbereichen des Landkreises Ludwiglust-Parchim (LUP) Starkbefälle mit über zehn Nestern pro Baum entwickelten. Bislang begrenzen sich diese Bereiche auf Allee-Eichen außer­halb von Ortschaften. Da das vorherrschende urbane Grün in LUP primär aus Eichen besteht, wird es ohne Bekämpfungs­maßnahmen in diesem Jahr zu einer erheblichen Ausbreitung in bewohnte Areale kommen und infolgedessen zu einer stark erhöhten Exposition und einer massiven gesundheitlichen Belastung der örtlichen Bevölkerung.

Heute ist Internationaler Frauentag

Drese zum Frauentag: Sozialberufe aufwerten – unbezahlte Sorgearbeit stärker anerkennen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese würdigt zum Internationalen Frauentag die Leistungen der Frauen im Bereich der unbezahlten und bezahlten Sorgearbeit. „Gerade die Corona-Pandemie hat die Unentbehrlichkeit und Systemrelevanz dieser Tätigkeiten wie in einem Brennglas gezeigt. Gleichzeitig offenbart die Coronakrise die oftmals noch ungleiche Belastung von Frauen und Männern“, sagt Drese zum 8. März.

Ministerin Drese fordert, sowohl die unbezahlte als auch die bezahlte Sorgearbeit gesellschaftlich stärker anzuerkennen und wertzuschätzen sowie partnerschaftlicher aufzuteilen. Die Bundesregierung habe verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) angeschoben, wie z. B. die reformierte Pflegeausbildung, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und das Gute-Kita-Gesetz. „Damit wurde der richtige Weg eingeschlagen, wenngleich noch viel zu tun bleibt“, so Drese.

Drese: „Im Land nehmen wir über das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz Einfluss. Land, Landkreise, kreisfreie Städte und Träger der sozialen Arbeit wirken danach im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene Beschäftigungsbedingungen in der sozialen Arbeit hin.“

Zudem hat Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage von Drese zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz im letzten Jahre zwei Anträge zu diesem Themenkomplex eingebracht. Mit welchen Herausforderungen dies jedoch verbunden ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen. In einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die Pflege einigten sich erstmals Gewerkschaften und Pflege-Arbeitgeber auf gemeinsame, bundesweit geltende Regelungen. „Ein großer Erfolg, der durch das Veto von zwei großen Trägern in der letzten Woche zunichtegemacht wurde. Das ist ein völlig falsches Signal an die vor allem weiblichen Pflegekräfte“, betont Drese.

Die Ministerin hebt hervor, dass Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland der Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) 2021 das Thema partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit als Schwerpunktthema gesetzt hat. „Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel der Fachpolitiken auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren einen gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben“, verdeutlicht Drese.

Radweg Altheide – Klockenhagen

Altheide – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für den Radweg von Altheide bis Klockenhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen) teilnehmen.

Der geplante Radwegabschnitt „Altheider Weg“ wird drei bis dreieinhalb Meter breit und hat eine Länge von 2,24 Kilometern. Es handelt sich dabei um den Ausbau eines vorhandenen unbefestigten Wegs, der auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar sein muss. Er verläuft von der Ortsmitte Altheide bis zum Denkmalhof in Klockenhagen und soll in Asphaltbauweise errichtet werden. Der neue Radweg soll pünktlich zur Saison Mitte Mai 2021 fertiggestellt sein. Er ist eine attraktive Alternative zu einem sonst erforderlichen straßenbegleitenden Radweg entlang der Landesstraße 21 zwischen Altheide und Klockenhagen, der dadurch entbehrlich wird.

Die Kosten in Höhe von 580.500 Euro werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Sobald auch der Radweg zwischen Gelbensande und Altheide an der B 105 fertiggestellt ist, können Radfahrerinnen und Radfahrer von Rostock kommend lückenlos auf die Halbinsel Fischland/Darß/Zingst radeln.

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Vorschläge für Fahrplan 2022 gefragt

Schwerin – Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen für den Zugfahrplan 2022 äußern. Im Auftrag des Infrastrukturministeriums beteiligt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Fahrgäste zum fünften Mal an der Vorbereitung eines Jahresfahrplans.

Die Entwürfe für die Zugfahrpläne sind ab sofort im Internet unter www.fahrplan2022mv.de einzusehen. Dort können Anmerkungen und Vorschläge zu den Fahrzeiten, zu zusätzlichen Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen für den Regionalbahnverkehr eingebracht werden. Bis zum 21. März 2021 können diese außerdem digital oder per Post übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Beteiligung wird unter anderem auch auf den Fahrgastmonitoren in den Zügen und in den regionalen Tageszeitungen des Landes hingewiesen.

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Fahrgäste diese Möglichkeit nutzen, sich an der Fahrplangestaltung zu beteiligen“, äußerte Verkehrsminister Christian Pegel seine Erwartungen und sagte weiter: „Die Fahrgastbeteiligung ist ein wichtiger Schritt, um auf die Wünsche der Reisenden eingehen zu können. Kundenfreundlichkeit ist außerdem gleich Klimafreundlichkeit und liegt mir deshalb besonders am Herzen.“

Hintergrund

Die VMV erwartet in diesem Jahr viele Wortmeldungen von Reisenden, da zurzeit auf verschiedenen Strecken umfangreiche Baumaßnahmen im Gange sind, die Veränderungen des Fahrplans hervorrufen. Dies sind:

  • der eingleisige Betrieb zwischen Rostock-Hauptbahnhof und Rostock-Bramow mit Auswirkungen auf das Angebot der Rostocker S-Bahn
  • der eingleisige Betrieb zwischen Greifswald und Miltzow mit Beeinträchtigungen beim RE10 sowie beim RE3 zwischen Januar 2022 und dem Fahrplanwechsel im Dezember kommenden Jahres,
  • der eingleisige Betrieb zwischen Schwerin-Hauptbahnhof und Schwerin-Görries mit Beeinträchtigungen für die RB13 zwischen Anfang April und Anfang November sowie
  • die Vollsperrungen zwischen Altentreptow und Stralsund mit Behinderungen für den RE5 vom Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bis Ende Juni 2022.

Nach Abschluss der Fahrgastbeteiligung wird es voraussichtlich im Herbst eine Stellungnahme zu den Hinweisen geben. „Wir werden die Anregungen wieder gründlich prüfen und in der Fahrplangestaltung für 2022 und die Folgejahre berücksichtigen, soweit es nach Abwägung der Vor- und Nachteile zweckmäßig erscheint“, kündigt Christian Pegel an. Unabhängig von dieser Fahrgastbeteiligung werden auch in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände an der Fahrplangestaltung beteiligt.