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Autor: Rügenbote

Schutz des Rotmilans

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Schutz des Rotmilans im Windfeld Krackow-Battinsthal unterzeichnet

Schwerin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und die juwi AG aus Wörrstadt haben sich auf zusätzliche Schutzmaßnahmen für ein nach Genehmigungserteilung eingewandertes Revierpaar des Rotmilans geeinigt.

Die jetzige Einigung geht auf die Initiative des Agrar- und Umweltministers Dr. Till Backhaus zurück. Der zeigt sich mit der Lösung zufrieden: „Mir ist es wichtig, dass wir einen guten Ausgleich finden, wenn es um die Belange des Naturschutzes auf der einen und die Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite geht – gerade auch, wenn es um Windkraft geht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, wir brauchen aber auch ein Umfeld, in dem sich geschützte Arten halten und entwickeln können. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der anderen ein Beispiel geben könnte, so Minister Backhaus.

Vorgesehen sind zeitlich und räumlich genau festgelegte Abschaltungen der vier Anlagen, die den Schutz der Tiere für die Zeit des Bestehens des Brutplatzes gewährleisten.

Abgeschaltet wird im Wesentlichen während der Tagesstunden zur Brutzeit sowie in Aufzuchtzeiten von Jungtieren. Vereinbart sind auch Untersuchungen zur fachkundigen Überwachung des Brutgeschehens im Umfeld der Anlagen, um Veränderungen zu dokumentieren und das artenschutzrechtliche Risiko des Anlagenbetriebes zu minimieren.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme der Anlagen festgelegt. Sie bewirken deutliche Nutzungseinschränkungen für den Anlagenbetreiber und stellen gleichzeitig das mildeste rechtliche Mittel dar, den artenschutzrechtlichen Konflikt zu lösen.

Unterstützungsprogramm für SchülerInnen

Martin: Mit zusätzlicher individueller Förderung die Lernlücken ausgleichen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten in Zeiten der Pandemie Unterstützung für zusätzliche individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler. Die corona-bedingten Einschränkungen an den Schulen in den vergangenen Monaten haben trotz der erheblichen Anstrengungen aller zu Lernlücken geführt. Bildungsministerin Bettina Martin bringt deshalb ein Unterstützungsprogramm auf den Weg, das auf drei Säulen basiert:

  1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen,
  2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen,
  3. außerschulisches Lern- und Förderprogrammen.

„Es ist wichtig, dass wir mit dem Stufenplan für die schrittweise Öffnung der Schulen eine Perspektive für die Rückkehr in den Präsenzunterricht geschaffen haben. Je mehr Präsenzunterricht die persönliche Begegnung mit den Lehrkräften wieder möglich macht, desto besser für den Lernerfolg der Kinder. Auch die geschaffenen Ausgleichsmechanismen für das laufende und perspektivisch für das nächste Schuljahr sind notwendig. Daneben schaffen wir nun zusätzlich ein Programm, das die Schulen dabei unterstützt, die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern“, so Martin.

„Die vergangenen Monate waren für die Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und für die Eltern eine große Herausforderung. Große Sorge macht mir vor allem, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für das Lernen in Distanz haben. Gerade schwächere Schüler und diejenigen, die von zuhause wenig Unterstützung erfahren können, dürfen nicht aus dem Blick geraten. Unser Ziel ist es deshalb, dass die Lernrückstände, die in diesen schwierigen Wochen entstehen, bestmöglich ausgeglichen werden. Den Schülerinnen und Schülern sollen keine langfristigen Nachteile für ihre Bildungslaufbahn entstehen,“ sagte Martin.

Die drei Säulen der zusätzlichen Lernförderung:

1. Einsatz von Lehramtsstudierenden an den Schulen

Mit dem freiwilligen Einsatz von Lehramtsstudenten sollen die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen entlastet werden.

Interessierte Lehramtsstudierende können im Rahmen der Regelungen für Vertretungskräfte befristet und für einige Stunden wöchentlich als Unterstützung im Rahmen des Schulbetriebs direkt an der Schule tätig werden. Dabei sollen sich die unterstützenden Tätigkeiten ganz an dem Bedarf der Schule vor Ort orientieren – z.B. Unterstützung beim Distanzunterricht, Einsatz bei Gruppenteilungen, Einbindung in den laufenden Unterricht oder Erteilung zusätzlicher individueller Förderung und Nachhilfe.

Bei Interesse und Einsatzermöglichung können sich die Lehramtsstudierenden mit einer formlosen schriftlichen Bewerbung an die gewünschte Einsatzschule wenden. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt dieser in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit den Studierenden selbst.

Die Lehramtsstudierenden in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits in der vergangenen Woche ein Schreiben von Bildungsministerin Martin erhalten, in dem sie auf diese Möglichkeit des Einsatzes aufmerksam gemacht werden. Ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ist an die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen im Land gegangen. Darin regt die Ministerin an, den Studierenden die Zeit des Einsatzes in einer Schule möglichst als praktische Studienzeit anzuerkennen. Auch die Schulleitungen des Landes sind bereits informiert.

„Es gibt viele Bereiche, in denen Lehramtsstudierende an den Schulen tätig werden können“, sagte Martin. „Ziel ist es, dass sie mit ihrem Einsatz die Lehrkräfte vor Ort unterstützen und dabei helfen, dass Schülerinnen und Schüler, die unter Umständen Stoff aufholen müssen, zusätzlich individuell gefördert werden können. Aber auch die Studierenden können von einer solchen Tätigkeit profitieren. Sie sammeln praktische Erfahrungen vor Ort und kommen so auch in Kontakt mit einer Schule, an der sie nach ihrem Studium vielleicht ihre Berufstätigkeit aufnehmen wollen. Viele Studierende haben derzeit aufgrund der corona-bedingten Schließungen keinen Nebenjob. Mit diesem Programm können sie sich etwas hinzuverdienen. Es handelt sich also um eine klassische Win-Win-Situation.“

2. Finanzierung externer Unterstützungsleistungen an allen Schulen

Die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land bekommen zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz externer Hilfe und Dienstleistungen. Jeder Schule steht bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ein zusätzlicher Betrag von 2.500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können nach dem jeweiligen Bedarf der Schule eingesetzt werden. Das können sowohl zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler als auch andere Dienstleistungen sein, wie Betreuung und Aufsicht bei Gruppenteilungen bis hin zur Unterstützung im Hausservice, wie z.B. die Sicherstellung der Hygienemaßahmen im Schulalltag.

„Die Schulen vor Ort wissen am besten, wo und wie diese Mittel eingesetzt werden können“, so Martin. „Das kann zum Beispiel die Seniorin aus der Nachbarschaft sein, die beim Lesenlernen hilft, oder der Sozialarbeiter aus dem derzeit geschlossenen Jugendclub nebenan. Natürlich werden die Schulen dabei auch ihre bereits bestehenden Netzwerke nutzen.“

3. Außerschulisches Lern- und Förderprogrammen

Das bereits in den Sommerferien 2020 erfolgreiche außerschulische Lern- und Förderprogramm für Schülerinnen und Schüler wird neu aufgelegt und so ausgebaut, dass es auch während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht wahrgenommen werden kann. Dafür wird das Land erneut mit privaten Bildungsanbietern zusammenarbeiten. Sobald die privaten Bildungsanbieter ihre Lernangebote wieder durchführen können, kann jede Schülerin und jeder Schüler einer allgemein bildenden Schule oder eines Fachgymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern dann bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Dieses Programm läuft sowohl zusätzlich zum Unterricht während der Schulzeit als auch während der Ferien. Das Angebot kann unabhängig von einem bereits bestehenden privat finanzierten außerschulischen Lern- und Förderangebot oder einer bereits laufenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) in Anspruch genommen werden.

Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates

Drese will mehr Gleichberechtigung in Betrieben und Familien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wird die Stärkung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu einem gleichstellungspolitischen Schwerpunktthema in diesem Jahr machen. Das hat Drese in ihrem Grußwort zur Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am Sonnabend angekündigt.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben werde im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder (GFMK) stehen. „Hierzu wird es eine Reihe von Initiativen geben“, sagte Drese, die in diesem Jahr den Vorsitz der GFMK übernommen hat. Die GFMK-Hauptkonferenz ist für den 23. und 24. Juni 2021 in Rostock vorgesehen.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich gemacht, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen. „Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die systemrelevante Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Und Frauen sind es auch, die verstärkt und zusätzlich unbezahlte Sorgearbeit übernehmen“, verdeutlichte Drese in ihrer Videobotschaft.

Ministerin Drese betonte, dass Vereinbarkeit kein Frauenthema sei. Vielmehr müssten Frauen und Männer, Unternehmen und Sozialpartner gemeinsam Lösungen erarbeiten. Bislang würden Männer kaum als Zielgruppe für dieses Thema gesehen und es gebe zu wenig Vorbilder.

Drese: „Die Neuverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit ist bislang wenig in den Blick genommen worden. Politische Maßnahmen zielen vor allem auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ab. Hier ist ein Perspektivwechsel notwendig, den wir befördern wollen.“

Schulneubau in Satow

Satow – Seit gut einem Jahr laufen die Bauarbeiten für das neue Schulgebäude der „Schule am See“ in Satow (Landkreis Rostock).

Dem dreigeschossigen Neubau für die Regionalschule musste ein alter Plattenbau aus den 70er Jahren weichen, der nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb entsprach. Im Ersatzneubau werden zwölf Klassenräume und vier Vorbereitungsräume, ein Förderunterrichtsraum und ein Musikraum sowie Verwaltung, Bibliothek und ein Kiosk untergebracht.

Bei Gesamtkosten von rund 4,9 Mio. Euro erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rund 3,67 Mio. Euro über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Zur Absicherung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung stellte die Gemeinde einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe. Diesem wurde stattgegeben und sie erhält eine Förderung von rund 240.000 Euro.

„Ich freue mich, dass wir die Gemeinde Satow bei ihrer Investition in die Bildung unterstützen können. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen wird es künftig optimale Bedingungen für eine gute Unterrichtsatmosphäre geben“, sagte Innenminister Torsten Renz.

„Ohne Fördermittel hätte die Gemeinde den Neubau nicht finanzieren können. Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern möglich wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um von Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Erstfund eines Quarantäneschädlings

Warnemünde – Bei Baumpflegearbeiten auf einem Privatgrundstück sind in Warnemünde verdächtige Ausbohrlöcher in einer Birke bemerkt worden. Entsprechende Fotos wurden an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, weitergeleitet. Die Symptome ließen sich keinem heimischen Insekt zuordnen. Die Experten des Amtes stuften das Gesehene als verdächtig für einen Befall durch Anoplophora glabripennis, den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), ein.

Der Käfer ist als ein sogenannter „primärerer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft. Er besiedelt völlig gesunde Bäume und bringt sie rasch zum Absterben. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze. Er hat das Potential, bei massenhaftem Auftreten Parks und Wälder zu vernichten.

„Dies wäre der erste Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Mecklenburg-Vorpommern“, so Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Vorrangig gilt es jetzt herauszufinden, ob die gefundenen Ausbohrlöcher von dem gefährlichen Quarantäne­schädling stammen. Daher erfolgte heute die Fällung des Baumes. Das Holz wird auf lebende Stadien wie zum Beispiel Larven des Schaderregers untersucht. Zur sicheren Abklärung nehmen, parallel zu Laboruntersuchungen am Montag, ausgebildete, erfahrene ALB-Spürhunde die Fährte auf, um den Verdacht zu bestätigen und weitere befallene Bäume zu erkennen. Dies ist eine amtlich anerkannte Methode“ so der Minister weiter.

„Eine behördliche Feststellung des Käfers ist mit enormen Konsequenzen verbunden“, erklärt Minister Backhaus. „Bei einem bestätigten Befall müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Käfer zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind europarechtlich zwingend vorgeschrieben. In einem Umkreis von 100 m um die Fundstelle herum müssen zur Eindämmung des Befalls alle Laubbäume gefällt werden. In einer 2-km-Zone schließt sich ein mehrjähriges Monitoring an. Ziel ist die Ausrottung des Schadinsekts zum Schutz der heimischen Laubbäume. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegen bei unserem Landesamt, dem LALLF.

Ich bitte unsere Bevölkerung, die Augen offen zu halten: Wenn an einer Holzpalette oder einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher insbesondere in größerer Höhe zu sehen sind oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingeschleppten Laubholzbockkäfer handeln. In diesen Fällen informieren Sie bitte umgehend den Pflanzen­schutz­­dienst. Für den Menschen ist der ALB glücklicherweise unbedenklich“, so Backhaus.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Asien und wird überwiegend über Holzpaletten oder –kisten in der Welt verbreitet. Um seiner Verbreitung vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungs­material im internationalen Handel.

Guts- und Herrenhäuser in M-V

Greifswald – Mit dem Pilotprojekt „Herrenhauszentrum des Ostseeraums“ wird erstmals eine grenzübergreifende Dokumentation, Erforschung und Präsentation der tausenden Guts- und Herrenhäuser im gesamten Ostseeraum erfolgen. Kulturministerin Bettina Martin hat am Freitag gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann, dem Staatssekretär im Finanzministerium Heiko Miraß und dem Greifswalder Kunsthistoriker Prof. Dr. Kilian Heck den Startschuss für das Projekt gegeben.

„Gutshäuser prägen das Bild Mecklenburg-Vorpommerns. Sie sind nicht nur architektonisch, sondern auch kulturell einer der wichtigsten Bestandteile des Landes“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist von herausragender wissenschaftlicher aber auch öffentlicher Bedeutung, wenn die Geschichte der Guts- und Herrenhäuser jetzt erstmals grenzübergreifend erforscht und dokumentiert wird. Das neue Herrenhauszentrum wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns und der Ostsee-Anrainerstaaten besser zu verstehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hätte heute ohne die Herrenhäuser ein anderes Gesicht. „Sie haben nicht nur die Landschaft, sondern auch die Landwirtschaft geprägt. Und sie waren Ankerpunkte in den Beziehungen über die Ostsee hinaus“, so Martin.

Das Herrenhauszentrum wird an der Universität Greifswald am Lehrstuhl für Kunstgeschichte des Caspar-David-Friedrich-Instituts angesiedelt sein. Dessen Geschäftsführender Direktor, Prof. Dr. Kilian Heck, wird das Projekt leiten: „Wir freuen uns sehr, dass wir nunmehr in diesem Sommer mit unserer Arbeit beginnen können. Zusammen mit einem Team aus zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möchten wir eine datenbankgestützte Erfassung der Schlösser und Herrenhäuser im gesamten Ostseeraum durchführen. Die zu untersuchenden Objekte werden dabei in einer sogenannten virtuellen Forschungsumgebung inventarisiert. Wir hoffen, mit der Erforschung dieses weltweit einzigartigen Netzwerks aus Guts- und Herrenhausanlagen im Ostseeraum einen wichtigen und länderübergreifenden Beitrag zur Kunst- und Kulturgeschichte dieser europäischen Region zu liefern.“

An dem zunächst auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt sind Forschungsinstitutionen aus fast allen Ostseeanrainer-Staaten beteiligt. „Die Geschichte der Herrenhäuser ist gleichzeitig die Geschichte des Ostseeraumes. Ihre Bedeutung geht weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus“, so Martin. „Deshalb freue ich mich besonders, dass es uns gelungen ist, mit dem Herrenhauszentrum eine zentrale Forschungsstelle an der Universität Greifswald zu schaffen.“

Besonders in Vorpommern ist die Zahl der Guts- und Herrenhäuser besonders hoch. Sie haben kulturhistorisch für Vorpommern eine besondere Bedeutung.

Bei der Akquise der Bundesförderung war Vorpommernstaatssekretär Patrick Dahlemann von Anfang an beteiligt und freut sich, dass die Landeskofinanzierung jetzt steht: „Die Schlösser, Herren- und Gutshäuser sind fester Bestandteil unserer regionalen Identität. Mit Investitionen in Quilow, Spantekow, Stolpe auf Usedom, Griebenow, sowie dem Ankauf von Schloss Ludwigsburg tragen wir zum Stolz der Menschen maßgeblich bei. Diese besondere Geschichte unseres Landesteils besser zu erforschen und auch grenzüberschreitend vorzugehen, unterstützen wir aus tiefer Überzeugung. Wie interessiert die Menschen an dieser Vielfalt der architektonischen Zeitzeugen sind, zeigt jedes Jahr die großartige Resonanz der Mittsommerremise, der Nacht der Guts- und Herrenhäuser. Dieses Alleinstellungsmerkmal noch stärker zu nutzen ist auch Bestandteil des Tourismusverbandes Vorpommern. Dieser wird von den Erkenntnissen maßgeblich profitieren.“

„Die Erforschung unseres kulturellen Erbes ist schon jetzt vielfältig. Bei der Geschichte der Guts- und Herrenhäuser haben wir wissenschaftlich aber noch Nachholbedarf. Das spannende, länderübergreifende Forschungsprojekt soll daher in den kommenden drei Jahren mit Mitteln in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro unterstützt werden“, sagte der Staatssekretär im Finanzministerium Heiko Miraß.

Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen digitalen Sitzung des Landespflegeausschusses den außerordentlichen Einsatz und das hohe Verantwortungsgefühl der Beschäftigten in den Alten- und Pflegeeinrichtungen gewürdigt.

„Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit einem Jahr große Herausforderungen meistern müssen“, betonte Drese als Vorsitzende des Landespflegeausschusses. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gewährleisten die Pflege-Beschäftigten einerseits den Schutz der durch den Corona-Virus besonders gefährdeten Menschen und ermöglichen auf der anderen Seite den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gesellschaftliche und soziale Teilhabe, so die Ministerin.

Drese: „Die Vereinbarkeit aller Schutzziele und Interessen stellt dabei einen außerordentlichen Spagat dar – und zwar jeden Tag aufs Neue.“

Die Ministerin dankte ausdrücklich den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungsträgern, für die sehr gute Organisation und Durchführung der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeheimen. Nun gilt es nach Aussage von Drese, die richtige Balance zu finden zwischen dem weiter notwendigen Schutz und der Wiederherstellung größtmöglicher Freiheiten – auch für die vulnerablen Personengruppen.

Drese: „Das von meinem Ministerium eingesetzte Sachverständige Gremium Pflege hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der nun im politischen Raum zu bewerten und dann umzusetzen sein wird.“

Der Landespflegeausschuss Mecklenburg-Vorpommern ist ein gesetzliches Gremium, in dem über wesentliche pflegerelevante Themen beraten wird. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, Pflegeverbänden, Kommunen, Landkreisen und der Landesregierung. Vorsitzende des Gremiums ist Sozialministerin Stefanie Drese.

Straßenumgestaltung am Glatten Aal

Rostock – Für die Umgestaltung von Straßen am Glatten Aal im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Bauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro bei Gesamtkosten von ca. vier Millionen Euro.

Geplant ist, die Straßen am Glatten Aal, die ums neu errichtete Hansekarree verlaufen und im Denkmalbereich „Innenstadt“ liegen, umzugestalten. Die Straßenoberflächen der Johannis-, Kistenmacher-, Garbräter- und Buchbinderstraße sind sehr schlecht. Deshalb sollen sie entsprechend der städtebaulichen Ziele für das Sanierungsgebiet erneuert werden. Dabei soll auch die historische Wegeführung wiederhergestellt werden. Alle Straßen liegen in einer auf 20 Stundenkilometer beschränkten Verkehrszone. Auf beiden Seiten der Straßen entstehen Gehwege. Die Entwässerungsanlagen sollen erneuert bzw. saniert werden.

Der Baumbestand soll erhalten und durch neue Bäume ergänzt werden. Außerdem werden Bänke zum Verweilen aufgestellt und insektenfreundliche Beleuchtung installiert. Befestigt werden die Straßen mit Natursteinpflaster, die Gehwege mit Klinkerpflaster. Die Garbräterstraße wird aufgrund ihrer hohen Frequentierung durch Fußgänger und Radfahrer als verkehrsberuhigter Bereich mit Betonpflaster gestaltet.

Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im November 2021 beginnen und im Jahr 2023 beendet werden.